Sachstand und Entwicklungstendenzen der elektronischen Signatur und der damit verbundenen Themenstellungen. Dirk Arendt OPENLiMiT SignCubes AG

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1 Sachstand und Entwicklungstendenzen der elektronischen Signatur und der damit verbundenen Themenstellungen Dirk Arendt OPENLiMiT SignCubes AG

2 Einführung

3 Einführung Einführung / kurze Übersicht Veränderungen Verwaltung als Betriebssystem - ausgerichtet auf Industriegesellschaft Ausgangspunkt Stein-Hardenbergsche-Reformen Der Moderne Staat Jetzt aber : Informationsgesellschaft! Veränderte Erwartungshaltung (Wirtschaft, Bürger, Politik) Wirtschaftliche Anforderungen, Demographie Benötigt wird neues Betriebssystem Elektronische Prozesse; Medienbruchfreiheit, Entbürokratiesierung!

4 Einführung elektronische Signatur ist der Schlüssel für den medienbruchfreien elektronischen Prozess Sie identifiziert eindeutig den Unterzeichner eines elektronischen Dokuments oder Daten und sie macht Datenmanipulation ersichtlich. Sie ist somit für den Einsatz in allen B2C, B2B und G2B/ C/ G Workflowprozessen geeignet Rechtsverbindliche Dokumente und Prozesse (Rechnungen, e-banking, Belege, Verträge usw.) E-Formulare Elektronische Langzeitarchivierung Authentisierung an Internet Plattformen (e-banking), Servern und Computer Der volkswirtschaftliche Nutzen für die EU ist ein höherer dreistelliger Milliarden Euro-Betrag pro Jahr

5 Einführung Sichere Kommunikation? Kommunikation ohne Verschlüsselung und Signatur ist wie das Versenden vertraulicher Information auf mit Maschine geschriebenen Postkarten! Kommunikationspartner Kto-Nr PIN 1234 Kommunikationspartner

6 Einführung Geschäftsprozesse erfordern Vertrauen in die Identität des Partners Integrität der Nachricht Verbindlichkeit der Nachricht Guten Absichten des? Partners?? Anonymität der eigenen Person??

7 Einführung Das Modell Trustcenter Ausstellen von Zertifikaten Identität und öffentlicher Schlüssel Attribute Pseudonyme Gültigkeitszeit Zeitstempeldienst Verzeichnisdienst Abfrage Sperrung Zertifikat Snake Oil Inc.

8 Einführung Elektronische Signatur Keine Unterschrift im herkömmlichen Sinne Unter bestimmtem Umständen aber ein elektronisches Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift Art Siegel, das mit Hilfe des Zertifikates den Absender eines Dokumentes zweifelsfrei ausweist Das Zertifikat wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen erstellt

9 10 Jahre Signaturgesetz (SigG) Eine kurze Bestandsaufnahme

10 Maßgaben des Handelns Gesetzliche Änderungen, Rechtliche Vorgaben

11 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben EU Richtlinie zur elektronischen Signatur Signaturgesetz und Signaturverordnung 3. Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz a VwVfG elektr. Kommunikation - 37 VwVfG elektr. Verwaltunksakt - 29 Akteneinsicht Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - 55 a VwGO

12 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben Justizkommunikationsgesetz (JkommG - Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz vom ) Öffnung des Zivilprozesses und der Fachgerichtsbarkeiten für eine elektronische Aktenbearbeitung; Verfahrensbeteiligte - Richter, Rechtsanwälte, Bürger - haben Möglichkeit, elektronische Kommunikationsformen einzusetzen

13 Maßgaben Handelns Maßgaben des Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben Gemeinsam für Deutschland mit Mut und Menschlichkeit, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 Programm egov 2.0 IT-Gipfel der Bundeskanzlerin im Dezember 2006 Verabschiedete RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006 ACHTUNG: 3 Jahre Zeit zur Umsetzung!! E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010- Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller, 25. April 2006, Rat der Europäischen Kommission

14 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben ELENA - Gesetz über die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ehemals Job-Card ), liegt bei der Kanzlerin auf dem Tisch) Elektronische Handelsregister seit 01. Januar 2007! Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz Emissionshandel nur elektronisch und mit qes am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) ist am 11. August 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich ist am die Zuteilungsverordnung (ZuV 2012) in Kraft treten eanv - elektronische Abfallnachweisverfahren, am 1. Februar 2007 in Kraft getreten, Übergangsfrist bis 1. April 2010

15 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben Elektronische Personalausweis - ab biometrische Merkmale - Authentifizierung - Elektronische Signatur Elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt egk) soll in Zukunft die Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen und die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten erleichtern, gesetzl. Regelung etwa SGB V, 291a Absatz 2 Nr. 1). Elektronische Vergabe

16 Maßgaben Handelns Einsatzszenarien - allgemein ebanking Elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer ebay Hotel und elektronische Meldebescheinigung Altersverifikation

17 Maßgaben Handelns Instrument Entbürokratisierung 25% der bürokratischen Regulierungen in der EU und in Deutschland können zum Wohle der Wirtschaft abgebaut werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am 11. Mai 2006

18 (Zwischen-) Fazit zunehmende Verbreitung und Akzeptanz der elektr. Medien in Alltag, Berufsleben und Geschäftsprozessen Viele Vorgänge, die man heute schon schnell und rechtsverbindlich online erledigen könnte, sind ohne Unterschrift nur sehr eingeschränkt möglich Notwendigkeit eines elektronischen Äquivalents zur manuellen Unterschrift

19 1. Berliner Signatur-Konferenz

20 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Die elektronische Signatur auf dem Weg zur Massenanwendung

21

22 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Idee, Vorbereitung und Agenda Anlass: 10 Jahre Signatur-Gesetz in D Labor-Partner Adobe, OPENLiMiT, FSC und Microsoft weitere Unternehmen eingebunden über 250 Teilnehmer! Themengebiete der Veranstaltung Sicherheit elektronische Antragstellung egovernment, ehealth, Initiative elena elektronische Langzeitarchivierung, PDF/A elektronische Rechnung Online-Banking

23 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Einige Impressionen - festgehalten in einem Film

24 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Impulsvorträge Bernd Kowalski, Abteilungspräsident, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Franz-Reinhard Habbel, Sprecher, Deutscher Städte- und Gemeindebund Peter Koerner, Business Development, Adobe Systems Michael Grözinger, National Technology Officer, Microsoft Deutschland GmbH

25 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Impulsvorträge Elisabeth Slapio, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer zu Köln Dr. Pablo Mentzinis, Bereichsleiter Public Sector, BITKOM Rupert Lehner, Director Line of Business, Öffentliche Auftraggeber, Fujitsu Siemens Computers Jürgen Schwemmer, Referatsleiter Elektronische Signaturen, Bundesnetzagentur

26 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 1

27 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 2

28 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 3

29 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 4

30 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Fazit wir sind auf einem guten Weg! weitere Lösungen, Applikationen und Projekte der verschiedenen Hersteller folgen! Überragendes Medieninteresse (Print, Online, TV und Radio)! weitere zahlreiche Gespräche mit Interessierten auf der CeBIT 2007! Podiumsdiskussion auf der CeBIT mit großem Interesse 2. Berliner Signatur-Konferenz in Vorbereitung!

31 ecard-api

32 ecard-api Die ecard-strategie der Bundesregierung vom 9. März 2005: enge Abstimmung der geplanten Kartenprojekte Gleiche Standards und die breite Verwendbarkeit der Chipkarten für elektronischen Geschäftsverkehr bringen Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen Die Stützpfeiler der ecard API sind die elektronische Authentisierung und die qualifizierte Elektronische Signatur, die auf Chipkarten unterschiedlicher Ausprägung zum Einsatz kommen. Folgende Projekte sind u.a. von Bedeutung: elektronische Gesundheitskarte (egk), elektronische Personalausweis (epa), elektronische Reisepass (epass), elektronische Steuererklärung (ELSTER), elektronische Einkommensnachweis (ELENA/Jobcard)

33 ecard-api - Partner

34 ecard-api - Partner

35 Herstellererklärung vs. Zertifizierung

36 Zertifizierte Sicherheit Sicherheitsanforderungen technischer Komponenten Die technische Sicherheit qualifizierter elektronischer Signaturen beruht vor allem auf folgenden Faktoren: sichere kryptographische Verfahren, einmalige Signaturschlüsselpaare, zuverlässige Bindung der geheimen, privaten Signaturschlüssel an die rechtmäßigen Nutzer, Ausschluss nicht gewollter digitaler Signaturen, zuverlässige Nachprüfung der Gültigkeit von Zertifikaten.

37 Zertifizierte Sicherheit Zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen bedarf es spezieller Produkte, die je nach Zweck, Einsatz und Anwendung entweder durch eine Bestätigungsstelle hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen aus dem Signaturgesetz und Signaturverordnung bestätigt sind oder für die eine Herstellererklärung vorliegt. Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen sind: sichere Signaturerstellungseinheiten, technische Komponenten für Zertifizierungsdiensteanbieter und Signaturanwendungskomponenten.

38 Ausblick und Visionen

39 Ausblick und Visionen Weitere Anbieter am Markt Verstärkte Anwendungen, Aplikationen MEHR gesetzliche Pflicht! Bürger-Client Mobile Signaturen / Stick-Modell

40 Ausblick und Visionen Elektronische Signatur als zentraler Dienst im Sinne der Infrastruktur!

41 Zusammenfassung Qualifizierte Elektronische Signatur Eindeutige Zuordnung zum Inhaber Sichere Identifizierung des Unterzeichners Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners Datenmanipulation macht Signatur ungültig Gerichts- und Beweisfest!

42 Zusammenfassung Die OPENLiMiT-Signatur-Software ist die erste und bisher einzige Signatur Anwendungskomponente, die durch das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß den höchsten internationalen IT-Sicherheitsstandards Common Criteria EAL 4+ zertifiziert und nach dem deutschen Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vom 16. Mai 2001 (SigG, BGBl I 2001, 876) sowie der deutschen Verordnung zur elektronischen Signatur vom 16. November 2001 (SigV, BGBl I 2001, 3074) bestätigt worden ist.

43 Zusammenfassung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dirk Arendt OPENLiMiT SignCubes AG

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