Sachstand und Entwicklungstendenzen der elektronischen Signatur und der damit verbundenen Themenstellungen. Dirk Arendt OPENLiMiT SignCubes AG
|
|
- Berndt Schulze
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sachstand und Entwicklungstendenzen der elektronischen Signatur und der damit verbundenen Themenstellungen Dirk Arendt OPENLiMiT SignCubes AG
2 Einführung
3 Einführung Einführung / kurze Übersicht Veränderungen Verwaltung als Betriebssystem - ausgerichtet auf Industriegesellschaft Ausgangspunkt Stein-Hardenbergsche-Reformen Der Moderne Staat Jetzt aber : Informationsgesellschaft! Veränderte Erwartungshaltung (Wirtschaft, Bürger, Politik) Wirtschaftliche Anforderungen, Demographie Benötigt wird neues Betriebssystem Elektronische Prozesse; Medienbruchfreiheit, Entbürokratiesierung!
4 Einführung elektronische Signatur ist der Schlüssel für den medienbruchfreien elektronischen Prozess Sie identifiziert eindeutig den Unterzeichner eines elektronischen Dokuments oder Daten und sie macht Datenmanipulation ersichtlich. Sie ist somit für den Einsatz in allen B2C, B2B und G2B/ C/ G Workflowprozessen geeignet Rechtsverbindliche Dokumente und Prozesse (Rechnungen, e-banking, Belege, Verträge usw.) E-Formulare Elektronische Langzeitarchivierung Authentisierung an Internet Plattformen (e-banking), Servern und Computer Der volkswirtschaftliche Nutzen für die EU ist ein höherer dreistelliger Milliarden Euro-Betrag pro Jahr
5 Einführung Sichere Kommunikation? Kommunikation ohne Verschlüsselung und Signatur ist wie das Versenden vertraulicher Information auf mit Maschine geschriebenen Postkarten! Kommunikationspartner Kto-Nr PIN 1234 Kommunikationspartner
6 Einführung Geschäftsprozesse erfordern Vertrauen in die Identität des Partners Integrität der Nachricht Verbindlichkeit der Nachricht Guten Absichten des? Partners?? Anonymität der eigenen Person??
7 Einführung Das Modell Trustcenter Ausstellen von Zertifikaten Identität und öffentlicher Schlüssel Attribute Pseudonyme Gültigkeitszeit Zeitstempeldienst Verzeichnisdienst Abfrage Sperrung Zertifikat Snake Oil Inc.
8 Einführung Elektronische Signatur Keine Unterschrift im herkömmlichen Sinne Unter bestimmtem Umständen aber ein elektronisches Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift Art Siegel, das mit Hilfe des Zertifikates den Absender eines Dokumentes zweifelsfrei ausweist Das Zertifikat wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen erstellt
9 10 Jahre Signaturgesetz (SigG) Eine kurze Bestandsaufnahme
10 Maßgaben des Handelns Gesetzliche Änderungen, Rechtliche Vorgaben
11 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben EU Richtlinie zur elektronischen Signatur Signaturgesetz und Signaturverordnung 3. Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz a VwVfG elektr. Kommunikation - 37 VwVfG elektr. Verwaltunksakt - 29 Akteneinsicht Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - 55 a VwGO
12 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben Justizkommunikationsgesetz (JkommG - Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz vom ) Öffnung des Zivilprozesses und der Fachgerichtsbarkeiten für eine elektronische Aktenbearbeitung; Verfahrensbeteiligte - Richter, Rechtsanwälte, Bürger - haben Möglichkeit, elektronische Kommunikationsformen einzusetzen
13 Maßgaben Handelns Maßgaben des Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben Gemeinsam für Deutschland mit Mut und Menschlichkeit, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 Programm egov 2.0 IT-Gipfel der Bundeskanzlerin im Dezember 2006 Verabschiedete RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006 ACHTUNG: 3 Jahre Zeit zur Umsetzung!! E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010- Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller, 25. April 2006, Rat der Europäischen Kommission
14 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben ELENA - Gesetz über die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ehemals Job-Card ), liegt bei der Kanzlerin auf dem Tisch) Elektronische Handelsregister seit 01. Januar 2007! Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz Emissionshandel nur elektronisch und mit qes am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) ist am 11. August 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich ist am die Zuteilungsverordnung (ZuV 2012) in Kraft treten eanv - elektronische Abfallnachweisverfahren, am 1. Februar 2007 in Kraft getreten, Übergangsfrist bis 1. April 2010
15 Maßgaben Handelns Maßgaben Handelns Gesetzliche Änderungen, Vorgaben Elektronische Personalausweis - ab biometrische Merkmale - Authentifizierung - Elektronische Signatur Elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt egk) soll in Zukunft die Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen und die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten erleichtern, gesetzl. Regelung etwa SGB V, 291a Absatz 2 Nr. 1). Elektronische Vergabe
16 Maßgaben Handelns Einsatzszenarien - allgemein ebanking Elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer ebay Hotel und elektronische Meldebescheinigung Altersverifikation
17 Maßgaben Handelns Instrument Entbürokratisierung 25% der bürokratischen Regulierungen in der EU und in Deutschland können zum Wohle der Wirtschaft abgebaut werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am 11. Mai 2006
18 (Zwischen-) Fazit zunehmende Verbreitung und Akzeptanz der elektr. Medien in Alltag, Berufsleben und Geschäftsprozessen Viele Vorgänge, die man heute schon schnell und rechtsverbindlich online erledigen könnte, sind ohne Unterschrift nur sehr eingeschränkt möglich Notwendigkeit eines elektronischen Äquivalents zur manuellen Unterschrift
19 1. Berliner Signatur-Konferenz
20 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Die elektronische Signatur auf dem Weg zur Massenanwendung
21
22 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Idee, Vorbereitung und Agenda Anlass: 10 Jahre Signatur-Gesetz in D Labor-Partner Adobe, OPENLiMiT, FSC und Microsoft weitere Unternehmen eingebunden über 250 Teilnehmer! Themengebiete der Veranstaltung Sicherheit elektronische Antragstellung egovernment, ehealth, Initiative elena elektronische Langzeitarchivierung, PDF/A elektronische Rechnung Online-Banking
23 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Einige Impressionen - festgehalten in einem Film
24 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Impulsvorträge Bernd Kowalski, Abteilungspräsident, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Franz-Reinhard Habbel, Sprecher, Deutscher Städte- und Gemeindebund Peter Koerner, Business Development, Adobe Systems Michael Grözinger, National Technology Officer, Microsoft Deutschland GmbH
25 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Impulsvorträge Elisabeth Slapio, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer zu Köln Dr. Pablo Mentzinis, Bereichsleiter Public Sector, BITKOM Rupert Lehner, Director Line of Business, Öffentliche Auftraggeber, Fujitsu Siemens Computers Jürgen Schwemmer, Referatsleiter Elektronische Signaturen, Bundesnetzagentur
26 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 1
27 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 2
28 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 3
29 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz Forum 4
30 Die 1. Berliner Signatur-Konferenz 1. Berliner Signatur- Konferenz Fazit wir sind auf einem guten Weg! weitere Lösungen, Applikationen und Projekte der verschiedenen Hersteller folgen! Überragendes Medieninteresse (Print, Online, TV und Radio)! weitere zahlreiche Gespräche mit Interessierten auf der CeBIT 2007! Podiumsdiskussion auf der CeBIT mit großem Interesse 2. Berliner Signatur-Konferenz in Vorbereitung!
31 ecard-api
32 ecard-api Die ecard-strategie der Bundesregierung vom 9. März 2005: enge Abstimmung der geplanten Kartenprojekte Gleiche Standards und die breite Verwendbarkeit der Chipkarten für elektronischen Geschäftsverkehr bringen Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen Die Stützpfeiler der ecard API sind die elektronische Authentisierung und die qualifizierte Elektronische Signatur, die auf Chipkarten unterschiedlicher Ausprägung zum Einsatz kommen. Folgende Projekte sind u.a. von Bedeutung: elektronische Gesundheitskarte (egk), elektronische Personalausweis (epa), elektronische Reisepass (epass), elektronische Steuererklärung (ELSTER), elektronische Einkommensnachweis (ELENA/Jobcard)
33 ecard-api - Partner
34 ecard-api - Partner
35 Herstellererklärung vs. Zertifizierung
36 Zertifizierte Sicherheit Sicherheitsanforderungen technischer Komponenten Die technische Sicherheit qualifizierter elektronischer Signaturen beruht vor allem auf folgenden Faktoren: sichere kryptographische Verfahren, einmalige Signaturschlüsselpaare, zuverlässige Bindung der geheimen, privaten Signaturschlüssel an die rechtmäßigen Nutzer, Ausschluss nicht gewollter digitaler Signaturen, zuverlässige Nachprüfung der Gültigkeit von Zertifikaten.
37 Zertifizierte Sicherheit Zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen bedarf es spezieller Produkte, die je nach Zweck, Einsatz und Anwendung entweder durch eine Bestätigungsstelle hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen aus dem Signaturgesetz und Signaturverordnung bestätigt sind oder für die eine Herstellererklärung vorliegt. Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen sind: sichere Signaturerstellungseinheiten, technische Komponenten für Zertifizierungsdiensteanbieter und Signaturanwendungskomponenten.
38 Ausblick und Visionen
39 Ausblick und Visionen Weitere Anbieter am Markt Verstärkte Anwendungen, Aplikationen MEHR gesetzliche Pflicht! Bürger-Client Mobile Signaturen / Stick-Modell
40 Ausblick und Visionen Elektronische Signatur als zentraler Dienst im Sinne der Infrastruktur!
41 Zusammenfassung Qualifizierte Elektronische Signatur Eindeutige Zuordnung zum Inhaber Sichere Identifizierung des Unterzeichners Unter alleiniger Kontrolle des Unterzeichners Datenmanipulation macht Signatur ungültig Gerichts- und Beweisfest!
42 Zusammenfassung Die OPENLiMiT-Signatur-Software ist die erste und bisher einzige Signatur Anwendungskomponente, die durch das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß den höchsten internationalen IT-Sicherheitsstandards Common Criteria EAL 4+ zertifiziert und nach dem deutschen Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vom 16. Mai 2001 (SigG, BGBl I 2001, 876) sowie der deutschen Verordnung zur elektronischen Signatur vom 16. November 2001 (SigV, BGBl I 2001, 3074) bestätigt worden ist.
43 Zusammenfassung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dirk Arendt OPENLiMiT SignCubes AG
Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur
Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch
MehrKriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.
Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen
MehrWelche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?
ZERTIFIKAT UND SIGNATUR Als Besitzer eines Zertifikates können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Leuten, mit denen Sie über das Web kommunizieren, bestätigen, E-Mail-Nachrichten signieren oder verschlüsseln
MehrElektronische Signatur
Elektronische Signatur Rechtsgültige Unterschriften im Adobe Reader und in Adobe Acrobat Peter Körner Adobe Systems GmbH 2005 Adobe Systems Incorporated. All Rights Reserved. Gesetzliche Anforderungen
MehrUnterschrift unterwegs
Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes)
Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Alfons Tewes, Leiter Stabsstelle IT/Organisation der
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
MehrIhr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz. www.proterra-umwelt.de
Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz www.proterra-umwelt.de Neues vom elektronischen Nachweisverfahren für Abfall 141. Arbeitskreissitzung Betrieblicher Umweltschutz 11. September 2008
MehrSicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03158.SW.03.2006. Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03158.SW.03.2006 Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs.
MehrElektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV
Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
MehrPREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 3.8 Berlin, Januar 2016. Copyright 2016, Bundesdruckerei GmbH
PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 3.8 Berlin, Januar 2016 Copyright 2016, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE PERSONENZERTIFIKATE* D-TRUST Card 3.0 Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat
MehrDigitale Signaturen Funktionsweise und rechtlicher Rahmen. Dr. Patrik Hunger
Digitale Signaturen Funktionsweise und rechtlicher Rahmen Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Funktionsweise und rechtlicher Rahmen 2.1 Ökonomischer Kontext 2.2 Funktionsweise digitaler Signaturen 3. Schlussbemerkung
MehrVorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009
10.8 Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse 0050-36 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrLandesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten. Vom 9. Januar 2008 1
Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten Vom 9. Januar 2008 1 Aufgrund des 55 a Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung
MehrSicherheit der Komponenten der Telematik-Infrastruktur
Sicherheit der Komponenten der Telematik-Infrastruktur IT - Sicherheit im Gesundheitswesen Regelungen und Maßnahmen für eine sichere TI im Zuge der Einführung der egk ( BSI ) Bundesamt für Sicherheit in
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen 1&1 De-Mail GmbH Brauerstraße 48 76135 Karlsruhe für den Vertrauensdienst 1&1 EU-Mail die Erfüllung aller
Mehr61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten
Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
MehrDer Milliarden-Effekt: Wie Sie mit intelligenter Zustellung automatisch immer mehr sparen.
Der Milliarden-Effekt: Wie Sie mit intelligenter Zustellung automatisch immer mehr sparen. Intelligent zustellen statt draufzahlen E-Zustellung setzt sich durch In immer mehr Bereichen unseres Lebens ersetzt
Mehrund EINSATZ im Handwerk"
Die digitale Signatur AUFBAU und EINSATZ im Handwerk" Auftaktveranstaltung am 10.07.06 Handwerkskammer des Saarlandes Konventioneller Rechtsverkehr Papierwelt Kommunikationsmedium = Papier Bestellung Hiermit
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrAllgemeine Entwicklung
OPENLiMiT Holding AG Zugerstrasse 76b Postfach 229 CH-6341 Baar, Switzerland Phone +41 (0)41 560 10 20 Fax +41 (0)41 560 10 39 info@openlimit.com www.openlimit.com OPENLiMiT Holding AG: Zwischenbericht
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
MehrDe-Mail, neue Perspektiven für die elektronische Kommunikation
De-Mail, neue Perspektiven für die elektronische Kommunikation Referentin it-sa Gesetzliche Rahmenbedingungen DE-Mail-Gesetz zur Einführung einer sicheren und nachweisbaren elektronischen Kommunikation
MehrDie Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen conhit Kongress 2014 Berlin, 06.Mai 2014 Session 3 Saal 3 Gesundheitsdaten und die NSA Haben Patienten in Deutschland ein Spionageproblem?
MehrBundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug)
Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) 1. Abschnitt Gegenstand und Begriffsbestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen
Mehr1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde
De-Mail-Dienste-Gesetz Im Bundesgesetzblatt (I 666 ff.) vom 02.05.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28.04.2011 verkündet. Tag des Inkrafttretens:
MehrWichtige Themen für die Strategie der Fachverlage (n = 58; Mehrfachnennungen)
Kommission Digitale Medien der Deutschen Fachpresse Blitz-Umfrage Thema: Entwicklung Digitaler Produkte in Fachverlagen Aussendung des Fragebogens an 368 Online-Beauftragte von Mitgliedsverlagen Rücklaufquote:
MehrRechtsfolgen der Digitalen Identität
16.11.2004 Rechtsfolgen der Digitalen Identität David Rosenthal Recht stellt auf Identität ab - Abschluss von Rechtsgeschäften - Einreise in die Schweiz - Inanspruchnahme von Leistungen - Wahrnehmung politischer
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrSicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03188.SE.06.2007 Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen
MehrRechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung. BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien
Rechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien 1. Die Amtssignatur Die Grundlage der elektronischen Zustellung Ausfertigung AVG ab dem 1.1.2011
MehrInformation der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises
Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises 1 Wozu dient der elektronische Arztausweis? Sichtausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis
MehrELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0
Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit
MehrOpenLimit SignCubes AG. Sichere Lösungen für E-Government
OpenLimit SignCubes AG Sichere Lösungen für E-Government OpenLimit SignCubes AG International führender Anbieter von Software zur Anwendung elektronischer Signaturen, digitaler Identitäten und Verschlüsselungstechnologien
MehrVorbemerkungen. Digitale Signatur? Digitale Signatur. - BG über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. - Keine Unterschrift!
17.5.2004 Digitale Signatur Vorlesung Informations-, Informatik- und Telekommunikationsrecht SS04 Juristische Fakultät, Universität Basel David Rosenthal Vorbemerkungen - BG über Zertifizierungsdienste
MehrMichael Butz Geschäftsführer
A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH Michael Butz Geschäftsführer 10. Oktober 2008 M. Butz Okt. 2008 1 Agenda Überblick A-Trust Die Rolle/Funktion der Digitalen
MehrYour Success. Digitale Signatur. Digital unterschreiben: Hintergründe, Chancen und Risiken
Entgegen der gedämpften Stimmung rund um die sogenannte New Economy gewinnt das Internet als Handelsplattform unvermindert an Bedeutung. Damit verbunden steigt der Bedarf nach sicheren und beweiskräftigen
Mehr2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften
1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der
MehrInformationstag 'Elektronische Signatur'
Berlin 24. September 2010 Informationstag 'Elektronische Signatur' Gemeinsame Veranstaltung Besser von TeleTrusT Unterschreiben und VOI ohne Berlin, 23.09.2011 Papier Siegfried Gruber Elektronische Unterschrift
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrMit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet.
Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet. Signaturkarten von S-Trust. Signatur, Version.0 Signatur, Version.0 S - t r u s t Z e r t i f i z i e r u n g s d i e n s t l e i s t u n g e n d e
MehrDigitale Signaturen. im Kontext der Biometrie. Thomas Kollbach kollbach@informatik.hu-berlin.de
Digitale Signaturen im Kontext der Biometrie Thomas Kollbach kollbach@informatik.hu-berlin.de 2005 Veröffentlicht (mit Ausnahme der Bilder) unter einer Creative Commons Lizenz Details siehe http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/
MehrTeil II Hardy Hessenius
Teil II Hardy Hessenius Interaktionsebenen Information Kommunikation Transaktion Abrufen statischer und dynamischer Web-Seiten (Pull-Dienste) Zusendung relevanter Informationen (Push- Dienste) Erweitert
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrDie neue Datenträgervernichter DIN 66399
AUSGABE 07 Die neue Datenträgervernichter DIN 66399 Núria i JC; www.piqs.de Nicht alles Gute kommt von oben. Das mussten auch einige New Yorker feststellen, als es auf der jährlichen Thanksgiving-Parade
MehrE-Mail versenden - aber sicher! Secure E-Mail
Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim E-Mail versenden - aber sicher! Secure E-Mail Kundeninformation Vorwort Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrDie elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte und ihre Anwendung im Gesundheitswesen Die egk als Schlüssel zur Sicherheit für den Patienten in der Telematikinfrastruktur Tel.: 0271/708-1607 Rainer.Moos@T-Systems.com
MehrYour EDI Competence Center
Your Mit EDI (Electronic Data Interchange) bieten wir Ihnen einen speziellen Service rund um die Datenübertragung in Ihrem Umfeld. Mit Hilfe festgelegter Nachrichtenstandards ermöglichen wir Ihnen die
MehrAkkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz
Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz B S I - D e M a i l - 0 0 0 7-2 0 1 5 De-Mail-Dienstanbieter T-Systems International GmbH Akkreditierte Dienste: Postfach- und Versanddienst Verzeichnisdienst Registrierte
Mehregoverment und Internetsicherheit mit der SparkassenCard
egoverment und Internetsicherheit mit der SparkassenCard 20.09.2007 Dr. Rüdiger Mock-Hecker Leiter Kartensysteme Status der digitalen Signatur in Deutschland Die digitale Signatur im Bewußtsein der (zukünftigen)
MehrDe-Mail der Telekom. Die erste Mail mit gesetzlich gesicherter Zustellung. Staatlich geprüfte Sicherheit Beweiskraft im Streitfall
De-Mail der Telekom. Die erste Mail mit gesetzlich gesicherter Zustellung. Schneller und günstiger als Briefpost Staatlich geprüfte Sicherheit Beweiskraft im Streitfall De-Mail für Privatkunden Offizielles
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrKostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen
Kostensenkungspotenzial erechnungen Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend elektronischer Rechnungsverkehr
MehrSTORK. Secure IdenTity AcrOss BoRders LinKed. Bernd Zwattendorfer Wien, 15.03.2012
STORK Secure IdenTity AcrOss BoRders LinKed Das E-Government Innovationszentrum ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundeskanzleramtes und der TU Graz Bernd Zwattendorfer Wien, 15.03.2012 Inhalt Motivation
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrElektronische Signatur
Elektronische Signatur Besondere Aspekte bei der Signatur im Kollegialverfahren Dr.-Ing. Martin Steckermeier 1 Agenda Die elektronische Akte am DPMA Grundsätzlicher Ablauf der Signatur Kontrolle des Gremiums
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen TC TrustCenter GmbH Sonninstraße 24-28 20097 Hamburg für den Zeitstempeldienst Time Stamping Authority (TSA)
MehrFINANZ+ Digitale Signatur. Finanzmanagementsystem FINANZ+
Digitale Signatur Das Modul Digitale Signatur ermöglicht Ihnen die medienbruchfreie Anordnung vom Rechnungseingang bis zur Archivierung Medienbruchfreie Anordnung Verkürzung der Bearbeitungszeit einer
MehrMail-Signierung und Verschlüsselung
Mail-Signierung und Verschlüsselung ab Release-Version 2013.02, ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Feature! Elektronische Post ist aus unserem privaten und beruflichen Leben nicht mehr wegzudenken.
MehrZertifikate und digitale Signaturen rechtliche Standortbestimmung
Zertifikate und digitale Signaturen rechtliche Standortbestimmung Mirko Thomas Oberholzer, lic. iur. HSG, M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt, Telekurs-Gruppe Rechtskonsulent der Swisskey AG 28. März 2001 Die nächsten
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrErmächtigung. Rechenzentrum Universität Stuttgart
Ermächtigung Hiermit beauftrage ich den/die unten aufgeführte/n Mitarbeiter/in, im Namen meines Instituts/meiner Einrichtung Leistungen für folgende Dienste zu beantragen: Active Directory/Windows Support
MehrElektronischer Empfang von Zwischenverfügungen
Elektronischer Empfang von Zwischenverfügungen und Beschlüssen 1. Allgemeines... 1 2. Prüfung der Signatur der elektronisch übermittelten Entscheidung... 2 3. Elektronische Rücksendung des Empfangsbekenntnisses...
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrSignaturgesetz und Ersetzendes Scannen
Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Kooperation in der medizinischen Versorgung MVZ & Vernetzung 6. BMVZ-Jahreskongress Georgios Raptis Bundesärztekammer Berlin, Rechtssicherheit beim Austausch von
MehrS Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail
S Sparkasse Hohenlohekreis Leitfaden zu Secure E-Mail Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend über elektronische Medien wie das Versenden von
MehrDie Telematik-Infrastruktur (TI)
Die Telematik-Infrastruktur (TI) Bedeutung, Hintergründe und Ziele Juli 2015 Düsseldorf IT-Beratung der KV Nordrhein Inhalt Bedeutung Telematik und TI? Hintergrund der TI Was sind die Ziele der TI? TI
MehrLeitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.
Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE
MehrUmfrage zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
Umfrage zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens Die Umfrage gliedert sich in 5 Teile: 1. Allgemeine Fragen zu Ihrem Unternehmen 2. Fragen zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
MehrE-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen
Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking
MehrIhre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten
Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen
MehrTelekom De-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel.
Telekom De-Mail. Ohne Brief, aber mit Siegel. 110725_De-Mail Management Circle V1.2.PPT 28.09.2011 25.07.2011 1 Ausgangslage und Motivation. Das De-Mail Gesetz erweitert den juristischen Rahmen. Rechtliche
MehrAGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion
AGENDA 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion 1 Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz des Bundes Geltungsbereich: Bundesbehörden, Landes-
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrPREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 3.0 Berlin, November 2013. Copyright 2013, Bundesdruckerei GmbH
PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 3.0 Berlin, November 2013 Copyright 2013, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE PERSONENZERTIFIKATE* D-TRUST Card 3.0 Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat
MehrA. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )
Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen
MehrPREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 3.5 Berlin, März 2015. Copyright 2015, Bundesdruckerei GmbH
PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 3.5 Berlin, März 2015 Copyright 2015, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE PERSONENZERTIFIKATE* D-TRUST Card 3.0 Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrSicherheit in elektronischen Prozessen die digitale Signatur
Sicherheit in elektronischen Prozessen die digitale Signatur Dirk Arendt OPENLiMiT SignCubes AG, Warnemünde, 10. Dezember 2007 1 Agenda Einführung zum Thema Intro, Sicherheit, EU DLR, elektronische Rechnungen,
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrElektronische Unterschriften
Universität Paderborn Elektronische Unterschriften Anwendungen und rechtliche Grundlagen Johannes Blömer Institut für Informatik Institut für Industriemathematik Überblick Warum elektronische Unterschriften?
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
Mehr"Umsetzung der Richtlinie Modularer Anforderungskatalog" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI
Informationstag "Ersetzendes Scannen" Berlin, 19.04.2013 "Umsetzung der Richtlinie Modularer Anforderungskatalog" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI TR RESISCAN 03138 Umsetzung der Richtlinie Modularer
MehrWhitepaper D-TRUST onlinera 2010
Whitepaper D-TRUST onlinera 2010 Bundesdruckerei GmbH c/o D-TRUST GmbH Kommandantenstraße 15 D - 10969 Berlin www.d-trust.net E-Mail: vertrieb@bdr.de Tel.: +49 (0) 30 / 25 98-0 Fax: + 49 (0) 30 / 25 98-22
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrStaatssekretär Dr. Günther Horzetzky
#upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
MehrUmfrage Bedeutung von Innovationen und gesellschaftliche Relevanz
Hintergrundinformationen Microsoft Presseservice Konrad-Zuse-Straße 1 85716 Unterschleißheim Telefon: 089/31 76 50 00 Telefax: 089/31 76 51 11 Umfrage Bedeutung von Innovationen und gesellschaftliche Relevanz
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehrsign-me Unterschreiben mit dem npa: schnell und einfach
Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, sign-me Unterschreiben mit dem npa: schnell und einfach Enrico Entschew Bundesdruckerei GmbH Agenda Wie kommt ein qualifiziertes Zertifikat auf den Ausweis?
MehrLessons Learned. Ein OpenID-Provider unterstützt den neuen Personalausweis. CeBIT 2011, Hannover Heise Future Talk Freitag, 4.
Lessons Learned Ein OpenID-Provider unterstützt den neuen Personalausweis CeBIT 2011, Hannover Heise Future Talk Freitag, 4. März 2011 Sebastian Feld, M.Sc. feld [at] internet-sicherheit [dot] de Institut
MehrSichere email mit OpenPGP und S/MIME
Sichere email mit OpenPGP und S/MIME Eine Kurzeinführung von Django http://dokuwiki.nausch.org Inhalt Ausgangssituation (mit Beispielen) Zielbild Lösungsansätze (im Grundsatz) OpenPGP
MehrBeweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge
Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Dr. Stefanie Fischer-Dieskau 17. EDV-Gerichtstag Saarbrücken, 18.9.2008 Herausforderungen der elektronischen Aktenführung
MehrUpdate VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34.
Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34 Für Der Empfehlung der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrEntwicklung und Einsatz von Signaturserverdiensten
13. MAGGLINGER RECHTSINFORMATIKSEMINAR 19. März 2013 Entwicklung und Einsatz von Signaturserverdiensten eberhard@keyon.ch V1.0 2013 by keyon (www.keyon.ch) Über Keyon Experten im Bereich IT-Sicherheit
MehrRechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie
Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie (TR RESISCAN) Dr. Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn Referat 111 - Kommunikationssicherheit
MehrFragenkatalog 2 vom 3. Juli 2015:
Deutsches Patent- und Markenamt für das Offene Verfahren Signaturkarten und Signaturkartenlesegeräte für qualifizierte Signaturen (BUL 33/15) Fragenkatalog 2 vom 3. Juli 2015: Nr. Bezug (z.b. Teil I; Kap.
MehrZwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung
Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2
Mehr