KWF Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds

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1 KWF Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds GRÜNDUNG DES KWF VORSTAND KURATORIUM AUFSICHTS- KOMMISSÄR AUFGABEN April 1993 auf Basis des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes - K-WFG Mag. Erhard Juritsch Mag. Hans Schönegger SPÖ, ÖVP, FPÖ, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nominieren je einen Vertreter für die Dauer einer Legislaturperiode. Vorsitzender: Wolfgang Bulfon Das für Finanzen zuständige Mitglied der Kärntner Landesregierung - Ing. Karl Pfeifenberger Stellvertreter ist der jeweilige Leiter der Finanzabteilung des Landes Kärnten - Dr. Horst Felsner Förderung der Kärntner Wirtschaft zur Hebung der Leistungskraft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben Unterstützung bei der Gründung und beim Ausbau von Unternehmen Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Unterstützung von Maßnahmen der regionalen Entwicklung, die nicht auf Gewinn orientiert sind (Infrastrukturmaßnahmen) Förderung von Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung der Qualität im Tourismus Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften, die der Wirtschaftsförderung dienen FÖRDER- BUDGET MITARBEITER 25 ERFOLGTE FÖRDERUNGEN 2002: 42,5 Euro Mio. (Land Kärnten) 11,1 Mio. Euro (EU/EFRE-Mittel) KONTAKTADRESSE 9020 Klagenfurt Heuplatz 2 Telefon Fax office@kwf.at internet: Genehmigungen - rd. 25 Mio. Euro Genehmigungen - rd. 36 Mio. Euro Genehmigungen - rd. 17 Mio. Euro Genehmigungen - rd. 18 Mio. Euro Genehmigungen - rd. 27 Mio. Euro Genehmigungen - rd. 32 Mio. Euro Genehmigungen - rd. 27 Mio Euro Genehmigungen - rd. 30 Mio Euro Genehmigungen - rd. 46 Mio Euro

2 JungunternehmerInnen-Förderung inklusive Gründungssparen Gründung bzw. Übernahme von wettbewerbsfähigen Unternehmen. a) Gründungssparen b) Durchführung von eigen- und/oder fremdfinanzierten Investitionen a) Gründungssparen: 14 % Ansparprämie (AWS 5 %, KWF 5 %, Wirtschaftskammer 4 %) b) Investitionen (eigen- und/oder fremdfinanziert): bis zu 7 % Zuschuss AWS + Aufstockung durch den KWF bis zu 3,5 % von max. EUR ,-- oder Gewährung eines Zinsenzuschusses durch die AWS + Aufstockung durch den KWF in Höhe von 3 % p.a. als Einmalprämie bis AWS (vormals BÜRGES), Wirtschaftskammer Unternehmensdynamik Stärkung des Innovationspotenzials, Unterstützung des Wachstums, Verbesserung der Wettbewerbsposition und Stabilisierung der Beschäftigungssituation von bestehenden bzw. neu gegründeten KMU. Investitionen, wenn damit einer der folgenden Schwerpunkte erfüllt wird: Innovatives Produkt/Dienstleistung Einsatz neuer Technologien Aufbau von Kooperationen, Cluster- und Netzwerkbildungen Erhaltung bzw. Stärkung der Nahversorgung Beratung und nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10 % (AWS 5 % und KWF 5 %) von der AWS Berechnungsgrundlage. bis AWS (vormals BÜRGES)

3 Kleinunternehmen Ziel ist die Weiterentwicklung bestehender und die Gründung neuer, wettbewerbsfähiger Unternehmen im industriell-gewerblichen Bereich zur Sicherung und zum Ausbau der Wettbewerbsposition. Betriebsansiedlungs - und Neugründungs-projekte Projekte zur Durchführung von Produkt- oder Verfahrensverbesserungen Kapazitätsausweitungen mit einer Verbesserung der betrieblichen Produktionsstruktur Projekte, die im Zusammenhang mit einer Kooperation stehen Beratung und nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 20 % der förderbaren Kosten. bis AWS (vormals BÜRGES) Investitionsförderung Gründung von wettbewerbsfähigen Unternehmen im industriell-gewerblichen Bereich. Erhöhte Dynamik von bestehenden Unternehmen sowie Stärkung und Sicherung ihrer Wettbewerbsposition durch Investition in das Sachanlagevermögen und/oder immateriellen Investitionen. Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen und Erhöhung der Exportbasis. Betriebsansiedlungs - oder Neugründungsprojekte. Projekte zur Durchführung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen. Wesentliche Kapazitätsausweitungen mit einer grundlegenden Verbesserung der betrieblichen Produktionsstruktur. Technologietransferprojekte. Investitionen, die im Zusammenhang mit einer Kooperation stehen. Beratung und nicht rückzahlbarer Zuschuss (in Ausnahmefällen Darlehen) bis zu 20 % bis AWS (vormals BÜRGES), BABEG, BMWA, ERP-Fonds

4 Start-up -Darlehen Finanzierung für technologieorientierte Unternehmen Mit dieser Richtlinie sollen die Gründung und das überdurchschnittliche Wachstum von wettbewerbsfähigen, technologieorientierten und/oder innovativen, kleinen Unternehmen gefördert werden. Voraussetzungen: Der Antragsteller muss Eigenkapital in gleicher Höhe der Start-up-Finanzierung aufbringen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, dieses Eigenkapital mit der Finanzierungszusage des KWF zu akquirieren. Förderbar sind die Kosten der Unternehmensgründung und/oder die Kosten der ersten Wachstumsphase (mit Ausnahme der Auftrags- bzw. Umlauffinanzierung), sofern durch die Gewährung des Darlehens ein maßgeblicher Anteil des gesamten Projektes finanziert wird. Basis für die Beurteilung bildet ein detaillierter Businessplan (samt Umsetzungszeitplan und korrespondierendem Finanzplan) Darlehen mit einer max. Höhe von EUR ,-- pro Antragsteller. Die Gestionierung erfolgt in drei Phasen: Phase 1: Dauer 2 Jahre, 0 % Zinsen p.a. Phase 2: Dauer 2 Jahre, Referenzzinssatz (zum Zeitpunkt der Zusage) + 4 % p.a.; Zinsen werden dem Kapital zugebucht. Phase 3: Dauer 4 Jahre, Referenzzinssatz (zum Zeitpunkt der Zusage) + 4 % p.a.; Rückzahlung in 8 gleich hohen Halbjahresraten. bis keine Eigenkapitalgarantie Langfristige Verbesserung der Finanzierungsstruktur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Beteiligungen am Eigenkapital von KMU, wenn die Beteiligung in Form von zusätzlichen Barmitteln erfolgt die Beteiligung eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren hat, ertragsabhängig verzinst wird und im Insolvenzverfahren nachrangig ist Nicht geeignet für Mehrheitsbeteiligungen, Beteiligungen von Geschäftsführern und nahen Verwandten.

5 Eigenkapitalgarantie deckt das Risiko des Beteiligungsgebers bei Insolvenz des KMU. a) Bei Beteiligungen natürlicher Personen: AWS: bis zu 100 % für Beteiligungsbeträge bis EUR ,-- pro Kapitalgeber, bis zu 50 % für darüber hinausgehende Beteiligungsbeträge + Aufstockung Land Kärnten: bis EUR ,-- 0 %, EUR ,-- bis EUR ,-- max. 50 %, über EUR ,-- max. 25 % b) Bei Beteiligungen aller übrigen Kapitalgeber: AWS bis zu 50 % des Beteiligungsbetrages + Aufstockung Land Kärnten: bis zu 25 % des Beteiligungsbetrages Beteiligungsentgelt 0,5 % des Beteiligungsbetrages, mind. EUR 72,67; Garantieentgelt mind. 0,5 % pro Kalenderjahr, je nach Risiko des Projektes bis AWS (vormals BÜRGES) Risikokapitalbeteiligungsmodell BABEG Zukunftsfonds Unterstützung von innovativen Klein- und Mittelbetrieben bei der raschen Realisierung neuer Unternehmensziele im Hinblick auf Internationalisierung, Expansion, verstärkte F&E- Investitionen, erhöhte Aufwendungen für Markteinführung, Aufbau von Vertriebsmöglichkeiten, Erschließung neuer Märkte und Beseitigung von Wettbewerbsbarrieren. Zielgruppe: Kärntner Klein- und Mittelbetriebe, die zwischen 3 und 120 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von max. EUR 7 Mio. erreichen und in einer technologie- und wachstumsorientierten Branche wie Elektronik, Informationstechnologie/Telematik, Energieund Umwelttechnik, Holzbe- und verarbeitung sowie Maschinen- und Anlagenbau tätig sind. Beteiligungsbedingungen: Beteiligung am Kernkapital (Grund- bzw. Stammkapital) für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren; Beteiligungsumfang zwischen 10 % und 75 %; Beteiligungshöhe zwischen EUR ,-- und EUR 1 Mio. Detaillierte Informationen unter NEXT Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolgen NEXT bietet betroffenen Unternehmern Unterstützung bei der geplanten Übergabe bzw. Übernahme des Betriebes. Unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen und Erwartungen wird dieser Prozess geplant und begleitet.

6 KMU mit mindestens 5 Mitarbeitern, dessen Übergabe oder Übernahme in den letzten bzw. in den nächsten 2 Jahren stattgefunden hat bzw. stattfinden wird. Coaching-Programm für Übergeber und Übernehmer über einen Zeitraum von rund 6 Monaten, mit 6 zweitägigen Gruppenklausuren und 5 halbtägigen Einzelberatungen vor Ort. Beratung und Unterstützung bei Entwicklung eines detaillierten zukunfts- und marktwirksamen individuellen Konzepts Gemeinsame Bearbeitung aller wirtschaftlichen, rechtlichen, vertraglichen und sozialen Problemstellungen, die sich aus der Übernahme bzw. Übergabe ergeben Ableitung eines individuellen Förderpakets für das Unternehmen aus den vorhandenen Programmen des KWF Übernahme von 50 % der Kosten des NEXT-Programmes durch den KWF Bei Anmeldung von mindestens 8 Unternehmen wird eine NEXT-Gruppe koordiniert. Das Programm läuft pro Gruppe jeweils rund 6 Monate. Keine Qualitätsverbesserung im Tourismus Stärkung der Unternehmensdynamik und Erhaltung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von bestehenden bzw. neu gegründeten KMU. Investitionen, wenn eine Förderung im Rahmen der TOP-Tourismus -Förderung der ÖHT gemäß den definierten Schwerpunkten und Zielsetzungen erfolgt. Beratung, bis EUR 1,0 Mio. Projektkosten nicht rückzahlbarer Zuschuss: betriebliche Investitionen max. 10 % (KWF 5 % + ÖHT 5 %) Infrastrukturinvestitionen max. 10 % (KWF 6,25 % + ÖHT 3,75 %) ab EUR 1,0 Mio. Projektkosten Investitionsdarlehen ÖHT: betriebliche Investitionen max. 4 % Zinsenzuschuss (KWF 2 % + ÖHT 2 %) Infrastrukturinvestitionen max. 4 % Zinsenzuschuss (KWF 2,5 % + ÖHT 1,5 %) bis ÖHT Ansprechpartner: Mag. Werner Forstner, DW 27, forstner@kwf.at Sophie Huber, DW 19, huber@kwf.at Mag. Horst Poosch, DW 21, poosch@kwf.at Ida Tomaschitz, DW 10, tomaschitz@kwf.at Mag. Franziska Winkler, DW 42, winkler@kwf.at

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