Amtsblatt der Gemeinde Brieselang

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Herausgeber: Gemeinde Brieselang vertreten durch den Bürgermeister Wilhelm Garn Nummer 08/ September 2012 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Bürgermeisters Öffentliche Bekanntmachungen Friedhofssatzung der Gemeinde Brieselang Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 29. August 2012 Öffentliche Zustellung Informationen aus dem Rathaus Nichtamtliche Mitteilungen Aus dem Vereinsleben Die Volkssolidarität informiert Senioren-Jubilare 163 Veranstaltungskalender 164 Kontakte, Impressum Amtsblatt der Gemeinde Brieselang Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 132

2 Liebe Brieselangerinnen, liebe Brieselanger, wie schon im letzten Amtsblatt angekündigt, hat Brieselang jetzt die Marke von Einwohnern überschritten. Am Stichtag den 31. August 2012 betrug die Zahl Besonders stolz sind wir stolz darauf, dass viele Familien mit Kindern unsere Gemeinde als ihre Heimat wählen. Herzlich willkommen. Auch im Gewerbebereich sind vermehrt Anfragen für unsere Gewerbegebiete zu verzeichnen. Wir freuen uns alle über den Zuwachs, der doch die Attraktivität unserer Gemeinde wiederspiegelt. Dies zieht natürlich auch notwendige Infrastrukturmaßnahmen nach sich, wie zum Beispiel die Anpassung der Schul- und Kitakapazitäten. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung auch auf, dass die Entscheidungen in 2004, mit Hochdruck den haltlosen Zustand unseres Straßensystems zu verbessern, der richtige Weg ist. Allein in diesem Jahr werden 3,9 km Straßen saniert und 2,5 km neu gebaut, es erfolgt auch der Lückenschluss zwischen dem OT Zeestow und Brieselang im Schulwegbereich. Der Neubau der Ausfallstraße (Verkehrsfreigabe am 29. September) führt zu einer Entlastung des innerörtlichen Verkehrs, besonders in der Karl-Marx-Straße mit den Schulen, Hort, Sportplatz und dem evangelischen Kindergarten. Auch für das nächste Jahr sind mit dem Paul- Mewes-Damm/Schulplatz (Karl-Marx-Str. bis Langestraße) und der Sanierung einiger Anliegerstraßen Baumaßnahmen in der Länge von ca. 3,2 km geplant. Damit wird auch die haltlose Situation am Seiteneingang des Schulkomplexes beseitigt. Leider können wir nicht alle sanierungsbedürftigen Straßen zugleich anpacken. Wir würden es gerne tun es geht aber leider nicht. So hat die Gemeindevertretung eine Prioritätenliste beschlossen, die abgearbeitet wird. Hätten wir nicht 2004 mit der Sanierung begonnen, wären wir heute noch nicht so weit. Ich möchte Sie an dieser Stelle auf ein wichtiges Thema hinweisen die Hausnummern. Die Verwaltung wird vielfach auf fehlende oder mangelhafte Hausnummerierungen an vielen Grundstücke hingewiesen. Hausnummer sind ein wichtiges Kennzeichnen für ein Grundstück. Besonders für die Ver- und Entsorgungsbetriebe, aber auch für den Rettungsdienst. Bitte bringen Sie Ihre Hausnummer von der Straße her gut sichtbar an. Das Ordnungsamt wird im Oktober verstärkt die Hausnummern kontrollieren und ggf. die Hauseigentümer ansprechen. Zu Ihrer Information sind in diesem Amtsblatt die wichtigen Teile der Satzung veröffentlicht. Sollten Sie Fragen haben, hilft Ihnen die Verwaltung gerne weiter. Wie es aussieht, sollen wir einen goldigen Spätsommer bekommen - genießen Sie Ihn, wir sehen uns sicherlich bei dem einen oder anderem Ereignis in der Gemeinde. Mit freundlichen Brieselanger Grüßen verbleibe ich Ihr Wilhelm Garn Bürgermeister PS: Gibt es Verbesserungsvorschläge für das Amtsblatt? Dann lassen Sie es uns wissen! Per Mail: Info@gemeindebrieselang.de;, per Fax: , oder per Post am Markt 3, Brieselang. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 133

3 Öffentliche Bekanntmachungen Friedhofssatzung der Gemeinde Brieselang Aufgrund des 3 der der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GBVI. I/07, Nr. 19 S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom (GVBI I/08, Nr. 12, S. 202, 207) sowie zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Januar 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 01, ber. GVBl.I/12 Nr. 7], in Verbindung mit 34 des Gesetzes über das Leichen -, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz BbgBestG) vom 07. November 2001, geändert durch Art. 31 des Gesetzes zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr vom (GVBI. I S. 298, 310) sowie Art. 3 des Gesetzes zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen (GVBI. I/11 Nr. 13 S. 2) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brieselang in ihrer Sitzung vom (Beschluss-Nr. 0667/12) nachfolgende Friedhofssatzung beschlossen. Gliederung I. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf den Friedhöfen 6 Gewerbliche Arbeiten 6 a Anordnung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und einer Genehmigungsfiktion III. Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines 8 Trauerfeier 9 Särge und Urnen 10 Ausheben der Gräber 11 Ruhezeiten 12 Nutzungsrecht 13 Umbettungen IV. Grabstätten 14 Allgemeines 15 Reihengrabstätten für Erdbestattungen 16 Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 17 Urnenwahlgrabstätten 18 Urnengemeinschaftsgrabstätte in Rasenfeldern ohne Grabkennzeichnung (anonyme Urnenstelle) 18a Urnengemeinschaftsgrabstätte in Rasenfeldern mit Grabkennzeichnung (halbanonyme Urnenstelle) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 134

4 Öffentliche Bekanntmachungen 19 Ehrengrabstätten 20 Grabstätten der Opfer von Kriegs und Gewaltherrschaft V. Gestaltung der Grabstätten 21 Allgemeine Grundsätze VI. Grabmale und Grabeinfassungen 22 Gestaltung der Grabmale 23 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen sowie Grabeinfassungen 24 Aufstellen von Grabmalen 25 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 26 Entfernen von Grabmalen und Grabausstattungen VII. Herrichten und Pflege der Grabstätten 27 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten 28 Vernachlässigte Grabstätten VIII. Schlussvorschriften 29 Alte Rechte 30 Haftung 31 Gebühren 32 Ordnungswidrigkeiten 33 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten I. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde Brieselang gelegenen und von ihr verwalteten kommunalen Friedhöfe: Waldfriedhof Brieselang, Forstweg Friedhof Bredow, Nauener Landweg Fredhof Zeestow, Bredower Straße 2 Friedhofszweck (1) Die Friedhöfe sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Brieselang. Sie werden als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben. (2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde Brieselang waren, ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder ohne Einwohner zu sein, in der Gemeinde Brieselang verstorben sind oder tot aufgefundene Personen ohne Wohnsitz bzw. mit unbekannten Wohnsitz. Bestattungen anderer Personen können auf schriftlichen Antrag aus wichtigem Grund zugelassen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen bei Verstorbenen, die in der Gemeinde Brieselang gelebt, den letzten Lebensabschnitt aber in Heimen außerhalb der Gemeinde zugebracht haben sowie in dem Fall, dass ein Einwohner der Gemeinde Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 135

5 Öffentliche Bekanntmachungen Brieselang Angehörige, die nicht Einwohner der Gemeinde Brieselang waren, in der Gemeinde Brieselang zu bestatten wünscht. 3 Schließung und Aufhebung (1) Die Friedhöfe oder Teile der Friedhöfe können aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung). Die Schließung ist ortsüblich bekannt zu machen. (2) Die Möglichkeit des Erwerbs und der Verlängerung von Nutzungsrechten wird durch Schließung ausgeschlossen. (3) Für Nutzungsrechte, die bis zum Zeitpunkt der Schließung nicht ausgeübt worden sind, werden auf Antrag des Nutzungsberechtigten Nutzungsrechte auf einem anderen Friedhof eingeräumt oder eine Rückzahlung der auf die restliche Laufzeit entfallenen Entgelte geleistet. II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Haupteingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten dürfen die Friedhöfe nur mit Erlaubnis der Gemeinde Brieselang betreten werden. (2) Die Gemeinde Brieselang kann das Betreten der Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf den Friedhöfen (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen! (2) Kinder unter 6 Jahre dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf den Friedhöfen ist nicht gestattet: A) öffentliche Versammlungen und Aufzüge durchzuführen, B) Uniformen, Uniformteile bzw. gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung zu tragen, C) Äußerungen und Handlungen vorzunehmen, mit denen Glaubensbekenntnisse oder politische Gesinnungen anderer verachtet oder verunglimpft werden können, d) die Wege mit Fahrzeugen einschl. Fahrräder ohne Sondergenehmigung der Gemein de Brieselang zu befahren Kinderwagen, Rollstühle, Handwagen und Nutzungsfahr zeuge der Gemeinde Brieselang und zugelassener Gewerbetreibender ausgenom men, e) Waren aller Art insbesondere Kränze und Blumen und gewerbliche Dienste anzubieten, f) in der Nähe einer Bestattung bzw. Gedenkfeier Arbeiten jeglicher Art auszuführen, g) gewerbsmäßig zu fotografieren, soweit nicht eine Genehmigung vorliegt h) Druckschriften zu verteilen, i) Abfall außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, j) den Friedhof und seine Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Grabstätten zu betreten, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen) zu betreten, k) der Genuss von Alkohol, zu lärmen und zu spielen, Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde und Hunde an der Leine. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 136

6 Öffentliche Bekanntmachungen (4) Toten Gedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der gebührenpflichtigen Erlaubnis der Gemeinde Brieselang. Sie sind spätestens vier Wochen vor dem Termin anzumelden. (5) Musik- und Gesangsdarbietungen sowie Salutschüsse auf den Friedhöfen und in den Feierhallen sind nur im Einvernehmen mit der Gemeinde Brieselang zulässig. Sie müssen der Würde des Ortes entsprechen. Die Benutzung Tonträger und Verstärkeranlagen außerhalb der Feierhallen bedürfen der vorherigen Erlaubnis durch die Gemeinde Brieselang. (6) Auf den Friedhöfen wird kein Winterdienst durchgeführt. Das Betreten bei Schnee- und Eisglätte geschieht auf eigene Gefahr. 6 Gewerbliche Arbeiten (1) Gewerbetreibende bedürfen für gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde Brieselang, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. (2) Zugelassen werden Gewerbetreibende, die in persönlicher, fachlicher und betrieblicher Hinsicht zuverlässig sind und ihre Qualifikation nachweisen können. Die Gemeinde Brieselang kann die Zulassung davon abhängig machen, dass der Antragsteller einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. (3) Gewerbetreibende haben bei ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof die Anordnungen der Gemeinde Brieselang zu befolgen. (4) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und Uhr oder nach Vereinbarung ausgeführt werden. Die Arbeitsstellen sind täglich aufzuräumen und zu reinigen. Ausnahmen hierfür können von der Gemeinde Brieselang zugelassen werden. In der Nähe von Bestattungsplätzen sind die Arbeiten für die Dauer der Bestattung einzustellen. (5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und von der Gemeinde Brieselang erteilte Auflagen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof verursachen. (6) Die Gewerbetreibenden dürfen bei Vorliegen einer Sondergenehmigung die Wege der Friedhöfe bei Ausführung der Arbeiten mit Fahrzeugen mit höchstens 2,8 t Gesamtgewicht befahren. Es darf nur im Schritt Tempo gefahren werden. Friedhofsbesucher und personal dürfen durch abgestellte Fahrzeuge nicht behindert werden. Nach Arbeitsschluss sind sie wieder vom Friedhof zu entfernen. Die Erlaubnis zum Befahren von Friedhofswegen gilt nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Das Befahren der Wege kann aus besonderem Grund durch die Gemeinde Brieselang untersagt werden. (7) Die Zulassung erfolgt durch das Ausstellen einer Berechtigungskarte und ist kostenpflichtig. Diese ist dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuweisen und alle 2 Jahre zu erneuern. (8) Gewerbetreibenden, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde Brieselang die Zulassung auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 137

7 Öffentliche Bekanntmachungen 6 a Anordnung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und einer Genehmigungsfiktion (1) Verwaltungsverfahren nach 6 und nach 23 dieser Satzung können über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg abgewickelt werden. Das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg vom (GVBl. I S. 262) sowie 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg in Verbindung mit den 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes finden Anwendung. (2) Für die vorgenannten Verfahren findet 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg i. V. m. 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung. III. Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde Brieselang anzumelden. Vom Bestattungspflichtigen sind bis zum Zeitpunkt der Bestattung eine Bescheinigung mit dem Vermerk der Eintragung in das Sterbebuch oder eine Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen Ordnungsbehörde und ein schriftlicher Antrag auf Durchführung einer Bestattung vorzulegen. Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Die Gemeinde Brieselang setzt im Einvernehmen mit den Angehörigen Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Bestattungen finden in der Regel montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr sowie samstags von 9.00 Uhr Uhr statt. 8 Trauerfeier (1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle, am Grabe oder einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. Soll die Feier in der Halle länger als 30 Minuten dauern, so ist dies mit der Friedhofsverwaltung besonders zu vereinbaren. (2) Gedenkreden können von Geistlichen, weltlichen Rednern und Laienrednern gehalten werden, die den Ablauf der Trauerfeier in Absprache mit den Angehörigen festlegen. (3) Die Gemeinde Brieselang kann Mitwirkende und Teilnehmer bei Trauerfeiern ausschließen, wenn deren Beiträge oder Verhalten der Würde des Ortes nicht entsprechen bzw. hierdurch gestört werden. (4) Für Schäden, die aus Anlass der Feiern an den Einrichtungen, Anlagen und Gräbern entstehen haftet der Veranstalter. 9 Särge, Urnen (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. (2) Die Särge sollen bei Erdbestattungen höchstens 2,05 m lang, 0,70 m hoch, im Mittel 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist dies aus Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 138

8 Öffentliche Bekanntmachungen bestattungstechnischen Gründen (wegen Zuteilung eines entsprechenden Grabes) der Gemeinde Brieselang bei der Anmeldung der Bestattung anzuzeigen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,60 m lang, 0,60 m hoch und im Mittel 0,60 m breit sein. (3) Särge dürfen nicht aus schwer verrottbaren Stoffen hergestellt sein. Dies gilt auch für die Innenausstattung der Särge und die Bekleidung der Verstorbenen. Sie müssen den gültigen VDI-Richtlinien entsprechen. (4) Die Beisetzung der Urnen in Steinkästen oder nicht innerhalb der Ruhezeit vergänglichen- Überurnen ist unzulässig. (5) Die Urnenbeisetzungen erfolgen in einer Tiefe von mindestens 0,50 m von Oberkante Urne bis zur Erdoberfläche. Es dürfen nur die von den Krematorien gelieferten Urnen verwendet werden. Überurnen dürfen bis zu 0,31 m hoch sein und eine Breite und Tiefe oder ein Außendurchmesser bis zu 0,21 m haben. (6) Werden die Anforderungen an die Särge und Urnen nicht erfüllt, kann die Gemeinde Brieselang eine Bestattung/Beisetzung ablehnen oder in besonderen Fällen auf Antrag eine Ausnahme genehmigen. 10 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde Brieselang lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör und bei Bedarf die Grabeinfassung und den Grabstein vor einer Zweitbestattung auf seine Kosten zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Ein Nichtbefolgen dieser Verpflichtung entbindet die Gemeinde Brieselang von jeglichen Schadensersatzansprüchen bei eintretenden Schäden, die durch den Grabaushub entstehen sollten. (3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mind. 100 cm, bis zur Oberkante der Urne mind. 50 cm. (4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch 40 cm starke Erdwände getrennt sein. 11 Ruhezeiten (1) Die Ruhezeit beträgt für Erdbestattungen Feuerbestattungen 20 Jahre 15 Jahre. (2) Eine Grabstätte darf nur belegt werden, wenn die Dauer des Nutzungsrechtes mindestens der Ruhezeit entspricht. Eine Grabstätte darf erst nach Ablauf der Ruhezeit wiederbelegt oder anderweitig verwendet werden. 12 Nutzungsrecht (1) Bei Wahlgrabstätten kann auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit ( 11) verliehen werden. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechtes enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 139

9 Öffentliche Bekanntmachungen (3) Das Nutzungsrecht erlischt, a) wenn die Nutzungszeit abgelaufen ist, b) wenn die Ruhezeit abgelaufen ist, c) wenn das Nutzungsrecht entzogen wird ( 28 Abs. 2), d) wenn der Nutzungsberechtigte auf das Nutzungsrecht verzichtet; auf das Nutzungsrecht kann erst nach Ablauf der Ruhezeit verzichtet werden. (extra Gebühr) (4) Wenn das Nutzungsrecht erloschen ist, kann die Friedhofsverwaltung über die Grabstätten anderweitig verfügen. Das Erlöschen des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist drei Monate vorher durch die Friedhofsverwaltung durch Aushang im Schaukasten der Friedhöfe zu veröffentlichen, mit der Aufforderung an die Nutzungsberechtigten, die Grabmäler und sonstigen Grabausstattungsgegenstände bis zum Ablauf der Frist zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu entfernen. (5) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr, wenn das Nutzungsrecht erlischt. (6) Im Todesfall des Nutzungsberechtigten tritt die Rechtsnachfolge auf das Nutzungsrecht ein. Sie kann testamentarisch oder vorab durch einen Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts gegenüber der Gemeinde Brieselang bestimmt werden. Falls der Nutzungsberechtigte keine Bestimmung über die Rechtsnachfolge getroffen hat, sind seine volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge nutzungsberechtigt: a) die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Person b) die Kinder c) die Eltern d) die Geschwister e) die Enkelkinder f) die Großeltern g) der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. In den Fällen b-f ist die jeweils älteste Person nutzungsberechtigt. 13 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Erdbestattungen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Brieselang. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. (3) Umbettungen aus Reihengräbern und Wahlstellen, außer Urnen, innerhalb der gemeindeeigenen Friedhöfe, sind nicht zulässig. (4) Umbettungen von Erdbestattungen werden von Bestattungsunternehmen durchgeführt, wenn eine Zustimmung der Gemeinde Brieselang nachgewiesen wird und sonstige Hinderungsgründe nicht vorliegen. Umbettungen von Urnen erfolgen durch die Gemeinde Brieselang. Die Gemeinde bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. In den Fällen des 12 (3c) können Särge und Urnen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Reihengrabstätten bzw. Urnengemeinschaftsanlagen umgebettet werden. (5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben die Antragsteller zu tragen. Bei Umbettungen, die auf Veranlassung der Gemeinde erforderlich werden, trägt die Gemeinde die Kosten. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 140

10 Öffentliche Bekanntmachungen (6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (7) Särge und Urnen zu anderen als zu Umbettungszwecken auszugraben, bedürfen einer behördlichen oder einer richterlichen Anordnung. entfällt (9) Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen bis zu 6 Monaten nach der Beisetzung sind unzulässig, sofern die Ausgrabung nicht richterlich angeordnet ist. IV. Grabstätten 14 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind Eigentum der Gemeinde Brieselang. Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach den Bestimmungen dieser Satzung erworben werden. (2) Es sind folgende Arten von Grabstätten zu unterscheiden: a) Reihengrabstätte für Erdbestattungen b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen c) Kindergrabstätten d) Urnenwahlgrabstätten e) Urnengemeinschaftsgrabstätte in Rasenfeldern ohne Grabkennzeichnung (anonyme Urnenstelle) f) Urnengemeinschaftsgrabstätte in Rasenfeldern mit Grabkennzeichnung (halbanonyme Urnenstelle) g) Ehrengrabstätten h) Gräber der Opfer von Kriegs und Gewaltherrschaft Die genannten Grabarten stehen nicht auf jedem der in 1 dieser Satzung genannten Friedhöfe zur Verfügung. (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung einer Grabstätte besteht nicht. (4) Die Neueinrichtung von ausgemauerten Grüften und Grabgebäuden ist nicht zugelassen. (5) Es besteht die Möglichkeit auf Wiedererwerb von Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten. Der Nutzungsberechtigte kann einen Wiedererwerb bis zu einer Dauer der maximalen Ruhezeit ( 11) beantragen. 15 Reihengrabstätten für Erdbestattungen (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erdbestattungen, die nur der Reihe nach belegt und für die Dauer des Nutzungsrechtes überlassen werden. Ein Neuerwerb des Nutzungsrechtes ist ausgeschlossen. (2) In einer Reihengrabstätte darf nur ein Sarg bestattet werden. (3) Reihengrabstätten sind in der Länge von 2,60 m und in einer Breite von 1,30 m anzulegen. 16 Wahlgrabstätten für Erdbestattungen (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die nach Maßgabe des Belegungsplanes auf die Dauer des Nutzungsrechtes überlassen werden. Bis zu höchstens vier zusam Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 141

11 Öffentliche Bekanntmachungen menhängende Grabstätten können überlassen werden, wenn mindestens ein Grab sofort belegt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Grabstätte besteht nicht. Grabstättengröße, einstellige Grabstätten, für Kinder bis zum 10. Lebensjahr: 2,20 m Länge, 1,05 m Breite Grabstättengröße, einstellige Grabstätten, für Verstorbene vom 10. Lebensjahr: 2,60 m Länge, 1,30 m Breite Grabstättengröße, doppelte Grabstätten, für Verstorbene vom 10. Lebensjahr: 2,60 m Länge, 2,60 m Breite (2) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (3) Bei Ablauf des Nutzungsrechts kann die Gemeinde Brieselang auf Antrag des Nutzungsberechtigten das Nutzungsrecht verlängern. (4) Bei einer Wahlgrabstätte, die mehrere Grabstellen umfasst, ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nur für die gesamte Grabstelle möglich. (5) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem nachfolgendem Personenkreis bzw. auf die in seiner letztwilligen Verfügung genannten Personen seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Wird bis zum Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht auf die gesetzlichen Erben des verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Kommen mehrere Personen für eine Nutzungsberechtigung in Frage, so haben diese eine Person von ihnen als einzigen neuen Nutzungsberechtigten zu benennen und die Umschreibung auf diesen zu veranlassen. Kommt keine Einigung innerhalb einer von der Gemeinde Brieselang gesetzten Frist zustande, so werden die Erben in der gesetzlichen Reihenfolge als Nutzungsberechtigte eingetragen. (6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte ist der Gemeinde Brieselang zu benennen. Die Gemeinde Brieselang ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Nachfolge zu überprüfen. (7) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, bei Anschriftsänderungen die Gemeinde Brieselang zu benachrichtigen. (9) Auf Wahlgrabstätten können anstatt von Särgen Urnen beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit gewährleistet ist. Die Zubettung von Urnen auf Wahlgrabstätten, wo die Ruhezeit vorheriger Sargbestattungen nicht beendet ist, ist unzulässig. (10) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. 17 Urnenwahlgrabstätten (1) Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die im Todesfall im Wege eines öffentlich rechtlichen Nutzungsrechtes für die Dauer von 15 Jahren vergeben werden. Die Lage der Grabstätten kann vom Erwerber des Nutzungsrechts innerhalb des Urnengrabfeldes gewählt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Grabstätte besteht nicht. (2) Eine Urnengrabstätte für bis zu 4 Urnen hat folgende Maße: 1,00 x 1,00 m. Eine Urnengrabstätte für bis zu 2 Urnen hat folgende Maße: 0,75 x 0,75 m. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 142

12 Öffentliche Bekanntmachungen (3) Grabsteine sind innerhalb der Fläche aufzustellen. (4) Die Ruhezeit der Urnen muss durch die Dauer des Nutzungsrechts an der Grabstätte abgedeckt sein. (5) Die Regelungen in 16 Abs. 2 bis 8 gelten entsprechend. 18 Urnengemeinschaftsgrabstätte in Rasenfeldern ohne Grabkennzeichnung (anonyme Urnenstelle) (1) Für die anonyme Beisetzung von Urnen werden für die Dauer der Ruhezeit der Urnen ( 11) Gemeinschaftsgrabstätten in Rasenfeldern bereitgestellt. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. (2) Über den Termin der Urnenbeisetzung entscheidet die Gemeinde Brieselang im Einvernehmen mit den Angehörigen. Über die Wiederbelegung von Gemeinschaftsgrabstätten, deren Ruhezeit abgelaufen ist, entscheidet die Gemeinde Brieselang. (3) In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte werden Urnen der Reihe nach innerhalb einer Fläche unterirdisch beigesetzt. Es ist unzulässig, die Lage einer Urne kenntlich zu machen. (4) entfällt (5) Das Niederlegen von Kränzen und Blumen darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen erfolgen. (6) Die Gestaltung und Pflege wird beim Erwerb der Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit im Voraus bezahlt und von der Gemeinde Brieselang durchgeführt. (7) Die Gemeinschaftsanlagen von Urnen sind als zusammenhängende Grabstätte zu verstehen, sie sollten entsprechend geachtet und aus Pietätgründen nicht betreten werden. (8) Umbettungen von Urnen aus der Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Grabkennzeichnung bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Brieselang. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. 18a Urnengemeinschaftsgrabstätte in Rasenfeldern mit Grabkennzeichnung (halbanonyme Urnenstelle) (1) Die Urnen werden der Reihe nach und für die Dauer der Ruhezeit in einer geschlossenen Anlage beigesetzt. Die Grabstättengröße beträgt 0,50 m x 0,50 m. Eine Grabplatte aus Naturstein in der Größe von 0,20 m x 0,30 m mit einer Inschrift ist durch den Nutzungsberechtigten als Gedenkzeichen bündig im Erdreich zu verlegen. 23 ist zu beachten. Eine Bepflanzung der Fläche ist untersagt. (2) Blumen, Kränze und Gebinde sind nicht auf der Beisetzungsfläche, sondern an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen. (3) Über die Wiederbelegung von Gemeinschaftsanlagen nach Ablauf der Ruhezeit entscheidet die Gemeinde Brieselang. (4) Die halbanonymen Urnenstellen werden von der Gemeinde Brieselang gepflegt. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 143

13 Öffentliche Bekanntmachungen (5) Umbettungen von Urnen aus der Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Grabkennzeichnung bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Brieselang. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. 19 Ehrengrabstätten Ehrengrabstätten werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Brieselang auf besonderen Beschluss verliehen. 20 Grabstätten der Opfer von Kriegs und Gewaltherrschaft Grabstätten der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft unterliegen den geltenden Bestimmungen über Kriegsgräber. Sie werden durch die Gemeinde Brieselang gestaltet und unterhalten. Veränderungen dieser Grabstätten durch individuelles Einbringen von Grabzeichen, Pflanzen und anderen Gegenständen, die dieser einheitlichen Gestaltung entgegen-stehen, das Entfernen oder Verändern von Grabzeichen und Bepflanzung ist unzulässig. V. Gestaltung von Grabstätten 21 Allgemeine Grundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten, zu unterhalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. VI. Grabmale und Grabeinfassungen 22 Gestaltung der Grabmale (1) Die Grabmale müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung der Würde des Ortes entsprechen. (2) Grabmale müssen aus witterungsbeständigen Materialien bestehen. (3) Einfassungen von Urnenstätten, Reihengräbern und Wahlstellen sind nur aus Stein oder Hecken zulässig. Hecken sind bis zu einer Höhe von 50 cm erlaubt. (4) Aus gestaltungstechnischen und Verkehrssicherheitsgründen ist es erforderlich, dass flächenhafte, stehende Grabmale eine Mindeststärke von 0,12 m haben. Die Breite der Grabsteine sollte einen Abstand zur Grabkante von mindestens 0,15 m haben und darf über die Grabfläche seitlich nicht hinausragen und dadurch Friedhofsbesucher behindern oder gefährden. (4a) Liegende Grabmale dürfen bei Erdstellen nicht mehr als 15 % und bei Urnenstellen nicht mehr als 20 % der Grabfläche bedecken. Die Gemeinde Brieselang kann auf Antrag Ausnahmen aus wichtigem Grund (z. B. Religionszugehörigkeit) genehmigen. (5) Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (6) Es ist untersagt, in der Urnengemeinschaftsanlage Grabzeichen jeglicher Art aufzustellen oder die Lage einer Urne anderweitig kenntlich zu machen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 144

14 Öffentliche Bekanntmachungen 23 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen sowie Grabeinfassungen (1) Grabmale dürfen nur von einem Fachmann (in der Regel einem Bildhauer oder Steinmetz) oder einem anderen zu dieser Verrichtung befähigten Handwerksmeister errichtet, verändert oder wieder aufgestellt werden. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die in fachlicher und betrieblicher Hinsicht zuverlässig sind und eine Steuernummer nachweisen können. (2) Wer ein Grabmal errichten, verändern, entfernen oder nach einer Bestattung wieder aufstellen will, braucht dazu die vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeinde Brieselang. Eine Wiederaufstellung aus anderen Gründen ist der Gemeinde Brieselang schriftlich anzuzeigen. Auch für Grabeinfassungen sowie für die Errichtung sonstiger Grabausstattungen bedarf es einer Zustimmung durch die Gemeinde Brieselang. Die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals und einer Grabeinfassung ist kostenpflichtig. (3) Der Grabmalantrag ist vom Auftraggeber über den Steinmetz/Bildhauer bei der Gemeinde Brieselang einzureichen. Dem Antrag ist bei neuen Grabmalen eine Zeichnung im Maßstab 1: 10 in doppelter Fertigung beizufügen. Sie muss das Grabmal mit Schrift, Ornamenten, Angabe des Materials und seiner Bearbeitung eindeutig wiedergeben sowie Aussagen über Fundamentierung (evtl. Sockel) und Farbe der Schrift (Vergoldung) enthalten. (4) Steinmetze/Bildhauer müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren, ehe sie einen Antrag einreichen. Sie sind gehalten, dem Auftraggeber nur Grabmale anzubieten, die diesen Richtlinien entsprechen. (5) Die Gemeinde Brieselang kann die schriftliche Zustimmung mit Bedingungen oder Auflagen verbinden. Wird eine Bedingung nicht erfüllt, so ist die Zustimmung unwirksam. In besonderen Fällen kann dem Grabmalersteller auferlegt werden, ein Grabmal abnehmen zu lassen, bevor er es aufstellt. (6) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder sonstiges Grabzubehör nicht innerhalb eines Jahres aufgestellt wird. 24 Aufstellen von Grabmalen (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen der benachbarten Grabstätten nicht umstürzen oder sich senken können. Die Fluchtlinien für Grabmale sind einzuhalten. (2) Werden Grabmale und sonstiges Grabzubehör ohne schriftliche Zustimmung davon abweichend aufgestellt oder im Antrag unrichtig dargestellt, kann die Gemeinde Brieselang Auftraggeber und Ersteller zur Änderung auffordern, sofern das geänderte Grabmal bzw. das geänderte sonstige Grabzubehör auch nachträglich nicht genehmigungsfähig ist. Wird die Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich festgesetzten Frist befolgt, kann das beanstandete Grabmal auf Kosten der Antragsteller durch die Gemeinde Brieselang entfernt werden. 25 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen so beschaffen sein, dass ein gefahrloses Pflegen der Gräber und Begehen der Gräberfelder möglich ist. (2) Die Verkehrssicherungspflicht für Grabmale und sonstige Grabausstattungen trägt der jeweilige Grabnutzungsberechtigte. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 145

15 Öffentliche Bekanntmachungen Für jeden Schaden, der durch ein nicht verkehrssicheres Grabmal oder Grabzubehör entsteht, ist der Grabnutzungsberechtigte haftbar. (3) Die Standsicherheit ist einmal jährlich nach der Frostperiode durch Druckprobe zu prüfen. Die Prüfung wird durch das Friedhofspersonal durchgeführt. (4) Stellt die Gemeinde Brieselang fest, dass Grabmale oder Grabzubehör nicht verkehrssicher sind, so fordert sie die Nutzungsberechtigten schriftlich auf, den ordnungsgemäßen Zustand innerhalb einer angemessenen Frist herzustellen. Wenn die Nutzungsberechtigten dieser Aufforderung nicht nachkommen, wenn Gefahr droht oder wenn die Nutzungsberechtigten nicht ohne weiteres festzustellen sind, kann die Gemeinde auf Kosten der Nutzungsberechtigten das Grabmal sicher lagern oder geeignete Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Die Nutzungsberechtigten sind davon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist ihre Anschrift nicht zu ermitteln, genügt ein Hinweis auf der Grabstätte, der dort sechs Wochen zu belassen ist. 26 Entfernen von Grabmalen und Grabausstattungen (1) Grabmale dürfen vor Ablauf der Ruhezeit bei Reihengräbern oder des Nutzungsrechts bei Wahlgräbern nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde Brieselang von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, dies ist schriftlich bei der Gemeinde Brieselang anzuzeigen. Es ist nicht gestattet diese baulichen Anlagen auf dem Friedhofsgelände zu entsorgen oder zu lagern. Geschieht das nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts, so kann sie die Gemeinde gegen Ersatz der Kosten entfernen. Der Gemeinde obliegt keine Aufbewahrungspflicht. (3) Der Nutzungsberechtigte kann für die Entfernung der Grabmale, Einfassungen einschließlich der Fundamente und Grabstättenbepflanzung Leistungen der Friedhofsverwaltung gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr in Anspruch nehmen. (4) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs zu gelten haben, sowie die VDN-Grabstätten (VDN: Verfolgte des Naziregimes) und Grabstätten der Ehrenbürger unterstehen dem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung. VII. Herrichten und Pflege der Grabstätten 27 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten sind, soweit die Witterung dies nicht ausschließt, innerhalb von 6 Monaten nach Bestattung der Würde des Ortes entsprechend herzurichten und bis zum Erlöschen des Nutzungsrechtes ordnungsgemäß instand zu halten. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung zur Instandhaltung erlischt erst mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder einen zugelassenen Erwerbsgärtner beauftragen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 146

16 Öffentliche Bekanntmachungen (4) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen einschließlich der Hecken außerhalb der Grabstätten sowie die Grabstätten von Opfern von Kriegs und Gewaltherrschaft in Gemeinschaftsanlagen obliegen ausschließlich der Gemeinde Brieselang. (5) Die Verwendung von Pflanzenschutz und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. (6) Bodenverbesserungsmittel sind in den Boden einzuarbeiten. (7) Gegenstände, die der Würde des Friedhofes nicht entsprechen, dürfen auf den Grabstellen nicht aufgestellt oder verwahrt werden. (8) Nicht zugelassen ist das Pflanzen von großen Hecken und Bäumen. 28 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde Brieselang die Grabstätte innerhalb der jeweils festgesetzten Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Gemeinde Brieselang nach vorheriger schriftlicher Androhung, die mit der Aufforderung nach Satz 1 verbunden werden kann, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten herrichten lassen. (2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Vorschriften dieser Satzung kann die Gemeinde Brieselang das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrabstätte entziehen und die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten beräumen oder beräumen lassen. Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche des Nutzungsberechtigten werden hierdurch nicht begründet. (3) Grabschmuck der gegen geltendes Ordnungs- und Strafrecht verstößt, kann durch die Bediensteten der Friedhofsverwaltung ersatz- und entschädigungslos entfernt werden. Die Gemeinde ist zu einer Aufbewahrung nicht verpflichtet. VIII. Schlussvorschriften 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richtet sich die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Im Übrigen gilt diese Satzung. 30 Obhuts- und Überwachungspflicht (Haftung) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhutsund Überwachungspflichten. Für Diebstähle von Grabmalen, Grabausstattungen und Grabschmuck von den Grabstätten, sowie deren Beschädigungen durch Dritte oder durch Tiere haftet die Gemeinde Brieselang nicht. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 147

17 Öffentliche Bekanntmachungen 31 Gebühren Für die Benutzung der von der Gemeinde Brieselang verwalteten Friedhöfe und seiner Einrichtungen sowie Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung erhoben. 32 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer sich insbesondere 1. entgegen 5 Abs. 1 nicht der Würde des Friedhofs entsprechend verhält. 2. entgegen 5 Abs. 3 verhält. 3. entgegen 5 Abs. 4 Toten Gedenkfeiern ohne Zustimmung der Stadt durchführt. 4. als Gewerbetreibender entgegen 6 Abs. 1, 3, 4, 5 und 6 ohne vorherige Zustimmung tätig wird, die Anordnungen des Friedhofpersonals nicht befolgt, außerhalb der festgesetzten Zeiten ohne Zustimmung der Gemeinde Brieselang Arbeiten durchführt, durch sie oder ihre Bediensteten verursachte Schäden nicht beseitigt und die Wege ohne Sondergenehmigung mit Fahrzeugen befährt. 5. entgegen 23 Abs. 2 ohne vorherige Zustimmung Grabmale oder Grabeinfassungen oder sonstige Grabausstattungen errichtet oder verändert. 6. entgegen 24 Abs. 1 Grabmale nicht fachgerecht fundamentiert und befestigt. 7. entgegen 25 Abs. 2 Grabmale nicht in verkehrssicherem Zustand hält. 8. entgegen 26 Abs. 2 nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit die Grabmale, Grabausstattungen und sonstigen Anlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten entfernt. 9. entgegen 27 Abs. 1 entfernten Grabschmuck nicht an den dafür vorgesehenen Plätzen ablegt. 10. entgegen 28 Abs. 1 Grabstätten vernachlässigt. (2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) in der jeweils gültigen Fassung bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 500,00 geahndet werden. (3) Die zuständige Ordnungsbehörde ist die Gemeinde Brieselang, der Bürgermeister. 33 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Friedhofssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Gemeinde Brieselang vom sowie die 1. Änderungssatzung vom außer Kraft. Brieselang, den Wilhelm Garn Bürgermeister Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 148

18 Öffentliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 29. August 2012 Öffentlicher Teil Beschl.-Nr. 0700/12 Weitere Vorgehensweise über den Ausbau der Haupterschließungsstraße Paul-Mewes-Damm / Schulplatz zwischen Lange Straße und Karl-Marx- Straße Antragsteller: Verwaltung Die Gemeindevertretung beauftragt die Gemeindeverwaltung auf Basis der vorliegenden ersten Vorentwurfsplanung der Straßenbaumaßnahme Paul- Mewes-Damm / Schulplatz zwischen Lange Straße und Karl-Marx-Straße vom Juli 2012 folgende Schritte einzuleiten: 1. Durchführung einer Anliegerversammlung mit der Vorstellung des ersten Vorentwurfes, der ersten Kostenschätzung (Anliegerbeiträge) und den rechtlichen Rahmenbedingungen. 2. Sollten die Grundzüge der ersten Vorentwurfsplanung nicht grundlegend durch die Anlieger in Frage gestellt werden, so wird die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten, dem GE-Ausschuss zur Diskussion und der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen. Einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG) vom 24. Mai 2004 wird Herr Marco Robitzsch (geb. am ) wohnhaft in Brieselang zum Gemeindewehrführer bestellt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Für diesen Zeitraum wird Herr M. Robitzsch als Ehrenbeamter auf Zeit benannt. Die Amtszeit beginnt am 27. September Einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschl.-Nr. 0711/12 Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Antragsteller: BFB- Fraktion Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Brieselang in der Fassung vom 22. Oktober 2008 wie folgt ergänzt wird: In 16 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt: Die Beratung in den Ständigen Ausschüssen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage schriftlicher Vorlagen. Zu Anträgen von Fraktionen soll die Verwaltung zur Beratung möglichst schriftlich eine Stellungnahme abgeben. Mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Beschl.- Nr. 0702/12 Außerplanmäßige Investitionsauszahlung für die Beplanung eines Anbaus an das Gerätehaus der Feuerwehr Brieselang Antragsteller: Verwaltung Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt die außerplanmäßige Investitionsauszahlung im Produktsachkonto Ingenieurtechnische Leistungen für Planung, Tragwerksberechnungen, Gutachten, Vermessungskosten und sonstige Kosten in Höhe von ,- für die Beplanung eines Anbaus und eines Teilumbaues des Obergeschosses des Gerätehauses der Feuerwehr Brieselang. Die Deckung erfolgt aus der Gesamtdeckung (Rücklage). Einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschl.-Nr. 0720/12 Bestellung des Gemeindewehrführers Antragsteller: Verwaltung Die Gemeindevertretung beschließt gem. 28 des Beschl.-Nr. 0712/12 Bahnanbindung Brieselang Antragsteller: BFB- Fraktion Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land als Besteller der Regionalbahnleistungen, bei der Deutsche Bahn AG und beim VBB für folgende Änderungen in der Bahnanbindung Brieselangs einzusetzen: 1. Die Regionalbahnen der Linien 10 und 14 sollen ganztägig, auch am Wochenende, im Halbstundentakt verkehren. Dazu sind insbesondere folgende Lücken zu schließen a. Werktags: Abfahrten 21:30, 22:30 ab Brieselang b. Werktags: Ankunft 23:00 Uhr an Brieselang c. Wochenende: Abfahrten 6:00, 7:00, 8:00, 9:00, 19:00, 20:00, 20:30 Uhr ab Brieselang d. Wochenende: Ankunften 1:00, 2:30 an Brieselang 2. Es soll ein sauberer Takt mit Abfahrten jeweils zur gleichen Minute in den einzelnen Stun- Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 149

19 Öffentliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Gemeindevertretung 3. Es soll die vorgesehene Umsteigemöglichkeit von der RB 14 in die Regionalexpresslinie 4 in Spandau sichergestellt werden. Bei den vor allem morgens regelmäßigen um wenige Minuten verspäteten Ankünften der RB 14 in Spandau soll die RE 4 entsprechend auf den Anschluss warten. 4. Der regelmäßig vorgesehene rund 10- minütige Aufenthalt der RB 14 im Hauptbahnhof auf der Fahrt nach Brieselang soll durch eine Veränderung des Fahrplanes entfallen. 5. Wegen der hohen Störanfälligkeit sowie der mangelhaften Lüftung und Klimatisierung des bisher auf den Regionalbahnlinien eingesetzten Zugmaterials sollen die neuen Talent2-Züge so schnell wie möglich auf diesen Linien eingesetzt werden. Mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0 Beschl.-Nr. 0714/12 Gestaltung des Bahnhofsumfeldes Antragsteller: BFB- Fraktion Die Verwaltung wird beauftragt, im Umfeld des Bahnhofes folgende Verbesserungen der Infrastruktur und Gestaltung sowie Reparaturen vorzunehmen bzw. auf deren Umsetzung durch die Deutsche Bahn AG hinzuwirken: 1. Errichtung weiterer Fahrradständer auf der Bahnhofsnordseite 2. Aufstellung von Mülleimern und Aschenbechern an den Zuwegungen zu den Bahnsteigen 3. gestalterische Bepflanzung der Bahnsteigböschungen und Grünflächen am Bahnhof 4. Reparatur der Regenrinnen sowie anderer baulicher Mängel im Fußgängertunnel. 5. Befestigung eines weiteren Zuwegs zum nördlichen Bahnsteig sowie die Ebnung bereits vorhandener Wege Da es sich hier teilweise um Flächen handelt, die sich im Eigentum der Deutschen Bahn befinden, möge die Verwaltung kurzfristig Kontakt mit der Bahn Service AG aufnehmen und hier die bereits vor Jahren geführten Verhandlungen wieder aufnehmen und auf eine baldige Umsetzung der geforderten Punkte drängen. Mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 1 Beschl.-Nr. 0716/12 Neubildung der Ausschüsse Antragsteller: BFB- Fraktion Die Gemeindevertretung stellt fest: 1. Auf Antrag der BFB-Fraktion werden die Ausschüsse gem. 43 Abs. 6 KVerf neu gebildet, weil ihre Zusammensetzung nicht mehr dem Stärkeverhältnis der Fraktionen entspricht. 2. Ausschussmitglieder sind: im Hauptausschuss (12 Mitglieder aus der GV + BM) für die BFB-Fraktion: 4 für die SPD-Fraktion: 3 für die FDP-Fraktion: 2 für die Fraktion Die Linke: 2 für die CDU-Fraktion: 1 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung (11 Mitglieder aus GV) für die BFB-Fraktion: 3 für die SPD-Fraktion: 3 für die FDP-Fraktion: 2 für die Fraktion Die Linke: 2 für die CDU-Fraktion: 1 im Ausschuss für Bildung und Soziales (11 Mitglieder aus GV) für die BFB-Fraktion: 3 für die SPD-Fraktion: 3 für die FDP-Fraktion: 2 für die Fraktion Die Linke: 2 für die CDU-Fraktion: 1 im Haushalts- und Finanzausschuss (11 Mitglieder aus GV) für die BFB-Fraktion: 3 für die SPD-Fraktion: 3 für die FDP-Fraktion: 2 für die Fraktion Die Linke: 2 für die CDU-Fraktion: 1 Beschl.-Nr. 0718/12 Zulassung Musterverfahren Altanschließerbeiträge Antragsteller: Fraktionen CDU, FDP, DIE LINKEN und SPD Änderungsantrag der BFB- Fraktion Die Gemeindevertretung fordert den Bürgermeister auf, gemeinsam mit anderen Mitgliedern eine Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserund Abwasserverbandes Havelland (WAH) zum Thema der sogenannten Altanschließerproblematik zu beantragen und Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 150

20 Öffentliche Bekanntmachungen sich in der betreffenden Verbandsversammlung des WAH mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die auf das Berechnungsverfahren der Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung und der Trinkwasseranschlussbeitragssatzung gerichteten Widerspruchsverfahren so lange nicht abschließend mit einem Widerspruchsbescheid beschieden werden, bis über die erste darauf gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht entschieden worden ist. Änderungsantrag der BFB- Fraktion: Mehrheitlich beschlossen Nicht- öffentlicher Teil Beschl.-Nr. 0704/12 Veräußerung einer Liegenschaft Flur 5, Gemarkung Brieselang Einstimmig beschlossen Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschl.-Nr. 0709/12 Bewilligung einer Grunddienstbarkeit Mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen:0, Enthaltungen: 1 Beschl.-Nr. 0717/12 Entscheidung über die Vergabe des Winterdienstes auf Gemeindestraßen in der Gemeinde Brieselang Einheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen:0, Enthaltungen: 0 Beschl.-Nr. 0719/12 Entscheidung über die Vergabe Sanierungsmaßnahmen für die Entwässerungsanlage im Tunnel Bahnhof Brieselang Mehrheitlich beschlossen Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden können. Dies gilt nicht für nichtöffentliche Beschlüsse. Öffentliche Zustellung Der/die Bescheid/e der Gemeinde Brieselang, Fachbereich Finanzen und Soziales, Abteilung Steuern/Abgaben vom 11. Januar 2012, a) Geschäftszeichen: 03/ /001 für Frau Heike Wiesner, letzte bekannte Anschrift Carl-Fridrich-Benz-Str.33, Brieselang, kann nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthalt der Frau Heike Wiesner nicht bekannt ist. B) Geschäftszeichen: 11/ / für Frau Birgit Svensson, letzte bekannte Anschrift P.O.Box , Amman, JOR- DANIEN können nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthalt der Frau Birgit Svensson nicht bekannt ist. C) Geschäftszeichen:03/ /001 für Herrn Alfred Nickel, letzte bekannte Anschrift unbekannt, kann nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthalt des Herrn Alfred Nickel nicht bekannt ist. D) Geschäftszeichen:11/ /001 für Herrn Steffen Schünecke, letzte bekannte Anschrift Lessingallee 2, Falkensee, bei Schinschke, kann nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthalt des Herrn Steffen Schünecke nicht bekannt ist. Die Bescheide werden auf dem Wege der öffentlichen Zustellung gem. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (Bbg VwZG) vom 18. Oktober 1991 (GVBl. I S. 457), geändert durch Gesetze vom 6.Juli 1998 (GVBI. I S. 167), vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74), in Verbindung mit 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 (GVBl. I S. 2354), beide in der jeweils geltenden Fassung, zugestellt. Die Bescheide können bei der Gemeinde Brieselang, Fachbereich Finanzen und Soziales, Abteilung Steuern, Zimmer 3.7, Am Markt 3 in Brieselang zu den Sprechzeiten an Dienstagen von Uhr bis Uhr und an Freitagen von 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Terminvereinbarung eingesehen bzw. abgeholt werden. Die Bescheide gelten zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang als zugestellt. Brieselang, den gez. Wilhelm Garn Bürgermeister 10 VwZG Öffentliche Zustellung (1) Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn 1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder 2. sie im Fall des 9 VwZG nicht möglich ist oder keinen erfolg verspricht. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 151

21 Seniorenhaus im Forstweg Informationen aus dem Rathaus Das Johannisstift hat am in einer öffentlichen Veranstaltung in der Sportlerklause das Projekt vorgestellt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll nach den aktuellen Planungen entweder November 2013 oder Januar 2014 erfolgen. Nähere Informationen können Sie beim Johannisstift erhalten (Herr Howen Tel ). Schulen Die aktuellen Einschulungszahlen für das Schuljahr 2012/2013 lauten: Zeebra-GS 44 Kinder 2 Klassen Robinson GS 48 Kinder 2 Klassen (Antrag auf Teilung in 3 Kl. für das 2. Halbj.) Hans-Klakow-Oberschule 62 Schüler 3 Klassen Herr Bendyk wurde jetzt offiziell vom staatlichen Schulamt zum Direktor der Oberschule benannt. nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Stellungnahme der Gemeinde wurde im Ausschuss für Gemeindeentwicklung am und im Hauptausschuss beraten und mit großer Mehrheit der Gemeindevertretung zur Annahme empfohlen. In der Stellungnahme wird positiv der Wegfall des Windeignungsgebietes in der Gemeinde Brieselang gesehen, negativ hingegen die Nichtberücksichtigung des Gewerbegebietes im Forstweg und der Ausschluss von ca. 25 % des Gemeindegebietes im Bereich Vorzugsraum Siedlung in Brieselang Nord. Gräben Die kumulierte Zusammenfassung des Grabengutachtens Teil 1 kann auf der Homepage ebenso eingesehen werden wie der aktuelle Bericht des Grabenbeauftragten der Gemeinde Brieselang. In die Langfassung des Gutachten kann nach Terminvereinbarung in der Verwaltung Einsicht genommen werden. Die Grabenpflege durch den WBV ist zur Zeit in der Durchführung. Herr Bernd Lasch hat sich bereit erklärt, als Kandidat der Gemeinde Brieselang für den Vorstand des WBV zu kandidieren. Bäume Straßenbaumaßnahmen Die Bäume in der Pappelalle haben sich weitestgehend erholt. Die Untersuchung durch das Pflanzenschutzamt ergab keine Erkenntnisse der Schädigung durch Dritte. Es erhärtet sich der Verdacht, dass eine Beeinflussung des Austriebes durch den starken Frost des letzten Winters vorlag. Die Fachabteilung hat die sehr umfangreiche Ausschreibung für die Beschneidung der Straßenbäume im Herbst und Winter plaziert. Die Arbeiten sollen im November beginnen und werden sich bis ins Frühjahr 2013 hinziehen. Regionalplan 2020 In der Sitzung des Ausschuss für Gemeindeentwicklung am wurde der Entwurf des Regionalplanes vorgestellt und umfangreich diskutiert. Der Entwurf liegt im Rathaus aus und kann zu den bekannten Sprechstunden eingesehen werden. Auch Einsichten außerhalb der Sprechstunden sind Auf Grund von akuten Personalausfällen mussten die Projektleitungen verändert werden. Bitte entnehmen Sie den nachfolgenden Ausführungen die neuen Zuständigkeiten. Fichtestraße - Projektleiterin Frau Jachmann Die Asphaltdeckschicht wurde eingebaut. Die Einfahrten, Zuwegungen und Beleuchtung sind fertiggestellt. Zurzeit wird der Seitenbereich (ausserorts) profiliert, die Verkehrszeichen aufgestellt und die Fahrbahn markiert. Die Baumpflanzungen erfolgen ab November während der Pflanzzeit. Die Verkehrsfreigabe erfolgt am Samstag den 29. September um 10:00 Uhr an der Ecke Wiesenweg/ Kollwitzstr. Alle Bürger und Bürgerinnen sind herzlich willkommen. Fontanestraße /Kleiststraße/ Lessingstraße / Reuterstraße/ Uhlandstraße - Projektleiterin Frau Jachmann/ Goethestraße / Vorholzstr. Projektleiter Herr Garn Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 152

22 Informationen aus dem Rathaus Alle Baumaßnahmen sind im Zeitplan. Die Fontanestraße und Kleiststraße sind bis auf kleinere Restarbeiten fertiggestellt. Leider kam es bei den Baumaßnahmen in der Goethestraße und Vorholzstraße durch die ausführende Baufirma zu einer schlechten Informationspolitik den Anliegern gegenüber. Dies führte zu berechtigten Klagen der Anlieger. In der letzten Baubesprechung wurde die Firma nochmals eindringlich auf die Wichtigkeit dieser Informationen hingewiesen. In der Vorholzstraße sind die Kanalarbeiten beendet, so dass jetzt der direkte Straßenbau begonnen hat. Der erste Abschnitt (Wustermarker Allee bis Reuterstraße) soll in der 39. Kalenderwoche die erste Asphaltschicht erhalten. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme wurde auf den 29. November 2012 festgelegt. Gemischte Nachrichten Ingenieurbüro Sperling wahrscheinlich im November vorgelegt. Baubeginn soll der Anfang der Sommerferien 2013 sein. Im Gemeindeentwicklungsausschuss am wurde durch das Ingenieurbüro Sperling die mögliche Trassenführung für den Gehweg Karl-Marx-Str (Thälmannstraße bis Landesstraße) vorgestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, für die Novembersitzung der Gemeindevertretung auf der Basis der vorliegenden verschiedenen Varianten eine Entscheidungsvorlage zu fertigen. In der Verwaltung sind zurzeit einige langfristige Krankheitsfälle zu verzeichnen, so dass es in einigen Bereichen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Dies betrifft insbesondere den Baubereich. Wir sind bemüht, die Bearbeitungsverzögerungen im Zaume zu halten. Die Muldenvariante im Zetkinweg wurde der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgelegt und mit ihr diskutiert. Diese hat mit Schreiben vom signalisiert, dass sie diese Ausbauvariante genehmigen wird. Für die Gemeindevertretersitzung am werden die notwendigen Beschlüsse vorbereitet, so dass dem Bau im Frühjahr 2013 nichts mehr im Wege steht. Die Anliegerversammlung für den Gehweg Ortsausgang in Zeestow hat stattgefunden. Die Ausschreibung ist zur Zeit im Gange. Die Submission erfolgt in der 38. Kalenderwoche und die Vergabe ist für die Gemeindevertretung am vorgesehen. Baubeginn soll der Oktober sein. Die Planungen für den Gehweg im OT Bredow (Kirche bis Tagelöhnerhöfe) wurden begonnen. Der Spielplatz im OT Bredow wurde baulich, wie durch die GV beschlossen, erweitert und eröffnet. Die Sanierungsarbeiten der Entwässerungsanlage im Tunnel am Bahnhof wurden beauftragt und sollen Ende September beginnen. Das Projekt Paul-Mewes-Damm/Schulplatz (Karl- Marx-Str. bis Lange Str.) wurde in den Gremien der Gemeinde und den Anliegern vorgestellt und diskutiert. Die Vorplanung erfolgte erstmalig im eigenen Hause durch Frau Jachmann und wurde von allen Beteiligten sehr gelobt. Die Verwaltung hat jetzt die Entwurfsplanung beauftragt. Diese wird durch das Versteigerung von Fundsachen Am Donnerstag, den findet von Uhr in der Wustermarker Allee 1 (RE 80 Rückseite) eine Versteigerung von folgenden Fundgegenständen statt: 8 Fahrräder 1 Ring 1 Rutenhalter (Angelzubehör) 1 Geldbörse 1 Rucksack mit div. Werkzeugen Nach vorheriger telefonischer Absprache können die Fundsachen vorab besichtigt werden (Tel.: / ). Regelmäßig werden beim Fundbüro der Gemeinde Brieselang Fundgegenstände abgegeben und können auch dort wieder während der Öffnungszeiten von den Eigentümern abgeholt werden. Im Auftrag Ina Fenner SB Bürgerbüro FB Zentralverwaltung Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 153

23 Informationen aus dem Rathaus Nachfolgende Fundsachen wurden im Zeitraum vom 01. Juni 2012 bis 31. August 2012 beim Fundbüro der Gemeinde Brieselang abgegeben und können auch dort wieder während der Öffnungszeiten von den Eigentümern abgeholt werden: Kategorie Fundsachen Anzahl Fahrräder 9 Schlüssel 2 Elekt. Geräte 1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum nach 976 BGB an den Fundsachen, falls der Verlierer sich nicht meldet, nach Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergehen. Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von zwei Dienstsiegeln Verlust von zwei im Dienstbetrieb der Robinson Grundschule geführten Dienstsiegel. Es handelt sich um das kleine (20mm) Dienstsiegel mit der lfd. Nr. 15 sowie einem großen (35mm) Dienstsiegel mit der lfd. Nr. 5. Beide Dienstsiegel haben den Schriftzug Gemeinde Brieselang, Robinson Grundschule, Landkreis Havelland, mittig das Wappen der Gemeinde Brieselang und werden hiermit für ungültig erklärt. Hinweise auf eine unbefugte Benutzung werden erbeten an: Gemeinde Brieselang, Abteilung Zentralverwaltung Am Markt Brieselang. Im Auftrag Ina Fenner SB Bürgerbüro FB Zentralverwaltung in eigener Sache Im letzten Amtsblatt haben wir uns bei den Firmen bedankt, die der Gemeindeverwaltung das neue Auto zur Verfügung gestellt haben. Leider haben wir dabei den Handwerksmeister Gottschalk aus Brieselang vergessen. Auf diesem Wege möchten wir uns dafür nochmals entschuldigen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 154

24 Informationen aus dem Rathaus Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns, auf die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anringung und Gestaltung von Hausnummern (Hausnummernverordnung) hinzuweisen: - Auszug - 4 Pflichten des Eigentümers Der Eigentümer des Gebäudes, für welches die Gemeinde Brieselang eine Hausnummer zugeteilt hat, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, bei Neubauten spätestens bis zum Bezug des Gebäudes gemäß 3 Abs. 3 dieser Verordnung auf seine Kosten zu beschaffen und entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung und etwaigen weiteren Auflagen ordnungsgemäß anzubringen und zu unterhalten. 5 Gestaltung (1) Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Gebäudes an einer jederzeit (auch nachts ) gut sichtbaren Stelle anzubringen. (2) Hausnummern sind wie folgt anzubringen: A) wenn der Hauseingang an der Straße (Frontseite) liegt, neben oder über dem Hauseingang, B) wenn der Hauseingang an der Rückseite des Gebäudes liegt, an der der Straße zuge wandten, nächstliegenden Gebäudecke, C) liegt das Gebäude mehr als 10 m hinter der Straßenbegrenzungslinie, ist die Haus nummer neben dem Zugang oder der Zufahrt zum Grundstück anzubringen, D) bei Eckgrundstücken können davon abweichende Regelungen getroffen werden. (3) Für die Zahlen ist eine Mindesthöhe von 70 mm und für die Buchstaben 50 mm vorgeschrieben. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 155

25 Informationen aus dem Rathaus Die Gemeinde Brieselang informiert über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS 2013 Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg führt im Jahr 2013 die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (kurz EVS) durch. Was ist die EVS? Teilnehmende Haushalte geben auf freiwilliger Basis Auskunft über ihre Wohnsituation, Einnahmen und Ausgaben, Ausstattung mit Gebrauchsgütern usw. Mitmachen kann jeder. Für die Teilnahme erhalten die Haushalte eine finanzielle Anerkennung von 90. Das Statistische Amt verfolgt mit der EVS das Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse privater Haushalte realistisch nachzuzeichnen. Die Ergebnisse der EVS dienen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft als wertvolle Indizes, um beispielsweise die Steuer-, Familien- und Sozialpolitik anzupassen oder als Grundlage für die Produktions- und Absatzplanung in Unternehmen. Datenschutz Die Vertraulichkeit, der sorgfältige Umgang und die Anonymität der erhobenen Daten werden dabei strikt durch das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewahrt. Interessiert? Die Erhebung beginnt im Dezember Alle Haushalte, die sich für die Teilnahme an der EVS begeistern können, erhalten ausführliche Informationen sowie das Teilnahmeformular unter Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 12 Haushaltserhebungen Tranitzer Straße Cottbus Telefon: 0331/ (Frau Herzog) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 156

26 Fahrgaststatistik BürgerBus Brieselang Datum Tage Fahrg. Fg./Tag Auslastg. MW ,7 37,1% MW ,9 45,2% MW ,8 48,1% MW ,1 44,9% ,0 52,4% ,5 60,7% ,4 50,5% ,5 41,8% ,5 46,8% ,3 50,4% ,0 45,0% ,5 50,7% ,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Summe Fgst ,5 47,6% K.Jakob Vors. BürgerBus Brieselang e.v Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 157

27 . aus dem Vereinsleben Seniorenbeirat Brieselang Wer macht mit? Es wird immer häufiger und von immer mehr Menschen digital fotografiert! Doch was geschieht hinterher mit den Bildern? Wie können diese Bilder sinnvoll gespeichert werden? Wie können Bilder bearbeitet verbessert - werden? Wie entsteht eine Fotoshow mit Text und Musik? Um diese Fragen zu beantworten, plant der SBB die Gründung einer Fotogruppe für Jung und Alt. In dieser Gruppe sollen unter fachkundiger Anleitung diese Fragen beantwortet und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Treffen des Seniorenbeirates Die nächste Zusammenkunft des Seniorenbeirats findet statt. am Mittwoch, den 26. September 2012 um 16:00 Uhr in der Sportlerklause Es wird u.a. über die Themen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung älterer Menschen zum Thema Alt werden im eigenen Heim sowie über das Thema Jung und Alt diskutiert. Alle interessierten Brieselangerinnen und Brieselanger sind herzlich eingeladen an dieser Zusammenkunft teilzunehmen. Voraussetzungen für die Teilnahme in dieser Fotogruppe sind: Vorhandensein einer digitalen Kamera jeglicher Art Vorhandensein eines Laptops Spaß am gemeinsamen Arbeiten Über die zu verwendende Software wird gemeinsam entschieden. Interessenten melden sich bitte bei: Uwe Franck Kurt Jakob Tel.: Tel.: ZUMBA mit Nabila Bergemann in Brieselang Das Training findet jeweils am Montag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr und am Mittwoch von 19:45 bis 20:45 Uhr in der Sportlerklause statt. Haben Sie Interesse? Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 158

28 . aus dem Vereinsleben Neue Sektion Wandern beim SV Grün-Weiss Brieselang Der SV Grün-Weiss Brieselang erweitert sein Freizeitsportangebot mit der Gründung der neuen Sektion Wandern. Hierfür werden noch gern weitere Interessenten gesucht, die sich beim Abt.-Leiter Freizeitsport Peter Hoeth (Tel.: ) melden können. Das Wandern ist für alle Altersklassen bestens geeignet. Und neben dem hohen Erholungswert sollte beim organisierten Wandern in der Gruppe auch der Spass nicht zu kurz kommen. Weitere bereits existierende Freizeitsport-Sektionen sind Fussball, Damenhandball, Nordic Walking, Basketball, Radwandern und Laufen/Jogging. Auch hierfür sind weitere Interessenten jederzeit herzlich willkommen! Die Trainingszeiten und Kontaktdaten der entsprechenden Übungsleiter können ebenfalls bei Peter Hoeth erfragt werden. Peter Hoeth SV Grün-Weiss Brieselang Abt. Freizeitsport Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 159

29 . aus dem Vereinsleben Am Samstag, den , führt die HZD (Hovawart-Zuchtgemeinschaft-Deutschland) auf ihrem Trainingsplatz in der Brieselanger Str. 33 in Brieselang einen Erste-Hilfe-Kurs am Hund durch. An diesem Kurs können Besitzer von Hunden aller Rassen teilnehmen. Der Kurs soll über die wichtigsten Notfallsituationen informieren. In praktischen Übungen wird gezeigt, wie die Erstversorgung stattfinden kann. Natürlich erhält man auch die Gelegenheit, das Erlernte am eigenen Hund unter fachlicher Anleitung auszuprobieren. Termin: Samstag, den , 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 5,00 Euro Anmeldungen bitten wir bis Donnerstag, den entweder unter der Rufnummer: /38391 vorzunehmen oder per Mail an die Adresse: zu senden. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 160

30 Mitteilungen der Volkssolidarität OG Brieselang Volkssolidarität Havelland e. V. Nauen Ortsgruppe Brieselang Begegnungsstätte Am Markt 3-5 Tel./ Fax /36008 Öffnungszeiten Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Donnertag: Uhr Freitag, Samstag und Sonntag lt. Presseveröffentlichung Veranstaltungen Oktober 2012 Sozialstation der VS Sprechzeit: Montags nach Vereinbarung in der Begegnungsstätte der OG Brieselang, Am Markt 3-5 Wir pflegen ihre Angehörigen und bieten unsere Hilfe im Haushalt an! -Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Betreuung -Soziale Betreuung -Pflegehilfsmittelverleih - Seniorenbegegnungsstätten Sozialstation Falkensee Tel oder Sozialstation Nauen Tel V o r s c h a u Die Ortsgruppe Brieselang der VS bietet am eine Fahrt zum Wachsfigurenkabinett mit anschließender Lichterfahrt an. Anmeldung und Bezahlung bitte in der Begegnungsstätte der VS am Markt 3-5 Die Weihnachtsfeiern der OG Brieselang finden am 14. und 15. Dezember in der Sportlerklause Rotdornallee statt. Anmeldungen und Bezahlung erfolgen über die Helferinnen und Helfer der Ortsgruppe Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 161

31 Mitteilungen der Volkssolidarität OG Brieselang Begegnungsstätte der Volkssolidarität Brieselang, Am Markt 3-5, Tel/Fax /36008 Veranstaltungen im Monat Oktober Aktuelles-Veranstaltungen der VS Dienstag Uhr Preisrommee in der Begegnungsstätte Einsatz: Beginn: Uhr (Wir bitten um Anmeldung unter /36008) Freitag Uhr Preisskat in der Begegnungsstätte Einsatz: 6.00 (bitte unter /36008 anmelden) Dienstag Uhr Plaudercafe bei Kaffee und Kuchen für Mitglieder und Gäste Freitag 09.0 Uhr Fahrt zum Schlachteessen in Wörlitz Abfahrt ab Haltestelle Hans Klakow Str. mit weiteren Zustiegen an den bekannten Haltestellen Samstag Uhr Fahrradtour nach Falkensee Abfahrt ab Begegnungsstätte Dienstag Uhr Fahrt nach Bad Wilsnack Abfahrt ab Bahnhof Brieselang (bitte unter /36008 anmelden) Dienstag Uhr Canasta in der Begegnungsstätte (Bitte in der Begegnungsstätte unter /36008 anmelden) Freitag Uhr Preisrommee in der Sportlerklause Rotdornallee (bitte unter Tel. Nr /36008 anmelden) Einsatz: Freitag Uhr Fahrt nach Bad Wilsnack Abfahrt ab Bahnhof Brieselang bitte unter /36008 anmelden Montag Uhr Vorstandssitzung Dienstag Uhr Helferberatung Regelmäßige Veranstaltungen Montags Uhr Spielnachmittag für Jung und Alt in der BS (Gehbehinderte bitte unter Tel anmelden) Uhr Chorprobe in der Sportlerklause Dienstags Uhr Seniorenkegeln ( Gruppe 1 )in der Sportlerklause Rotdornallee Uhr Treffen der Schachspieler in der Begegnungsstätte Mittwochs Uhr Seniorenkegeln ( Gruppe 2 ) in der Sportlerklause Rotdornallee Uhr Seniorensport in der Begegnungsstätte Uhr Kreativzirkel in der Begegnungsstätte Donnerstags Uhr Übungen der Seniorentanzgruppe in der Sportlerklause Rotdornallee (11.10 und ) Uhr Spielnachmittag in der Begegnungsstätte Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 162

32 Die Gemeinde Brieselang gratuliert herzlich allen Jubilaren des Monats August und September 2012 zum 70. Geburtstag Erika Wickel Hans Jürgen Zwickel Waltraud Pirsch Helmut Förster Edelgard Rieche Rudolf Ambrosi Hannelore Neu Horst Grauwinkel Hans Vogler Renate Förster Anke Ferch Regina Weng Barbara Massalsky Manfred Leske Klaus-Dieter Wedell Marietta Sternsdorf Hans-Otto Bertram Margit Arlt Lothar Krumbein zum 75. Geburtstag Karl-Heinz Fröhlich Dieter Bullerjahn Bernhard Paul Elisabeth Schulz Hildegard Maruschke Renate-Maria Orth Peter Bauszus Wolfgang Peger Karola Obst Heinz Bark Sigrid Scholz Elisabeth Schmitz Helga Apitz Doris Schenkel Elvira Pankonin Josef Klinger Helga Döhring Senioren-Jubilare zum 80. Geburtstag Hans-Joachim Horst Herbert Görke Manfred Horn Anneliese Stange Günter Plickert Giesela Schlack Irmgard Zemke zum 85. Geburtstag Leopold Auch Lucie Kring Hildegard Moseberg Ursula Radzwitz Regina Remus zum 90. Geburtstag Eleonore Selaskowski Olga Timm zum 93. Geburtstag Charlotte Skowronek Margarete Krause zum 96. Geburtstag Johanna Eilmes zum 100. Geburtstag Elsa Czotzki Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 163

33 Veranstaltungskalender 26. September :00 Uhr Sitzung des Seniorenbeirates in der Sportlerklause 26. September :15 Uhr Sitzung der Gemeindevertretung 29. September :00 Uhr Eröffnung der Fichtestraße Treffpunkt: Fichtestraße / Ecke Wiesenweg 29. September 2012 Erste-Hilfe-Kurs am Hund Nähere Infos unter Vereinsleben 03. Oktober 2012 Reiter und Fahrerralley beim Reit und Fahrverein Brieselang, Stallweg 04. Oktober :00 Uhr bis 16:30 Uhr Sprechstunde des Behindertenbeauftragten im Rathaus 06. Oktober 2012 ab 19:00 Uhr Oktoberfest mit DJ Guido im Gasthaus Brieselang 09. Oktober :30 Uhr Fahrertreffen des BürgerBusBrieselang Im Hotel Zum ersten Siedler 16. Oktober :15 Uhr Sitzung des Haushalts und Finanzausschusses 17. Oktober :15 Uhr Sitzung des Hauptausschusses 24. Oktober :15 Uhr Sitzung der Gemeindevertretung Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 164

34 Rathaus Bürgermeisteramt Bürgermeister Wilhelm Garn Sekretariat Katrin Schulz Sitzungsdienst Sebastian Häussler Marion v. Bresinski Brand und Katastrophenschutz Marco Robitzsch FB Zentralverwaltung FB-Leiterin Katleen Liermann Organisation Nancy Schimpf Bürgerbüro Ina Fenner Claudia Pegel (Standesamt) Elke Werner (Gewerbe) Liegenschaften Eveline Kindermann Wohnungsverwaltung Karin Schenk Personalwesen Annett Winter Kristin Gajewski SG Ordnungswesen SG-Leiter Matthias Gericke Benny Gutkelch Martina Selle FB Finanzen und Soziales FB-Leiter Thomas Lessing Haushalt/Buchhaltung Bärbel Haumann Heidrun Kranepuhl Marlen Groger Kasse Sabine Dierich Gisela Bujak Marcel Braun (Vollstrecker) Kita und Schulverwaltung Heidemarie Böhme Claudia Göbel Steuern/Abgaben Martina Klos Annika Schöning Bibliothek Anja Rodes Jana Schenck FB Gemeindeentwicklung / Bauwesen FB-Leiter Uwe Gramsch Beitrags-/Bescheidwesen Katrin Samland Planung/Baudurchführung Jana Börner Torsten Raab Gemeindeentwicklung/ Bauleitplanung Barbara Marzok Alexandra Jachmann Hausnummern/ Straßenbegehung Norbert Viele Hochbau Petra Dittrich Grünflächen / Friedhof / Bäume Nadine Lehmann Bauhof Marko Haupt Sprechzeiten im Rathaus Bürgermeister Dienstag 15:00 17:30 Uhr Bürgerbüro Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Fachbereiche Dienstag 14:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 12:00 Uhr Bereitschaftsnummer des Ordnungsamtes an den Wochenenden (Freitag ab 19:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) Informationen, Anregungen, Beschwerden an die Gemeindeverwaltung können Sie gern an die -Adresse info@gemeindebrieselang.de senden. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 165

35 Seniorenbeirat Brieselang Vorsitzender Kurt Jakob Ingrid Ettelt-Gelke Uwe Franck Wolfgang Gruse Christel Micheler Harald Schonewille Gabriele Wegener Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bernd Riedel Zi.:104 im Gebäude RE80 Sprechzeit: jeder 1. und 3. Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr Schiedsstelle Brieselang Martina Gebhardt Erhard Schmitt Behindertenbeauftragter Brieselang Leonhard Gutzeit Sprechzeit: jeder 1. Donnerstag im Monat im Rathaus von 15:00-16:30 Uhr Ortschronisten Brieselang 1. Dr.-Ing. Detlef Heuts 2. Bernd Lasch Erreichbar unter: 3380 Sprechzeit: Montag von 09:00-13:00 Uhr im Chronistenbüro, Zi. 204, im Gebäude RE80 BürgerBus Brieselang e.v. Rückfragen: Kurt Jakob ( Manfred Dornieden Manfred Weiss Volkssolidarität Havelland e.v. Ortsgruppe Brieselang Wichtige Telefonnummern Am Markt 3, Tel Leitstelle der Feuerwehr Tel. 112 oder Polizei Kochstraße Falkensee Tel. 110 oder Havellandklinik Nauen Ketziner Str Nauen Tel Allgemeinmedizin Herr Matthias Drescher Am Markt Brieselang Tel Dr. med. Andreas Jesinghaus und Dr. med. Katrin Zielke Wustermarker Allee Brieselang Tel.: Dipl.-med. Marion Zug Dr. Christine Häberer Forstweg Brieselang Tel Zahnmedizin Dipl.-Stom. Dieter Zug Zahnarzt Dennis Skrubel Zahnärztin Julia Skrubel Forstweg Brieselang Tel Dr. Dagmar Vödisch und Stefan Vödisch Thälmannstraße Brieselang Tel Apotheke Apotheke Am Markt Brieselang Tel.: Ortsvorsteher Bredow: Karsten Schlichte 03321/ Zeestow: Marianne Schulze /60288 Fraktionen der Gemeindevertretung Vorsitzender der Gemeindevertretung Lutz Kriebel (BFB) BFB Vorsitzender: Christian Achilles SPD Vorsitzender: Norbert Jütterschenke FDP Vorsitzender: Rico Löwe DIE LINKE Vorsitzender: Norbert Hentschel CDU Vorsitzender: Michael Koch EMB Notruf für Havariefälle 0331/ Eon Edis Störungshotline Strom: 0180/ Gas: 0180/ Havelbus GmbH Hotline: 01804/ HAW Hotline: 03321/74620 Vorwahl: (bei Abweichung die angegebene Vorwahl) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 166

36 Im Bürgerbüro sind käuflich zu erwerben: Kleines Wappen 0,50 Großes Wappen 1,00 PIN 1,00 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Bürgermeister Dienstag 15:00 17:30 Uhr Bürgerbüro Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Fachbereiche Dienstag 14:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 12:00 Uhr Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Auflage: Stück Herausgeber: Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Brieselang, Der Bürgermeister, Tel.: /3380 Verantwortliche Mitarbeiter: Marion von Bresinski, Am Markt 3, Brieselang, Tel.: /33849 Sebastian Häussler, Am Markt 3, Brieselang, Tel.: / Bezugsmöglichkeiten / Erscheinen Das nächste Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang erscheint am 12. Oktober Redaktionsschluss: 2. Oktober 2012 Das Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang wird kostenlos an die Haushalte verteilt. Weiterhin liegt es u. a. an folgenden Stellen zur Abholung bereit: - Gemeindeverwaltung Brieselang, Am Markt 3, Brieselang - Ortsteil Bredow, Oranienburger Str Ortsteil Zeestow, Bredower Str. 2 - Bibliothek, Wustermarker Allee 1 - Postfiliale in der Karl-Marx-Str. (Gelber Netto-Markt) - Bäckerei Eue, OT Bredow - Zweigtelle der MBS Brieselang, Forstweg 40 - Praxis Dr. A. Jesinghaus, Wustermarker Allee 1 - Praxis Dipl. med. M. Drescher, Am Markt 4 - Praxis Dipl. med. Dieter und Marion Zug, Forstweg 42 - Gaststätte Brieselang, Platz des Friedens - Gaststätte Grünefeld Bredow - Hotel Zum Ersten Siedler, Karl-Marx-Str. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich in den -Verteiler aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie bitte im Sitzungsdienst der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Brieselang, Tel.: /33 849, Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 8. Ausgabe vom 21. September 2012 Seite 167

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