Richtlinie. zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen. in der Stadt Schönebeck (Elbe)
|
|
- Heike Ackermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 - 1 - Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) vom , Beschluss Nr. 0863/2003 veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Schönebeck am in Kraft ab mit der 1. Änderung vom , Beschluss Nr. 0337/2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Schönebeck (Elbe) am in Kraft ab
2 - 2 - Beschluss-Nummer: 0863/2003 Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) 1 Grundsatz Diese Richtlinie regelt die Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) mit den Trägern der Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz KiFöG) vom 05. März 2003 (GVBl. S. 48) für die Betreuung von Kindern mit Wohnsitz in der Stadt Schönebeck (Elbe). 2 Erhebungen Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist berechtigt, sich beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der Tageseinrichtungen jederzeit Auskünfte über die mit dem Erziehungsberechtigten vertraglich vereinbarten Betreuungsverträge zur Erfüllung der Planungs- und Finanzierungsverantwortung einzuholen. 3 Elternbeiträge Die Stadt Schönebeck (Elbe) strebt im Einvernehmen mit den Trägern der Tageseinrichtungen einen einheitlichen Elternbeitrag für alle Tageseinrichtungen für ihr Stadtgebiet an. Sie organisiert dazu eine jährliche Trägerberatung mit allen Trägern der Tageseinrichtungen bis zum des laufenden Jahres und stimmt sich über Veränderungen für das Inkrafttreten ab des Folgejahres ab. Die Erhebung und Abrechnung des Elternbeitrages erfolgt in Eigenverantwortung des jeweiligen Trägers der Tageseinrichtungen. Zahlungsschulden von Eltern werden im Rahmen der Gesamtabrechnung der Stadt Schönebeck (Elbe) nicht anerkannt. 4 Unterstützung des Trägers (1) Die Stadt Schönebeck (Elbe) erstattet auf Antrag die für den Betrieb notwendigen Kosten abzüglich der Elternbeiträge nach 13 KiFöG sowie eines Eigenanteils des Trägers von in der Regel bis zu 5 v. H. der Gesamtkosten. Der Eigenanteil wird gemäß 5 dieser Richtlinie berechnet. (2) Der Träger reicht seinen Finanzierungsplan mittels beiliegendem Formblatt (Anlage 1 zur Richtlinie) für ein Haushaltsjahr ( ) bis zum des lfd. Jahres für das Folgejahr bei der Stadt Schönebeck (Elbe) ein. Die Stadt Schönebeck (Elbe) erlässt nach Prüfung und Abstimmung mit jedem Träger einen vorläufigen Bescheid über die vorläufige Zuwendung für das Haushaltsjahr. Für die Beurteilung und Angemessenheit sind die Kosten maßgeblich, die die Stadt Schönebeck (Elbe) selbst als Träger der Tageseinrichtung aufzuwenden hätte.
3 - 3 - (3) Auf Grundlage des vorläufigen Zuwendungsbescheides werden zum 1. eines jeden Monats 12 Abschläge pro Jahr gezahlt. (4) Im laufenden Haushaltsjahr auftretende Abweichungen zum Finanzierungsplan sogenannte unvorhergesehene, für den Betrieb notwendige Betriebskosten, deren Erstattung der Träger anstrebt, muss dieser unverzüglich bei der Stadt Schönebeck (Elbe) schriftlich anzeigen und beantragen. Die Stadt Schönebeck (Elbe) kann diese unvorhergesehenen Kosten erstatten, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt und die Mittel im Haushaltsplan der Stadt zur Verfügung stehen. (5) Entsprechend 12 KiFöG stellen die Träger bei Bedarf von notwendigen Investitionen an den Mietobjekten einen Antrag an das Land und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Stadt Schönebeck (Elbe) beteiligt sich im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend der Notwendigkeit und Dringlichkeit der baulichen Maßnahmen. Bei abgeschlossenen Erbbauverträgen, sowie Eigentümer von Grund und Boden einschließlich des Gebäudes der Tageseinrichtung, übernimmt die Stadt Schönebeck (Elbe) keine Kosten für Investitionen. 5 Eigenleistung Gemäß 74 Abs. 1 Nr. 4 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und 11 Abs. 4 KiFöG hat der Träger einer Tageseinrichtung einen Eigenanteil von in der Regel bis zu 5 v. H. der Gesamtkosten zu erbringen. Es wird vereinbart, dass die Träger 3 % vom Defizit als Eigenanteil zu tragen haben. Das Defizit wird nach Abzug der Elternbeiträge nach 13 KiFöG und nach Anerkennung der notwendigen Personal- und Betriebskosten (einschließlich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 7 % gemessen an den Personalkosten des pädagogischen Personals), ermittelt. Für jede Tageseinrichtung wird die prozentuale Beteiligung an den Gesamtkosten entsprechend des jährlich eingereichten Finanzierungsplanes festgelegt. 6 Abrechnungsmodus (1) Bis zum des Folgejahres hat der Träger die erhaltende Zuwendung bei der Stadt Schönebeck (Elbe) abzurechnen. Die erstatteten Sachkosten sind nur auf der Grundlage der Originalbelege und einer Plan-Ist-Abrechnung nachzuweisen, wenn über die gezahlte Sachkostenpauschale hinaus vom Träger Kosten geltend gemacht werden. Eine Anerkennung der Sachkostenpauschale erfolgt ohne Nachweis von Originalbelegen, wenn der Träger keine Abweichungen zum Finanzierungsplan erstattet haben möchte. (2) Die Personalkosten für das pädagogische und technische Personal sind durch Originallohnscheine oder Kopien der Lohnscheine, die durch den Wirtschaftsprüfer bestätigt sind sowie durch Betreuungsverträge nachzuweisen. Bei der Einreichung der Abrechnungsunterlagen für das pädagogische und technische Personal ist folgende Aufstellung zur Ermittlung des Bruttoverdienstes notwendig: - Arbeitszeit - Geburtsdatum - Einstellungsdatum - Anzahl der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird - Familienstand
4 Vergütung, Stufe, Beschäftigungszeit, Meldung ob Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Die Träger informieren die Stadt, nach welchem Tarifvertrag die technischen und pädagogischen Mitarbeiter entlohnt bzw. vergütet werden. Bei Bedarf übergeben sie diesen Tarifvertrag der Stadt. Ergibt sich bei der Prüfung der Personalkosten eine Über-/ Unterschreitung, werden die Kosten durch die Stadt Schönebeck (Elbe) zurückgefordert bzw. dem freien Träger erstattet. (3) Nach Prüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen setzt die Stadt Schönebeck (Elbe) die endgültige Höhe der Zuwendung fest. Ergibt sich bei der Prüfung im Falle 6 (2) Satz 2, gegenüber den geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Überzahlung, so wird der gezahlte Betrag zurückgefordert. (4) Werden gemäß 4 (4) dieser Richtlinie unvorhergesehene Betriebskosten durch die Stadt Schönebeck (Elbe) anerkannt, erfolgt die Finanzierung dieser Kosten auf Nachweisführung von Originalbelegen zusätzlich zum eingereichten Finanzierungsplan. 7 Notwendige Betriebskosten (1) 1) Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Betriebskosten sind die Kosten maßgeblich, die die Stadt selbst als Träger einer Einrichtung aufzuwenden hätte. Notwendige Betriebskosten im Sinne dieser Richtlinie sind daher: 1. Feste und Feiern je Kind pro Jahr 2,65 2. Spiel- und Beschäftigungsmaterial je Kind pro Jahr 15,80 3. Verbandsmaterial je Kind pro Jahr 2,15 4. Bürobedarf je Kind pro Jahr 2,15 5. Fachliteratur je Kind pro Jahr 2,15 6. Aus- und Weiterbildung je pädagogische Mitarbeiterin 25,00 Alle im Finanzierungsplan angezeigten Sachkostenausgaben sind austauschbar. (2) 1) Bei der Berechnung ausreichend geeigneter pädagogischer Fachkräfte bildet 21 KiFöG die Grundlage. Die Stadt Schönebeck (Elbe) finanziert jedoch die Personalkosten (u.a. Gehälter, Abfindungen,...) im Rahmen der notwendigen Betriebskosten max. bis zur Höhe vergleichbarer Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Basis der Berechnung ist derzeit der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in der jeweils gültigen Fassung und die dazu getroffenen Nebenbestimmungen. (3) Für jede Einrichtung ist eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leiterin einzusetzen. Anerkannt werden für Leitungstätigkeit: die ermittelten Betreuungsstunden, dividiert durch eine vollbeschäftigte Kraft (40 Wochenstunden) plus 2 Grundstunden. (4) 1) Für Hausmeistertätigkeit werden in 1-2 Gruppeneinrichtungen höchstens 20 Wochenstunden und ab 3 Gruppeneinrichtungen höchstens 30 Wochenstunden als notwendige Betriebskosten zugrunde gelegt und von der Stadt Schönebeck (Elbe) anerkannt. Abweichungen von dieser Regelung werden mit der Stadt Schönebeck (Elbe) gesondert vereinbart. Die Stadt finanziert die Personalkosten im Rahmen der notwendigen Betriebskosten max. bis zur Höhe vergleichbarer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Basis der Berechnung ist derzeit der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in der jeweils gültigen Fassung und die dazu getroffenen Nebenbestimmungen.
5 - 5 - (5) 1) Grundlage für die Berechnung von Stunden für Reinigungskräfte, die der Träger als Arbeitgeber selbst beschäftigt, bildet die Größe eines Gebäudes, d.h. 150 m² Fläche sind in einer Stunde zu reinigen. Die Stadt finanziert die Personalkosten im Rahmen der notwendigen Betriebskosten max. bis zu einer Höhe vergleichbarer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Basis der Berechnung ist derzeit die Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) in der jeweils gültigen Fassung und die dazu getroffenen Nebenbestimmungen. (6) 1) Der Einsatz der Küchenkräfte (Abwasch, Essenausgabe, Bereitstellung von Getränken) richtet sich nach der Anzahl der Gruppen in den Einrichtungen. z. B. 1-2 Gruppen 10 Std./Woche 3-4 Gruppen 20 Std./Woche 5-6 Gruppen 30 Std./Woche Die Stadt finanziert die Personalkosten im Rahmen der notwendigen Betriebskosten max. bis zu einer Höhe vergleichbarer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Basis der Berechnung ist derzeit die Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) in der jeweils gültigen Fassung und die dazu getroffenen Nebenbestimmungen. (7) Als Verwaltungsleistungen werden 7 % der Personalkosten des pädagogischen Personals als notwendige Betriebskosten anerkannt und erstattet. (8) Unterhaltung Grundstücke - Maßnahmen, die der Erhaltung des Grundstückes dienen - Bestandteile, die baulich mit dem Gebäude/Grundstück verbunden sind - keine investiven Maßnahmen - Plansumme ist zu untersetzen (9) Geräte/Ausstattungen Unter dem Gesichtspunkt der erhöhten Sparsamkeit ist diese Position zu untersetzen, d. h. es ist detailliert aufzulisten, welche Geräte und Ausstattungen gekauft werden sollen (Begründung beifügen). (10) Verbrauchsabhängige Kosten - Wassergeld, Heizung, Strom- und Gasverbrauch, Fernmeldegebühren - Ist-Abrechnung unter Beachtung, dass nur die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung Berücksichtigung finden. (11) Entsprechend der Erfassungsformulare für Wasser, Wärme und Strom sind monatlich die Zählerstände an die Stadt Schönebeck (Elbe) zu melden (Anlage 2). Die freien Träger achten auf einen sparsamen Verbrauch. (12) Reinigungsmittel und gegenstände - Vergütung an Reinigungsunternehmen - Reinigungsmittel, Reinigungsgegenstände - Müllgebühren - Wäschereileistungen - Ungezieferbekämpfung, Schornsteinfeger, Desinfektionsmittel usw. (13) Sonstige Geschäftsausgaben, die für die Betreibung der Einrichtung erforderlich sind, wie z. B. - Betriebshaftpflichtversicherung - Gebäudehaftungsversicherung
6 - Inventarversicherung - Konkursausfallgeld - Berufsgenossenschaft - Feuer-, Betriebs-, Unterbrechungsversicherung - Arbeitsmedizinischer Dienst (14) Mieten, Erbbauzins und Pachten, die in Bezug auf die Betreibung der Einrichtung erforderlich sind. Alle in den Ausgabekosten nicht berücksichtigten Positionen, wie z. B. Kontoführungsgebühren, Kosten für Personalverwaltung, Kosten Lohn- und Gehaltsrechnung, Steuerberatung u. ä. sind mit der Umlage für Verwaltungsleistungen (7 % der Personalkosten des pädagog. Personals) abgegolten. 8 Gastkindregelung (1) Für den Fall, dass der Träger einer Tageseinrichtung ein Kind aus einer anderen Gemeinde in seine Einrichtung aufnehmen will, ist die Stadt Schönebeck (Elbe) zu informieren. (2) Besteht in der anderen Gemeinde keine Tageseinrichtung oder wird keine ausreichende Zahl an Plätzen vorgehalten, hat die andere Gemeinde das pro Kind entstehende anteilige Defizit der Stadt Schönebeck (Elbe) zu erstatten. Über die Erstattung schließt die Stadt Schönebeck (Elbe) eine Vereinbarung mit der entsprechenden Gemeinde ab. Den Nachweis des fehlenden Platzes haben die Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in der Tageseinrichtung zu erbringen. (3) Lehnen die Eltern die Betreuung in der Kindertageseinrichtung ihres Wohnortes trotz vorhandener Plätze ab, finanziert die Stadt Schönebeck (Elbe) die für das Kind entstehenden notwendigen Kosten grundsätzlich nicht (dies gilt nicht für behinderte Kinder). Der Träger erhält die notwendigen Kosten für die Betreuung des Kindes aus der anderen Gemeinde nur, wenn eine Vereinbarung zwischen der Stadt Schönebeck (Elbe) und den Eltern über die Finanzierung des pro Kind entstehenden anteiligen Defizits zustande gekommen ist. 9 Inkrafttreten Die Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) tritt zum rückwirkend in Kraft. Beigefügte Anlagen sind Bestandteil dieser Richtlinie. Schönebeck (Elbe), den gez. Haase Oberbürgermeister Stadt Schönebeck (Elbe) Anlagen Veröffentlicht im Amtsblatt am: In Kraft ab: ) Geändert mit Beschluss des Stadtrates vom Veröffentlicht im Amtsblatt am: In Kraft ab:
7 - 7 - Anlage 1 der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) Einrichtung: Stadt Schönebeck (Elbe) Amt für Kinder, Jugend und Senioren Markt Schönebeck Antrag auf Gewährung finanzieller Mittel gemäß Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) für das Jahr... 1 Antragsteller Anschrift des Träger: Auskunft erteilt:... (Name / Telefon) 2 Bankverbindung Konto-Nr.... Bankleitzahl:... Kreditinstitut:... 3 beantragte Zuwendung Wir beantragen die Gewährung von... Euro Die Zahlung erfolgt monatlich im voraus. Die monatliche Zahlung beträgt:... Euro 4 Durchführungszeitraum Haushaltsjahr 200..
8 - 8 - Seite 2 Anlage 1 der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) 5 Haushaltsplanung Ausgaben: Einnahmen: Sachkosten... Elternbeitrag... Personalkosten techn. Personal... sonst. Einn.... Personalkosten pädag. Personal... Gesamt... Verwaltungsleistung (7 % Personalkosten pädag. Personal)... Defizit... Gesamt... 3 % Eigenanteil d. Trägers... 6 Struktur/Bedarf der Einrichtung Differenz:... entspr.... % Eigenanteil an den Gesamtkosten 6.1 Kapazität lt. Betriebserlaubnis ges. Kapazität:... davon Plätze 0 3 Jahre Jahre... Hort... Gruppe: Bedarf: Alter Hort Betreuungszeit F N G Std. / Woche_ 1 bis 5 Std Std.... über 8 Std bis 5 Std Std.... über 8 Std bis 5 Std Std....
9 - 9 - Seite 3 Anlage 1 der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) über 8 Std bis 5 Std Std.... über 8 Std bis 5 Std Std.... über 8 Std Dem Antrag sind beigefügt Ergänzungsblatt 1 und 2. 8 Der Antragsteller erklärt, dass die in diesem Antrag (einschließlich Antragsanlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind.... (Ort / Datum)... (Stempel / rechtsverb. Unterschrift des Trägers) Anlagen Ergänzungsblatt 1 und 2
10 Ergänzungsblatt 1 zur Anlage 1 der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) 1 Untersetzung Ausgabekosten Lfd. Verwendungszweck Betrag in Euro Antragsjahr Nr. Vorjahr Unterhaltung Grundstücke 2 Geräte/Ausstattung 3 Saat- und Pflanzgut 4 Mieten und Pachten 5 Wassergeld 6 Heizung 7 Reinigung und mittel 8 Strom- und Gasverbrauch 9 Wach- und Schließgesellschaft 10 Verbrauch Kraftstoff 11 Aus- und Weiterbildung 12 Sanitätsverbrauchsmaterial 13 Spiel- und Beschäftigungsmaterial 14 Feste und Feiern 15 Bürobedarf 16 Bücher/Zeitschriften 17 Fernmeldegebühren 18 Dienstreisen 19 sonst. Geschäftsausgaben (einschl. Versicherungen) Summe:
11 Ergänzungsblatt 2 zur Anlage 1 der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Stadt Schönebeck (Elbe) und der Träger von Tageseinrichtungen in der Stadt Schönebeck (Elbe) 2 Untersetzung Einnahmen Elternbeitrag 0 3 Jahre bis 5 Std Jahre bis 8 Std.... über 8 Std jährig bis 5 Std jährig bis 8 Std.... über 8 Std.... Hort Frühhort... Nachmittag... Ganztagsbetreuung... Summe:... 3 Angaben zum technischen Personal Lfd.Nr. Tätigkeit Std./Woche Pers.-kosten/Jahr
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde
Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 3 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Antragssteller: Antragsdatum.......................... Eingangsdatum......................... Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 25 Heinrich-Mann-Allee
MehrBeschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim
Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
MehrAbschnitt IV ausfüllen (siehe auch beiliegendes Merkblatt!)
AZ.: Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jugendamt / SG III Postfach 10 00 64 Datum:. 01956 Senftenberg Formblatt 8 Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung I.
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrAnlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen
Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.
MehrAntrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V. Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes:
Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir für unseren ambulanten Hospizdienst
MehrVerordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) VKFV Ausfertigungsdatum: 02.08.2011 Vollzitat: "Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
MehrSatzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung-
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- vom 20.11.2006 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 1
Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24.
MehrHier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.
Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
Mehr1 Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Familienzentren sind Selbsthilfeinitiativen auf Basis bürgerschaftlichen Engagements, die
GRUNDSÄTZE ZUR FÖRDERUNG VON FAMILIENZENTREN IN I RHEINLAND--PFALZ Das Land Rheinland-Pfalz fördert aufgrund des 16 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit 17 des Landesgesetzes
MehrBeitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
Normabkürzung Normtitel KigaBO Kindergarten- BeitragsO Verkündungsstand, letzte Änderung Normgeber Verkündungsstand: 08.01.2009in Kraft ab: 16.07.2008 BRE Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte
MehrSatzung. über die Erhebung von Kostenbeiträgen. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung)
Stadt Osterholz-Scharmbeck Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDie Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.
Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen
MehrSatzung der Stadt Frechen vom 16.04.2013 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege
Satzung der Stadt Frechen vom 16.04.2013 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege Präambel Aufgrund des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrKostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal
Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Geburten 32 29 35 32 31 31 37 Kapazitäten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal zum 30.06.2015 Name
MehrÜber die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.
Richtlinie der Stadt Plauen zur Kindertagespflege (Richtlinie Kindertagespflege) Vom 17.12.2009 Geändert durch Beschluss des Sozialausschusses vom 18.04.2013 2 1 Gesetzliche und sonstige Grundlagen Sozialgesetzbuch
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrZuwendungen zum Kindergarten- und Schulbesuch Richtlinie V vom 01. Januar 2002
Zuwendungen zum Kindergarten- und Schulbesuch Richtlinie V vom 01. Januar 2002 Finanzielle Betreuung der Lehrkräfte Richtlinie V 2 Inhaltsverzeichnis A. Zuwendungsarten... 3 1. Zuwendungszweck... 3 2.
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrAntrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung / tägliche Betreuungszeit
- 1 - An Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) (Oderturm, Logenstr. 8, 18. Etage, Zi. 18.12 Telefonnr.: 552-5045 oder 552-5119) Eingangsdatum: Vervollständigt am: Name der Kita: Name der Tagespflegeperson
MehrAnlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs)
Anlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs) Ich/Wir. (Name und Anschrift der/des Erziehungsberechtigten) Telefonnummer (für evtl. Rückfragen):.
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrAntragsteller/-in: Name, Vorname:... Straße, Hausnummer:... PLZ, Wohnort:... Geburtsdatum:... Tel-Nr.:... Fax-Nr.:... E-Mail:...
An die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh (GFAW) Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Antragsnummer:... Aktenzeichen: /20... Antrag Datum:... auf einen Zuschuss als
MehrSatzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen
Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 9. Dezember 2013 Stand: 1. Änderung vom 30. November 2015 (Änderung der Anlage 2 durch Beschluss
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrRichtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege
S t a d t M e c k e n h e i m D e r B ü r g e r m e i s t e r Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Förderung der Kindertagespflege Inhaltsverzeichnis: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Fördervoraussetzungen
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrA n t r a g 2016. Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt. Erstmalige Antragstellung oder
Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt A n t r a g 2016 Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus. Wichtig sind die Angaben zu beiden Ehepartnern. Bitte
MehrNoch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?
Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -
MehrA n t r a g 2 0 1 4. Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt. Erstmalige Antragstellung oder
Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt A n t r a g 2 0 1 4 Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus. Wichtig sind die Angaben zu beiden Ehepartnern. Bitte
MehrBewerbungsbedingungen für Stipendien
Bewerbungsbedingungen für Stipendien 1. Wer kann sich bewerben? Jede Familie, die mit Ihrem Kind die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Stipendium. 2. Wer
MehrSehr geehrter Landwirt, das Hochwasser 2013 hat in zahlreichen landwirtschaftlichen Unternehmen Schäden hinterlassen.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben Ritterstr. 17-19 39164 Stadt Wanzleben - Börde Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte An die vom Elbhochwasser
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995 4.2 A. Jugendarbeit Im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem Landkreis Cloppenburg, übernimmt
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrDer Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.
Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der
MehrMuster einer fristgerechten Kündigung
MUSTER Muster einer fristgerechten Kündigung Kündigung hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum (Datum). spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist persönlich bei der Agentur für
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II
Dienststelle Team Jobcenter Augsburg-Stadt Postanschrift: August-Wessels-Str. 35 86156 Augsburg Bildung und Teilhabe Ausgabedatum: Eingangsstempel: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (nachfolgend KVSA genannt) und
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (nachfolgend KVSA genannt) und die Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus (nachfolgend Knappschaft genannt) schließen nach 83 SGB V folgenden Gesamtvertrag
MehrGemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft
Gemeinde Lehre Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft in der Gemeinde Lehre Gemeinde Lehre - 2 - Gebührensatzung Wohnungslosenunterkunft Inhaltsverzeichnis 1 Gebührenerhebung...
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
Mehr-Prüfung der Tragwerksplanung-
Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
MehrIhre Meldung an die KV Hessen über Umsätze aus Sonderverträgen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012
KV Hessen Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt/Main «LANR» PERSÖNLICH «name_1» «name_2» «NAME_3» «NAME_4» «name_5» «name_6» «strasse» «plz» «ort» Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 60062
Mehr8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrZuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn
Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII)
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrEine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
MehrDienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
An Landkreis Barnim Dezernat II - Jugendamt / Kita Am Markt 1 16225 Eberswalde Eingangsdatum: Aktenzeichen: Vervollständigt: Sprechzeiten: Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrInvestitionskostenpauschale für Ambulante Pflegedienste
Investitionskostenpauschale für Ambulante Pflegedienste Folgende Unterlagen sind bis 1. März 2013 einzureichen: 1. Antrag 2. Wenn der/die Vertretungsberechtigte/n nicht selber unterzeichnen: Vertretungsvollmacht.
MehrAufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder
Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten
Mehrzur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)
ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes
MehrAllgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH
Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet
MehrInsolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage
Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage... ( Name, Vorname ) ( Ort, Datum )... ( Straße )... ( Postleitzahl, Wohnort )(Telefon-Nr.) Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Mehr- Unterhaltssicherungsbehörde - Vor dem Ausfüllen bitte die Hinweise auf Seite 5 beachten
Anlage 8 zu H 4a.1 - Unterhaltssicherungsbehörde - Vor dem Ausfüllen bitte die Hinweise auf Seite 5 beachten Anlage zum Antrag auf Leistungen nach 13a USG (Leistungen für Selbstständige im Falle eines
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrAnmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
MehrLandkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Verwaltungsstelle KMU-Förderung z.hd. Frau Comte Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen
Zuwendungsempfänger - Name, Vorname / Firma Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner: Name, Telefon, email Anschrift Bewilligungsbehörde Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Verwaltungsstelle
Mehrzur finanziellen Abwicklung von Freizeiten
Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten 543 Archiv Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten Vom 8. Januar 1992 (KABl. S. 35) Die Verantwortung für Freizeiten liegt beim Leitungsorgan.
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrAngaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau
Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach
MehrAntrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer
Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname
Mehr