Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld
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- Sylvia Koch
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1 III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld 115
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3 Inhaltsverzeichnis Seite III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld Einfuhr von lebenden Tieren Einfuhr von Hunden und Hauskatzen Einfuhr von lebenden Fischen und Tieren aus Aquakultur zu Zierzwecken Einfuhr von Waren tierischer Herkunft Verstärkte amtliche Kontrollen nach der VO (EG) 882/2004 Art. 15 (5) bei Lebensmitteln nichttierischer Herkunft Kontrolle des Reiseverkehrs Kontrolle der Erfassung und Beseitigung von Bordabfällen Öffentlichkeitsarbeit
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5 III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld Einfuhr von lebenden Tieren und Waren 261 (2008: 126) Sendungen von Tieren und Waren wurden einer Grenzkontrolluntersuchung unterzogen ,37 (2008: ) Gebühren wurden eingenommen. Dies bedeutet eine Steigerung der Abfertigungen um 107 % und der Gebühreneinahmen um 275 %. Im Bereich der vorführpflichtigen Lebensmittel nicht tierischer Herkunft wurde im Berichtszeitraum eine Sendung mit Pilzen aus Serbien abgefertigt. Insgesamt wurden gezielte Durchsuchungen des Reisegepäcks durchgeführt. Bei 617 Feststellungen wurden 846,742 kg Fleisch und Fleischerzeugnisse, 1.240,449 kg Milcherzeugnisse und 82,3 kg sonstige Lebensmittel tierischer Herkunft erfasst und der Vernichtung zugeführt. Amtliche Kontrollen nach der VO (EG) 882/2004 Art. 15 (5) bei Lebensmittel nichttierischer Herkunft wurden bei 105 Sendungen durchgeführt mit 21 PSM-Höchstmengenüberschreitungen. 1 Einfuhr von lebenden Tieren Ein Risiko für die Tierseucheneinschleppung sind die von Reisenden aus Drittländern mitgebrachten Heimtiere. Sendungen mit Tieren und Beanstandungen bei der Einfuhr sind in der nachfolgenden Tabelle 1 zusammengestellt. Tabelle 1: Einfuhr von lebenden Tieren Tierarten Sendungen Tiere Hunde/Katzen Tiere aus Aquakultur zu Zierzwecken davon beanstandet 35 Sendungen mit 37 Tieren 18 Sendungen mit Tieren eingeleitete Maßnahmen 1 Sendung mit Lebende Fische Tieren Geflügel (Bruteier) Tieren 1 Sendung mit Vögel 1 Sendung mit (Papageien/ Tier Sittiche) Sonstige Tiere Summe Sendungen 9x Quarantäne 2x Rückführung 11x EFG mit Auflagen 1x Heilung Wiedereinfuhr, Quarantäne - Den größten Anteil an den Abfertigungen bei lebenden Tieren haben weiterhin Tiere aus Aquakultur zu Zierzwecken, hier insbesondere Zierfische sowie in 9 Sendungen Krebstiere. Der Bereich der Sonstigen Tiere setzt sich aus einer Lieferung Reptilien aus Ägypten sowie einem Mähnenwolf aus der Russischen Föderation für den Zoo Leipzig zusammen. 119
6 1.1 Einfuhr von Hunden und Hauskatzen Die häufigsten Beanstandungen bei der Kontrolle von Tieren wurden bei der Einfuhr von Hunden und Hauskatzen festgestellt. Von 37 Sendungen mit 39 Tieren wurden 35 Sendungen beanstandet, insbesondere aus Drittländern wie Russland 11 GKU 6 Tiere: ohne gültige TW-Impfung = Quarantäne 3 Tiere: ohne TW-Impfung = Quarantäne 1 Tier: TW-Impfung vor Kennzeichnung = Heilung (Titerbestimmung) 1 Tier: unter 3 Monate, ungültige TW-Impfung = Rücksendung Türkei 11 GKU 6 Tiere: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung 3 Tiere: ohne TW-Impfung / Kennzeichnung / Titer = Rücksendung 1 Tier: ohne Titer = Quarantäne 1 Tier: ungültige TW-Impfung, ohne Titer = Quarantäne Marokko 4 GKU 2 Tiere: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung Titerbestimmung 1 Tier: ohne Kennzeichnung / Titer = Rücksendung 1 Tier: ungültige Titerbestimmung = Quarantäne Tunesien 4 GKU 1 Tier: Wiedereinfuhr ungültiger Titer = Heilung 3 Tiere: ohne TW-Impfung / Kennzeichnung / Titer = Quarantäne Israel 2 GKU 1 Tier: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung Titerbestimmung 1 Tier: Chip nicht im ISO-Format = Heilung Weißrussland 1 GKU 1 Tier: Impfung vor Kennzeichnung = Quarantäne Kasachstan 1 GKU 1 Tier: ungültige TW-Impfung, ohne Titer = Rücksendung Libanon 1 GKU 1 Tier: ohne TW-Impfung / Kennzeichnung / Titer = Rücksendung Ägypten 1 GKU 1 Tier: Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung Titerbestimmung Kroatien 1 GKU 1 Tier: unter 3 Monate alt ohne Einfuhrgenehmigung = Quarantäne Ein Problem ist gerade bei Reisenden mit Heimtieren aus der Russischen Föderation die Kennzeichnung der Tiere erst kurz vor der Ausreise, da eine Impfung ohne vorherige Kennzeichnung nicht anerkannt werden kann. Weiterhin reisen nach wie vor auch EU-Bürger mit ihren Heimtieren in Drittländer, die nicht durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sind. Oft fehlte der Tollwut-Titernachweis vor der Ausreise in ein nicht gelistetes Drittland Jahr Tiere Beanstandungen Abbildung 1: Einfuhr Hunde/Katzen
7 Das Diagramm zeigt deutlich, dass nach in Kraft treten der VO (EG) 998/2004/EG im Jahr 2005 die häufigsten Beanstandungen festgestellt wurden. Durch die konsequenten Maßnahmen bei den Einfuhrkontrollen ist zwischen 2005 und 2007 eine signifikante Reduzierung der Tierzahlen und der Beanstandungen festzustellen. Nach einer Stagnation im Jahr 2008 wurden 2009 wieder mehr Tiere im Reiseverkehr beanstandet. Nicht erfasst wird die Kontrolle von Tieren im Reiseverkehr, die mit gültigen Dokumenten unbeanstandet passieren können. 1.2 Einfuhr von lebenden Fischen und Tieren aus Aquakultur zu Zierzwecken Lebende Fische und Tiere aus Aquakultur zu Zierzwecken (Zierfische, Weich- und Krebstiere) haben im Lufttransport eine große Bedeutung. Dies zeigt sich auch in der weiterhin wachsenden Zahl der Abfertigungen. Bei insgesamt 105 Zierfischsendungen wurden 18 Sendungen beanstandet. In drei Fällen waren eine oder mehrere Boxen defekt, bei zwei Fällen kam es durch Wasserverlust zum Verenden von Tieren. Weitere Beanstandungsgründe waren unvollständige Beschriftung der Boxen, fehlende oder unvollständige Originalzeugnisse, fehlende Transporterklärungen sowie die nicht rechtzeitige Anzeige der Ankunft an der Grenzkontrollstelle Jahr Sendungen Beanstandungen Abbildung 2: Einfuhr Zierfische Jahr Sendungen Beanstandungen Abbildung 3: Einfuhr lebende Fische
8 2 Einfuhr von Waren tierischer Herkunft Die Abfertigung von Waren tierischer Herkunft ist im Jahr 2009 gesunken, es handelt sich primär um Mustersendungen in kleineren Mengen. Weiterhin wurde eine Sendung mit Jagdtrophäen sowie eine Sendung zu wissenschaftlichen Zwecken abgefertigt. Tabelle 2: Einfuhr von Waren tierischer Herkunft 2009 Waren Menge davon davon Sendungen in t beanstandete zurückgewiesene Sendungen Sendungen Lebensmittel 4 0, Nichtlebensmittel 4 0, Erzeugnisse gesamt 8 0, Verstärkte amtliche Kontrollen nach der VO (EG) 882/2004 Art. 15 (5) bei Lebensmitteln nichttierischer Herkunft Tabelle 3: Kontrollen von Lebensmitteln nichttierischer Herkunft nach Artikel 15 (5) der VO (EG) 882/2004 Waren Koriander Okra davon PSM- Nachweis mit Höchstmengenüberschreitung Wasserspinat Zitronengras Herkunft Kontrollen Laboruntersuchungen davon PSM-Nachweis ohne Beanstandungen TH 48* IL 2** 1-1 VN TH 33* TH EG TH Minze EG IL 1 1 Basilikum IL Gurken EG Grüne Bohnen EG Summe TH: Thailand; IL: Israel; EG: Ägypten; VN: Vietnam *) 14 Sendungen wurden mit Gesundheitszeugnis ohne Laboruntersuchung abgefertigt, 2 Sendungen wurden ohne Laboruntersuchung auf Wunsch des Einführers kostenpflichtig vernichtet **) 1 Sendung wurde aufgrund vorhergehender Höchstmengenüberschreitung kostenpflichtig vernichtet Mit verstärkten amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln nichttierischer Herkunft nach Artikel 15 (5) der VO (EG) 882/2004 wurde im Mai 2009 begonnen. Die entsprechenden Lebensmittel wurden anhand der Einfuhrmengen, Ergebnissen der Kontrollen an anderen Einfuhrorten sowie anhand von Schnellwarnungen ermittelt. Im Laufe der durchgeführten Untersuchungen
9 wurde der Schwerpunkt der Kontrollen und Probennahme auf Koriander und Wasserspinat (iponema aquatica) aus Thailand verlagert, da bei diesen Lebensmitteln vermehrt Beanstandungen mit Höchstmengenüberschreitungen von PSM festgestellt worden sind. Lag der Sendung eine Gesundheitsbescheinigung über eine Freiheit von Pflanzenschutzmitteln bei, wurden nur stichprobenhaft Laboruntersuchungen durchgeführt. Bei einem Lieferanten wurde bei Koriander und Wasserspinat trotz vorgelegtem Gesundheitszeugnis eine Höchstmengenüberschreitung festgestellt. Hier wurden alle weiteren Sendungen des Lieferanten mit Koriander und Wasserspinat von der Einfuhr zurückgewiesen und die entsprechenden Lebensmittel kostenpflichtig vernichtet. 4 Kontrolle des Reiseverkehrs Gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 745/2004 mit Einfuhrvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (gültig bis ) und 206/2009 über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft (gültig ab ) wurden gemeinsam mit dem Zoll risikoorientiert Reisende aus Drittländern kontrolliert. Insgesamt wurden gezielte Durchsuchungen des Reisegepäcks durchgeführt. Bei 617 Feststellungen wurden 846,742 kg Fleisch und Fleischerzeugnisse, 1.240,449 kg Milcherzeugnisse und 82,3 kg sonstige Lebensmittel tierischer Herkunft erfasst und der Vernichtung zugeführt. Nach wie vor sind die von den Reisenden mitgeführten Lebensmittel und andere Erzeugnisse tierischer Herkunft ein großes Risiko für die Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen. Trotz der Erlaubnis ab dem bis zu 10 kg Erzeugnisse tierischer Herkunft aus Kroatien im Reiseverkehr einzuführen war ein erneuter Anstieg der Gesamtmenge der eingezogenen Waren zu verzeichnen ,00 Kilogramm , , , , , ,00 500,00 0, Jahr Fleisch- u. Fleischerzeugnisse Milch- u. Milcherzeugnisse Sonstige Erzeugnisse Gesamtmenge Abbildung 4: Einziehung und Vernichtung von Lebensmittel tierischen Ursprungs zum persönlichen Gebrauch in kg 123
10 Tabelle 4: Schwerpunktdrittländer aus denen Lebensmittel tierischer Herkunft eingezogen wurden der Kontrollen Ägypten Russland Türkei Syrien Israel Kroatien Libanon Summe Ägypten Russland Türkei Syrien Israel Kroatien Libanon Jahr Abbildung 5: der Kontrollen Schwerpunktdrittländer Ägypten Russland Türkei Syrien Israel Kroatien Libanon Jahr Abbildung 6: der Feststellungen Schwerpunktdrittländer
11 5 Kontrolle der Erfassung und Beseitigung von Bordabfällen Zu den Aufgaben des GVD gehört auch die tägliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfassung und Beseitigung von Bordabfällen der in Schönefeld gelandeten Flugzeuge. Dabei wurde die Dokumentation zur Nachweisführung über die unschädlich beseitigten Abfälle nach den Forderungen der VO(EG) 1774/2002 kontrolliert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle der hygienischen Sammlung, Lagerung und unschädlichen Beseitigung durch die zugelassenen Catering-Betriebe. Da die Küchen- und Speiseabfälle von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr Material der Kategorie 1 sind, werden diese vom Flughafen zur Sammelstelle mit einem vorgeschriebenen Handelspapier transportiert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und entweder sofort durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Einrichtungen beseitigt oder bei technischen Mängeln an die zuständigen Leiter zur Behebung weitergeleitet. 6 Öffentlichkeitsarbeit Aktualisierung der Merkblätter für Reisende zur Beachtung beim Mitbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) 206/2009, Aushang von Postern im Einreisebereich in Abstimmung mit der Verkehrsleitung, Schulung der Abfertigungsbeamten des Zolls zu den neuen Regelungen im Reiseverkehr nach der VO (EG) 206/2009, Aktualisierung der relevanten veterinärrechtlichen Vorschriften im Reiseverkehr im Internetauftritt des LVLF, Telefonische Beratungen von Reisenden über Fragen zum Thema Einreise mit Tieren, primär Heimtiere und Pferde, Leitungsberatungen GVD mit Zollamt Schönefeld 125
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