Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leistungsanbieter der Ferienregion Lenzerheide
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- Rüdiger Kerner
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leistungsanbieter der Ferienregion Lenzerheide 1. Einleitung Die Leistungserbringer (Hotel, Ferienwohnung, Gruppenunterkunft, Sportgeschäfte, Skischule usw.) der Ferienregion Lenzerheide haben gemeinsam vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle über die (LMS) getätigten Reservationen herausgegeben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Erbringern von Leistungen wie Hotels, Ferienwohnungen usw. der Ferienregion Lenzerheide (nachstehend Leistungserbringer genannt) und ihren Gästen für Buchungen, welche über die Lenzerheide Marketing und Support AG getätigt werden. 2. Stellung der (nachfolgend LMS genannt) Die Leistungserbringer der Ferienregion Lenzerheide haben LMS mit der Vermarktung ihrer Leistungen beauftragt. LMS vermittelt Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gruppenunterkünfte usw. im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungserbringers. LMS ist von den Leitungserbringern ausdrücklich bevollmächtigt, im Namen des jeweiligen Leistungserbringers die Verträge abzuschliessen und das Inkasso für die gebuchten Leistungen vorzunehmen. 3. LMS ist eine reine Vermittlerin Der Vertrag kommt direkt zwischen dem gebuchten Leistungserbringer und dem Gast zustande. 4. Informationen Die Informationen über die verschiedenen Leistungen werden von den Leistungserbringern mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengetragen und entsprechen dem aktuellen Stand. LMS veröffentlicht diese Informationen im Namen der Leistungsanbieter und ist für deren Inhalt nicht verantwortlich. Die Beschreibungen, Leistungen, Preise usw. auf Internetseiten, in Publikationen aller Art oder individuellen Ferienvorschlägen sind weder verbindliche Offerten seitens der Leistungsanbieter noch von LMS. 5. Vertragsabschluss Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch LMS namens des gebuchten Leistungserbringers zustande. Bei schriftlichen Buchungen, Buchungen über das Internet, per Fax, SMS oder anderen elektronischen Mitteln wird Ihnen die Annahme Ihrer Buchung ausdrücklich bestätigt. Bei Annahme Ihrer Buchung erhalten Sie eine detaillierte Buchungsbestätigung/Rechnung. Indem Sie über LMS Leistungen buchen, akzeptieren Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und alle weiteren Teilnehmer. Melden Sie als buchende Person weitere Teilnehmer an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. 1
2 6. Zahlungsbedingungen Der Gast kann bei Buchungen zwischen Kreditkartenzahlung und Rechnungsstellung wählen. Die Rechnungsstellung ist nur möglich bei Buchungen, welche mehr als 45 Tage vor Anreise getätigt werden. Die Anzahlung von 30% der Buchungssumme ist innert 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Ankunft fällig. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, setzt LMS namens des Leistungserbringers dem Gast eine kurze Nachfrist. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, so gilt der Vertrag als annulliert und es kommen die Annullierungskosten gemäss Ziffer 7 zur Anwendung. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird der Gesamtbetrag anlässlich der Bestätigung abgebucht. Sollte die Kreditkartenzahlung nicht honoriert werden, gilt die Buchung als annulliert und es kommen die Annullierungsbedingungen von Ziffer 7 zur Anwendung. Nebenkosten (wie Elektrizität, Holz), die nicht im Grundpreis inbegriffen und die nicht mit der Rechnung abgerechnet worden sind, sind bei Vertragsende in bar und in Schweizer Franken beim Leistungserbringer zu bezahlen (Einzelheiten finden Sie auf der Bestätigung). Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser kann der Leistungserbringer bei Schlüsselübergabe ein Depot verlangen. Dessen Höhe ersehen Sie aus der Leistungsbeschreibung. Das Depot ist in bar und in Schweizer Franken zu bezahlen. Bei Schlüsselrückgabe wird über das Depot abgerechnet. Das Depot dient zur Bezahlung von nicht im Grundpreis eingeschlossenen Nebenkosten und zur Sicherung allfälliger Schadenersatzforderungen. Die Leistungserbringer haben LMS ermächtigt, die Zahlungen im Namen des jeweiligen Leistungserbringers auf das LMS-Konto entgegenzunehmen. Mit Gutschrift Ihrer Zahlung auf dem LMS-Konto haben Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Leistungserbringer erfüllt. Bei Überweisungen ist die Buchungsnummer aufzuführen, die Sie auf der Bestätigung finden. Bankkonto-Daten von LMS werden auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. 7. Annullierungs-/Stornierungsbedingungen Wenn Sie eine Buchung aus irgendwelchen Gründen stornieren, gelten folgende Stornobedingungen: Bis 60 Tage vor Anreise kann kostenlos storniert werden Tage vor Anreise sind 30 % des Buchungsbetrages geschuldet 30 0 Tage vor Anreise, No-Show ist der ganze Betrag geschuldet Falls die Beherbergungsleistung (wie z.b Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel) zum gleichen Preis und gleichen Dauer, wie im ursprünglichen Vertrag vorgesehen, weitervermietet werden kann, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF verrechnet. Wird nur verkürzt vermietet und/oder zu einem tieferen Preis, bleibt die Differenz bis zu den oben genannten Annullierungskosten geschuldet. LMS stellt namens des Leistungserbringers dem Gast bis 10 Tage nach geplantem Vertragsende eine Abrechnung zu und überweist einen allfälligen Saldo zugunsten des Gastes auf dessen Bankkonto. Resultiert ein Saldo zugunsten des Leistungserbringers, ist dieser bei Erhalt der Abrechnung zahlbar. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei LMS zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per , über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien. Es empfiehlt sich, die Annullationskosten zu versichern. Diese Annullationskostenversicherung kann über LMS abgeschlossen werden. 2
3 8. Leistungs- und Preisänderungen Die Leistungserbringer behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern. Der Leistungserbringer resp. LMS wird Sie bei Vertragsabschluss über allfällige Änderungen informieren. Nach Vertragsabschluss behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen, wie auch höherer Gewalt, die Leistungen zu ändern. Er ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Gast bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsänderung die Ersatzleistung innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung aus wichtigen Gründen ab, wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt. Bei den Preisen wird eine Preiserhöhung infolge nicht vorhersehbarer Erhöhung von Abgaben wie Steuern, Mehrwertsteuern, Kurtaxen usw. oder neuer Einführung solcher Abgaben vorbehalten. Der Gast wird in diesem Fall bis 22 Tage vor Vertragsbeginn informiert. Bei einer Erhöhung von mehr als 10% des Preises (ohne allfällige Nebenkosten wie z.b. Kurtaxen) kann der Gast kostenlos innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückerstattet. Die Erhöhung von Nebenkosten, z.b. Erhöhung der Strompreise, berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. 9. Übergabe des Vertragsobjektes, Anreise, vorzeitige Abreise Der Leistungserbringer wird bis 10 Tage vor Vertragsbeginn mit Ihnen Kontakt aufnehmen und mit Ihnen die Übergabe und Rückgabe des Vertragsobjektes absprechen. Für die Anreise sind Sie selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft bleibt der vereinbarte Preis vollumfänglich geschuldet, und es erfolgt keine Rückzahlung nicht bezogener Leistungen. Sollten Sie vorzeitig abreisen, kann Ihnen der anteilmässige Preis der nicht bezogenen Leistungen nicht rückvergütet werden. 10. Obliegenheiten des Gastes Das gebuchte Objekt darf höchstens mit der auf der Bestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Die Bedingungen des jeweiligen Vertragsobjektes (Haustiere, Rauchen, Lärm, etc.), welche aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen sowie die Hausordnung sind einzuhalten. Wird das Objekt mit mehr Personen als vertraglich vereinbart belegt, ohne entsprechende Vereinbarung ein Haustier untergebracht (Haustiere sind u.a. Hunde, Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Vögel usw.), stören der Gast oder Mitreisende usw. nachhaltig, kann der Leistungserbringer dem Gast eine kurze Nachfrist zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes setzen und nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist den Vertrag fristlos auflösen. Der bezahlte Preis wird nicht rückerstattet. Vorbehalten bleiben Schadenersatzforderungen seitens des Leistungserbringers. Sollte der Gast bei Antritt des Vertrages Mängel feststellen, sind diese unverzüglich dem Leistungserbringer zu melden. Andernfalls wird vermutet, dass das Vertragsobjekt in vertragsgemässen Zustand übergeben worden ist. Sollten während der Vertragsdauer Mängel auftreten, ist der Leistungserbringer umgehend zu informieren. Bei Mängeln wird der Leistungserbringer für eine Beseitigung besorgt sein. Wird der Mangel nicht innert nützlicher Frist behoben und handelt es sich um einen wesentlichen Mangel, der die Fortführung des Vertrags ausschliesst, kann der Gast das Vertragsverhältnis fristlos auflösen. 3
4 Alle ankommenden Gäste, welche in Ferienwohnungen oder Ferienhäuser übernachten, die nicht durch einen professionellen Vermieter verwaltet werden, haben sich mit dem amtlichen Anmeldeformular innert 24 Stunden nach Ankunft in einem Informationsbüro anzumelden. Die entsprechenden Formulare liegen in der Ferienwohnung resp. im Ferienhaus auf. 11. Haftung des Gastes Der Gast haftet dem Leistungserbringer für eine sorgfältige Benutzung des Vertragsobjektes. Er haftet auch für Schäden usw., die die Mitreisenden usw. verursachen. Jegliche Schäden sind dem Leistungserbringer unverzüglich zu melden, spätestens bei Rückgabe des Vertragsobjektes. Bei Bestehen von Schäden kann der Leistungserbringer einen angemessen Betrag des Depots zur Schadensbeseitigung zurückbehalten. Wobei die Haftung des Gastes nicht auf den Betrag des Depots begrenzt ist. Der Leistungserbringer wird nach der Schadensbeseitigung dem Gast eine Abrechnung zustellen. Der Leistungserbringer kann auch nach Rückgabe des Vertragsobjektes Schäden geltend machen, wenn er nachweist, dass der Gast resp. dessen Mitreisende usw. diese verursacht haben. 12. Höhere Gewalt, nicht voraussehbare, nicht abwendbare Ereignisse Falls die gebuchten Leistungen im Falle von höherer Gewalt, nicht voraussehbarer oder nicht abwendbarer Umstände wie Naturereignisse, behördlichen Massnahmen usw. nicht erbracht werden können, kann der Vertrag entschädigungslos gekündigt werden. Bezahlte Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Rücktritt seitens des Gastes ist nur möglich, wenn der Leistungserbringer keine Ersatzleistung nach Ziffer 8 erbringen kann. Treten diese Umstände während der Vertragserfüllung ein, bleibt der Preis für die erbrachten Leistungen geschuldet. Nicht erbrachte Leistungen werden rückvergütet. 13. Haftung des Leistungserbringers Der Leistungserbringer haftet dem Gast für die vertragskonforme Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäss Ausschreibung und Bestätigung. Die Haftung für leichtes Verschulden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Verfügbarkeit, Öffnungszeiten usw. von öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbäder, Restaurants usw. oder die Verfügbarkeit von Transportmittel, Angaben zu klimatischen Verhältnissen usw. sind nicht Vertragsbestandteil und der Leistungserbringer haftet für solche Angaben usw. nicht. Der Leistungserbringer haftet nicht für die eingesetzten Absatzmittler, Unteragenten, Buchungsplattformen oder für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw. 14. Haftung von LMS LMS haftet für die korrekte Buchung bei den Leistungserbringern. Wobei die Haftung für leichtes Verschulden ausgeschlossen wird. LMS haftet nicht für die Leistungserbringer, deren Hilfspersonen und die eingesetzten Absatzmittler wie Unteragenten, Buchungsplattformen usw. 15. Datenschutz Der Leistungserbringer und LMS benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragserfüllung. Der Leistungserbringer und LMS unterstehen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Leistungserbringer und LMS sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren. Die Speicherung Ihrer Daten kann auch im Ausland erfolgen. LMS wird Ihre Daten, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Bei Buchung über das Internet werden Ihre Kreditkartenangaben direkt durch das Kreditkartenunternehmen verarbeitet und nicht bei LMS bearbeitet. Wenn Sie Ihre Kreditkartendaten per Telefon und Fax an LMS übermitteln, wird LMS diese Daten nur zur Zahlungsabwicklung verwenden. 4
5 Zieht der Leistungserbringer weitere Unternehmen zur Vertragserfüllung bei, wird er unter Umständen Ihre Daten an diese Unternehmen weiterleiten müssen, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Hoteliers, Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter, Campingplatzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Sie und Ihre Mitreisenden behördlich anzumelden. Besonders schützenswerte Personendaten: Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass besonders schützenswerte Personendaten erhoben werden müssen oder Sie von sich aus solche Angaben machen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.u. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Diese Daten werden an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet. Indem Sie LMS solche Angaben machen, ermächtigen Sie LMS ausdrücklich, dass LMS diese Informationen gemäss vorliegender Bestimmung verwenden und an die Leistungserbringer weiterleiten darf. Ihr Leistungserbringer und LMS werden Sie in Zukunft über Angebote und Aktivitäten der Ferienregion Lenzerheide informieren. Die Zusammenstellung und Bearbeitung Ihrer Daten kann zu sogenannten Persönlichkeitsprofilen führen. Sie erteilen LMS und dem Leistungserbringer ausdrücklich die Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils im Rahmen dieser AGB. Der Leistungserbringer wie LMS behalten sich vor, zur Wahrung und Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen, Ihre Daten und Daten der Mitreisenden an Behörden und Dritte weiterzugeben. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei LMS gespeicherten Daten nehmen möchten oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an LMS, Ombudsman Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann jederzeit der Ombudsman der Schweizer Reisebranche kontaktiert werden. Dieser ist bei Unstimmigkeiten zwischen der Kundschaft und Schweizer Reiseunternehmen bestrebt, eine für beide Parteien faire und ausgewogene Lösung zu finden. (Kontakt: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich) 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den (Wohn-)Sitz des Leistungserbringers, bei Klagen gegen LMS der Sitz von LMS. Haben der Gast und der Leistungserbringer im gleichen ausländischen Staat Wohnsitz, so kann auch an diesem geklagt werden, sofern das anwendbare Recht dies ermöglicht. Schweizerisches Recht ist anwendbar, ausser vertraglich nicht abänderbare zwingende Gesetzesbestimmungen sehen eine andere Rechtsordnung vor. Lenzerheide, im März
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