Protokoll der 4. Sitzung

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1 Protokoll der 4. Sitzung des 14. Studierendenrates der Universität Erfurt Datum: Mittwoch, Zeit: 20:00 Uhr Ort: alter Senatssaal, StuRa-Büro (ab 22Uhr) Teilnehmer: Cova González, Florian Köpke, Luise Kreis, Friederike Lehmann, Marvin Lindberg, Konstantin Macher, Sabine Mesletzky, Thiago Noce, Marie Nosper, Christian Schaft, Mira Schielke, Malik Sohaib Rasul, Nicolai Wagner, Luise Wilborn Mitarbeiter: Thomas Grauel Entschuldigt: Shabi Hussain, Christopher Köhler Unentschuldigt: - Gäste: Benno Kirtzel (FSR Katholische Theologie), Maik Fahning (FSR Sport) Sitzungsleitung: Marie Nosper Protokollführung: Thomas Grauel

2 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Formalien a. Feststellung der Beschlussfähigkeit b. Wahl des Protokollanten c. Beschluss über die Zulassung von Finanzanträgen als Eilanträge d. Beschluss der Tagesordnung e. Beschluss von Protokollen 3. Berichte a. Fachschaften und Hochschulgruppen b. Hochschulgremien, Studentischen itiativen, Hochschulmedien c. Referatsberichte 4. Finanzanträge a. FSR Musik, Begrüßungsumtrunk, , 70 b. Darlehensantrag: FSR Musik, Begrüßungsumtrunk, , 70 c. EILANTRAG: FSR Sport, Erstsemesterwochenende, , 100 d. AG Nachhaltigkeit Erfurt e.v., Wochenendseminar, , 700,- e. Onlineabstimmung Brachflächenprojekt, , 316,70 f. Onlineabstimmung Dschungelbuch, , 2275,- g. Onlineabstimmung Finanzantrag FSR Stawi DFJV, , 34,50 h. Onlineabstimmung Darlehensantrag FSR Stawi DFJV, , 34,50 i. Onlineabstimmung Gimmicks, , 1011,98 j. Onlineabstimmung Unitas, , 70,00 k. Onlineabstimmung STET Katholische Fakultät, , 115,- 5. Diskussion und Beschluss über Verlängerung des Finanzvertrages mit Campusecho 6. Diskussion und Beschluss über die Änderung der Satzung 7. Diskussion und Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung 8. Diskussion und Beschluss über eine Fördermitgliedschaft im fzs 9. Diskussion und Beschluss über Finanzierung der Aktionswoche gegen Sexismus und Homophobie 10. Besetzung des Referates ternes 11. Diskussion und Beschluss über Magnettafel 12. Bericht Prüfungsverhältnisse Lateinkurs 13. Planung der Vollversammlung im Wintersemester

3 14. Sonstiges 15. Geschlossener Teil Anmerkung: Ergebnisse werden wie folgt dargestellt: X/X/X Ja/Nein/Enthaltung

4 Zu 1. Begrüßung Marie Nosper eröffnet die Sitzung um 20:06 Uhr. Zu 2. Formalien a) Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit ist mit 14 von 17 Mitgliedern gegeben. Die erweiterte Beschlussfähigkeit ist gegeben. b) Wahl des Protokollanten Thomas Grauel und übernimmt das Protokoll. c) Beschluss über die Zulassung von Finanzanträgen als Eilanträge EILDARLEHENSANTRAG: FSR Sport, Erstsemesterwochenende, , 100 o (14/0/0) Dem Antrag wird die Eilbedürftigkeit bestätigt. d) Beschluss der Tagesordnung Datumskorrektur auf Abstimmung: 14/0/0 angenommen e) Beschluss der Protokolle Änderungswünsche werden eingefügt Protokolle der 1. und 2. Sitzung werden abgestimmt (11/0/3) beide Protokolle werden angenommen Zu 3. Berichte a) Fachschaften und Hochschulgruppen Katholische Theologie o FSR Sitzung: o Patronatsfest Albertus Magnus Am selben Abend studentisches Fest o Hausmusikabend (nebenbei Sammlung für ein gemeinnütziges Fest) o Fasching Antrag folgt

5 o Wahl des Fachschaftssprechers HSG Die Linke. SDS wurde neu konstituiert o Geplante Themen Studentische Hilfskräfte Hochschulpakt FSR Musik o Studierendenabend und Wahl des neuen FSR Campusecho o Wird in Punkt 5 besprochen FSR KW o Sektempfang o Neuwahl am (foabend eine Woche eher) b) Hochschulgremien, Studentische itiativen, Hochschulmedien Senat o Ausschuss gegen gruppenbezogene o Neues Kommunikations- Und fozentrum 2013 soll es gebaut werden Kosten: 13 Mio (Finanzierung: 75% EU 25% Land) o Max Kander Haus: Grundsteinlegung diesen November o Ma Theologie und Wirtschaft hat momentan null immatrikulierte Personen o Pflichtslotüberschneidungen geklärt o Ziele und Leistungsvereinbarung Präsidium -> Ministerium Vllt. Gymnasiale Lehramtsstrukturen Stellenvergabe an Profs Diskussion Unihaushalt sinkt um 3 Mio. bis 2015 KTS o Nächste Sitzung FH Erfurt (18 Uhr) Syrische Studis in Thüringen Weitere Zusammenarbeit mit dem fzs AG Forderungskatalog hat sich getroffen Frist für die Kandidatur für den Verwaltungsrat verlängert auf den (bisher 7 Bewerber auf 4 Plätze)

6 c) Referatsberichte (Fachschaftsräte- und Hochschulgruppenbeauftragte, Kultur, Wohlfühlen, Soziales, Hochschulpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen, ternes, Vorstand) Kultur Erstsemesterparty o Knapp 1080 Leute o Ca. 400 Miese o Getränke waren zu teuer, Einlassschlange zu lang o Ansonsten war alles gut Faraba/HSG Markt der Möglichkeiten am ( :15) Plenum aller Fachschaftsräte am Soziales Runder Tisch für Rechte von Menschen mit Behinderungen o Treffen mit Herr Becher nächste Woche Bücherbörse Treffen mit Teilen des Präsidiums o Besprechung Klause-Problematik Hochschulpolitik Referatstreffen 15 Uhr Klause (18.10.) Kontakt zu Frau Linde o Auch Problematik syrische Studierende Mit FH-StuRa wurden Gespräche mit Politikern geführt Problematik Erstwohnsitzsteuer o Positiv Freie Wähler, Die Linke, o Pressemitteilung geht raus Aktionswoche siehe 9.

7 Öffentlichkeitsarbeit Website aktualisiert o Jobbörse fehlt noch STET o 700 neue Newsletteradressen o 100 neue Likes auf Facebook o Fototermin nächste Woche Finanzen Jahresbericht 11/12 wird morgen bearbeitet soll bis nächste Woche fertig sein Haushaltsrahmenplan: alle Referate haben noch Zeit den Bedarf zu klären ternationales Übersetzung der Homepage fördern Bisher noch kein Treffen Vorstand Reden auf der Graduierungs- und Immatrikulierungsfeier Dienstag Termin Präsigespräch Brief an Junge Medien Thüringen ging raus bisher keine Reaktion Zu 4. Finanzanträge a. FSR Musik, Begrüßungsumtrunk, , 70 (12/0/2) Antrag ist angenommen. b. Darlehensantrag: FSR Musik, Begrüßungsumtrunk, , 70 Antragssumme ändert sich auf 70. (11/1/2) Antrag ist angenommen. c. EILANTRAG: FSR Sport, Erstsemesterwochenende, , 100 (12/0/2) Antrag ist angenommen.

8 d. AG Nachhaltigkeit Erfurt e.v., Wochenendseminar, , 700,- (8/1/5) Antrag ist angenommen. e. Onlineabstimmung Brachflächenprojekt, , 316,70 Begründung der Onlineabstimmung: Der Vorstand ist der Ansicht, dass möglichst jeder Antrag die Chance haben muss verhandelt zu werden. Der Antrag wurde schon einmal in einer Sitzung besprochen und mit Vermerk auf eine theoretisch mögliche Online-Abstimmung verschoben. Die Zeit hierfür ist jetzt gekommen und der Antragssteller hat sich rechtzeitig beim Vorstand gemeldet. Diese Grundlage ist uns ausreichend und soll auch zeigen, dass wir die Hürde für Anträge nicht zu hoch ansetzen möchten. Eilbedürftigkeit: (3/0/1) Finanzantrag: (2/1/1) -> Beschlussfähigkeit nicht erreicht f. Onlineabstimmung Dschungelbuch, , 2275,- Begründung der Onlineabstimmung: Wir sehen diesen Antrag als begründet für die Online Abstimmung, da es sich um eine wichtige Aktion unseres StuRa handelt und in der letzten Sitzung auch schon angekündigt wurde dieses Thema online abstimmen zu lassen. Eilbedürftigkeit: (9/0/0) Finanzantrag: (7/1/1) -> Antrag ist angenommen g. Onlineabstimmung Finanzantrag FSR Stawi DFJV, , 34,50 Begründung der Onlineabstimmung: Der Vorstand sieht diese Anträge als begründet für die Onlineabstimmung an da es sich um eine Veranstaltung handelt die außerhalb der Tagungszeiten des StuRa stattfindet. Auch hat der Antragssteller den Antrag mit ausreichender Vorlaufszeit und formgerecht eingereicht. Eilbedürftigkeit: (7/0/2) Finanzantrag: (8/0/1) -> Antrag ist angenommen h. Onlineabstimmung Darlehensantrag FSR Stawi DFJV, , 34,50

9 Begründung der Onlineabstimmung: Wir sehen diesen Antrag als begründet für die Online Abstimmung, da es sich um eine wichtige Aktion unseres StuRa handelt und in der letzten Sitzung auch schon angekündigt wurde dieses Thema online abstimmen zu lassen. Eilbedürftigkeit: (8/0/1) Finanzantrag: (8/0/1) -> Antrag ist angenommen i. Onlineabstimmung Gimmicks, , 1011,98 Begründung der Onlineabstimmung: Der Vorstand sieht diese Anträge als begründet für die Onlineabstimmung an da es sich um eine Veranstaltung handelt die außerhalb der Tagungszeiten des StuRa stattfindet. Auch hat der Antragssteller den Antrag mit ausreichender Vorlaufszeit und formgerecht eingereicht. Eilbedürftigkeit: (9/0/0) Finanzantrag: (9/0/0) -> Antrag ist angenommen j. Onlineabstimmung Unitas, , 70,00 Begründung der Onlineabstimmung: Es liegt ein Finanzantrag von Unitas vor, den wir hier online abstimmen möchten. Er wurde formgerecht eingereicht und da Flyer für das kommende Semester gedruckt werden sollen sehen wir auch die Notwendigkeit für eine Onlienabstimmung gegeben. Eilbedürftigkeit: (9/0/1) Finanzantrag: (8/0/2) -> Antrag ist angenommen k. Onlineabstimmung STET Katholische Fakultät, , 115,- Begründung der Onlineabstimmung: Es liegt ein Finanzantrag der Fachschaft Katholische Theologie vor, den wir hier online abstimmen möchten. Er wurde formgerecht eingereicht und da Materialien für die anstehende STET-Woche beschafft werden sollen sehen wir auch die Notwendigkeit für eine Onlineabstimmung gegeben. Eilbedürftigkeit: (3/0/0) Finanzantrag: (3/0/0) -> Beschlussfähigkeit nicht erreicht

10 Zu 5. Diskussion und Beschluss über Verlängerung des Finanzvertrages mit Campusecho Laura Giesbert vertritt das Campuseccho Auflage stieg auf 2000 (von 1500) Nächste Woche Mittwoch 20 Uhr im LG4/D01 ist die erste Redaktionssitzung neue Besetzung alter Vertrag neu abgestimmt o (9/0/5) der StuRa unterstützt das Campusecho ein weiteres Jahr mit maximal 4 Ausgaben á 600. Nächste Ausgabe am 11. Dezember Zu 6. Diskussion und Beschluss über die Änderung der Satzung Antrag 1 Änderung der Präambel Die Studierendenschaft der Universität Erfurt gestaltet die Entwicklung der Universität mit und drängt auf die Umsetzung der Leitmotive Exzellenz, terdisziplinarität, Kommunikation und ternationalität. Sie fordert ein paritätisches Mitbestimmungsrecht. Die Studierendenschaft der Universität Erfurt nimmt zu bildungspolitischen Fragen Stellung und setzt sich für eine sozial gerechte Bildungspolitik ein. Die Studierendenschaft der Universität Erfurt ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, fördert kulturelle Offenheit, staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein und nimmt sich der Lebensbedingungen der Studierenden an. Die Studierendenschaft der Universität Erfurt gestaltet die Entwicklung der Universität mit und drängt auf die Umsetzung der Leitmotive Exzellenz, terdisziplinarität, Kommunikation und ternationalität hin. Sie fordert ein paritätisches Mitbestimmungsrecht in allen Hochschulgremien. Die Studierendenschaft der Universität Erfurt nimmt zu bildungspolitischen Fragen Stellung und setzt sich für eine sozial gerechte Bildungspolitik ein. Die Studierendenschaft der Universität Erfurt ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, fördert kulturelle Offenheit, staatsbürgerliches demokratisches Verantwortungsbewusstsein, eine kritische Lehre und Forschung die sich ihrer Aufgabe für die Gesellschaft bewusst wird und nimmt sich der Lebensbedingungen der Studierenden an. Antrag 2 Änderung des 4 Abs. 5 (Formal) Die Urabstimmung muss mindestens fünf Werktage vor ihrer Durchführung unter genauer Benennung des Abstimmungsgegenstands öffentlich bekannt gegeben werden.

11 Die Urabstimmung muss mindestens fünf sechs Werktage vor ihrer Durchführung unter genauer Benennung des Abstimmungsgegenstands öffentlich bekannt gegeben werden. Antrag 3 Änderung 6 Abs. 1 Der Studierendenrat ist für die Durchführung der Studierendenvollversammlung verantwortlich. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Einbringen des Antrags oder der Beschlussfassung während der Vorlesungszeit durchzuführen. 4 Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Der Studierendenrat ist für die Durchführung der Studierendenvollversammlung verantwortlich. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Einbringen des Antrags durch einen Studierenden oder der Beschlussfassung durch den Studierendenrat während der Vorlesungszeit durchzuführen. 4 Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Antrag 4 Änderung 9 Abs. 2 Die maximale Dauer der Mitgliedschaft im Studierendenrat erstreckt sich auf drei Wahlperioden. Eine erneute Kandidatur ist nach 3 Wahlperioden unzulässig. Die Mitarbeit im Studierendenrat steht jedem Mitglied der Studierendenschaft weiterhin frei. Wird a) gestrichen Oder b) ersetzt durch Die maximale Dauer der Mitgliedschaft im Studierendenrat erstreckt sich auf vier vollständige Wahlperioden. Eine erneute Kandidatur ist nach vier vollständigen Wahlperioden unzulässig. Die Mitarbeit im Studierendenrat steht jedem Mitglied der Studierendenschaft weiterhin frei. Antrag 5 Änderung des 9 Abs. 5 Die studentischen Vertreter in Senat und Verwaltungsrat können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studierendenrates teilnehmen. Es ist anzustreben, dass ein reger Austausch zwischen dem Studierendenrat und studentischen Mitgliedern der zentralen Hochschulorgane stattfindet. Die studentischen Vertreter in den universitären Gremien sind nicht an Beschlüsse des Studierendenrates gebunden. Die studentischen Vertreter in Senat und im Verwaltungsrat des Studentenwerkes können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studierendenrates teilnehmen. Es ist anzustreben, dass ein reger Austausch zwischen dem Studierendenrat und studentischen Mitgliedern der zentralen aller Hochschulorgane stattfindet. Dazu sind mindestens 1-mal im Semester Vernetzungstreffen mit den studentischen Vertretern in den universitären Gremien anzustreben. Die studentischen Vertreter in den universitären Gremien sind nicht an Beschlüsse des Studierendenrates gebunden.

12 Antrag 6 Änderung des 11 Abs. 1 Der Studierendenrat versammelt sich regelmäßig. Ergänzen durch Der Studierendenrat versammelt sich regelmäßig. Anzustreben ist 3-mal monatlich. Antrag 7 Änderung 13 Abs. 6 Der Vorstand sowie einzelne seiner Mitglieder können jederzeit zurücktreten oder mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Der Studierendenrat muss unverzüglich Nachfolger wählen. Der Vorstand sowie einzelne seiner Mitglieder können jederzeit zurücktreten oder mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden. Der Studierendenrat muss zeitnah Nachfolger wählen. Antrag 8 Änderung des 19 Ab. 3 und 4 (Formal) (3) Das aktive Wahlrecht gilt für alle Wahlkreise. (4) Das passive Wahlrecht gilt für denjenigen Wahlkreis in dem der Studierende in seiner Hauptstudienrichtung immatrikuliert ist. Ergänzen durch (3) Das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Studierendenrat gilt für alle Wahlkreise. (4) Das passive Wahlrecht für die Wahlen zum Studierendenrat gilt für denjenigen Wahlkreis, in dem der Studierende in seiner Hauptstudienrichtung immatrikuliert ist. Antrag 9 Änderung des 23 Abs. 5 Werden weniger Mitglieder gewählt, als Sitze zur Verfügung stehen, verfallen die restlichen Sitze. Werden weniger Mitglieder gewählt, als Sitze zur Verfügung stehen, verfallen die restlichen Sitze. können die restlichen Plätze nachgewählt werden. Hier gelten die Regelungen der Satzung und Geschäftsordnung. Antrag 10 Änderung 27 Abs. 2 Die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl trifft der Wahlvorstand mit Mehrheit seiner Mitglieder. Ergänzen mit Die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl trifft der Wahlvorstand mit qualifizierter Mehrheit seiner Mitglieder. Antrag 11 Änderung 27a

13 Der Wahlleiter hat alle gewählten und Nachrücker zu benachrichtigen. Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, hat er das dem Wahlleiter innerhalb dem Wahlleiter schriftlich mitzuteilen Der Wahlleiter hat alle gewählten und Nachrücker zu benachrichtigen. Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, hat er das dem Wahlleiter innerhalb der Frist von einer Woche schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Antrag 12 Änderung 29 Abs. 3 (Formal) Im Benehmen mit den betroffenen Studierenden auf Beschluss des Studierendenrates werden entsprechend dieser Satzung die ersten Fachschaften gebildet. Der Vorstand des Studierendenrates kann dafür eine Vollversammlung in dem betreffenden Bereich einberufen, welche mit einfacher Mehrheit über die Bildung der Fachschaft beschließt. Im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden werden auf Beschluss des Studierendenrates entsprechend dieser Satzung die ersten Fachschaften gebildet. Der Vorstand des Studierendenrates kann dafür eine Vollversammlung in dem betreffenden Bereich einberufen, welche mit einfacher Mehrheit über die Bildung der Fachschaft beschließt. Antrag 13 Änderung des 35 (Formal) Der Studierendenrat beschließt eine Finanzordnung, die die Einzelheiten der Haushalts und Wirtschaftsführung regelt. Sie bedarf der Genehmigung des Präsidenten und der Bekanntmachung Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Der Studierendenrat beschließt eine Finanzordnung, die die Einzelheiten der Haushalts und Wirtschaftsführung regelt. Sie bedarf der Genehmigung des Präsidenten und der Bekanntmachung im Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung Wissenschaft und Kultur. Antrag 14 Änderung des 38 Zulässig sind Beschwerden über die ordnungsgemäße Anwendung dieser Satzung. Beschwerdeführer können sein: Zulässig sind Beschwerden über die nicht ordnungsgemäße Anwendung dieser Satzung. Beschwerdeführer können sein: Antrag 15 Änderung des 41 Abs. 1

14 Die Satzung kann durch Urabstimmung der Studierendenschaft mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen oder durch Beschluss des Studierendenrates mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder geändert werden. Ergänzen durch Die Satzung kann durch Urabstimmung der Studierendenschaft mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen oder durch Beschluss des Studierendenrates mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder geändert werden. Anträge auf Änderung der Satzung durch Beschluss des Studierendenrates sollen ein Woche vor Beschluss öffentlich bekannt zu machen. Antrag 16 Änderung des 42 (Formal) Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für alle Geschlechter gleichermaßen Antrag 17 Änderung des 44 (Formal) Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Universität in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der verfassten Studentenschaft der Universität vom 06. Februar 2002 (Gem. TKM und des TMWFK Heft 1/2003 S. 12) außer Kraft. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Universität in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der verfassten Studierendenschaft der Universität vom 06. Februar 2002 (Gem. TKM und des TMWFK Heft 1/2003 S. 12) außer Kraft. Abstimmung der formalen Änderungsanträge (13/0/1) Die formalen Änderungen wurden bestätigt. Abstimmung der inhaltlichen Änderungen: Antrag 1 (Exzellenz) (10/2/2) Antrag wurde nicht bewilligt Rest Antrag 1 (13/0/1) dieser Antrag wurden bewilligt Antrag 3 (14/0/0) Antrag ist bewilligt Antrag 4 Meinungsbild auf verschieben (15/0/0) Punkt geht in die Nächste Sitzung GO-Antrag (Christian Schaft) beantragt eine Sitzungsunterbrechung keine Gegenrede Die Sitzung wird unterbrochen. Es gibt eine Pause von 21:55 bis 22:05 Uhr.

15 Antrag 5 (14/0/0) Antrag wurde bewilligt Antrag 6 (13/1/0) Antrag wurde bewilligt Antrag 7 (13/0/1) Antrag wurde bewilligt Antrag 9 (12/0/2) Antrag wurde bewilligt Antrag 10 (14/0/0) Antrag wurde bewilligt Antrag 11 (14/0/0) Antrag wurde bewilligt Antrag 14 (14/0/0) Antrag wurde bewilligt Antrag 15 der Antrag wird noch einmal bearbeitet Zu 7. Diskussion und Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung GO-Antrag (Christian Schaft) auf verschieben dieses Punktes auf die nächste Sitzung keine Gegenrede bewilligt Zu 8. Diskussion und Beschluss über eine Fördermitgliedschaft im fzs Christian Schaft stellt die Vor- und Nachteile der Fördermitgliedschaft im fzs vor Kein StuRaner erhebt Einwände gegen eine Fördermitgliedschaft im fzs Wieviel wollen wir zahlen? Die Hälfte von dem, was wir der Landesstudierendenvertretung zahlen (sind dann 250 ) (14/0/0) Der StuRa wir Fördermitglied im fzs mit einem Jahresbeitrag von 250 Zu 9. Diskussion und Beschluss über Finanzierung der Aktionswoche gegen Sexismus und Homophobie Vorstellung des Konzeptes und des Finanzplans für die Aktionswoche Kosten: 1400 ; Co-Finanzierung: StuRa FH Erfurt: (max.) 700 Abstimmung (11/0/3) Die Aktionswoche kann im geplanten Maße stattfinden Zu 10. Besetzung des Referates ternes Punkt wird auf nächste Woche verschoben Zu 11. Diskussion und Beschluss über Magnettafel

16 Frau Schramm hat einer Anbringung an gewünschter Stelle (Mensagebäude) zugestimmt Größe ca. 1m*1m Kleinster Preis 133,88 Es werden weitere (lokale) Angebote gesucht und es wird nächste Woche erst abgestimmt Zu 12. Bericht Prüfungsverhältnisse Lateinkurs Problem: Lateinstudenten müssen 2 Lateinkurse absolvieren, um ein Latinum zu erhalten. Die Teilnahme am 2. Kurs sollte frei für alle sein, die den ersten bestanden haben. Wenige Wochen vor Beginn des Kurses wurde eine Aufnahmeprüfung einberufen. Erst mit 60% sollte bestanden sein. Dies wurde wiederum auf 80% erhöht Die spontane Änderung der Prüfungsmodalitäten ist fragwürdig ein Blick in die GO Sprachanmeldungen wurden freigeschaltet, man konnte sich einschreiben Danach wurde alles zurückgesetzt und es konnten sich die Erstis anmelden alle bisherigen angemeldeten wurden nicht informiert und waren nicht mehr angemeldet Das wird ins Hopotreffen und im Präsigespräch getragen Zu 13. Planung der Vollversammlung im Wintersemester Sie soll Zeitnah stattfinden Große Themen: Rechenschaftsbericht; EVAG erhöht Preise; Bauproblematik ab Terminfindung: Vorstand versucht für Mitte November einen Termin im Audimax zu bekommen

17 Zu 14. Sonstiges Wortfechter haben uns eingeladen, ein Team zu ihrer Debatte zu entsenden. Leider ist zur gleichen Zeit, wie die Sitzung. Da wichtige Abstimmungen anstehen, entsenden wir keine Mitglieder Marc Uwe Kling wurde angefragt im Audimax aufzutreten. Auf die Mail kam die Anfrage, ob der ok wäre und wie viele Leute in das Audimax passen Es bleibt abzuwarten, wieviel Gage dieser Mensch verlangt Weitere Fragen werden versendet Präsigespräch: StuFu-Angebot ist sehr geschrumpft StuRa-Shirts: Welche Version will der StuRa (Poloshirts/Hemden bzw. Blusen) GO-Antrag (Christian Schaft) auf sofortige Abstimmung keine Gegenrede es wird abgestimmt. Meinungsbild (Polo 0/Hemd 8/ T-Shirt 6) Der StuRa will mehrheitlich ein Hemd Der öffentliche Teil der Sitzung schließt um 23:12 Uhr. Zu 15. Geschlossener Teil wird nicht Protokolliert Marie Nosper schließt die Sitzung um 23:42 Uhr Marie Nosper Vorstandsmitglied und Sitzungsleitung Thomas Grauel Protokollführung

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