STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG (BERUFLICHE SCHULEN) KARLSRUHE. Mentorenbegleiter am Beruflichen Seminar Karlsruhe

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1 STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG (BERUFLICHE SCHULEN) KARLSRUHE Mentorenbegleiter am Beruflichen Seminar Karlsruhe für die Mentorinnen und Mentoren der Referendarkurse im R 16

2 Inhalt Allgemeine Informationen zur Mentorentätigkeit Die duale Ausbildung in Schule und Seminar Seite 3 Die Rolle der Mentorin / des Mentors Seite 4 Aufgaben der Mentorin / des Mentors Seite 5 Standardorientierte Ausbildung am SSDL(BS) Karlsruhe Seite 6 Gesprächsführung und Beratung Seite 8 Spezifische Informationen zur Ausbildung im Kurs R 16 Überblick Seite 9 Die Ausbildung im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Seite 10 Die Prüfung im zweiten Ausbildungsabschnitt Seite 13 Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Seite 15 Drittfachausbildung Seite 16 Was Sie schon immer wissen wollten Seite 17 Besondere Angebote für Mentorinnen und Mentoren Seite 19 Ansprechpartner/innen am Beruflichen Seminar Seite 22 Stand:

3 Allgemeine Informationen zur Mentorentätigkeit Die duale Lehrerausbildung in Schule und Seminar Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Mentorenbegleiter Ihre Schulleitung hat Sie mit der verantwortungsvollen Aufgabe der Mentorentätigkeit betraut. Damit sind Sie an Ihrer Schule als Mentorin / als Mentor die zentrale Bezugsperson für Ihre Referendarin / Ihren Referendaren. Gemeinsam mit Ihnen möchten die Ausbilder/innen am Beruflichen Seminar Karlsruhe zum Gelingen einer erfolgreichen schulpraktischen Ausbildung beitragen. Berufliches Seminar Karlsruhe Ausbildungsschule Seminarleitung Partner in der Lehrerausbildung Schulleitung Ausbilderinnen und Ausbilder Mentorinnen und Mentoren Der vorliegende Mentorenbegleiter soll Sie bei dieser Arbeit unterstützen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Ideen auf. Ansprechpartnerin für Mentorenfortbildungen Beate Lehn Beate.Lehn@seminar-bs-ka.kv.bwl.de 3

4 Die Rolle der Mentorin / des Mentors Allgemein bezeichnet das Wort Mentor die Rolle eines Ratgebers oder eines erfahrenen Beraters. In der griechischen Mythologie war der Mentor ursprünglich als Freund des Odysseus der Erzieher seines Sohnes Telemach. Eine Mentorin / ein Mentor ist für die Referendarin / den Referendaren ein/e Begleiter/in und Wegweiser/in. Wie kein anderer ist sie / er ein Vorbild für die Referendarinnen und Referendare und beeinflusst dadurch die Einstellung der angehenden Junglehrer/innen zum Lehrerberuf. Die Bedeutung der Vorbildfunktion wird auch von der Lehrerbildungsforschung bestätigt. Neueste Erkenntnisse belegen, dass sich die Grundlagen, die in der Lehrerausbildung gelegt werden, nicht nachhaltig genug im späteren unterrichtlichen Handeln wiederfinden. Es gibt hierzu unterschiedliche Erklärungsversuche, z.b.: - Spiegelneuronen - d.h. Lernen durch Beobachten: Da alle angehenden Lehrer/innen zuerst Schüler/innen waren, wurde deren Verhaltensrepertoire durch Beobachtung sehr stark geprägt. - stabile Überzeugungen im Bereich der Didaktik ("gesunder Menschenverstand") - intuitive Kompetenzen und implizite Wissensbestände. Den Ausbilder/innen in Schule und Seminar muss die Bedeutung ihrer Vorbildfunktion deshalb bewusst sein. Sie darf sich aber nicht nur auf ein Lernen durch Imitation beziehen, sondern sollte auch im Sinne eines modernen Unterrichtsverständnisses zum Experimentieren und Reflektieren einladen. Die Referendarinnen und Referendare erhalten von ihren Mentorinnen und Mentoren wertvolle Unterstützung in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung. Aber auch die Mentorinnen und Mentoren können einen Nutzen aus ihrer Mentorentätigkeit ziehen. Chancen für die Mentorinnen und Mentoren liegen darin, neue Ideen und Impulse vom Nachwuchs zu erhalten eigenes Arbeiten zu reflektieren soziale und kommunikative Kompetenzen zu trainieren Kontakte auch zu anderen Mentoren aufzubauen. So liegt der Mentorentätigkeit ein wechselseitiges Geben und Nehmen zugrunde. 4

5 Aufgaben der Mentorin / des Mentors Wie hoch ist die Anrechnung? siehe S.17 Nach 13,2 der BSPO II koordiniert der Mentor in Abstimmung mit der Schulleitung die Ausbildung und weist die Studienreferendarin oder den Studienreferendar begleitenden Lehrkräften für die Ausbildungsfächer zu. Als Mentor/in sind Sie für Ihre Referendarin / Ihren Referendaren die zentrale Bezugsperson: Sie helfen bei der Organisation Sie führen die Referendarin / den Referendaren ins Kollegium und ins Schulleben ein. Sie machen sie / ihn mit dem Fachbereich bekannt. Sie vermitteln Kontakte zu anderen Fachlehrer/innen. Sie zeigen ihr / ihm die Fachräume. Sie machen ihr / ihm die Lehrpläne und die eingeführten Schulbücher und Handreichungen zugänglich. Sie arbeiten eng mit Ihrer Schulleitung und anderen Fachlehrer/innen zusammen. Sie besprechen in Absprache den schulpraktischen Einsatz Ihrer Lehrerin / Ihres Lehrers in Ausbildung. Sie unterstützen sie / ihn bei der Wahl geeigneter Klassen und Schularten. Sie beraten die Referendarin / den Referendaren Sie besuchen die Referendarin / den Referendaren im Unterricht. Sie beraten sie / ihn im Anschluss an gehaltene Unterrichtsstunden und treffen gemeinsam Zielvereinbarungen. Sie geben ihr / ihm professionelle Rückmeldungen. Sie fördern als Partner/in auf Augenhöhe ihre / seine Selbstständigkeit. Sie bieten ihr / ihm die Möglichkeit der Hospitation an. Sie bilden die Lehrerin / den Lehrer der Zukunft aus Sie sind mit den Inhalten der Prüfungsordnung berufliche Schulen II vertraut und kennen deren Umsetzung im R 16 am Beruflichen Seminar Karlsruhe. Sie unterstützen sie / ihn bei der Planung und Vorbereitung ihres / seines selbstständigen Unterrichts. Sie nehmen an beratenden Unterrichtsbesuchen durch die Seminarausbilder/innen teil. 5

6 Standardorientierte Ausbildung am Beruflichen Seminar Karlsruhe Die Handreichungen zur Lehrerausbildung des Beruflichen Seminars Karlsruhe sind für alle am Ausbildungsprozess Beteiligten die gemeinsame Basis ihres Handelns. Sie ermöglichen Orientierung und fördern Transparenz. Für die Mentorentätigkeit sind folg. Handreichungen von zentraler Bedeutung: - Qualitätsstandards für die Beurteilung von Unterricht (Blaue Reihe Bd. 2; überarbeitete 2. Auflage 2011) - Qualitätsstandards für die Unterrichtsberatung (Blaue Reihe Bd. 6) Die Qualitätsstandards für die Beurteilung von Unterricht wurden mit dem Ziel entwickelt, eine Aussage darüber zu treffen, was guten Unterricht ausmacht. Sie sind aber nicht nur bei der Beurteilung von Unterricht von Bedeutung, sondern spielen bei der Ausbildung, insbesondere der Unterrichtsberatung, eine besondere Rolle: Unterrichtsberatung vollzieht sich vor dem Hintergrund der Qualitätsverbesserung von Unterricht und orientiert sich daher konsequenterweise an diesen Standards. Die Qualitätsstandards für die Beurteilung von Unterricht können ein Beratungsgespräch strukturieren. Eine Teilaufgabe der Unterrichtsberatung ist die Förderung der Selbstreflexionsfähigkeit der Lehrer/innen in Ausbildung. Die folgenden Qualitätsstandards für die Beurteilung von Unterricht wurden deshalb ausgewählt, weil deren Wirksamkeit für den Lernerfolg durch die Erkenntnisse der empirischen Unterrichtsforschung wissenschaftlich belegt ist. Folgende Qualitätsstandards sollen in jedem Unterricht umgesetzt werden: 1 Didaktische Fundiertheit 2 Zielgerichtet- und Strukturiertheit 3 Stimmigkeit der methodisch-medialen Entscheidungen zur Unterstützung von Lernprozessen 4 Professionalität der Klassenführung 5 Schülerorientierung und Interaktion 6 Unterrichtsreflexion 6

7 Ergänzende Standards aufgrund fachlicher oder methodisch-didaktischer Differenzierung von Unterricht sind: 7 Handlungs- und Lernfeldorientierung 8 Zielsprachenkompetenz (Fremdsprachenunterricht, bilingualer Unterricht) 9 Stimmigkeit der experimentellen Entscheidungen (experimenteller Unterricht, erkenntnisleitende Arbeitsversuche im Bereich Technische Lehrer/innen) Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit den Qualitätsstandards konkret zu arbeiten. Bewährt hat sich z.b. folgendes Unterrichtsprotokollformular: Unterrichtsprotokoll auf Basis der Qualitätsstandards für die Beurteilung von Unterricht Fragen Sie "Ihre" Seminarausbilderin / "Ihren" Seminarausbilder, wie sie oder er mit den Q-Standards arbeitet. Schulart/Klasse: Fach: Datum: Uhrzeit: Stundenthema: Klasse: Lehrer/Lehrerin: Schüler/innen: Phase/Zeit Beobachtung Interpretation (Ideen, Vermutung, Wertung) Mit Hilfe dieses Unterrichtsprotokollformulars kann es der/dem Beobachter/in besser gelingen, bereits bei der Hospitation zwischen Interpretationen oder Vermutungen und der eigentlichen Beobachtung zu unterscheiden. Bei der anschließenden Beratung kann auf der Grundlage dieses Protokolls die Ausprägung verschiedener Qualitätsstandards gemeinsam besprochen werden. 7

8 Gesprächsführung und Beratung Im Anschluss an gehaltene Unterrichtsstunden beraten, dabei als Partner/in auf Augenhöhe die Selbstständigkeit der Referendarin / des Referendaren fördern und professionelle Rückmeldungen geben und gemeinsam Zielvereinbarungen treffen. Wie kann dies im Schulalltag gelingen? Folgende Hinweise können zum Gelingen einer guten Beratung beitragen: Hilfreiche Grundhaltungen der/des Beraterin/ Beraters Wertschätzung Die/der Berater/in zeigt Interesse, kommuniziert verletzungsfrei und findet das richtige Maß an Anerkennung und kritischem Feedback. Empathie Die/der Berater/in bemüht sich um weitgehendes Verständnis für die unterrichtsbezogene Intention und die Situation des Gegenübers. Echtheit und Transparenz Nicht alles, was gemeint ist, muss gesagt werden, aber alles, was gesagt wird, muss gemeint sein. Förderung Grundsätzliches Ziel ist es, der/dem zu Beratenden neue Möglichkeiten zu eröffnen. Konstruktivistische Sichtweise Auch die Vereinbarung von Beobachtungskriterien schützt uns nicht davor, dass wir Menschen unsere subjektiven Wahrnehmungen haben. Mögliche Struktur einer Beratung Rahmengestaltung und Auftragsklärung Gesprächsführung und Transparenz (Stärken und Schwächen offenlegen) Zielvereinbarungen Metaebene / Feedback Referendar/in Elemente einer sinnvollen Zielvereinbarung Die Zielvereinbarung......bezieht sich auf ein tatsächlich erreichbares Ziel (evtl. Teilziele setzen)....ist durch beobachtbares Verhalten beschrieben....enthält einen Termin, (bis) zu dem das vereinbarte Verhalten gezeigt wird....ist in der Gegenwartsform konkret formuliert....ist positiv formuliert, ohne Verneinungen....ist direkt formuliert, ohne Vergleiche (z.b. mit anderen Personen)....formuliert den Verzicht, der nötig ist, um das Ziel zu erreichen. 8

9 Spezifische Informationen zur Ausbildung im Kurs R 16 Überblick auf der Grundlage der BSPO II (Prüfungsordnung berufliche Schulen II) vom

10 Die Ausbildung im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Die Ausbildung am Seminar und an der Schule 1. Ausbildungsabschnitt 2. Ausbildungsabschnitt Montag Schule Schule Dienstag Seminar Schule Mittwoch Schule Schule Donnerstag Seminar Schule Freitag Seminar Seminar (bis zu den Weihnachtsferien) Informationen zur Ausbildung in den Fachdidaktiken - Die inhaltlichen Grundlagen bilden die Fachdidaktikstandards für den Vorbereitungsdienst und die Pädagogische Schulung für den Schuldienst an beruflichen Schulen vom September 2014, die Basiscurricula der Bereiche und der darauf abgestimmte individuelle Ausbildungsplan. - In der Regel finden im ersten Ausbildungsabschnitt achtstündige, im zweiten Ausbildungsabschnitt vierstündige Veranstaltungen statt. - Die Ausbilderin / der Ausbilder zeigt zu Beginn der Ausbildung ein Lehrbeispiel. - Regelmäßige Veranstaltungen finden bis zu den Weihnachtsferien im zweiten Ausbildungsabschnitt statt. - Über die Einbindung von Blended-Learning in die Fachdidaktik im R 16 entscheidet die / der Ausbilder/in. Wird eine Blended-Learning Sequenz durchgeführt, so können 16 Präsenzstunden durch E-Learning-Sequenzen ersetzt werden. - Im Rahmen der Fachdidaktikausbildung finden Lehrübungen an den Ausbildungsschulen statt. Die Mentorin / der Mentor hilft bei der schulischen Organisation; ihre / seine Anwesenheit während der Lehrübung ist aber nicht erforderlich. 10

11 Informationen zu den Beratungsbesuchen Muss ich als Mentor/in dabei sein? Antwort s. S.17 - Beratungsbesuche sollen i.d.r. in verschiedenen Klassen/Schularten stattfinden, dabei sollte die Berufsschule, wenn möglich, in jedem Fach mindestens einmal berücksichtigt werden. - Seminarausbilder/in und Referendar/in halten in einem Ergebnisprotokoll die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs und der vereinbarten Ziele am Ende des Beratungsgesprächs fest. - Die Ausbildung und Beratung erfolgt auf der Grundlage der Qualitätsstandards für die Beurteilung von Unterricht. (Blaue Reihe Band 2) - Die Mentorin / der Mentor wird zu den Beratungsbesuchen eingeladen und begleitet und berät die Referendarin / den Referendaren bei der Umsetzung ihrer Zielvorhaben über das Beratungsgespräch hinaus. (siehe Blaue Reihe Band 6) Mentorenbesuch im Rahmen der Dokumentation - In der Dokumentation soll nach 19,1 BSPO II gezeigt werden, "dass in einem der Ausbildungsfächer eine praxisrelevante Schul- und Unterrichtssituation unter Berücksichtigung konzeptioneller und diagnostischanalytischer Aspekte geplant, durchgeführt und reflektiert werden kann. Dabei sollen nach Möglichkeit innovative pädagogische, psychologische, fachdidaktische und berufliche Elemente, Themen der Fach- und Berufsethik, der Diagnostik und Förderung und fächerverbindende Themen und Fragen berücksichtigt werden." - Für eine Dokumentation eignen sich solche schulischen Tätigkeiten der Lehrkraft, die im direkten Zusammenhang mit dem Lernen von Schülerinnen und Schülern stehen und die Förderung von deren Kompetenzen zum Ziel haben. Dabei soll der Bezug zum Fach bzw. Lernfeld deutlich werden. Die angestrebten Lernergebnisse müssen den jeweiligen Bildungsstandards bzw. den in den Bildungsplänen verankerten Zielen entsprechen. * - 19,3 BSPO II: [ ] "Während der Durchführungsphase in einem berufspädagogisch-didaktischen Handlungsfeld kann die Mentorin oder der Mentor bei entsprechendem Anlass, soweit erforderlich mit einer begleitenden Lehrkraft, die Studienreferendarin oder den Studienreferendaren besuchen und der Seminarlehrkraft darüber berichten". * siehe Hinweise und Erläuterungen zur Dokumentation für die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Beruflichen Schulen) vom

12 Regelungen zur Hospitation und zum selbstständigen Unterricht im 1. Ausbildungsabschnitt 13 Ausbildung an der Schule (3) Während des ersten Ausbildungsabschnitts hospitiert der Studienreferendar wöchentlich in sechs bis acht Unterrichtsstunden der ihn begleitenden Lehrkräfte und unterrichtet dabei zunehmend selbst (begleiteter Ausbildungsunterricht). [ ] Insgesamt muss er im ersten Ausbildungsabschnitt mindestens 40 Stunden selbst unterrichten. 6-8 Hospitationsstunden pro Woche o Ausführungsbestimmung am Beruflichen Seminar Karlsruhe: Es wird der Nachweis von mindestens 40 Hospitationsstunden verlangt, die möglichst gleichmäßig auf die beiden Ausbildungsfächer verteilt sind. Über beide Ausbildungsfächer hinweg müssen mindestens 40 Stunden begleitet unterrichtet werden. o Ausführungsbestimmung am Beruflichen Seminar Karlsruhe: Die Unterrichtsstunden sind angemessen zu verteilen: - auf die Ausbildungsfächer - auf die verschiedenen Schularten Wie und wo wird das dokumentiert? siehe S.21 Regelungen zum selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt 13 Ausbildung an der Schule (4) Während des zweiten Ausbildungsabschnitts unterrichtet der Studienreferendar zehn bis zwölf, [ ] Wochenstunden selbstständig und begleitet, davon in der Regel mindestens neun [ ] Stunden in Form eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags. [ ] mindestens 9 Wochenstunden kontinuierlich selbstständiger Unterricht mindestens 1 Wochenstunde begleiteter Unterricht Gesamtlehrauftrag: maximal 12 Wochenstunden 12

13 Die Prüfung im zweiten Ausbildungsabschnitt Mentorenbegleiter Zeitlicher Verlauf der Prüfungen des Kurses R 16 Auf der Grundlage des Terminplans für den Kurs R 16 - Schreiben des Kultusministeriums vom Den Zeitraum für die Prüfung der Unterrichtspraxis und des Kolloquiums im Rahmen der Bilingualen Zusatzqualifikation bzw. der Zusatzqualifikation DaF/DaZ bestimmt die Referendarin / der Referendar in Absprache mit der Ausbilderin / dem Ausbilder. Die Gewichtung der Prüfungsbestandteile Prüfung Gewichtung Schulrecht / Schulorganisation einfach (1,0) Dokumentation eineinhalbfach (1,5) Pädagogik / Päd. Psychologie einfach (1,0) 3 Lehrproben jeweils eineinhalbfach (4,5) 2 fachdidaktische Kolloquien jeweils einfach (2,0) Schulleiterbeurteilung dreifach (3,0) 13 13

14 Regelungen zur Beurteilung der Unterrichtspraxis 21 Beurteilung der Unterrichtspraxis (1) Mindestens eine Lehrprobe findet in der Oberstufe statt, in der Regel in einer [*] Klasse des Berufskollegs, der Berufsoberschule, des beruflichen Gymnasiums oder der Fachschule, mindestens eine weitere in einer der übrigen Schularten, insbesondere in der Berufsschule beziehungsweise Berufsfachschule. In mindestens einem der Ausbildungsfächer muss in der Oberstufe [*] unterrichtet werden. In mindestens einem der Ausbildungsfächer muss in einer nicht der Oberstufe zugeordneten Schulart, insbesondere der Berufsschule bzw. Berufsfachschule, unterrichtet werden. 30 Prüfung im zusätzlichen Ausbildungsfach und Zusatzausbildung»Bilingualer Unterricht«und in der Zusatzausbildung»Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache«[ ] Die Ausbildung im zusätzlichen Ausbildungsfach oder in der Zusatzausbildung [ ] umfasst alle Seminarveranstaltungen. Am Seminar umfasst die Zusatzausbildung 30 Stunden. [ ] Referendare mit einem dritten Ausbildungsfach unterrichten in diesem mindestens 30 Stunden o Ausführungsbestimmung am Beruflichen Seminar Karlsruhe: die Hospitationsstunden richten sich nach Absprache mit dem/der Ausbilder/in nach den Möglichkeiten der Ausbildungsschule. [*] siehe Anhang: Nachweisheft zur schulpraktischen Ausbildung im 1. Ausbildungsabschnitt 14

15 Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache * Ausbildungs- und Prüfungsordnung Die Ausbildung und Prüfung richtet sich nach 30 der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen BSPO II vom 3. November 2015, GBL. Nr. 20 vom , S Beginn und Dauer der Zusatzausbildung Die Zusatzausbildung beginnt am ersten Schultag im Januar und endet regelmäßig mit dem Ende des darauf folgenden Schuljahrs. Eine Zulassung kann noch bis zu einem vom Seminar festzulegenden Zeitpunkt nach Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgen. Ausbildungsstätten Die Zusatzausbildung wird an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) und an einer beruflichen Schule, die nicht die Stammschule sein muss, abgeleistet. [ ] Zulassungsvoraussetzungen Zur Zusatzausbildung kann i.d.r. zugelassen werden, wer in einem der Fächer die Lehrbefähigung Deutsch oder eine Fremdsprache hat o d e r gleichwertige herausragende Kompetenzen, die in einem Kolloquium nachzuweisen sind. Die Organisation und Durchführung des Kolloquiums obliegt den Seminaren. Wer an der Zusatzausbildung DAF/DAZ teilnimmt, kann nicht zugleich an der Zusatzausbildung "Bilingualer Unterricht" teilnehmen. Ausbildung an der Schule (Schulpraktische Ausbildung) Die schulpraktische Ausbildung erstreckt sich auf bis zu 30 Unterrichtsstunden. Während der schulpraktischen Ausbildung findet mindestens 1 Beratungsbesuch statt. Die Lehrkräfte im Dienst erfüllen ihre schulpraktische Ausbildung in der Regel im Rahmen ihres eigenen Unterrichts. Ausbildung am Seminar Die Ausbildung umfasst 30 Stunden Fachdidaktik "Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache". Prüfung Die Prüfung umfasst ein 20-minütiges Kolloquium. Die Prüfung im Kolloquium wird vom Ausbilder bzw. der Ausbilderin der Fachdidaktik "Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache" durchgeführt. Als Ergebnis der Prüfung wird festgestellt, ob die Zusatzausbildung erfolgreich absolviert wurde. Eine Note wird nicht erteilt. Ist das Kolloquium nicht bestanden, kann die Ausbildung innerhalb des laufenden Vorbereitungsdienstes einmal um 4 Wochen verlängert und das Kolloquium einmal wiederholt werden. Wer erfolgreich an der Zusatzausbildung "Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache" teilgenommen hat, erhält darüber eine Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung. * siehe Merkblatt 2016 über die Zusatzausbildung "Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache" im Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen und für im Dienst befindliche Lehrkräfte des höheren Dienstes an beruflichen Schulen des Kultusministeriums vom Oktober

16 Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach (Drittfachausbildung) für im Dienst befindliche Lehrkräfte Ausbildung und Prüfung gemäß 30 BSPO II 1. Rahmenbedingungen/Zulassung formloser Antrag auf Zulassung beim RP: einzureichen bis zum 15. Juni des Vorjahres mit Nachweis der Studienleistungen Zulassung: Entscheidung liegt beim RP Beginn der Ausbildung: zeitgleich mit dem VD18 am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien Dauer der Ausbildung: zwei Unterrichtshalbjahre Schulpraktische Ausbildung: innerhalb des Deputats insgesamt höchstens fünf Wochenstunden in überwiegend selbstständigem Lehrauftrag oberhalb und unterhalb der Fachschulreife; ständige Betreuung durch Mentor/in. 2. Ausbildung am Beruflichen Seminar Karlsruhe Das Ausbildungsvolumen umfasst insgesamt 80 Stunden, die weitestgehend im ersten Ausbildungsabschnitt liegen. Im zweiten Ausbildungsabschnitt kann bei Bedarf noch maximal eine vierstündige Veranstaltung nach Vereinbarung mit den Lehrerinnen und Lehrern in Ausbildung stattfinden. Zwei Beratungsbesuche sollen im Zeitraum zwischen Februar und Juli durchgeführt werden; der späteste Termin für den zweiten Beratungsbesuch ist der 15. Oktober. 3. Überprüfung Acht Wochen vor Ende der schulpraktischen Ausbildung legt der/die Schulleiter/in dem LLPA eine Beurteilung vor. Am Ende der Ausbildung (i.d.r. November/Dezember) erfolgt eine Überprüfung, die die Beurteilung einer Unterrichtssequenz (Lehrprobe) sowie ein Kolloquium von etwa 30 Minuten umfasst. Die Lehrprobe kann oberhalb oder unterhalb der Fachschulreife durchgeführt werden. Lehrkräfte, die die Überprüfung in allen Teilen bestanden haben, erhalten eine Bescheinigung des LLPA über den Erwerb der Lehrbefähigung im weiteren Fach (Drittfach). Weitere Auskünfte erteilen die Regierungspräsidien. 16

17 Was Sie schon immer wissen wollten Wie viele Stunden müssen die Referendare im 1. Ausbildungsabschnitt unterrichten? Nach 13,3 der BSPO II muss die / der Referendar/in während des ersten Ausbildungsabschnitts wöchentlich in sechs bis acht Unterrichtsstunden hospitieren und dabei zunehmend selbst unterrichten (begleiteter Ausbildungsunterricht). Sie / er nimmt an Veranstaltungen der Schule und außerunterrichtlichen Veranstaltungen teil und lernt Aufgaben des Klassenlehrers und der Gremien der Schule kennen. Insgesamt muss sie / er im ersten Ausbildungsabschnitt mindestens 40 Stunden selbst unterrichten und 40 Stunden hospitieren. Die Unterrichtsstunden sind angemessen auf die beiden Ausbildungsfächer und auf die unterschiedlichen Schularten zu verteilen. Wie viele Deputatsanrechnungsstunden gibt es für die Mentorentätigkeit? Nach Abschnitt E Anrechnungen Nr. 1.2 der Verwaltungsvorschrift Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen vom 10. Nov können Ausbildungsschulen für Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst an den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung ableisten sowie für direkt eingestellte Wissenschaftliche Lehrer, gewerbliche und landwirtschaftliche Technische Lehrer je Auszubildenden, 1,5 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Die Anrechnung von 1,5 Wochenstunden steht somit der Schule je Auszubildenden über die gesamte Ausbildungszeit (nicht je Ausbilder) zur Verfügung. Verantwortlich für die Vergabe ist die jeweilige Schulleitung. Muss die Mentorin / der Mentor beim Beratungsbesuch des Seminarausbilders anwesend sein? Im Sinne einer dualen Ausbildung und in Ableitung des 12,2 und 13,2 der BSPO II hält die Mentorin / der Mentor mit der Ausbilderin / dem Ausbilder Kontakt und es tauschen sich alle an der Ausbildung Beteiligte aus. Ein gemeinsam erlebter Unterrichtsbesuch und das anschließende Beratungsgespräch bieten sich dafür als Gesprächsgrundlage optimal an. 17

18 Wie sieht das bei einer Referendarin / einem Referendaren mit drei Ausbildungsfächern aus? Referendarinnen und Referendare mit einem dritten Ausbildungsfach nehmen nach 30, 2 der BSPO II an einem mind. 30 Stunden umfassenden begleitenden Ausbildungsunterricht teil, davon unterrichten sie mindestens 20 Stunden; die Hospitationsstunden richten sich nach den Möglichkeiten der Ausbildungsschule. 3. Ausbildungsfach - "Drittfachler" - gibt es da überhaupt einen Unterschied? Ja, den Unterschied gibt es: "Drittfachler" sind "im Dienst befindliche Lehrkräfte", die nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes zusätzlich noch die Lehrbefähigung in einem weiteren Fach erwerben; die Drittfachausbildung erstreckt sich von Januar - Dezember eines Kalenderjahres. (siehe Seite 16) Nicht zu verwechseln mit Referendaren, die bereits während des Vorbereitungsdienstes in drei Fächern ausgebildet werden. Wer entscheidet über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes? Der erste Ausbildungsabschnitt verlängert sich einmal längstens um 6 Monate, wenn das Seminar oder die Schule feststellt, dass selbstständiger Unterricht nicht zu verantworten ist. Die Seminarleitung teilt dem RP die Verlängerung mit. ( 10,4 BSPO II) Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne. 18

19 Besondere Angebote für Mentorinnen und Mentoren Für interessierte Mentorinnen und Mentoren haben wir einige seminarinterne Fortbildungsmodule am Beruflichen Seminar Karlsruhe geöffnet. Im Schuljahr 2015/16 bieten wir Ihnen in Absprache mit dem RP die Teilnahme an folgenden seminarinternen Fortbildungen an: Deutsch als Fremdsprache - Deutsch als Zweitsprache Inhalte: - Entwicklung und Bedeutung von DaF/DaZ - Konzepte und Zielgruppen von DaF/DaZ - DaF/DaZ im beruflichen Schulwesen: Unterrichtswirklichkeit, Herausforderungen, Chancen - aktueller Stand des Modulangebotes in der Referendarsausbildung ab einfache Methoden zur DaZ Sprachförderung beim Sprechen, Zuhören, Lesen und Schreiben einsetzen Termin: Mo, , 14:00-17:00 Uhr Referenten: Eva Götz, Rudolf Jansen Herausforderung Sonderpädagogik Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist zukünftig mit einer Zunahme der Zahl von Schüler/innen mit Behinderungen an den beruflichen Schulen zu rechnen. Diese Tatsache erfordert angepasste Lehrerbildungsmaßnahmen. Nach einem kurzen Input - über aktuelle "Inklusionsmodelle" an beruflichen Schulen und entsprechend notwendiger Klärung der Begrifflichkeiten - wollen wir uns gemeinsam der Frage annehmen, wie wir den Lehrerinnen und Lehrern in Ausbildung gezielte fachdidaktische Hilfestellungen anbieten können, um den sonderpädagogischen Herausforderungen beim Unterrichten angstfrei gegenübertreten zu können. Zielsetzung: Reger Austausch unter den Fachdidaktik Experten, Eruierung der Bedürfnisse für Fort- und Ausbildung zum Thema Sonderpädagogik Termin: Mo, , 14:00-17:00 Uhr Referenten: Marianne Sienknecht, N.N. 19

20 Lernen in globalen Zusammenhängen - BNE in Seminar und Schule Zielsetzung: Die Fortbildung soll für Fragen des Lernbereichs Globales Lernen und Bildung für nachhaltige Entwicklung sensibilisieren und an fächerübergreifenden Themenstellungen verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen. Inhalte: - Der Orientierungsrahmen für den Lernbereich BNE - Themenbereiche und Kompetenzen - Umsetzungsbeispiele im Fach- und fächerübergreifenden Unterricht - Das Forum Global am Beruflichen Seminar KA Termin: , 14:00-17:00 Uhr Referenten: Beate Lehn, Susanne Zimmermann Sie wollen an einer seminarinternen Fortbildung teilnehmen? Dann holen Sie im ersten Schritt das Einverständnis Ihrer Schulleitung ein, schicken spätestens bis zum eine formlose an Beate.Lehn@seminar-bs-ka.kv.bwl.de und tragen sich dann bei der Fortbildung in die TN-Liste ein. Die Fortbildung wird nachträglich durch das RP zwecks Erteilung der Reisekosten genehmigt. 20

21 Anhang: Nachweisheft zur schulpraktischen Ausbildung im 1. Ausbildungsabschnitt Mentorenbegleiter 21

22 Ihre Ansprechpartner/innen am Beruflichen Seminar Karlsruhe für die Organisation des R-Kurses Elisabeth Siegmund Elisabeth.Siegmund@seminar-bs-ka.kv.bwl.de für den Bereich Fremdsprachen Rudolf Jansen Rudolf.Jansen@seminar-bs-ka.kv.bwl.de für den Bereich Informationswissenschaften Bertold Altaner Bertold.Altaner@seminar-bs-ka.kv.bwl.de für den Bereich Ingenieurswissenschaften Marianne Sienknecht Marianne.Sienknecht@seminar-bs-ka.kv.bwl.de für den Bereich Mathematik/Naturwissenschaften Beate Lehn Beate.Lehn@seminar-bs-ka.kv.bwl.de für den Bereich Sozial-und Kulturwissenschaften Susanne Zimmermann Susanne.Zimmermann@seminar-bs-ka.kv.bwl.de für den Bereich Wirtschaftswissenschaften Gerd Faulhaber Gerd.Faulhaber@seminar-bs-ka.kv.bwl.de 22

23 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Karlsruhe Kaiserallee Karlsruhe Diese Broschüre wie auch die Handreichungen für die Lehrerbildung (Blaue Reihe) finden Sie auf unserer Homepage. 23

24 24 Mentorenbegleiter

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