LANDESJUGENDAMT INHALT

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1 LANDESJUGENDAMT INHALT Aus der Arbeit des Landesjugendamtes... 3 Aus dem Landesjugendhilfeausschuss... 3 Aus der Verwaltung DJHT Teil III DJHT Teil IV... 8 Bundesstatistik zur Kinder- und Jugendarbeit ( 98 ff SGB VIII) Entwicklung im Bereich der Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise ( 89d SGB VIII) Familienerholung auf dem Weg Geschlossene Unterbringung und kein Ende? Alles, was Recht ist Aktuelle Rechtsprechung Aktuelle Gesetzgebung Der Blick zurück Fachkräftetreffen der Gesundheitsämter neue Fachkräfte für Frühpädagogik in Rheinland-Pfalz Sie können ja auch hummeln Fachtag für insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz Personalien Termine Impressum Ausgabe August 2014

2 VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, Sie können ja auch hummeln, lautet die Überschrift eines unserer Beiträge in dieser Ausgabe und meint damit eine Form des Gruppenwechsels bei der Arbeit im Open Space. Dieses Hummeln als eine stete und immer wieder neue Form des Andockens in unterschiedlichen Kommunikationszusammenhängen lässt sich gut übertragen auf die Arbeit in Netzwerken und Kooperationsbeziehungen, sei es im Kinderschutz, bei der Arbeit mit Familien, mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen oder auch im europäischen Zusammenhang, um ein paar Themen unseres August-Info zu benennen. Die Perspektive des Hummelns kann vielleicht dabei helfen, den Nektar in andersfarbigen Blüten zu erkennen und diese nicht als fremd oder gar konkurrent zu begreifen. Aus dieser Form der Zusammenarbeit auch über die Grenzen der eigenen Profession hinweg kann eine neue Lebendigkeit erwachsen, die unsere Arbeit für die jungen Menschen wirkungsvoller, zielgenauer und auch erfreulicher machen kann. Lassen Sie uns also alle hummeln was ja zum Sommer und zu den Ferien passt, von denen wir dieses Jahr in Rheinland-Pfalz noch etwas bis in den September hinein haben. Ich wünsche Ihnen einen fröhlichen und erholsamen Sommer. Birgit Zeller Mitglieder der AG Info des Landesjugendamtes Veronika Bergmann Matthias Bolch Carina Hormesch Iris Egger-Otholt Annegret Merkel Karin Hanel Ansgar Meerheim Aline Kröhle Florian Reinert Dirk Steen Birgit Zeller Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum Präsidentenbüro Geschäftsführung BAG Landesjugendämter Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen, Vollzeitpflege Referat Kindertagesstätten, Kindertagespflege Referat Soziales Beratungswesen, Verbraucherinsolvenz, ambulante Hilfen zur Erziehung, Stiftungen Referat Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen Vorzimmer Landesjugendamt Referat Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe Referat Hilfen zur Erziehung, Kostenerstattung Leiterin der Abteilung Landesjugendamt LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

3 AUS DER ARBEIT DES LANDESJUGENDAMTES Aus dem Landesjugendhilfeausschuss Rückblick auf die Sitzung vom 23. Juni 2014 Zentrales Thema: Minderjährige Flüchtlinge Zum Einstieg in das Thema wurde ein Rundfunkbeitrag eingespielt. Pfarrer J. Schnitzius berichtet darin zunächst euphorisch von dem Projekt des Bundesfamilienministeriums, bis zu Kinder aus dem syrischen Krieg nach Deutschland zu holen, um dann bedauernd festzustellen, dass das Ganze nur Fiktion ist, nur ein Kunstprojekt darstellt. Aber warum, so fragt er, soll dies nicht möglich sein, ganz im Sinne von Albert Einsteins Aussage: Wenn eine Idee nicht zuerst absurd erscheint, taugt sie nichts. Und schließlich sinniert er, dass in einem Deutschland der Erziehung nach Auschwitz vielleicht sogar eine besondere Verpflichtung zur Umsetzung einer solchen Idee bestehen könnte. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Wenngleich die einzelnen Bundesländer und innerhalb der Bundesländer die einzelnen Kommunen unterschiedlich stark davon betroffen sind, so wird an Hand der steigenden Zahlen deutlich, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge keine Einzelfälle sind, sondern dass die Unterbringung und Betreuung dieser jungen Menschen die Jugendhilfe und ihre Kooperationspartner vor große Herausforderungen stellt. Neben flucht- und kulturspezifischen Aspekten ergeben sich besondere Schwierigkeiten aus dem Spannungsfeld, in dem die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen steht: das Kinder- und Jugendhilferecht auf der einen und das Aufenthalts- und Asylrecht auf der anderen Seite. Barbara Liß vom Landesjugendamt stellte die im Mai verabschiedeten Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter zum Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen vor. Diese Handlungsempfehlungen wurden auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage entwickelt. Sie richten sich primär an die Akteure in der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sollen aber auch die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen fördern und somit den Schutz der in Deutschland eingereisten Kinder und Jugendlichen verbessern. Barbara Liß erläuterte die gesetzlichen Voraussetzungen und den allgemeinen Ablauf des Aufnahmeverfahrens, Sonja Orantek vertiefte die Ausführungen für die Bad Kreuznacher Diakonie. In Rheinland-Pfalz findet ein umfängliches Clearingverfahren für die jungen Menschen statt, für männliche Jugendliche ab 16 in einer Trierer Dependance des Jugendhilfezentrums Helenenberg, für Mädchen und minderjährige junge Frauen sowie für unter 16-jährige Jungen in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Bad Kreuznacher Diakonie in Niederwörresbach bei Idar-Oberstein. Diese Einrichtung kann die gleiche Zielgruppe auch für die weitere Betreuung aufnehmen, für die Jungen über 16 bietet sich das Stammhaus des Jugendhilfezentrums Helenenberg an. In ihrem Heimatland und speziell auf der Flucht haben die Jugendlichen eine Vielzahl von Traumata erlebt. Dies und die sprachliche Barriere machen eine Arbeit mit den Jugendlichen sehr schwierig. Im pädagogischen wie im psychologischen Sektor fehlt es oft an der Fachkompetenz zur spezifischen Problembearbeitung. Für diese LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

4 Kinder und Jugendlichen sei zunächst nur eins wichtig: keine Angst mehr zu haben und zu wissen, dass sie in der Einrichtung sicher sind und beschützt werden. Laut Statistischem Bundesamt lebten in Deutschland zum : Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften Kinder und Jugendliche in dezentralen Wohnungen Im Jahr 2012 befanden sich ca begleitete Flüchtlingskinder im Asylverfahren (Scholz 2013). 1 Begleitete minderjährige Flüchtlinge Nach dem Zahlenüberblick ging Sybille Nonninger vom Landesjugendamt auf die Einschätzung des Deutschen Jugendinstituts zur Situation begleiteter minderjähriger Flüchtlinge ein. Typisch seien Gemeinschaftsunterkünfte (Hygienemängel, Erleben wenig kindgerechter Situationen, Gesundheitsprobleme), Gewalterfahrungen in den Unterkünften, kein eigener Rückzugsraum für Kinder, begrenzte Freizeitmöglichkeiten und eine nicht auf Familien mit Kindern ausgerichtete Sozialbetreuung sowie traumatische Hintergrunderfahrungen der jungen Menschen und ihrer Eltern. Die behördlich gestalteten Lebenswelten und Verfahren sind nicht ausreichend auf das Wohl der jungen Flüchtlinge ausgerichtet, psychotherapeutische Angebote zur zeitnahen Reaktion auf posttraumatische Belastungsstörungen fehlen, ebenso Hilfen bei psychischen Auffälligkeiten, so die Einschätzung der DJI-AutorInnen. In den Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz wird versucht, die Situation kinderund familiengerechter zu gestalten. So wird die gemeinsame Unterbringung der Familien angestrebt, alleinerziehende Frauen mit Kindern werden auf einem Frauenflur untergebracht, es gibt eine Betreuung in Kindertagesstätten, Gesundheitsuntersuchungen und schulische Angebote. Über die weitere Unterbringung der Familien, nachdem sie die Aufnahmeeinrichtung verlassen, gibt es keinen gesicherten Überblick. Für Deutschland allgemein heißt es dazu beim DJI, die Jugendhilfe habe hier eine besondere Aufgabe, denn die begleiteten Kinder und Jugendlichen seien eine vergessene Minderheit der Kinder- und Jugendhilfe. Auf die Frage, ob die begleiteten minderjährigen Flüchtlinge schlechter gestellt seien als die unbegleiteten, erläuterte Kerstin Liebmann vom Arbeitskreis Asyl in Rheinland- Pfalz, dass viele Fördermöglichkeiten auf der Grundlage der Inobhutnahme- bzw. der darauf folgenden Vormundschaftsregelungen bereitgestellt werden, da hier die Verantwortung für die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen in der Hand der Jugendhilfe liegt. Für begleitete minderjährige Flüchtlinge sind diese jedoch nicht nutzbar. Die Strukturen und Unterstützungsmöglichkeiten hängen u.a. von den Kapazitäten der Beratungsstellen und von den Fachkräften in den Sozialämtern ab. Die Familien unterliegen dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die erste Frage ist dann, ob sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Kerstin Liebmann schildert aus ihrer Praxis mit welchen Problemen die Familien zu kämpfen haben, dies fängt bei der Gesundheitsfürsorge an und betrifft Schulbesuche, Behördengänge, Elternabende, vom Zugang zu Freizeitangeboten ganz zu schweigen. 1 Quelle: Johansson, Susanne: Begleitete Flüchtlingskinder in Deutschland: Einblicke in den Forschungsstand.in: DJI Impulse 1/2014; das entsprechende Heft der Impulse Nr. 105 des DJI e.v. (Über)Leben Die Probleme junger Flüchtlinge in Deutschland findet sich auf der Homepage des DJI. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

5 Während für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereits ein gutes System in Rheinland-Pfalz geschaffen worden ist, wird deutlich, dass es für die begleiteten minderjährigen Flüchtlinge kein einheitliches Vorgehen in Rheinland-Pfalz gibt. Die Probleme beginnen mit geeigneten Unterkünften und enden mit der fachlichen Unterstützung und Begleitung, um einen guten Start in ein gesichertes Leben zu ermöglichen. Die Schilderungen lösten im LJHA Betroffenheit aus. Von Seiten des Vertreters der Sportjugend, Michael Leimbach, wurde spontan das Angebot unterbreitet, bei der Vermittlung betroffener junger Menschen in die Sportvereine behilflich zu sein. Man müsse eben nur wissen, wer ggf. die Ansprechpartner vor Ort seien. Kerstin Liebmann verweist in diesem Zusammenhang als Erste Hilfe auf die Link-Liste des Arbeitskreises Asyl. Der Ausschuss will in seiner nächsten Sitzung klären, wie mit dem Thema weiter verfahren werden soll. Ausblick auf die Sitzung am 22. September 2014 Die Tagesordnung finden Sie nach Fertigstellung auf der Homepage des Landesjugendamtes. Die Sitzung findet statt von 10 bis 13 Uhr im Landtag. Sie ist öffentlich. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

6 Aus der Verwaltung 15. DJHT Teil III Die EU-Jugendstrategie vor Ort umsetzen Was brauchen Fachkräfte für die engagierte Mitwirkung zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie vor Ort?, so lautete die zentrale Frage des Fachforums im Rahmen des Sonderprogramms Europa auf dem 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) in Berlin. Im dritten Teil unserer Artikelserie zum DJHT werfen wir einen genaueren Blick auf die EU-Jugendstrategie. Was ist die EU-Jugendstrategie? Die EU-Jugendstrategie wurde am 27. November 2009 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Sie umfasst die Jahre 2010 bis Mit ihr werden die Ziele verfolgt, bessere Chancen für junge Menschen in Europa zu schaffen sowie gesellschaftliches Engagement, soziale Inklusion und Solidarität zu fördern. Sie ist ein Baustein zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Die Strategie ist in drei Phasen eingeteilt. Das Ziel der aktuellen zweiten Phase ( ) ist es, die kommunale Ebene stärker einzubeziehen. In Deutschland möchte man mehr Europa in die Jugendhilfe bringen. Welche zentralen Themenbereiche gibt es in Deutschland? In Deutschland hat man sich auf drei Schwerpunkte geeinigt: Partizipation, Übergänge von Schule bzw. Ausbildung in Beruf und Anerkennung von nicht-formalem Lernen. In Sachen Partizipation soll der Fokus auf innovative Formen, wie z.b. e-participation und neue Zielgruppen gelegt werden. Gelingende Übergänge in Arbeit fördern die soziale Integration von Jugendlichen. Gerade benachteiligte Jugendliche sollen dadurch ins System zurückgeführt werden. Informelle und nicht-formale Bildung darunter fallen Lernprozesse, die außerhalb von Schulen oder Hochschulen stattfinden sollen aufgewertet und anerkannt werden. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der Jugendarbeit. Wer ist für die Umsetzung in Deutschland verantwortlich? Es wurde eine Bund-Länder Arbeitsgruppe als zentrale Steuerungsgruppe eingerichtet. Ihre Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der Obersten Jugendbehörden von Bund und Ländern sowie von Jugendverbänden. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

7 In welchem Verhältnis steht die EU-Jugendstrategie zu Erasmus+ und zu JUGEND für Europa? Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der EU. Es ist mit rund 14,8 Milliarden Euro finanziell sehr gut ausgestattet und fördert den Fachkräfteaustausch mit dem Ziel, voneinander zu lernen und nationenübergreifend zusammen zu arbeiten. Das Programm ist ein Baustein der EU-Jugendstrategie. Erasmus+ wird in Deutschland von vier Nationalagenturen umgesetzt. JUGEND für Europa ist eine davon. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten für Fachkräfte der Jugendhilfe, Entscheidungsträger, Forscher und engagierte Jugendliche. Die Agentur ist Servicestelle zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland und Transferstelle für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa. Was waren die Ergebnisse des Fachforums auf dem DJHT? Diskutiert wurde u.a. über die Ausstattung von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Um die kommunale Ebene stärker in die EU-Jugendstrategie einbeziehen zu können, bedarf es ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen. Außerdem benötigen die örtlichen Träger Unterstützung bei der Antragstellung von EU-Mitteln. Die Teilnehmenden äußerten ihr Bedauern darüber, dass das Engagement von Fachkräften in der internationalen Projektarbeit nicht immer ausreichend gewürdigt wird. Auch mangelt es an einer europäischen Dimension in der Ausbildung von Fachkräften der Jugendhilfe. Die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Mobilität zu Lernzwecken für junge Menschen sowie haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte müssten weiter gestärkt werden. Dies könne bspw. durch mehr europabezogene Fortbildungen, das Lernen von anderen und eine verbesserte Kommunikation erreicht werden. Die Ergebnisse aus der Fachveranstaltung werden in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe getragen und dort thematisiert. Fazit Insgesamt kann für die EU-Jugendstrategie festgehalten werden, dass sich deren Übersetzung auf die deutschen Verhältnisse nach wie vor als schwierig erweist. Während die Gesichtspunkte der Persönlichkeitsbildung und -entwicklung junger Menschen im Verständnis der deutschen Kinder- und Jugendhilfe im Mittelpunkt stehen, ist die Perspektive der EU-Jugendstrategie auf junge Menschen als zu befähigende Ressource für die Entwicklung der EU im Sinne von Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet. Daneben sind die sicherlich notwendige Abstraktheit sowie die schon erwähnten fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen zu nennen, wenn nach den Gründen für die bisher zögerliche Umsetzung gefragt wird. Carina Hormesch Telefon LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

8 15. DJHT Teil IV Kinder- und Jugendhilfe im `Kritischen Jahrzehnt - Herausforderungen und Perspektiven im Kontext des demografischen Wandels Der Vortrag von Dr. Ulrich Bürger, Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) in Baden-Württemberg, befasste sich mit der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des demografischen Wandels. Nach Darstellung von Ulrich Bürger steht der Altersaufbau der Bundesrepublik Deutschland vor tiefgreifenden Umbrüchen, was sich auf die gesellschaftlichen Teilsysteme auswirken und diese vor eine bedeutsame Herausforderung stellen wird. Zunächst präsentierte Ulrich Bürger einen Überblick über die demografische Entwicklung und die Veränderung im Aufbau der Altersstruktur in der Bevölkerung: Im Zeitraum von 2008 bis 2060 wird die Bevölkerung nicht nur um 21 % von 82,0 Millionen auf 64,7 Millionen Einwohner sinken. Es wird auch eine massive Veränderung in der Altersstruktur der Gesellschaft erwartet, die volkswirtschaftliche und sozialpolitische Konsequenzen nach sich ziehen wird. Dass die Kinderzahlen in Deutschland sinken, ist hinlänglich bekannt. In Zahlen ausgedrückt sinkt die Anzahl der jungen Menschen unter 21 Jahren im Zeitraum 2008 bis 2060 um 35 % von 15,6 Millionen auf 10,1 Millionen. Dabei sind die stärksten Verluste an jungen Menschen im kritischen Jahrzehnt 2008 bis 2020 festzustellen. Während LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

9 die Zahl an jungen Menschen sinkt, steigt der Anteil der Senioren im Alter 65 Plus im Zeitraum von 2008 bis 2060 von 20,4 % auf 34 %. Kinder, Jugendliche und ihre Familien werden zunehmend eine Minderheit, deren Interessen sich von der der anwachsenden Bevölkerungsgruppe der Senioren z.t. stark unterscheiden. Obwohl oder vielmehr: gerade weil! Kinder und Jugendliche als Bevölkerungsgruppe rückläufige Zahlen aufweisen, ist es wichtiger denn je, den Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihren Familien einen besonderen Stellenwert einzuräumen, da sie für die Zukunftssicherung des Gemeinwesens und der Gesellschaft an Bedeutung gewinnen. Zur Erklärung: Im Jahre 2008 waren 60,6 % der Bundesbürger im produktiven Alter, d.h. in einem Alter, in dem man einer Berufstätigkeit nachgeht, bzw. vom Alter her nachgehen könnte. Bis zum Jahre 2060 sinkt der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe auf 50,4 %. Somit wird nur noch etwa die Hälfte der Bundesbürger im berufsfähigen Alter sein und mit ihren Steuer- und Sozialversicherungsabgaben das gesellschaftliche Ganze am Laufen halten können. Der Begriff der produktiven Bevölkerungsgruppe bezieht sich dabei allein auf das Alter Jahre. Geht man nun davon aus, dass heute etwa 25 % der Bevölkerungsgruppe im produktiven Alter ohne Job sind, muss zwingend die Frage gestellt werden, ob wirklich alle Ressourcen genutzt sind. In keinem anderen europäischen Land, so Ulrich Bürger, ist Bildung so stark mit der Herkunft verknüpft wie in Deutschland. Er weist auf die dringende Notwendigkeit eines verbesserten Bildungsprozesses hin und fordert eine frühzeitige und umfassende Förderung und Bildung aller jungen Menschen. Und das möglichst jetzt, um der stark rückläufigen Bevölkerungsgruppe der jungen Menschen eine möglichst reelle Teilhabechance zu ermöglichen und sie möglichst gut gebildet und integriert als Zukunftsträger in die mittlere Altersgruppe hineinwachsen zu lassen. Neben der Forderung nach frühzeitiger Bildung für alle Kinder ist eine weitere Konsequenz und Forderung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Arbeitswelt muss sich kolossal verändern. Ein Meilenstein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist u. a. der Ausbau der Kita-Betreuung womit auch die Forderung nach einem frühzeitigen Bildungsansatz berücksichtigt wäre. Ulrich Bürger sieht in diesen beiden beispielhaft genannten Forderungen Ansätze für den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe, die in Folge natürlich die Frage der Finanzierung aufwerfen werden. Und die Frage nach der Finanzierbarkeit von Maßnahmen bekommt im Kontext des demografischen Wandels eine zusätzliche Bedeutung. So erwartet Bürger Verteilungskämpfe um finanzielle Ressourcen zwischen den Bevölkerungsgruppen. Auch wenn die Zunahme der Altersarmut nicht direkt auf den demografischen Wandel zurückzuführen ist, so wird sie sich doch auf die Verteilungskämpfe zwischen Jung und Alt auswirken. Dabei wird die Kinder- und Jugendhilfe die schwächste Durchsetzungskraft haben, da sie in ihrer Bedarfsermittlung auf weiche Faktoren zurückgreift, wohingegen der Bedarf an Sozialhilfe und Grundsicherung klar und eindeutig errechnet und ermittelt werden kann. Ein Interessenskonflikt und eine Ausgabenkonkurrenz zwischen den Bevölkerungsgruppen sind zu erwarten. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

10 Nicht vergessen werden darf auch, dass eine quantitative Zunahme der Menschen in der alternden Bevölkerungsgruppe auch eine steigende Hilfe- und Pflegedürftigkeit bedeuten wird. Der Bedarf an kostspieliger stationärer Pflege wird steigen und nicht allein durch Rente oder Grundsicherung finanziert werden können. Auch in diesem Zusammenhang sind eine Kostensteigerung von Sozialleistungen nach SGB XII und eine zusätzliche Ausgabenkonkurrenz zu erwarten. Die Herausforderungen des demografischen Wandels kommen unausweichlich auf uns zu. Bürger verweist beispielhaft darauf, dass der Anteil der jungen Menschen im Alter von Jahren bis zum Jahre 2025 im Vergleich zum Jahre 2009 um 25 % gesunken sein wird. Und dies ist keineswegs eine prognostische Schätzung das sind die Geburtenjahrgänge Da machen Sie nichts mehr, so Bürger. Die Zuwanderung ist eine Möglichkeit und Chance, um dieser Entwicklung auch kurzfristig zu begegnen. Darüber hinaus muss neben den zuvor beispielhaft benannten Forderungen eine öffentliche Diskussion stattfinden. Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Bedeutung und Tragweite des demografischen Wandels erkennen und hierauf mit gezielten Maßnahmen reagieren. Auch wenn es auf den ersten Blick paradox wirken mag, so heißt die Schlussfolgerung von Ulrich Bürger, dass ein Weniger an Kindern ein Mehr an Kinder- und Jugendhilfe bedeuten muss. Die Ernsthaftigkeit und Geschwindigkeit, wie die Politik auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert, wird über die Zukunftschancen der jungen Menschen in Deutschland und damit auch über die der Kommunen und des Gemeinwesens entscheiden, betont er in seinem Vortrag. Gesellschaftspolitische Debatten um die Prioritätensetzung zugunsten der Kinder- und Jugendhilfe und deren Finanzierung sind unausweichlich, um sich den Herausforderungen des demografischen Wandels zu stellen. 2 Das Landesjugendamt möchte die Analysen des KVJS und die damit verbundenen Herausforderungen für das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Fachtags am 3. März 2015 mit Dr. Ulrich Bürger, mit Leitungen der kommunalen Jugendämter und mit Fach- und Führungskräften der Kinder- und Jugendhilfe diskutieren. Die Tagungsbeschreibung können Sie dem Programmheft des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums für das Jahr 2015 entnehmen, das im Oktober erscheinen wird. Rebecca Stefula Telefon Stefula.Rebecca@lsjv.rlp.de 2 Alle Angaben und Bilder aus: 1. Power-Point-Präsentation von Dr. Ulrich Bürger zum Vortrag Kinder- und Jugendhilfe im `Kritischen Jahrzehnt - Herausforderungen und Perspektiven im Kontext des demografischen Wandels, 15. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag am Kinder- und Jugendhilfe im demografischen Wandel Zusammenfassung zentraler Ergebnisse der Berichterstattung 2010, KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, siehe unter: LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

11 Bundesstatistik zur Kinder- und Jugendarbeit ( 98 ff SGB VIII) Neukonzeption der amtlichen Statistik zum Erhebungszeitraum 2015 Nach der letzten Erhebung zur Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2008 wurde festgestellt, dass die Statistik so wie sie war, nicht mehr zeitgemäß sei und die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Bundesgebiet nicht mehr sachgerecht widerspiegele. Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Bundestag deshalb in 101 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII der alten Fassung vom 1. Januar 2012 entschieden, die Erhebung für 2012 auszusetzen. Mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) wurde der entsprechende 98 Nr. 10 SGB VIII neu gefasst. Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat in Kooperation mit der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der Universität Dortmund eine Neukonzeption der Statistik erarbeitet. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sollen nun in einem zweijährigen Turnus erhoben werden, nicht wie früher in einem vierjährigen. Die Erfassungsmerkmale gem. 99 Abs. 8 SGB VIII sind neu geregelt. Auskunftspflichtig sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Statistik soll bereits zum 1. Januar 2016 abgegeben werden. Dies bedeutet, dass die Datenerfassung über die Angebote der betreffenden Träger bereits mit dem 1. Januar 2015 beginnen muss. Die Endfassung des Erhebungsbogens ist in diesen Tagen erstellt worden. Das Landesjugendamt bietet in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der Universität Dortmund eine Informationsveranstaltung in Mainz an. Mit Rücksicht auf die Terminlage und die Ferien findet die Tagung am 11. November 2014 statt. Weitere Informationen können Sie der Homepage des Statistischen Bundesamtes und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik entnehmen. Das Statistische Bundesamt hat dazu einen Flyer Kinder- und Jugendarbeit herausgegeben. Sybille Nonninger Telefon Nonninger.Sybille@lsjv.rlp.de LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

12 Entwicklung im Bereich der Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise ( 89d SGB VIII) Der örtliche Träger der Jugendhilfe hat gemäß 89d SGB VIII einen Kostenerstattungsanspruch, wenn für einen jungen Menschen oder für eine / einen Leistungsberechtigte/n nach 19 SGB VIII innerhalb eines Monats nach der Einreise Jugendhilfe gewährt wird und sich die örtliche Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt dieser Person oder nach der Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde richtet. Die Kostenerstattung des 89d SGB VIII kommt hauptsächlich bei der Einreise von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland zum Tragen. Im Gegensatz zu den anderen Kostenerstattungsvorschriften des SGB VIII ( 89 bis 89c und 89e SGB VIII) ist die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe hierbei nicht auf die örtlichen Jugendhilfeträger des jeweiligen Bundeslandes beschränkt. Die Bestimmung des kostenerstattungspflichtigen Landes ergibt sich entweder aus dem Geburtsland wenn die betreffende Person im Inland geboren ist oder auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt (BVA), welcher einmal im Jahr durchgeführt wird. Dieser wird anhand der Ausgaben und Fallzahlen aus dem Vorjahr ermittelt. Der überwiegende Teil der Kostenträgerbestimmungen erfolgt über die 2. Variante. Wie haben sich die Fallzahlen und Ausgaben hier entwickelt und mit welchen Kosten ist in den nächsten Jahren zu rechnen? Rheinland-Pfalz befand sich im Zeitraum von 2002 bis 2014 lediglich in den Jahren 2008 bis 2010 im positiven Bereich. In diesen Fällen erfolgt keine bzw. eine geringere Zuteilung von Zahlfällen durch das BVA. Seit dem Jahr 2011 befindet sich der Verteilungsschlüssel für Rheinland-Pfalz wieder im negativen Bereich, was zu einer verstärkten Fallzuweisung geführt hat. Demnach begründet sich die Kostensteigerung in Rheinland-Pfalz (s. Grafik) nicht etwa durch die Zunahme an Flüchtlingen im eigenen Bundesland sondern durch die Zuweisung der Einzelfälle durch das BVA. Die Kosten, die diesen Einzelfällen im Rahmen der Kostenerstattung pro Jahr verursachen, sind kaum kalkulierbar, da die Anträge der Jugendhilfeträger und die belegten Einrichtungen sehr unterschiedlich sind. Da die jungen Flüchtlinge in der Regel über mehrere Jahre in den Einrichtungen betreut werden, entstehen durch jede Zuweisung auch erhebliche Kosten in den Folgejahren. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

13 U n t e r - b z w. Ü b e r b e l a s t u n g V E R T E I LU N G S S C H LÜ S S E L D E S BVA - R L P VT-BVA; 2009; 143 VT-BVA; 2008; 64 VT-BVA; 2010; 80 VT-BVA; 2007; -35 VT-BVA; 2011; -55 VT-BVA; 2002; -255 VT-BVA; 2005; -291 VT-BVA; 2004; -347 VT-BVA; 2003; -365 VT-BVA; 2006; -202 VT-BVA; 2012; -290 VT-BVA; 2013; -517 VT-BVA; 2014; -693 J a h r Im Hinblick auf die Kosten bedeutet dies ebenfalls eine Zunahme. Wurden im Jahr 2011 noch rund Euro für insgesamt 89 Fälle gezahlt, waren dies im letzten Jahr bereits rund 5,9 Millionen Euro für 317 Fälle. VERLAUF DER KOSTEN VON 2001 BIS 2013 (IN EURO) Ausgaben; 2006; 6,38 Mio. Ausgaben; 2004; 6,24 Mio. Ausgaben; 2003; 5,25 Mio. Ausgaben; 2005; 6,92 Mio. Ausgaben; 2007; 4,40 Mio. Ausgaben; 2013; 5,89 Mio. Ausgaben; 2008; 3,71 Mio. Ausgaben; 2002; 2,15 Mio. Ausgaben; 2001; 1,08 Mio. Ausgaben; 2009; 2,19 Mio. Ausgaben; Ausgaben; 2010; 1,71 Mio. 2012; 1,64 Ausgaben; 2011; 0,91 Mio. J a h r LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

14 Die zurzeit bundesweit steigenden Flüchtlingszahlen führen dazu, dass es trotz gestiegener Fälle und Ausgaben, weiterhin zu einem Anstieg der Unterbelastung von Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich kommt. Im laufenden Jahr ist nach dem bisherigen Verlauf mit Ausgaben von rund 16 Millionen Euro zu rechnen. Eine Prognose für die kommenden Jahre ist schwer abzugeben. Carsten Käufer-Petry Telefon LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

15 Familienerholung auf dem Weg Weiterentwicklungsbedarfe und -möglichkeiten Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Familien und alleinerziehende Elternteile mit Kindern mit einem Landeszuschuss bei der Durchführung einer Familienerholung. Gefördert werden Ferienaufenthalte in Familienferienstätten oder anderen für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger in Rheinland-Pfalz, anderen Bundesländern und im benachbarten europäischen Ausland. Zuschussfähig sind auch Familienerholungen in geeigneten Winzer- und Bauernhöfen sowie Jugendherbergen innerhalb von Rheinland-Pfalz. Informationen rund um die Förderung von Familienerholung finden Sie hier. Angebote der Familienerholung können in diesem Sinne als Bestandteil eines bedarfsgerechten Gesamtsystems ineinandergreifender Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Familien und Kindern einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und dem Schutz des Kindeswohls leisten. Familiale Lebenswirklichkeiten und Rahmenbedingen für Familien haben sich jedoch ebenso wie die Landschaft der Familienerholung geändert. Auch die Angebote der Familienerholung sind dahingehend zu überprüfen, wie die zukünftige Aufgabenwahrnehmung aussehen muss, um auch neue Zielgruppen zu erreichen und einen gleichmäßig hohen Qualitätsstandard sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund bildete der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. im März 2013 eine Arbeitsgruppe Familienerholung, unter der Mitarbeit von Jutta Göller und Günter Weiß (Referat 34 in Landau). Diese Arbeitsgruppe erarbeitete in vier Sitzungen eine neue Empfehlung zu Angeboten der Familienerholung, welche im Dezember 2013 verabschiedet wurde. Empfehlung zu Angeboten der Familienerholung. Im Wesentlichen hat sich das Gremium darauf verständigt, die Familienerholung mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Bewusstseins zu rücken. Zum Thema Netzwerkarbeit soll mit der Empfehlung zum Ausdruck kommen, wie die landesweiten, regionalen und konfessionellen Arbeitskreise konstruktiv eingebunden werden können und in welchen Bereichen weitere Kooperationen möglich wären. Darüber soll die Empfehlung als Arbeitspapier bzw. Diskussionsgrundlage in den Jugendhilfeausschüssen der Länder dienen. Die Empfehlung des Deutschen Vereins bildete die Grundlage einer Fachtagung des Deutschen Vereins, die im Mai 2014 in Berlin durchgeführt wurde. Ziel dieser Tagung LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

16 war es, die Empfehlung vertiefend zu diskutieren und weitere Impulse zu setzen. Der Vormittag wurde mittels höchst interessanter Beiträge verschiedener Referentinnen und Referenten zum Thema Familienerholung gestaltet, ehe sich die Anwesenden am Nachmittag in Fachforen zu intensivieren Diskussionen und Beratungen aufteilten. Themen der jeweiligen Foren: Einbindung der Familienerholung in die Kinder- und Jugendhilfeplanung Vorstellung des Konzeptes des Jugendamts Hürth Umsetzung in der Familienferienstätte Wittensee Familienerholung und Pflege Urlaub für dementiell Erkrankte und deren Angehörige das Konzept der AWO SANO ggmbh Familienerholung im Kontext von Behinderung und chronischer Erkrankung Förderung von Erziehungs- und Beziehungskompetenzen Beziehung statt Erziehung Beziehungskompetenzen stärken. Wie geht das? Stärkung von Beziehungs- und Erziehungskompetenzen das Angebot des Hauses Feldberg-Falkau Qualitätskriterien Entwicklung von Qualitätsstandards im Bereich Familienerholung in Thüringen Entwicklung von Qualitätsstandards im Familienerholungswerk der Diözese Rottenburg-Stuttgart Die Veranstaltung fand ihren Abschluss in einem Podiumsgespräch und der Vorstellung der Ergebnisse der Fachforen. Von allen Beteiligten kam klar zum Ausdruck, dass durch die Empfehlung des Deutschen Vereins und die vertiefenden Gespräche während dieser Veranstaltung die Familienerholung Zukunft hat. Die Familienerholung hat nicht nur den Inhalt eines Urlaubs. Sie bietet als Teil eines Gesamtkonzeptes ineinandergreifender Maßnahmen und Angebote vor Ort eine präventive Maßnahme zur Verbesserung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz innerhalb der Familie. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, u. a. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung, die Familienerholung künftig noch mehr in den Fokus zu rücken. Jutta Göller Günter Weiß Telefon Telefon LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

17 Geschlossene Unterbringung und kein Ende? GU ist eine Maßnahme aber keine Lösung Erfahrungen, Positionen und Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe mit Grenzen und Krisen Unter diesem Titel fand am 16. Juni 2014 ein Fachtag in Mainz statt, zu dem der Bundesverband für Erziehungshilfe AFET, das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland-Pfalz (MIFKJF), das Institut für Pädagogik der Universität Koblenz-Landau sowie die BAG Landesjugendämter eingeladen hatten. Geladen waren sowohl Vertreter und Vertreterinnen von Einrichtungen und Trägern, die sich konzeptionell dafür aufgestellt haben, Kinder und Jugendliche geschlossen oder mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterzubringen, als auch von Einrichtungen und Trägern, die alternative Unterbringungs- und Betreuungsformen entwickelt haben, um Kinder und Jugendliche mit herausfordernden Verhaltensweisen eben nicht geschlossen unterzubringen. Weitere Experten und Expertinnen kamen aus dem wissenschaftlichen Sektor, so waren verschiedene Hochschulen vertreten, aus benachbarten Disziplinen wie beispielsweise der Kinder- und Jugendpsychiatrie, aber auch aus mehreren Landesjugendämtern. Bis auf das Stadtjugendamt München, dessen Leiterin Dr. Maria Kurz-Adam in einem theoretischen Input die kommunale Sicht auf das Thema darstellte, nahmen leider keine Vertreter und Vertreterinnen aus kommunalen Jugendämtern teil. Ziel des Fachtages war es, Fragen aufzuwerfen und ihnen nachzugehen. Fragen wie: Was unterstützt junge Menschen in Grenzsituationen? Was brauchen sie? Wie wird eine geschlossene Unterbringung von den jungen Menschen selber erlebt? Welche Alternativen bietet das Jugendhilfesystem? Wie kann pädagogische Beeinflussung so gestaltet werden, dass sich langfristige positive Veränderungen einstellen? Margit Gottstein, Staatssekretärin im MIFKJF, wies in ihrer Begrüßung darauf hin, dass die bislang im wissenschaftlichen Kontext erhobenen Erfahrungsberichte sehr komplex sind und sehr ambivalente Deutungen zulassen. Es sei daher notwendig, dass Praxis und Forschung, öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe gemeinsam nach Antworten suchen. Eine kontroverse Diskussion wäre dabei am ehesten in der Lage, Impulse für eine fachliche Weiterentwicklung zu setzen. Perspektive der Wissenschaft Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau, Institut für Pädagogik, stellte Ergebnisse aus der Forschung dar. Sein Resümee: es gibt keine Indikation für geschlossene Unterbringung, sie wirkt mal gut, mal schlecht, mal gar nicht, die bedingenden Faktoren aber seien noch weitgehend unbekannt. Einzig folgender Zusammenhang ließe sich herstellen: wenn geschlossene Unterbringung gut wirkt, dann nur im Zusammenhang mit einer guten Anschlussmaßnahme. Als ein deutliches negatives LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

18 Kriterium zeige sich eine belegbare hohe Verletzungsrate bei den Kindern und Jugendlichen, die geschlossen untergebracht seien, teilweise auch durch andere Kinder und Jugendliche verursacht. Vor dem Hintergrund der bisherigen Forschungsergebnisse definiert er die GU als Notmaßnahme der Jugendhilfe, die größtenteils selbstverschuldet in Not geraten ist. Seitens des Systems Jugendhilfe diagnostiziert er folgende Faktoren: Jugendhilfe nimmt Krisen und Not kindlicher Entwicklung zu spät wahr versteht nicht, warum Kinder/ Jugendliche stören reagiert sichert kaum einen roten Faden für Entwicklung In der Sozialraumorientierung der Jugendhilfe sieht er die Chance, abzurücken von einer Jugendhilfelandschaft, die die schwierigen Kinder und Jugendlichen in spezialisierte Maßnahmen aussortiert. Er appelliert an die Jugendhilfe, tragfähige Auffangnetze vor Ort zu entwickeln und durch nachhaltige Kooperationen, bspw. mit der Psychiatrie, abzusichern. Dabei sei es unerlässlich, das Bewusstsein für die immanenten Risiken und für weiterführende Forschungsfragen wach zu halten. Prof. Dr. Werner Freigang von der Hochschule Neubrandenburg stellte die Forschungsergebnisse aus der Betroffenenperspektive dar. Danach erleben die Betroffenen die stark eingreifende und sanktionierende Maßnahme der geschlossenen Unterbringung i.d.r. als Abwertung ihrer Person. Daran ändern auch vereinzelte Aussagen von Betroffenen nichts, die im Rückblick die Erfahrungen der GU positiv umzudeuten versuchen nach dem Motto Schläge schaden nicht. Die Erfahrungen in den verschiedenen Jugendhilfemaßnahmen und damit auch in der GU wirken auf das Selbstbild, auf das Vertrauen in Institutionen und andere Menschen sowie auf die Erwartungen von Selbstwirksamkeit. Als positive Merkmale der GU wurde von Betroffenen benannt: Zur Ruhe kommen Chance zum Nachdenken Intensives Kümmern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Entlastung von schwierigen Lebenssituationen Intensive schulische/ berufliche Förderung Positive Gruppenerfahrungen Allerdings muss festgehalten werden, dass diese positiven Merkmale, die zu einer Wirksamkeit freiheitsentziehender Maßnahme beitragen können, auch für das Gelingen anderer Maßnahmen benannt werden, somit nicht der GU alleine immanent sind. Er forderte, die sozialen Bedingungsfaktoren für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und ihre Auswirkungen auf das Entstehen von schwierigen Fallverläufen in den Blick zu nehmen, um geeignete Jugendhilfemaßnahmen entwickeln zu können. Zum Abschluss seines Vortrages formulierte er folgende Frage: Wenn Pädagogik das Arrangement von Lernmöglichkeiten und -bedingungen ist, welche Bedingungen schafft GU, um ein positives Selbstbild zu erwerben Umgang mit Macht zu lernen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu machen. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

19 Perspektive der Kommune Dr. Maria Kurz-Adam, Leiterin des Jugendamtes der Stadtverwaltung München beleuchtete die kommunale Sicht auf die Frage, wie die schwierigen und schwierigsten Kinder und Jugendlichen versorgt werden sollten. Zunächst betonte sie den Versorgungs- und Sicherstellungsauftrag, den die öffentlichen Träger hätten. Der würde ausnahmslos auch für die so genannten Schwierigsten gelten. Insofern seien die öffentlichen Träger darauf angewiesen, auf eine Angebotspalette zugreifen zu können, um schnell und konsequent handeln zu können. Dies stehe oftmals im Widerspruch zur Autonomie der Träger, die sich das Recht vorbehalten, die Aufnahme schwieriger Fälle abzulehnen. In dieser Frage sei die Verantwortungsgemeinschaft in besonderer Weise gefragt und sie erwarte einen aktiven Beitrag der Träger zur Lösung. Für das Entstehen von besonders schwierigen Fallverläufen seien auch in München Armutslagen und Wohnungsnot als Gründe identifiziert worden. Daher müsste dieser Zusammenhang unbedingt im Rahmen von Sozialraumorientierung diskutiert werden mit dem Ziel, im Sozialraum Antworten für eine Verhinderung von problematischen Fallverläufen zu finden. Sie plädierte dafür, durch verbindliche Kooperationsbeziehungen in den sozialräumlichen und regionalen Netzwerken eine Angebotsstruktur zu schaffen, die krisenhafte Eskalationen im Vorfeld auffangen oder Anschlüsse an eine GU bieten könne. Zentral für die Entwicklung und die Akzeptanz von Jugendhilfemaßnahmen sei die Beteiligung der jungen Menschen selber sowie der Personensorgeberechtigten. Daher müsse die Beteiligung auch unbedingt in der Krisenintervention sichtbar werden. Perspektive der Praxis Cornelia Marschall, St. Franziskusheim in Schwarzmünster, stellte in ihrem Praxisbericht das Konzept der Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung vor. Neben der kurzen Darstellung des verhaltenstherapeutischen und technikgestützten Stufenplans, der den Mädchen ermöglicht, sich ein Mehr an Freiheiten zu erwerben, stellte Frau Marschall zwei Aspekte dar, die erheblich für das Gelingen oder Nicht-Gelingen der spezifischen Maßnahme GU mitverantwortlich sind: Nicht für alle Kinder und Jugendliche, auch wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, ist die GU tatsächlich die geeignete Maßnahme, die ihnen die Chance zur Weiterentwicklung bieten kann. Um das Erleben von erneutem Scheitern, aber auch um die Gefahren von durch die GU provoziertem selbst- und fremdverletzendem Verhalten so gering wie möglich zu halten, würde dem Aufnahmeverfahren ein besonderer Stellenwert zugemessen. Die gemeinsame Entwicklung einer individuell passenden Anschlussmaßnahme sowie das Finden dieser Maßnahme seien mitentscheidend dafür, den Lernerfolg aus der GU zu sichern. Wenn der Anschluss nicht klappe, bedeute die GU ein verlorenes (Lebens)Jahr. In Ergänzung ihres Beitrages verwies sie auf den Arbeitskreis GU14+. Es handelt sich hier um einen Zusammenschluss von GU-Einrichtungen, die auf dieser Plattform ihre Diskussionen um Standards und Haltungen transparent machen wollen. Dr. Friedhelm Höfener, Outlaw ggmbh Münster stellte in seinem Praxisbericht den konzeptionellen Ansatz dar, aufgrund dessen Kinder und Jugendliche, auch wenn teilweise ein Gerichtsbeschluss vorliegt, betreut werden, ohne dass eine freiheitsentziehende Maßnahme angewendet wird. Zentraler Baustein ist dabei das differenzierte LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

20 Mentorenkonzept, das für jeden Jungen und jedes Mädchen die Beziehungskontinuität während des Hilfeverlaufes und über verschiedene Betreuungssettings hinweg garantieren soll. Die Realisierung dieses Anspruches stelle Anforderungen an die Organisation: Eine belastbare Trägerstruktur, die eine Erreichbarkeit für Fachkräfte und Netzwerke, eine Fachberatung der Mentoren und Mentorinnen sowie der anderen Fachkräfte sowie qualifiziertes Personal gewährleisten könne. Eine pädagogische Grundhaltung aller Beschäftigen, die gekennzeichnet sei durch den Wunsch, die Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen und den damit verbundenen Eigensinn verstehen zu wollen, Flexibilität im eigenen Denken und Handeln sowie Kreativität im Entwickeln von Möglichkeiten. Nicht nur die Grenzen des Einzelnen, sondern auch die Grenzen der Organisation achten und akzeptieren ( wir können nicht alles und schon gar nicht allein ). Der St. Elisabeth-Vereins e.v., Marburg war mit 2 Expert/inn/en zugegen. Martin Becker zum Einen stellte die intensiv betreuten Wohngruppen in Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie dar. Bestandteile dieser Kooperationsbeziehung sind gemeinsam entwickelte Ablaufkonzepte für Krisenintervention, ein Leitfaden für den Umgang mit Krisen und gegenseitige Konsiliardienste. Margret von Pritzelwitz zum Anderen stellte mit der Mädchenpferdeschule ein Intensivangebot für besonders traumatisierte Mädchen vor. Kennzeichen der Zielgruppe ist der Schulabsentismus, den die Mädchen zusätzlich zu ihren traumatisierenden Vorerfahrungen und den entwickelten psychischen und sozialen Verhaltensweisen noch dazu herausgebildet haben. Durch die enge Verzahnung von tiergestützter Pädagogik mit Beschulung in Kleingruppen sollen die Mädchen wieder Vertrauen in sich und in andere Menschen entwickeln können. In der abschließenden Diskussion wurde noch einmal hervorgehoben, dass die Entwicklung schwieriger Biografien und individuell schwieriger Fallverläufe mit sozialen Notlagen in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Wichtig sei die Differenzierung nach Krisenintervention und langfristiger Hilfen zur Erziehung. Und es wurde als paradox bezeichnet, dass in der Praxis intensivpädagogische Angebote schwerer finanziert würden als GU-Maßnahmen, da die sanktionierende Funktion in einer eskalierten Krise eher akzeptiert würde. Prof. Dr. Christian Schrapper fasste die Ergebnisse des Expert/inn/engesprächs folgendermaßen zusammen: Freiheitsentziehung ist und bleibt ein wunder Punkt für die Jugendhilfe. Um ihrer Verantwortung gerecht werden zu können, müssen die in den Vorträgen und Diskussionen identifizierten Themenbereiche weiter diskutiert und bearbeitet werden. Die Beiträge der Experten und Expertinnen sind auf der Homepage des AFET eingestellt. Barbara Liß Telefon Liss.Barbara@lsjv.rlp.de LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

21 ALLES, WAS RECHT IST Aktuelle Rechtsprechung Nach Eintritt der Volljährigkeit ist eine Minderjährigenadoption auch bei schwersten Verfehlungen des Adoptivvaters nicht mehr aufhebbar Beschluss des Bundesgerichtshofs vom , XII ZB 504/12 Die Entscheidung Die Aufhebung einer Adoption nach 1763 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur während der Minderjährigkeit des Kindes möglich. Für eine Aufhebung nach 1771 Bürgerliches Gesetzbuch muss das Kind schon bei der Adoption volljährig gewesen sein. Bei einer Minderjährigenadoption kommt daher nach dem Eintritt der Volljährigkeit eine Aufhebung auch bei schwersten Verfehlungen der Adoptiveltern nicht mehr in Betracht. Die Rechtslage Die Aufhebung einer Adoption ist gesetzlich in den 1759 und 1771 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Bei einer Minderjährigenadoption gilt 1759 BGB, bei der Volljährigenadoption gilt 1771 BGB. Volljährigen- und Minderjährigenadoption unterscheiden sich zunächst in ihrer Wirkung. Grundsätzlich sind an die Aufhebung einer Adoption strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Adoption dient vor allem dazu, dem Kind ein zuverlässiges familiäres Umfeld zu geben, durch das sich seine Lebensverhältnisse so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann. Das Kind soll eine Eltern-Kind-Beziehung zu den Adoptierenden aufbauen. Um dies zu gewährleisten soll eine Adoption auch nur in ganz strengen Ausnahmefällen aufgehoben werden können. Diese Ausnahmen ergeben sich zum einen aus 1763 Absatz 3 BGB für den Fall der Minderjährigenadoption und aus 1771 BGB für den Fall der Volljährigenadoption. Der Gesetzeswortlaut des 1763 BGB lässt eine Aufhebung nur zu, solange der Angenommene noch minderjährig ist. Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn es sich ursprünglich um eine Minderjährigenadoption handelt und dieser Minderjährige erst nach Eintritt der Volljährigkeit einen Antrag auf Aufhebung der Adoption stellt? Der Sachverhalt Es handelt sich um die Frage der Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes bei einer schweren Verfehlung des Adoptivvaters. Die im Februar 1991 geborene Antragstellerin wurde im Jahre 1992 von ihrer Mutter mit in die Ehe mit dem Antragsgegner gebracht. Der Antragsgegner adoptierte die Antragstellerin im Jahre Aus der Ehe der Mutter und dem Adoptivvater gingen noch vier weitere Kinder hervor, so auch eine im Jahre 1997 geborene Tochter. Sowohl die Antragstellerin, als auch die Halbschwester wurden seit ihrem sechsten Lebensjahr fortwährend durch den Antragsgegner sexuell missbraucht. Der Antragsgegner wurde im Jahre 2008 festgenommen und 2009 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

22 Die Antragstellerin wird seitdem psychotherapeutisch behandelt. Zeitweise befand sie sich in einer psychiatrischen Klinik. Kurz nach ihrem 18. Geburtstag unternahm sie einen Suizidversuch. Im November 2009 beantragte die zwischenzeitlich volljährige Antragstellerin die Aufhebung der Adoption. Der Antragsgegner hat sich dem Antrag angeschlossen. Das Amtsgericht Offenburg wies den Antrag mit Beschluss vom zurück. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom ebenfalls zurückgewiesen. Daraufhin erhob die Antragstellerin Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Dieser bestätigte mit Beschluss vom den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe und wies den Antrag ebenfalls zurück. Die Gründe Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe halte einer rechtlichen Prüfung stand. Maßgeblich seien folgende Erwägungen: Die Anwendung des 1763 BGB scheidet aus. Die Aufhebung einer Adoption nach dieser Vorschrift sei nur dann möglich, wenn das Kind noch minderjährig ist. Dies gehe aus dem eindeutigen Wortlaut hervor. Auch 1771 Satz 1 BGB sei nicht anwendbar. Diese Vorschrift gelte nur für Fälle, in denen das Annahmeverhältnis zu einem Volljährigen begründet wurde, wenn also der Anzunehmende bei der Adoption bereits volljährig war. Letztlich könnten auch keine der Vorschriften analog herangezogen werden. Dies würde voraussetzen, dass die Fälle vergleichbar sind. Dem sei jedoch nicht so. Hier sei vielmehr die Situation eines angenommenen und eines leiblichen Kindes vergleichbar. Bei einem leiblichen Kind könne die elterliche Sorge nach Eintritt der Volljährigkeit auch nicht mehr entzogen werden, genauso wie sich das volljährige Kind rechtlich nicht von seinen Eltern trennen könne. Hierbei gehe es vor allem um eine soziale Absicherung. Das Eltern-Kind-Verhältnis bestehe nicht nur, solange das Kind erziehungsbedürftig ist. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit soll diese familiäre Beziehung weiter bestehen. Das Kind soll auch weiterhin der neuen Familie zugeordnet bleiben. Der Gesetzgeber habe daher bewusst auf eine Möglichkeit der Aufhebung der Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit verzichtet. Es sei zudem davon auszugehen, dass das Gesetz hier mit der Verfassung in Einklang steht. Es werde durch das Gesetz kein Grundrecht verletzt. Eine Verletzung des Art. 3 Grundgesetz, also dem allgemeinen Gleichheitssatz, komme nicht in Betracht. Dafür müsste wesentlich Gleiches ungleich behandelt werden. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Es müsse vielmehr zwischen Minderjährigen und Volljährigen unterschieden werden. Für einen Minderjährigen könne eine Aufhebung notwendig sein. Eine Aufhebung ist beispielsweise Voraussetzung für eine zweite Adoption. Für einen Volljährigen bestehe diese Notwendigkeit nicht. Ein Vergleich zwischen der Aufhebung einer Minderjährigen- und der Volljährigenadoption kann ebenso nicht angestellt werden. Dies ergebe sich schon aus der unterschiedlichen Wirkungen der beiden Adoptionsformen (starke und schwache Adoption). Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 GG sei nicht verletzt. Zu beachten sei, dass bei der Aufhebung einer (starken) Minderjährigenadoption das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern wieder auflebt. Es entstehe somit kein luftleerer Raum für das Kind. Würde man LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

23 hier einer Aufhebung zustimmen, so stünde die Antragstellerin anders. Das Verwandtschaftsverhältnis zu ihrem leiblichen Vater würde nicht wieder aufleben, da sie bereits volljährig ist. Die Folge Der hier ergangene Beschluss bestätigt die bisherige Rechtsprechung und Meinung der Literatur in vergleichbaren Fällen. Zwar gab es zwischenzeitlich Stimmen, die in einem solchen Falle für eine Aufhebung der Adoption plädierten. Diese Ansicht wurde jedoch bereits vor einiger Zeit aufgegeben. Eine Grenzziehung zwischen einem tatsächlichen Härtefall und einem nicht so schwerwiegenden Härtefall würde sich als besonders schwierig erweisen und zu Einzelfallungerechtigkeiten führen. Es mag zwar moralisch und sittlich fraglich sein, inwiefern die Aufrechterhaltung dieser Adoption zu rechtfertigen ist. Aus rechtlicher Sicht ist dies jedoch eine konsequente Entscheidung und steht mit der Verfassung in Einklang. Die Entscheidung finden Sie hier. Iris Egger-Otholt Telefon Friederike Seus Rechtsreferendarin im Landesjugendamt Sukzessivadoption durch Lebenspartner Am 26. Juni 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner in Kraft getreten. Die vorausgegangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Sukzessivadoption finden Sie erläutert im LJA Info, Ausgabe April Erläuterungen zum Gesetzesentwurf finden Sie in unserer Ausgabe vom April Das neue Gesetz wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 27 vom 26. Juni Iris Egger-Otholt Telefon Egger-Otholt.Iris@lsjv.rlp.de LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

24 Aktuelle Gesetzgebung InsO-Reform 2014 Schneller raus aus den Schulden? Die Reform der Verbraucherinsolvenz ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Die Konjunktur brummt, die Arbeitslosenquote befindet sich auf Talfahrt und die Beschäftigung bewegt sich auf einem Rekordhoch. und trotzdem können Tausende an dieser positiven Entwicklung nicht teilnehmen; ihre Schulden drohen sie zu erdrücken. Am 1. Juli 2014 ist die Reform der Verbraucherinsolvenz in Kraft getreten. Wie es auf den ersten Blick aussieht, können Überschuldete auf eine schnellere Entschuldung hoffen. Doch Insolvenzexperten haben da einige Zweifel. Welche Vorteile hat die Reform? Was hat sich geändert? Die wesentlichen Punkte: Ab dem 1. Juli 2014 haben Verbraucher bereits nach drei Jahren die Aussicht auf eine Restschuldbefreiung und die Möglichkeit für einen Neustart. In den Genuss dieser Regelung kann kommen, wer mit der Insolvenzeröffnung mindestens 35 % der Gläubigerforderungen zuzüglich die Kosten des Verfahrens für das Gericht und die Kosten des Insolvenzverwalters erbringen kann. Können die allerdings nicht unerheblichen Kosten für die Drei-Jahresregelung nicht aufgebracht werden, so besteht die Möglichkeit der Verkürzung des Restschuldverfahrens auf fünf Jahre. Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die überschuldeten Verbraucher zwar keine Gläubigerforderungen mehr, aber die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters aufbringen. Eine weitere Neuerung ist das Insolvenzplanverfahren. Dieses Verfahren gibt es für Unternehmen schon länger. Die Details der Entschuldung -wie Höhe oder Zeitraumwerden individuell festgelegt. Dadurch können die restlichen Schulden noch schneller (im besten Fall nach wenigen Monaten) erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Quote für die Gläubiger höher liegt als 35 % bei der Dreijahresregelung. Die Verfahrenskosten hat der Schuldner natürlich ebenfalls zu tragen. Zusätzlich tun sich neue Hürden für einen schuldenfreien Neuanfang auf. Neben den Schulden aus Straftaten können u.u. Unterhaltsschulden und Steuerschulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen und nach Ende des Verfahrens gesondert eingefordert werden. Was bedeutet die Reform? Bei den meisten Verbrauchern dürfte die Restschuldbefreiungsphase wohl wie bisher sechs Jahre dauern. Eine kürzere Phase erscheint nicht realistisch. Die größte Hürde, über die die wenigsten überschuldeten Menschen hinwegkommen werden, werden die aufzubringenden Kosten im Insolvenzverfahren (Gerichtskosten und Kosten des Insolvenzverwalters) und im Restschuldbefreiungsverfahren (Kosten des Treuhänders) sein. Die aufzubringenden Gerichtskosten errechnen sich nach dem Wert der *Insolvenzmasse nach 35 Abs. 1 InsO (* zu verteilendes Vermögen) im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens (z.b.: bei Euro 146 Euro; bei Euro 241 Euro; bei Euro 546 Euro; bei Euro 786 Euro, etc.) sowie LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

25 den Auslagen des Insolvenzgerichts nach Nr ff. des Kostenverzeichnisses zu 11 Gerichtskostengesetz (z.b. Kosten für die Zustellung und die Veröffentlichung, Sachverständigenkosten). Bei der Vergütung des Insolvenzverwalters, 2 Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung (InsVV), werden von den ersten Euro der Insolvenzmasse 40 %; von dem Mehrbetrag bis Euro 25 % an Vergütung an den Insolvenzverwalter, mindestens jedoch 800 Euro ( 13 InsVV), zuzüglich 15 % Auslagen sowie 19 % USt fällig. Im anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren wird die Tätigkeit eines Treuhänders ( 14 InsVV) honoriert und wie folgt zu begleichen sein. Von den ersten Euro der Insolvenzmasse werden 5 %, von dem Mehrbetrag bis Euro werden 3 % und von dem darüberhinausgehenden Betrag werden 1 %, mindestens jedoch 100 Euro zuzüglich USt. für jedes Jahr der Tätigkeit als Vergütung fällig. Betrachtet man nun die neue 3-Jahresregelung, erkennt man schnell, dass die Rückzahlungsquote nicht nur 35 % der Gläubigerforderungen, sondern leicht 60 %, 70 % oder mehr betragen kann. Nach der rheinland-pfälzischen Überschuldungsstatistik, an deren Erhebung das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung maßgeblich mitwirkt, leben in Rheinland-Pfalz ca. 80 % der Überschuldeten unter der Pfändungsfreigrenze. Bei den Menschen, die sich mit ihrem Gehalt oder Lohn über der Pfändungsfreigrenze bewegen (ca. 20 %), greift in den meisten Fällen die Lohnpfändung weitgehend das restliche vorhandene Geld ab. Woher nun die notwendigen Geldmittel für die Entschuldung kommen sollen, verrät der Gesetzgeber nicht. Welche Vorteile hat die Reform? Eine Verbesserung erfahren künftig Mieter und Wohnungsgenossenschaften. Sie müssen nicht mehr fürchten, dass die gezahlten Einlagen gepfändet werden und sie deshalb ihre Wohnung verlieren. In der Vergangenheit waren lediglich Mietkautionen geschützt. Allerdings gilt der Schutz nur für Einlagen bis zu Euro. Welche Folgen hat die Reform für die Gläubiger? Gläubiger müssen sich auch künftig keine Sorgen machen, dass mit der aktuellen InsO-Reform dem Schuldenmachen Tür und Tor geöffnet wird. Möglicherweise bekommen sie sogar etwas mehr zurück als in der Vergangenheit. Fazit Was sich mit der Reform auf den ersten Blick als mögliche Chance in die richtige Richtung und auf einen schnelleren Neubeginn darstellt, dürfte für die wenigsten Verbraucher tatsächlich möglich werden. Die kommende Zeit wird zeigen, ob den Verantwortlichen der große Wurf gelungen ist oder ob sich die InsO-Reform für den weit überwiegenden Teil der Verbraucher als zu teuer und damit als unerreichbar erweisen wird. Ralf Wetzlar Telefon Wetzlar.Ralf@lsjv.rlp.de LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

26 DER BLICK ZURÜCK Fachkräftetreffen der Gesundheitsämter Die Fachkräfte der rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter, die mit dem verbindlichen Einladungswesen rund um die Früherkennungsuntersuchungen befasst sind, kamen am 26. Juni auf Einladung der Servicestelle Kindesschutz und der Zentralen Stelle zu einem überregionalen fachlichen Austausch in Mainz zusammen. Als Vertreter des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) begrüßten Markus Nothof am Vormittag und Dr. Angelika Hornig am Nachmittag die Fachkräfte. Am Vormittag lag der inhaltliche Schwerpunkt auf dem Thema Zugang zu Sozialleistungen und zur Gesundheitsversorgung für Staatsangehörige aus der EU. Dies war ein mehrfach geäußerter Wunsch der Fachkräfte, da ihnen dieses Thema häufig in ihrer täglichen Arbeit begegnet. Roland Graßhoff (rechts), Jurist und Mitglied beim Initiativausschuss für Migrationspolitik Rheinland-Pfalz, und Christa Blum, Allgemeinmedizinerin und engagiert bei Medinetz Mainz e.v., haben in ihren Vorträgen die Versorgungssituation verschiedener Personengruppen im Krankheitsfall dargestellt und über Möglichkeiten (sowie auch Grenzen) des Zugangs zur Gesundheitsversorgung berichtet. Aufgrund unterschiedlicher Fallkonstellationen, sei es mit oder ohne Krankenversicherung im Herkunftsland, sind die Zugangsvoraussetzungen im Einzelfall allein schon durch kulturell und sprachlich bedingte Verständigungsschwierigkeiten für alle Beteiligten oftmals nur mühsam aufzuklären. Bild links: Christa Blum, Medinetz Mainz e.v. Markus Nothof stellte die kürzlich vom Ministerium herausgegebene Broschüre Nicht versichert was tun? vor, und verband damit seinen Wunsch, mit dieser Broschüre den Fachkräften vor Ort eine möglichst breit angelegte und praxisnahe Hilfestellung für ihre tägliche Beratungsarbeit an die Hand geben zu können. Das anschließende Podiumsgespräch mit den Referenten Christa Blum und Roland Graßhof unter spontaner Beteiligung von Markus Nothof nutzen die Fachkräfte gerne für ihre Fragen und einen lebhaften Erfahrungsaustausch. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

27 v.l.n.r. Markus Nothof, Kerstin Röhlich-Pause, Holger Ferdinand und interessierte Zuhörer Am Nachmittag präsentierte Kerstin Röhlich- Pause gemeinsam mit dem Kollegen Holger Ferdinand, als neuem Ansprechpartner für die Fachkräfte der Gesundheitsämter in der Zentralen Stelle in Trier, die aktuellen Entwicklungen im Einladungswesen. Mehr als Meldungen über nicht eingegangene Früherkennungsuntersuchungen wurden im Jahre 2013 an die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter weitergeleitet und von ihnen bearbeitet. Anlass genug, den Fachkräften für ihr Engagement zu danken. In den sich anschließenden Workshop-Runden entwickelten die Teilnehmenden neue Wege und kreative Möglichkeiten, für eine gelingende Kooperation mit den Partnern vor Ort, wie z.b. den niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzten. Abschließend berichteten Simone Nessler und Karin Wilden vom Gesundheitsamt Südwestpfalz unter dem Programmpunkt Aus der Praxis für die Praxis anschaulich und kurzweilig, wie sie das Projekt Elternberatung KiWo in einem Pirmasenser Stadtteil aufgebaut haben, zeigten Fotos aus ihrer Arbeit und standen für Nachfragen der Kolleginnen und Kollegen zu einzelnen Schritten der Projektentwicklung mit Rede und Antwort gerne zur Verfügung. Simone Nessler, Gesundheitsamt Südwestpfalz Rebecca Stefula Telefon LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

28 135 neue Fachkräfte für Frühpädagogik in Rheinland-Pfalz Die berufsbegleitende Weiterbildung des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) des Landesjugendamtes bereitet in 20 Tagen fundiert auf die Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren vor. Diese Qualifizierung stößt landesweit auf nach wie vor großes Interesse und wird an vielen Orten durchgeführt. Teils ist das SPFZ Veranstalter und kooperiert mit der örtlichen Ebene, teils bieten andere Veranstalter die Qualifizierung in Kooperation mit dem SPFZ nach dem bewährten Konzept an. Rückblickend möchten wir Ihnen die Absolventinnen und Absolventen des ersten Halbjahres vorstellen, wobei wir den Juli einfach mit dazu nehmen schließlich lesen Sie gerade die August-Ausgabe. Am 28. Februar 2014 ging die Qualifizierung in Bad Kreuznach zu Ende. Veranstalter war das SPFZ in Kooperation mit der Stadt Bad Kreuznach. Die kommunale Fachberaterin Hanna Reschke war Partnerin des SPFZ. Foto links: Fachkräfte für Frühpädagogik in Bad Kreuznach Am 7. März 2014, nur eine Woche später beendeten 19 Erzieherinnen den SPFZ-Kurs im Kreis Bad Dürkheim. Ansprechpartner beim Kooperationspartner im Kreisjugendamt waren Viviane Lantz und Berthold Schneider. Sechs Tage darauf, am 13. März 2014 feierte die Gruppe im Kreis Südwestpfalz ihren Abschluss. Verantwortlich vor Ort für den bereits zweiten Kurs der KVHS Südwestpfalz ist die Fachberaterin Diana Fremgen. Foto rechts: Fachkräfte für Frühpädagogik im Kreis Bad Dürkheim LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

29 Foto links: Fachkräfte für Frühpädagogik im Kreis Südwestpfalz Auch ganz im Westen von Rheinland-Pfalz wurde intensiv gearbeitet. Am 16. Mai 2014 fand der letzte Tag der Weiterbildung an der VHS Prüm statt, die von der kommunalen Fachberaterin Verena Gehrke verantwortlich betreut wurde. Foto rechts: Fachkräfte für Frühpädagogik im Eifelkreis Bitburg-Prüm Im Erbacher Hof erhielten am 23. Mai 2014 die Teilnehmerinnen des vierten Mainzer Kurses ihre Zertifikate. In bewährter Kooperation organisierten das SPFZ als Veranstalter und Christine Maus als Fachberaterin des Kooperationspartners Stadt Mainz die Abschlussveranstaltung. Foto links: Fachkräfte für Frühpädagogik in Mainz Das nördliche Rheinland-Pfalz hat u.a. mit der Verbandsgemeinde Weißenthurm eine frühpädagogisch sehr agile Region. Der dritte Kurs der VHS Weißenthurm wurde am 10. Juli 2014 feierlich beendet, die pädagogische Begleitung des Kurses liegt in den Händen von Andrea Fuß. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

30 Fotot rechts: Fachkräfte für Frühpädagogik in der VG Weißenthurm Die vorerst letzte Zertifikatsübergabe feierte am 17. Juli 2014 die Weiterbildungsgruppe im Donnersbergkreis. Das Kreisjugendamt ist Partner der Veranstalterin Elke Zinn-Spies. Fachkräfte für Frühpädagogik im Donnersbergkreis In sechs der sieben oben genannten Regionen sind bereits neue Kurse gestartet und auch der Donnersbergkreis hat erneut Interesse an einer Neuauflage bekundet. Veronika Bergmann Telefon LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

31 Sie können ja auch hummeln Fachtag für insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz Mit der Einführung des 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Jahr 2005 wurde der Begriff der insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz eingeführt. Fachkräfte im Feld der Kinder- und Jugendhilfe können sich zur Gefährdungseinschätzung eines jungen Menschen durch die InSoFa beraten lassen. Seither wurden zahlreiche Fachkräfte weitergebildet, die diese Aufgabe wahrnehmen. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurde der Beratungsanspruch auch auf weitere Personengruppen, wie z.b. Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen ausgedehnt. Zum ersten Mal luden das Landesjugendamt in Kooperation mit dem Institut für sozialpädagogische Forschung in Mainz (ism) die Insoweit erfahrenen Fachkräfte zu einem Fachtag ein. Den Teilnehmenden sollte ein Forum geboten werden, in dem die besondere Rolle der InSoFa genauer beleuchtet und das eigene Aufgaben- und Beratungsprofil geschärft werden konnte. Rund 70 Fachkräfte waren nach Ludwigshafen gekommen, um sich am Austausch zu beteiligen. In der Begrüßung durch Birgit Zeller, Landesjugendamt, wurde das Feld möglicher Diskussionspunkte für den Tag durch erste Fragestellungen zur Rolle, zum Auftrag, zur Ansiedlung und zu Instrumenten bereits geöffnet. Der Dipl.-Psychologe und Kinder- und Jugendtherapeut Ralf Slüter, seit 1997 der Leiter des Kinderschutz-Zentrums in Hamburg-Harburg, hielt den einführenden Vortrag zum Thema Sicherheit vermitteln in unsicheren Situationen. Zunächst machte er deutlich, dass der häufig diskutierte und zunächst sehr umstrittene Begriff der insoweit erfahrenen Fachkraft seiner Ansicht nach zumindest die Gewissheit beinhaltet, dass die Fachkraft nur insoweit und nicht allseits erfahren sein muss. Ein wichtiger Punkt, denn auch sie kann auf fachliche Expertise, z.b. aus der Psychiatrie oder Medizin angewiesen sein. Dipl. Psych. Ralf Slüter während des Vortrags Weitere wichtige Themen seines Vortrages waren: Emotionale Betroffenheit der Rat suchenden Fachkräfte ist normal sie sind betroffen und sind in Sorge um einen jungen Menschen. Ruhe zu bewahren und Ruhe zu vermitteln steht häufig an erster Stelle. Notwendigkeit von Zuhilfenahme von Instrumenten, die Daten und Fakten im Fall abfragen. Sie tragen dazu bei, das ungute Bauchgefühl zu versachlichen. LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

32 Den Ratsuchenden müssen Strukturen und Verfahren des Kinder- und Jugendhilfesystems oft erst erklärt werden. Zu beratende Fachkräfte müssen durch die InSoFa auf etwaige Reaktionen der Eltern z.b. Leugnen vorbereitet werden. Spaltungsversuche durch die Ratsuchenden bei Unstimmigkeiten zwischen der Rat suchenden Fachkraft und dem Jugendamt. Slüter hierzu: Führen Sie keine fremden Kämpfe! Hierbei gerät das Kind aus dem Blick! Verbindlichkeit für einen Beratungsprozess herstellen. Der Vortrag bot viele Anknüpfungspunkte für das anschließende Open Space. Die Methode des Open Space ist eine Arbeitsform, in der die Tagungs-Pause zum Programm wird. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, ihre Fragen selbsttätig einzubringen und entsprechende Gruppen zu bilden. Alle Fachkräfte haben so die Möglichkeit, ihre Anliegen zu benennen und mit anderen Fachkräften daran zu arbeiten. Die Ermunterung durch Susanne Kros, Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum, Sie können ja auch hummeln, erläuterte sehr bildhaft eine bedeutsame Regel des Open Space: Das Wechseln von Gruppen, wenn man als Teilnehmende denkt, dass es Zeit ist zu wechseln und eine andere Gruppe zu besuchen. Einige Themen und Fragestellungen des Open Space: Der Zugang zur Schule und Beratung für Lehrkräfte Nachhaltigkeit der Beratung Umgang mit Dissens in der Beratung Strukturen, Konditionen, Arbeitsbedingungen und Hierarchie in der Organisation der beratenden Fachkräfte Kriterienbögen zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung Vom Hummeln in den insgesamt elf Arbeitsgruppen wurde sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag reger Gebrauch gemacht! Open Space- Gruppen rund um das Heinrich-Pesch-Haus LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

33 Zum Abschluss des Tages wurden die Themenstränge im Fishbowl gebündelt. Diese Methode stellt eine besondere Form der Diskussion auf Augenhöhe dar. In einem Innenkreis findet die Diskussion statt, während der Außenkreis zuhört. Der Innenkreis kann jedoch von allen Fachkräften betreten werden, so dass alle die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. Diese Methode eignet sich besonders, wenn es keine besonderen Expertinnen und Experten gibt bzw. wenn alle Teilnehmenden sich in ihrer Rolle als Experten wahrnehmen können. Auch diese Möglichkeit wurde gut genutzt und die Stühle im Innenkreis waren zum Ende hin alle belegt. Diskussion im Fishbowl Die Teilnehmenden meldeten zurück, dass es wichtig war, zusammen in den Austausch zu gehen und die InSoFa-spezifischen Fragen diskutieren zu können. Ein weiterer Fachtag für 2015 ist schon in der Planung! Dr. Sandra Menk Telefon LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

34 PERSONALIEN Landesjugendhilfeausschuss (zur Homepage Wappen anklicken) Mitgliederwechsel im Landesjugendhilfeausschuss Als beratende Mitglieder wurden im Einvernehmen mit dem LJHA berufen: für die Gruppe der Lehrerschaft wurde Antje Petri-Burger (IGS Herrstein-Rhaunen) als Nachfolgerin von Christine Hewer zum stellvertretenden beratenden Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss berufen. des Weiteren konnte eine neue Vertretung für den Bereich der Jugendsachen bei der Polizei begrüßt werden. Frank Hasenclever vom Landeskriminalamt wurde als Nachfolger von Ulrich Roeder zum beratenden Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss berufen. Jugendämter Stadtverwaltung Mayen (zur Homepage Wappen anklicken) Im Rahmen einer Umstrukturierung der Fachbereiche im April dieses Jahres wurden die bisherigen fünf Fachbereiche in drei Fachbereiche neu organisiert. Seit dieser Zeit ist Andrea Heimisch Leiterin des Fachbereichs Bürgerdienste. Hierzu zählt auch der Bereich Jugendamt. Somit ist Frau Heimisch seit dem auch offiziell neue Jugendamtsleiterin der Stadt Mayen. Der bisherige Jugendamtsleiter, Gerhard Degen, ist bereits seit dem im wohlverdienten Ruhestand. Das Info dankt Herrn Degen für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit und wünscht ihm für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute. Während der Vakanz hat Dieter Hoben die Jugendamtsleitung kommissarisch übernommen. Seit April ist Herr Hoben Leiter des Bereiches 2.3 Jugendamt und damit offiziell stellvertretende Jugendamtsleitung. Katja Zapp Telefon LANDESJUGENDAMT Ausgabe August

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