SWX Swiss Exchange Wegleitung für die Handelszulassung von internationalen Anleihen an der SWX Swiss Exchange. Version 3.0, 27.
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- Nora Auttenberg
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1 SWX Swiss Exchange Wegleitung für die Handelszulassung von internationalen Anleihen an der SWX Swiss Exchange Version 3.0, 27. April 2001
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3 Inhaltsverzeichnis 1. Standardtransaktionen 1.1 Definition 1.2 Zulassungskriterien 1.3 Entscheidungsgrundsätze für die Handelszulassung von internationalen Anleihen 1.4 Kontrolle der Aufrechterhaltung der Kotierung an ausländischen Börsenplätzen 2. Provisorische Zulassung 2.1 Definition 2.2 Streichung der Handelszulassung bei nicht erfolgter Kotierung an ausländischen Börsenplätzen 2.3 Nichtzustandekommen einer Emission 3. Interessensanmeldung für die Handelszulassung von internationalen Anleihen 3.1 Formular Interessensanmeldung 3.2 Entscheid über die Aufnahme von internationalen Anleihen zum Handel an der SWX 3.3 Orientierung über die Handelszulassung von internationalen Anleihen 4. Kontaktstellen SWX
4 SWX Swiss Exchange Seite 1 1. Standardtransaktionen 1.1 Definition Als Standardtransaktion gilt die Aufnahme von internationalen Anleihen, die bereits an einer von der Zulassungsstelle der SWX anerkannten ausländischen Börse (anerkannte Primärbörse) kotiert sind. Als internationale Anleihen gelten namentlich: Straight Bonds, Convertible Bonds (Wandelanleihen), Exchangeable Bonds (austauschbare Forderungsrechte), Optionsanleihen, Floating Rate Notes. 1.2 Zulassungskriterien Das Reglement für die Handelszulassung von internationalen Anleihen an der SWX Swiss Exchange (fortan: Reglm. intern. Anleihen) regelt die Zulassungskriterien. Die SWX legt die grundsätzliche Erfüllung der folgenden Kriterien und Anforderungen zu Grunde (vgl. Art. 7 Reglm. intern. Anleihen): 1. der Valor ist bereits an einer anerkannten Primärbörse kotiert; vgl. Mitteilung der Zulassungsstelle Nr. 12/00 vom 23. Oktober 2000 (beinhaltet die Zusammenfassung aller per 23. Oktober 2000 anerkannten Primärbörsen); 2. der Valor weist eine Mindestkapitalisierung auf, die einen marktmässigen Handel erwarten lässt; 3. die Abwicklung von Börsentransaktionen muss über eine von der SWX anerkannte Clearingstelle erfolgen können. 1.3 Entscheidungsgrundsätze für die Handelszulassung von internationalen Anleihen Zusätzlich zu den Straight Bonds wird die SWX internationale Wandelanleihen (inklusive Exchangeable Bonds) zum Handel zulassen. 1.4 Kontrolle der Aufrechterhaltung der Kotierung an ausländischen Börsenplätzen Nach erfolgter Aufhebung oder Streichung der Primärkotierung einer internationalen Anleihe wird diese auch vom Handel an der SWX gestrichen (vgl. Art. 11 Reglm. intern. Anleihen).
5 SWX Swiss Exchange Seite 2 2. Provisorische Zulassung Das Kapitel «Provisorische Zulassung» regelt die zusätzlich zu den im Kapitel «Standardtransaktionen» notwendigen Abläufe der beschriebenen Prozesse. 2.1 Definition Als provisorische Zulassung gilt die Aufnahme von internationalen Anleihen zum Handel an der SWX, deren Kotierung an einer anerkannten Primärbörse zwar vorgesehen, jedoch noch nicht erfolgt ist. 2.2 Streichung der Handelszulassung bei nicht erfolgter Kotierung an ausländischen Börsenplätzen Sollte sich erweisen, dass die Kotierung einer internationalen Anleihe an einer Primärbörse ausbleibt, wird die provisorische Handelszulassung der entsprechenden internationalen Anleihe zum Handel an der SWX aufgehoben. 2.3 Nichtzustandekommen einer Emission Beim Nichtzustandekommen einer Emission, d. h. falls eine Emission einer internationalen Anleihe vor ihrer Liberierung rückgängig gemacht wird, sind sämtliche an der SWX getätigten Abschlüsse zu stornieren, resp. zurückzubuchen. Die SWX teilt allen Marktteilnehmern mit, ob und per wann die Handelseinstellung erfolgt und welche Massnahmen zu treffen sind.
6 SWX Swiss Exchange Seite 3 3. Interessensanmeldung für die Handelszulassung von internationalen Anleihen SWX-Teilnehmer können eine Interessensanmeldung für die Zulassung einer internationalen Anleihe zum Handel an der SWX auf schriftlichem Weg, per oder per Fax an die SWX richten. 3.1 Formular Interessensanmeldung Interessensanmeldungen, die bis Uhr bei der SWX eintreffen, können tagfertig erfasst werden; d.h. die internationalen Anleihen können am Folgetag auf der Plattform der SWX gehandelt werden. Trifft eine Interessensanmeldung nach Uhr bei der SWX ein, ist der frühestmögliche Handelstag der übernächste Handelstag. Die SWX behält sich das Recht vor, jederzeit eine Kontingentierung (d.h. mengenmässige Beschränkung) einzuführen. Nachfolgend sind die Formulare für die Interessensanmeldungen für Straight Bonds und internationale Wandelanleihen (inklusive Exchangeable Bonds) aufgeführt. Formulare für weitere Produkte sind in Bearbeitung. SWX-Teilnehmer, die eine Interessensanmeldung an die SWX richten, müssen die ISIN-Nummer zwingend mitliefern. Nur die Eröffnung und Bekanntgabe der ISIN-Nummer ermöglicht den Handel in den entsprechenden internationalen Anleihen an der SWX. Der SWX-Teilnehmer hat anlässlich der erstmaligen Interessensanmeldung betreffend Zulassung von equity-linked Products gleichzeitig mit der Interessensanmeldung ein Termsheet einzureichen (vgl. Art. 12 Reglm. intern. Anleihen).
7 SWX Swiss Exchange Seite Interessensanmeldung für die Zulassung von Straight Bonds zum Handel an der SWX Swiss Exchange SWX weist darauf hin, dass kein Anspruch auf Zulassung dieser Emission an der SWX besteht. Es findet kein Kotierungsverfahren gemäss Kotierungsreglement der SWX statt. SWX Swiss Exchange Product Management Fixed Income Selnaustrasse 30 Postfach 8021 Zürich Tel: +41(0) Fax: +41(0) fixed-income@swx.com Emittent Name: Währung: Valoren-Nummer: Zinstermine: ISIN: (zwingend) Liberierung: Zinssatz: fixed: floating: zero: Zinslaufbeginn: Endverfall: Settlement / Clearing: SIS: Andere: Adresse & Ansprechperson des SWX-Teilnehmers (wird von SWX ausgefüllt) Anleihensbetrag: Geograph-Area: Stückelung: Garantien / Klauseln: Zulassung vorgesehen (Börsenplatz): bereits zugelassen (Börsenplatz): Anmeldung geprüft und weitergeleitet: Stammdaten erfasst: SDC PMF ZUL: * 4D: * EUI: * Parameter erfasst: BBB: * (Trading Parameter) SDC: * (Clearing Parameter) First Trading & Kontrolle * (Visum - Datum - Zeit) SDC: * Kontrollstelle: *
8 SWX Swiss Exchange Seite Interessensanmeldung für die Zulassung von internationalen Wandelanleihen (inkl. Exchangeable Bonds) zum Handel an der SWX Swiss Exchange SWX weist darauf hin, dass kein Anspruch auf Zulassung dieser Emission an der SWX besteht. Es findet kein Kotierungsverfahren gemäss Kotierungsreglement der SWX statt. SWX Swiss Exchange Product Management Fixed Income Selnaustrasse 30 Postfach 8021 Zürich Tel: +41(0) Fax: +41(0) fixed-income@swx.com Emittent Name: Währung: Valoren-Nummer: Zinstermine: ISIN: (zwingend) Liberierung: Zinssatz: fixed: zero: Zinslaufbeginn: Wandelperiode: Endverfall: Basiswert: Termsheet (Datum vermerken): Wandelbedingungen (insbesondere Conversion / Exchange Ratio usw): Settlement / Clearing: SIS: Andere: Adresse & Ansprechperson des SWX-Teilnehmers (wird von SWX ausgefüllt) Anleihensbetrag: Geograph-Area: Stückelung: Garantien / Klauseln: Zulassung vorgesehen (Börsenplatz): bereits zugelassen (Börsenplatz): Anmeldung geprüft und weitergeleitet: Stammdaten erfasst: SDC PMF ZUL: * 4D: * EUI: * Parameter erfasst: BBB: * (Trading Parameter) SDC: * (Clearing Parameter) First Trading & Kontrolle * (Visum - Datum - Zeit) SDC: * Kontrollstelle: *
9 SWX Swiss Exchange Seite Entscheid über die Aufnahme von internationalen Anleihen zum Handel an der SWX Der Entscheid über die Handelszulassung von internationalen Anleihen an der SWX liegt allein bei der SWX. Die SWX kann auch aus eigener Initiative internationale Anleihen auswählen, die zum Handel zugelassen werden sollen. 3.3 Orientierung über die Handelszulassung von internationalen Anleihen Die SWX publiziert im Newsboard und im Internet die zur Handelszulassung vorgesehenen internationalen Anleihen. Das folgende Beispiel zeigt alle Daten, die über das Newsboard verbreitet werden: First-Trading - Int. Bonds Val.-Nr.: ISIN: Full Name: Symbol: Shortext: Currency: Geographical Area: Control-Segment: Amount in Issue: XS Koninklijke KPN NV EUR KPN NV 05 /CB EUR NL Denomination: Interest Payment: Eurobond EUR EUR 1.5 Mia. jährlich Maturity-Date: Last Trading Date: First Trading Date: Accept Orders Date:
10 SWX Swiss Exchange Seite 7 4. Kontaktstellen SWX Kontaktstelle Adresse Telefon Fax Product Management Fixed Income Clearing and Settlement (Helpdesk Abwicklung) SWX Swiss Exchange Product Management Fixed Income Selnaustrasse 30 Postfach 8021 Zürich SWX Swiss Exchange Static Data & Clearing Selnaustrasse 30 Postfach 8021 Zürich +41(0) (0) fixed-income@swx.com +41(0) (0) zulassung@swx.com
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