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1 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?! Neue Perspektiven der Arbeitsmarktintegration und beruflichen Qualifizierung für MigrantInnen Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ Dokumentation der praxisorientierten Fachtagung landesweiter Beitrag zur Interkulturellen Woche Dienstag, 18. September 2012 von 09:00 bis 15:30 Uhr im Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, Magdeburg

2 Impressum Herausgeber: IQ Servicestelle Arbeitsmarktintegration - Berufliche Anerkennungsberatung Sachsen-Anhalt Süd für das Regionale Netzwerk IQ Sachsen-Anhalt SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbh Zur Saaleaue 51a Halle (Saale) Telefon: Fax: s.hoerner@spi-ost.de Redaktion: Sylvia Hörner und Vitalij Dajev, SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbh, Halle (Saale) Mitschriften der Workshops und des Ausblicks, Stand : Sylvia Hörner und Vitalij Dajev Layout: Maja Kuntzsch, migra e.v., Rostock Fotos: Denise Kürschner, Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.v., Magdeburg Amidou Traore, Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v., Magdeburg Druck: Digital Druckservice Halle GmbH, Halle/ Saale 1. Auflage - Stand 11/2012 Veranstalter: Diese Dokumentation wurde gefördert durch das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung, welches auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund abzielt. Daran arbeiten bundesweit regionale Netzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

3 Inhalt Sylvia Hörner und Vitalij Dajev, IQ Servicestelle Arbeitsmarktintegration Berufliche Anerkennungsberatung Sachsen-Anhalt Süd Vorwort 4 Beate Bröcker, Staatsekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt Grußwort 5 Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Anerkennung und Willkommenskultur in Sachsen-Anhalt 6 Michael Marquardt, Geschäftsführer der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.v. Grußwort des Bündnisses für Zuwanderung und Integration Sachsen-Anhalt e.v. 9 Yonas Ghebregziabher Ankommen in Sachsen-Anhalt Ein biografischer Exkurs 10 Andreas Dieckmann, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Das Ziel vor Augen und doch noch ein weiter Weg?! Erste Erfahrungen mit der Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und Stand der Landesgesetzgebung 11 Workshop 1: Erwachsene im Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungsmöglichkeiten in Arbeitsmarkt und Bildungsangebote 15 Workshop 2: Zugewanderte im SGB II - Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung und Optimierung der Abstimmungen zwischen Leistungsträgern des SGB II und den Migrationsdiensten 17 Workshop 3: ErzieherInnen - Aktuelle Entscheidungspraxis und Ermessensspielräume; Integrations- und Akquiseansätze 20 Workshop 4: LehrerInnen - Aktuelle Entscheidungspraxis und Ermessensspielräume; Integrations- und Akquiseansätze 22 Workshop 5: Fachkraftbedarfe: Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Unternehmen, der Bundesagentur für Arbeit und den Migrationsdiensten 25 Workshop 6: Erfahrungen mit dem neuen Anerkennungsgesetz des Bundes im Handwerk 27 Wie weiter nach 2013?! Vorschläge für Schwerpunkte des Landes in der neuen ESF-Periode 28 Tagungsprogramm 30 TeilnehmerInnenliste 32 Links 36 Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 3

4 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?! Neue Perspektiven der Arbeitsmarktintegration und beruflichen Qualifizierung für MigrantInnen In Sachsen-Anhalt leben rund Menschen mit Migrationshintergrund. Sie sind im Vergleich zu BürgerInnen ohne Migrationshintergrund etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Etwa Personen kommen aus sogenannten Drittstaaten, haben also ihre Berufsqualifikation außerhalb der Europäischen Union bzw. der Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums erworben. Gleichzeitig sind die Folgen des demografischen Wandels und dem daraus resultierenden Fachkräftemangel in Sachsen Anhalt besonders deutlich. Prognosen zufolge wird die Bevölkerung des Bundeslandes in den kommenden Jahren um ein Drittel schrumpfen. So ist es essentiell, vorhandene Ressourcen bereits hier lebender BürgerInnen rechtzeitig zu erkennen und optimal einzusetzen. Sehr oft sind nicht anerkannte ausländische Berufsabschlüsse der Grund dafür, dass Menschen trotz einer Ausbildung eine freie Stelle nicht besetzen können. Seit dem 1. April 2012 gibt es mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz des Bundes) erstmals - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - den Rechtsanspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung bereits erworbener Berufsqualifikationen. Das Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) in Sachsen Anhalt startete im Juli 2011, um u.a. die Umsetzung dieses Gesetzes zu begleiten und die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Mit vier Servicestellen ist es in allen Regionen des Landes präsent und unterstützt die Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik, Verbänden, Unternehmen, Beratungsstellen sowie Migrantenselbstorganisationen. Gemeinsam mit dem Bündnis für Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt e.v. sowie der Landesintegrationsbeauftragten Frau Susi Möbbeck bot das Netzwerk mit der diesjährigen Fachtagung eine breite Kommunikationsplattform an, um aktuelle Themen und Problemlagen der Arbeitsmarktintegration und beruflichen Qualifizierung für Menschen mit Migrationshintergrund zu reflektieren und zu diskutieren. Es ging vor allem um folgende Fragen: Welche Erfahrungen sind bisher beim Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gesammelt worden und welche Erfahrungen gibt es bereits mit dem neuen Anerkennungsgesetz des Bundes? Wie gestaltet sich die aktuelle Praxis zum Thema Anerkennung und Qualifizierung in bestimmten Berufsfeldern? Aber auch: Wie kann eine Vernetzung aller beteiligten Akteure bestmöglich realisiert werden? In Referaten, Workshops und gemeinsamen Diskussionen tauschten sich dazu ca. 150 TeilnehmerInnen aus. Es kamen Akteure aus Politik und Verwaltung, aus Migrationsfachdiensten, regionalen Integrationsnetzwerken und MigrantInnenorganisationen, VertreterInnen mehrerer Berufskammern, der Arbeitgeberverbände, aus Unternehmen sowie den örtlichen Agenturen für Arbeit und Jobcentern und nicht zuletzt waren auch VertreterInnen aus Wissenschaft und Forschung anwesend. Mit dieser Tagungsdokumentation möchten wir Ihnen die wichtigsten Inhalte und Ergebnisse der Referate und Workshops an die Hand geben. Wir hoffen, dass Sie Vieles davon für Ihre Arbeit und in Ihren Netzwerken für eine bessere Arbeitsmarktintegration und soziale Verwurzelung Zugewanderter in Sachsen-Anhalt nutzen können. Eine Übersicht aller Teilnehmenden finden Sie im Anhang dieser Dokumentation, ebenso den Veranstaltungsplan. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir die Inhalte der Tagung nach bestem Wissen und Verständnis protokolliert haben. So es uns zeitlich und organisatorisch möglich war, stimmten wir Texte mit einzelnen RednerInnen/ReferentInnen ab. Insofern möchten wir uns für etwaige übersehene inhaltliche Missverständnisse vorsorglich entschuldigen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine professionellen JournalistInnen sind, sondern im täglichen operativen Geschäft der Arbeitsmarktintegration stehen. So ist es uns trotz Sorgfalt nicht möglich, jenen Maßstäben in Gänze gerecht zu werden, welche an professionelle Medienschaffende zweifelsohne anzulegen sind. Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen und werden sie gegebenenfalls in die elektronische Ausgabe der Dokumentation nachträglich einarbeiten. Die vorliegende Dokumentation finden Sie ebenfalls unter: Als regionales IQ-Netzwerk möchten wir Ihnen auch in Zukunft eine Plattform für Ihr Feedback, Ihre Anregungen und eine stabile, fachlich übergreifende Vernetzung bieten. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine interessante Lektüre. Sylvia Hörner und Vitalij Dajev Kontakt: IQ Servicestelle Arbeitsmarktintegration Berufliche Anerkennungsberatung Sachsen-Anhalt Süd SPI GmbH Zur Saaleaue 51a Halle (Saale) Tel.: 0345 / s.hoerner@spi-ost.de 4 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

5 Beate Bröcker, Staatsekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, seien Sie ganz herzlich gegrüßt hier im Ministerium für Arbeit und Soziales zu Ihrer heutigen Fachtagung, in der Sie sich mit neuen Perspektiven der Arbeitsmarktintegration und beruflichen Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten befassen. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer widerspiegelt, wie viele Akteure sich mit diesem Thema auseinandersetzen und beschäftigen. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus dem Landtag, dem Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft sind Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsagentur und der Jobcenter sowie Migrationsdienste und Beratungsstellen als auch die großen Wohlfahrtsverbände bei dieser Tagung anwesend. Die offizielle Zahl der in Sachsen-Anhalt gemeldeten arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländer beträgt Stellt man dieser Zahl die ca. 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der heutigen Tagung gegenüber, so könnten diese sofort mit der Beratungsarbeit beginnen. Ihre Anwesenheit heute zeigt aber vor allem, dass das Thema Fachkräftemangel neue Impulse in die Migrations- und Integrationspolitik trägt. Wir sprechen heute nicht über Defizite der Migranten, sondern über die Frage, wie wir die Potentiale von Zugewanderten heben und ihre Kompetenzen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels nutzen können und in welchem Ausmaß wir auch auf Zuwanderung angewiesen sind, um unseren Fachkräftebedarf zu decken. Die europäische Schuldenkrise hat in vielen europäischen Staaten eine Beschäftigungskrise ausgelöst und damit auch innereuropäische Wanderungsbewegungen ausgelöst. Darin liegen auch Chancen. So lernt in Spanien aktuell jeder zweite Arbeitslose die deutsche Sprache, um nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten. Diese Chance gilt es für Sachsen-Anhalt wahrzunehmen: offen für Zuwanderung zu sein, Willkommenskultur und Integrationsangebote zu entwickeln sowie Anreize zu schaffen, um die hier Ansässigen zu halten, auszubilden und zu integrieren. getreten ist, wird der Rechtsanspruch auf Prüfung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft für die in Bundeszuständigkeit geregelten Berufe eingeführt und damit für sogenannte Drittstaatsangehörige überhaupt erst eröffnet. Die Länder wollen gemäß Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten das Bundesgesetz möglichst einheitlich umsetzen und analoge Landesgesetze für die in Landeszuständigkeit geregelten Berufe zügig beschließen. Hamburg hat ein entsprechendes Gesetz bereits beschlossen, alle anderen Länder arbeiten noch daran. In Sachsen-Anhalt ist die erste Kabinettsbefassung und Freigabe zur Anhörung für den Herbst vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll nach Möglichkeit noch 2012 in den Landtag eingebracht werden und kann dann in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten. Mit der schnelleren Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse kann ein entscheidender Beitrag zur besseren Nutzung aller Potentiale für die Sicherung des Fachkräftebedarfs und damit zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes geleistet werden. Um die gesetzlichen Veränderungen zu einem Erfolg werden zu lassen, ist ein umfassender Informationsaustausch und eine intensive Vernetzung der beteiligten Akteure, insbesondere der Beratungsdienste und der Arbeitsmarktakteure erforderlich. In diesem Sinne hoffe ich, dass alle Beteiligten den Tag produktiv nutzen können, sich weiter in diesem Thema zu engagieren und wünsche ihnen eine erfolgreiche Fachtagung und einen anregenden Verlauf. Um diese Herausforderungen zu meistern, bedarf es einer Reform der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes, das am in Kraft Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 5

6 Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Anerkennung und Willkommenskultur in Sachsen-Anhalt Sehr geehrte Damen und Herren, ausnahmsweise möchte ich Sie heute nicht mit Daten und Folien zur Migration in Sachsen-Anhalt beglücken. Vielmehr möchte ich einen Blick in die Zukunft werfen. Willkommenskultur in Deutschland und in Sachsen- Anhalt. Was kann man sich darunter vorstellen? Wie könnte das aussehen? Stellen wir uns einfach vor, ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, in Peru aufgewachsen und habe in Lima ein ingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen. Nun möchte ich, zumindest zeitweise, Berufserfahrung im Ausland sammeln. Aus ansprechenden Flyern der Bundesregierung, die an der Stellen wir uns einfach vor, ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, in Peru aufgewachsen und habe in Lima ein ingenieurwissenschaftliches Studium abgeschlossen. Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Uni auslagen, habe ich erfahren, dass Deutschland ein zuwanderungs- und kinderfreundliches Land ist, in dem engagierte Fachkräfte gesucht werden und in dem sie und ihre Familien willkommen sind. Im Internet finde ich das zentrale welcome-portal Living and working in germany your future. Dort sind mehrsprachig alle wesentlichen Informationen über Zuwanderung, Visumerteilung und Aufenthalt gut und einfach aufbereitet. Ich erfahre, welche Berufsfelder besonders gefragt sind und wie ich Kontakt zu deutschen Firmen aufnehmen kann, die ausländische Fachkräfte gewinnen wollen. Ich erfahre, dass und wo meine Kinder bilingual in Kindereinrichtung und Schule aufgenommen werden können. Sachsen-Anhalt scheint für mich besonders interessant zu sein, weil meine ingenieurwissenschaftliche Ausrichtung dort besonders gefragt ist und weil eine ganztägige Betreuung und frühkindliche Bildung meiner Kinder dort von Anfang an gesichert ist. Ich kontaktiere einige Unternehmen in der Region. Parallel dazu will ich mich vorbereiten und besuche am Goethe-Institut in Lima einen Deutschkurs. Auch meine Kinder können bereits vorbereitend zur deutschen Schule gehen und wir nehmen an Bildungsveranstaltungen teil, die uns Kultur, Geschichte und aktuelle Lebenssituation in Deutschland nahebringen. Ich kann meinen Visumantrag online stellen und mich darauf verlassen, dass er innerhalb einer verbindlichen Zeitspanne beschieden wird. Durch einen Link vom Welcome Portal komme ich zum BQ-Portal und erfahre, wo meine zuständige Anerkennungsstelle die Ingenieurkammer wäre, wenn ich in Sachsen- Anhalt meine Anerkennung beantragen möchte und welche Unterlagen ich zur Anerkennung meines Berufsabschlusses dort einreichen muss. Um Unklarheiten zu beseitigen schicke ich eine Mail, die ich mit Hilfe von Google mehr schlecht als recht ins Deutsche übersetze. Noch am gleichen Tag bekomme ich eine kompetente Antwort auf Spanisch und die Telefonnummer eines spanischsprachigen Mitarbeiters. So kann ich schnell alle nötigen Unterlagen einreichen. Nach Abschluss einer nicht einmal dreimonatigen Prüfung erfahre ich, dass mein Abschluss eine Teilanerkennung erhalten hat und dass ich noch eine genau beschriebene Anpassungsqualifizierung benötige. Der zuständige Mitarbeiter kann mir auch sagen, welche Bildungsträger in der Region eine solche passgenaue Fortbildung anbieten. Ich nehme Kontakt mit den Unternehmen auf, mit denen ich über eine Beschäftigung im Gespräch bin und kläre, ob einer der Betriebe eine solche Maßnahme selber durchführt oder mir die Möglichkeit gibt, an einer externen Maßnahme teilzunehmen. Schließlich habe ich die ersten Hürden genommen: ich habe eine Teilanerkennung, ein Unternehmen sagen wir in Bitterfeld - möchte mich einstellen und die dortigen Euroschulen werden die Anpassungsqualifizierung durchführen. Meine kleine Tochter kann eine mehrsprachige Kita besuchen und meine Große wird zunächst in einer Vorbereitungsklasse Deutsch lernen und dann schnellstmöglich am Regelunterricht in der fremdsprachlich profilierten Gemeinschaftsschule in Bitterfeld teilnehmen. Aufgrund eines Besuchs bei der Migrationsberatungsstelle habe ich schon Kontakt zu der lateinamerikanischen Migrantenorganisation (MSO) Si aufgenommen, die mich bei meinen ersten Schritten in Sachsen-Anhalt begleiten, mir Kontakte und Alltagsinformationen vermitteln wird und mir die Möglichkeit gibt, den Austausch mit anderen Menschen aus Lateinamerika zu suchen. Bereits bei meiner Ankunft werde ich von der Integrationskoordinatorin begrüßt und erhalte eine mehrsprachige Willkommensmappe 6 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

7 mit allen wichtigen Informationen zum Leben im Landkreis und in der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Bei meinem ersten Gang in das Bürgeramt der Stadt stehe ich plötzlich im Welcome Center, das die früheren Funktionen der Ausländerbehörde mit allen Integrationsaufgaben verbindet und zu anderen kommunalen Diensten vermittelt. Ich kann mich schnell orientieren und habe mehrsprachig kompetente Ansprechpartner, die nach kurzer Zeit meine Situation kennen und mir bei vielen bürokratischen Hürden helfen. Im Betrieb werde ich mit großem Interesse aufgenommen, da es bislang zwar ausländische, aber keine lateinamerikanischen MitarbeiterInnen gibt, besteht große Neugier. Ich werde gebeten, über das Leben in Peru zu berichten und meine Erfahrungen einzubringen. Da unser Unternehmen eine Kooperation in Spanien aufbaut, sind auch meine sprachlichen Kompetenzen schnell gefragt. Zusammen mit der MSO Si und dem Diversity-Beauftragten unseres Betriebs veranstalten wir einen gut besuchten lateinamerikanischen Kulturabend. Auch meine Kinder fühlen sich schnell wohl. Die Kleine lernt im Kindergarten spielend die deutsche Sprache. Im Rahmen des Bildungsprogramms der Kita spielen interkulturelle Lernerfahrungen eine große Rolle und beim Projekttag Wir sind Kinder einer Erde konnte sie den anderen Kindern schon über das Leben in Peru berichten. Im Rahmen einer Kooperation mit einer Migrantenorganisation werden auch in der Schule meiner großen Tochter interkulturelle Projekte durchgeführt. Die Schule hat eine Patenschaft zu einer Schule in Russland aufgebaut und meine Tochter ist nun völlig darauf versessen, russisch zu lernen, um dann an der geplanten Reise zur Partnerschule teilnehmen zu können. Sowohl die ErzieherInnen als auch die LehrerInnen meiner Kinder sind sehr interessiert und fragen mich, wenn sie im Hinblick auf das interkulturelle Zusammenleben unsicher sind. Sie haben aber auch früher schon an interkulturellen Kompetenztrainings teilgenommen und als in der Schule eine Gruppe mit ausländerfeindlichen Sprüchen auffiel, wurde dies neben einer eindeutigen grenzziehenden Erstreaktion der Lehrerschaft - zum Anlass genommen, um gemeinsam mit Schülervertretung und Elternschaft, beraten durch die Koordinierungsstelle des Netzwerks Schule ohne Rassismus ein längerfristiges pädagogisches Konzept zu Demokratiebildung und interkulturellem Lernen zu erarbeiten. Da war meine Erfahrung als Zugewanderte natürlich auch gefragt und ich arbeite in der Lehrer-Schüler-Eltern-Projektgruppe aktiv mit. Im Integrationspatennetzwerk, das Vieles in diesem Szenario ist noch Zukunftsmusik, manches hat im Alltag schon begonnen. Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung von den Selbstorganisationen und dem Landkreis gemeinsam aufgebaut wurde, habe ich mich inzwischen zur Verfügung gestellt, um neu Zuwandernden die ersten Schritte in Stadt und Landkreis zu erleichtern. Vieles in diesem Szenario ist noch Zukunftsmusik, manches hat im Alltag schon begonnen. Der Weg zur Willkommenskultur wäre allerdings noch deutlich weiter, wenn es sich bei der Ingenieurin aus Peru um eine Asylbewerberin aus Ghana, einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aus Vietnam oder eine Roma aus dem Kosovo handeln würde. Rechtlich befinden wir uns bereits im Wandel: Zuwanderungsgesetz, Hochqualifizierungsrichtlinie, Anerkennungsgesetz, Fachkräftezuwanderung, Arbeitsmarktöffnung für Bleibeberechtigte und Geduldete - die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Bewegung geraten. Allein die übergreifende Botschaft: Zuwanderung willkommen ist vielerorts noch nicht angekommen weder bei den potentiell Zuwanderungswilligen noch in den deutschen Botschaften, Konsulaten und in den Ausländerbehörden, ja noch nicht einmal überall in den Goethe-Instituten, Auslandsschulen und Anerkennungsstellen. Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 7

8 Worum es also geht, wenn wir von Willkommenskultur sprechen, ist neben der Veränderung von ausländerrechtlichen, arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, eine Entbürokratisierung der Verfahren und eine Veränderung in den Köpfen: Eine grundlegende Umstellung von Abwehr auf Werbung, von Unsicherheit auf Neugier, von Bedenken auf Empathie, von Defiziten auf Potentiale. Zu Willkommenskultur und Willkommensgesellschaft gehören zuallererst: ein gesellschaftlicher Grundkonsens und ein positives Bekenntnis zu Zuwanderung, Vielfalt und interkulturellem Zusammenleben; eine Umstellung der ausländer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen auf Zuwanderung; eine Öffnung von Bildungs- und Arbeitsmarktzugängen für Zuwanderung; eine schnellstmögliche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Prüfung ausländischer Qualifikationen in einem möglichst transparenten, einheitlichen und serviceorientierten Verfahren; eine offensive Werbung für Zuwanderung und Vielfalt in der Außendarstellung Deutschlands und Sachsen-Anhalts und eine konsequente Service- und Kundenorientierung im Umgang mit Zugewanderten, was Mehrsprachigkeit und Kultursensibilität einschließt; eine systematische Verankerung von Diversity- Konzepten in der Personal- und Organisationsentwicklung von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung; eine selbstverständliche Implementierung interkulturellen Lernens und interkultureller Kompetenzmodule in allen Bildungsprozessen von der frühkindlichen und schulischen Bildung, über die berufliche Aus- und Fortbildung bis zum bürgerschaftlichen Engagement und den politischen Parteien. Das geht natürlich nicht von heute auf morgen, aber das sind Zielmarken in einem längeren Prozess. Entscheidend ist, dass dieser Prozess in Bewegung gesetzt wird und dazu bedarf es deutlicher Impulse aus den Führungsetagen von Politik und Verwaltung, von Unternehmen, Einrichtungen und Verbänden. Dazu bedarf es der Leitlinien und Vorgaben, der Vorbilder und der Basisimpulse gleichermaßen. Worin in Sachsen-Anhalt erste Schritte auf dem Weg zu einer so verstandenen Willkommenskultur bestehen, darüber wollen wir heute für das Feld der Arbeitsmarktintegration und Anerkennung von Qualifikationen sprechen. Der Weg zu einer Anerkennungsgesetzgebung in Deutschland und in den Bundesländern ist ja auch deshalb so schwer, weil sich in diesem Gesetzesvorhaben die Herausforderungen einer Willkommensgesellschaft in vielfacher Weise brechen: Wie wird sich das Gesetz quantitativ auswirken? Wie viele Antragsteller wird es geben und wie viele Anträge können anerkannt oder teilanerkannt werden? Besteht Gefahr für die Qualitätssicherung unseres Ausbildungs- und Zertifizierungssystems? Wie können wir Abschlüsse aus Ländern anerkennen, die uns kaum bekannt sind, obwohl wir uns doch schon mit den Abschlüssen anderer Bundesländer schwertun? Wie gehen wir mit Kompetenzen um, die sich dem Abgleich mit einem deutschen Referenzberuf entziehen? Wie gehen wir mit langjähriger Berufserfahrung um? Wie können bei Teilanerkennungen die Qualifikationspotentiale genutzt, Anpassungsqualifizierungen realisiert und finanziert werden? Michael Marquardt während einer Diskussion am Ich hoffe, dass wir viele dieser Fragen am heutigen Tag beantworten oder eingrenzen können und dass insbesondere alle diejenigen von Ihnen, die mit Fragen der Anerkennung und Arbeitsmarktintegration ganz praktisch befasst sind, möglichst viel an Information, Kontakten und Impulsen für Ihre Arbeit mitnehmen können, damit die Anerkennungspraxis in Sachsen-Anhalt sich zu einem Pfeiler der Willkommenskultur entwickelt. 8 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

9 Michael Marquardt, Geschäftsführer der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.v. Grußwort des Bündnisses für Zuwanderung und Integration Sachsen-Anhalt e.v. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Bröcker, sehr geehrte VeranstalterInnen/ Vortragende/ Mitwirkende/ Teilnehmende, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Vorstandsmitglied des Bündnisses für Zuwanderung und Integration in Sachsen- Anhalt (BZI), eines der Kooperationspartner dieser Veranstaltung, freue ich mich sehr, Sie alle, die in so großer Zahl erschienen sind, am Beginn unserer Fachtagung begrüßen zu können. Das Bündnis für Zuwanderung und Integration Sachsen-Anhalt e.v. (BZI) Kontakt: Michael Marquardt einewelt haus Magdeburg Schellingstraße Magdeburg Tel.: 0391 / gf@agsa.de Nicht nur der Blick in diesen Raum ist für mich beeindruckend, mehr noch verspricht der Blick auf die Themen der Vorträge und der sechs Workshops sowie auf die Namen und die fachlichen Hintergründe der ImpulsgeberInnen und DiskutantInnen eine Tagung, die Bestandsaufnahme und Ausblick, Information und Erfahrungsaustausch, Problemsicht und die Erörterung von Lösungsansätzen zu verbinden vermag. Gewiss, neu sind das Thema und die Aufgabe nicht! Ich muss die meisten von Ihnen nicht daran erinnern, dass sie bereits in den Dialogforen eine zentrale Rolle spielten, welche durch das BZI und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung initiiert und dank der Mitwirkung vieler Aktiver aus Zivilgesellschaft und Verwaltung sehr ergebnisorientiert gestaltet werden konnten. Aber ist es nicht erstaunlich, wie lange diese Gesellschaft, dieses Land gebraucht haben, bis sie sich besonnen haben, die professionellen und sozialen Kompetenzen der ZuwanderInnen zu nutzen, die bereits seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten in diesem Land leben? Ich erwähne dies, um deutlich zu machen, es ist allerhöchste Zeit! Dabei steht für mich ausdrücklich nicht die demografische Entwicklung im Vordergrund. Sie ist der aktuelle Auslöser für verstärkte Bemühungen, Ausdruck wirtschaftlicher Interessen, sie war und ist Motivation für die gesellschaftliche Debatte und für politisches bzw. gesetzgeberisches Handeln. Für uns, für das Bündnis für Zuwanderung und Integration ist es schlicht eine Selbstverständlichkeit, dass die Gestaltung des Zusammenlebens, der Abbau von Diskriminierung nur gelingen kann, wenn die Menschen, die in unserem Land leben, es aktiv mitgestalten wollen, von der Gesellschaft mit all ihren Fähigkeiten aufund angenommen werden. Wenn es jetzt seit April 2012 für Zugewanderte den Rechtsanspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung ihrer im Herkunftsland erworbenen Berufs- oder Studienabschlüsse gibt, dann verkennen wir nicht welchen Fortschritt dies darstellt. Mit großer Sympathie unterstützen und begleiten wir als Bündnis für Zuwanderung und Integration auch das Wirken des Netzwerks IQ in Sachsen- Anhalt als Umsetzungsstruktur. Schließlich waren beide Schritte Teil der Handlungsempfehlungen, der Erwartungen in den Dialogforen! Ich hoffe, dass die ersten Zwischenergebnisse, die heute auch vorgestellt werden, den MigrantInnen Mut machen und Ansporn sind, ihre Ansprüche auch in großer Zahl einzufordern und uns alle ermuntern, den begonnenen Weg fortzusetzen. Aber ist es nicht erstaunlich, wie lange diese Gesellschaft, dieses Land gebraucht haben, bis sie sich besonnen haben, die professionellen und sozialen Kompetenzen der ZuwanderInnen zu nutzen, die bereits seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten in diesem Land leben? Michael Marquardt, Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.v. Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 9

10 Ich möchte mein Grußwort aber auch nutzen, um auf eine der nächsten Aufgaben zu verweisen: Aus den auch zu erwartenden Teilanerkennungen ein etwas sperriges Wort erwächst die Notwendigkeit von Nach- oder Anpassungsqualifizierungen. Die werden sehr individuell konzipiert und umgesetzt werden müssen, gilt es doch aus den jeweils spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen der Bewerber und den Anforderungen konkreter Arbeitsmöglichkeiten, die notwendigen Fortbildungsinhalte abzuleiten. Mit Sicherheit eine große Herausforderung für Bildungsträger, Wirtschaft, Hochschulen, Arbeitsverwaltung etc. Und da rede ich noch nicht von der Kosten- und Finanzierungsstruktur solcher Maßnahmen. Adäquate Lösungen zu finden, für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bei den Themen Anerkennung und Arbeitsmarkt, ist zuallererst jedoch keine Frage des Geldes. Am Mittwoch vergangener Woche trafen sich Mitglieder des Runden Tisches gegen Ausländerfeindlichkeit und des Bündnisses für Zuwanderung und Integration mit Mitgliedern des Landtages. Im Zusammenhang mit unserem heutigen Themenfeld sprach der Landtagspräsident Detlef Gürth eine Erwartung aus, die ich hier gern wiedergebe. Sinngemäß sagte er, daß es entscheidend sei, nicht von oben herab, nicht vom hohen Ross den Prozess der Bewertung und Anerkennung zu gestalten, sondern diesen als sehr sinnvoll und notwendig zu begreifen, mit großem Nutzen für uns alle. In diesem Sinne wünsche ich uns eine ertrag- und erfolgreiche Fachtagung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Yonas Ghebregziabher Ankommen in Sachsen-Anhalt Ein biografischer Exkurs Herr Yonas Ghebregziabher floh 2009 aus Eritrea über Griechenland nach Deutschland und stellte in Sachsen-Anhalt seinen Asylantrag. In Eritrea hatte er Chemie studiert. Aufgrund der dort herrschenden Diktatur jedoch war er auf unabsehbare Zeit in der Armee zwangsrekrutiert und konnte seinen Beruf nicht ausüben. Deshalb verließ er schließlich seine Heimat: In Deutschland lebt man friedlich und hat gute Chancen., so Yonas Ghebregziabher. Unmittelbar nach seiner Ankunft in Halle (Saale) wurde er Bibliotheksmitglied und besuchte einen Sprachkurs für Flüchtlinge bei der SPI GmbH in Halle (ESF-XENOS Projekt Jobchance). Bei seinen Internetrecherchen stieß er auf einen Masterstudiengang Polymerchemie an der Martin Luther Universität Halle-Wittenberg und zwar in englischer Sprache. Nun begann ein längerer bürokratischer Hürdenlauf um Immatrikulation und Sicherung des Lebensunterhaltes. Schließlich konnte Yonas Ghebregziabher sein Masterstudium beginnen und erhielt seinen Lebensunterhalt nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Als erster Flüchtling wurde Herr Ghebregziabher im 2. Semester Leistungsstipendiat bei der Rosa Luxemburg Stiftung und war damit von Grundleistungen unabhängig. Während des Studiums musste er sich mit den Gerichtsverfahren gegen seine Auslieferung nach Griechenland (gemäß Dublin-Abkommen 1 ) und mit seinem sich anschließenden Asylverfahren auseinandersetzen. Diese starken persönlichen Belastungen kosteten ihn ein zusätzliches Semester. Im März 2012 erlangte Herr Ghebregziabher erfolgreich seinen Titel als Master der Polymerchemie. Auf die Frage wie es nach seinem Studium weiterging antwortete Yonas Ghebregziabher, dass er anschließend einen Deutschsprachkurs nachholte und sich nun bei verschiedenen Firmen der Region bewirbt, bislang jedoch ohne Erfolg. Er bleibt weiter dran, erwägt aber auch einen Umzug nach Westdeutschland. Yonas Ghebregziabher wurde bei seinen Bemühungen um Bildung und Integration von zwei Trägern der Migrationsarbeit gemeinsam und kontinuierlich unterstützt. 1 Das zwischenstaatliche Dublin-Abkommen regelt die Zuständigkeit für ein Asylverfahren. Demnach ist der erste sichere Mitgliedsstaat dieses Abkommens, welchen ein Flüchtling betritt, zuständig für das Asylverfahren dieses Flüchtlings. Bis vor einigen Jahren waren Individualklagen gegen Dublin-Rückführungen nicht möglich, wurden inzwischen aber wegen unhaltbarer Zustände der Flüchtlingsaufnahme in einigen EU-Ländern von deutschen Gerichten zugelassen und verhandelt. 10 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

11 Andreas Dieckmann, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Das Ziel vor Augen und doch noch ein weiter Weg?! Erste Erfahrungen mit der Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und Stand der Landesgesetzgebung Sehr geehrte Damen und Herren, wieso spricht ein Referent des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft heute zu diesem Thema zu Ihnen? Im Oktober 2008 haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin verständigt, etwas zu tun für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Im Zuge der Qualifizierungsinitiative für Deutschland sollten die Chancen auch für Migrantinnen und Migranten verbessert werden, ihr in der Regel im Ausland erworbenes Wissen und Können auch in Deutschland für Tätigkeiten auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt nutzbar zu machen. Anfang 2009 bildete die Kultusministerkonferenz eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bundesländer und verschiedener Bundesministerien, um zu klären, in welchen Politik- und Gesetzgebungsfeldern entsprechende Veränderungen notwendig sein würden. Seit dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Titel Anerkennungsverfahren begleitet unser Referat diesen Prozess. Diese Arbeitsgruppe, deren Vorsitz neben einem Staatssekretär aus Nordrhein-Westfalen Staatssekretär a.d. Dr. Valentin Gramlich vom Kultusministerium unseres Bundeslandes führte, legte im September 2011 ihren Abschlussbericht vor. Zwischenzeitlich hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf Vorschlag Sachsen-Anhalts am verständigt, beschleunigt einheitliche und unbürokratische Regelungen der Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern zu schaffen. So bildete die Kultusministerkonferenz im Anschluss an jene Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anerkennungsverfahren eine Länder-Arbeitsgruppe der für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen koordinierend zuständigen Ressorts (Arbeitsgruppe Koordinierende Ressorts). Am konstituierte sich diese Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene, den Vorsitz übernahmen die Staatssekretäre der Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Seither bemüht sich unser Ministerium gemeinsam mit den anderen beiden Ministerien, einheitliche Anerkennungsgesetze nach dem Vorbild des am veröffentlichten und zum in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz des Bundes zu entwickeln und auf einen einheitlichen Vollzug dieser Anerkennungsgesetze in den Bundesländern hinzuwirken. Außerdem wurden wir durch unsere Landesregierung beauftragt, die entsprechende Gesetzgebung für Sachsen-Anhalt zwischen allen Ministerien des Landes zu koordinieren und auch in Sachsen-Anhalt eine möglichst einheitliche Umsetzung zu organisieren. Zu diesem Zweck existiert seit März 2011 eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe. Auch die Integrationsbeauftragte der Landesregierung wirkt in dieser Arbeitsgruppe aktiv mit. Was ist neu an diesem Anerkennungsgesetz? Bislang gab es in Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nur für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz und für Bürgerinnen und Bürger Europas nach der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2005/36/ EG). Die EU-Richtlinie bezieht sich aber nur auf sogenannte reglementierte Berufe, also Berufe, bei denen der Staat durch Gesetze oder Verordnungen besondere Bedingungen für den Zugang zum Beruf oder für dessen Ausübung aufgestellt hat. Für alle anderen Berufe, beispielsweise alle Berufe, deren Ausbildung mit einer IHK-Prüfung beendet wird, oder für alle Handwerksberufe gab es diesen Rechtsanspruch nicht. Mit dem am in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz des Bundes besteht nunmehr ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Anerkennbarkeit einer ausländischen Berufsqualifikation im Verhältnis zu einem deutschen Referenzberuf für alle bundesrechtlich geregelten Berufe und Berufszugänge, also reglementierte und nichtreglementierte Berufe. Dieser Anspruch besteht für jede und jeden, die/der über eine außerhalb Deutschlands erworbene Berufsqualifikation verfügt. unabhängig vom Staat, in dem sie erworben wurde unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus in Deutschland und unabhängig von einem Wohnort in Deutschland Ein Anerkennungsantrag kann also auch aus dem Ausland gestellt werden. Bedingungen sind die Absicht, eine Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen und eine nachweisbar abgeschlossene Berufsausbildung. Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 11

12 Neu ist in diesem Zusammenhang auch, dass erstmals parallel zu den in Bund und allen Ländern gleichzeitig stattfindenden Gesetzgebungsverfahren ein umfangreiches System an Beratungsstellen durch das Netzwerk Integration durch Qualifizierung (Netzwerk IQ) eingerichtet wird. An dieser Stelle gleich ein wichtiger Hinweis: Akademische Qualifikationen sind nur dann Berufsqualifikationen im Sinne der Anerkennungsgesetze, wenn sie unmittelbare Voraussetzung für die Ausübung eines konkreten Berufs sind, beispielsweise das Medizinstudium für eine Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt oder ein entsprechendes erziehungswissenschaftliches Studium für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers. Das hängt damit zusammen, dass gleiche Hochschulstudien durchaus für unterschiedliche Berufe qualifizieren können, z. B. in den Geisteswissenschaften. Warum muss es ein Bundesgesetz und 16 Landesgesetze geben? Die Gesetzgebungskompetenz im Beruferecht ist entsprechend den unterschiedlichen Politikfeldern zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Bildung, beispielsweise, ist Ländersache. Daher sind für die Berufe in der Bildung (z.b. ErzieherInnen, LehrerInnen, HochschullehrerInnen) die Länder zuständig. Das ist auch so bei den IngenieurInnen, bei den SozialpädagogInnen, bei den BeamtInnen, bei DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen. Bundesrechtlich geregelt sind durch das Berufsbildungsgesetz bzw. die Handwerksordnung die Ausbildungsberufe in Industrie und Handwerk. Es gibt ungefähr 700 bundesrechtlich geregelte und ca landesrechtlich geregelte Berufe. Das sind keine feststehenden Zahlen. Berufe entstehen und gehen unter. Um in Deutschland frei seinen Arbeitsplatz wählen und unproblematisch auch zwischen den Bundesländern wechseln zu können, ist es natürlich eine wesentliche Voraussetzung, dass die Qualifikationen zwischen den Bundesländern anerkannt werden. Daher ist es ungeheuer wichtig, dass auch bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen die Länder getroffene Anerkennungsentscheidungen gegenseitig akzeptieren. Das von der Arbeitsgruppe Koordinierende Ressorts entwickelte Muster-Anerkennungsgesetz sieht entsprechende Regelungen vor. Es dient seit März 2012 allen Bundesländern als Vorlage im jeweiligen Gesetzgebungsverfahren. Welche Anerkennungsgesetze existieren zurzeit? Als erstes Land hat die Freie und Hansestadt Hamburg am das Hamburgische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschlossen. Es ist am in Kraft getreten. Am beschloss der Saarländische Landtag das entsprechende Gesetz. Die Landtage in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern beraten zurzeit über die entsprechenden Gesetzesentwürfe. In allen anderen Bundesländern werden Regierungsentwürfe vorbereitet oder mit den Verbänden diskutiert. So auch in Sachsen-Anhalt. Am wurde die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf beendet, am wird er mit dem Ergebnis der Anhörung der Landesregierung erneut vorgelegt und dann voraussichtlich dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übersandt. Was haben alle Anerkennungsgesetze gemeinsam? Alle Gesetze sind sogenannte Artikelgesetze. Das heißt, sie bestehen aus mehreren Gesetzen. Das erste Gesetz, Artikel 1, ist immer das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) entweder ohne Zusatz dann ist es das des Bundes-, oder mit dem Zusatz des Landes, das es erlassen hat. In den Folgeartikeln wird dann die Berufsgesetzgebung des 12 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

13 Landes an dieses BQFG angepasst. Es werden z.b. sofern vorhanden die Regelungen gestrichen, die bislang den Umgang mit ausländischen Berufsqualifikationen regelten, es können aber auch berufsspezifische Besonderheiten geregelt werden, z.b. das Erfordernis, die deutsche Sprache auf einem bestimmten Niveau zu beherrschen, bevor der Beruf mit der anerkannten Berufsqualifikation ausgeübt werden kann. Es ist auch möglich zu erklären, dass das BQFG nicht angewandt wird. In diesem Fall sollen aber in dem jeweiligen, sogenannten Fachgesetz die dann anstelle des BQFG geltenden Anerkennungsregelungen bestimmt werden. Das Ziel ist, und das wurde erneut am von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, Anerkennungsverfahren grundsätzlich auf der Basis der BQFG des Bundes und der Länder zu führen. Das sichert einen einheitlichen Verfahrensanspruch, gleiche Entscheidungsfristen, den gleichen Rechtsweg, das gleiche Vorgehen bei der Prüfung und Erarbeitung der Entscheidung und eine wechselseitige Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen durch die einzelnen Länder. Was ist seit zu beobachten? In der Presse konnten Sie verschiedene Artikel finden, die über das Thema und das Inkrafttreten des Gesetzes berichteten. Eine zentrale Einrichtung war und ist immer wieder im Gespräch: Die sogenannte IHK FOSA (FOSA = foreign skills approval) in Nürnberg. Das ist eine Behörde mit zurzeit 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Auftrag von 77 der 80 in Deutschland existierenden Industrie- und Handelskammern die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen für den Bereich der durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufe durchführt. Etwas weniger im Lichte der Presse, aber intensiv im Auftrag der Länder arbeitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Sie beschäftigt sich bereits seit 1905 mit den Bildungssystemen dieser Welt, ist also die Erfahrungsträgerin in Deutschland. Sie konzentriert sich künftig überwiegend auf landesrechtlich geregelte Berufe und akademischen Qualifikationen. In diesem Bereich werden auf der Basis des Lissabon-Abkommens entsprechende Gutachten gefertigt zur Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen im Vergleich zum deutschen Hochschulwesen. Das erfolgt zum einen auf Anforderung der zuständigen Behörden der Länder, zum anderen auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Service wird den Bürgerinnen und Bürgern seit 2010 angeboten. Eine Zeugnisbewertung kostet zurzeit 100,- Euro. Außerdem ist die ZAB zentrale Servicestelle für Anerkennunganträge aus dem Ausland, nimmt diese entgegen, bestimmt, sofern erforderlich, den deutschen Referenzberuf und leitet dann die Antragsunterlagen an die für diesen Referenzberuf zuständige Stelle in dem Bundesland weiter, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin tätig werden möchte. Angenommen wurde, dass für ca Menschen in Deutschland aufgrund ihres Migrationshintergrundes die neuen Prüfungsrechte relevant sein könnten und entsprechende Anerkennungsanträge gestellt würden. In Sachsen-Anhalt wären das etwa Personen, die aus sogenannten Drittstaaten, also Staaten außerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes kommen. Das sind etwa 75 % der in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländer. Es erweist sich als überaus sinnvoll, sich vor Antragstellung ausführlich beraten zu lassen. Andreas Dieckmann, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Festgestellt wurde bisher von allen Beratungs- und für die Anerkennungsverfahren zuständigen Stellen, dass ein starkes Informationsbedürfnis besteht, was jedoch nur in etwa 10% der Fälle zum konkreten Antrag führt. Eine genauere Übersicht wird es Mitte 2013 geben, wenn erstmals durch das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter die entsprechenden Statistiken für das Jahr 2012 erhoben und ausgewertet wurden. Bisher liegen nur vereinzelt Angaben vor, so z.b. von der IHK FOSA oder der ZAB, die von derzeit monatlich etwa 1000 Anfragen auf den unterschiedlichen Kommunikationswegen und ca. 30 weiterzuleitenden Anträgen pro Monat berichtet. (Hier ist das Verhältnis kleiner als 10%, weil aufgrund der Beratung die Anträge häufig dann direkt an die zuständige Stelle gesandt werden.) Es erweist sich als überaus sinnvoll, sich vor Antragstellung ausführlich beraten zu lassen: Zum einen wird damit zur Vollständigkeit der Unterlagen und damit einer zügigen Antragsbearbeitung beigetragen, zum anderen wird intensiv der zugrunde zu legende Referenzberuf ermittelt. Das wiederum ist entscheidend für den (schnellen) Erfolg der Anträge. Wo und wie kann ich nun einen Antrag stellen? Das hängt vom gewählten Referenzberuf ab. Auf den Internetportalen der ZAB oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind die sogenannten zuständigen Stellen berufs- und bundeslandbezogen zu finden. Die Portale informieren auch über weitere Fragen in diesem Zusammenhang, beispielsweise die notwendigen Unterlagen. Aber auch die vielfältigen Beratungsdienste des Netzwerkes IQ ( der Migrationsberatungsdienste, der Bundesagentur für Arbeit und natürlich die Anerkennungsstellen selbst informieren und beraten Antragsteller konkret und berufsbezogen, verweisen auch auf ggf. günstigere Referenzberufe und die dafür jeweils zuständigen Stellen. Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 13

14 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation im Verhältnis zum deutschen Referenzberuf höchstens 600 Anmerkungen: Was kostet das Anerkennungsverfahren? Diese Frage ist noch nicht mit einem einheitlichen Betrag zu beantworten. Ein Anerkennungsverfahren bei den IHKn Hannover und Braunschweig kostet 300 Euro. Bei der IHK FOSA kostet es im Schnitt 420 Euro, aber nicht mehr als 600 Euro. Hinzu kommen allerdings Auslagen für besondere Dienstleistungen (Anfertigung von Übersetzungen, Abnahme spezieller Feststellungsprüfungen, Einholen externer Gutachten usw.) Auch bei den Länderbehörden gibt es (noch) keine einheitlichen Sätze. Gegenwärtig laufen Abstimmung, analog zu dem Gebührentarif der IHK FOSA länderübergreifend eine Gebührenobergrenze von 600 Euro zu definieren. Bei den Landesbehörden wird der Aufwand nach Stunden mit einem entsprechenden Stundensatz berechnet. Hinzukommen werden allerdings auch bei den Länderbehörden die oben bereits erwähnten Auslagen. Die Gebührenobergrenze soll zum einen eine klare Kalkulation für Antragsteller und ggf. das Verfahren Finanzierende (beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit) ermöglichen und möglichst nicht davon abhalten, einen entsprechenden Antrag zu stellen, andererseits aber auch einen spürbaren Beitrag leisten zur Deckung der hohen Kosten für die Länder, die durch die detaillierte Prüfung und stellenweise umfangreiche Recherche entstehen. In Sachsen-Anhalt ist diese Gebührenobergrenze bereits seit Ende Oktober 2012 in der Allgemeinen Gebührenordnung einschließlich entsprechender Gebührenbefreiungstatbeständen verankert. Also zusammenfassend Seit dem gilt das Anerkennungsgesetz des Bundes, die Anerkennungsgesetze der Länder folgen, nach Zeitaufwand in Sachsen-Anhalt wird das Anerkennungsgesetz voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten. Dann besteht ein durchgängiger Rechtsanspruch auf Prüfung der Anerkennbarkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Verhältnis zu einem deutschen Referenzberuf. Wesentliche Unterschiede können durch Berufserfahrung oder entsprechende Ausgleichsmaßnahmen/Feststellungsprüfungen ausgeglichen werden. Die Verfahren sollen für die Antragstellerinnen und Antragsteller erschwinglich bleiben. Das Ergebnis soll ihnen helfen, ihre vorhandenen Qualifikationen und Berufserfahrungen deutschen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu vermitteln, indem sie dem deutschen Berufs- und Ausbildungssystem zuordenbar gemacht werden. Es soll aber gleichzeitig auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern helfen, gezielt zunehmend dringender benötigte Fachkräfte im In- und Ausland ansprechen zu können. Es hat sich gezeigt, dass eine gründliche und umfassende Beratung wichtig ist für den Erfolg eines Anerkennungsverfahrens. Auch eine scheinbare Ablehnung einer Gleichwertigkeit, eine Teilanerkennung, ist ein Erfolg! So zeigen die Teilanerkennung und der Bescheid doch im Detail, welcher Anpassungsqualifizierungsbedarf notwendig, und für eine gute Arbeitsmarktintegration wichtig ist. Also: Das Ziel wird sichtbarer und deutlicher, der Weg kann dennoch länger werden, als zunächst gedacht aber er ist gangbar! Viel Erfolg und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rückfragen bitte an: Andreas Dieckmann Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstr Magdeburg Tel / andreas.dieckmann@mw.sachsen-anhalt.de 1. Die Feststellung der Gleichwertigkeit nach Tarifstelle 1 ist für folgende Personen gebührenfrei: a) Berechtigte nach 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) b) Berechtigte nach 27 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) c) Berechtigte nach 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes d) Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler nach den 1 bis 6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sowie deren nicht deutsche Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge 2. Auslagen werden gesondert berechnet. aus: Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2012, S.57/58 14 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

15 Workshop 1 Erwachsene im Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungsmöglichkeiten in Arbeitsmarkt und Bildungsangebote AsylbewerberInnen und Flüchtlinge 2 bilden eine besondere Zielgruppe unter den MigrantInnen, gestaltet sich doch ihre Integration in den Arbeitsmarkt aus mehreren Gründen äußerst schwierig. Ihre Aufenthaltstitel haben oft eine jeweils nur kurzfristige Laufzeit von circa sechs Monaten, viele müssen aufgrund der Residenzpflicht an einem zugewiesenen Ort wohnen und dürfen aus ihrer Region nur mit behördlicher Erlaubnis vorübergehend ausreisen. Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf einen Integrationskurs. Im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in Deutschland unterliegen sie einem absoluten Arbeitsverbot, in den folgenden vier Jahren sind sie auf dem Arbeitsmarkt i.d.r nur nachrangig vermittelbar. Entscheidungen der Ausländerbehörden über eine Arbeitserlaubnis können in diesem Kontext mehrere Wochen dauern. Flüchtlinge mit gesichertem Daueraufenthalt wurden mit der Reform der Sozialgesetzgebung im Jahr 2005 der Förderung nach dem SGB II zugeordnet. Die im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verbliebenen Aufenthaltsgruppen bleiben aber von jeglicher beruflichen Förderung (Zugang zu Bildungs- und Vermittlungsgutscheinen, geförderten Stellen im zweiten Arbeitsmarkt etc.) ausgeschlossen. Die Mehrheit der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge lebt nichtsdestotrotz viele Jahrzehnte in Deutschland. Die viele Jahre andauernde o.g. arbeitsund sozialrechtliche Isolation führt zu verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit eine vermeidbare Dauerbelastung der sozialen Sicherungssysteme von Ländern und Kommunen bei gleichzeitig herrschendem Fachkräftemangel. Deshalb ist es von gesellschaftlichem Interesse auch Asylsuchende und Flüchtlinge frühestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Workshop beschäftigte sich mit Modellprojekten und Aspekten erfolgreicher Vermittlung in Bildung und Arbeitsmarkt unter diesen erschwerten Bedingungen. Larissa Heitzmann, Koordinatorin des landesweiten ESF-XENOS Netzwerkes Jobbrücke und Jobchance Sachsen-Anhalt stellte dessen Arbeit und Erfahrungen vor. Zielgruppe des Projekts sind u.a. Erwachsene im AsylbLG, die entweder eine Aufenthaltserlaubnis nach 25, 5 AufenthG, eine Duldung nach 60a AufenthG, oder eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen. Ihre Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt geschieht durch 2 Die hier angesprochene Zielgruppe hat vor allem Aufenthaltstitel wie z.b. die Gestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens, die Duldung nach Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung und Unmöglichkeit einer Rückkehr, sowie eine Aufenthaltserlaubnis nach 25,5 AufenthG wegen langfristiger Unmöglichkeit der Ausreise. Sie beziehen lediglich i.d.r. abgesenkte Leistungen nach dem AsylbLG, welches auch keine integrative oder berufliche Förderung beinhaltet. Aus den verschiedenen Aufenthaltstiteln ergeben sich unterschiedliche Rechte beim Zugang zu Arbeitsmarkt und sozialen Leistungen. aktive Vermittlungsarbeit und unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Das umfasst z.b. Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Kontaktaufnahme zu Unternehmen, Vorbereitungen auf ein Bewerbungsgespräch sowie Begleitung bei Behördengängen etc. Jobbrücke und Jobchance wird in Sachsen-Anhalt von acht Projektpartnern realisiert, koordiniert durch die SPI GmbH. Bis zu diesem Zeitpunkt betreut(e) das Netzwerk etwa 840 Flüchtlinge und Geduldete, davon derzeit 400 in Bewerbungs- und Vermittlungsarbeit. Insgesamt konnten ca. 80 Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeit und zusätzlich 23 v.a. Jugendliche in den ersten Ausbildungsmarkt vermittelt werden. Die Arbeitsmotivation ist bei Flüchtlingen und Asylsuchenden allgemein sehr hoch. Der Wunsch seinen Lebensunterhalt eigenständig und auf Dauer zu finanzieren, zeigt sich in der Qualifizierungsbereitschaft, Flexibilität und ausgeprägter Einsatzbereitschaft. Zusätzlich sind die TeilnehmerInnen i.d.r. mehrsprachig und verfügen oft über große interkulturelle Handlungskompetenz. Einsatzbeschränkungen ergeben sich aus dem gesetzlichen Rahmen, u.a. der Beschäftigungsverfahrens-Verordnung (BeschVerfVO) s.o. So sind oft kurzfristige Arbeitsmöglichkeiten nicht nutzbar. Ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt ist nach vier Jahren möglich, wenn die zuständige Ausländerbehörde die Person als kooperativ bei der Beschaffung von Personaldokumenten einschätzt 3. Ist dies nicht Fall, kann sie nach 61 AufenthG bzw. 11 BeschVerfVO ein Beschäftigungsverbot erlassen, das kaum Interventionen zulässt. Frau Heitzmann stellte einige Problembereiche und Lösungsansätze im Projekt vor: Da Asylsuchende und Geduldete keinen Zugang zu Integrationskursen des BAMF 4 haben, werden berufsbezogene Sprachqualifizierungen an verschiedenen Orten in Sachsen-Anhalt angeboten, bzw. TeilnehmerInnen in Sprachkurse externer Bildungsträger vermittelt. Langzeitarbeitslosen, die durch langjährigen isolierten Aufenthalt kaum gesellschaftlich integriert sind und kaum praktische Arbeitserfahrungen besitzen, wird durch Coaching, Bewerbungstrainings, Informationsveranstaltungen, Betriebsrundgängen, Praktika und gemeinsamer Stellensuche mit wachsendem Erfolg geholfen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Vorbehalte regionaler Un- 3 Flüchtlinge und Asylsuchende müssen z.t. in kurzer Zeit ihr Heimatland verlassen und oftmals fehlen wichtige Dokumente, deren Beschaffung bzw. Neuausstellung organisatorisch schwer bis unmöglich sein kann. Ausländerbehörden gehen davon aus, dass ein abgelehnter Asylsuchender rechtlich nicht als ein in seinem Heimatland Verfolgter gilt. Er/Sie ist daher aufgefordert, sich bei den Heimatbehörden um seine Dokumente und die Rückreise zu bemühen. In diesem Zusammenhang kann die Ausländerbehörde Integrationsanreize in Deutschland verbieten und unterbinden. 4 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, finanziert bundesweit Integrationskurse zum erlernen der deutschen Sprache, Zielniveau B1 Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 15

16 ternehmen gegenüber der Einstellung von Flüchtigen und Geduldeten werden durch Beratungsarbeit und praktische Unterstützung beim Erlangen einer Arbeitserlaubnis, durch öffentliche Infoveranstaltungen und die kontinuierliche Begleitung von ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn gesenkt. Trotz verschiedener Erfolge ist das Problem rassistischer Einstellungen auf Arbeitgeber- bzw. Belegschaftsseite aktuell, so dass beispielsweise in einer Stadt B. für eine Teilnehmerin eine neue Einrichtung gesucht werden musste. Flankierend werden Workshops zur interkulturellen Handlungskompetenz am Arbeitsplatz für Flüchtlinge und kontinuierliche Mediationen für ArbeitgeberInnen angeboten, um ggf. einheimische Vorurteile und ablehnende Haltungen abzubauen oder kommunikative Konfliktpotenziale zu minimieren. Eine Abschaffung des AsylbLG hingegen würde einen gleichberechtigten Zugang zur Arbeitsförderung im SGB II ermöglichen und die Notwendigkeit solcher Extra-Projekte beseitigen! Große Schwierigkeiten gibt es bei der Anerkennung beruflicher Qualifikation (ausgenommen im schulischen Bereich). Es gibt im AsylbLG keine Finanzierungsmöglichkeiten für ein Anerkennungsverfahren. Bei einer Bewerbung können lediglich bedarfsorientiert Übersetzungen von Berufszeugnissen durch das Projekt selbst ermöglicht werden. Oft haben Flüchtlinge und Geduldete keine oder nur einen Teil ihrer beruflichen Dokumente bei sich. Problematisch ist der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen/Berufsqualifizierungen nach SGB III. Häufig wird im Zuge des behördlichen Ermessens kein Bildungsgutschein 5 vergeben, da der Aufenthaltsstatus als nicht gesichert betrachtet wird (unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Aufenthaltes in Deutschland). Als weitere Hürde führt dann die psychologische Untersuchung (Zugangsvoraussetzung zu einer Bildungsmaßnahme), aufgrund der nicht ausgeprägten Lese- und Schreibfertigkeiten der deutschen Sprache, zu sehr hohen Durchfallquoten. Die Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen zeigen in Magdeburg: sechs Geduldete erhielten bisher Bildungsgutscheine über je sechs Wochen Dauer zu 800 Euro. Längere Maßnahmen wurden nicht bewilligt. In Halle (Saale) wurden bisher generell ohne gleichzeitigen SGB III Leistungsbezug keine Bildungsgutscheine vergeben, nur Vermittlungskosten für Vorstellungsgespräche und Bewerbungskosten etc. übernommen. Achim Pohlmann stellte das Projekt IKUK - Interkulturelles Kompetenzdreieck Alltags- und Betreuungsassis- 5 Nach 81 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist. (Bundesagentur für Arbeit, : RD-NSB/Emden/AA/Buerger/Allgemein/BB-Bildungsgutschein.html tenz in NRW vor. Ziel ist es, Personen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, deren Aufenthaltserlaubnis nach 25,5 AufenthG sie von Förderungen nach SGB II und III ausschließt, oder die sich im nachrangigen Arbeitsmarktzugang befinden. Die Ausbildung im Rahmen dieses Projektes erfüllt die Voraussetzung zur Anerkennung als Betreuungskraft nach 87 SGB XI. Eine Analyse im Vorfeld zeigte den Bedarf demenzerkrankter Personen, vor allem auch älterer Zugewanderter an einer Versorgung durch interkulturell kompetente BetreuungsassistentInnen mit Zuwanderungsgeschichte. Durch die große Nachfrage nach Fachkräften im ambulanten und stationären Dienst ergaben sich zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Betreuungssektor. Als Partner konnten sowohl Akteure aus dem Gesundheitswesen, Fachstellen, Verwaltung, Arbeitgeber, wie auch Ausländerbehörden gewonnen werden. Im ersten Schritt wurde mit Einrichtungen und Fachstellen der konkrete Bedarf ermittelt (Arbeitsschritte, Arbeitsorganisation, erwünschte Fähigkeiten, Stellenwert Deutschkenntnisse und interkulturelle Fähigkeiten der TeilnehmerInnen). Im nächsten Schritt wurden TeilnehmerInnen geworben und in ein Erkundungspraktikum geschickt, welches zugleich als Orientierung und Eignungsprüfung diente. Dessen Auswertung und Erfahrungen wurden ergänzend in den folgenden Fachunterricht übernommen, der sowohl von Fachstellen, als auch von MitarbeiterInnen aus den Einrichtungen geleitet wurde. Zusätzlich wurden berufsbezogenes Deutsch, interkulturelle Kommunikation und Fachpraktika während der Ausbildung angeboten. Dies half vor allem bei der interkulturellen Sensibilisierung der Einsatzstellen und deren MitarbeiterInnen. Neben diesen Matching-Elementen waren weitere flankierende Maßnahmen: die sozialpädagogische Betreuung der TeilnehmerInnen während der Projektdauer, Klärung bei Aufenthaltsfragen, Abbau persönlicher/familiärer Hemmnisse, Erhebung der Sprachkompetenz, Beratungen zur Berufsanerkennung aus dem Herkunftsland und Bildung einer Klasse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses. Von 90 TeilnehmerInnen konnten 60 anschließend in eine Pflegeausbildung vermittelt werden und 30 in Alternativmaßnahmen. Der abschließende Prüfungsdurchschnitt der Klasse war mit sehr gut landesweit der Beste. Leider ergab sich trotz der Integrationsquote von 90% bei den AbsolventInnen keine anschließende Regelförderung (Sicherung der Nachhaltigkeit)! So müssen wieder völlig neuartige Konzepte entwickelt werden, um diese sozialrechtlich benachteiligte Zielgruppe zu fördern. Eine Abschaffung des AsylbLG hingegen würde einen gleichberechtigten Zugang zur Arbeitsförderung im SGB II ermöglichen und die Notwendigkeit solcher Extra-Projekte beseitigen! Institutionen und Träger für diese Extra-Kooperationen zu gewinnen, ist aufgrund von Vorbehalten gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen nicht einfach und bedarf kontinuierlichen Matchings. 16 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

17 Folgende Empfehlungen sind Ergebnis des Workshops 1 1. Auch für Asylsuchende sollte der Zugang zu Integrationskursen des BAMF geöffnet werden. 2. Mit der Abschaffung des AsylbLG würden Hürden beim Zugang zu Arbeitsförderung und damit die Notwendigkeit zur Schaffung von Extra-Projekten für diese Zielgruppe beseitigt werden. 3. Der Zugang zu Bildungsgutscheinen bzw. zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen seitens der Agentur für Arbeit (SGB III) /Jobcenter (SGB II) sollte geöffnet werden. 4. Mangels beruflicher Förderung im AsylbLG werden Finanzierungsmöglichkeiten für das Berufsanerkennungsverfahren bzw. bedarfsorientierte Übersetzungen beruflicher Qualifizierungen benötigt. 5. Auf die interkulturelle Sensibilisierung von Unternehmen und Belegschaft sollte zum Abbau von Vorurteilen stärker fokussiert werden. 6. Neben der Kontaktierung und kontinuierlichen Beratung von Unternehmen, besonders beim Umgang mit Arbeitserlaubnissen und nachrangigem Arbeitsmarktzugang, ist auch die stärkere Vernetzung aller beteiligten Akteure (Arbeitsverwaltung, Ausländerbehörde, Migrationsdienste etc.) nötig. Workshop 2 Zugewanderte im SGB II - Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung und Optimierung der Abstimmungen zwischen Leistungsträgern des SGB II und den Migrationsdiensten Michael Pulst, Teamleiter für Markt, Integration und Vermittlung im Jobcenter Halle (Saale) erläuterte, wie das Jobcenter Zugewanderten Zugänge zu Arbeitsmarkt, Ausbildung und Qualifizierung ermöglichen kann. Der erste Schritt ist das Profiling, ein persönliches Erstgespräch in welchem verschiedene Aspekte geklärt werden, z.b. persönliche Daten wie Schulabschlüsse, mögliche Einschränkungen, Defizite oder besondere Fähigkeiten, die eine Person besitzt. Es handelt sich um eine Standortbestimmung, auf welcher die weitere arbeitsmarktliche Integrationsarbeit des Jobcenters aufbauen soll. Hier werden auch Dritte, zum Beispiel DolmetscherInnen oder Migrationsdienste als kompetente/r BeratungspartnerIn hinzugezogen. Die direkte Integration in den Arbeitsmarkt kann scheitern, wenn deutsche Sprachkenntnisse noch mangelhaft sind, Zeugnisse nicht vorliegen bzw. sie nur teilweise oder gar nicht in Deutschland anerkannt werden können. Um diese Situation zu verbessern, bietet das Jobcenter Qualifizierungsangebote zur beruflichen Weiterbildung an, in welchen die deutschen Sprachkenntnisse verbessert oder Schul- und Berufsabschlüsse nachgeholt werden können. Förderprogramme zum Beispiel der Europäische Sozialfonds (ESF), Maßnahmen des BAMF und die akademische Förderung über die Otto-Bennecke-Stiftung (OBS) stehen als begleitende Hilfen zur Verfügung. Neben beruflicher Weiterbildung können Zugewanderte im SGB II weitere begleitende Hilfen in Anspruch nehmen. Insgesamt betrachtet erfüllen die Jobcenter mit dem Beratungs- und Vermittlungsangebot ein Grund- und Pflichtangebot, um MigrantInnen Wege zur beruflichen Integration aufzuzeigen. Eine wichtige und hilfreiche Anlaufstelle bietet das Berufsinformationszentrum (BIZ). Denn gerade bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollte die Berufs-, Abitur-, bzw. Hochschulberatung während ihres Übergangs von der Schule zum Beruf eine wesentliche stützende Rolle spielen. Außerdem erweisen sich Berufs- und Arbeitsmarktmessen, auf denen sich ArbeitgeberInnen vorstellen, als besonders hilfreich für die Berufsorientierung. Michael Pulst beschreibt die Kooperationsarbeit mit den verschiedenen lokalen Netzwerken, Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen der Stadt Halle (Saale) aus der Sicht des Jobcenters als sehr gut funktionierend. Die Migrationsdienste nehmen den Erfahrungsaustausch mit dem Jobcenter regelmäßig wahr. Treffen und Fallbesprechungen finden zwischen den einzelnen Akteuren statt. Diese Zusammenarbeit trägt zur Festigung der interkulturellen Kompetenz der MitarbeiterInnen des Jobcenters bei und ist besonders wichtig, da Sachverhalte und Gesetzeslage häufig komplex sind. Durch regelmäßige MitarbeiterInnenschulungen werden fachliche Kenntnisse (z.b. Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 17

18 (auf dem Hochschulniveau C1 6 ) absolvieren und werden individuell durch Praktika, Qualifizierung und mit Einstellungshilfen in den Arbeitsmarkt integriert. Das Jobcenter begleitet die TeilnehmerInnen von der Arbeitsplatzrecherche bis zu den ersten Arbeitstagen und verzeichnet hierbei sehr gute Ergebnisse. Von 74 TeilnehmerInnen konnten 14% in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, 63% besuchten den Deutschkurs, 41% absolvierten Qualifizierungsmaßnahmen und 27% ein mehrmonatiges Praktikum. Folgende Vermittlungsprobleme machte das Projekt deutlich: zur Anerkennungsberatung) und interkulturellen Kompetenz weiter ausgebaut. Dr. Marion Emmer, Geschäftsführerin des Jobcenters Stendal unterstreicht ebenfalls, dass besonders Ausbildung und Arbeit der beste Weg der Arbeitsmarktund sozialen Integration sind. Die Projekte Yes we can und Handwerk trifft Geschichte sollen stellvertretend für viele andere Möglichkeiten beschrieben werden, um Zugang zu Ausbildung und Qualifizierung zu erlangen. Beispielhaft veranschaulichte Dr. Emmer einige strukturelle Zahlen zur Situation von MigrantInnen in der Altmark: während in den Landkreisen der Altmark ihr statistischer Anteil bei gesamt nur 1,9% liegt, leben etwa 80% von ihnen in der Stadt Stendal (ca Personen). Unter den arbeitslosen MigrantInnen sind ca. 75% zwischen 25 und 50 Jahre alt. Gerade diese Altersstufe stellt ein wichtiges Potential für den Arbeitsmarkt dar. Ein weiteres Potential ergibt sich aus den Schulabschlüssen arbeitsloser AusländerInnen, denn laut Statistik verfügt der Großteil über einen Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife. Dies ließe sich gut nutzen, um die Menschen zu einem Berufsabschluss zu führen. Allerdings besitzt der Großteil der arbeitslosen AusländerInnen in der Altmark (noch) keinen Berufsabschluss. Das Projekt Yes we can ist ein regionales Projekt, getragen durch den Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes und gefördert aus Mitteln des Landes, des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des SGB II. Ziel dieses zunächst dreijährigen Projektes ist die Gewinnung von Fachkräften, welche aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte im ländlichen Gebiet gegenwärtig bereits fehlen. Der Abwanderung von MigrantInnen aus der Altmark soll entgegengewirkt werden. Das Jobcenter wählt geeignete TeilnehmerInnen aus und finanziert ihre laufende Grundsicherung. Diese können innerhalb des Projektes einen Sprachkurs 1. Abschlüsse aus den Herkunftsländern werden nicht oder nur teilweise anerkannt. 2. MigrantInnen haben aufgrund negativer Erfahrungen und langer Arbeitslosigkeit ein geringes Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein (erfordert sozialpädagogische Betreuung). 3. Aus Sprachproblemen resultiert Unsicherheit seitens der ArbeitgeberInnen und hinzukommend deren Zurückhaltung und Skepsis, MigrantInnen zu beschäftigen. Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen müssen aktiv und stärker für diese Thematik sensibilisiert werden. Das zweite vorgestellte Projekt Handwerk trifft Geschichte bietet Arbeitsgelegenheiten und fungiert als erste Einstiegsstufe für arbeitslose Zugewanderte. Alte historische Gegenstände werden aufgearbeitet und anschließend Museen und anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Die TeilnehmerInnen gewöhnen sich an einen geregelten Arbeitsalltag und werden zur Aufnahme eines Sprachkurses ermuntert. Es wird jeweils eine individuelle Potentialanalyse erstellt und ein Zukunftsplan entwickelt. Nach sechs Monaten wechseln die TeilnehmerInnen in das Verbundprojekt der Deutschen Angestellten Akademie und des BAMF, in denen auf Grundlage des Zukunftsplanes weitergearbeitet wird. Dort stehen berufsspezifische Kenntnisse im Mittelpunkt, bevor ein auf regionale Bedürfnisse ausgerichteter Folgekurs mit weiteren sechs Monaten anschließt. Die aktive Gestaltung der Region durch die Bearbeitung historischer Gegenstände soll die Identifikation mit der neuen Heimat stärken. Um auch die MitarbeiterInnen des Jobcenters für die kulturellen und religiösen Hintergründe der MigrantInnen zu sensibilisieren, werden regelmäßig interkulturelle Schulungen und Lehrgänge durchgeführt. Die anschließende Diskussion orientierte sich vor 6 Die Zertifizierung der Sprachkenntnisse erfolgt nach einer 6-stufigen Kompetenzskala (A1,A2,B1,B2,C1,C2, wobei A1 die erste Stufe bezeichnet) auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Das Zertifikat B1 ist Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. (Quelle: (Zugriff ) 18 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

19 allem an der Frage in welchen Bereichen MigrantInnen besonders gute Perspektiven haben? Vor allem sind gute Vermittlungsergebnisse für Zugewanderte im Bereich der Altenpflege, sowie als ErzieherInnen zu verzeichnen. Heidi Karsten von migra e.v. aus Mecklenburg-Vorpommern arbeitet beim Integrationsfachdienst Migration. Kernaufgabe dieser seit dem Jahr 2002 landesfinanzierten Dienste ist die berufliche Beratung von MigrantInnen und die Schaffung von Zugängen zu Ausbildung, Qualifikation und Arbeitsmarkt. Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist seit 2009 das Landesprogramm IBQ - Integration durch individuelle berufliche Qualifizierung. Umgesetzt wird es in einem sehr breiten, die Gebietskörperschaften übergreifenden Netzwerk. Es war deutlich geworden, dass sowohl staatliche Akteure als auch die MigrantInnen mit der Arbeitsmarktintegration unzufrieden waren. Nun sind neben dem Projektträger migra e.v. auch die Arbeitsmarktverwaltung (SGB III und SGB II), die IHK, der Unternehmerverband u.v.a. beteiligt. Alle vorhandenen Ressourcen und Akteure sollen wie in einer Prozesskette gebündelt und verzahnt werden. Wichtig sind verbindliche und transparente Verfahren, koordiniert durch migra e.v. TeilnehmerInnen am Programm sind Personen ab 25 Jahren, welche ein Drei-Phasen-Modell absolvieren: Phase 1 Berufliche Erstanamnese: ist eine Erstberatung in welche sich die TeilnehmerInnen auch selbst einbringen können und sollen. Hier geht es um berufliche Anerkennungsberatung und mitgebrachte Ressourcen. Bevor die KundInnen in die zweite Phase wechseln, wird geprüft, ob es sinnvoll ist, zunächst Sprachkurse anzubieten, ehe weitere Schritte unternommen werden. Phase 2 Kompetenzfeststellung: Es erfolgt das individuelle und fachliche Profiling. In Absprache mit dem/ der MigrantIn geht eine Rückmeldung an das Jobcenter. Regionale Unternehmen stehen als PartnerInnen zur Seite, um die beruflichen Kompetenzen des/der jeweilige/n MigrantIn einzuschätzen. Wichtig ist die transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Phase 3 Berufliches Coaching: Individuell aus der zweiten Phase abgeleitet, wird nach weiteren Möglichkeiten gesucht, die Zugang zum Arbeitsmarkt verschaffen. Um Fördermöglichkeiten des Jobcenters zu klären (z.b. Bildungsgutscheine, berufspsychologischer Service), ist der persönliche und sehr gute Kontakt zu den MitarbeiterInnen und Verantwort- lichen des Jobcenters notwendig und vorhanden. Wichtig an diesem Drei-Phasen-Modell ist der individuelle Zuschnitt und die Beteiligung durch die MigrantInnen selbst. Hinzu kommt, dass die kooperierenden Akteure sich eine gemeinsame Wissensbasis schaffen, zum Beispiel durch entsprechende Schulungs- und Informationsveranstaltungen und Trainings. Es finden regelmäßige Netzwerktreffen mit den Akteuren statt und es werden gemeinsame Instrumente (Dokumappe, Glossar mit wichtigen Begriffen, Berufswegeplan für die KlientenInnen) genutzt. Dank seiner positiven Bilanz bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt, wird das IBQ-Programm auch weiterhin von den AuftraggeberInnen unterstützt. 7 Zusätzlich wurden Existenzgründungsprogramme involviert. Insbesondere Unternehmen, welche das fachliche Profiling durchführten, bekamen einen besseren Zugang zu MigrantInnen und deren Kompetenzen. Der Dienstleistungssektor war bisher die wichtigste Branche, in die vermittelt werden konnte. 7 Von ca Beratungen gab es 776 Vermittlungsaktivitäten, davon konnten 231 in sozialversicherungspflichtige und 119 in geringfügige Beschäftigung vermittelt werden, 32 in Ausbildung oder Studium und 17 gingen in die Selbstständigkeit. Nach Abschluss von Workshop 2 wurden folgende Empfehlungen und Problemlagen ausgesprochen 1. Viele kleine Unternehmen öffnen sich erst durch aktive Ansprache für MigrantInnen. Ein Hauptproblem ist für sie dabei der erhöhte zeitliche Aufwand, sie im Betrieb einzugliedern. Als mögliche Lösung könnte ein externer Coach zum Einsatz kommen, der mehrere MigrantInnen in mehreren Unternehmen unterstützt. 2. Das Dreieck Coaching-Unternehmen-Qualifizierung muss ins Zentrum der Migrationsarbeit rücken, um vor allem Unternehmen für dieses Thema zu sensibilisieren. Dafür bedarf es kompetenter und qualifizierter BeraterInnen bzw. ExpertInnen. 3. Die MitarbeiterInnen der Jobcenter stehen vor besonderen Herausforderungen. Sie betreuen die Gesamtheit der Langzeitarbeitslosen, müssen ein breites Branchenwissen besitzen und über interkulturelle Kenntnisse verfügen. Hier die menschliche und rechtliche Seite in Einklang zu bringen, erfordert Expertise. 4. Ein Lösungsansatz, um Unternehmen den Zugang zu MigrantInnen zu erleichtern und Skepsis zu überwinden, ist deren aktives Einbeziehen z.b. beim fachlichen Profiling. So kann der Kontakt zu regionalen und lokalen Unternehmen ausgebaut werden. 5. Der individuelle Ansatz in der Beratung Zugewanderter ist äußerst wichtig und sollte beibehalten werden, da manchmal multiple Vermittlungshemmnisse vorhanden sind. Trotzdem sollten MigrantInnen nicht zu stark separiert werden. 6. Sprachkenntnisse ab dem Niveau B1 (besser B2 bis C1) müssen vorhanden sein, um die Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen (Sprachkurse werden vom Jobcenter finanziert). Die mitgebrachte Muttersprache als wichtiges und wertvolles Kulturgut sollte zugleich stärker in den Fokus der Arbeitsvermittlung rücken. Regionales Netzwerk IQ Sachen-Anhalt 19

20 Workshop 3 ErzieherInnen - Aktuelle Entscheidungspraxis und Ermessensspielräume; Integrations- und Akquiseansätze Mit dem rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen ab 2013 steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, weil die frühkindliche Bildung vorrangig den Grundstein für eine erfolgreiche zukünftige Entwicklung der nachfolgenden Generationen legt. In diesem Bereich bringen MigrantInnen viele Potentiale mit, vor allem für die interkulturelle Entwicklung der Kinder. Helga Heinroth vom DRK Verband Halle-Saalkreis-Mansfelder-Land stellte das von ihr geleitete Projekt Sprachliche Qualifizierung und berufliche Orientierung für MigrantenInnen mit Hochschul-, Fachschul-, oder Berufsabschluss vor. Dieses Projekt begann im September 2011 und war als Bildungsmaßnahme konzipiert, um MigrantInnen schließlich in eine berufsbegleitende Ausbildung zu vermitteln. Der Bedarf an ErzieherInnen (sowohl mit, als auch ohne Migrationshintergrund) ist in Halle (Saale) sehr groß. Als Partner konnten das Personalmanagement des Kita Eigenbetriebes der Stadt Halle (Saale), sowie das Europäische Bildungswerk (Standort Halle (Saale)) und die Euroschule in Halle (Saale) gewonnen werden. Die insgesamt 13 TeilnehmerInnen des Projektes absolvierten ein für die Ausbildung als ErzieherInnen obligatorisches 12-monatiges sozialpädagogisches Praktikum in einer Kita. Parallel zu den 25 Wochenstunden Praktikum besuchten sie einen Berufssprachkurs mit dem Ziel eines Zertifikates B2. Ein weiteres Problem war die Anerkennung von Schul- oder Berufsabschlüssen als Voraussetzung für eine berufsbegleitende Ausbildung. Hier fehlten den TeilnehmerInnen oftmals nötige Unterlagen, so dass mit dem Netzwerk IQ, dem Bildungswerk und in enger Kooperation mit dem Verwaltungsamt Beratungen und Absprachen getroffen werden mussten, wie im Einzelfall vorzugehen sei oder welche Alternativen zur Verfügung stehen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. All dies, wie auch die alltäglichen Herausforderungen der Praktika und die Bewältigung des eigenen Familienalltages stellten die TeilnehmerInnen auf eine harte Bewährungsprobe. Umso größer war nach einem Jahr die Freude über die Arbeitsverträge mit dem Eigenbetrieb der Stadt Halle (Saale), die Zulassung zur Ausbildung seitens des Landesverwaltungsamtes und schließlich das erste Gehalt. Während des Projekts wurden fünf TeilnehmerInnen ersetzt, sechs erhielten eine berufsbegleitende Einstellung, zwei haben beste Aussichten auf Einstellung bei Nachholung schulischer Abschlüsse, ein Teilnehmer wurde auf die schulische Ausbildung vorbereitet und begann 2012 eine Ausbildung als Kinderpfleger und eine Teilnehmerin ist Mutter geworden und orientiert sich im Fernstudium. Diese Zahlen zeugen vom Erfolg, Wichtigkeit und der Notwendigkeit solcher Projekte, eine Fortführung ist geplant u.a. auch mit deutschen TeilnehmerInnen. In der anschließenden Diskussion wurde vor allem ein Leitfaden für die Eingliederung von MigrantInnen in den ErzieherInnenberuf gewünscht. Ebenso wird die verstärkte ergebnisorientierte berufliche Anerkennungsberatung durch die IQ-Beratungsstellen als notwendig erachtet sowie die Beratungen zur Nachqualifizierung bei Teilanerkennungen. Kritisiert wurde die normalerweise lange Prüfzeit der Zulassungsvoraussetzungen für eine ErzieherInnenausbildung. Eingliederungsprojekte wie dieses enthalten Konfliktpotenzial, wenn z.b. Teilzeitkräfte der Einrichtungen bereits auf eine Volleinstellung warten, stattdessen aber eine weitere Teilzeitkraft eingestellt wird. Aufgrund sprachlicher Hürden während des Vorpraktikums und gegebener kultureller Unterschiede besteht ein hoher 20 Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt?!

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