Hintergrund Wohnimmobilienkreditrichtline
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- Kajetan Giese
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1 FINANCIAL SERVICES LEGAL Hintergrund Wohnimmobilienkreditrichtline (WIK-RL) Überblick über die Entstehung der WIK-RL sowie über zivilrechtliche Neuregelungen im Bereich der Kreditvermittlung Wiesbaden, 29. Februar 2016
2 Agenda 1 Hintergrund der WIK-RL 2 Umsetzung der WIK-RL 3 Überblick über die neuen Regelungen der WIK-RL 4 Zivilrechtliche Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler 5 Fazit 1
3 Hintergrund der WIK-RL Entstehung der WIK-RL (1/2) 2007: Vorlage Weißbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte durch EU-Kommission Inhalt: Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Überprüfung der Funktionsweise von Immobilienkrediten in der EU Ziel: Förderung des Wettbewerbs und der Effizienz des EU-Immobilienkreditmarktes durch Maßnahmenpaket Maßnahmenpaket: Erleichterung der grenzübergreifenden Vergabe von Immobilienkrediten Erweiterung des Produktangebots Förderung der Kundenmobilität Erhöhung des Verbrauchervertrauens 2
4 Hintergrund der WIK-RL Entstehung der WIK-RL (1/2) 2008: Weltweite Finanzkrise als Folge einer Immobilienkrise in den USA Grund: Ausfluss unverantwortlicher Vergabe von Immobilienkrediten an Verbraucher mit geringer Bonität in den USA Folge: Schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Folgen auch in der EU Vertrauensverlust in den Immobilienmarkt 2009: Mitteilung der EU-Kommission Impulse für den Aufschwung in Europa Ziel: Reaktion auf weltweite Finanzkrise und Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens in das Finanzsystem Lösung: Schaffung verantwortungsvoller und zuverlässiger Märkte für Wohnimmobilienkreditverträge 3
5 Hintergrund der WIK-RL Entstehung der WIK-RL (2/2) 2011: Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge Ziel: Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens in das Finanzsystem sowie Vereinheitlichung von Rahmenbedingungen für eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit Lösung: Sicherstellung einer verantwortungsvollen Kreditvergabe Vereinheitlichung von Rahmenbedingungen für Marktakteure und Produkte Effiziente Zulassungs- und Aufsichtsregelungen für Immobilienkreditvermittler 2013: Annahme der WIK-RL durch das Europäisches Parlament 2014: Verabschiedung der WIK-RL Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie basiert sowohl auf Überlegungen im Hinblick auf die Förderung von wettbewerbsbestimmten und effizienten EU-Hypothekenkreditmärkten als auch auf dem Gedanken, unverantwortliches Handeln von Marktteilnehmern im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten zukünftig zu verhindern 4
6 Agenda 1 Hintergrund der WIK-RL 2 Umsetzung der WIK-RL 3 Überblick über die neuen Regelungen der WIK-RL 4 Zivilrechtliche Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler 5 Fazit 5
7 Umsetzung der WIK-RL Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Gesetzgebung auf EU-Ebene Verabschiedung WIK-RL Veröffentlichung WIK-RL im Amtsblatt der EU EBA- Veröffentlichung Richtlinien & Good Practice Maßgaben ab Anwendung neuer Regelungen Vorlage Referentenentwurfs zur Umsetzung WIK-RL Veröffentlichung Regierungsentwurf heute bis Umsetzung der neuen Regelungen im BGB, KWG, PAngVO, GewO u.a.m. Gesetzgebung in Deutschland 6
8 Umsetzung der WIK-RL Implementierung der WIK-RL in deutsches Recht Deutsches Umsetzungsgesetz Umsetzung der WIK-RL Umfangreiche Anpassungen einschlägiger Verbraucherdarlehensregelungen u.a. in BGB, KWG, GewO, PAngV Weitreichende Anforderungen an Beratungs-, Informations- und Sorgfaltspflichten der Banken, Vermittler und Versicherungen Umsetzung nationaler Gesetzgebungsvorhaben Aufnahme von Regelungen aus dem Koalitionsvertrag zum Schutz des Verbrauchers vor teuren Dispositionskrediten Wegfall des ewigen Widerrufrechts (auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen worden sind) 7
9 Agenda 1 Hintergrund der WIK-RL 2 Umsetzung der WIK-RL 3 Überblick über die neuen Regelungen der WIK-RL 4 Zivilrechtliche Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler 5 Fazit 8
10 Überblick über die neuen Regelungen der WIK-RL Einteilung der WIK-RL-Anforderungen in 5 Themengebiete Themengebiete Betroffenheit Darlehensgeber Vermittler Vorvertragliche Informationspflichten Neue vorvertragliche Informationen (u.a. Berater-VVI, Vermittler-VVI) Beratungs- und Aufklärungspflichten Neue Beratungs- und Dokumentationspflichten Verantwortliche Kreditvergabe Strengere Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung Vertragsangaben Neue Muster für Widerrufsbelehrungen sowie Erweiterung der Vertragsangaben Organisation & Governance Erlaubnispflicht und neue Anforderungen für Immobilienkreditvermittler 9
11 Überblick über die neuen Regelungen der WIK-RL Neue Definitionen für Verbraucherdarlehen Verbraucherdarlehensverträge = entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge (IVD) Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (AVD) durch ein Grundpfandrecht oder einer Reallast besichert alle Darlehensverträge, die nicht Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind für den Erwerb oder das Erhalten des Eigentums an Grundstücken, Gebäuden oder grundstücksgleichen Rechten geschlossen werden 10
12 Agenda 1 Hintergrund der WIK-RL 2 Umsetzung der WIK-RL 3 Überblick über die neuen Regelungen der WIK-RL 4 Zivilrechtliche Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler 5 Fazit 11
13 Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler Vorvertragliche Informationspflichten I. Vermittler-VVI (1/2) Vorvertragliche Informationspflichten bei Allgemein- Verbraucherdarlehen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Status Quo U. a. Angabe, ob Vermittler von einem Dritten ein Entgelt erhält, sowie gegebenenfalls dessen Höhe Zukünftige Regelung Ergänzung der Informationspflicht, ob Vermittler Entgelt oder sonstige Anreize erhält, sowie gegebenenfalls die Höhe Sonstige Anreize können beispielsweise unterstützende Sachleistungen wie z.b. fachbezogene Schulungsveranstaltungen oder Unterlagen zur Beratungsunterstützung (Broschüren oder Formulare) sein 12
14 Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler Vorvertragliche Informationspflichten I. Vermittler-VVI (2/2) Vorvertragliche Informationspflichten, die zusätzlich bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erbracht werden müssen Status Quo Unter anderem Angabe über den Umfang seiner Befugnisse, insbesondere, ob er ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber oder unabhängig tätig wird Zukünftige Regelung Information über: Identität und Anschrift, Register, Registrierungsnummer, und auf welche Weise der Registereintrag eingesehen werden kann, Bindung an einen Darlehensgeber oder ausschließliche Tätigkeit für einen oder mehrere Darlehensgeber, und wenn ja, die Namen der Darlehensgeber, Methode der Vergütungsberechnung, falls die Höhe noch nicht genau benannt werden kann, zu internen Beschwerdeverfahren für Verbraucher oder andere interessierte Parteien sowie Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde und Rechtsbehelfsverfahren, zur Höhen von Provisionen sowie Angabe zu sonstigen Anreizen; ist die Höhe noch nicht bekannt, so ist mitzuteilen, dass der tatsächliche Betrag zu einem späteren Zeitpunkt im ESIS-Merkblatt angegeben wird; Beratungsleistungen. Form: Information muss auf dauerhaftem Datenträger erteilt werden 13
15 Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler Vorvertragliche Informationspflichten II. Berater-VVI Vorvertragliche Informationspflichten bei Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Immobiliar-Verbraucherdarlehen Status Quo Keine vorvertraglichen Informationen zu erteilen, wenn Beratungsleitungen erbracht werden Information über: Zukünftige Regelung Höhe des Entgelts für Beratungsleistungen (Lässt sich die Höhe des Entgelts nach Satz 1 Nummer 1 noch nicht bestimmen, ist über die Methode zu informieren, die für die Berechnung verwendet wird) Ob der Darlehensgeber seiner Empfehlung nur oder im wesentlichen eigene Produkte zugrunde legt oder neben eigenen Produkten auch eine größere Anzahl von Produkten anderer Anbieter zugrunde legt Form: Information muss auf dauerhaftem Datenträger erteilt werden 14
16 Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen III. Anforderungen an die Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (1/2) Gesetzliche Anforderung Konkrete Inhalte 1 Umfangreiche Bedarfsanalyse Erhebung der konkreten Kundenbedürfnisse Analyse der persönlichen/finanziellen Situation, Präferenzen und Ziele 2 Prüfung geeigneter Produkte Prüfung geeigneter Produktanzahl auf Kundenangemessenheit Freie Vermittler: Ausreichende Zahl von am Markt verfügbaren Darlehensverträgen Gebundene Vermittler: Darlehensverträge aus der Produktpalette des Darlehensgebers an den man gebunden ist Basis: Bedarfsanalyse und realistische Annahmen bzgl. erwarteter Risiken während Darlehenslaufzeit 3 Beraterempfehlung Explizite Produktempfehlung (eins oder mehrere) oder Ausdrücklicher Kundenhinweis, falls keine Empfehlung möglich ist Aushändigung Empfehlung bzw. Hinweis an den Kunden 15
17 Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen III. Anforderungen an die Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (2/2) Beratungsschritte vor Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags Terminvereinbarung Gesprächseinstieg Prüfung geeigneter Produkte Bestätigung/ Vertragsabschluss Gesprächsvorbereitung Umfangreiche Bedarfsanalyse Empfehlung Beratungsprozess Beginn Beratung 16
18 Agenda 1 Hintergrund der WIK-RL 2 Umsetzung der WIK-RL 3 Überblick über die neuen Regelungen der WIK-RL 4 Zivilrechtliche Auswirkungen der WIK-RL auf Vermittler 5 Fazit 17
19 Fazit Was ist zukünftig zu beachten? Neue Definitionen für Verbraucherdarlehensverträge Erweiterung der zu erteilenden vorvertraglichen Informationen Einhaltung gesetzlicher Standards bei der Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen 18
20 Wir stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung Dr. Anna-Luise Achenbach Rechtsanwältin Financial Services Legal KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh The SQUAIRE/Am Flughafen Frankfurt am Main Tel mobile Florian Wagner Rechtsanwalt Financial Services Legal KPMG Rechtanwaltsgesellschaft mbh The SQUAIRE/Am Flughafen Frankfurt am Main Tel mobile
21 Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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