Amtsblatt. Verbandsgemeinde Deidesheim. Meckenheim. Deidesheim. Niederkirchen. Ruppertsberg. 41. Jahrgang Freitag, den 25. Juli

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1 Amtsblatt Verbandsgemeinde Deidesheim Deidesheim Forst Meckenheim Niederkirchen Ruppertsberg 41. Jahrgang Freitag, den 25. Juli Woche Theo Hoffmann Bürgermeister

2 Deidesheim Freitag, den 25. Juli 2014 Seite 2 Notdienste und wichtige Rufnummern Verwaltungseinrichtungen Verbandsgemeindeverwaltung Am Bahnhof 5, Deidesheim Telefon: 06326/977-0, Fax-Nr.: 06326/ , Internet: verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de Bürgermeister: Theo Hoffmann Telefon: 06326/ Sprechstunde des Bürgermeisters Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters ist am Donnerstag, , Uhr. Eine Terminvereinbarung unter Telefon 06326/ Frau Reinhardt ist erforderlich. Öffnungszeiten Verwaltung: Mo bis Fr Uhr Do zusätzlich Uhr Bürgerbüro: Mo bis Mi Uhr - durchgehend Do Uhr - durchgehend Fr Uhr KFZ-Zulassungsstelle: Mo Do Uhr Do zusätzlich Uhr Fr Uhr Tourist-Service GmbH Deidesheim Telefax touristinfo@deidesheim.de, Internet: Während der Hochsaison von August bis Ende Oktober bietet die Tourist-Information mit erweiterten Öffnungszeiten einen zusätzlichen Service. Die Tourist-Information ist an folgenden Zeiten offen: Mo. Do und Uhr Fr und Uhr Sa Uhr Stadtwerke Deidesheim Telefax Notdienst: info@stadtwerke-deidesheim.de Internet: Sonstige Einrichtungen Kläranlage Niederkirchen 8276 Forstrevier Wallberg (Herr Kirchner) 6506 Schwimmbad Deidesheim (während der Badesaison) 6466 Kindertagesstätte Vogelnest Deidesheim 6605 Kindergarten Forst 5106 Kindergarten Niederkirchen 8410 Kath. Kindergarten St. Hildegard Deidesheim 6317 Kath. Kindertagesstätte Meckenheim 5294 Ev. Kindertagesstätte Regenbogen Meckenheim 8406 Kath. Kindertagesstätte St. Martin Ruppertsberg Grundschule Deidesheim Heumarktstraße 8288 Grundschule Meckenheim 8741 Grundschule Niederkirchen 1377 Realschule plus Deidesheim/Wachenheim Standort Deidesheim Musikschule der Verbandsgemeinde Deidesheim 06326/ DRK O.V. Deidesheim (nicht ständig besetzt) Tel./Fax: 6467, drk-deidesheim@t-online.de Bereitschaftsleiter W. Fischer Allgemeines und Textbeiträge Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim Heidemarie Reinhardt Telefon: 06326/ Fax: 06326/ amtsblatt@vg-deidesheim.rlp.de Internet: Annahmeschluss: montags, 9.00 Uhr In Feiertagswochen einen Tag früher Auflage: Exempl., Erscheinungstermin: Freitag Amtsblatt - in eigener Sache Bereitschaftsdienste Ver- und Entsorgungsunternehmen Gas Deidesheim, Niederkirchen und Ruppertsberg Stadtwerke Deidesheim GmbH Forst, Meckenheim Thüga Energienetze GmbH 0800/ Strom Deidesheim u. Niederkirchen (Stadtwerke) Forst, Ruppertsberg (Pfalzwerke Regioservice Maxdorf) 06237/ Meckenheim (Stadtwerke Neustadt) 06321/402-0 Wasser Deidesheim, Forst, Ruppertsberg (Stadtwerke) Meckenheim, Niederkirchen (Friedelsh.Gruppe) 06237/ Abwasser Für die gesamte VG (Kläranlage). Außerhalb der Dienstzeiten in dringenden Notfällen 0171/ Telefax VG-Werke 06326/ Notrufe Notruf 110 Feuerwehr 112 Polizei Haßloch 06324/933-0 Giftnotrufzentrale Rheinland-Pfalz 06131/19240 Rettungsdienst Krankentransporte Rettungsleitstelle für die gesamte Verbandsgemeinde Ärzte und Apotheken Ärztlicher Notfalldienst Für Stadt Deidesheim und die Gemeinden Meckenheim, Niederkirchen, Ruppertsberg: Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Neustadt an der Weinstraße: Krankenhaus Hetzelstift, Stiftstraße 10, Neustadt/Wstr. Telefon: (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz ab 1. April 2014: Mo Di 7.00 Uhr Di Mi 7.00 Uhr Mi Do 7.00 Uhr Do Fr 7.00 Uhr Fr Mo 7.00 Uhr VFT NWT 7.00 Uhr VFT = Tag vor einem gesetzlichen Feiertag NWT = Nächster, auf den Feiertag folgender, Werktag Für die Gemeinde Forst an der Weinstraße: Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Bad Dürkheim: Evangelisches Krankenhaus Bad Dürkheim, Dr.-Kaufmann-Straße 2, Bad Dürkheim Telefon: (ohne Vorwahl) Anzeigenannahme Fieguth Verlag Brigitte Geißler-Schurek Telefon: 06321/ Fax: 06321/ anzeigen@amtsblatt.net Internet: Annahmeschluss: montags, Uhr In Feiertagswochen einen Tag früher Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz ab 1. April 2014 Mi Do 7.00 Uhr Fr Mo 7.00 Uhr VFT NWT 7.00 Uhr VFT = Tag vor einem gesetzlichen Feiertag NWT = Nächster, auf den Feiertag folgender, Werktag Apotheken Dienstbereitschaft Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ Mobilfunknetz: (0,14 /Min.) PLZ (max. 0,42 /Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Freitag, Gutenberg-Apotheke Neustadt und Brunnen-Apotheke Bad Dürkheim Samstag, Marien-Apotheke Maikammer Sonntag, Apotheke im Bruch Bad Dürkheim und Rathaus-Apotheke Neustadt Montag, Kurpfalz-Apotheke Neustadt-Mußbach und Schlosswiesen-Apotheke Deidesheim und Kreuz-Apotheke Böhl-Iggelheim Dienstag, Rochus-Apotheke im Globus Neustadt und Burg-Apotheke Wachenheim und Pfalz-Apotheke Haßloch Mittwoch, Adler-Apotheke Neustadt und Neue-Apotheke Böhl-Iggelheim Donnerstag, Rathaus-Apotheke Deidesheim und Brunnen-Apotheke Neustadt-Hambach Zahnärztlicher Notfalldienst Am Samstag, von 9.00 bis Uhr und an Sonn- und Feiertagen, von bis Uhr ZA. Klaus Weiler, Schillerstraße 5, Deidesheim, Tel / Za. Harald Koch, Friedrich-Ebert-Platz 1, Lambrecht, Tel /2474 Telefonseelsorge Tel /222 - rund um die Uhr - anonym - verschwiegen - datengeschützt - gebührenfrei Im Internet: Tierärztlicher Notfalldienst Zu erfragen unter der Rufnummer jedes niedergelassenen Tierarztes. Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim. Verlag und verantwortlich für den Anzeigenteil: Fieguth-Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Rainer Zais, Niederlassung Friedrichstr. 59, Neustadt, Tel , Fax -66, anzeigen@amtsblatt.net, (für den Inhalt der Auftragsgeber). Druck: Greiser-Druck GmbH & Co. KG, Rastatt. Kostenlose Zustellung wöchentlich freitags. Einzelstücke können bei Tourist-Information Deidesheim oder dem Verlag bezogen werden

3 Seite 3 Freitag, den 25. Juli 2014 Deidesheim Bilinguale Grundschule Deidesheim Auf den Spuren der eiszeitlichen Tierwelt Wieder einmal hatte die Kinderbuchautorin Elke Andersen zu einem Projekt geladen. 25 Kinder versammelten sich auf dem Schulhof, um danach in gespannter Erwartung die Ausstellung Eiszeitliche Tierwelt von Klaus Reis zu bewundern. Die Kinder hatten viele Fragen: Wo haben sie die Knochen gefunden? Wie alt sind diese? Wie haben sie das alle hierher gebracht? Geduldig beantwortete Herr Reis die Fragen der Neugierigen und zeigte Knochen von Höhlenlöwen, Höhlenbären, Rentieren, Auerochsen, Bisons oder auch Mam mutzähne und vieles mehr. Fast alle diese Funde stammen aus der linksrheinischen Region zwischen Bensheim und Mainz. Mit Papier und Bleistift bestückt malten die Kinder ihr jeweiliges Lieblingsfossil. Bei Traubensaftsecco und Muffins präsentierten und erklärten sie untereinander ihre Bilder. Ein herzliches Dankeschön dem passionierten Kunstsammler Herrn Reis für das Öffnen seiner Tore und die tolle Führung. Bleibt zu hoffen, dass diese wertvolle und einmalige Sammlung bald eine gebührende Bleibe findet. Fußballtitel verteidigt Die Deidesheimer Grundschule hat am das Kreis - Grundschulfußballturnier im Bad Dürkheimer Trift - Stadion gewonnen. Den Sieg sicherten sich die Deidesheimer vor der Kurpfalzschule Wachenheim, der Valentin - Ostertag - Schule DÜW sowie der Salierschule DÜW. Ann-Kathrin, Lisa, Till, Fabian N., Fabian K., Lukas, Milan, Lennart, Tino, Luca und Jan legten sich mächtig ins Zeug und holten nach spannenden Spielen zum zweiten Mal hintereinander den Titel des Kreis - Grundschulmeisters. Nachdem alle Teams gegeneinander gespielt hatten, gewann unsere Mannschaft mit 6 Punkten. Zusammen mit ihrem Betreuer, Rektor Bernhard Oberhettinger, brachten die Mädchen und Jungen die Siegerurkunde mit Stolz in die Schule.

4 Deidesheim Freitag, den 25. Juli 2014 Seite 4 Verbandsgemeinde Deidesheim Amtliche Bekanntmachungen Bewirtschaftung des Eckkopfturmes Am kommenden Wochenende, Samstag und Sonntag, dem 26. und 27. Juli 2014 wird der Eckkopfturm nicht bewirtschaftet. Umbaumaßnahmen am Haupteingang des VG-Rathauses Wegen Umbaumaßnahmen an der Eingangstüre ist die Benutzung des Haupteingangs in der Zeit von bis einschließlich nicht möglich. Wir bitten die Besucher, während dieser Zeit unseren Nebeneingang zu benutzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Mitteilung des Ordnungsamtes Da am die Aufbauarbeiten für die Deidesheimer Weinkerwe beginnen, wird die Bahnhofstraße ab selbigem Datum für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ihr Ordnungsamt Bürgerbüro Wir sind gerne für Sie da! Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Deidesheim im Verwaltungsgebäude der VG Deidesheim, Am Bahnhof 5, Deidesheim, Erdgeschoss, Zimmer 0.23 Öffnungszeiten: Montag: Uhr durchgehend Dienstag: Uhr durchgehend Mittwoch: Uhr durchgehend Donnerstag: Uhr durchgehend Freitag: Uhr durchgehend Telefon: 06326/ , oder Fax: 06326/ Wir bieten Ihnen folgenden Service an Abschließende Erledigung: Angelegenheiten des Melderechts (z.b. An-, Umund Abmeldungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Auskunftssperre, Lebensbescheinigungen, Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskunft), Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Ausweispapiere, Ausstellung Fischereischein, Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (ausgenommen Personenstandsurkunden), Ausgabe der Briefwahlunterlagen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft, Fundbüro, Erstellung von Fotokopien, Gewerbean-, um- und abmeldungen, Reisegewerbekarten, Untersuchungsberechtigungsscheine Bei uns erhalten Sie bzw. können Sie folgende Vordrucke abgeben: Abfallbeseitigung, Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung, Bauanträge, Einzugsermächtigungen, Entwässerungsanträge, EU-Weinbaukartei, Anträge auf Führerschein und Euro-Führerschein, Gemüsemeldung, Grünabfallscheine, Meldebögen Winzer, Meldung defekter Straßenlampen, Traubenmostbestände, Viehzählung, Weinerzeugungsmeldung, Wohngeld An unserer Zentrale bzw. unseren Informationsständen erhalten Sie: Abfallkalender, Lohnsteuerantragsformulare, Amtsblatt, Informationsmaterial Musikschule, allgemeines Informationsmaterial, Programm VHS, Weinfestkalender, Wertstoffsäcke, Altbatteriesammelbehälter KFZ-Zulassungs-Service Öffnungszeiten: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr Uhr Freitag: Uhr Neuzulassungen, Umschreibungen von außen mit und ohne Halterwechsel, Umschreibungen innerhalb, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung, Kurzzeitkennzeichen (5 Tage), Technische Änderungen, Änderungen Halterdaten, Reservierung Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette Gebühren und anfallende Kosten können im Bürgerbüro bargeldlos mit EC-Cash (Eurocard mit PIN) entrichtet werden. Auskunft in Rentenangelegenheiten Rentenberatung über die Deutsche Rentenversicherung Rentenberatungstermine, Aufnahme von Rentenanträgen, Kontenklärungen, Anträge auf Rehabilitation oder Anerkennung von Erziehungszeiten werden ausschließlich wahrgenommen von den Versichertenberatern der Deutschen Rentenversicherung oder den Versichertenältesten. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an den Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung: Herrn Norbert Kercher, In der Achen 50a, Neustadt, Tel /5472 oder an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Eichendorffstraße 4 6, Speyer, Tel / (Auskunfts- und Beratungsstelle); kostenfreies Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (vormals LVA) der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormals BfA): Die Beratungsstellen erteilen unabhängig von der Sozialversicherungszugehörigkeit gerne Auskunft. Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung finden in Deidesheim statt. Terminvergabe unter Tel / Seniorenforum Veranstaltungen für Senioren in der VHS VG Deidesheim Bewegungstherapie für Senioren Bewegungstherapie Dozentin: Gisela Weber Kursnummer: H DE Beginn: Donnerstag, Dauer/Uhrzeit/Gebühr: 13 Nachmittage, 15:00-16:00 h, gebührenfrei Ort: Deidesheim, Altenzentrum St. Elisabeth, 3. OG Bewegungstherapie Dozentin: Hannelore Dorn Kursnummer: H DE Beginn: Mittwoch, Dauer/Uhrzeit/Gebühr: 4 Nachmittage, 15:00-16:00 h, gebührenfrei Ort: Forst, Altenstube Bewegungstherapie Dozentin: Hannelore Dorn Kursnummer: H DE Beginn: Mittwoch, Dauer/Uhrzeit/Gebühr: 4 Nachmittage, 14:30-15:30 h, gebührenfrei Ort: Meckenheim, Rathaus Bewegungstherapie Dozentin: Hannelore Dorn Kursnummer: H DE Beginn: Dienstag, Dauer/Uhrzeit/Gebühr: 4 Nachmittage, 15:00-16:00 h, gebührenfrei Ort: Niederkirchen, Pfarrheim, Seniorentreff Jugendtreff Jugendtreff Deidesheim In Hohen Acker 11, Tel /6945 Internet: Kirche Kath. Pfarreiengemeinschaft Deidesheim, Forst u. Ruppertsberg Pfarrbüro Deidesheim, Pfarrgasse 3, Deidesheim Tel /345, Fax: 06326/ kath.deidesheim@t-online.de Homepage: Öffnungszeiten des Pfarrbüros Deidesheim: Montags bis freitags - außer mittwochs - jeweils Uhr Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Ruppertsberg: Donnerstag, von Uhr im Pfarrheim Deidesheim Freitag, und Uhr Ökum. Abschluss-Gottesdienste der Grundschule Uhr Bürgerhospital St. Elisabeth: Heilige Messe Samstag, Uhr Trauung Uhr Trauung Sonntag, Uhr Bürgerhospital St. Elisabeth: Heilige Messe Uhr Heilige Messe mit Taufe Uhr Segnungsgottesdienst für werdende Eltern Dienstag, Uhr Bürgerhospital St. Elisabeth Heilige Messe Mittwoch, Uhr Heilige Messe Donnerstag, Uhr Aussetzung des Allerheiligsten -Beichtgelegenheit Uhr Heilige Messe Forst Freitag, Uhr Hochzeitsamt Samstag, Uhr Vorabendmesse

5 Seite 5 Freitag, den 25. Juli 2014 Deidesheim Ruppertsberg Freitag, Uhr Herz-Jesu-Amt Uhr Pfarrheim: Wortgottesdienst der Messdiener aller 5 Pfarreien, anschl. Grillfest Samstag, Uhr Trauung Sonntag, Uhr Heilige Messe Dienstag, Uhr Heilige Messe Segnungsgottesdienst in Deidesheim für werdende Eltern Herzliche Einladung zum Gottesdienst für werdende Mütter und Väter, Geschwister, Familien und andere, die über das Wunder des Lebens staunen. Der Gottesdienst findet am Sonntag, den 27. Juli um 18 Uhr in der Pfarrkirche St. Ulrich in Deidesheim statt. Die Schwangerschaft ist eine ganz besonders wertvolle und intensive Zeit, in der man über das Wunder des Lebens staunen kann, in der aber auch Fragen und Ängste aufkommen. Dafür soll in diesem Gottesdienst Raum sein. Wir möchten Gott um seinen Segen für Ihr Kind und für Sie selbst bitten. Es besteht in dieser halbstündigen Feier zudem die Möglichkeit zur Einzelsegnung. Dieser Gottesdienst soll Sie ermutigen, die Freude auf Ihr Kind zusammen mit Ihrem Bauch wachsen zu lassen und es mit Liebe und Zuversicht zu erwarten. Bei Fragen können Sie sich gerne bei Stefanie Müller melden: stefanie.mueller-2@bistum-speyer.de oder Tel /345 (Pfarrbüro) Kath. Pfarreiengemeinschaft Niederkirchen und Meckenheim Pfarrbüro Niederkirchen, Im Kirchgarten 2, Niederkirchen Tel /289; Fax: 06326/ kath-pfarramt-ndk@t-online.de Homepage: Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag, Donnerstag u. Freitag jeweils vom Uhr Meckenheim Samstag, Uhr Vorabendmesse Niederkirchen Sonntag, Uhr Festgottesdienst zu Ehren des hl. Pantaleon Uhr Festliche Andacht zu Ehren des hl. Pantaleon Prot. Kirchengemeinde Deidesheim mit Forst, Niederkirchen und Ruppertsberg Samstag, 26. Juli Uhr Trauung Ehepaar Gareth William und Frauke Bailey, geb. Kleimeier, aus Australien Sonntag, 27. Juli Uhr Gottesdienst (Pfr. Hans-Peter Jung) mit Taufe von Maxime Aiguier, Sohn von Jean-Philippe und Katharina Aiguier, geb. Weiß, aus Ruppertsberg Weedgassenfest Trotz der nicht ganz optimalen Witterungsverhältnisse war auch das diesjährige Weedgassenfest der Prot. Kirchengemeinde ein voller Erfolg. Herr Pfarrer Jung und das Presbyterium bedanken sich bei allen, die Kuchen, Lachshäppchen, Getränke und Kaffee gespendet haben. Der Dank gilt auch allen Helfern, ohne die die Durchführung einer solchen Veranstaltung nicht möglich wäre. Besonders wichtig aber sind Jahr für Jahr die zahlreichen Besucherinnen und Besucher aus beiden Konfessionen, die sich trotz der immer wieder auftretenden Regenschauer nicht haben abhalten lassen, das Fest zu besuchen. Ihnen allen gilt der besondere Dank. Prot. Pfarramt Meckenheim Gottesdienste mit Taufe Christlicher Gesprächskreis Wir laden ein zu den kommenden Zusammenkünften, jeweils dienstags Uhr im DBH: 9.9.; 7.10.; 4.11.; als Ökumenisches Adventsgebet Jehovas Zeugen Haßloch Königreichsaal in Haßloch, Gottlieb-Duttenhöfer-Str. 85 Freitag, Uhr Bibelstudium Uhr Predigtdienstschule Uhr Dienstzusammenkunft Sonntag, Uhr Biblischer Vortrag: Das einzige Heilmittel für die kranke Menschheit Uhr Bibelbetrachtung Jehovas Zeugen Bad Dürkheim Königreichssaal in Bad Dürkheim-Ungstein Honigsäckelstraße 1 Telefon 06322/67970 Freitag, Uhr Bibelstudium Uhr Predigtdienstschule Uhr Dienstzusammenkunft Sonntag, Uhr Biblischer Vortrag: In der Ehe Respekt und Liebe bekunden Uhr Bibelbetrachtung Die Gemeinde in Bad Dürkheim Hausversammlung Neutestamentliches Gemeindeleben Samstag,15:30 Uhr mit aktuellen biblischen Themen. Pfarrer-Maurer-Str. 3, Kontakt: Freie evangelische Gemeinde (FeG) Haßloch Gottesdienste am Samstag im Monat um Uhr, Forstgasse 56 a, mit eig. Kindergottesdienst und sep. Mutter-Kind-Raum mit Übertragung Bibeltreff - In der Bibel Gottes Liebe erkennen! mittwochs 14-tägig um Uhr, Tel /6936 freitags 14-tägig um Uhr, Tel / Offener Walkingtreff Samstag morgens, Infos: Ingrid Gillessen, Tel / Dienstag nachmittags, Infos: Annette Schädler, Tel /81417 Weitere Infos unter Wir freuen uns auf Dein/Euer Kommen. Stadt Deidesheim Amtliche Bekanntmachungen 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Deidesheim vom Der Stadtrat Deidesheim hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) in seiner Sitzung am die folgende Änderung der Hauptsatzung vom beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: I. Abschnitt 3 Abs. 1 und 12 Abs. 3 erhalten folgende geänderte und ergänzte Fassung: 3 Ausschüsse des Stadtrates 1. Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse: a) Haupt- und Finanzausschuss b) Ausschuss für Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklung c) Feld- und Waldausschuss d) Ausschuss für Soziales, Jugend, Senioren und Sport e) Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus, Kultur- und Weinwirtschaft f) Rechnungsprüfungsausschuss 12 Ehrenämter bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten 3. Die Stadt Deidesheim kann Beauftragte für den Erlebnisgarten im Ehrenamt bzw. in ehrenamtlicher Tätigkeit bestellen. Die Aufwandsentschädigung wird auf 31,- je Tag festgesetzt. II. Abschnitt Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Deidesheim, Manfred Dörr, Stadtbürgermeister Amtliche Bekanntmachung Zwischen dem und dem finden in der Zeit von 15:00 Uhr und 20:00 Uhr, in verschiedenen Weingütern in Deidesheim Filmaufnahmen mit einem Multikopter statt. Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Az.: HA Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35 Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/ Internet: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

6 Deidesheim Freitag, den 25. Juli 2014 Seite 6 I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Landkreis Bad Dürkheim wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794), am Dienstag, dem vormittags von 8.30 Uhr bis Uhr und nachmittags von Uhr bis Uhr im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen bekannt gegeben. Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter. II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf Mittwoch, den , vormittags 9.00 Uhr ebenfalls im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen. Die Beteiligten werden hiermit geladen als 1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, 2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen, 3) Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß 56 FlurbG. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes oder die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Konrad-Adenauer-Straße 35, Neustadt erheben. Gemäß 187 Bürgerliches Gesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2909), zuletzt geändert durch Artikel 4 (5) des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 59 S. 3719) beginnt die Frist an dem der Bekanntgabe folgenden Tag. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. Vollmachtsvordrucke können bei der Verbandsgemeinde Deidesheim in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß 108 FlurbG und 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei. III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden. Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich. Im Auftrag gez. Gerd Hausmann Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter Rubrik Bodenordnungsverfahren zu finden. Ansprechpartner für das Verfahren sind: Projektleiter Carsten Wiesner Tel / Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung Steffi Lindenau Tel / Sachgebietsleiterin Verwaltung Antoinette Hammel Tel / Nichtamtliche Nachrichten Vereinsmitteilungen TSG 1849 Deidesheim e.v. Abteilung Schach Schachtraining 14-tägig, immer donnerstags in jeder ungeraden Kalenderwoche (z.b. KW3, KW5, usw.), ab 20 Uhr, im unteren kleinen Saal der Stadthalle Deidesheim. Interessenten sind herzlich willkommen. Die Schachabteilung sucht weiterhin Nachwuchsspieler. Schachtraining für Kinder und Jugendliche findet jeden Freitag, 15:30-17Uhr im unteren kleinen Saal der Stadthalle Deidesheim statt. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Info oder Anmeldungen: Josef Lennartz, Tel.: / Abteilung Fußball Aktive Mannschaften TSG Deidesheim II gewinnt Verbandsgemeindeturnier Die Zweite Mannschaft der TSG Deidesheim mit den Trainern Augschwarz/Dörr hat das Verbandsgemeineturnier gewonnen. Im Finale setzte sich die TSG mit 2:0 gegen die Erste Mannschaft des TuS Niederkirchen durch. Ergebnisse der Finalrunde: TSG Deidesheim I TSG Deidesheim II 1:5 TuS Niederkirchen I TuS Niederkirchen II 2:0 Spiel um Platz 3: TSG Deidesheim I TuS Niederkirchen II 6:0 Finale: TSG Deidesheim II TuS Niederkirchen I 2:0 Erweiterte Öffnungszeiten der Tourist-Information in der Saison Während der Hochsaison von August bis Ende Oktober bietet die Tourist-Information mit erweiterten Öffnungszeiten einen zusätzlichen Service. Die Tourist-Information ist an folgenden Zeiten offen: Mo. Do und Uhr Fr und Uhr Sa Uhr Die Vermieter werden gebeten diese geänderten Öffnungszeiten an ihre Gäste weiterzugeben. Außerdem besteht die dringende Bitte während der Hochsaison regelmäßig die Frei- und Belegtzeiten zu melden. Ihr Team der Tourist-Information Deidesheim Winzerverein Deidesheim eg An unsere Mitglieder! Die Kerweweinausgabe an unsere Mitglieder findet vom 26. Juli bis 8. August 2014 statt. Die Geschäftsleitung Amtsübergabe im Lions Club Deidesheim Zu Beginn des Lions-Jahres Anfang Juli hat der LC Deidesheim im Rahmen einer kleinen Feier mit dem Präsidenten Reimer Huy auch einen neuen Vorstand bekommen. Präsident: Reimer Huy Vice-Präsident: Bernhard Webersinn Past-Präsident: Klaus Müller-Dethard Sekretär: Bernd Keuter Schatzmeister. Peter Claassen Clubmaster: Igor Krstin Als Beauftragte für das laufende Jahr sind folgende Clubmitglieder gewählt: Activity: Dr. Clemens Pfister Internet: Bernhard Webersinn Jumelage: Dr. Manfred Rupp PR: Dr. Jens-Uwe Bliesener Fundraising: Dr. Clemens Pfister Weihnachtsmarkt: Ernst Kaiser Zone: H.-Josef Jacobs Archivar: Karl-Heinz Probst

7 Seite 7 Freitag, den 25. Juli 2014 Deidesheim Schwimmverein Deidesheim 1921 e.v. Am Sonntag, , fand zum 53. Mal das Jakob-Lutz-Gedächtnisschwimmen im Deidesheimer Freibad statt. 117 Aktive aus 26 Vereinen sorgten für spannende und abwechslungsreiche Masters-Wettkämpfe. Das hervorragend hergerichtete und wohltemperierte Bad sowie gutes Wetter, zumindest am Vormittag, sorgten für gute Bedingungen um prima Zeiten zu schwimmen: Julia Möbus AK m Freistil 2. Platz 0:35,95 min. Carsten Möbus AK m Brust 2. Platz 0:45,88 min. 50 m Freistil 1. Platz 0:35,58 min. Ulrike Becker AK m Freistil 2. Platz 1:15,74 min. 100 m Brust 2. Platz 1:35,03 min. 100 m Lagen 2. Platz 1:32,36 min. 50 m Brust 2. Platz 0:43,83 min. Thomas Oehl AK m Freistil 2. Platz 0:29,13 min. 100 m Freistil 3. Platz 1:05,26 min. Bei den Familienstaffeln waren 3 x 50 m zu schwimmen, wobei mindestens 2 verschiedene Generationen beteiligt sein mussten. Hierbei belegte Familie Möbus (Philipp, Judith, Julia) den 6. Platz und Familie Becker (Annika, Lars, Ulrike) den 8. Platz. Bei der abschließenden 8 x 50 m Freistil mixed Staffel belegte der SV Deidesheim einen beachtlichen 4. Platz. Es schwammen Ulrike Becker, Hanno Henrich, Julia Möbus, Bruno Wassmer, Ulrike Wehner, Thomas Oehl, Sandra Eichberger und Carsten Möbus. Der SV Deidesheim dankt allen fleißigen Helfern und Kuchenspendern, die zum Gelingen des Schwimmfestes beitrugen. Danke auch der Stadt Deidesheim für die Überlassung des Freibades. Herzlichen Dank dem Roten Kreuz für die Übernahme des Sanitätsdienstes. Ein Dank gilt auch Herrn Dieter Noppenberger, dem Präsidenten des Sportbundes Pfalz, der wie jedes Jahr die Veranstaltung humorvoll und kurzweilig moderierte. Ganz besonderer Dank den Weingütern, die uns wieder zahlreiche Wein- und Sektflaschen für die Siegerprämien spendeten. Südwestdeutsche Freiwassermeisterschaften An den diesjährigen Südwestdeutschen Freiwassermeisterschaften im Willersinnweiher/Ludwigshafen am nahm von unserem Verein nur Ulrike Becker teil. Sie startete über die 2,5 km Strecke und erreichte den 1. Platz in ihrer Altersklasse in der Zeit von 36:10,18 min. Im Gesamtfeld von 44 Teilnehmerinnen (Jahrgänge 2002 bis 1955) belegte sie den 27. Platz. Herzlichen Glückwunsch! Mainzelmännchen des TC Deidesheim erzielen sensationellen Sieg im Landesfinale des TV Rheinland-Pfalz in Ingelheim Nach souveränen Siegen gegen Friedelsheim, Altrip und Mutterstadt qualifizierten sich die Mainzelmännchen des TC Deidesheim (Kinder unter 9 Jahren) zum dritten Mal in Folge für das Landesfinale des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz in Ingelheim. Dort wurde es dann etwas spannender. Nach einem Unentschieden gegen den TC Andernach blieb die Spannung bis zuletzt auf höchstem Niveau. Durch überragende Ergebnisse im Motorik-Wettbewerb konnten die Deidesheimer einen hohen Vorsprung gegen den TC Traben-Trarbach erzielen. Doch die Gegner hatten im Tennis-Wettbewerb noch alle Chancen, die Deidesheimer zu überholen. In den Einzel kam es zu einem Gleichstand. 2 Einzel gingen an Deidesheim, 2 an Traben- Trarbach. In den Doppeln konnten die Deidesheimer jedoch mit großer Willensstärke, viel Ausdauer, hoher Konzentration und sensationellen Schlägen überzeugen. Sie gewannen beide Doppel und der Titel im Landesfinale des TV Rheinland-Pfalz war sicher. Die Trainer Wolfgang Gimbel und Svenja Weidemann sind stolz auf die überragende Leistung ihrer Schützlinge. TC Deidesheim sowie die Trainer gratulieren den Spielern Ferdinand König, Julian Gradt, Johanna Lehmeyer, Ruben Schleef und Victoria Lucas recht herzlich zu diesem tollen Erfolg. Tenniscamps im TC Deidesheim In der 2. und in der 6. Ferienwoche findet jeweils von montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr ein Tenniscamp im TC Deidesheim statt. ( und ) Die Camps richten sich an alle Kinder ab 7 Jahren, egal ob Anfänger, Fortgeschrittene oder Profis. Nähere Infos sowie die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie unter Für die Kleinen zwischen 4 und 6 Jahren wird ein Kinder-Tennisparadies zwischen 10 und 12 Uhr angeboten. Das Camp beinhaltet Tennis-, Athletik- sowie Koordinationstraining und Ballspiele. Bei schönem Wetter gehen wir auch ins Schwimmbad. Jeder Teilnehmer enthält ein Camp-T-Shirt sowie eine Foto- CD. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wolfgang Gimbel: , Svenja Weidemann: Männergesangverein Liederkranz Deidesheim Für unseren Sängerausflug am 27. und in das schöne Altmühltal sind noch einige freien Plätze zu vergeben. Interessierte, auch Nichtmitglieder mögen sich bitte bei unserem 2. Vorsitzenden, Herrn Helmut Lutz unter der Rufnummer 06326/1545 melden. Freunde der Sri Lanka Hilfe, Mittelhaardt e.v. Liebe Mitglieder und Freunde unseres Vereines. Ganz herzlich möchten wir uns bedanken für die zahlreich erhaltenen Kuchenspenden als auch für den Einsatz der fleißigen Helfer zu den Weinprobiertagen im Winzerverein Forst. Der Vorstand Bitte beachten Sie für Ihre Amtsblatt-Artikel unsere -adresse: amtsblatt@vg-deidesheim.rlp.de Forst Amtliche Bekanntmachungen Forster Weinkerwe beim Ungeheuer Die Forster Weinkerwe beim Ungeheuer steht vor der Tür und wir können uns auf schöne Tage in unserem Dorf freuen. Parken im Ort Von Freitag 1. bis einschließlich Dienstag, 5. August wird die Dorfstraße jeweils zwischen 16:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens vollständig für den Autoverkehr gesperrt. Schon am Donnerstag, 31. Juli findet eine Teilsperrung der Dorfstraße statt, da Stände angeliefert bzw. aufgebaut werden. Ich bitte alle dort wohnenden Bürger, Ihre Autos von Donnerstag bis einschließlich Dienstag außerhalb der Dorfstraße und den von der Dorfstraße abgehenden Gassen zu parken. Somit ermöglichen Sie bei Bedarf einen reibungslosen Einsatz der Hilfskräfte und vermeiden gleichzeitig Beschädigungen am eigenen Auto. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bernhard Klein, Ortsbürgermeister Schlachtfest und Prädikatsweinprobe Auf die ersten Veranstaltungen der Kerwe möchte ich schon im Vorfeld hinweisen: Donnerstag, 31. Juli, 18:00 Uhr Schlachtfest des TUS Forst am Sportheim Freitag, 1. August, 19:30 Uhr (Einlass und Begrüßungssekt ab 19:00 Uhr) Große Prädikatsweinprobe der Forster Spitzenlagen im neu renovierten Gewölbekeller des Gutshofs Murjahn, Weinstr. 43. Das diesjährige Motto der Weinprobe ist Weinwandern durch das Forster Rebenmeer. Karten sind im Weingut Georg Mosbacher (Tel.: 329) erhältlich. Bernhard Klein, Ortsbürgermeister Tel: bernhard-klein-forst@t-online.de Gaszähler werden abgelesen Im Auftrag der Thüga Energienetze GmbH sind einmal im Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma U-Serv unterwegs, um die Gaszähler abzulesen. In der Zeit vom 18. August bis 22. September 2014 erfolgt die Ablesung, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Die Ablesung obliegt dem Netzbetreiber, unabhängig davon mit welchem Energielieferanten die Kunden den Vertrag abgeschlossen haben. Die Kunden werden gebeten, den Ablesern die Aufnahme des Zählerstandes zu ermöglichen. Die Ableser sind mit einem Ausweis ausgestattet. Kunden, die von den Ablesern nicht angetroffen wurden, erhalten eine Mitteilungskarte bzw. eine Selbstablesekarte. Sie haben dann die Möglichkeit mit dem Ableser Kontakt aufzunehmen oder den Zählerstand selbst abzulesen, ihn in die Karte einzutragen und portofrei an die Firma U-Serv zu schicken. Die Thüga Energienetze GmbH bedankt sich für die Unterstützung bei der Jahresablesung. Rückfragen zur Ablesung unter der kostenlosen Servicenummer

8 Deidesheim Freitag, den 25. Juli 2014 Seite 8 Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen auf Grund übermäßigen Alkoholgenusses bei der Forster Weinkerwe beim Ungeheuer 2014 in Forst Auf Grund der 1 Abs. 1, 9, des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim als örtliche Ordnungsbehörde mit Zustimmung der Ortsgemeinde Forst am folgende Gefahrenabwehrverordnung: 1 Alkoholverbot (1) Anlässlich der Forster Weinkerwe beim Unge heuer 2014 in Forst ist es den Festbesuchern verboten, im öffentlichen Raum alkoholhaltige Getränke mitzuführen und/oder zu verzehren. (2) Das Verbot gilt nicht für Bier, Wein und Schaumwein (Sekt) sowie alkoholhaltige Getränke von nicht mehr als 15 % Alkohol und nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte bzw. genehmigte sowie gewerberechtlich zugelassene Verkaufsstellen und flächen. (3) Das Verbot gilt nicht für Besucher von privaten, nicht jedermann zugänglichen Veranstaltungen im Verbotsbereich sowie für Personen, die dort eine Wohnung, Arbeits- oder Betriebsstätte haben. 2 Verbotszeiten Das Alkoholverbot nach 1 gilt in folgenden Zeiträumen: Freitag, bis Mittwoch Verbotsbereich Der Verbotsbereich erfasst in der Gemeinde Forst die nachfolgend aufgeführten Straßen und den durch sie umgrenzten öffentlichen Raum (Straßen und Plätze): Im Süden die Weinstraße ab Haus Nummer 1 bis zur Straße im Stift, die Straße im Stift einschl. des Parkplatzes an der Felix-Christoph-Traberger-Halle und dem Parkplatz am Friedhof bis zur Weinstraße im Norden, sowie die gesamte Weinstraße von Norden nach Süden. Die Verbotsbereiche sind in dem anliegenden Plan dargestellt, welcher Bestandteil dieser Gefahrenabwehrverordnung ist. 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 48 POG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das in dieser Gefahrenabwehrverordnung geregelte Alkoholverbot verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden ( 48 Abs. 2 POG), unter Anwendung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (3) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Vorbereitung oder Begehung verwendet worden sind insbesondere Behälter, in denen verbotenerweise Alkohol mitgeführt wurde können gemäß 48 Abs. 3 POG bei einem Verstoß gegen das in dieser Gefahrenabwehrverordnung geregelte Alkoholverbot eingezogen werden. (4) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten ist gemäß 48 Abs. 4 Nr. 2 POG i. V. m. 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim. 5 In-Kraft-Treten Diese Gefahrenabwehrverordnung tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Deidesheim, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Theo Hoffmann, Bürgermeister Nichtamtliche Nachrichten Vereinsmitteilungen TuS 1906 Forst e. V. Schlachtfest des TuS Forst Der TuS Forst läd am Donnerstag vor der Forster Weinkerwe, den 31. Juli 2014, ab 18 Uhr auf dem Sportgelände vor dem Vereinsheim zu seinem mittlerweile bereits überregional beliebten Schlachtfest ein. Die Abteilungen des TuS Forst freuen sich darauf, Sie an diesem Sommerabend begrüßen zu dürfen und mit leckeren Pfälzer Spezialitäten bei einem Glas gutem Forster Wein zu verköstigen. Abteilung Turnen & Gymnastik BBP-Kurs Der BBP-Kurs, welcher regulär jeden Donnerstag von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr stattfindet, entfällt wegen des Schlachtfestes des TuS Forst am Donnerstag, den 31. Juli StepPower-Kurs Der StepPower-Kurs, welcher regulär jeden Freitag von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr stattfindet, entfällt wegen der Forster Weinkerwe am Freitag, den 01. August 2014 und findet danach während der Sommerferien nicht statt. Ab Freitag, den findet der StepPower-Kurs sodann wieder regulär jeden Freitag von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr statt. gez. Simone Sebastian - Vorsitzende Förderverein Kirchenmusik Forst-Wachenheim e.v. Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, den 12. August 2014, Uhr im Gutsausschank Spindler, Forst, Weinstraße 44, ergeht herzliche Einladung mit der höflichen Bitte um zahlreiches Erscheinen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Abstimmung einer notwendigen Satzungsänderung. Die Vorstandschaft Meckenheim Amtliche Bekanntmachungen Bürgerservice der Ortsgemeinde Meckenheim im Rathaus, Hauptstraße 58 Während der Sommerferien ist unser Bürgerbüro vom 28. Juli 8. August 2014 geschlossen und vom 11. August - 5. September 2014 montags u. freitags jeweils v bis Uhr für Sie geöffnet. Ab der 37. Kalenderwoche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch bei anstehenden Problemen weiter. Sie können uns während der Bürozeiten unter der Nummer 219 erreichen oder besprechen außerhalb der Dienstzeiten den Anrufbeantworter, nennen dabei Ihren Namen und Telefonnummer. Wir rufen Sie dann gerne zurück. Ortsgemeinde Meckenheim Bürgermeistersprechstunde im Rathaus, Hauptstr. 58 Die nächste Sprechstunde findet statt am Mittwoch, 30. Juli 2014, von bis Uhr Sie können mir auch eine senden an: heiner.dopp@t-online.de Heiner Dopp, Ortsbürgermeister

9 Seite 9 Freitag, den 25. Juli 2014 Deidesheim Jugendsprechstunde des Ortsbürgermeisters in den Räumlichkeiten vom Jugendtreff, Böhler Straße 4 Liebe Kinder und Jugendliche, die nächste Sprechstunde findet statt am Freitag, 1. August 2014, von bis Uhr, Ich bitte um telefonische Voranmeldung unter Tel. 219 (montags, mittwochs und freitags zwischen und Uhr) oder per FAX oder per Gemeinde-Meckenheim.Pfalz@t-online.de Gerne könnt Ihr mir auch eine senden an: Heiner.Dopp@t-online.de Heiner Dopp, Ortsbürgermeister Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei im Rathaus ist während der Sommerferien ( ) geschlossen. Cafe Jedermann im Rathaus der Gemeinde Meckenheim, Hauptstr. 58 Programm/Veranstaltungen im Juni Dienstagstreff - Demenzgruppe - von Uhr5 Mittwochstreff - Cafe Jedermann - von Uhr Wir laden ein, am: zur Bewegungstherapie mit Frau Dorn Donnerstagstreff - Aktive Meckenheimer - von Uhr Instandsetzung Grillplatz Hämmerlesberg Programm/Veranstaltungen im August Dienstagstreff - Gruppe für Gäste mit Demenzerkrankung - von Uhr Mittwochstreff - Cafe Jedermann - von Uhr Wir laden ein, am: zum Grillen am Hämmerlesberg zum Singen m. Gitarrenbegleitung zum Spiele-Nachmittag zur Sitz-Gymnastik mit Fr. Dorn Donnerstagstreff - Aktive Meckenheimer - von Uhr August Außenarbeiten (u.a. Grillplatz Hämmerlesberg) Heiner Dopp, Ortsbürgermeister Grünabfallplatz an der Alten Kläranlage Meckenheim Der Grünabfallplatz ist jeweils samstags von Uhr und mittwochs von Uhr geöffnet. Auf dem Grünabfallplatz können auch Elektro-Schrott-Kleinteile in einem dafür vorgesehenen Container entsorgt werden. Jugendtreff Meckenheim Böhler Straße 4, Tel / Internet: Postagentur Meckenheim Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Samstag: Dienstag, Donnerstag, Freitag Uhr Uhr Folgende Veranstaltungen finden im August 2014 in der Ortsgemeinde Meckenheim statt: Sa Sommerfest (Tennisclub) Mo Stammtisch (Förderverein Feuerwehr) Sa Altpapiersammlung (Jugendfeuerwehr) So Erlebnistag Deutsche Weinstraße (Weinland Meckenheim) Heiner Dopp, Ortsbürgermeister Gaszähler werden abgelesen Im Auftrag der Thüga Energienetze GmbH sind einmal im Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma U-Serv unterwegs, um die Gaszähler abzulesen. In der Zeit vom 18. August bis 22. September 2014 erfolgt die Ablesung, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Die Ablesung obliegt dem Netzbetreiber, unabhängig davon mit welchem Energielieferanten die Kunden den Vertrag abgeschlossen haben. Die Kunden werden gebeten, den Ablesern die Aufnahme des Zählerstandes zu ermöglichen. Die Ableser sind mit einem Ausweis ausgestattet. Kunden, die von den Ablesern nicht angetroffen wurden, erhalten eine Mitteilungskarte bzw. eine Selbstablesekarte. Sie haben dann die Möglichkeit mit dem Ableser Kontakt aufzunehmen oder den Zählerstand selbst abzulesen, ihn in die Karte einzutragen und portofrei an die Firma U-Serv zu schicken. Die Thüga Energienetze GmbH bedankt sich für die Unterstützung bei der Jahresablesung. Rückfragen zur Ablesung unter der kostenlosen Servicenummer Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters (Berichtigung der Flächenangabe) In der Gemarkung Meckenheim wurden die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises und gegebenenfalls in Verbindung mit ergänzenden Vermessungen von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis FQ /2014 aktualisiert. Flurstück neue Fläche bisherige Fläche Flurstück neue Fläche bisherige Fläche 54/ m 1280 m 633/ m 1002 m 543/ m 5132 m 635/ m 1023 m m 140 m m 240 m m 290 m 664/ m 2129 m m 510 m 666/1 625 m 604 m 553/1 255 m 280 m 670/1 333 m 368 m m 200 m 671/1 956 m 991 m 557/ m 1378 m 675/ m 1160 m 558/1 625 m 576 m 683/3 832 m 862 m 567/6 739 m 695 m m m m 100 m 813/ m 1098 m 590/2 84 m 100 m 1492/6 2 m 1 m m 490 m 3927/13 30 m 34 m 606/6 68 m 76 m m 270 m m 570 m m 360 m 607/5 196 m 178 m m 1280 m m 540 m 4155/ m 1570 m m 340 m m 2040 m 611/2 383 m 340 m 4160/6 87 m 80 m 617/8 117 m 147 m 4160/4 120 m 110 m 622/ m 1245 m 4161/3 186 m 170 m 630/ m 1311 m 4154/ m 1784 m Gemäß 10 Abs. 4 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut: "Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren." Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom bis beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Dienstort Neustadt an der Weinstraße, Exterstraße 4, Neustadt an der Weinstraße ausgelegt und kann während der Geschäftszeiten (Mo-Fr von 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung) sowie im Internet unter eingesehen werden. Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS ) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, Landau in der Pfalz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag gez. Michael Hemmer Michael Hemmer, Vermessungsdirektor

10 Deidesheim Freitag, den 25. Juli 2014 Seite 10 Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Az.: HA Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35 Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/ Internet: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Landkreis Bad Dürkheim wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794), am Dienstag, dem vormittags von 8.30 Uhr bis Uhr und nachmittags von Uhr bis Uhr im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen bekannt gegeben. Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter. II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf Mittwoch, den , vormittags 9.00 Uhr ebenfalls im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen. Die Beteiligten werden hiermit geladen als 1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, 2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen, 3) Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß 56 FlurbG. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes oder die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Konrad-Adenauer-Straße 35, Neustadt erheben. Gemäß 187 Bürgerliches Gesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2909), zuletzt geändert durch Artikel 4 (5) des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 59 S. 3719) beginnt die Frist an dem der Bekanntgabe folgenden Tag. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Nichtamtliche Nachrichten - Vereinsmitteilungen Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. Vollmachtsvordrucke können bei der Verbandsgemeinde Deidesheim in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß 108 FlurbG und 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei. III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden. Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich. Im Auftrag gez. Gerd Hausmann Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter Rubrik Bodenordnungsverfahren zu finden. Ansprechpartner für das Verfahren sind: Projektleiter Carsten Wiesner Tel / Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung Steffi Lindenau Tel / Sachgebietsleiterin Verwaltung Antoinette Hammel Tel / Förderverein 1. Narrenzunft Dorfplatzhexen-Meckenheim e.v. Liebe Vereinsmitglieder, bevor wir in die Sommerpause starten, lade ich euch hiermit zur 2. Mitgliederversammlung am Mittwoch den 23. Juli um 20 Uhr in die Gaststätte Athen (SV05-Sportgelände) ein. TOP 1 Vereinstermine TOP 2 Ordensfeste TOP 3 Nachtumzüge TOP 4 Vereinskleidung TOP 5 Spendenvergabe TOP 6 sonstiges Um Anmeldung Tel (Christa) oder dorfplatzhexen@web.de wird gebeten zwecks Tischreservierung. Danke! Pia Fouquet, 1. Vors./ Oberhexe Hompage:

11 Seite 11 Freitag, den 25. Juli 2014 Deidesheim Sommerfest mit BIMOTA-Treffen beim Motorradclub Meckenheim Termin: Samstag, , ab 17 Uhr auf unserem Gelände, Rödersheimerstraße, hinter dem Sportplatz - für das leibliche Wohl wird gesorgt - Motorradausfahrt, ca. 130 km durch Pfälzer Wald und Weindörfer, Abfahrt Samstag, 13:30 Uhr, mit vollem Tank Abends Lagerfeuer mit Musik Die motorradbegeisterte Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft Gesangverein 1845 Meckenheim e.v. Probentermine im Sängerheim: Letzte Proben vor der Sommerpause. New Generation: Donnerstag, ,19:30 Frauenchor: Freitag, , 20:00 Männerchor: Freitag, , 20:00 Erste Proben nach der Sommerpause: 28. u Der Vorstand Niederkirchen Amtliche Bekanntmachungen Gaszähler werden abgelesen Im Auftrag der Thüga Energienetze GmbH sind einmal im Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma U-Serv unterwegs, um die Gaszähler abzulesen. In der Zeit vom 18. August bis 22. September 2014 erfolgt die Ablesung, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Die Ablesung obliegt dem Netzbetreiber, unabhängig davon mit welchem Energielieferanten die Kunden den Vertrag abgeschlossen haben. Die Kunden werden gebeten, den Ablesern die Aufnahme des Zählerstandes zu ermöglichen. Die Ableser sind mit einem Ausweis ausgestattet. Kunden, die von den Ablesern nicht angetroffen wurden, erhalten eine Mitteilungskarte bzw. eine Selbstablesekarte. Sie haben dann die Möglichkeit mit dem Ableser Kontakt aufzunehmen oder den Zählerstand selbst abzulesen, ihn in die Karte einzutragen und portofrei an die Firma U-Serv zu schicken. Die Thüga Energienetze GmbH bedankt sich für die Unterstützung bei der Jahresablesung. Rückfragen zur Ablesung unter der kostenlosen Servicenummer Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Az.: HA Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35 Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/ Internet: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Landkreis Bad Dürkheim wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794), am Dienstag, dem vormittags von 8.30 Uhr bis Uhr und nachmittags von Uhr bis Uhr im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen bekannt gegeben. Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter. II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf Mittwoch, den , vormittags 9.00 Uhr ebenfalls im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen. Die Beteiligten werden hiermit geladen als 1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, 2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen, 3) Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß 56 FlurbG. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes oder die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Konrad-Adenauer-Straße 35, Neustadt erheben. Gemäß 187 Bürgerliches Gesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2909), zuletzt geändert durch Artikel 4 (5) des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 59 S. 3719) beginnt die Frist an dem der Bekanntgabe folgenden Tag. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. Vollmachtsvordrucke können bei der Verbandsgemeinde Deidesheim in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß 108 FlurbG und 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei. III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden. Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich. Im Auftrag gez. Gerd Hausmann Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter Rubrik Bodenordnungsverfahren zu finden. Ansprechpartner für das Verfahren sind: Projektleiter Carsten Wiesner Tel / Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung Steffi Lindenau Tel / Sachgebietsleiterin Verwaltung Antoinette Hammel Tel / Nichtamtliche Nachrichten Vereinsmitteilungen Seniorentreff Niederkirchen Wir laden alle Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde zum gemütlichen Beisammensein ein. Wir treffen uns immer dienstags von bis Uhr im Pfarrheim Niederkirchen. Auf Euer Kommen freut sich das Helferteam. Jeden Dienstag Gymnastik mit Frau Dorn.

12 Deidesheim Freitag, den 25. Juli 2014 Seite 12 Männergesangverein 1863 Niederkirchen e.v. Der Männergesangverein bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfer die beim Waldfest fleißig mitgeholfen haben. Besonderen Dank der Forstbehörde für die Unterstützung bei den Aufräumarbeiten der umgefallenen Eiche. Allen Lieferanten ein herzliches Danke. Die Chorproben in den Ferien entfallen. Die Sängerinnen u. Sänger gehen in die wohlverdiente Sommerpause. Ich wünsche allen Mitgliedern erholsame Ferientage. Der Vorstand Kolpingfamilie Niederkirchen Familiengrillfest der Kolpingfamilie Alle Mitglieder und Freunde der Kolpingfamilie sind recht herzlich zum Familiengrillfest vor den Ferien eingeladen. Es findet am Freitag den statt. Wir treffen uns um 19 Uhr am Kath. Pfarrheim in Niederkirchen vor der Kolpinggarage. Wer uns mit einer Salatspende oder anderen Leckerei unterstützen möchte, kann sich bei Hans Stähly, Tel melden. Es wäre schön, wenn viele Mitglieder und Freunde kommen würden. Ferientermine bei der Kolpingfamilie. Am Dienstag den und , finden in diesem Jahr unsere Ferientreffs statt. Wir treffen uns jeweils um 19 Uhr, bei gutem Wetter mit Fahrrädern, bei schlechtem Wetter in der Kolpingstube. Es wäre schön, wenn auch bei diesen Terminen uns die Mitglieder und Freunde unterstützen würden. Hans Stähly, Vorsitzender Ruppertsberg Amtliche Bekanntmachungen Erreichbarkeit der Ortsbürgermeisterin Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter / oder oder per unter ursula@ursula-knoll.de Gaszähler werden abgelesen Im Auftrag der Thüga Energienetze GmbH sind einmal im Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma U-Serv unterwegs, um die Gaszähler abzulesen. In der Zeit vom 18. August bis 22. September 2014 erfolgt die Ablesung, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Die Ablesung obliegt dem Netzbetreiber, unabhängig davon mit welchem Energielieferanten die Kunden den Vertrag abgeschlossen haben. Die Kunden werden gebeten, den Ablesern die Aufnahme des Zählerstandes zu ermöglichen. Die Ableser sind mit einem Ausweis ausgestattet. Kunden, die von den Ablesern nicht angetroffen wurden, erhalten eine Mitteilungskarte bzw. eine Selbstablesekarte. Sie haben dann die Möglichkeit mit dem Ableser Kontakt aufzunehmen oder den Zählerstand selbst abzulesen, ihn in die Karte einzutragen und portofrei an die Firma U-Serv zu schicken. Die Thüga Energienetze GmbH bedankt sich für die Unterstützung bei der Jahresablesung. Rückfragen zur Ablesung unter der kostenlosen Servicenummer Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Az.: HA Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35 Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/ Internet: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederkirchen (Ortslage) Teil 3 Landkreis Bad Dürkheim wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794), am Dienstag, dem vormittags von 8.30 Uhr bis Uhr und nachmittags von Uhr bis Uhr im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen bekannt gegeben. Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen. Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter. II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf Mittwoch, den , vormittags 9.00 Uhr ebenfalls im Rathaus, Hauptstraße in Niederkirchen. Die Beteiligten werden hiermit geladen als 1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, 2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen, 3) Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß 56 FlurbG. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes oder die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abt. Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung, Konrad-Adenauer-Straße 35, Neustadt erheben. Gemäß 187 Bürgerliches Gesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2909), zuletzt geändert durch Artikel 4 (5) des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 59 S. 3719) beginnt die Frist an dem der Bekanntgabe folgenden Tag. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen. Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. Vollmachtsvordrucke können bei der Verbandsgemeinde Deidesheim in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß 108 FlurbG und 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei. III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden. Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich. Im Auftrag gez. Gerd Hausmann Weitere Informationen zu diesem Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter Rubrik Bodenordnungsverfahren zu finden. Ansprechpartner für das Verfahren sind: Projektleiter Carsten Wiesner Tel / Sachgebietsleiterin Planung und Vermessung Steffi Lindenau Tel / Sachgebietsleiterin Verwaltung Antoinette Hammel Tel /

13 Seite 13 Freitag, den 25. Juli 2014 Deidesheim Nichtamtliche Nachrichten Vereinsmitteilungen Turnverein Ruppertsberg 1894 e.v. Fußball Abteilung 1.Runde Bitburger-Kreispokal 2014/15 Donnerstag Spielbeginn: 19:30 Stadion: K-10 ARENA TV 1894 Ruppertsberg - TSG Deidesheim Änderung Vorbereitungsspiele: Sonntag Spielbeginn: 18:00 Stadion: K-10 ARENA TV 1894 Ruppertsberg - FC 23 Hambach II Dienstag Spielbeginn: 19:30 Stadion: K-10 ARENA TV 1894 Ruppertsberg - FV Germersheim Andere Behörden Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim informiert: Bauarbeiten der Deutschen Bahn von 26. Juli bis 8. September Strecke Frankenthal Weisenheim/Sand gesperrt Wie die Deutsche Bahn informiert, finden während der Sommerferien vom 26. Juli bis zum 8. September auf den Streckenabschnitten Frankenthal Hbf und Weisenheim (Sand), sowie Mainz Hbf und Worms Hbf Bauarbeiten zum Neu- bzw. Umbau von Verkehrsstationen statt. Die Stationen Dienheim und Frankenthal Süd werden neu gebaut. Gleichzeitig beginnen die Vorarbeiten zum Ausbau der Stationen Mainz-Laubenheim, Nackenheim, Nierstein, Guntersblum, Osthofen, Bobenheim und Frankenthal. Aus diesem Grund sind auf den oben genannten Streckenabschnitten umfangreiche Sperrungen erforderlich. Strecke Frankenthal Hbf Weisenheim (Sand) Alle Züge zwischen Frankenthal Hbf und Weisenheim (Sand) sowie in der Gegenrichtung fallen aus und werden durch Busse ersetzt. Einzelne Züge fallen auch von und bis Ludwigshafen bzw. von und bis Freinsheim/Grünstadt aus. Die Busse verkehren zwischen Freinsheim und Frankenthal Hbf bzw. zwischen Frankenthal Hbf und Freinsheim und halten jeweils am Bahnhof. Ausnahmen sind die Bahnhöfe Flomersheim (Haltestelle Falterplatz), Lambsheim (Haltestelle Altes Rathaus) und Weisenheim (Haltestelle Mitte). Durch die verlängerten Fahrzeiten der Busse weichen deren Fahrpläne von den Zugfahrplänen ab. Anschlusszüge können nicht immer erreicht werden. Die Deutsche Bahn bittet dies bei der Reiseplanung zu beachten. Alle Fahrplanabweichungen und Ersatzverkehre sind den umseitig stehenden Fahrplantabellen bzw. den elektronischen Fahrplanmedien zu entnehmen. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten und Einschränkungen bittet die Deutsche Bahn um Entschuldigung. Ausführende Busunternehmen sind: BRN Busverkehr RheinNeckar GmbH Betriebsstelle Heidelberg, Telefon: 06221/ ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH Erthalstraße 1, Telefon: 0671/ Tagesaktuelle Informationen zu den Baustellen im Internet: Auf dieser Website kann auch kostenlos ein Newsletter für individuell gewählte Strecken abonniert werden. Bei Fragen: Tel: 0621/ Mail: ran.rhein-neckar@deutschebahn.com Weitere Beeinträchtigungen außerhalb des Landkreises Bad Dürkheim: Strecke Mainz Hbf Worms Hbf In der Zeit von montags (4:00 Uhr) bis samstags (14:00 Uhr) fallen die Züge zwischen Mainz und Worms aus und werden durch Busse ersetzt. Im Zeitfenster von 15:45 Uhr bis 19:22 Uhr fahren Züge von Mainz nach Worms. Von Worms nach Mainz fahren die Züge in der Zeit von 5:15 Uhr bis 8:17 Uhr. Von samstags (14:00 Uhr) bis montags (4:00 Uhr) entfällt der gesamte Zugverkehr zwischen Mainz Hbf und Ludwigshafen-Oggersheim. Auch diese Züge werden durch Busse ersetzt. Folgende tarifliche Regelungen und Hinweise zur Fahrradmitnahme gelten während der Streckensperrung: 1. Für Inhaber einer DB Monats- bzw. Jahreskarte des Nahverkehrs ist im oben genannten Zeitraum die Nutzung der Fernverkehrszüge IC 2217 (Mainz ab 16:39 Uhr) und IC 2011 (Mainz ab 17:13 Uhr) zwischen Mainz Hbf und Mannheim Hbf ohne Aufpreis freigegeben. 2. Reisende mit Start/Ziel Worms, Osthofen, Mettenheim, Alsheim und Guntersblum können ohne Berechnung des Umweges über die Strecke Mannheim - Bürstadt fahren. 3. Das Rheinland-Pfalz-Ticket gilt ausnahmsweise auch auf der Strecke Mannheim Hbf Bürstadt Worms Hbf. 4. Grundsätzlich ist eine Fahrradmitnahme in den Ersatzbussen aus Platzgründen leider nicht möglich. Von Worms nach Mainz bzw. umgekehrt steht zur Fahrradmitnahme alternativ die Fahrtmöglichkeit über Alzey zur Verfügung. Für Reisende von und nach Mainz-Laubenheim gelten folgende verkehrliche Regelungen: 1. Alle Busse des eingerichteten Schienenersatzverkehrs zwischen Mainz Hbf und Worms Hbf halten auch in Mainz-Laubenheim. 2. In den verbleibenden Zeitfenstern des Zugverkehrs (5:15 Uhr bis 8:17 Uhr in Richtung Mainz und 15:45 Uhr bis 19:22 Uhr in Richtung Worms) besteht weiterhin die Möglichkeit die öffentlichen Linienbusse zu nutzen. Reisende von Mainz-Laubenheim mit Fahrtzielen in Richtung Worms nutzen bitte die Linienbusse der Linie 64 bis Mainz Römisches Theater, bzw. die Linien 61 und 63 bis Mainz Hauptbahnhof und steigen dort in die Züge Richtung Worms um (in der Gegenrichtung umgekehrt). Schadstoffmobil in VG Deidesheim sowie VG Lambrecht Zwischen 1. und 23. August 2014 Vom 1. bis 23. August findet im Landkreis Bad Dürkheim die 3. Schadstoffsammlung 2014 statt. Dazu Klaus Pabst, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes im Kreishaus Bad Dürkheim: Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) müssen persönlich am Fahrzeug abgegeben werden. Das Abstellen vor Eintreffen des Sammelfahrzeug bildet eine Gefahr für spielende Kinder und die Umwelt und ist daher nicht erlaubt. Was sind schadstoffhaltige Abfälle? Als Schadstoffe gelten u.a. flüssige Farben, Lacke, Dispersionsfarben, Batterien, Lösungsmittel, Thermometer, Neonröhren, Energiesparlampen, Spraydosen mit Inhalt, Laugen und Säuren, Holzschutzmittel, Haushaltsreiniger, Pflanzenschutzmittel in haushaltsüblichen Kleinmengen. Eingetrocknete Farbreste gehören in den Restmüll. Die Anlieferung flüssiger Abfälle muss in festschließenden Behältern erfolgen (kein Glas!). Altmedikamente brauchen nicht mehr zur Schadstoffsammlung gebracht werden, sie können in die Restmülltonne. Etwas Geduld muss sein! Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet, kürzere Wartezeiten am Sammelfahrzeug in Kauf zu nehmen, um so eine geordnete und umweltverträgliche Entsorgung der Problemabfälle zu ermöglichen. Ein anderer wichtiger Hinweis der Umweltschützer: Achten Sie bereits beim Einkauf auf schadstoffarme und umweltschonende Produkte. Oft gibt es Alternativen zu chemisch-aggressiven Mitteln. Fragen zur Schadstoffsammlung beantwortet im Kreishaus Bad Dürkheim der Abfallberater Bernhard Hohenbrink, (Tel / ). VG Deidesheim Deidesheim: östlicher Parkplatz Bahnhofstraße, Sa. 23. August, 11:45 bis 12:45 Uhr (für Anlieferung aus der gesamten VG) sowie Fr. 1. August, 13:30 bis 14:30 Uhr (Stadt) Forst: freier Platz an der Mehrzweckhalle, Do. 7. August, 13:45 bis 14:15 Uhr Meckenheim: Am Feuerwehrgerätehaus, Fr. 22. August, 12 bis Uhr Niederkirchen: Parkplatz Winzerverein; Forster Straße, Do. 7. August, 14:30 bis 15:15 Uhr Ruppertsberg: Dorfplatz Mittelgasse, Fr. 1. August, 11:45 bis 12:30 Uhr Bekanntmachung Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Meldung der oenologischen Verfahren Letzter Abgabetermin: 7. August 2014 I. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, 4. besondere Meldeverpflichtung bei Sektgrundwein: Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Handelsbetrieben lagert (Sektkellereien), ist unter Schaumwein vom Verfügungsberechtigten nachzuweisen. soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens Liter verfügen. II. Meldung der oenologischen Verfahren Die Meldung der oenologischen Verfahren ist für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmäßig Wein erzeugen, verpflichtend. Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung zu melden. Die Meldeverpflichtung ist in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert. Bitte beachten: Auch wenn Sie aufgrund der Vorgaben zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände nicht verpflichtet sind, können Sie dennoch der Anzeigeverpflichtung der oenologischen Verfahren unterliegen. Die Meldeformulare sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich und müssen dort spätestens bis zum 7. August 2014 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit der Meldung ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen

14 Deidesheim Freitag, den 25. Juli 2014 Seite 14 und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz jetzt beantragen! Personen, die beruflich: - Pflanzenschutzmittel anwenden - über Pflanzenschutz beraten - Auszubildende etc. anleiten oder beaufsichtigen - Pflanzenschutzmittel in Verkehrbringen (auch Internethandel) benötigen zukünftig einen Sachkunde-Nachweis (SKN) im Scheckkartenformat. Ab muss der SKN beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder Kontrollen vorgelegt werden. Folgendes ist bei der Beantragung des SKN zu beachten: Antragstellung bis spätestens ! Dem Antrag eine Kopie des Zeugnisses, mit dem erstmalig die Sachkunde bescheinigt wird (z.b. Gehilfenbrief, Sachkundelehrgangszeugnis etc. keinen Meisterbrief!) beifügen. Kosten inkl. Porto und Kartendruck einmalig 30,- Euro. Möglichkeiten zur Beantragung: 1) Online-Antragstellung: unter Bitte für das Online-Antragsverfahren IMMER erst registrieren! 2) Schriftlich in Papierform: Antragsformular unter Sachkundeportal ausfüllen und mit Zeugniskopie per Post, Fax oder an die zuständige Behörde senden. Darüber hinaus sind sachkundige Personen verpflichtet, alle 3 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Termine finden Sie ebenfalls im Sachkundeportal unter Kontakt: Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz: Ansprechpersonen: DLR Rheinpfalz (Neustadt) Weinbau, Gartenbau und Kommunalarbeiter Rebekka Knapp, Tel.: 06321/ rebekka.knapp@dlr.rlp.de DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach) Landwirtschaft, Forst, Verkauf und Kommunalarbeiter Anne Buß, Tel.: 0671/ anne.buss@dlr.rlp.de Betriebsausflug der ADD am Donnerstag, dem 24. Juli 2014 Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist am Standort Trier am Donnerstag, dem 24. Juli 2014, wegen eines Betriebsausflugs nur eingeschränkt zu erreichen. Am Freitag stehen Ihnen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Trier wieder in ge-wohnter Weise zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den anderen Standorten erreichen Sie zu den üblichen Geschäftszeiten. ADD untersagt Verkauf der STREET- WORKER-Obdachlosenzeitung in Rheinland-Pfalz Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz hat einem hessischen Unternehmer mit Sitz in Darmstadt den Verkauf der Zeitung in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Unternehmer hat Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung eingelegt, muss diese aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs jedoch mit sofortiger Wirkung beachten. Bereits im Jahr 2008 untersagte die ADD den Verkauf der Obdachlosenzeitung Food for you e.v. STREETWORKER in Rheinland-Pfalz gegenüber dem damals hierfür verantwortlichen Verein Selbsthilfeorganisation Food for you e.v. mit Sitz in Darmstadt. Nachdem der Verein zwischenzeitlich aufgelöst wurde, wird der Zeitungsverkauf nunmehr durch den ehemaligen Vereinsvorsitzenden als Einzelunternehmer ohne Hinweis auf den Vereinsnahmen fortgesetzt. Nach Mitteilungen von Behörden und angesprochenen Passanten in Rheinland-Pfalz wird jedoch durch Angaben auf der Vorderseite der Zeitung wie STREETWORKER von Obdachlosen für Jedermann und Solidarität sowie das weitgehend identische Erscheinungsbild weiterhin der Eindruck vermittelt, dass mit dem Kauf der Zeitung gemeinnützige Zwecke gefördert würden. Der sammlungsrechtlichen Aufforderung zur Auskunftserteilung über die Verwendung der Verkaufserlöse kam das Unternehmen nicht nach. STREETWORKER Zeitungsverkäufe wurden unter anderem in Bad Dürkheim und Nieder-Olm festgestellt. Sollten weiterhin Obdachlosenzeitungen STREET- WORKER in Rheinland-Pfalz verkauft werden, bittet die ADD in Trier um sofortige Mitteilung. Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen. Öffentliche Bekanntmachung Der Kreistag des Landkreises Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2014 beschlossen, dass die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Bad Dürkheim am Sonntag, den 23. November 2014 durchgeführt wird. Bad Dürkheim, den Der Kreiswahlleiter Gez. Hans-Ulrich Ihlenfeld, Landrat Aus der Region Al-Anon Familiengruppen für Angehörige und Freunde von alkoholkranken Menschen Aufgaben und Ziele: Die Al-Anon Familiengruppen sind eine Gemeinschaft von Verwandten und Freunden von Alkoholikern, die ihre Erfahrung, Kraft und Hoffnung miteinander teilen, um ihre gemeinsamen Probleme zu lösen. Sie glauben, dass Alkoholismus eine Familienkrankheit ist, und dass eine veränderte Einstellung die Genesung fördern kann. Treffen: Jeder Freitag um Uhr in Bad Dürkheim im Evangelischen Krankenhaus, Dr. Kaufmann-Straße 2 (Untergeschoss). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefon Nr / oder an die Hotline 0621/19295, die täglich von Uhr für Sie besetzt ist. Auf Jakobs Spuren - spirituell begleitete Wanderung für Männer September 2014 Für einige Tage aus dem Alltag aussteigen und unterwegs sein auf dem Kölner Jakobsweg im Westerwald. Etappenziele sind Marienthal, Kloster Marienstatt und Bad Marienberg. Miteinander gehen und schauen, Zeit haben zum Reden, Zeit zum Schweigen, Zeit für spirituelle Impulse. Nicht zu vergessen: Gemeinschaft erleben beim Essen und Trinken, Lachen und Fröhlich sein. Ein gemeinsames Angebot von DJK-Sportverband und der Männerseelsorge im Bistum Speyer. Weitere Informationen: Seelsorge in Pfarrei und Lebensräumen: Männer, Tel , maenner@bistum-speyer.de Wir sind Weltmeister! : Sonderausstellung in Hauenstein wird umbenannt und bis 31. August verlängert Sonderausstellung im Deutschen Schuhmuseum Hauenstein & Pfälzischen Sportmuseum des Sportbundes Pfalz in Hauenstein Wir sind Weltmeister! Bälle, Schuhe, Trikots und Kurioses aus sechs Jahrzehnten Fußball-Weltmeisterschaft verlängert bis zum 31. August 2014 Turnstraße 5, Hauenstein T E info@museum-hauenstein.de Öffnungszeiten täglich von Uhr auch sonn- und feiertags- Veranstaltungshinweis: Seebacher Abendmusiken in der Klosterkirche Bad Dürkheim Seebach beginnen Die Prot. Kirchengemeinde und der Prot. Kirchenbezirk Bad Dürkheim laden auch in diesem Sommer zu Beginn der Ferien wieder zu den traditionellen Seebacher Abendmusiken in die romanische Klosterkirche Bad Dürkheim Seebach ein. Zum Auftakt spielt am Donnerstag, 31. Juli um Uhr das Ensemble Flautando. Im Anschluss an die Konzerte findet auch in diesem 35. Jahrgang der beliebte Umtrunk vor der Klosterkirche statt, Der Eintritt zu den Konzerten ist frei, die Kollekte ist für die kirchenmusikalische Arbeit bestimmt. Weitere Informationen auch unter Klostertage Frauen, die Orte der Ruhe und Zeiten der Stille suchen, haben Gelegenheit die Benediktinerinnenabtei St. Hildegard in Eibingen kennenzulernen. Zu Klostertagen vom 22. bis 24. August lädt die Abteilung Seelsorge in Pfarrei und Lebensräumen gemeinsam mit der Katholischen Frauengemeinschaft ein. Das Programm sieht die Möglichkeit der Teilnahme am Stundengebet der Gemeinschaft vor, Gruppengespräche, Spaziergänge sowie spirituelle Impulse. Eigene Anreise Freitag Nachmittag bis 15:30 Uhr, Abreise Sonntag nach dem Mittagessen. Die Kosten betragen 135,00/115,00 Euro. Information und Anmeldung: Seelsorge in Pfarrei und Lebensräumen Ehe- und Familienseelsorge Webergasse Speyer Telefon: / Telefax: / ehe-familie@bistum-speyer.de

15 Seite 15 Freitag, den 25. Juli 2014 Deidesheim Thüga Energie erhält TÜV-Siegel für Qualitätsmanagement Energieversorger wurde vom TÜV Süd nach ISO 9001 zertifiziert Die Arbeitsabläufe bei der Thüga Energie erfüllen einen hohen Qualitätsanspruch. Das bestätigt die Zertifizierung nach ISO 9001 durch den TÜV Süd, die bisher sehr wenige Energieversorgungsunternehmen in der Region erhalten haben. Wir freuen uns über diese Auszeichnung, sagt Vertriebsleiter Dirk Hamm. Unseren Kunden möchten wir ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, verbunden mit einer hohen Beratungs- und Servicequalität. Diese wurde mit dem Zertifikat durch den TÜV Süd bestätigt. Die ISO 9001 zählt zu den bedeutendsten Normen im Qualitätsmanagement. Unter anderem sind Kundenorientierung, Einbeziehung der Mitarbeiter, optimierte betriebliche Abläufe sowie die ständige Verbesserung für eine gesunde Unternehmensentwicklung die Grundsätze dieser Norm. Dass die strengen Anforderungen auch künftig erfüllt werden, stellt ein jährliches Überwachungsaudit sicher. Helmut Langl vom TÜV Süd (rechts) überreichte die Urkunde zur Zertifizierung nach DIN ISO 9001 an Thüga Energie-Geschäftsführer Dr. Markus Spitz (2. v. re.) Ebenfalls auf dem Bild: Markus Faller, Leitung Finanzen und Controlling, Vertriebsleiter Dirk Hamm und QM-Beauftragte Simone Schultz von der Thüga Energie (v. li.) It s Showtime und PTB Show-Contest 2014 Datum: Samstag, 11. Oktober Sonntag, 12. Oktober 2014 Ort: TSR-Sporthalle Rodalben, Lindersbachstr. 27, Rodalben Beginn: Samstag, 11. Oktober PTB Show-Contest Einlass: Uhr, Beginn: Uhr Samstag, 11. Oktober It s Showtime Vereine Jugend - Aktive - B-Klasse - Einlass: Uhr, Beginn: Uhr Sonntag, 12. Oktober It s Showtime Vereine Minis - Kinder - Verbandsmannschaften - Fitness Einlass: Uhr, Beginn: Uhr It s Showtime und PTB Show-Contest 2014 Es ist wieder soweit. Am Oktober 2014 wird die TSR-Sporthalle in Rodalben zum Mekka der Showgruppen aus der ganzen Pfalz, wenn es wieder heißt It s Showtime und PTB Show-Contest. "It's Showtime" und PTB Show-Contest sind keine Meisterschaften, sondern Showwettbewerbe, die als Ergänzung zum "klassischen" Wettkampf zu sehen sind. Jede Gruppe, egal ob Freizeit- oder Wettkampfgruppe, kann sich mit einer Vorführung präsentieren, die sie zum Beispiel für Vereinsvorführungen, Fasching oder ein Fest einstudiert hat. Der Pfälzer Turnerbund will vor allen Dingen auch Freizeitgruppen eine Plattform bieten, sich in einer tollen Atmosphäre und einem attraktiven Rahmen vor großem Publikum präsentieren zu können. NEU! 2014 können alle Gruppen, egal ob Turnverein, Schule, Karnevalsverein, Fußballverein, Tanzgruppen, Zirkusgruppen etc. teilnehmen. Eine Mitgliedschaft im PTB ist nicht erforderlich. Samstagnachmittags um Uhr beginnt das Showspektakel mit den Vorführungen des PTB Show-Contest wo Solisten aber auch kleine Gruppen von Akteuren wie Duos, Trios oder Quartetts ihre einstudierte Show der fachkundigen Jury vorführen können. Nahtlos geht es dann zu It s Showtime über, wo die Vereinsgruppen ihre Vorführungen samstags und sonntags präsentieren. Die besten von der Jury ausgesuchten Gruppen bestreiten die Finalveranstaltung, das Rendezvous der Besten, am 22. November in der Friedrich-Ebert-Halle in Ludwigshafen. Habt auch Ihr Interesse, an diesem einmaligen Showspektakel teilzunehmen, dann informiert Euch unter: oder bei Inge Hollerith, turnen@pfaelzer-turnerbund.de Eintrittskarten für alle Showveranstaltungen können ab sofort bei der Geschäftsstelle des Pfälzer Turnerbundes bestellt werden. It s Showtime/PTB Show-Contest: Oktober 2014 Erwachsene 5,-, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre 4,- Rendezvous der Besten : 22. November 2014 Erwachsene 13,-, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre 8,- Kartenvorbestellung: Pfälzer Turnerbund e.v., Turnerweg 60, Annweiler am Trifels Telefon ( ) , Telefax ( ) kartenbestellung@pfaelzer-turnerbund.de Bilder im Amtsblatt Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bilder nur in guter Qualität drucken können, wenn Sie eine Auflösung von mindestens 200 dpi bei einer Bildbreite von 83 mm haben. Bevorzugte Bildformate sind jpg- oder PDF-Dateien. Fotos in geringerer Auflösung können leider nicht abgedruckt werden. Bei Rückfragen zur Bildqualität hilft Ihnen unser Technik-Team sehr gerne weiter (Tel oder 68; Mail: technik@amtsblatt.net). Vielen Dank für Ihre Unterstützung Fieguth-Amtsblätter, Neustadt an der Weinstraße

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