Zertifizierte/r PRAKTIKER/-IN für Wellness-Massage (WHI)
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- Michaela Becke
- vor 8 Jahren
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1 WELLNESSHEIMSTUDIUM INTERNATIONAL (WHI) Bayreuther Straße Berlin - Germany Telefon: 0049 (30) Fax: 0049 (30) info@wellnessheimstudium.de Zertifizierte/r PRAKTIKER/-IN für Wellness-Massage (WHI) Skript Nr. 1 (1) Berufsrecht (c) Copyright- WELLNESSHEIMSTUDIUM INTERNATIONAL (WHI). Hinweis: Jede Vervielfältigung/öffentliche Vorführung (auch auszugsweise) ist verboten und verstößt gegen das Urheberrecht.
2 Liebe/r WHI-Heimstudium-Teilnehmer/in, das erste Skript des Textlehrmaterials Ihrer Ausbildung zum/zur zertifizierten PRAKTIKER/-IN für Wellness-Massage (WHI) soll Ihnen einerseits die wichtigsten berufsrechtlichen Grundlagen vermitteln und andererseits auch die diversen beruflichen Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen als zertifizierte/r Praktiker/-in national und international offen stehen. Viel Spaß und Erfolg wünscht Ihnen das gesamte WHI-Team! Einleitung (Vorwort) Wir begrüßen Sie herzlich zum ersten Skript Ihres Heimstudiums zum/zur zertifizierten PRAKTIKER/-IN für Wellness-Massage (WHI) und gratulieren Ihnen zu Ihrer Entscheidung, eine fundierte, professionelle und praxisorientierte Ausbildung im Massage- und Wellnessbereich aufzunehmen. Diese Entscheidung ist richtig! Denn bereits seit einigen Jahren gehört die Wellnessindustrie zu den stabilen Motoren der internationalen Wirtschaft. Beispielsweise haben die Deutschen Bundesbürger mehr als 70 Milliarden Euro allein im Jahr 2006 für Wellness, Massagen und Gesundheitsvorbeugung (Prävention) ausgegeben das entspricht einem Betrag von beinahe Euro pro Person die Tendenz ist steigend! Auch bekannte Nachrichtenmagazine (wie z.b. der FOCUS) bestätigen den Trend, sich selbst mehr um die eigene Gesundheit zu kümmern. Als positive Folge dieser Entwicklung steigt die Nachfrage an präventiven und wellnessorientierten Dienstleistungen kontinuierlich an und kann nur durch speziell geschulte Personen bedient werden. Als zertifizierte/r Praktiker/in sind Sie in der Lage, individuelle und wohltuende Massagen geben zu können und Kunden jeden Alters professionell zu betreuen. Der/die Praktiker/in stellt somit einen der innovativsten Berufe des 21. Jahrhunderts dar. Nun kann es losgehen: Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg bei Ihrem zertifizierten Heimstudium und dem ersten Skript mit dem Thema Berufsrecht! Praktiker/-in im Massagebereich (Berufsinformation) Voraussetzungen zur Ausbildung (Heimstudium)
3 Die Ausbildung zum/zur zertifizierten PRAKTIKER/-IN für Wellness-Massage (WHI) steht jedem offen, der Begeisterung und Lernbereitschaft für die Massage- und Wellnessbranche mitbringt und gerne selbständig und eigenverantwortlich arbeitet. Wenn Sie aufgeschlossen, freundlich, motiviert, hilfsbereit und gerne mit Menschen zusammen sind, ist dieser Beruf für Sie der optimale Start in eine wachsende Branche. Sie können das WHI-Heimstudium in jedem Alter aufnehmen und benötigen keine Vorkenntnisse. Das für die erfolgreiche Berufsausübung erforderliche Wissen eignen Sie sich im Laufe dieses Heimstudiums an. Anerkennung des Berufsbildes in der Bevölkerung Die klassischen Berufe im Gesundheitswesen haben nach wie vor einen schweren Stand, wenn es um Anerkennung und gerechte Entlohnung geht. Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Masseure und andere Pflege- und Heilhilfsberufe sind wichtige Säulen des Gesundheitswesens, die aber keine Lobby und keinen Zuspruch besitzen. Ganz anders hingegen verhält es sich mit dem wachsenden Wellness- und Präventionsmarkt, denn die Idee, selbst auf seine Gesundheit zu achten und Krankheiten vorzubeugen, ist schon heute weit mehr als nur ein kurzfristiger Trend - es ist das Gesundheitskonzept der Zukunft und bietet viel Platz für aufgeschlossenen Dienstleister, die z.b. im Massagebereich ihre Leistungen und Produkte anbieten. Dies nehmen auch die Kunden wahr und stehen dem neuen Wirtschaftszweig anerkennend gegenüber, denn eine gute Wellnessmassage ist eben keine 10-Minuten-Abklatschung, sondern eine professionelle, individuelle Leistung am Kunden, die auch so bezahlt werden muss. Ansehen und Honorar der Erwerbstätigen in dieser Sparte sind daher gut, so dass für Sie als Praktiker/in die Aussicht auf eine hervorragende Positionierung besteht. Gesetze und Regelungen für den/die Praktiker/-in Als zertifizierte/r PRAKTIKER/-IN für Wellness-Massage (WHI) haben Sie einen großen Vorteil gegenüber anderen traditionellen Berufen des Gesundheitswesens: Es gibt weniger zu beachtende Regelungen und Gesetze. Dadurch können Sie sich beruflich optimal entfalten und sind viel freier, wenn es zum Beispiel um Werbemaßnahmen, die Wahl der Massagetechniken, die Preisgestaltung und die Abrechnung der ausgeführten Leistungen geht. Zusammenfassend kann man für die Berufstätigkeit des Praktikers in den Bereichen Massage, Wellness und Prävention die nachfolgenden Fakten auflisten, die Ihre berufliche Tätigkeit als Unternehmer stark erleichtern: - Ihr Honorar ist mit dem Kunden frei vereinbar, Vorgaben zur Preisgestaltung gibt es nicht - Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) findet keine Anwendung - Es ist keine zusätzliche Zulassung notwendig (eigene Praxis kann sofort eröffnet werden)
4 - Es sind keine Vereinbarungen/Verträge mit den Berufsgenossenschaften notwendig - Es gibt keine Vorgaben zu Massageformen, Behandlungszeiten und Abläufen - Es besteht keine gesetzliche Fortbildungspflicht - Es sind keine Vorgaben zur Praxisgröße und Praxisausstattung einzuhalten - Es besteht keine Informationspflicht an Ärzte (Dokumentationsnachweis) - Es gibt keine Weisungsgebundenheit durch Ärzte oder Krankenversicherungen Tipp: Schließen Sie immer einen Präventionsvertrag mit dem Kunden ab Die freie und nahezu uneingeschränkte Berufsausübung des/der Praktikers/-in hat viele Vorteile. Sie sollten dennoch einen wichtigen bürokratischen Akt zur Gewohnheit werden zu lassen: den Abschluss eines so genannten Präventionsvertrags. Der Präventionsvertrag wird vor der Durchführung von Anwendungen (Massagen, Packungen, Bäder etc.) zwischen Ihnen und dem Kunden geschlossen und stellt die vertragliche Vereinbarung dar, die so für beide Parteien eine sichere Rechtsgrundlage schafft. Der Präventionsvertrag richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sollte vor allem folgende Aspekte regeln: - die Vergütung Ihrer Leistungen und die Zahlungsmodalitäten - die Art, Anzahl und Dauer der Leistungen; die Bedingungen bei verspäteter Terminabsage - und die Erklärung, dass Sie nur präventiv (vorbeugend) und nicht heilend tätig sind Hinweis: Der/die Praktiker/-in ist ausschließlich im Präventionsbereich tätig (= Vorbeugung), d.h. aus rechtlicher Sicht ist das Heilen, Therapieren und Diagnostizieren von Krankheiten nicht erlaubt. Alle Anwendungen, die der/die Praktiker/in ausführt, sind daher immer präventiv und müssen dem Kunden gegenüber auch als solche deklariert werden. Wenn Sie in Zukunft selbständig (z.b. in eigener Praxis) tätig sein sollten, ist es daher immer zu empfehlen, mit Ihren Kunden im Vorfeld einen Präventionsvertrag abzuschließen. Berufliche Abgrenzung zu verwandten Branchen/Berufen Im Laufe Ihres Berufslebens als Praktiker/-in werden Sie von Kunden mehrfach die Frage gestellt bekommen, ob Ihr Beruf Physiotherapeut, Masseur oder Heilpraktiker ist. Dann ist es wichtig erklären zu können, welche rechtlichen und fachlichen Unterschiede zwischen Ihnen und anderen, eher traditionellen Berufen des Gesundheitswesens besteht. Denn so können Sie aufzeigen, dass Ihre Tätigkeit nicht auf das Heilen und Therapieren ausgerichtet ist, sondern auf den wohltuenden und entspannenden Wellnessbereich, der besondere Techniken, speziellen Service und individuelle Massageanwendungen verlangt. Stellen Sie klar, dass Sie der Experte für Wellnessmassagen sind! In den beiden folgenden Abschnitten geben wir Ihnen einen kurzen Überblick der artverwandten therapeutischen Berufe, damit Sie in Zukunft die Unterschiede und auch Schnittstellen besser kennen.
5 (A) Masseur (und medizinischer Bademeister): Masseur und medizinischer Bademeister ist ein Gesundheitsfachberuf, bei dem diverse Behandlungsformen wie Bäder, Massagen und Elektrotherapie zur Linderung und Heilung bei Patienten angewendet werden. Die berufsrechtlichen Grundlagen und der Ablauf der Ausbildung sind im Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geregelt. Die Ausübung der Therapie erfolgt primär auf Verordnung des Arztes, der auch die für die Behandlung erforderlichen Merkmale vorgibt (Diagnose, Behandlungsform, Dauer, Anzahl, Häufigkeit etc.). Masseure und medizinische Bademeister sind vorrangig in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Reha-Zentren tätig. Eckpunkte der traditionellen Masseurausbildung: - Schulgeld/Kosten ca. EUR 350,- EUR/Monat; zweieinhalb Jahre Vollzeitausbildung - Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung erforderlich - Ausbildung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich (mind. Hauptschulabschluss o.ä. Qualifikation) Zusammenfassung: Der Beruf des Masseurs und medizinischen Bademeisters ist heute ein eindeutiges Auslaufmodell geworden. Es gibt kaum noch Schulen in Deutschland, die diese Ausbildung durchführen, da der fachlich etwas höher angesiedelte Physiotherapeut auch alle Aufgaben des Masseurs und medizinischen Bademeisters mit übernehmen kann. Hinzu kommt, dass gerade in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen Arbeitsplätze für Masseure und medizinische Bademeister abgebaut werden, da primär Physiotherapeuten zum Einsatz kommen. (B) Physiotherapeut: Auch der Physiotherapeut (früher bekannt als Krankengymnast ) gehört zu den traditionellen Gesundheitsfachberufen. Die berufsrechtlichen Grundlagen und der Ablauf der Ausbildung finden sich wiederum im MPhG. Physiotherapeut und Masseur unterscheiden sich kaum in den rechtlichen Bereichen und Aufgaben jedoch ist es sehr wahrscheinlich, dass der Physiotherapeut auf Dauer den Masseur und medizinischen Bademeister als Berufsbild stark verdrängen wird, zu ähnlich sind die Behandlungs- und Therapieformen beider Berufe. Der Physiotherapeut hat dabei den Vorteil, auch diverse Bewegungs-, Mobilisations- und Manualtechniken ausführen zu dürfen, die dem Masseur verwehrt bleiben. Eckpunkte der traditionellen Physiotherapeutenausbildung: - Schulgeld/Kosten ca. EUR 450,- EUR/Monat; drei Jahre Vollzeitausbildung - Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung erforderlich - Ausbildung ist ab dem 16./17. Lebensjahr möglich (je nach persönlicher Reife) Zusammenfassung: Der Physiotherapeut wird in Zukunft im Bereich der Nachsorge von Krankheiten weiterhin seine Aufgaben übernehmen. Jedoch ist seine Tätigkeit aufgrund des schulischen Lehrplans nicht auf den Wellness- und Präventionsbereich ausgerichtet, denn er arbeitet weiterhin überwiegend auf Anordnung des Arztes zur Behandlung von Erkrankten.
6 Fazit: Als zertifizierte/r Praktiker/-in ergibt sich für Sie im Gegensatz zum Masseur oder Physiotherapeuten dadurch die große Chance, sich auf den wohltuenden und vorbeugenden Massage- und Wellnessbereich zu konzentrieren. Sie sind unabhängig von Kassen, Preisen, Weisungen (Ärzte) und arbeiten in einem angenehmen Umfeld, das Sie sich selbst aufbauen ENDE Skriptauszug [ ]
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