Rundschreiben 06/2013

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1 Rundschreiben 06/2013 AUS DER GHF-GESCHÄFTSSTELLE... 2 Großhandelsgesprächskreis mit dem GHF-Vorstand 2 Frachtkosten im Farben- und Bodenbelagsgroßhandel 2 Mitglieder und Jahreshauptversammlung Beilagen 3 BRANCHE... 3 Die neue europäische Bauproduktenverordnung 3 WIRTSCHAFT... 5 Fakten statt Vermutungen 5 FINANZEN... 5 Europäischer Gesetzgeber schreibt SEPA-Umstellung vor 5 GHF-TERMINE AUF EINEN BLICK

2 Aus der GHF-Geschäftsstelle Großhandelsgesprächskreis mit dem GHF-Vorstand Auf der letzten GHF Vorstandssitzung wurde beschlossen, in diesem Jahr keine IG-Sitzungen durchzuführen. Hintergrund: die wenigen von Ihnen gemeldeten Themen waren sehr speziell und vermutlich nicht von allgemeinem Interesse. Darüber hinaus hat der Großhandel zur Zeit witterungsbedingte Umsatzprobleme, die einer zeitaufwendigen Teilnahme an einer solchen Sitzung entgegenstehen. Andererseits hat aber der allgemeine Informationsaustausch über aktuelle Marktgeschehnisse beim Großhandel einen hohen Stellenwert. Da die meisten Teilnehmer unserer IG-Sitzungen auch zu unserer Jahreshauptversammlung nach Rust kommen bietet es sich ja geradezu an, dieses Treffen auch für einen Gedankenaustausch unter Großhändlern zu nutzen. Wir werden also für Donnerstag, den , nach der offiziellen Jahreshauptversammlung, einen Raum im Europa-Park organisieren und um ca. 14:00 Uhr für interessierte Großhändler ein neues Projekt starten: Den Großhandelsgesprächkreis mit dem GHF-Vorstand Hierbei ist keine feste Tagesordnung vorgegeben, es steht der Gedankenaustausch und die Diskussion im Vordergrund. Bitte berücksichtigen Sie diesen Termin bei Ihrer Reiseplanung zur Jahreshauptversammlung. In der Einladung nach Rust, die Ihnen in den nächsten Tagen offiziell zugeht, greifen wir diesen Punkt natürlich noch einmal auf. Frachtkosten im Farben- und Bodenbelagsgroßhandel Die Bedeutung der Frachtkosten im Rahmen der Gesamtkalkulation eines Großhandels ist in der letzten Zeit stetig gestiegen. Was aber versteht der Großhandel unter Frachtkosten? Welche Aufwendungen werden berechnet? Welche Veränderungen sind zukünftig geplant? Ich möchte mit Ihrer Hilfe versuchen, einen realistischen Branchenüberblick zu erarbeiten. Füllen Sie daher bitte als Großhändler den beiliegenden Fragebogen aus und schicken oder faxen Sie ihn bitte möglichst kurzfristig, spätestens aber bis zum an die GHF-Geschäftsstelle. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonymisiert. 2

3 Um einen möglichst aussagekräftigen Branchenüberblick erstellen zu können brauche ich auch Ihre Rückmeldung! Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit für das Ausfüllen des Fragebogens. Mitglieder und Jahreshauptversammlung 2013 Die offizielle Einladung zu der diesjährigen Veranstaltung, die am 25. und 26. September 2013 in Rust stattfindet erhalten Sie Anfang Juli per Post. Bitte merken Sie sich den Termin schon heute vor. Beilagen Im Rahmen der vom GHF angebotenen Werbepakete finden Sie im heutigen Rundschreiben eine Beilage unseres Fördermitgliedes, Bostik GmbH, Borgholzhausen, zum Thema: NIBOPLAN BEST HIGHEND-NIVELLIERMASSE Wir weisen darauf hin, dass der GHF auf den Inhalt dieser Beilage keinen Einfluss genommen hat. Branche Die neue europäische Bauproduktenverordnung Die alte Bauproduktenrichtlinie wurde schon im Jahre 2011 durch die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ersetzt. Wie üblich, gibt es in solchen Fällen Übergangsfristen, die zum 01. Juli 2013 auslaufen. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das in Verkehr bringen von Bauprodukten und die Angabe ihrer Leistungen gemäß harmonisierter Regeln. Im Wesentlichen richtet sich diese recht umfangreiche Verordnung an den Hersteller. Bedenken Sie dabei bitte, dass auch der kollektionierende Großhandel bzw. der Vertreiber von Eigenmarken als Hersteller gilt. Darüber hinaus regelt diese Verordnung aber auch einige Pflichten, die dem Großhandel auferlegt werden. 3

4 Wie das in der täglichen Praxis realistisch umgesetzt werden soll oder wer im Zweifelsfall so etwas kontrolliert ist allerdings völlig offen. Nichts desto trotz gilt ab dem : 1. Bei CE-gekennzeichneten Bauprodukten ist es Aufgabe des Großhändlers die CE-Kennzeichnung, die Angabe der Produktbezeichnung und die Referenznummer der Leistungserklärung zu überprüfen. 2. Zur Vermarktung muss der Großhändler neben der Leistungserklärung auch die Begleitdokumente zur Verfügung stellen. Für die Erstellung, als Voraussetzung für die Weitergabe ist der Hersteller verantwortlich. 3. Während der Lagerung oder Transports muss der Großhändler dafür sorgen, dass die Leistung des Bauproduktes nicht beeinträchtigt wird. 4. Liefert der Großhändler Bauprodukte in andere EU-Mitgliedsstaaten ist er angehalten, vom Hersteller Leistungserklärung und Begleitdokumente in der/den jeweiligen Landessprache(n) anzufordern. 5. Sollte der Großhändler Grund zu der Annahme haben, dass ein Bauprodukt die Anforderungen der BauPVO nicht erfüllt, ist er angehalten, den Hersteller oder Importeur und die Marktüberwachung zu informieren. 6. Für Rückrufe muss der Großhändler in der Lage sein, die Kunden, die das Bauprodukt in den vergangenen 10 Jahren erworben haben, zu informieren. Ich habe schon im letzten Rundschreiben darauf hingewiesen, dass OXOMI bei der Umsetzung ganz sicherlich hilfreich ist. Erfreulicherweise kommen jeden Monat neue Anwender hinzu, die auf diesem kostengünstigen und technisch einfachen Weg die Möglichkeiten des Datenpools nutzen. Wenn Sie sich für eine umfassende Informationen zur Bauproduktenverordnung interessieren, kann ich von den mir vorliegenden Veröffentlichungen zwei empfehlen: bauchemie.de Die neue europäische Bauproduktenverordnung (finden Sie unter Publikationen ) Die neue Bauprodukte-Verordnung (finden Sie unter Downloads ) Beide beschreiben aber im Wesentlichen (wie alle Veröffentlichungen) die allgemeinen Grundsatzfragen und die Pflichten der Hersteller. 4

5 Wirtschaft Fakten statt Vermutungen Ist das Glas nun halbvoll oder halbleer? Diese Frage kann man sich je nach Standort auch in puncto Arbeitsmarkt stellen. Selbst notorische Schwarzseher sollten allerdings einräumen, dass sich in den vergangenen Jahren Vieles zum Besseren gewendet hat. Dieser Tage wird verschiedentlich über verschlechterte Arbeitsbedingungen geklagt. Dabei hat es in der letzten Dekade für Arbeitnehmer viele Fortschritte gegeben. Hier nur eine kleine Auswahl: Mehr Beschäftigungsmöglichkeiten: Die Zahl der Jobs ist in den vergangenen 10 Jahren um 2,4 Millionen gestiegen, davon waren 1,6 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Bessere Beschäftigungschancen für Ältere: Während im Jahr 2001 nur 50 % der Personen im Alter von 50 bis 64 Jahren einer Arbeit nachgingen, waren es 2012 bereits 68 %. Bessere Beschäftigungschancen für Frauen: Der Anteil der erwerbstätigen Frauen an der weiblichen Bevölkerung im Erwerbsalter ist innerhalb einer Dekade von 59 auf 68 % gestiegen. Bessere Chancen für Jugendliche: Die Arbeitslosenquote der Personen von 15 bis 24 Jahren sank von 9,7 % 2002 auf 6 % im Jahr Weniger Überstunden: Musste ein Arbeitnehmer 2002 durchschnittlich noch 46,9 Überstunden im Jahr leisten, war en es 2012 nur noch 37,7. Moderne Arbeitszeitmodelle verschaffen Arbeitnehmern und Betrieben mehr Flexibilität. Bessere Jobs: Die Tätigkeiten in den Betrieben werden anspruchsvoller, aber auch interessanter und abwechslungsreicher. Waren 2001 noch für 18 % aller Jobs ein Hochschulabschluss erforderlich, stieg der Anteil bis 2011 auf 22 %. Finanzen Europäischer Gesetzgeber schreibt SEPA-Umstellung vor Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Binnenmarkt mit freiem Waren-, Personen-, Dienstleistungs-und Kapitalverkehr zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist die Integration des Euro-Zahlungsverkehrs, der heute noch von einer Vielzahl unterschiedlicher Systeme und Rechtsvorschriften geprägt ist. 5

6 Zwar sind die nationalen Verfahren jeweils für sich genommen sehr effizient, aber untereinander nicht kompatibel. Sie enden an der jeweiligen Landesgrenze. Um die Vorzüge des Binnenmarktes vollständig nutzen zu können müssen aber auch im Zahlungsverkehr die Grenzen überwunden werden. Das ist das Ziel der Single Euro Payments Area (SEPA), dem einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum. Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments und des Rates (EU-Verordnung 260/2012 vom 31. März 2012) gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums die Single Euro Payments Area (SEPA). Die herkömmlichen nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften werden dann durch die SEPA Verfahren abgelöst. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher. Die wichtigsten Änderungen: Bisherige Inlandsüberweisungen werden durch die SEPA-Überweisung abgelöst. Für Euro-Lastschrifteinzüge sind nur noch die SEPA Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift zulässig. Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften können ab 1. Februar 2014 dann nicht mehr verwendet werden. Es besteht eine Ausnahme für das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 31. Januar Mit den neuen Verfahren gelten auch die technischen SEPA-Standards. In der Regel wird Ihre Hausbank die notwendigen Schritte mit Ihnen besprechen. Für eine umfassende Information liegt uns eine 28-seitige Publikation des Bankenverbandes vor, die wir Ihnen auf Wunsch gern als PDF-Dokument zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie bei Interesse an unsere GHF Geschäftsstelle Haan, Westhoff, Tel.: 02129/ Frau Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kfm. Jürgen Wagner Anlagen 6

7 GHF-Termine auf einen Blick Relexa Hotel Bad Salzdetfurth Hotel Wittelsbacher Höh Würzburg JUNIOR COLLEG 3 x 3 Gekonnte Einwandbehandlung Verkaufen beginnt erst dann, wenn der Kunde NEIN sagt! Europa Park Rust Hotel Bell Rock Rust GHF-Mitglieder- und Jahreshauptversammlung Hotel Ebertor Boppard Hotel Ebertor Boppard Geprüfter Fachberater "Fußbodentechnik" Geprüfter Fachberater "Farben und Lacke" (Grundkurs) Hotel Friends Köln Relexa Hotel Bad Salzdetfurth JUNIOR COLLEG 3 x 3 Erfolgreich zum Abschluss kommen Beraten ist wichtig Abschlüsse erreichen existenssichernd! Hotel Wittelsbacher Höh Würzburg * Hotel Ebertor Boppard Neue Normen & Regelwerke Fachberater-Farbe-Exklusiv Hotel Friends Köln Relexa Hotel Bad Salzdetfurth Hotel Wittelsbacher Höh Würzburg Aktive Verkaufstechnik I Anspruchsvolle Kunden Schwierige Situationen Lösungsorientierte Wege! Die Kunst mit Beanstandungen erfolgreich umzugehen Hotel Ebertor Boppard Geprüfter Fachberater "Farben und Lacke" (Aufbaukurs) *Achtung! Terminänderung! 7

8 Rückfax bitte bis zum an: / Frachtkosten im Farben- und Bodenbelagsgroßhandel 1. Haben Sie eine grundsätzliche Frachtkostenregelung Ja Nein 2. Wenn ja, Skizzieren Sie diese bitte kurz 3. Wird diese Regelung konsequent umgesetzt oder gibt es Ausnahmen? konsequente Umsetzung 4. Gibt es bei Ihrer Regelung eine grundsätzliche Ausnahmen bei definierten Kunden wird bei den meisten Aufträgen individuell festgesetzt Ja Nein in Planung 4.1 Energiekostenpauschale.. Wie hoch? 4.2 Servicepauschale. Wie hoch? 4.3 Mindermengenzuschlag Wie hoch? 4.4 Rücksendungsgebühr. Wie hoch? 4.5 Wiedereinlagerungsgebühr. Wie hoch? 4.6 Sonstiges.. Welches? 5. Planen Sie Neuerungen bei Ihrer aktuellen Frachtkostenregelung? Ja Nein 5.1 Wenn ja, welche? Datum: Ausgefüllt von: Firmenstempel/Unterschrift (bitte Druckbuchstaben)

9 TECHNISCHES DATENBLATT NIBOPLAN BEST ZEMENTÄRE PREMIUM SPACHTEL- UND NIVELLIERMASSE längere Verarbeitungszeit pumpfähig mit Bostik Pumping Truck schnelle Begehbarkeit, bereits nach 2-3 Stunden streckbar kurze Verlegereife, bereits nach 12 Stunden besonders spannungsarm besonders glatte Oberfläche schnell hydraulisch abbindend selbstverlaufend, besserer Verlauf in dünnen Schichten stuhlrollengeeignet ab 1 mm Schichtdicke rakelfähig dünnschichtig ausziehbar geeignet als Untergrund für Parkettverlegungen ab 2 mm Schichtdicke geeignet bei Gabelstaplerverkehr ab 3 mm Schichtdicke (bei anschließender Anwendung einer geeigneten Beschichtung) ANWENDUNGSBEREICH: NIBOPLAN BEST dient im Innenbereich zum Spachteln, Ausgleichen und Nivellieren von Estrichen, Schnellestrichen und Rohbetondecken. Kann auf harten, massiven Untergründen eingesetzt werden, speziell auf kritischen Untergründen, z. B. auf Altuntergründen mit alten wasserfesten Klebstoffresten. Für den Einsatz unter Parkettbelägen geeignet. Auch in industriellen Nutzräumen (besonders bei Gabelstaplerverkehr) kann die Spachtelmasse bei anschließender Anwendung einer geeigneten Beschichtung eingesetzt werden. In Schichtstärken von 1-15 mm in einem Arbeitsgang einsetzbar. Auf Gussasphaltestrichen für Schichtdicken von 3 bis max. 5 mm geeignet. TECHNISCHE ANGABEN: Basis: Lieferform: Verbrauch: Zement, kunstharzvergütet Graues Pulver Ca. 1,5 kg/qm pro 1 mm Schichtstärke, ungestreckt Verarbeitungstemperatur: Am besten zwischen +15 und +20 C. Nicht unter +5 C oder über +30 C Ansatzverhältnis: Verarbeitungszeit: Begehbar: Verlegereif: Eignung bei Stuhlrollenbelastung: (Rollen nach DIN EN 12529) Eignung auf Fußbodenheizung: ca. 6,75 l Wasser auf 25 kg Pulver Bei + 18 C innerhalb von ca. 40 Minuten nach dem Anmischen Frühestens nach ca. 2-3 Stunden Nach ca. 12 Stunden Ab 1 mm Schichtdicke GISCODE: ZP 1 Chromatarm gemäß TRGS 613. GEV-EMICODE: GefStoffV: Lagerung: Ja Entsprechendes Merkblatt und ergänzende Hinweise des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes beachten. EC 1 R sehr emissionsarm Reizend. Hinweise im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Gebinde beachten. Trocken lagern. Vor Feuchtigkeit schützen. Originalverpackt ca. 6 Monate lagerfähig. Herstelldatum: siehe Aufdruck Chargen-Nr. (1. Ziffer = Produktionsjahr; 2. und 3. Ziffer = Produktionswoche) Bitte wenden

10 VORBEREITUNG DES UNTERGRUNDES: Der Untergrund muss entsprechend den Forderungen der DIN bzw. DIN insbesondere dauertrocken, sauber (frei von Schmutz, Öl, Fett, Wachs und anderen Trennmitteln), rissefrei, zug- und druckfest und nicht zu glatt oder zu rau sein. Nachstehende Untergründe müssen mit folgenden Grundierungen bzw. Haftbrücken vorbehandelt werden: Stark saugende Zementestriche: NIBOGRUND G 17 (1:1 wasserverdünnt) Calciumsulfatestriche bzw. Calciumsulfat-(fließ)-estriche: NIBOGRUND G 17 (1:1 wasserverdünnt) (mech. vorbehandelt, abgesaugt) Gussasphaltestriche, NIBOGRUND G 11 gut abgesandet, gefegt, abgesaugt: NIBOGRUND G 17 (1:1 wasserverdünnt) Magnesiaestriche, mineralisch gefüllt: NIBOGRUND E 30 (gut absanden) NIBOGRUND G 11 Terrazzo, Steinfliesen und andere NIBOGRUND G 11 glatte und dichte Untergründe: NIBOGRUND N 25 NIBOGRUND EXPRESS Bei Grundierung saugfähiger zementärer Untergründe mit verdünnter NIBOGRUND G 17 kann die angesetzte Spachtelmasse auf den noch feuchten Vorstrich aufgebracht werden. In anderen Fällen muss der Vorstrich vorher abgetrocknet sein. VERARBEITUNG: In ein sauberes Gefäß gibt man reines, kaltes Wasser vor. Danach wird das Spachtelmassenpulver mit einer Rührmaschine (z. B. Bohrmaschine mit BOSTIK-Rührstab) zu einem klumpenfreien Ansatz eingerührt. Eine Reifezeit von mind. 2 Minuten ist empfehlenswert. Die Masse wird innerhalb der angegebenen Verarbeitungszeit auf den Untergrund aufgetragen und ggf. mit der Glättkelle geglättet oder (bei größeren Schichtstärken) mit einer Nadelwalze entlüftet. Für Schichtstärken über 15 mm (bis 30 mm) muss die Spachtelmasse mit scharfem Sand (s. u.) gestreckt werden. Dieser Zuschlag wird als letzte Komponente eingerührt. Bei gewerblich genutzten Gussasphaltflächen mit hoher Belastung ist die Vergütung der Spachtelmasse erforderlich. Ungestreckte Spachtelmasse: Gestreckte Spachtelmasse: ca. 6,75 l Wasser ca. 7,0 l Wasser (abhängig von der Feuchte des Sandes und seiner Sieblinie) 25,0 kg NIBOPLAN BEST 25,0 kg NIBOPLAN BEST 16,0 kg (= 65 Gew.-%) Sand 0 bis 4 mm Verbrauch: Ca. 1,5 kg pro m 2 /mm Verbrauch: Ca. 1,0 kg pro m 2 /mm Ungestreckte NIBOPLAN BEST-Spachtelmasse kann mit Bostik Pumping Truck gepumpt werden. Ein evtl. Nachspachteln mit NIBOPLAN BEST wird am besten dann durchgeführt, wenn die erste Schicht begehbar, aber noch feucht ist. Sollte die erste Schicht trocken sein, ist eine Zwischengrundierung, z. B. mit NIBOGRUND G 17 (1:1 wasserverdünnt) erforderlich. Abbindende Schichten unbedingt vor zu schneller Austrocknung, z. B. durch direkte Sonneneinstrahlung, Zugluft oder hohe Raumtemperatur schützen. Vor der Verlegung von Belägen muss die Ausgleichsschicht völlig durchgetrocknet sein. LIEFERGEBINDE: 25 kg Sack Artikel-Nr Stück pro Palette Mit diesen Hinweisen wollen wir Sie aufgrund unserer Versuche und Erfahrungen nach bestem Wissen beraten. Eine Gewährleistung für das Verarbeitungsergeb nis im Einzelfall können wir jedoch wegen der Vielzahl der Verwendungs mög lichkeiten und der außerhalb unseres Einflusses liegenden Lagerungs- und Ver arbeitungs bedingungen unserer Produkte nicht übernehmen. Eigenversuche durchführen. Leichte Verfärbungen bei Dichtstoffen unter UV-Einstrahlung möglich. Geringe Farbschwankungen zwischen Chargen produktionstechnisch bedingt. Für die absolute Farbtreue wird keine Garantie übernommen. Objektbezogen chargengleiches Material verwenden. Unser technischer und kaufmännischer Beratungsdienst steht Ihnen zur Verfügung. Mit dem Erscheinen dieses Datenblattes werden alle früheren Ausgaben ungültig. Ausgabe: Bostik GmbH Papierfabrikstraße 1 A-4600 Wels Tel. +43 (0) 72 42/ Fax +43 (0) 72 42/ [email protected] Bostik GmbH An der Bundesstraße 16 D Borgholzhausen Telefon / Telefax / [email protected]

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