Zur Einstufung des Videospiels GTA IV durch die USK mit»keine Jugendfreigabe«

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1 Zur Einstufung des Videospiels GTA IV durch die USK mit»keine Jugendfreigabe«Florian Rehbein / Matthias Kleimann / Thomas Mößle Einleitung Am 29. April 2008 war es soweit: Mit dem Erscheinen des insgesamt neunten Spiels der Grand-Theft-Auto-Reihe»GTA IV«fand eines der erfolgreichsten Videospiele der vergangenen Jahre seine Fortsetzung. Die Reihe, in dem es um Kleingangster, wilde Schießereien und Verfolgungsjagden meist per Auto geht, wurde aufgrund seiner problematischen Spielhandlung und seiner gewalthaltigen Darstellungen in der Vergangenheit des Öfteren kritisiert. Bereits am ersten Verkaufstag wurde GTA IV weltweit 3,6 Millionen Mal verkauft, nach nur einer Verkaufswoche waren es schon sechs Millionen Stück bei einem Umsatz von rd. 500 Millionen Dollar. Ein überragender Verkaufserfolg auch angesichts der Tatsache, dass GTA IV bislang nur für die noch vergleichsweise neuen und teuren High-End-Konsolen PlayStation 3 und Xbox 360 erhältlich ist. Keine Neuerscheinung aus den Bereichen Computerspiele, Musik oder Film hat jemals derartige Umsätze in den ersten zwei Wochen generiert. 1 In Deutschland, dem hinter Großbritannien zweitstärksten Unterhaltungssoftwaremarkt Europas, befand sich GTA IV in den ersten zwei Verkaufswochen erwartungsgemäß auf Platz eins der Verkaufscharts. Wie jedes in Deutschland erscheinende Computer- und Konsolenspiel wurde auch GTA IV vor der Markteinführung von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im Hinblick auf eine verbindliche Alterseinstufung geprüft und am 11. Februar 2008 mit dem Alterskennzeichen»Keine Jugendfreigabe«versehen. Niemals zuvor in der Geschichte des deutschen Jugendmedienschutzes dürfte vor dem Hintergrund der oben zitierten Verkaufszahlen einer Entscheidung der Gutachterinnen und Gutachter eine derart große finanzielle Bedeutung für die Herstellerfirma zugekommen sein, denn eine bestimmte Alterskennzeichnung oder Verweigerung geht auch unweigerlich mit einem Gewinn oder Verlust von Marktsegmenten einher. Gleichzeitig fällt die Begutachtung von GTA IV in eine Zeit, in der die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) verwendeten Kriterien zur Indizierung eines Computerspieles sprachlich neu formuliert und präzisiert wurden 2. Da den unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern der USK durch den verbindlichen Indizierungsschutz einer erfolgten USK- Kennzeichnung auch die Pflicht einer Vorprüfung möglicher Indizierungskriterien zukommt, betraten die Gutachter bei der Einstufung von GTA IV in der Auseinandersetzung mit den neu formulierten BPjM-Kriterien Neuland. In der schriftlichen Begründung der USK, die den Autoren dieses Textes vorliegt, wird deutlich, wie kontrovers die Einstufung von GTA IV auch innerhalb der USK diskutiert wurde 3. So lehnte ein Berufungsausschuss der USK (nach einem Veto des Ständigen Vertreters der Obersten Landjugendbehörden gegen die Einstufung des Spiels mit»keine Jugendfreigabe«) die Kennzeichnung des Spiels ab. Dies hätte der BPjM die Möglichkeit eröffnet, bei einem Florian Rehbein (Diplom-Psychologe), Matthias Kleimann (Dipl.-Medienwissenschaftler) und Thomas Mößle (Diplom- Psychologe) sind Mitarbeiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) in Hannover. entsprechenden Antrag ein Indizierungsverfahren einzuleiten, das mit einer Indizierung des Spiels zu erheblichen Verbreitungsbeschränkungen des Spiels geführt hätte. Nachdem der Publisher des Spiels gegen diese Entscheidung wiederum Berufung eingelegt hatte, entschied letztlich ein Gremium aus Mitgliedern des Beirates der USK, dem Obersten Vertreter eine Kennzeichnung mit»keine Jugendfreigabe«zu empfehlen. Der Oberste Vertreter kam dieser Empfehlung nach 4. Die Entscheidung für eine so genannte»18er-kennzeichnung«und damit für den Indizierungsschutz hat mit Sicherheit zu dem großen Verkaufserfolg von GTA IV beigetragen. So konnte das Spiel auch in Deutschland öffentlich beworben werden, in Spielzeitschriften (durchweg positiv) rezensiert und in Geschäften öffentlich ausgestellt werden. Mit Vergabe der höchsten Alterseinstufung hat die USK zwar eine jugendbeeinträchtigende Wirkung des Spiels kenntlich gemacht. Sie hat jedoch keine Veranlassung gesehen, aufgrund einer evtl. vorliegenden Jugendgefährdung eine Kennzeichnung des Spiels abzulehnen. Die Kennzeichnung des Spiels durch die USK entspricht damit auch gleichsam der Feststellung, dass GTA IV in eindeutiger Weise nicht die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle erfüllt. Am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) wurde analog zum Begutachtungsverfahren durch die USK eine Analyse der Spielinhalte von GTA IV und ein Abgleich dieser Inhalte mit der Spruchpraxis der BPjM zur Verbreitungsbeschränkung von Videospielen durchgeführt. Dabei wird auch die schriftliche Beiratsentscheidung der USK zur Kennzeichnung von GTA IV kritisch kommentiert. Nachfolgend soll dargelegt werden, warum nach Ansicht der Autoren bei GTA IV nach den Prüfkriterien der BPjM von einer jugendgefährdenden Wirkung auszugehen ist und das Spiel damit in jedem Fall nicht hätte gekennzeichnet werden dürfen. Hintergründe zur GTA-Spielreihe Aufgrund ihrer problematischen Spielinhalte und der großen Freiheit des Spielers in der Anwendung von Gewalt (auch gegen unschuldige Passanten) kann die GTA-Reihe generell nur für ein erwachsenes Publikum geeignet erscheinen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Spielinhalte gibt es bei GTA IV nur geringe Unterschiede zu älteren Spielversionen: Der Spieler muss in der Rolle von Niko Bellic, einem in das virtuelle Abbild der Stadt New York (Liberty City) eingewanderten Osteuropäer, zu Ruhm und Ehre gelangen, indem er sich an verschiedenen kriminellen Machenschaften beteiligt und Aufträge für Akteure krimineller Vereinigungen erfüllt. Unter anderem stiehlt der Spieler Autos, betätigt sich als Drogenkurier, verübt Raubüberfälle auf Banken und führt im weiteren Verlauf des Spiels eine Vielzahl von Auftragsmorden durch. GTA IV ist wie alle anderen Titel der GTA-Reihe ein sog.»sandbox-game«, wenngleich es eine aufwendig inszenierte Spielgeschichte in den Vordergrund stellt. Der Spieler bewegt sich in einer großen, sehr authentischen und in der Gegenwart angesiedelten Spielwelt und entscheidet selbst darüber, wann er welchen der zur Verfügung stehenden Aufträge annimmt. Moralische Grenzen setzt das Spiel dabei kaum. Der Spieler kann sich somit etwa durch die harmlose Betätigung als»taxifahrer«ebenso kleinere Geldbeträge ver- 2 JMS-Report Juni 3/2008

2 dienen wie durch die Tötung unschuldiger Passanten, die bei ihrem Ableben Geldbündel fallen lassen. Insgesamt erscheint die graphische Darstellung des neuen GTA weitaus realitätsnäher als die der Vorgängerversionen. Die auf größtmögliche Authentizität ausgelegte, wenngleich in der Darstellung der amerikanischen Großstadtgesellschaft überzogene und in weiten Teilen morbide GTA-Spielwelt wird dabei kaum durch selbstironische Aufträge oder sog.»funmissionen«durchbrochen, was bei Vorgängertiteln der Spielreihe noch der Fall war. Dies verleiht GTA IV in besonderer Weise einen ernsthaften Charakter. Folgerichtig wendet sich die Spielreihe bei Betrachtung der weltweiten Altersfreigaben auch durchweg an ein eher volljähriges Publikum. Zwar erfolgten in der Vergangenheit bei fast allen Umsetzungen des Spiels in Deutschland Freigaben ab 16 Jahren, dann jedoch in der Regel bei lokalisierten deutschen Spielfassungen, welche hinsichtlich bestimmter Gewaltdarstellungen beschnitten wurden (z.b. bei Splattereffekten 5 ). Die internationalen Versionen des Spiels erhielten hingegen in der Regel eine Freigabe ab 18 Jahren oder wurden sogar aufgrund ihrer Jugendgefährdung indiziert 6. Es wurde am Beispiel von GTA San Andreas jedoch dargelegt, dass auch bei dieser lokalisierten Spielfassung eine Jugendfreigabe ab 16 Jahren nicht angemessen erscheint, da dieses Spiel auch bei Verzicht auf Splatterdarstellungen aufgrund der allgegenwärtigen Legitimation von Gewalt und der insgesamt moralisch sehr problematischen Spielhandlung für ein jugendliches Publikum nicht geeignet erscheint 7. Die in Deutschland vermarktete Version von GTA IV entspricht der internationalen Verkaufsversion, wurde also nicht verändert und stellt damit keine lokalisierte Spielversion dar. Obgleich die GTA-Spielreihe als Erwachsenenprodukt gelten muss, zeigt sich in empirischen Daten, dass sie nicht nur von Erwachsenen sondern auch schon von Kindern in einem besorgniserregenden Ausmaß genutzt wird. Bei keinem anderen derartig gewalthaltigen Computerspiel ist eine so hohe Verbreitung bereits unter 10-Jährigen festzustellen. So erscheinen im Jahre 2005 unter den Top 10 zehnjähriger Kinder überwiegend kindgerechte Spiele ohne Altersbeschränkung, einer Freigabe ab 6 Jahren oder einer Freigabe ab 12 Jahren. Auf Platz 4 der beliebtesten Spiele findet sich jedoch die GTA- Spielreihe wieder 8. Im Frühjahr 2005 nennen von 10-jährigen Kindern 5,7 Prozent ein Spiel der GTA-Reihe als Lieblingsspiel (10 % der Jungen, 1,4 % der Mädchen). Es ist also bekannt, dass gerade die GTA- Reihe eine (aus Sicht des Jugendmedienschutzes) unerwünscht hohe Verbreitung in zu jungen Alterssegmenten aufweist. Einschätzung der Freigabe von GTA IV mit»keine Jugendfreigabe«Zunächst kann argumentiert werden, dass die Freigabe für Volljährige gegenüber der bei den Vorgängertiteln vorherrschenden Praxis lokalisierter Spielfassungen ab 16 Jahren eine Verbesserung darstellt, da hiermit immerhin eine jugendbeeinträchtigende Wirkung des Spiels kenntlich gemacht wurde und mit dieser Einstufung signalisiert wird, dass das Spiel nur für ein volljähriges Publikum geeignet ist. Die USK hat mit der Kennzeichnung des Spiels jedoch gleichsam die Feststellung getroffen, dass GTA IV die Indizierungskriterien der BPjM nicht erfüllt und damit von einer jugendgefährdenden Wirkung von GTA IV nicht ausgegangen werden kann. In der Beiratsentscheidung der USK wird diskutiert, ob für GTA IV eine verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung der Gewaltdarstellungen festgestellt werden kann. Die hierzu im Einzelnen vorliegenden Indizierungskriterien werden jedoch allesamt verneint. So wird ausgeführt, dass Gewaltund Tötungshandlungen das Spiel insgesamt nicht prägen, da die Geschichte ständig präsent und in aufwendigen Videosequenzen geschildert werde und nur ein geringer Anteil der Spielzeit von Gewalthandlungen bestimmt werde 9. Zudem werde auf eine selbstzweckhafte und detaillierte Darstellung von Mordund Metzelszenen verzichtet, denn es seien»weder blutende Wunden, noch zerberstende Körper oder zynische Kommentierungen von Verletzungs- und/oder Tötungsszenarien enthalten, die im Sinne einer verrohenden Wirkung interpretiert werden könnten«10. Auch werde Gewalt im Spiel GTA IV deshalb nicht legitimiert und gerechtfertigt, weil die Identität des Hauptprotagonisten Niko Bellic den Gewaltgehalt des Spiels breche und damit»keine Legitimation oder Rechtfertigung von Gewalt als alleiniges Mittel der Konfliktlösung«vorliege 11. Insgesamt sei Niko»kein strahlender Held, der durch Kühnheit und Rücksichtslosigkeit und den konsequenten und brutalen Einsatz von Gewalt die Erfolgsleiter nach oben klimmt und zu Ruhm, Ehre und zu einem großen Vermögen gelangt, sondern er bleibt durchgängig der tragische Held und trotz aller Bemühungen ein kleiner Ganove«12. Neben einer durchgängigen Verneinung der indizierungsmerkmale zur Gewaltdarstellung wird in der Beiratsentscheidung ferner ausgeführt, dass im Spiel viele alternative Handlungsoptionen zur Gewalt bestünden, dass selbstzweckhafte Gewalt negativ sanktioniert würde und dass es in»keiner der vorgegebenen Missionen die Aufgabe des Spielers ist, Unbeteiligte zu töten«13. Eine Gewalt gegen Unbeteiligte sei zwar möglich, werde jedoch durch das Spiel sanktioniert und»nicht ausdrücklich durch hohe Geldsummen, zusätzliche Bonuspunkte oder frei geschaltete Waffen belohnt ( ) 14. Nach Analyse des Spiels GTA IV und vollständiger Sichtung der Spielstory am KFN kommen wir abweichend von der USK zu dem Ergebnis, dass GTA IV eine selbstzweckhafte und detailierte Darstellung von Gewalthandlungen aufweist, und die Gewalt zudem legitimiert und gerechtfertigt wird. Die Gründe für diese Einschätzung sollen im Folgenden näher ausgeführt werden. 1. In GTA IV werden Gewalthandlungen, insbesondere Mord- und Metzelszenen, selbstzweckhaft und detailliert dargestellt. Zwar verzichtet GTA IV auf explizite Splattereffekte (z.b. Platzen von Köpfen oder Abtrennung von Gliedmaßen) oder die Darstellung von Wunden, setzt dafür jedoch auf ein sehr elaboriertes Physikmodell. Dies sorgt dafür, dass realistisch simuliert wird, wie sich Verletzungen in Form von Schlag- und Stichwaffen, das Anfahren mit Fahrzeugen oder auch Explosionen und Projektile von Waffen auf gegnerische Spielfiguren, aber auch auf unschuldige Randfiguren wie etwa Passanten auswirken. Ein schwer verletztes Opfer kann beispielsweise erst für einige Zeit nahezu regungslos am Boden verharren, sich dann aufrichten um sich von dem Spieler zu entfernen, dann jedoch erneut zusammenbrechen usw. Blut bleibt dabei an den Spielfiguren sowie in der Umgebung, etwa an Wänden und an Autos, haften. Auf bereits verletzte Spielfiguren kann weiter eingeschlagen und -getreten werden bis sie schließlich sterben. Körper werden bei Anfahren oder Explosionen meterweit durch die Luft geschleudert und verspritzen bei Aufschlagen Blut. Gleichzeitig sorgt die sehr gute künstliche Intelligenz dafür, dass die Gewaltopfer sich auch authentisch verhalten, z.b. die Flucht ergreifen, in Panik oder vor Schmerzen aufschreien, zeitweilig benommen bzw. orientierungslos sind usw., und damit menschlich reagieren. Diese Darstellungen tragen in ihrer Gesamtschau dazu bei, dass die Gewalt in GTA IV sehr realistisch und ernsthaft inszeniert wirkt, was gegenüber einfachen Splatterdarstellungen eher als Verschärfung denn als Ver- JMS-Report Juni 3/2008 3

3 ringerung der Gewaltintensität gewertet werden kann. Der hohe Realismus und die verschiedenen Dynamiken, die sich aus den zur Verfügung stehenden Angriffsmöglichkeiten ergeben (Schubser, Faustschläge, Tritte, Messer, Baseballschläger, Pistolen, Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Schrotgewehre, Handgranaten, Molotowcocktails) laden den Spieler zum experimentellen Töten ein. Passanten, die nach einem»verkehrsunfall«wieder aufstehen, können erneut angefahren werden, bis sie sich schließlich tödliche Verletzungen zuziehen. Beim Fahren über tote Körper und anschließender Vollbremsung können blutige Bremsspuren auf der Straße gezogen werden. Schüsse in die Beine führen beim Opfer dazu, dass es realistisch das Gleichgewicht verliert und zu Boden fällt. Anschließend bewegt sich das Opfer in gekrümmter und humpelnder Weise vorwärts. Wenngleich das Spiel nicht direkt dazu auffordert, kann der Spieler nach wie vor Amokläufe durchführen. Gerade dann, wenn sich der Spieler auf die gezielte Tötung von Personen spezialisiert, die sich in abgelegenen Gebieten aufhalten, kann dies auch unbemerkt von der Polizei geschehen. Eine selbstzweckhafte und detaillierte Darstellung von Gewalthandlungen ist bei GTA IV damit in eindeutiger Weise erfüllt. 2. In GTA IV wird Gewalt legitimiert und gerechtfertigt. Der Spieler erfährt in der Rolle des Niko Bellic, dass ihm ausschließlich durch den Einsatz von Gewalt ein gesellschaftlicher Aufstieg gelingen kann, der ihm bei anderen, gewaltlosen Spielvarianten verwehrt bleibt. Nur durch das Verfolgen der Spielhandlung (der mit cineastischen Zwischensequenzen inszenierten Storyline), die eine Enthemmung und zunehmende Gewaltbereitschaft des Protagonisten zum Gegenstand hat 15, lernt der Spieler seine relevanten Auftraggeber kennen und verbessert auf diesem Wege seine soziale Stellung, seinen Finanzstatus und seine Wohnsituation. Auch bestimmte Frauen, die dem Spieler verschiedene Vorteile einbringen, lassen sich erst dann auf Rendezvous ein, wenn der Spieler der Story bis zu einem gewissen Punkt gefolgt ist. Weitere Stadtteile von Liberty City sowie bestimmte Einrichtungsgeschäfte und Waffenläden werden ebenfalls erst mit Voranschreiten der Spielhandlung zugänglich. Die Story ist also zwingender und gleichsam zentraler Spielbestandteil von GTA IV und hierzu gibt es, abweichend von den Ausführungen der USK-Beiratsentscheidung, keine mögliche Spielalternative 16. Zentrale Inhalte dieser Story sind Eigentums- und Drogendelikte, gewalttätige Auseinandersetzungen, die Entführung und Misshandlung einer Frau und im weiteren Verlauf eine zunehmende Anzahl von Auftragsmorden. Als Legitimationsgrundlage dieser kriminellen Handlungen werden finanzielle Bereicherung, eine Wahrung des familiären Zusammenhalts sowie die Rache an einem Verräter aus Nikos Vergangenheit in den Vordergrund gestellt. Zugunsten dieser angeblich guten Sache müssen auch Unschuldige getötet werden. Beispielhaft sei hier ein Bankraub erwähnt, bei dem während der Flucht eine Vielzahl von Polizisten zu erschießen ist und der Spieler schließlich eine besonders hohe Geldsumme erbeutet ( Dollar). Von dem Geld können Waffen, aber auch Kleidung und andere Konsumartikel finanziert werden. In einer anderen Mission muss sich der Spieler auf einer Flirtseite im Internet mit einem homosexuellen Mann verabreden und diesen beim ersten Date töten. In anderen Missionen müssen lästige Gewerkschaftler auf einer Baustelle getötet werden oder der Chef einer Anwaltskanzlei bei einem fingierten Bewerbungsgespräch hingerichtet werden. Gewaltkriminalität wird in GTA IV jedoch nicht nur als normal und üblich dargestellt, vielmehr wird hier ein von Gewaltkriminalität geprägter Lebensstil ästhetisiert und zelebriert. Von der Auswahl der coolsten Radiomusik zur Verfolgungsjagd mit der Polizei, der besonders adretten Kleidung zum Banküberfall bis zum Date nach einem erfolgreichen Auftragsmord verknüpft GTA IV Gewaltkriminalität mit jugendaffinen Statussymbolen und einem überlegenen Habitus der Spielfigur und ihren Kontaktpersonen. Schnelle Autos, schöne Frauen, schwere Waffen, eine große Wohnung, teure Kleidung und jede Menge Geld: All dies ist ohne Gewalt nicht zu erreichen und wird zusammen mit der Gewalt zu einem stimmigen Gangster-Rap-Klischee wie in einem Hiphop-Videoclip. Zwar kann argumentiert werden, dass sich das Bedienen solch gängiger Klischees einem erwachsenen Publikum schnell als bewusste Überspitzung erschließt, jedoch fehlt dieser Form der Übertreibung die Qualität der Satire. Die Darstellung von Liberty City, ihrer Bewohner und deren Lebenswelt sowie der Spielfigur selbst, die sich in eingespielten Sequenzen immer wieder zu Wort meldet, erscheint vielmehr als von tiefem Zynismus geprägt. Gewalt ist in dieser verrotteten, durch Konsum und leere Werbefloskeln geprägten Welt die einzige und gerechtfertigte Form des Aufstiegs. Die Kriterien der BPJM sind damit nahezu eins zu eins auf die Spielnarration von GTA IV zu übertragen. Im Laufe der Geschichte wird dem Spieler Selbstjustiz als einziges probates Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt, Gewalt wird im Dienste einer angeblich guten Sache oder zur Bereicherung als gerechtfertigt und üblich dargestellt und wird schließlich auch als Mittel zum Lustgewinn oder zur Steigerung des sozialen Ansehens positiv dargestellt. 3. Nichtindizierungsgründe liegen für GTA IV nicht vor. Zwar werden wie in der Beiratsbegründung der USK ausgeführt in GTA bestimmte Gewalttaten auch sanktioniert, indem sich mit Schwere und Anzahl der verübten Verbrechen auch der Fahndungslevel bei der Polizei erhöht. Aber auch die Flucht vor der Polizei wird durch das Spiel höchst attraktiv inszeniert. Im Rahmen wilder Verfolgungsjagden kann die Spielfigur versuchen, den Fahndungssektor zumeist mit einem gestohlenen Auto zu verlassen. Sollte die Figur einmal von der Polizei ausweglos umzingelt sein, stellt sich dem Spieler die Frage, ob er sich den Polizisten in einem letzten Kampf stellt oder ob er sich gefangen nehmen lässt. Selbst an diesem Punkt wird vom Spiel eher der bewaffnete Kampf bis zum Tod nahegelegt. Stirbt die Spielfigur, so wacht sie nach einer in schwarz-weißer Zeitlupenoptik inszenierten Sterbesequenz in einem Krankenhaus wieder auf und kann das Spiel mit allen bisher erlangten Fähigkeiten und Waffen versehen weiterspielen. Dafür wird lediglich ein gewisser Geldbetrag abgezogen. Wird die Spielfigur dagegen von der Polizei gefangen genommen, verliert sie neben einem bestimmten Geldbetrag auch alle Waffen. Somit stellen Konflikte mit der Polizei keineswegs ernsthafte Hindernisse dar, sondern sind entweder attraktive Herausforderungen oder im schlimmsten Fall ärgerliche Verzögerungen. Gewalt gegen Unbeteiligte wird im Spiel damit nur eingeschränkt sanktioniert. Zudem lässt sich die Polizei im sog. Freemodus sogar komplett deaktivieren. Hier können dann wahllos und ohne jegliche Form von Sanktionierung Amokläufe durchgeführt werden. Der folgende Gesichtspunkt kann die Feststellung, dass von GTA IV eine jugendgefährdende Wirkung ausgeht, weiter bestärken. GTA IV spielt in einem sehr realitätsnahen Setting, einer detailreich simulierten amerikanischen Großstadt. Damit handelt es sich um ein jugendaffines Szenario. Die Spielhandlung ist in der Gegenwart angesiedelt und viele Spielelemente spiegeln Aspekte jugendlicher Lebensrealität wieder. So verfügt die Spielfigur über ein Handy, in welchem alle im Laufe des Spiels bekannt werdenden Personen im Adress- 4 JMS-Report Juni 3/2008

4 buch abgelegt und angerufen werden können. In einer GTA IV internen Simulation des Internets besitzt die Spielfigur einen eigenen zugang, kann sich in Online-Zeitungen über politische Ereignisse und Straftaten (unter anderen die eigenen) informieren und auf Flirtseiten Frauen kennenlernen und sich mit diesen verabreden. Insgesamt existieren kaum Elemente, die den fiktionalen Charakter der Spielwelt oder der Erzählung unterstreichen. Durch den nahezu vollständigen Verzicht auf»exotische Funmissionen«, die noch Bestandteil aller vorhergehenden GTA-Teile waren, wird die Ernsthaftigkeit der Spielwelt in besonderer Weise betont. Fazit Insgesamt erscheint es unverständlich, dass GTA IV in der vorliegenden Fassung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gekennzeichnet wurde und damit eine Jugendgefährdung durch das Spiel ausgeschlossen wurde. Bei einer Analyse der Spielmerkmale von GTA IV zeigt sich, dass das Spiel aufgrund einer verrohenden und zu Gewalt anreizenden Wirkung der Gewaltdarstellungen nach Spruchpraxis der BPjM als jugendgefährdend eingestuft werden müsste und damit eine Kennzeichnung hätte verweigert werden müssen. Die Möglichkeit, ein Indizierungsverfahren gegenüber GTA IV zu eröffnen ist nunmehr aufgrund des Indizierungsschutzes unmöglich. Da unter gewalthaltigen Spielen die GTA-Reihe, wie bereits gezeigt werden konnte, eine besondere Verbreitung unter Kindern und Jugendlichen aufweist, wäre gerade beim Erscheinen von GTA IV die regulative Wirkung einer Indizierung durch die BPjM angezeigt gewesen. Das Spiel wäre nicht öffentlich ausgestellt worden und hätte nicht auf Werbeplakaten, in Werbespots, im Internet und in Spielmagazinen beworben werden dürfen. Es hätte erwartet werden können, dass die Indizierung eine besondere Warnfunktion für Eltern und Pädagogen eingenommen hätte. Damit wäre sicherlich die Verbreitung des Spiels unter Kindern und Jugendlichen (die intendierte Wirkung einer Verbreitungsbeschränkung) zu erreichen gewesen. Warum hat die USK im Rahmen ihres aufwendigen Prüfverfahrens nicht festgestellt, dass bei GTA IV wesentliche Indizierungsmerkmale erfüllt sind? An einem mangelnden Problembewusstsein kann es jedenfalls nicht liegen. Vor gut einem Jahr wurde der USK ein Evaluationsbericht des KFN vorgelegt, in welchem problematische Aspekte der Prüfung untersucht und Möglichkeiten diskutiert wurden, wie das Prüfverfahren der USK nachhaltig verbessert werden könnte. Es zeigte sich bei einer Prüfung von Spielversionen ab 18 Jahren, dass bei sechs von 26 geprüften Spielen (23 %) eine Ablehnung der Kennzeichnung durch die USK hätte erfolgen müssen. Bei weiteren 38,5 Prozent erschien eine Kennzeichnung zumindest strittig 17. Tatsächlich setzt sich die USK in ihrer schriftlich dokumentierten Entscheidung zur Alterseinstufung von GTA IV recht ausführlich mit den Indizierungskriterien der BPjM auseinander, verneint aber sämtliche Indizierungskriterien 18. Hier zeigen sich zwei Grundprobleme des Jugendmedienschutzes bei komplexen Computerspielen. Das erste Problem resultiert aus der Komplexität von GTA IV. Das Spiel bietet als modernes Open-World-Game einerseits die Möglichkeit, einer festen Spielgeschichte zu folgen, anderseits können Spieler aber auch außerhalb oder Geschichte oder parallel zur Story die GTA-Welt erkunden. Die Frage ist: Handelt es sich bei GTA IV tatsächlich um ein einziges Spiel, oder aber um eine Vielzahl dargebotener Spielanlässe, von denen die einen humorvoll und moderat in ihrem Gewaltgehalt, andere wiederum eindeutig verrohend und zu Gewalt anreizend sind. Ein Gutachtergremium kann sich schnell in der Parallelität der unterschiedlichen Spieloptionen verlieren und beispielsweise dazu tendieren, die problematischen Optionen des Spielers außerhalb der Spielstory 19 mit den Aussagen des Protagonisten zur Sinnlosigkeit von Gewalt innerhalb der Spielstory zu grundieren. Oder andersherum: Ein zutiefst unmoralischer und brutaler Tötungsauftrag in der Kerngeschichte kann damit relativiert werden, dass dieser Auftrag nur einen mikroskopisch kleinen Ausschnitt aus den Handlungsoptionen in GTA IV darstellt. Folgt man dieser Überlegung mit aller Konsequenz, lässt sich die These aufstellen, dass jedes komplexe Open-World- Game, so verwerflich und verrohend einige Kernbestandteile auch sein mögen, argumentativ einer Indizierung immer entzogen werden kann. Als zweites Problem zeigt sich bei der Einstufung von GTA IV die fehlende institutionelle Zusammenarbeit zwischen USK und BPjM. Im Zuge des KFN-Forschungsprojektes zu den Alterseinstufungen durch die USK machten wir neben weiteren Reformvorschlägen darauf aufmerksam, dass die Zusammenarbeit zwischen USK und BPjM unbedingt verbessert werden muss. 20 Das Hans-Bredow- Institut weist in seinem Evaluationsbericht ebenfalls darauf hin, dass die USK hier ihre Expertise erweitern müsse. So»( ) erscheint es sinnvoll, an dieser besonders neuralgischen Stelle des Systems (Anmerkung der Autoren: Ablehnung der Kennzeichnung) die Zusammenarbeit von USK und BPjM noch zu verbessern. Dazu könnte eine stärkere Einbindung der BPjM bei allen kritischen Titeln in der Beiratsprüfung beitragen. Von der Möglichkeit, eine Einschätzung einzuholen, sollte grundsätzlich Gebrauch gemacht werden. Verfassungsrechtliche Bedenken sind hier zumindest nach summarischer Prüfung nicht zu erkennen. Zudem ist ein institutionalisierter Gedankenaustausch zwischen USK-Gutachtern und BPjM sinnvoll, um kontinuierlich einen Gleichklang der Kriterien und ihrer Anwendung zu erreichen. Denkbar ist eine Beiladung von Vertretern der BPjM zu USK- Gremienprüfungen bei Spielen, die für die Kennzeichnung Keine Jugendfreigabe vorgesehen sind, nicht nur bei Zweifelsfällen«. 21 Eine Anfrage bei der BPjM ergab jedoch, dass es einen solchen fachlichen Austausch im Rahmen der Prüfung von GTA IV nicht gegeben hat. Die Befunde zur Einstufung von GTA IV machen damit erneut deutlich, wie die USK als Nadelöhr zur Indizierung vielfach nicht ihrer Verantwortung gerecht wird. Hierdurch resultiert die geradezu absurde Situation, dass Spiele unter den Indizierungsschutz fallen, die gleichzeitig zentrale Indizierungsmerkmale aufweisen. Es erscheint daher erforderlich zu überprüfen, wie die USK in Zukunft stärker in die Pflicht genommen werden kann, jene Kriterien zum Gegenstand ihrer Prüfung zu machen, die sie mit einer Alterskennzeichnung regelmäßig verneint Take-Two Interactive Deutschland (2008). Grand Theft Auto IV von Take-Two Interactives Label Rockstar Games bricht Veröffentlichungsrekorde der Unterhaltungsindustrie. Retrieved : index.php? p=pr&release=gtaiv_record&page=1 2 Zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien siehe: 3 Hilse, J. (2008). Beiratsentscheidung zur Alterskennzeichnung des Spieles Grand Theft Auto IV. [Unveröffentl. Dokument]. Berlin: USK. 4 vgl. Hilse aao. (Fn. 3) 5 Splattereffekte in internationalen Spielversionen der GTA 3 Reihe waren beispielsweise abtrennbare Gliedmaßen und zerplatzende Köpfe. 6 Die letzten drei Versionen der Spielreihe, GTA Vice City Stories (Erscheinungsdatum PS II: ), GTA Liberty City Stories (Erscheinungsdatum PSII: ) und GTA San Andreas (Erscheinungsdatum PS II: ) erhielten international Freigaben ab JMS-Report Juni 3/2008 5

5 17 Jahren (USA Rating M) und ab 18 Jahren (Großbritannien PEGI und BBFC). Die EU-Fassung von Liberty City Stories wurde von der BPjM indiziert. In Deutschland wurde jedes dieser Spiele auch als sog. lokalisierte Spielfassung ab 16 Jahren angeboten, die hinsichtlich bestimmter Inhalte beschnitten wurden. Die Spielreihe wurde damit insbesondere in Deutschland einem jugendlichen Publikum zugänglich gemacht. 7 vgl. Höynck, T./Mößle, T./Kleimann, M./Pfeiffer, C./ Rehbein, F. (2007). Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen. Eine Analyse der USK-Alterseinstufungen (KFN-Forschungsbericht Nr. 101). Hannover: KFN. 8 vgl. Mößle, T./Kleimann, M./Rehbein, F. O. (2007). Bildschirmmedien im Alltag von Kindern und Jugendlichen: Problematische Mediennutzungsmuster und ihr Zusammenhang mit Schulleistungen und Aggressivität. Baden-Baden: Nomos Verlag. 9 vgl. Hilse, aao. (Fn 3), S vgl. Hilse, aao. (Fn 3), S vgl. Hilse, aao. (Fn 3), S vgl. Hilse, aao. (Fn 3), S vgl. Hilse, aao. (Fn 3), S vgl. Hilse, aao. (Fn 3), S Die Ausführung der Morde wird von der Spielfigur zu Anfang noch vergleichsweise deutlich problematisiert, dann jedoch immer weniger hinterfragt. Damit fokussiert das Spiel nicht nur immer stärker auf die Ausübung massiver Gewalt, es wird auch eine zunehmende Enthemmung des Protagonisten inszeniert. Die zu einem späteren Zeitpunkt kaum mehr kritisch reflektierte Tötung zahlreicher Spielfiguren wird vor dem Hintergrund ihrer vorangegangenen Problematisierung und der moralischen Auseinandersetzung der Spielfigur mit Tötungshandlungen umso kritischer. 16 Zwar kann sich der Spieler theoretisch darauf beschränken, der Story nicht zu folgen und einfach mit dem Auto wild in dem zu Anfang zugänglichen Stadteil von Liberty City herumzufahren. Die Handlungsmöglichkeiten sind hier jedoch sehr begrenzt, weshalb dieses Verhalten sicherlich nicht als typisch gelten kann. 17 Höynck et. al., aao. (Fn. 7). 18 vgl. Hilse, aao. (Fn 3), S In der Xbox 360 Version bekommt ein Spieler beispielsweise 40 Gamescore-Punkte, indem er fünf Minuten auf dem Fahndungslevel 6 überlebt. Um diesen Fahndungslevel zu erreichen, muss er vorher reihenweise Unbeteiligte oder Polizisten töten. Dieses sog. Achievement ist nicht Teil der Kerngeschichte, sondern eine Möglichkeit, außerhalb der Story Punkte zu bekommen. 20 Pfeiffer, C. (2008), Statement zur Reform des Jugendmedienschutzes [Electronic Version], 1-9. Retrieved from home/jugendmedienschutz.htm. 21 Brunn, I./Dreier, H./Dreyer, S./Hasebrink, U./ Held, T./Lampert, C./et al. (2007). Das deutsche Jugendschutzsystem im Bereich der Video- und Computerspiele: Endbericht, S Retrieved : de/presse/070628endbericht.pdf Mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche im Internet Erfahrungen aus der Arbeit von jugendschutz.net Thomas Günter Einleitung jugendschutz.net hat in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu beigetragen, das Internet für Kinder und Jugendliche sicherer zu gestalten. Das machte 2007 eine Rückschau anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der länderübergreifenden Stelle deutlich. In einer Festschrift zogen Kooperationspartner und jugendschutz.net Bilanz und zeichneten die zentralen Entwicklungsschritte der Stelle, aber auch des Jugendschutzes im Internet nach. Darin wird deutlich, welche positiven Veränderungen in zentralen Problemfeldern wie Pornographie und geschlossene Benutzergruppen, der sexuellen Vermarktung von Kindern und Jugendlichen, Rechtsextremismus im Internet oder riskanten Kommunikationsdiensten in den letzten Jahren erzielt werden konnten. 1 Die länderübergreifende Stelle trug maßgeblich dazu bei, das Internet für Kinder und Jugendliche sicherer zu gestalten. Wesentliche Gefährdungspotentiale bestehen aber fort. Um sie zu beseitigen, bedarf es weiterhin kontinuierlicher, planmäßiger und gemeinsamer Anstrengungen für mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche im Internet. Allgemein wird die Arbeit von jugendschutz.net als positiv und effektiv bewertet. Zu diesem zusammenfassenden Ergebnis kommt auch das Hans-Bredow-Institut (HBI), das von Bund und Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) mit der Evaluation der Jugendschutzregelungen beauftragt war. Das Vorgehen von jugendschutz.net sei»alternativlos«, da Verstöße schnell beseitigt und faktische Erfolge auch in Bereichen erzielt würden, die der Aufsicht nicht zugänglich sind. 2 Der vorliegende Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Arbeit der Stelle zusammen. Grundlagen der Arbeit von jugendschutz.net Der Autor ist Justitiar der Zentralstelle der Bundesländer für Jugendschutz im Internet»jugendschutz.net«in Mainz. jugendschutz.net wurde von den OLJB eingerichtet und ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden, um die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet zu überprüfen, für eine bessere Berücksichtigung des Jugendschutzes zu sorgen und Verstöße im Vorfeld aufsichtsrechtlicher Maßnahmen schnell zu beseitigen. jugendschutz.net unterstützt KJM und OLJB bei ihren Aufgaben, nimmt Aufgaben der Beratung und Schulung wahr und fördert den kompetenten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet. Im Wesentlichen haben sich daraus folgende Arbeitsschwerpunkte ergeben: Recherche und Kontrolle: jugendschutz.net überprüft die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV bei Telemedien, nimmt Beschwerden von Nutzern entgegen und bearbeitet diese. Maßnahmen gegen unzulässige Angebote: jugendschutz.net drängt auf eine schnelle Veränderung oder Entfernung unzulässiger Angebote, sowohl direkt beim Anbieter, als auch bei Providern im In- und Ausland. Daneben wird die KJM oder die anerkannte Selbstkontrolle sowie die Strafverfolgung bei fortdauernden bzw. besonders schweren Verstößen eingeschaltet. Kooperation und Beratung: jugendschutz.net kooperiert mit nationalen und internationalen Behörden, NGOs, Beschwerdestellen und Diensteanbietern, berät zum Beispiel die Obersten Landesjugendbehörden und Landesmedienanstalten. Information zuständiger Stellen und der Öffentlichkeit: jugendschutz.net informiert über aktuelle Entwicklungen und Probleme des Jugendschutzes in Telemedien, liefert Einschätzungen der Probleme und zeigt Konsequenzen für die Wahrung des Jugendschutzes auf. Daneben übernimmt jugendschutz.net zusätzlich auch medienpädagogische Aufgaben um den medienkompetenten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Angeboten und Diensten des Internets zu fördern. Und um Eltern, pädagogischen Fachkräften und Multiplikatoren Hilfe- 6 JMS-Report Juni 3/2008

Kommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) -

Kommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) - Kriterien der KJM für technische Mittel als Jugendschutzmaßnahme für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Bereich des World Wide Web: Stichwort Personalausweiskennziffernprüfung / Persocheckverfahren

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