Minijob mit Maxirente Oktober 2014

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1 Minijob mit Maxirente Oktober

2 Was ist ein Minijob? Regelmäßiges Monatseinkommen bis max. 450 EUR Für Arbeitnehmer: fast keine Sozialabgaben, nur sehr geringe Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung fallen an (3,9 %; maximal 17,55 Euro), ansonsten ist der Gehaltsbezug i.d.r. steuerfrei Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben zur Sozialversicherung und Lohnsteuer (inkl. gesetzliche Rentenversicherung) Soziale Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den geringen Arbeitnehmer-Eigenbeitrag Oktober, Seite 2

3 Gesetzliche Rentenversicherungsansprüche ab Eine neue Situation für Minijob-Arbeitnehmer: Erstmaliger Anspruch oder Fortführung von Ansprüchen auf eine Altersrente Erstmaliger Anspruch oder Erhalt von Ansprüchen auf eine Erwerbsminderungsrente Erstmaliger Anspruch oder Erhalt von Ansprüchen auf Reha-Maßnahmen Erfüllung bzw. fortführender Erhalt von Versicherungs-Pflichtzeiten Geringfügig entlohnte Beschäftigung ist damit Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt und erhält eine umfangreiche soziale Absicherung durch die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Oktober, Seite 3

4 Neuerungen ab Maximales Monatseinkommen von 400 EUR auf 450 EUR erhöht Jeder Arbeitnehmer, der ab dem einer neuen geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist automatisch gesetzlich rentenversicherungspflichtig. (Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich.) Bestehende Minijob Arbeitsverhältnisse bis , die unverändert fortgeführt werden, bleiben von der Gesetzesänderung unberührt. Die Gesetzesänderung für bestehende Arbeitsverhältnisse greift immer dann, wenn: das Gehalt von 400 auf bis zu max. 450 EUR erhöht wird. der Arbeitnehmer eine neue geringfügige Beschäftigung aufnimmt. Oktober, Seite 4

5 Minijob = Minirente 450 EUR 114 EUR mtl. Gehalt Mtl. Rentenanspruch aus Minijob (grv)* * Unverbindliches Rechenbeispiel für eine heute 35jährige Person zum Alter 67 ohne vorherige Rentenansprüche bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die grv. Ggf. auf die Leistung fällige Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt (Stand: 09/). Oktober, Seite 5

6 Wachsende Anzahl der Minijobber mit einem Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung Geringfügig entlohnte Beschäftigte im gewerblichen Bereich - Beschäftigungsbeginn ab 01. Januar Insgesamt davon Veränderung zum Vorquartal (RV) (absolut) (prozentual) (absolut) (prozentual) Juni ,0 % ,6 % März ,4 % ,4 % Dezember ,2 % ,6 % September ,4 % ,6 % Juni ,6 % ,9 % Inzwischen sind 20 % rentenversicherungspflichtig; Tendenz weiter steigend! Quelle: Minijobzentrale Oktober, Seite 6

7 Profitieren Sie vom Interesse Ihrer Arbeitnehmer Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sep. Okt. Nov. Dez. Trotz geringen Einkommens informieren sich Minijobber intensiv über Möglichkeiten eine zusätzliche Altersrente aufzubauen, dies zeigt die Anzahl und Intensität der User-Zahlen. (Quelle VFHI) Monat Unterschiedliche Besucher Anzahl der Besuche Seiten Zugriffe Bytes Januar ,897 15, ,26 MB Februar , , ,35 MB März , ,047 1,45 GB April , ,397 1,36 GB Mai , ,962 1,37 GB Juni , ,858 1,05 GB Juli , ,148 1,32 GB August ,679 31, ,06 MB September Oktober November Dezember Total , ,851 7,59 GB Oktober, Seite 7

8 Die Lösung: Maxirente mit minijob bav Minijob Fakt Problem Rentenanspruch ist sehr niedrig Arbeitsentgelt gedeckelt auf maximal 450 EUR Arbeitszeit ist folglich begrenzt Rentenniveau macht zusätzliche Altersversorgung notwendig Minijobber würden gerne länger arbeiten Wahrung des Minijob-Status steht im Fokus Lösung minijob-bav Oktober, Seite 8

9 Und so funktionierts: Oktober, Seite 9

10 Und so funktionierts: + Oktober, Seite 10

11 Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat können bereits eine Rente von 390,30 Euro ausmachen? Das geht tatsächlich. minijob bav lohnt sich mtl. Arbeitszeit 40 Std. 50 Std. mtl. Gehalt 450,00 EUR 550,00 EUR abzgl.versicherungsbeitrag im Rahmen der minijob bav (Entgeltumwandlung) ,00 EUR SV-pflichtiges Gehalt 450,00 EUR 450,00 EUR Pauschale Abgaben 1) 139,46 EUR 139,46 EUR mtl. Gesamtbelastung/ Betriebsausgaben 589,46 EUR 689,46 EUR Lohnkosten pro Stunde 14,66 EUR 13,79 EUR Voraussichtlicher mtl. Rentenanspruch des Mitarbeiters 2) aus der: gesetzlichen RV 114,00 EUR 114,00 EUR minijob bav ,30 EUR Gesamter monatlicher Rentenanspruch 114,00 EUR 390,30 EUR 1) Pauschale Abgaben inklusive Lohnsteuer werden durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale gezahlt. 2) Unverbindliches Rechenbeispiel für eine heute 35-jährige Person zum Alter 67 ohne vorherige Rentenansprüche bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die minijob bav und an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von 17,55 Euro mtl. über die Minijob-Zentrale. Der mögliche Rentenanspruch aus der minijob bav resultiert aus dem Tarif TwoTrust Klassik, Kollektiv 10 mit VFHI-Mitgliedschaft, Rentengarantiezeit bis Endalter 85, Versicherungsbeginn Der angegebene Betrag enthält neben der garantierten Leistung auch Überschüsse. Diese Überschüsse sind nicht garantiert. Oktober, Seite 11

12 Arbeitgeber-Gesamtkostenbetrachtung: Arbeitgeber Minijob-Gehalt + betriebliche Entgeltumwandlung aus Überstunden minijob bav + Sozialversicherungsabgaben auf das Gehalt von 450 EUR 450,00 EUR 238,00 EUR 139,46 EUR = Gesamter Bruttoaufwand 827,46 EUR Ersparnis / Betriebsausgabe (angenommener Steuersatz 30 %) 248,24 EUR = Aufwand nach Betriebsausgaben 579,22 EUR Oktober, Seite 12

13 Lohnkosten mit und ohne minijob bav in EUR: Arbeitszeit minijob 45 Std. minijob 55 Std. Gehalt 450,00 EUR 550,00 EUR Abzüglich minijob bav-beitrag ,00 EUR Sozialversicherungspflichtiges Gehalt 450,00 EUR 450,00 EUR 13 % Krankenversicherung (Pflege entfällt) 58,50 EUR 58,50 EUR 15 % Rentenversicherung 67,50 EUR 67,50 EUR 0,7 % (U1) Lohnfortzahlung Krankheit 3,15 EUR 3,15 EUR 0,14 % (U2) Mutterschutz 0,63 EUR 0,63 EUR 0,15 % Insolvenzschutz 0,68 EUR 0,68 EUR 2,0 % Pauschalsteuer 9,00 EUR 9,00 EUR Arbeitgeber-Abgaben (30,99 %) 139,46 EUR 139,46 EUR Arbeitgeber-Betriebsausgabe 589,46 EUR 689,46 EUR Arbeitgeber-Lohnkosten pro Stunde 13,10 EUR 12,54 EUR Minijobber 450,00 EUR Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 17,55 EUR = Auszahlungsbetrag 432,45 EUR Oktober, Seite 13

14 Mindestlohn ab : Verbindliche Einführung des Mindestlohn von 8,50 Euro Geltungsbereich: alle Minijobber im gewerblichen Bereich / Privathaushalten Ausnahmen: Auszubildende, Zeitungszusteller, Langzeitarbeitslose Information über minijob-bav führt nicht zu einer Unterschreitung od. Beschränkung des jeweiligen Mindestlohnanspruchs (Bundestag-Drucksache 18/1558) Unverändert: 17 Abs. 5 BetrAVG, tarifliche Öffnungsklausel muss vorliegen, sofern ein Tarifvertrag besteht Oktober, Seite 14

15 Mindestlohn mit 8,50 EUR pro Stunde ab : minijob minijob bav Arbeitszeit 45 Std. 55 Std. Stundenlohn 8,50 EUR 8,50 EUR Gehalt 382,50 EUR 467,50 EUR Abzüglich minijob bav-beitrag ,00 EUR SV-pflichtiges Gehalt 382,50 EUR 367,50 EUR 13 % Krankenversicherung (Pflege entfällt) 49,73 EUR 60,78 EUR 15 % Rentenversicherung (von 18,9 % insg.) 57,38 EUR 55,13 EUR 0,7 % (U1) Lohnfortzahlung, Krankheit 2,68 EUR 3,27 EUR 0,14 % (U2) Mutterschaft 0,54 EUR 0,65 EUR 0,15 % Insolvenzumlage 0,57 EUR 0,70 EUR 2,0 % Pauschalsteuer 7,65 EUR 9,35 EUR Arbeitgeber-Abgaben (30,99 %) 118,54 EUR 144,88 EUR Arbeitgeber-Betriebsausgabe 501,04 EUR 512,38 EUR Arbeitgeber-Lohnkosten pro Stunde 11,13 EUR 9,32 EUR Oktober, Seite 15

16 minijob bav Minijob mit Maxirente Vorteile aus Sicht des Arbeitgebers Keine höheren Sozialabgaben für den Arbeitgeber Arbeitszeit und Produktivität des einzelnen Mitarbeiters werden erhöht Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen, geringere Fluktuation Angebot zu Überstunden für leistungsstarke Minijobber Höhere Motivation der Mitarbeiter durch attraktive Firmenrente Unveränderte Beiträge an Minijob-Zentrale Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar (i.d.r. mit 30 % Ausweis erfolgt im DV-Angebot) Oktober, Seite 16

17 minijob bav Minijob mit Maxirente Informationen rund um das Thema Benutzername: HDI Passwort: minijob Ihr HDI-Ansprechpartner Oktober, Seite 17

18 minijob bav Minijob mit Maxirente Vorteile aus Sicht des Arbeitnehmers Aufbau einer attraktiven Altersversorgung durch Überstunden Gehaltsbezug wie vor der Arbeitszeiterhöhung Minijob-Status bleibt unangetastet Kein finanzieller Mehraufwand Staatliche Förderung durch bav und Riester ergeben mit der gesetzlichen Renten gleich drei Rentenansprüche durch den Verzicht auf nur 3,9 % des Bruttolohns Renditestarke Altersversorgung mit den TwoTrust Tarifen Garantierte Altersrentenleistung Oktober, Seite 18

19 minijob bav Minijob mit Maxirente Vorteile aus Sicht des Arbeitnehmers Insolvenzgeschützte Altersversorgung Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II Ab Beginn unverfallbare Arbeitnehmeransprüche Einfache Mitnahme der Police bei Arbeitgeberwechsel (Direktversicherung) als Vollzeit-/Teilzeitarbeitnehmer Tipp: Je nach Gesamteinkommenslage des Minijobbers können natürlich auch bisherige Gehaltsbestandteile in eine Direktversicherung eingezahlt werden je eher man startet, umso höher die Rentenansprüche im Alter. Oktober, Seite 19

20 Hinweise zur Überschussbeteiligung Ihre fondsgebundene Rentenversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass zum vereinbarten Rentenbeginn eine garantierte Leistung zur Verfügung steht. Die garantierte Altersrente kann sich während der Aufschubzeit bei günstiger Wertentwicklung der Fonds sowie durch die Überschussbeteiligung erhöhen. Zur Absicherung der garantierten Leistung teilen wir Ihr Vertragsguthaben vor Beginn der Altersrente zwischen dem konventionellen Sicherungsvermögen, im Folgenden Stammguthaben genannt, dem Wertsicherungsfonds sowie den von Ihnen gewählten Extrafonds auf. Die Aufteilung wird monatlich neu festgesetzt. Sie erfolgt mit Hilfe eines tariflich festgelegten methodischen Rechenverfahrens, das eine hohe Beteiligung an der Wertentwicklung der Fonds unter gleichzeitiger Sicherung der garantierten Altersrente ermöglicht. Die Schlussgewinnbeteiligung (vgl. Abschnitt Überschussbeteiligung ) wird in die Extrafonds investiert. Sie nimmt nicht an dem beschriebenen Aufteilungsverfahren teil. Das Gesamtguthaben ergibt sich aus der Summe von Vertragsguthaben und Schlussgewinnbeteiligung. Der Kalkulation der in diesem Vorschlag angegebenen Leistungen liegen aus Transparenzgründen folgende Annahmen zu Grunde: Für den Wertsicherungsfonds sowie die Extrafonds wird der jeweils ausgewiesene jährliche Wertentwicklungssatz zu Grunde gelegt. Das Stammguthaben erwirtschaftet Zinserträge auf Basis der aktuell deklarierten Gesamtverzinsung (vgl. Abschnitt Überschussbeteiligung ). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wertentwicklung der Fonds Sie haben die Chance, insbesondere bei Kurssteigerungen der Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Die dargestellten möglichen Leistungsentwicklungen in der Zukunft basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen können daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können höher oder niedriger sein als die angegebenen Werte. Die Leistungen werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, wie z.b. von der Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen, dem Beitrittsalter, der Art der Fonds, der Entwicklung der Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und den Anlageentscheidungen des Fondsmanagements. Die tatsächlichen Leistungen sind andere. Die Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden, wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 0,00 %, 3,00 %, 6,00 % oder 6,00 % für jedes Jahr beträgt, jedoch für einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauf nähert. Wachsende Garantie Ihre garantierte Leistung kann sich während der Aufschubzeit im Rahmen der Wachsenden Garantie erhöhen, wenn aufgrund einer positiven Entwicklung Ihres Vertragsguthabens zusätzliches Rentenkapital (das so genannte performanceabhängige garantierte Rentenkapital) gebildet werden konnte. Zu jedem Monatsletzten wird das performanceabhängige garantierte Rentenkapital um den Betrag erhöht, um den ein laufzeitabhängiger Anteil des dann vorhandenen Vertragsguthabens das erhöhte garantierte Rentenkapital zu diesem Monatsletzten übersteigt. [...] Oktober, Seite 20

21 Hinweise zur Überschussbeteiligung [...] Der laufzeitabhängige Prozentsatz beträgt zu Versicherungsbeginn 50 %. Er erhöht sich zu Beginn eines jeden Monats und steigt linear bis zum vereinbarten Rentenbeginn auf 70 % an. Bei ungünstiger Wertentwicklung des Vertragsguthabens ist es möglich, dass kein performanceabhängiges garantiertes Rentenkapital gebildet werden kann und sich somit Ihre garantierte Leistung nicht erhöht. Der möglichen garantierten Rente aus der Wachsenden Garantie liegt neben einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung der Fonds von 6,0 % die Annahme zu Grunde, dass die Prämien vollständig eingezahlt werden. Zudem werden die aktuell deklarierten Überschusssätze unterstellt. Sicherung des aktuellen Vertragsguthabens Sie haben während der Vertragslaufzeit jederzeit die Möglichkeit, zu jedem Monatsersten Ihr Vertragsguthaben maximal in der dann aktuellen Höhe so abzusichern, so dass es zum Rentenbeginn in dieser Höhe vorhanden ist. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AVB. Überschussbeteiligung Der Überschussbeteiligung liegen die aktuell deklarierten Überschusssätze zu Grunde. Diese können für die Zukunft nicht garantiert werden, sie sind nur als Beispiele anzusehen und werden jährlich neu festgelegt. Zur Sicherstellung der garantierten Leistung können wir einen Teil Ihres Vertragsguthabens im gewinnberechtigten Stammguthaben investieren, worauf wir Kapitalerträge erwirtschaften. Naturgemäß ist die weitere Entwicklung der Gesamtverzinsung ungewiss. Bei einer kurz- oder langfristig schlechten Entwicklung der Kapitalmärkte (Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien- und Immobilienmärkte) wird die Gesamtverzinsung Ihrer Versicherung sinken. Jedoch besteht auch die Chance, dass bei einer positiven Entwicklung die Gesamtverzinsung steigen kann. Insgesamt können die Leistungen aus der Überschussbeteiligung nicht garantiert werden. Da die Schlussgewinnbeteiligung zur Deckung von Schwankungen im Zins-, Risiko- und Kostenverlauf zur Verfügung steht und sich die Kalkulationsgrundlagen ändern können, kann die Leistung aus der Schlussgewinnbeteiligung in ihrer Höhe nicht garantiert werden. Die Höhe der zugesagten garantierten Rente ist vorsichtig festgelegt, da bei Vertragsabschluss die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültigen Kalkulationsgrundlagen nicht mit der nötigen Sicherheit vorhersehbar sind. Der Berechnung der Rentenleistungen liegt die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlichte aktuelle Sterbetafel DAV 2004 R zugrunde. Sollte z.b. die DAV eine neue Sterbetafel veröffentlichen, so können in Abhängigkeit von der Veränderung der Lebenserwartung künftige Leistungen aus der Überschussbeteiligung auch deutlich geringer ausfallen. Die Höhe der garantierten Rente zum vorgesehenen Rentenbeginn bleibt hiervon jedoch unberührt. Oktober, Seite 21

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