Die Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity in Europa und den USA

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1 Göttinger Schriften zum Wirtschaftsrecht 8 Die Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity in Europa und den USA Bearbeitet von Sara Tancredi 1. Auflage Buch. L, 260 S. Hardcover ISBN Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 500 g Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Europäisches, internationales Wirtschaftsrecht schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

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3 Erster Teil: Einleitung A. Gang der Untersuchung Die vorliegende Arbeit hat die Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity in Europa und den USA zum Gegenstand. Die Verfasserin untersucht zu diesem Zweck die am 8. Juni 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) sowie den in den USA bereits ein Jahr früher am 21. Juli 2010 in Kraft getretenen Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank Act) eingehend. Im Anschluss daran erfolgt eine rechtsvergleichende Gegenüberstellung beider Gesetzeswerke mit dem Ziel festzustellen, inwieweit der europäische Regulierungsrahmen für alternative Investmentfonds mit dem US-amerikanischen Regelwerk übereinstimmt. Nachdem im ersten Teil einleitende Hintergrundinformationen zu dem Erlass der und zu den gesetzgeberischen Motiven in Bezug auf die AIFM-Richtlinie vorgebracht werden, wird im zweiten Teil der Untersuchung eine vertiefende Analyse der Vorschriften der AIFM-Richtlinie durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist zunächst die Erörterung der begrifflichen Bedeutung der Ausdrücke AIFM und AIF, um sodann das Zulassungsverfahren für AIFM sowie die von der Richtlinie geforderten Grundsätze der AIF-Verwaltung vorstellen zu können. Dabei bilden die Vorgaben zu Vergütungs- und Risikopolitik einen besonderen Schwerpunkt, aber auch die Regelungen mit Drittstaatenbezug bleiben nicht unberücksichtigt. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich sodann mit dem Dodd-Frank Act und umfasst insbesondere die vor diesem geltende Rechtslage in Bezug auf private funds sowie eine intensive Untersuchung des Titel IV, der spezielle Vorschriften für Hedge-Fonds beinhaltet. Im vierten Teil wird das nationale AIFM-Umsetzungsgesetz unter besonderer Bezugnahme auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erörtert. Der fünfte Teil der Untersuchung widmet sich der europäischen Verordnung über Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) und zeigt Zusammenhänge zu den Venture- Capital-Vorschriften des Dodd-Frank Act auf. Gegenstand des sechsten Teils schließlich ist die rechtsvergleichende Gegenüberstellung der AIFM-Richtlinie mit dem Dodd-Frank Act, des KAGB und der EuVECA-VO sowie der Rechtsvergleich zwischen dem Dodd-Frank Act und der EuVECA-VO. Ziel ist es hier, wechselseitige Beziehungen zu erkennen, um im Anschluss ergebnisrelevante Rückschlüsse ziehen zu können. Die Untersuchung endet mit dem siebenten Teil, der die in deren Rahmen gefundenen Ergebnisse zusammenfasst und abschließend würdigt. 1

4 B. Hintergrund der AIFM-Richtlinie I. Die Entstehung der AIFM-RL Am 1. Juli 2011 wurde die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (AIFM 1 -Richtlinie) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 2 Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung, am 21. Juli 2011, ist sie in Kraft getreten. Von diesem Zeitpunkt an verblieben den EU- Mitgliedstaaten gemäß Art. 66 Abs. 1 AIFM-RL zwei Jahre, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die AIFM-Richtlinie ist das Ergebnis eines langen Entstehungsprozesses, mit deren Erlass die EU auf die häufig geäußerte Kritik an Hedge-Fonds reagiert, die vergangene Finanzmarktkrise ausgelöst bzw. im Wesentlichen mitverursacht zu haben Beginn der Diskussion Die Diskussion um die Erhöhung der Transparenz im alternativen Investmentfonds-Sektor nahm jedoch schon weitaus früher ihren Anfang. So wurde bereits in Art. 2 Abs. 1 der RL 2001/108/EG 4 vom 21. Januar 2002 festgeschrieben, dass die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament bis zum 13. Februar 2005 einen Bericht über die Anwendung der geänderten Richtlinie 85/611/EWG 5 sowie gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu unterbreiten habe, der/ die u. a. zum Inhalt haben sollte(n), wie sich der Anwendungsbereich dieser Richtlinie auf verschiedene Produkttypen, z. B. Hedge-Fonds, auswirkt. Der britische EU-Abgeordnete John Purvis 6 schlug sodann gegen Ende des Jahres 2003 im Rahmen der sog. Europäischen Transparenzinitiative im Bericht über die Zukunft von Hedge-Fonds und derivativen Finanzprodukten des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vor, dass 1 AIFM = Alternative Investment Funds Manager. 2 ABl. EU Nr. L 174, S. 1 ff. vom Dornseifer, Bedarf es einer Regulierung von Hedgefonds und Private Equity?, S. 77, Richtlinie 2001/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) hinsichtlich der Anlagen der OGAW, ABl. EU Nr. L 41, S. 35 ff. vom Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (85/611/EWG), ABl. EU Nr. L 375, S. 3 ff. vom John Purvis wurde am vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung zu dessen Berichterstatter ernannt (Ausschuss für Wirtschaft und Währung, Bericht über die Zukunft von Hedge-Fonds und derivativen Finanzprodukten). 2

5 [ ] dies angesichts des Potenzials für Systemrisiken sowie des zunehmenden Interesses der Anleger bereits viel früher geschehen sollte 7. Zudem führte er an, dass [ ] ein angemessenes EU-weites Beaufsichtigungssystem für SAIV 8 [ ] eingeführt werden solle, das nur wenig regulierend eingreift sowie [ ] kontrollieren und überzeugt sein muss, dass die Anbieter, Direktoren und Manager von SAIV geeignete und integre Personen sind [ ] und [ ] über angemessene Sachkenntnis verfügen und über die Anlagetechniken und -instrumente, die im jeweiligen Unternehmen eingesetzt werden, gut informiert sind [ ] 9. Es bedurfte jedoch erst einer globalen Finanzmarktkrise, um die Arbeiten an diesem Vorhaben voranzubringen. 2. Einleitung einer öffentlichen Konsultation Am 17. Dezember 2008 gab die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie mit Blick auf eine angemessene Regulierung der Hedge-Fonds- Industrie eine umfassende öffentliche Konsultation zu Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten dieses Sektors eingeleitet [habe] 10. Diese vom 18. Dezember 2008 bis zum 31. Januar 2009 andauernde Konsultation, zu der jeder Interessierte seine Meinung kundtun konnte, erfolgte dabei vor dem Hintergrund der aktuellen Überlegungen auf europäischer und auf internationaler Ebene, ob die Konzepte für die Regulierung und Aufsicht von Hedge-Fonds angesichts der Finanzkrise neu überdacht werden sollten 11. Um Hinweise für die geplante Regulierungsinitiative zu erhalten, wurde im Rahmen der Konsultation insbesondere nach Meinungen und Fakten hinsichtlich möglicher Systemrisiken und Finanzmarktgefährdungen durch Hedge-Fonds sowie einer Erhöhung der behördlichen Kontrollbefugnisse in Bezug auf das Risikomanagement und den Anlegerschutz gefragt. Zu diesem Zweck wurde ein sog. Consultation Paper on Hedge Funds 12 veröffentlicht, das ergänzende Erklärungen und Hintergrundinformationen sowie elf konkrete Fragen für jedes zu beurteilende Thema bereitstellte und als eine Art Leitfaden für die Stellungnahme dienen sollte. Dieser Entschluss der Europäischen Kommission zum Beginn einer Konsultation geht zurück auf den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 9. Juli Hierin ersuchte das Europäische Parlament die Europäische Kommission, eine oder mehrere Richtlinien vorzuschlagen, durch die ein gemeinsamer Transparenzstandard gewährleistet wird und Fragen im Zusammenhang mit Hedge 7 Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Fn. 6), Hedgefonds Nr sophisticated alternative investment vehicle (= komplexe alternative Investitionsvehikel), siehe: Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Fn. 6), Hedgefonds (A.). 9 Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Fn. 6), Hedgefonds Nr. 4 und Nr Pressemitteilung IP/08/2028 der Europäischen Kommission vom , S Europäische Kommission, Fn Europäische Kommission, Working Document of the Commission Services (DG Internal Market) Consultation Paper on Hedge Funds. 3

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