Bedienungsanleitung. Duschwagen FORELLI

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1 Bedienungsanleitung Duschwagen FORELLI

2 Stand: Rev. 0.1 Seite 2 von 24 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde! Wir bedanken uns für das der Horcher GmbH entgegengebrachte Vertrauen und gratulieren Ihnen zum Kauf Ihres Forelli Duschwagens. EG-Konformitätserklärung entsprechend Anhang VII der Richtlinie 93/ 42/ EWG über Medizinprodukte Wir, die Fa. Horcher GmbH, Philipp-Reis-Str.3, Nidderau erklären in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt: Duschwagen FORELLI Seriennummer:... die Grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 93/ 42/ EWG, Anhang I erfüllt. Veröffentlichung im Amtsblatt 96/ C245/ 02 Nidderau, 03/01/2014 Horcher GmbH Geschäftsführer Stefan Horcher Lesen Sie diese Bedienungsanweisung sorgfältig vor dem ersten Gebrauch und machen Sie sich vertraut mit den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen, damit eine ordnungsgemäße Benutzung gesichert ist.

3 Stand: Rev. 0.1 Seite 3 von 24 Sicherheitshinweise Bitte beachten Sie jede der folgenden Sicherheitshinweise!! Die Installation und Reparaturen an Forelli Duschwagen sollte ausschließlich von Technikern der Horcher GmbH oder von der Horcher GmbH autorisierten Personen ausgeführt werden. Ist dies nicht der Fall entfällt jede Service- und Garantieleistung! Eine Sichtprüfung auf Mängel vor jeder Inbetriebnahme ist erforderlich. Bei Mängel darf das Gerät nicht in Betrieb genommen werden.! Verwenden Sie zur Reinigung keine scharfen Putzmittel.! Nicht ordnungsgemäße Bedienung oder die Benutzung von nicht zulässigem Zubehör ist untersagt.! Beim Durchfahren von Engstellen wie z.b. Türrahmen ist besondere Vorsicht geboten.! Den Forelli Duschwagen nur auf ebenen Flächen verwenden.! Bei der Übernahme eines Patienten vom Bett auf die Liegefläche des Forelli Duschwagens müssen die Radbremsen arretiert sein und es darf kein Spalt zwischen Bett und Liegefläche bestehen.! Die Horcher GmbH haftet nicht für Beschädigungen am Gerät oder Schäden, die durch die Benutzung des Forelli Duschwagens entstehen. Große Vorsicht muß bei jeder Benutzung Selbstverständlichkeit sein.! Wird einer oder mehrere der o.g. Hinweise nicht beachtet verfällt jede Garantie durch die Firma Horcher GmbH. Für eine ordnungsgemäße Wartung ist der Endabnehmer (Benutzer) verantwortlich. Die nächste Wartung wird auf dem auf dem Produkt angebrachten Aufkleber angezeigt.

4 Stand: Rev. 0.1 Seite 4 von 24 Inhalt 1 Konformitätserklärung Seite 2 2 Sicherheitshinweise Seite 3 3 Inhaltsverzeichnis Seite 4 4 Wo wird der Forelli Duschwagen eingesetzt? Seite 4 5 Die Benutzung Ihres Forelli Duschwagens Seite 5 6 Reinigung Seite 8 7 Wartung Seite 9 8 Service und Garantieinformationen Seite 9 9 Entsorgung Seite Technische Daten Seite allgemeine Informationen Seite 11 ff 4 Wo wird der Forelli Duschwagen eingesetzt? Der Forelli Duschwagen wird sowohl zum Waschen und Duschen von Patienten eingesetzt, welche nicht zum Badezimmer gehen können, nicht in eine Badewanne steigen können, eingeschränkt transportfähig als auch zum Umlagern, Abtrocknen, zur Hautpflege oder zur ärztlichen Behandlung verwendet. Der Forelli findet deshalb im Krankenhaus und Pflegeheim seinen vielfältigen Einsatz, ist aber auch im privaten Bereich zur Pflege unverzichtbar. Durch die einfache Handhabung kann der Forelli im z.b. privaten Bereich von nur einer Pflegeperson benutzt werden. Dadurch wird die Intimsphäre des Patienten so gut es geht geschützt. Im professionellen Bereich wird zur Erreichung von optimaler Pflege nur ein Teil des bislang notwendigen Personals benötigt. Eine effektive wirtschaftliche Grundlage zur Verwendung des Forelli Duschwagens ist gegeben.

5 Stand: Rev. 0.1 Seite 5 von 24 5 Die Benutzung Ihres Forelli Duschwagens Achtung: Eine von der Horcher GmbH autorisierte bzw. geschulte Person sollte Ihnen die Benutzung des Forelli Duschwagens ausführlich erklären. Stellen Sie den Betriebszustand des Forelli her. Dazu stecken Sie die Batterie in den dafür vorgesehenen Halter am Mastfuß. Entriegeln Sie den Not-Aus Drehknopf. Übernahme vom Bett zum Forelli Duschwagen: Klappen Sie die Handläufe an den Seitenwänden herab. Zum Entriegeln schieben Sie diese in Richtung des Kopfteils des Forellis. Stellen Sie die Liegefläche in eine flache Position. Hinweis: Beim Erreichen der geraden Liegeflächenposition ertönt ein Piepton. Fahren Sie den Forelli auf die benötigte Höhe und schieben Sie den Forelli parallel zum Bett, achten Sie darauf, dass die Seitenwand auf der Matratze aufliegt, arretieren Sie dann alle vier Feststellbremsen am Forelli. Die Übernahme ist den gesundheitlichen Erfordernissen des Patienten anzupassen. Üblicherweise erfolgt dies mittels eines Gleittuches, oder durch Herüberrollen des Patienten.

6 Stand: Rev. 0.1 Seite 6 von 24 Durch Betätigen der Fußtaste stellen Sie die Seitenwände hoch, klappen Sie anschließend die Handläufe wieder nach oben. Zum Transport des Patienten werden die Feststellbremsen gelöst. Beim Fahren muss die Liegefläche gerade sein und der Patient in einer stabilen, ruhigen Lage sein. Der Forelli darf nur auf ebenen Flächen verfahren werden. Nach jedem Verfahren die Bremsen wieder schließen. Werden Patienten von einem Raum zum anderen gebracht, ist zweckmäßigerweise der Patient mittels geeigneter Decken warmzuhalten. Das Entkleiden des Patienten sollte durch Unterstützung der Funktionen des Forelli vorgenommen werden. Um den Patienten nach links bzw. auf seine rechte Seite zu drehen, gehen Sie wie folgt vor. Drehen auf seine linke Seite: Stellen Sie sich an die Seite des Forelli (an die linke Seite des Patienten). Winkeln Sie das rechte Bein des Patienten an. Ziehen Sie den rechten Unterarm des Patienten zu sich. Verfügt der Patient über genügende Handkräfte, so sollte er sich am Handlauf festhalten. Betätigen Sie sodann mit dem Fuß den Schalter zum Aufkippen der Liegefläche. Der Patient rollt in Ihre Richtung, und wird von der Liegefläche im Rückenbereich und von der Seitenwand im Bauchbereich gehalten.

7 Stand: Rev. 0.1 Seite 7 von 24 Diese Seitenlage gibt die Seite und den halben Rückenbereich des Patienten frei. Zum Entkleiden können Sie nun z.b. das Hemd oder T-Shirt auf der freien Körperseite öffnen bzw. hoch rollen.

8 Stand: Rev. 0.1 Seite 8 von 24 Zum weiteren Entkleiden rollen Sie den Patienten nun auf seine andere Körperseite. Bringen Sie dazu zuerst die Liegefläche in eine gerade Position (Piepton). Stellen Sie sich sodann auf die andere Seite des Forelli und drehen den Patienten nun wie oben beschrieben auf die andere Seite. Zum Waschen, Duschen, Abtrocknen und Ankleiden bzw. Pflegen gehen Sie analog vor. 6 Reinigung Zur Reinigung verwenden Sie bitte nur handelsübliche Reinigungsmittel. Täglich, bzw. nach jeder Benutzung: Zur Reinigung der Auflage handelsübliche Desinfektionslösung verwenden. Nach der Reinigung den Forelli in die W-Position fahren und die Auflage über die Seitenklappen hängen lassen. Dadurch wird eine Lüftung unter der Auflage und damit eine Trocknung derselben erreicht. Außerdem ist der Forelli dann so schmal wie möglich und nimmt am weinigsten Platz weg. Die Kopfstütze ist wie die Auflage zu reinigen. Der Ablauf ist ebenso zu desinfizieren, weil dieser durch das ablaufende Wasser beschmutzt ist. Die Bedientasten und die Batterie, die Motore und der Steuerungsblock sollte mit einem trockenen Tuch gereinigt werden.

9 Stand: Rev. 0.1 Seite 9 von 24 7 Wartung des Forelli Duschwagens - Laden sie die Batterie immer über Nacht auf. - Kontrollieren Sie den Forelli zeitweise auf mögliche lose Befestigungen. - Kontrollieren Sie, in regelmäßigen Abständen, ob sich alle Schraubverbindungen und Gelenke in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. - Kontrollieren Sie die Funktion und Gangbarkeit der Räder und der Radbremsen. - Kontrollieren Sie periodisch die Kunststoffgleiter, welche die Seitenwände hochstellen auf Verschleiß. - Kontrollieren Sie das Spiel in der Hubsäule. Beachte: Der Forelli Duschwagen sollte einmal pro Jahr durch einen qualifizierten Techniker gewartet werden, um Ihnen weiterhin einen hohe Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Es wird empfohlen, Servicevereinbarungen zu treffen damit eine jährliche Wartung gewährleistet ist. Unser exklusiver Handelspartner für Deutschland, die HORCHER GmbH, wird Ihnen diesbezüglich gern ein Angebot unterbreiten. 8 Service- und Garantieinformation Alle mechanischen und elektrischen Komponenten, haben eine Garantie von 24 Monaten. Im Rahmen dieser Garantie leisten wir kostenlosen Ersatz für Teile, die durch Fabrikations- oder Materialfehler defekt werden oder setzen sie instand. Für Beschädigungen und Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung, durch natürliche Abnutzung oder beim Transport entstehen, kommen wir nicht auf. Bitte schicken Sie die mitgelieferte Garantiekarte ausgefüllt an die Firma Horcher GmbH zurück.

10 Stand: Rev. 0.1 Seite 10 von Entsorgung Durch die europaweite Einführung des Elektro- Gesetzes (ElektroG) werden Elektro- und Elektronikgeräte grundsätzlich in 2 Nutzungsbereiche unterteilt. Geräte mit ausschließlich gewerblicher Nutzung, werden als B2B- Geräte (Business to Business- Geräte) bezeichnet und nicht gesondert gekennzeichnet. Um sicherzustellen, dass zu entsorgende Produkt der gesetzlich vorgeschriebenen Behandlung, Rückgewinnung und Wiederverwertung unterzogen werden, und so mögliche negative Einflüsse auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden, sind die Hersteller verpflichtet jene B2B- Geräte in Eigenverantwortung dem Entsorgungskreislauf zuzuführen. Hierzu bietet die HORCHER GmbH allen ihren Kunden grundsätzlich die sogenannte Eigenrücknahme der Geräte an. Die Geräte werden nach schriftlicher Information des Herstellers durch diesen vor Ort entgegengenommen und durch ein vertraglich gebundenes Entsorgungsunternehmen weiter verwertet. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann auf Antrag des Kunden, durch andere vertragliche Regelungen zur Entsorgungspflicht, abgewichen werden. Der Akku- Pack darf nach Ende seiner Lebensdauer nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden. Beachten Sie bitte die gesetzlichen Vorgaben an Ihrem Wohnort. Die örtliche Kommunalverwaltung und ansässigen Entsorgungsunternehmen werden Ihnen diesbezüglich gerne Auskunft geben. 10 Technische Daten Batteriekapazität Maximales Ladegewicht Auf/Ab Min. / Max. Höhe der Liegefläche Maximale Geschwindigkeit Ladegerät: Bodenfreiheit: Maße: Länge/ Breite/ Gewicht 24V / 2,9 Ah 150 kg 200 mm 650mm/850mm 0,03 m/sec 220 V / 24 V / 1 Ah 150mm 2090mm/ 740mm/ 85 Kg

11 Stand: Rev. 0.1 Seite 11 von Auszug aus der Medizinprodukte- Verordnung MPV vom 17.Dezember 1997 Abschnitt 1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten nach 3 Nr. 1 und 8 in Verbindung mit Nr. 2, 3 und 7 des Medizinproduktegesetzes... 4 Instandhaltung (1) Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung (Wartung einschließlich Sterilisation, Inspektion, Instandsetzung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen. (2) Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten sind unter Beachtung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, daß der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 werden erfüllt, wenn die mit der Instandhaltung Beauftragten 1. auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten und 2. über die hierfür erforderlichen Räume einschließlich deren Beschaffenheit, Größe, Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel verfügen und in der Lage sind, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen. (4) Nach Instandhaltungsmaßnahmen an Medizinprodukten müssen die für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit wesentlichen konstruktiven und funktionellen Merkmale geprüft werden, soweit sie durch die Instandhaltungsmaßnahmen beeinflußt werden können. (5) Die durch den Betreiber mit den Prüfungen nach Absatz 4 beauftragten Personen, Betriebe oder Einrichtungen müssen die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllen und bei der Durchführung und Auswertung der Prüfungen in ihrer fachlichen Beurteilung weisungsunabhängig sein.

12 Stand: Rev. 0.1 Seite 12 von 24 Abschnitt 2 Spezielle Vorschriften für aktive Medizinprodukte 5 Betreiben und Anwenden (1) Der Betreiber darf ein in der Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt nur betreiben, wenn zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt, 1. dieses Medizinprodukt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen hat und 2. die vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Medizinproduktes sowie in die zulässige Verbindung mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen hat. Eine Einweisung nach Nummer 2 ist nicht erforderlich, sofern diese für ein baugleiches Medizinprodukt bereits erfolgt ist. (2) In der Anlage 1 aufgeführte Medizinprodukte dürfen nur von Personen angewendet werden, die die Voraussetzungen nach 2 Abs. 2 erfüllen und die durch den Hersteller oder durch eine nach Absatz 1 Nr. 2 vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung dieses Medizinproduktes eingewiesen worden sind. (3) Die Durchführung der Funktionsprüfung nach Absatz 1 Nr. 1 und die Einweisung der vom Betreiber beauftragten Person nach Absatz 1 Nr. 2 sind zu belegen. 6 Sicherheitstechnische Kontrollen (1) Der Betreiber hat bei Medizinprodukten, für die der Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben hat, diese nach den Angaben des Herstellers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie in den vom Hersteller angegebenen Fristen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Soweit der Hersteller für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte keine sicherheitstechnischen Kontrollen vorgeschrieben und diese auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, hat der Betreiber sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und zwar in solchen Fristen

13 Stand: Rev. 0.1 Seite 13 von 24 durchzuführen oder durchführen zu lassen, mit denen entsprechende Mängel, mit denen auf Grund der Erfahrungen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden können. Die Kontrollen nach Satz 2 sind jedoch spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Die sicherheitstechnischen Kontrollen schließen die Meßfunktionen ein. Für andere Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände, die der Betreiber bei Medizinprodukten nach den Sätzen 1 und 2 verbunden verwendet, gelten die Sätze 1 bis 4 entsprechend. (2) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die Fristen nach Absatz 1 Satz 1 und 3 auf Antrag des Betreibers in begründeten Fällen verlängern, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. (3) Über die sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Protokoll anzufertigen, daß das Datum der Durchführung und die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrolle unter Angabe der ermittelten Meßwerte, der Meßverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse enthält. Das Protokoll hat der Betreiber zumindest bis zur nächsten sicherheitstechnischen Kontrolle aufzubewahren. (4) Eine sicherheitstechnische Kontrolle darf nur durchführen, wer 1. auf Grund seiner Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen bietet, 2. hinsichtlich der Kontrolltätigkeit keiner Weisung unterliegt und 3. über geeignete Meß- und Prüfeinrichtungen verfügt. Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind durch die Person, die sicherheitstechnische Kontrollen durchführt, auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. (5) Der Betreiber darf nur Personen mit der Durchführung sicherheitstechnischer Kontrollen beauftragen, die die in Absatz 4 Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen. 7 Medizinproduktebuch (1) Für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Medizinprodukte hat der Betreiber ein Medizinproduktebuch mit den Angaben nach Absatz 2 Satz 1 zu führen. Für das Medizinproduktebuch sind alle Datenträger zulässig, sofern die in Absatz 2 Satz 1 genannten Angaben während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind.... (2) In das Medizinproduktebuch sind folgende Angaben zu dem jeweiligen Medizinprodukt einzutragen:

14 Stand: Rev. 0.1 Seite 14 von Bezeichnung und sonstige Angaben zur Identifikation des Medizinproduktes, 2. Beleg über Funktionsprüfung und Einweisung nach 5 Abs. 1, 3. Name des nach 5 Abs. 1 Nr. 2 Beauftragten, Zeitpunkt der Einweisungen sowie Namen der eingewiesenen Personen, 4. Fristen und Datum der Durchführung sowie das Ergebnis von vorgeschriebenen sicherheitsund meßtechnischen Kontrollen und Datum von Instandhaltungen sowie der Name der verantwortlichen Person oder der Firma, die diese Maßnahme durchgeführt hat, 5. soweit mit Personen oder Institutionen Verträge zur Durchführung von sicherheits- oder meßtechnischen Kontrollen oder lnstandhaltungsmaßnahmen bestehen, deren Namen oder Firma sowie Anschrift, 6. Datum, Art und Folgen von Funktionsstörungen und wiederholten gleichartigen Bedienungsfehlern, 7. Meldungen von Vorkommnissen an Behörden und Hersteller. Bei den Angaben nach Nummer 1 sollte die Bezeichnung nach der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlichten Nomenklatur für Medizinprodukte eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit macht die Bezugsquelle der jeweils geltenden Nomenklatur für Medizinprodukte im Bundesanzeiger bekannt. (3) Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen am Betriebsort jederzeit Einsicht in die Medizinproduktebücher zu gewähren. 8 Bestandsverzeichnis (1) Der Betreiber hat für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 zu führen. Die Aufnahme in ein Verzeichnis, das auf Grund anderer Vorschriften geführt wird, ist zulässig. (2) In das Bestandsverzeichnis sind für jedes Medizinprodukt nach Absatz 1 folgende Angaben einzutragen: 1. Bezeichnung, Art und Typ, Loscode oder die Seriennummer, Anschaffungsjahr des Medizinproduktes, 2. Name oder Firma und die Anschrift des nach 7 des Medizinproduktegesetzes für das jeweilige Medizinprodukt Verantwortlichen, 3. die der CE- Kennzeichnung hinzugefügte Kennummer der Benannten Stelle, soweit diese nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes angegeben ist, 4. soweit vorhanden, betriebliche ldentifikationsnummer,

15 Stand: Rev. 0.1 Seite 15 von Standort und betriebliche Zuordnung, 6. die vom Hersteller angegebene Frist für die sicherheitstechnische Kontrolle nach 6 Abs. 1 Satz 1 oder die vom Betreiber nach 6 Abs. 1 Satz 2 festgelegte Frist für die sicherheitstechnische Kontrolle. Bei den Angaben nach Nummer 1 sollte zusätzlich die Bezeichnung nach der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIM-DI) veröffentlichten Nomenklatur für Medizinprodukte eingesetzt werden. 7 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Die zuständige Behörde kann Betreiber von der Pflicht zur Führung eines Bestandsverzeichnisses oder von der Aufnahme bestimmter Medizinprodukte in das Bestandsverzeichnis befreien. Die Notwendigkeit zur Befreiung ist vom Betreiber eingehend zu begründen. (4) Für das Bestandsverzeichnis sind alle Datenträger zulässig, sofern die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. (5) Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen beim Betreiber jederzeit Einsicht in das Bestandsverzeichnis zu gewähren. 9 Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen und der Medizinproduktebücher (1) Die Gebrauchsanweisungen und die dem Medizinprodukt beigefügten Hinweise sind so aufzubewahren, daß die für die Anwendung des Medizinproduktes erforderlichen Angaben dem Anwender jederzeit zugänglich sind. (2) Das Medizinproduktebuch ist so aufzubewahren, daß die Angaben dem Anwender während der Arbeitszeit zugänglich sind. Nach der Außerbetriebnahme des Medizinproduktes ist das Medizinproduktebuch noch fünf Jahre aufzubewahren.

16 Stand: Rev. 0.1 Seite 16 von 24 Medizinproduktebuch Geräte - Stammdaten Inventar- Nr. Geräteart Gerätetyp Fabrik- Nr. Hersteller/ggf. Importeur Lieferant Anschaffungsjahr Standort bzw. betriebl. Zuordnung

17 Stand: Rev. 0.1 Seite 17 von 24 A Inventar- Nr. Funktionsprüfung am: durch: Einweisungen Verantwortlicher Zeitpunkt Hersteller / Lieferant Name des eingewiesenen Verantwortlichen Unterschrift

18 Stand: Rev. 0.1 Seite 18 von 24 B Inventar- Nr. Personal Zeitpunkt Einweisender Name der eingewiesenen Person Unterschrift

19 Stand: Rev. 0.1 Seite 19 von 24 C Inventar- Nr. Sicherheitstechnische Kontrollen Zeitpunkt durchgeführt durch: (Person/ Firma) Ergebnis Bemerkungen

20 Stand: Rev. 0.1 Seite 20 von 24 D Inventar- Nr. Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung/ Inspektion/ Instandsetzung) Zeitpunkt durchgeführt durch (Person/ Firma) Kurzbeschreibung der Maßnahme

21 Stand: Rev. 0.1 Seite 21 von 24 E Inventar- Nr. Funktionsstörungen oder wiederholte gleichartige Bedienungsfehler Zeitpunkt Beschreibung der Art und Folgen

22 Stand: Rev. 0.1 Seite 22 von 24 F Inventar- Nr. Meldungen von Vorkommnissen an Behörden und Hersteller Zeitpunkt der Meldung Beschreibung des gemeldeten Vorkommnis

23 Stand: Rev. 0.1 Seite 23 von 24 G Inventar- Nr. Wichtige Anschriften: A) Bei Störungen, benachrichtigen des für den Betrieb des Gerätes Verantwortlichen. Name: (intern) Telefon: Notruf: Technischer Service des Herstellers: (extern) Horcher GmbH Abteilung: Service und Wartung Philipp- Reis- Strasse 3 D Nidderau Telefon: +49 (0) / Fax: +49 (0) / B) Gebrauchsanweisung abgelegt bei: Name: Ort: Telefon: Notruf: C) Bei Unfällen mit Personenschaden in jedem Fall zu benachrichtigen: Name: Herr Stefan Horcher Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte der Horcher GmbH Philipp- Reis- Strasse 3 D Nidderau Telefon: +49 (0) / Fax: +49 (0) /

24 Stand: Rev. 0.1 Seite 24 von 24 Bestandsverzeichnis Art und Typ: Seriennummer: Anschaffungsjahr: Hersteller: Horcher GmbH Phillip-Reis-Straße Nidderau betriebliche Identifikationsnummer: Standort und betriebliche Zuordnung: Fristen für sicherheitstechnische Kontrollen: (siehe Aufkleber auf dem Produkt)

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