Patienten- Zuweisung. Patientenzuweisung (1) Patientenzuweisung (3) Patientenzuweisung (2)
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- Agnes Baumgartner
- vor 8 Jahren
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1 SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten & Rettungssanitäter Handlungsempfehlung für Notärzte ÄLRD in Rheinland-Pfalz Patienten- Zuweisung Version Änderungen Info Patientenzuweisung (1) Im Rahmen eines Notfalleinsatzes: Indikation für einen Transport wurde gestellt (Einweisungen, KTW Transporte nach üblichem Vorgehen) Info 2 Tracerdiagnose: ACS, Stroke, ICB, SHT, Polytrauma, Gefäß notfall? Anfrage bei der Leitstelle: Wo stehen geeignete Behandlungskapazitäten zur Verfügung? Leitstellenantwort: nach ZLB Aussage sofort möglich? Autor & : G. Scherer frei gegeben: ÄLRD in RLP Direkter Anruf in der geeigneten, nächst gelegenen Versorgungseinrichtung Info 3 Info 4.1 Info 5 Aufnahme dort sinnvoll & möglich? Patient (nach Beratung) bzw.medizinisch höchst Qualifizierter entscheidet! Klick Transport dorthin! 2 Patientenzuweisung (2) Team vor Ort entscheidet über den Zeitrahmen, der der Leitstelle für die Suche nach einer Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung steht Info 6 Leitstelle sucht nach einer behandlungswilligen Abteilung. Info 7 Patientenzuweisung (3) Patientenanmeldung durch Leitstelle (parallel zur Anfahrt) Aufnahmeverweigerung bei Eintreffen in der Zielabteilung? Info 9 Vorlage der Kopie des Schreibens der beiden Ministerien Info 10 Übergabe des Patienten Behandlungswillige Zielabteilung wird im vom Team vor Ort festgelegten Zeitrahmen gefunden? Transport zur nächst geeigneten Klinik. Info 8 Übergabe des Patienten jetzt möglich? Übergabe des Patienten Transport zu dieser Abteilung 3 Kontakt des ÄLRD über die Leitstelle: möglich? Info 11 Weiteres Vorgehen nach Weisung ÄLRD 4
2 Patientenzuweisung (4) Info 1.1 Patientenzuweisung Info der Polizei über Leitstelle (Telefondokumentation): Hinweis auf Gefahr in Verzug & Unterlassene Hilfeleistung Info 12 In der Vergangenheit sind (nicht nur in Rheinland-Pfalz) immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Zuweisung bzw. der Übergabe von präklinisch versorgten Patienten des Rettungsdienstes an stationäre Versorgungs-Einrichtung aufgetreten. Dabei gelten folgende Grundsätze: DIVI- Protokoll EMF ausfüllen ( Fax an Ministerium des Innern und für Sport Fertig! Info 13 Bei einem Notfalleinsatz disponiert die Leitstelle die Rettungsmittel bis zum Einsatzort. Mit dem Eintreffen am Einsatzort bzw. Behandlungsbeginn geht dann die Verantwortung f ür den Einsatz bzw. den Patienten an den medizinisch höchstqualifizierten (Rettungsassistenten oder Arzt) über. Dies bedeutet auch, dass dieser bei notwendiger stationärer Einweisung und bei wachem und ansprechbarem Patienten mit diesem die Zielklinik festlegt (oder besser: ihn bei dessen Entscheidung ber ät). Ist der Patient nicht geschäftsfähig, entscheidet der Arzt/Rettungsassistent in vermutetem Interesse des Patienten ( Geschäftsführung ohne Auftrag ). 5 Weiter zu Info Info 1.2 Patientenzuweisung Info 1.3 Patientenzuweisung In diesem Zusammenhang gelten für spezielle Erkrankung bzw. Traumen die entsprechenden SOPs. In allen anderen Fällen gilt, dass der Notarzt bzw. der Rettungsassistent die Leitstelle damit beauftragen sollte, ihm geeignete Behandlungsmöglichkeit (kein Bett ) nach ZLB Zentraler Behandlungskapazit ätennachweis zu nennen bzw. in Ausnahmef ällen individuell bei einer möglichen Versorgungseinrichtung zu erfragen. Dabei müssen Zustand und Überwachungsintensität (z.b. Intensivüberwachung) des Patienten (in diesem Fall) vom Notarzt beurteilt werden. Das von der Leitstelle gefundene Ziel (nachts und am Wochenende oft in Abhängigkeit von bestimmten Aufnahmeregelungen) wird dem Notarzt meist über Funk mitgeteilt. In den allermeisten Fällen wird es sinnvoll sein, dem Vorschlag der Leitstelle zu folgen. Es ist in einzelnen Fällen jedoch auch denkbar, dass nur noch eine weiter entfernte stationäre Einrichtung sich zur Aufnahme des Patient bereit bzw. befähigt sieht. In diesen Fällen muss der Arzt bzw. Rettungsassistent vor Ort abwägen, was dem Wohl des Patienten am ehesten dienlich ist. Dies kann in diesen Fällen mit hoher Wahrscheinlich der längere Transport sein. Ggf. können hierfür auch andere Rettungsmittel, speziell RTH oder ITH, im Sinne des N.I.T.S. Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Ist der Notarzt bzw. Rettungsassistent allerdings der Überzeugung, dass ein weiter entfernter Transport medizinisch nicht verantwortet werden kann bzw. dass keine Zeit mehr f ür die weitere Suche nach einer aufnahmewilligen stationären Einrichtung zur Verfügung steht, muss er eine andere, näher gelegene Zielklinik ansteuern. In diesem Fall ist dann diese Zielklinik gemäß 1 des Landeskrankenhausgesetzes Rheinland-Pfalz zur (primären) Versorgung verpflichtet. Weiter zu Info Weiter zu Info 1.4 8
3 Info 1.4 Landeskrankenhausgesetz Info 2 Transportindikation Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz: vom , Absatz 3 Jeder Patient hat im Krankenhaus entsprechend der Art und Schwere seiner Erkrankung in erforderlichem Umfange das Recht auf die Gewährung von Krankenhausleistungen (ärztliche Leistungen, Pflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Verpflegung, Unterkunft und sonstige stationäre und teilstationäre Leistungen). Die Transportindikation ergibt sich medizinisch aus dem Stellen einer Diagnose, Verdachtsdiagnose oder auch Arbeitsdiagnose Dabei ist insbesondere die Frage zu kl ären, ob der Patient tatsächlich in eine stationäre Versorgungseinrichtung transportiert werden muss, oder ob möglicherweise auch ambulante Einrichtungen (Hausarzt, Ärztlicher Bereitschaftsdienst etc.) in Frage kommen Info 3 Verweis auf spezielle SOPs Info 4.1 Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Unabhängig von dieser allgemeinen SOP zur Patientenzuweisung sind bei speziellen Krankheitsbildern bzw. Arbeitsdiagnosen die spezifischen SOPs zu beachten. Diese regeln insbesondere auch die Anforderungen in Bezug auf so genannte Arzt Arzt bzw. Rettungsassistent Arzt-Gespr äche. 11 Das direkte Telefongespräch zwischen Rettungsassistent & Arzt der geeigneten Klinik bzw. Notarzt & Arzt der Klinik sollte insbesondere bei folgenden (Verdachts-) Diagnosen immer angestrebt werden: ACS (Akutes Coronar Syndrom) Schlaganfall ICB (Intracranielle Blutung) Schädelhirntrauma Polytrauma ggf. Kindernotfall Gefäß notfall Weiter zu Info
4 Info 4.2 Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Info 4.3 Notfalltelefone Rettungsdienst RLP Dieses direkte Telefongespräch dient u. a. der Festlegung des Übergabepunktes (Schockraum, CCT, Katheterlabor etc.) dem möglichst genau zu schätzenden Eintreffzeitpunkt der Kl ärung der Frage, welche Fachdisziplinen für die Versorgung des Patienten eventuell noch notwendig sind (Schockraumteam) ggf. der Abstimmung weiterer Details Die erforderlichen Telefonnummernstehen eingespeichert in dem vom Rettungsassistenten am Mann zu führenden Mobiltelefon (Standardausrüstung RTW Rheinland-Pfalz) zur Verfügung Beispiel: Nachname: Diagnose; 1. Vorname: Ort; ggf. 2. Vorname: Klinik Beispiel: Stroke; 1. Vorname: Bad Kreuznach; 2. Vorname: Diakonie Diese Telefonnummern dienen ausschließlich dem internen Gebrauch im Rahmen der dringenden Versorgung von Patienten des Rettungsdienstes Ein Missbrauch dieser Telefonnummern bzw. ein Bekannt werden di eser Nummern ausserhalb des Rettungsdienstes könnte insbesondere dazu führen, dass der Gebrauch der Nummern auch für den Rettungsdienst nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Weiter zu Info Weiter zu Info Info 4.4 Akutversorgung Rheinland-Pfalz & Telefone Info 4.5 Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Dieses Gespräch dient nicht der Frage, ob der Patient überhaupt aufgenommen werden kann! Diese Liste sowie die Telefonnummern liegen den Rettungsdienstorganisationen zur Einprogrammierung in die Mobiltelefone der Rettungsmittel jeweils in der aktuellen Version vor. Ausnahme zur Zeit: StrokeUnit Schlaganfall ACS Akutes Coronar Syndrom Siehe entsprechende SOP Weiter zu Info
5 Info 5 ZLB Info 6 Zeit ist Herzmuskel, Hirngewebe, Hirndruck, Blutverlust... Zentraler Behandlungskapazit ätsnachweis Angebot der Rettungsdienstbehörde an die Kliniken, Informationen über den Aufnahmewillender stationären Einrichtungen zu sammeln, zu strukturieren und weiterzugeben. Die Leitstelle vergibt keine Betten! Sie stellt nur Informationen zur Verfügung, die den Patienten bzw. den medizinisch Höchstqualifizierten vor Ort bei der Entscheidung unterstützen, die geeignete Zielklinik zu wählen. Wie viel Zeit steht für die Suche nach einer Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung? die pr äklinische Versorgungszeit r ückt zunehmend in das Interesse von Fachgesellschaften bei der Frage, ob bestimmte Erkrankungen oder Verletzungen adäquat behandelt wurden. Zeit ist also keine Nebensache, sondern integraler Bestandteil einer adäquaten, also korrekten Therapie. Keinesfalls darf sich der Transportbeginn eines Patienten, bei dem Gefahr für Leib und Leben besteht, unvertretbar lange verzögern, weil die Leitstelle kein Bett findet. Transportbeginn in die nächst geeignete Klinik richtet sich nach dem Patientenzustand, nur das Team vor Ort ist verantwortlich! Info 7 ZLB Info 8 Nächst geeignete Klinik Zentraler Behandlungskapazit ätsnachweis wird voraissichtlich im Laufe des Jahres für alle Leitstellen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen ist das optimale Instrument bis zur Installation: ggf. telefonische Anfragen in den Kliniken gemäß lokalen Regelungen Der Transport in die nächste geeignete Klinik ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß Rettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz 19 20
6 Info 9 Aufnahmeverweigerung Info 10 Schreiben der Staatssekretäre Dieses Schrieben ist einlaminiert bzw. als Kopie in allen Fahrzeugen des Rettungsdienstes vorzuhalten die Behandlungspflicht als gesetzlicher Auftrag des Landskrankenhausgesetzes bleibt hier bestehen. Ausnahme wäre hier ggf. nur eine übergesetzliche interne Gefahrenlage im Krankenhaus: Brandkatastrophe Überschwemmung Stromausfall etc Info 11 Information an ÄLRD Info 12 Polizeikontakt Information an ÄLRD über die Leitstelle, wenn möglich Dokumentation über Band Weitergabe der Erreichbarkeit des ablehnenden Kollegen ggf. Gespräch in dessen Nähe und Weitergabe des Telefons Ziel: Deeskalation ggf. Durchsetzen der gesetzlich definierten Behandlungspflicht davon unabhängig gilt: Einsatzleiter vor Ort und damit unmittelbar verantwortlich ist der Notarzt bzw. Rettungsassistent dies ist definitiv nicht die gewünschte Lösung für die Problematik. stehen aber Alternativen nicht zur Verfügung, müssen im Sinne des Patienten alle Maßnahmen ergriffen werden, die diesen vor Gefahren für Leib und Leben schützen
7 Info 13 Dokumentation Änderungen 2011 DIVI Protokoll (wie üblich) + EMF (Ereignismeldung) direkt online im entsprechenden Bereich unter: Inhaltlich keine wesentlichen Änderungen. Hier ist zu beachten, dass nach Etablierung des Neuen ZLB im Verlauf des Jahres 2011 eine neue Version dieser SOP noch vor ins Netz gestellt werden muss. Der neue ZLB wird aber zu einer Vereinfachung für das Team vor Ort führen. Zurück zur 1. Folie
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