Patienten- Zuweisung. Patientenzuweisung (1) Patientenzuweisung (2)
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- Reinhardt Schmitz
- vor 6 Jahren
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1 SOP - Standardarbeitsanweisung Dienstanweisung für alle Mitarbeiter der Rettungsdienstes in Rheinhessen & Bad Kreuznach Version Patienten- Zuweisung Info 1.1 Dr. med. Guido Scherer, ÄLRD Rettungsdienstbereiche Rheinhessen & Bad Kreuznach 1 Patientenzuweisung (1) Im Rahmen eines Notfalleinsatzes: Indikation für einen Transport wurde gestellt (Einweisungen, KTW Transporte nach üblichem Vorgehen) Info 2 Ggf. entsprechend der betreffenden SOP und in Absprache mit dem Patienten bzw. in dessen vermutetem Interesse: Anfrage bei der Leitstelle: Wo steht die vom Einsatzort aus gesehen nächste, bereite Behandlungskapazitäten zur Verfügung? Leitstellenantwort: nach ZLB 2.0 Info 3 2 Patientenzuweisung (2) Der medizinisch höchst qualifizierte Mitarbeiter vor Ort entscheidet (in Absprache mit dem Patienten) auf Grundlage dieser Information der Leitstelle über die Zielabteilung! Unter Berücksichtigung von Patientenzustand Dynamik des Notfalles Erwartete Transportzeit und Art Ggf. Wetter, Verkehr 3
2 Patientenzuweisung (3) Entsprechend der jeweiligen SOP: Telefonische Voranmeldung in der nein Zielklinik vorgeschrieben? (Schlaganfall, Herzinfarkt, Schockraum, Kreissaal, HTG etc.) Info 4 ja Anruf in der Zielabteilung (Nummern im Dienst-Mobilfon gespeichert): Dort keine (!) Frage, ob Patient überhaupt kommen kann. Ausschließlich Klärung der Übergabe- Details: Genauer Übergabeort Geschätzte Ankunftszeit Ggf. Checkliste nach entspr. SOP Info 5.1 Beginn des Transportes, ggf. von der Leitstelle anmelden lassen! 4 Patientenzuweisung (4) Unerwartete Aufnahmeverweigerung bei diesem Telefonat oder beim Eintreffen in nein der Zielabteilung? (Trotz ZLB 2.0 grün) ja Hinweis auf Verstoß gegen das Landeskrankenhausgesetz 2011 des Landes Rheinland-Pfalz. Hinweis auf schriftliche Meldung dieses Verstoßes an das Ministerium und die Geschäftsführung über den ÄLRD Transport & Übergabe des Patienten Weiter: Folie 7 Bzw. hier Klicken! 5 Patientenzuweisung (5) Übergabe des Patienten jetzt möglich? ja Übergabe des Patienten nein Kontakt des ÄLRD über die Leitstelle: möglich? Info 6 ja Weiteres Vorgehen nach Weisung ÄLRD nein 6
3 Patientenzuweisung (6) Info der Polizei über Leitstelle (Telefondokumentation): Hinweis auf Gefahr in Verzug & Unterlassene Hilfeleistung Info 7 DIVI- Protokoll EMF ausfüllen Per mail an: doc.scherer@ .de Betreff: EMF Fertig! Info 8 7 Info 1.1 Patientenzuweisung In der Vergangenheit sind (nicht nur in Rheinland-Pfalz) immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Zuweisung bzw. der Übergabe von präklinisch versorgten Patienten des Rettungsdienstes an stationäre Versorgungs-Einrichtung aufgetreten. Dabei gelten folgende Grundsätze: Bei einem Notfalleinsatz disponiert die Leitstelle die Rettungsmittel bis zum Einsatzort. Mit dem Eintreffen am Einsatzort bzw. Behandlungsbeginn geht dann die Verantwortung für den Einsatz bzw. den Patienten an den medizinisch höchstqualifizierten (Rettungsassistenten oder Arzt) über. 8 Info 1.2 Patientenzuweisung Dies bedeutet auch, dass dieser bei notwendiger stationärer Einweisung und bei wachem und ansprechbarem Patienten mit diesem die Zielklinik festlegt (oder besser: ihn bei dessen Entscheidung berät). Ist der Patient nicht geschäftsfähig, entscheidet der Arzt/Rettungsassistent in vermutetem Interesse des Patienten ( Geschäftsführung ohne Auftrag ). 9
4 Info 1.3 Patientenzuweisung In diesem Zusammenhang gelten für spezielle Erkrankung bzw. Traumen die entsprechenden SOPs. Der Notarzt bzw. der Rettungsassistent beauftragt die Leitstelle, ihm die nächste, geeignete Behandlungsmöglichkeit (kein Bett ) nach ZLB Zentraler Behandlungskapazitätennachweis zu nennen. Dabei müssen Zustand und Überwachungsintensität (z.b. Intensivüberwachung) des Patienten (in diesem Fall) vom Notarzt beurteilt werden. Das von der Leitstelle gefundene Ziel wird dem Notarzt mitgeteilt. In den allermeisten Fällen wird es sinnvoll sein, dem Vorschlag der Leitstelle zu folgen. 10 Info 1.4 Patientenzuweisung Es ist in einzelnen Fällen jedoch auch denkbar, dass nur noch eine weiter entfernte stationäre Einrichtung sich zur Aufnahme des Patient bereit bzw. befähigt sieht. In diesen Fällen muss der Arzt bzw. Rettungsassistent vor Ort abwägen, was dem Wohl des Patienten am ehesten dienlich ist. Dies kann in diesen Fällen mit hoher Wahrscheinlich der längere Transport sein. Ggf. können hierfür auch andere Rettungsmittel, speziell RTH oder ITH, im Sinne des N.I.T.S. Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. 11 Info 1.5 Patientenzuweisung Ist der Notarzt bzw. Rettungsassistent allerdings der Überzeugung, dass ein weiter entfernter Transport medizinisch nicht verantwortet werden kann, muss er eine andere, näher gelegene Zielklinik ansteuern. In diesem Fall ist dann diese Zielklinik gemäß 1 des Landeskrankenhausgesetzes Rheinland-Pfalz zur (primären) Versorgung verpflichtet. 12
5 Info 1.6 Landeskrankenhausgesetz Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz: vom , Absatz 3 Jeder Patient hat im Krankenhaus entsprechend der Art und Schwere seiner Erkrankung in erforderlichem Umfange das Recht auf die Gewährung von Krankenhausleistungen (ärztliche Leistungen, Pflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Verpflegung, Unterkunft und sonstige stationäre und teilstationäre Leistungen). 13 Info 2 Transportindikation Die Transportindikation ergibt sich medizinisch aus dem Stellen einer Diagnose, Verdachtsdiagnose oder auch Arbeitsdiagnose Dabei ist insbesondere die Frage zu kl ären, ob der Patient tatsächlich in eine stationäre Versorgungseinrichtung transportiert werden muss, oder ob möglicherweise auch ambulante Einrichtungen (Hausarzt, Ärztlicher Bereitschaftsdienst etc.) in Frage kommen. Der Transport in die nächste geeignete Klinik ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß Rettungsdienstgesetz Rheinland- Pfalz. 14 Info 3.1 Verweis auf spezielle SOPs Unabhängig von dieser allgemeinen SOP zur Patientenzuweisung sind bei speziellen Krankheitsbildern bzw. Arbeitsdiagnosen die spezifischen SOPs zu beachten. Diese regeln insbesondere auch die Anforderungen in Bezug auf so genannte Arzt Arzt bzw. Rettungsassistent Arzt- Gespräche. 15
6 Info 3.2 ZLB Zentraler Behandlungskapazitätsnachweis Angebot der Rettungsdienstbehörde an die Kliniken, Informationen über denaufnahmewillen der stationären Einrichtungen zu sammeln, zu strukturieren und weiterzugeben. Die Leitstelle vergibt keine Betten Sie stellt nur Informationen zur Verfügung, die den Patienten bzw. den medizinisch Höchstqualifizierten vor Ort bei der Entscheidung unterstützen, die geeignete Zielklinik zu wählen. 16 Info 3.3 Verweis auf spezielle SOPs ZLB Elektronisch geführtes Ampelsystem, das über die Leitstellen alle verfügbaren Versorgungskapazitäten Rheinland-Pfalz weit an zeigt. Es wird geführt von den Leitstellen oder direkt von Seiten der Kliniken. Für den Inhalt der Informationen sind ausschließlich die Kliniken verantwortlich 17 Info 3.4 Verweis auf spezielle SOPs ZLB = Ampelsystem Versorgungsm öglichkeit aktuell vorhanden Kapazitäten ausgelastet, Aufnahme nicht gewünscht übergesetzlicher Notstand (Überschwemmung,Brand etc.); Patientenaufnahme unmöglich im Rettungsdienst kann auch eine rote Ampel einmal überfahren werden, Behandlungspflicht bleibt bestehen ZLB bezieht sich nicht auf eine komplette Klinik o.ä sondern immer auch die einzelne Versorgungseinrichtung 18
7 Info 4 Zeit ist Herzmuskel, Hirngewebe, Hirndruck, Blutverlust... die präklinische Versorgungszeit rückt zunehmend in das Interesse von Fachgesellschaften bei der Frage, ob bestimmte Erkrankungen oder Verletzungen adäquat behandelt wurden. Zeit ist also keine Nebensache, sondern integraler Bestandteil einer adäquaten, also korrekten Therapie. 19 Info 5.1 Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Das direkte Telefongespräch zwischen Rettungsassistent & Arzt der geeigneten Klinik bzw. Notarzt & Arzt der Klinik muss insbesondere bei folgenden (Verdachts-) Diagnosen immer erfolgen: ACS (Akutes Coronar Syndrom) Schlaganfall ICB (Intracranielle Blutung) Schädelhirntrauma Polytrauma ggf. Kindernotfall Gefäßnotfall 20 Info 5.2 Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Dieses direkte Telefongespräch dient u. a. der Festlegung des Übergabepunktes (Schockraum, CCT, Katheterlabor etc.) dem möglichst genau zu schätzenden Eintreffzeitpunkt der Klärung der Frage, welche Fachdisziplinen für die Versorgung des Patienten eventuell noch notwendig sind (Schockraumteam) ggf. der Abstimmung weiterer Details gemäß der entsprechenden SOP-Checkliste 21
8 Dr. med. G. Scherer Info 5.3 Notfalltelefone Rettungsdienst RLP Die erforderlichen Telefonnummern stehen eingespeichert in dem vom Rettungsassistenten am Mann zu führenden Mobiltelefon (Standardausrüstung RTW Rheinland-Pfalz) zur Verfügung Nachname: Diagnose; 1. Vorname: Ort; ggf. 2. Vorname: Klinik Nachname: Stroke; 1. Vorname: Bad Kreuznach; 2. Vorname: Diakonie Diese Telefonnummern dienen ausschließlich dem internen Gebrauch im Rahmen der dringenden Versorgung von Patienten des Rettungsdienstes 22 Info 5.4 Notfalltelefone Rettungsdienst RLP Ein Missbrauch dieser Telefonnummern bzw. ein Bekanntwerden dieser Nummern ausserhalb des Rettungsdienstes könnte insbesondere dazu führen, dass der Gebrauch der Nummern auch für den Rettungsdienst nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. 23 Info 5.5 Akutversorgung Rheinland-Pfalz & Telefone Wichtige Telefonnummern für den Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz Stand: Versorgung Klinik Telefon Fax an wen? ACS Bad Kreuznach Nein direkt Diakonie ACS Idar-Oberstein Dienst-Arzt-Innere SHG Kliniken Notfallkoordinator Diese Liste sowie die Telefonnummern ACS Kaiserslautern Westpfalz Klinikum ACS Koblenz ACS Ludwigshafen o. Notaufnahme Städtisches Klinikum liegen den Rettungsdienstorganisationen ACS Mainz nein CPU direkt UKM, 605 zur Einprogrammierung in die Brüderkrank enhaus Trier ACS ACS ACS Trier Wiesbaden Worms OA Kardiologie Über Leitstelle Mobiltelefone der Rettungsmittel direkt Städtisches Klinikum jeweils in der aktuellen Version vor. Geriatrie Mainz Dienst Akutgeriatrie KKM Hildegardis Giftnotruf Mainz direkt UKM HBO Köln HBO Mainz HBO Trier Praxis Reuschi HBO Wiesbaden ICB-SHT Kaiserslautern Notfallkoordinator Westpfalz-Klinikum ICB-SHT Koblenz BWZK ICB-SHT Ludwigshafen Dienst Unfallchirurgie BG-Unfallklinik ICB-SHT Mainz Schockraummanager UKM ICB-SHT Trier Anästhesist vom Dienst Brüderkrank enhaus Trier ICB-SHT Wiesbaden Leitstelle Wiesbaden Kinderklinik Kaiserslautern Notfallkoordinator Westpfalz-Klinikum Kinderklinik Koblenz Kinderklinik Mainz Dienstarzt Pädiatrie UKM Kinderklinik Trier Zentr ale Aufnahme Mutterhaus Trier Kinderklinik Bad Kreuznach Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz 24
9 Info 5.6 Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Dieses Gespräch dient nicht der Frage, ob der Patient überhaupt aufgenommen werden kann! Ausnahme zur Zeit: Stroke Unit Schlaganfall Hier ergibt sich ggf. die Möglichkeit, dass der Neurologe entscheidet, dass dieser Patient z.b. direkt in die Geriatrie verbracht werden soll 25 Info 6 Information an ÄLRD Information an ÄLRD über die Leitstelle, wenn möglich Dokumentation über Band Weitergabe der Erreichbarkeit des ablehnenden Kollegen ggf. Gespräch in dessen Nähe und Weitergabe des Telefons Ziel: Deeskalation ggf. Durchsetzen der gesetzlich definierten Behandlungspflicht davon unabhängig gilt: Einsatzleiter vor Ort und damit unmittelbar verantwortlich ist der Notarzt bzw. Rettungsassistent 26 Info 7 Polizeikontakt dies ist definitiv nicht die gewünschte Lösung für die Problematik. stehen aber Alternativen nicht zur Verfügung, müssen im Sinne des Patienten alle Maßnahmen ergriffen werden, die diesen vor Gefahren für Leib und Leben schützen. 27
10 Info 8 Dokumentation DIVI Protokoll (wie üblich) + EMF (Ereignismeldung) per mail an: Doc.scherer@ .de Mit dem Betreff EMF (Ohne Anführungszeichen) Änderungen zur Vorversion Umfangreiche und wesentliche Änderungen v. a. in Bezug auf den ZLB 2.0 Deshalb sollte die SOP nochmals intensiv und insgesamt studiert werden!
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