Projektbeschrieb. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Merkblätter Folgende Flyer sind im Internet oder bei uns erhältlich:

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1 Selbstbestimmung und Eigenverantwortung Mehr und mehr Menschen mit erheblichen Behinderungen wollen trotz ihrem teils umfangreichen Bedarf an persönlicher Hilfe selbstbestimmt zu Hause leben. Der Kanton Bern ergänzt mit dem ABBE den Assistenzbeitrag der IV gezielt. Erwachsene HE-BezügerInnen aller Behinderungsarten sollen zwischen diversen Leistungserbringern frei wählen können. Hierzu wird im Rahmen des Pilotprojekts der Mittelweg zwischen professioneller Betreuung (Heime, Spitex, Werkstätten etc.) und der unbezahlten Freiwilligenarbeit weiter gestärkt. Merkblätter Folgende Flyer sind im Internet oder bei uns erhältlich: Projektbeschrieb Bedarfsabklärung Verwendung Kontaktadressen Geschäftsstelle: unsere Website: Romandie: Tel Neu! Assistenzbudget auch im Kanton Thurgau Projektbeschrieb Das ABBE dient Personen mit erheblicher Behindererung, die in den alltäglichen Lebensverrichtungen auf Unterstützung angewiesen sind (Bezüger oder Bezügerinnen einer Hilflosenentschädigung) und im Kanton Bern wohnen. Der Bedarf an persönlicher Hilfe wird individuell abgeklärt, die Betroffenen können dank dem ABBE frei entscheiden: wie und mit wem sie wohnen, wer ihnen bei den persönlichen Verrichtungen hilft, welche Aus-/Weiterbildung sie realisieren wollen, wo sie arbeiten möchten wie sie die Freizeit gestalten möchten

2 Behindertenpolitik Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verändert die Finanzierung des Behindertenbereichs. Die Invalidenversicherung (IV) ist für individuelle Leistungen wie etwa berufliche Eingliederungsmassnahmen, Renten, Hilfsmittel und Hilflosenentschädigungen (HE) zuständig. Gemäss Zweckartikel, wonach die Leistungen der IV eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung erleichtern sollen, wurde im Jahr 2012 für HE- BezügerInnen zusätzlich der Assistenzbeitrag eingeführt der IV. Mit diesem können Persönliche AssistentInnen direkt angestellt werden. Kanton Bern Seit Inkrafttreten der NFA fällt die Finanzierung der Behinderteninstitutionen und Organisationen für die Hilfe und Pflege zu Hause hingegen in den alleinigen Aufgabenbereich der Kantone. Vermehrt möchte man dabei von der bisherigen kollektiven Objektfinanzierung abrücken und den individuellen Bedarf der Behinderten subjektorientiert abgelten. Der Regierungsrat des Kantons Bern sieht hierzu im Behindertenkonzept die Einführung der Subjektfinanzierung vor. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion lässt seit 2010 das Pilotprojekt Assistenzbudget (ABBE) ergänzend zu den Leistungen auf Bundesebene durchführen, welches auch der Entwicklung eines Subjektbeitrags dienen kann. Pilotprojekt Assistenzbudget Wer möchte nicht selbst entscheiden, mit wem er zusammenwohnt, wer in die eigene Wohnung kommt, Einblick in die privaten Dinge nimmt und einen körperlich auch an den intimsten Stellen berührt? Während der Dauer des Pilotprojektes zahlt der Kanton Bern den Teilnehmenden einkommensunabhängig einen dem ermittelten Hilfebedarf entsprechenden Betrag: das sogenannte ABBE. Mit diesem können die Betroffenen gegebenenfalls mit Hilfe ihrer Vertrauenspersonen die benötigten Hilfeleistungen selbstbestimmt einkaufen. Sie wählen die gewünschten Leistungserbringer frei aus, indem sie deren Dienstangebot im Auftragsverhältnis nutzen oder selbst ausgesuchte Privatpersonen als Persönliche AssistentInnen direkt anstellen. Näheres zur Umsetzung des Arbeitgebermodells finden Sie im Flyer Verwendung. Hilfen Während der ganzen Projektdauer steht das Assistenzbüro ABü bei auftretenden Fragen zur Verfügung. Sie ergänzt bestehende Angebote. Je nach Interesse vernetzt sie die Teilnehmenden untereinander und vermittelt das nötige Wissen rund ums Arbeitgebermodell. Rechte und Pflichten Die Teilnahme am Pilotprojekt Assistenzbudget im Kanton Bern bringt viele Vorteile, ist aber auch mit Anforderungen verbunden: Die Teilnehmenden sind - gegebenenfalls mit Hilfe ihrer gesetzlichen Vertretung - gegenüber den am Projekt beteiligten Stellen auskunftspflichtig (persönliche Angaben, bezogene Leistungen, Verwendung ABBE etc.). Sie deklarieren ihren Hilfebedarf und stellen sich der Bedarfsabklärung. Monatlich reichen sie das Rechnungsformular ein und weisen auf Verlangen die zweckmässige Verwendung des ABBE nach. Bei der Anstellung Persönlicher AssistentInnen respektieren sie die Anforderungen gemäss Obligationenrecht. Mustervorlagen von Arbeitsverträgen, Abrechnungen etc. stehen ihnen zur Verfügung. Die Teilnehmenden müssen ihre Einwilligung zur Evaluation von persönlichen Daten aus dem Pilotprojekt und aus anderen Bereichen der Sozialversicherungen (AHV, IV, EL, Krankenkasse) geben. Änderungen, die zu einer Anpassung des ABBE führen können, sind unverzüglich zu melden. Eine Verletzung der Regeln kann zum Ausschluss aus dem Projekt führen. Die Teilnehmenden können jederzeit aus dem Pilotprojekt aussteigen. Sie haben das schriftlich der dem Assistenzbüro ABü mitzuteilen. 2 7

3 Leistungserbringer Bei der Wahl des Einkaufs benötigter Leistungen sind die Teilnehmenden frei. Die gewünschte Hilfe kann von einer Organisation sowie selbständig erwerbenden Fachkräften, aber auch von Persönlichen AssistentInnen (Privatangestellte) geleistet werden. Die Teilnehmenden schliessen mit den Leistungserbringern einen Vertrag ab. Dies kann im Auftragsverhältnis oder durch Arbeitsvertrag geschehen. Bei Angehörigen - (Gross)Kinder, (Gross)Eltern, EhepartnerIn -, die für ihre Assistenzleistungen entschädigt werden, ist die Abrechnung über das ABBE auf ein Drittel des anerkannten Hilfebedarfs begrenzt. Für bevormundete Personen übernimmt deren gesetzliche Vertretung die Kompetenzen, welche durch diese nicht selber ausgeübt werden können. Die Betroffenen sind aber jederzeit in die Entscheide so weit wie möglich einzubeziehen. Im Arbeitgebermodell übernehmen die Betroffenen zentrale Kompeten-zen, welche das Konzept der persönlichen Assistenz ausmachen: es sind dies die Organisationskompetenz (Einsatzplanung), die Anleitungs-kompetenz (Aufgabenzuteilung/-kontrolle), die Personalkompetenz (Stellenvergabe) sowie die Finanzkompetenz (Einsatz der Mittel). Rechnungsstellung Die Teilnehmenden reichen das Rechnungsformular mit Auflistung der getätigten Ausgaben und gewährten Einnahmen monatlich, mindestens jedoch innert drei Monaten nach Leistungserbringung ein. Zur Wahrung der Flexibilität werden bis zur Ausschöpfung des Jahrestotals maximal 150% des ermittelten durchschnittlichen Bedarfs rückerstattet. Um die Liquidität der behinderten Person sicherzustellen, kann ein Vorschuss beantragt werden. Das ABBE wird zusätzlich zur HE und allfälliger anderer Sozialversicherungsleistungen ausbezahlt. Besteht ein Anspruch auf den Assistenzbeitrag, sind die Assistenzkosten möglichst der IV in Rechnung zu stellen. Anmeldung Das Pilotprojekt Assistenzbudget im Kanton Bern startete 2010 und dauert voraussichtlich acht Jahre bis zur Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzeptes. Anmeldungen nimmt das Assistenzbüro ABü gerne entgegen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Mitmachen dürfen Erwachsene, die eine Hilflosenentschädigung der Sozialversicherungen IV / UV / MV oder bei Besitzstand der AHV beziehen. Ausdrücklich erwünscht ist die Teilnahme von Personen mit den unterschiedlichsten Behinderungen, namentlich auch mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Die Teilnehmenden müssen im Kanton Bern leben. Personen, die einen Anspruch auf den Assistenzbeitrag der IV haben, dürfen sich ergänzend für das ABBE anmelden. Während der Projektteilnahme ist ein Heimaufenthalt ausgeschlossen. HeimbewohnerInnen erhalten das ABBE deshalb erst dann ausbezahlt, wenn sie in eine Privatwohnung ziehen Anmeldungen sind aber selbstverständlich schon vorher möglich. Ziele Das ABBE stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen, indem sie selbst entscheiden: Wer hilft, wann, was, wo und wie? Das Pilotprojekt wird laufend evaluiert. Primär geht es um folgende Hauptfragen: 1. Wer interessiert sich für ein derartiges Budgetmodell und warum? 2. Wie kann der Hilfebedarf fair bemessen werden, worin besteht er? 3. Wofür wird das ABBE verwendet, verändert sich die Nachfrage? 4. Wie erfolgt ein effizientes Verfahren? 5. Welche Unterstützung benötigen die Betroffenen in der Umsetzung? 6 3

4 Persönliches Budget Das ABBE soll aufgrund der vorzunehmenden Bedarfsabklärung auf den persönlichen Hilfebedarf des Einzelnen möglichst optimal abgestimmt werden. Dafür werden der zeitliche Umfang und die Art des Hilfebedarfs ermittelt. Die Teilnehmenden füllen zunächst eine Selbstdeklaration aus. Berücksichtigt werden die regelmässig im Alltag benötigten Hilfeleistungen in den Bereichen: Alltägliche Lebensverrichtungen (ATL) inkl. regelmässige Pflege Lebenspraktisches und Haushalt gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung Bildung, Arbeit, gemeinnütziges Engagement, Kinderbetreuung Überwachung und Nachtdienst Anerkannt sind die verschiedensten Arten der direkten oder indirekten Unterstützung. Diese kann beispielsweise im Ausführen, Vorlesen oder Anleiten bestehen. Ausgeschlossen sind Betreuungsleistungen, welche altersund nicht behinderungsbedingt sind sowie nicht unmittelbar in die ATL oder Pflege eingebundene Therapien. Der Besuch tagsüber in einer Behinderteninstitution (Werkstätte etc.), ein stationärer Kurzaufenthalt (Heim, Psychiatrische Klinik, Spital, Reha etc.) wie auch der Bezug von Spitexleistungen während der Projektteilnahme sind erlaubt. Da dieser Teil des Hilfebedarfs jedoch anderweitig finanziert wird, vermindert beides das ABBE entsprechend. Das Assistenzbüro ABü überprüft die Angaben der Selbstdeklaration aufgrund vorhandener Unterlagen und gegebenenfalls einer Abklärung vor Ort. Die Ermittlung des Hilfebedarfs erfolgt weitgehend analog dem Assistenzbeitrag der IV. Lebensunterhalt Als zweckgebundene Leistung zur Deckung von Behinderungskosten gilt das ABBE wie die HE nicht als Einkommen beide sind demnach von der behinderten Person weder zu versteuern, noch werden sie im Rahmen der ordentlichen Ergänzungsleistungen als anrechenbare Einnahmen taxiert. Bei allfälligem Antrag auf EL für ungedeckte Krankheits- und Behinderungskosten sind sie aber zu berücksichtigen. Entschädigungsansätze Die durchschnittliche Höhe wird von dem Assistenzbüro ABü standardisiert berechnet, indem der ermittelte zeitliche Hilfebedarf mit momentan Franken pro Stunde multipliziert wird. Die Nachtpauschale beträgt je nach Bedarfsstufe bis Franken. In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung von 8.33% inbegriffen. Vom so ermittelten Finanzbedarf werden anzurechnende Leistungen der Sozialversicherungen (Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag IV, Krankenkasse etc.) abgezogen. Das ABBE wird vom Kanton Bern verfügt. Höchstbetrag ABBE und HE/AB zusammen betragen je nach Ausprägung der Hilflosigkeit maximal Franken pro Tag. Der Höchstbetrag für die Kategorie ATL/Haushalt/Freizeit ergibt sich aus der Anzahl ATL, in denen eine Hilflosigkeit von der IV anerkannt wurde, multipliziert mit 20/30/40 Stunden/Monat je nach HE-Grad. In der Kategorie Bildung/Arbeit/Kinderbetreuung, Engagement werden je Jahrestag maximal 120 Minuten gewährt. Die Überwachung kann bis zu einer 1:1 Überwachung rund um die Uhr betragen. Zusätzlich ist je nach Bedarf die Nachtpauschale vorgesehen. Personen, deren Behinderung typischer Weise akute Phasen mit deutlich erhöhtem Hilfebedarf aufweist, erhalten wie alle anderen Teilnehmenden ein individuelles Assistenzbudget für den regelmässigen Hilfebedarf. Um einem schwankendem Hilfebedarf möglichst gerecht zu werden, dürfen sie bei nachgewiesenen akuten Phasen höhere Rechnungen bei der Geschäftsstelle einreichen. Diese werden während maximal drei Monaten bis zum verfügten Betrag (Differenz zwischen regelmässigem Hilfebedarf und Höchstbetrag) zurückerstattet. 4 5

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