Innovationsnetzwerke/ COIN Kooperation und Netzwerke 7. Ausschreibung

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1 Innovationsnetzwerke/ COIN Kooperation und Netzwerke 7. Ausschreibung Ausschreibungsleitfaden Version 1.2 Einreichfrist Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis 0 Das Wichtigste in Kürze Ausschreibungsziele Spezieller Ausschreibungsschwerpunkt Ausschreibungsdokumente Rechtsgrundlagen Hinweise zum Kostenplan Weitere Förderungsmöglichkeiten Seite 2

3 0 Das Wichtigste in Kürze COIN (Cooperation & Innovation) ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit). Der vorliegende Ausschreibungsleitfaden für die nunmehr 7. Ausschreibung im Rahmen der Programmlinie Kooperation & Netzwerke spezifiziert die Ausschreibungsziele. Durchgeführt wird die Ausschreibung im Auftrag des BMWFJ. Ausgeschrieben wird der Aufbau von Innovationsnetzwerken (siehe dazu auch Leitfaden für Innovationsnetzwerke ). Alle Details zur Programmlinie Kooperation & Netzwerke finden Sie unter Instrument C 10 Innovationsnetzwerke / Kurzbeschreibung COIN-Kooperation & Netzwerke Gefördert wird der Aufbau von nachhaltigen Innovationsnetzwerken in denen die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (zumindest 4 Unternehmen, davon mindestens 3 KMU) sowie auch zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Intermediären organisiert wird. Die Innovationsnetzwerke sind auf die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) ausgerichtet. Entscheidend dabei ist der kollektive Mehrwert der sich aus der Zusammenarbeit im Netzwerk ergibt sowie die Wirkungen auch über das geförderte Netzwerk hinaus. Die Innovationsnetzwerke müssen dabei immer in Form eines Konsortiums organisiert sein. Die Ausschreibung ist themenoffen. Dienstleistungsinnovation Im Web Im Rahmen dieser Ausschreibung wird zusätzlich ein Schwerpunkt auf Innovationsprojekte im Dienstleistungsbereich gelegt. Seite 3

4 Eckdaten Förderungshöhe Förderungsquote Absolute Förderung: max EUR für die gesamte Laufzeit eines Projektes. Projekte mit förderbaren Gesamtkosten von weniger als EUR können nicht gefördert werden. Die max. mögliche Förderungsquote bezogen auf die förderbaren Gesamtkosten ergibt sich aus den jeweils max. Förderungsquoten der Konsortialpartner: KU: max. 60% MU: max. 50% GU: max. 35% Intermediäre: 60% FEI-Einrichtungen 60% Laufzeit in Jahren Mind. 1 Jahr. Max. 2 Jahre in der Regel. (Max. 3 Jahre in begründeten Fällen.) Spätester Startzeitpunkt: FörderungswerberInnen Förderbar sind außerhalb der Bundesverwaltung folgende Organisationen: Unternehmen 1 Intermediäre/Einrichtungen des Technologietransfers 2 (z.b. Technologie-, Innovations-, Gründerzentren; Unternehmenscluster ) FEI-Einrichtungen (universitär, außeruniversitär, Fachhochschulen, kooperative FEI-Einrichtungen) Mindestkonsortium Zumindest 4 Unternehmen 1 (davon mind. 3 KMU 3 ) Der Antrag wird von der/dem projektverantwortlichen KonsortialführerIn eingereicht. 1 Unternehmen im Sinne von Kooperation & Netzwerke sind privatwirtschaftlich organisiert, stehen im Wettbewerb und üben selbständige, auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gerichtete Tätigkeiten aus. 2 Unternehmerisch organisierte Intermediäre (z.b. außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Non-K- Bereich von K-Zentren, etc.) gelten bei Innovationsnetzwerken als Technologietransfereinrichtungen, wenn sie als Konsortialpartner im Projekt vor allem Technologietransfer organisieren. Dies gilt auch für Impulszentren (Gründer- und Technologiezentren, Technologietransfer- und Innovationszentren), Unternehmenscluster (sofern sie technologie- und innovationsorientiert sind), Kompetenzzentren und akademische Gründungszentren (z.b. AplusB Zentren). 3 Seite 4

5 Förderbare Kosten Gefördert werden Personalkosten und sonstige projektbezogene Einzelkosten (F&E-Infrastruktur-Nutzung, Sach- und Materialkosten Drittkosten, Reisekosten) auf Basis der FTE-Richtlinien. Details unter: Version 1.3 Wichtiger Hinweis: Budget gesamt Geldgeber Partner und mit ihnen verbundene Unternehmen dürfen nicht gleichzeitig als Drittleister in der Kostenkategorie Drittkosten auftreten. Drittkosten dürfen 40% der förderbaren Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten. Geringfügige Bewirtungskosten (z. B. Brötchen) können im Rahmen des genehmigten Projektes ausschließlich in Ausnahmefällen geltend gemacht werden. Die Gemeinkosten ausländischer Projektpartner sind mit max. 20% limitiert. 4,5 Millionen EURO (inkl. Dienstleistung 1,5 Mio Euro) BMWFJ Einreichfrist Deadline 1 - Einreichung der Kurzdarstellung im ecall (Daten für GutachterInnensuche): , 12:00:00 Uhr (MEZ) gilt nur für HauptantragstellerIn (nicht für PartnerInnen). Der/Die HauptantragstellerIn muss jedoch im Menüpunkt Partner alle geplanten Partner anlegen. Sprache Ansprechpersonen Deadline 2 - Einreichschluss für Vollantrag im ecall: , 12:00:00 Uhr (MEZ) Sitzung des Bewertungsgremiums: geplant für Ende Juni 2014 Deutsch oder Englisch Programmmanagement: DI Martin Reishofer, T (0) martin.reishofer@ffg.at Mag. a (FH) Barbara Lohwasser, T (0) barbara.lohwasser@ffg.at Mag. a Nora Nikolov, T (0) nora.nikolov@ffg.at Sonja Kopic, T (0) sonja.kopic@ffg.at Mag. a Barbara Klimon, T (0) barbara.klimon@ffg.at Seite 5

6 Ansprechpersonen Informationen bezüglich Kosten und Finanzierung: Mag. a Martina Amon, T (0) , martina.amon@ffg.at Mag. Christian Barnet, T (0) , christian.barnet@ffg.at Die Einreichung ist ausschließlich via ecall ( möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen. Seite 6

7 1 Ausschreibungsziele Vorrangiges Ziel der COIN Programmlinie Kooperation & Netzwerke ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere KMU) mittels strukturierter Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und FEI-Einrichtungen in Netzwerken. Durch den Auf- und Ausbau von nachhaltigen Innovationsnetzwerken soll die Kooperationsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Innovative KMU, die bislang nicht oder nur ansatzweise FEI betrieben haben, sollen einen systematischen Zugang zu externem Know-how (z.b. von Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen oder auch von Unternehmenspartnern) erhalten, sodass FEI und Kooperation für sie zur regelmäßigen Praxis werden kann. Mögliche Kooperationsformen: Der Auf- und Ausbau interaktiver Innovationsnetzwerke im Zuge eines konkreten FEI- Projektes zur substantiellen Hebung des Innovationsniveaus aller im Projekt als (Konsortial-) Partner beteiligten Unternehmen (v.a. KMU): o Aufbau von Unternehmensnetzwerken zur effizienten Integration innovativer Methoden in Unternehmensprozesse. o Optional Einbeziehung von Forschungseinrichtungen (universitärer, außeruniversitärer, kooperativer) sowie weiterer Partner (z.b. Fachhochschulen, Impulszentren, spezifische Dienstleister) für den Aufbau von Unternehmensnetzwerken. Der Ausbau- und die Weiterentwicklung bereits etablierter Innovationsnetzwerke (z.b. Clusterstrukturen) im Zuge eines konkreten FEI-Projektes zur substantiellen Hebung des Innovationsniveaus aller im Projekt als (Konsortial-) Partner beteiligten Unternehmen (v.a. KMU): o Optional Einbeziehung von Forschungseinrichtungen (universitärer, außeruniversitär, kooperativ) sowie weiterer Partner (z.b. Fachhochschulen, Impulszentren, spezifische Dienstleister) in Projekte, die auf bereits etablierten Unternehmens-Netzwerken basieren. Durch die Innovationsnetzwerke soll der innovative Output der als Konsortialpartner beteiligten Unternehmen nachhaltig gesteigert werden (Qualitäts- und Innovationssprung 4, v.a. bei KMU). Der Innovationsoutput, in Form neuer oder weiterentwickelter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, soll dabei durch das Zusammenarbeiten der Konsortialpartner erreicht werden, die im Netzwerk eine aktive Rolle übernehmen. 4 Es wird die Anhebung des Innovationsniveaus, gemessen an der Ausgangssituation der Konsortialpartner, bewertet. Seite 7

8 Für die Bewertung der Projekte ist mitentscheidend, wie mit einer klaren Netzwerkstruktur und einer spezifischen Kompetenz des Netzwerkmanagements ein möglichst hoher Innovationsoutput v.a. bei den Unternehmenspartnern des Projektes erreicht werden kann. Das Ausmaß an aktiver Teilnahme der Partner im Netzwerk ist ein wesentlicher Indikator für die Qualität des Netzwerkes. Dementsprechend müssen mindestens 60% der Projektleistung im Konsortium anfallen, max. 40% dürfen an Drittleister vergeben werden. Weiters sollten die eingereichten Netzwerkprojekte innovative oder modellhafte Formen des Technologietransfers aufzeigen und gegebenenfalls auch Demonstrationscharakter mit überregionaler Signalwirkung haben ( spill over Effekte über das Netzwerkprojekt hinaus werden positiv bewertet). Die/Der FörderungswerberIn muss die technische und betriebswirtschaftliche Machbarkeit des Projektes sowie die wirtschaftlichen Voraussetzungen und die Auswirkungen des eingereichten Projektes plausibel darstellen. Wird speziell durch die Zusammenarbeit im Netzwerk nachweislich ein kollektiver Mehrwert zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geleistet, wirkt sich dies in der Begutachtung der Anträge positiv aus. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkungen auf bestimmte Technologien oder innovative Prozesse. 2 Spezieller Ausschreibungsschwerpunkt Dienstleistungsinnovation im Rahmen von COIN Motivation: Der Dienstleistungssektor ist von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft: Sein Anteil an der gesamten Wertschöpfung liegt bei 68 % und der Anteil der Beschäftigten bei knapp 70%. Dabei spielen nicht nur die Dienstleistungsfirmen selbst eine wichtige Rolle, Dienstleistungen sind auch als Vor- oder Serviceleistung für die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten produzierenden Sektors von großer Bedeutung. In diesem Rahmen dient der Schwerpunkt Dienstleistungsinnovation der verstärkten Generierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Netzwerkprojekten. Ziel der Dienstleistungsinitiative des BMWFJ ist es, das Thema Dienstleistungsinnovationen zu forcieren sowie auch solche Projekte zu fördern, die bisher mit typischer Forschungsförderung nicht in Verbindung gebracht wurden. Durch die verstärkte Konzentration auf den Bereich der Dienstleistungsinnovationen sollen positive wirtschaftliche Effekte generiert werden (v.a. Umsatzsteigerungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze). Seite 8

9 Umsetzung im Rahmen der Ausschreibung und Spezifika: Alle Kriterien und Vorgaben für Innovationsnetzwerke kommen für Projekte mit Dienstleistungsinnovation ebenfalls zur Anwendung (Antragsteller, Kosten, Förderhöhe, Konsortium, etc.). Es sind folgende Typen von Dienstleistungsinnovationen möglich (auch mehrere Typen zugleich zulässig): 1. Dienstleistungsinnovation per se, d.h. das Angebot einer neuen oder signifikant verbesserten Dienstleistung; 2. Prozessinnovation, d.h. neue oder signifikant verbesserte Prozesse (Arbeitsmethoden) bei der Entwicklung einer spezifischen Dienstleistung; 3. Organisatorische Innovation die nicht auf die Entwicklung einer individuellen Dienstleistung beschränkt ist, sondern eine signifikante Verbesserung in den organisatorischen Strukturen und Prozessen beinhaltet. Charakteristisch für die Projekte im Bereich der Dienstleistungsinnovation ist, dass sie eine oder mehrere der unten genannten Dimensionen adressieren: Technologische Innovation Neue Erbringungsarten von Dienstleistungen und neuartige KundInnenbeziehungen (customer interface) Organisatorische Innovation Neue Dienstleistungskonzepte Neue Businessmodelle Gegebenenfalls kann zur zusätzlichen Darstellung des eingereichten Dienstleistungs- Innovationsprojektes von der FörderungswerberIn als Anhang zum Antrag eine detaillierte Darstellung des Prozessablaufes (speziell bei nicht-technologischen Innovationen) im.pdf-format übermittelt werden (max. 5 Seiten). Dieser Anhang kann bei der Begutachtung als zusätzliche Information dienen. Seite 9

10 3 Ausschreibungsdokumente Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Ausschreibungsdokumente für Förderungen gültig: Tabelle 1: Übersicht Ausschreibungsdokumente Dokument Leitfäden Webadresse Leitfaden für Innovationsnetzwerke Ausschreibungsleitfaden für die 7. Ausschreibung Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten Version 1.3 Einzureichende Antragsformulare via ecall Projektbeschreibung Kostenplan detailliert (pro Partner) und Kostenplan kumuliert (Gesamtübersicht) Vorlage Absichtserklärung zur Mitfinanzierung pro PartnerIn (Absichtserklärung der KonsortialführerIn nicht erforderlich) CV der Projektleitung Verpflichtende Anhänge Liegen keine Daten im österr. Firmenbuch vor (z.b. bei Vereinen, Start-ups, Einzelunternehmen, Ausländische Unternehmen): Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status Bei Großunternehmen: Nachweis zur Anreizwirkung der Förderung für Großunternehmen in Kooperationen (Additionalität) Keine Vorlage ww.ffg.at/coinnet_7.as ww.ffg.at/coinnet_7.as Seite 10

11 4 Rechtsgrundlagen Als Rechtsgrundlage dieser Förderung kommen die Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien gemäß 11 Z 1 bis 5 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom (GZ BMVIT /0011-III/I2/2007) und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom (GZ BMWA /0002-C1/9/2007) sowie das Programmdokument COIN vom (vom BMWFJ und bmvit) zur Anwendung ( Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (ab : KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl. L 124 vom S ). Sämtliche Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 5 Hinweise zum Kostenplan Informationen und Ausfüllhilfen: Die Excel-Dokumente für den Kostenplan stehen im ecall bzw. unter zur Verfügung. Die Ausfüllhilfe und die Checkliste für die Konsortialführung finden Sie direkt im jeweiligen Excel-Dokument. Den Kostenleitfaden finden Sie unter Version 1.3 Der Konsortialführung obliegt das Projektmanagement sowie die Kommunikation mit der Förderungsstelle und den ProjektpartnerInnen. Dazu gehören die Prüfung der Kostenpläne aller PartnerInnen im Hinblick auf Projektrelevanz, genehmigungskonforme Kostenhöhe, genehmigungskonforme Projektentwicklung und vorgabengetreue (Förderungsrichtlinien, Leitfaden) Förderungsansuchen der PartnerInnen anhand der von den PartnerInnen bekannt gegebenen Daten und Angaben. Beim Feststellen von Mängeln (lt. Checkliste) bei den Förderungsansuchen der PartnerInnen sind diese im Kostenplan von den jeweiligen PartnerInnen zu korrigieren und die korrekte Version der Konsortialführung zu übermitteln. Seite 11

12 6 WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN Die FFG bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten und Unterstützung für die Teilnahme an internationalen Programmen. Die folgende Übersicht präsentiert relevante Förderungsmöglichkeiten im Umfeld der aktuellen Ausschreibung. Die FFG- AnsprechpartnerInnen stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Relevante Förderungsmöglichkeiten FFG Kontakt Link Basisprogramm Themenoffene Förderung von Entwicklungsprojekten; laufende Ausschreibung Basisprogramm BRIDGE: Brückenschlagprogramm der FFG - Brücke 1 Basisprogramm Collective Research Innovationsscheck KMU-Initiativprogramm für den Forschungseinstieg ERA-NET EraSME Die europäische Initiative für die Vernetzung und Kooperation zwischen KMU sowie zwischen KMU undforschungsorganisationen Karin Ruzak Tel.: (0) karin.ruzak@ffg.at Cornelia Kraus Tel.: (0) cornelia.kraus@ffg.at Gabriele Küssler Tel.: (0) gabriele.kuessler@ffg.at Gabriele Küssler Tel.: (0) gabriele.kuessler@ffg.at KMU-Hotline Tel.: (0) innovationsscheck@ffg.at DI Martin Reishofer, Tel.: (0) martin.reishofer@ffg.at Seite 12

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