Arbeits- und Organisationsanweisung

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1 Arbeits- und Organisationsanweisung für das präferenzielle Nachweisverfahren als rmächtigter Ausführer Auszug aus der Dienstvorschrift rmächtigter Ausführer, Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung (VF) Z 4216: Die Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) ist wesentlicher Bestandteil des Antrags und muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten: - Benennung eines Gesamtverantwortlichen mit Befugnissen, Pflichten und Kenntnissen des Präferenzrechts, - Art der unternehmerischen ätigkeit (Handel/Produktion), - rfassung der Zulieferungen nach Waren mit und ohne rsprungseigenschaft unter Angabe des ggf. eingesetzten DV-Verfahrens, - Angabe des rsprungslandes und der jeweiligen Präferenzregelung bei zugelieferten Waren mit rsprungseigenschaft, - icherstellung der innerbetrieblichen Kommunikation unter präferenzrechtlichen Gesichtspunkten (enge, Art, Wert und Herkunft der eingesetzten Vormaterialien), - Anforderung, Prüfung und Archivierung von Lieferantenerklärungen, Auskunftsblättern INF 4, verbindlichen rsprungsauskünften und Zollanmeldungen, - Prüfung der rsprungs- bzw. Freiverkehrseigenschaft anhand der Präferenzregelungen, - Benennung eines Verantwortlichen für die Ausfertigung der Präferenznachweise, - Archivierung der Präferenznachweise (Anträge/Durchschriften/Kopien) und aller Nachweisunterlagen, die zur rsprungsbestimmung notwendig sind. Dieses uster einer AuO kann Ihnen als Vorlage bei der rstellung einer eigenen AuO, die Ihre innerbetrieblichen Arbeitsabläufe darstellt, dienen. Da jedes nternehmen über einen eigenen Aufbau und eine andere truktur verfügt, ist dieses uster nicht unmittelbar auf ein nternehmen übertragbar und muss deshalb noch an die betrieblichen Gegebenheiten und Abläufe angepasst werden.

2 1. VORBRKNG 2. BGRIFFBINGN Gliederung 3. AFHRLÄNDR ND FAR WARNKRI 3.1 Ausfuhrländer 4. NACHWI DR RPRNGIGNCHAF FÜR IGNGFRIG WARN 3.2 Ausfuhrwaren 5. NACHWI DR RPRNGIGNCHAF FÜR HANDLWARN 6. NACHWI DR FRIVRKHRIGNCHAF 7. LIFRANNRKLÄRNGN 8. INFHR-PRÄFRNZNACHWI 7.1 Anfordern von Len 7.2 Prüfung von Len 9. BHANDLNG GLICHR WARN VRCHIDNN RPRNG 10. ALLNG VON PRÄFRNZNACHWIN 10.1 rklärung auf der Rechnung oder anderen Handelspapieren 10.2 Warenverkehrsbescheinigung R Warenverkehrsbescheinigung A.R. 11. AFBWAHRNG VON BLGN 12. ÄNDRNGANZIGN 13. ORGFALPFLICHN 14. VRANWORLICHKIN 15. VRILR R eite 1 tand:...

3 1. VORBRKNG Aufgrund von Präferenzabkommen, welche die uropäische Gemeinschaft (G) mit zahlreichen Ländern und Gebieten geschlossen hat, bleiben im Warenverkehr zwischen der G und diesen Ländern oder Gebieten die meisten Waren zollfrei oder unterliegen nur noch einem ermäßigten Zollsatz. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Zollfreiheit oder Zollermäßigung ist jedoch, dass die Waren rsprungs- bzw. Freiverkehrswaren im inne des jeweils in Betracht kommenden Abkommens sind. Der Nachweis, dass ein rzeugnis eine rsprungs-/freiverkehrsware ist und damit präferenzberechtigt in das mpfangsland der endung ausgeführt werden kann, ist in jedem inzelfall von uns eindeutig zweifelsfrei belegmäßig und jederzeit nachprüfbar zu führen. Diese Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) ist eine innerbetriebliche Verfahrensdokumentation über Aufbau und Ablauf unserer betrieblichen Kontrolle der rsprungs- und Freiverkehrseigenschaft und Nachweisführung. ie regelt außerdem die Verantwortlichkeiten der Abteilungen unseres Betriebs, die an der rsprungs- und Freiverkehrskontrolle beteiligt sind. Ziel der A+O ist es, eine ordnungsgemäße rsprungs-/freiverkehrskontrolle und Nachweisführung zu gewährleisten; die Fehlverwendung von Präferenznachweisen und die damit verbundenen chadensersatzforderungen, straf- und bußgeldrechtlichen Folgen sowie den Widerruf der Bewilligung auszuschließen; die Voraussetzungen für eine Vereinfachung bei der Ausstellung von Präferenznachweisen zu schaffen. 2. BGRIFFBINGN Ab-Werk-Preis (AWP): Ist der Preis der Ware mit Lieferbedingung ab Werk, den wir bei einem Verkauf mit Bestimmungsort außerhalb der G erzielen. Die msatzsteuer ist im AWP nicht enthalten; Rabatte (z.b. engenrabatte oder onderrabatte, um den Auftrag zu erhalten) müssen ebenfalls aus dem Rechnungspreis heraus gerechnet werden; konti und Boni sind unschädlich. Wert der Vormaterialien: Ist der erste feststellbare Preis, der für die Vormaterialien in der Gemeinschaft bezahlt wurde. Bei eingeführten Waren ist dies, soweit feststellbar, der Zollwert. H-Position (H-Pos.): Die ersten vier tellen der Warennummer. Das Harmonisierte ystem wird weltweit von fast allen taaten angewandt. Paneuropäische Kumulation (PAN): Die zu dieser Zone gehörenden taaten R(G, Norwegen, Island, Liechtenstein, chweiz, Rumänien, Bulgarien, ürkei) haben alle untereinander Präferenzabkommen geschlossen, daher dürfen Waren mit nachgewiesenem rsprung dieser taaten als Vormaterial eingesetzt werden, ohne dass sie ausreichend be- oder verarbeitet werden müssen. Innerhalb der PAN-Zone können Waren mit rsprung in einem Land der PAN-Zone präferenzberechtigt weitergegeben werden. eite 2 tand:...

4 3. AFHRLÄNDR ND FAR WARNKRI 3.1 Ausfuhrländer: Diese A+O gilt für den rsprungs-/freiverkehrsnachweis des unten aufgeführten Warenkreises im Warenverkehr mit den in Anlage 1 genannten Ländern (unter Nennung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen). Präferenzberechtigte Warenausfuhren in andere als den in Anlage 1 aufgeführten taaten werden nicht im Rahmen dieser Vereinfachung behandelt. Für diese Fälle, die selten vorkommen, werden wir die rsprungs- bzw. Freiverkehrseigenschaft jeweils unter Beifügung der nachweispflichtigen nterlagen und unter Berücksichtigung der Wertgrenzen beim zuständigen Zollamt die inzelabfertigung der Warenverkehrsbescheinigung R.1 bzw. A.R. beantragen. 3.2 Ausfuhrwaren: igengefertigte Waren: Dieses Verfahren soll für die in Anlage 2 aufgeführten eigengefertigten Waren in Anspruch genommen werden. Die Listenbedingungen zur Prüfung der rsprungseigenschaft ergeben sich aus den jeweiligen Abkommen (abgedruckt in VF Z 4271 und Z 4272 oder eine andere Quelle angeben) und sind für alle Abkommensstaaten ebenfalls in Anlage 2 aufgeführt. Handelswaren: Außerdem soll dieses Verfahren für Handelswaren, für die uns gültige Lieferantenerklärungen, infuhr-präferenz- und Freiverkehrsnachweise vorliegen, in Anspruch genommen werden. 4. NACHWI DR RPRNGIGNCHAF FÜR IGNGFRIG WARN Grundsatz: Bei igenfertigung wird die rsprungseigenschaft der Ware durch ausreichende Be- oder Verarbeitung erreicht und anhand geeigneter nterlagen (z.b. Kalkulationsunterlagen) nachgewiesen. Wird die rsprungseigenschaft durch ausreichende Be- oder Verarbeitung alleine nicht erreicht, so werden als weiterer Nachweis Lieferantenerklärungen für Vormaterialien verwendet, um damit die Listenbedingung erfüllen zu können. Wird die Listenbedingung trotz der Verwendung sämtlicher eingeholter Lieferantenerklärungen nicht erfüllt, hat die Ware keinen Präferenzursprung. in Präferenznachweis wird in diesem Fall nicht abgegeben. Änderungen der rsprungseigenschaft der Waren werden nachvollziehbar protokolliert. Als Grundlage für die rsprungsprüfung werden die zu den unter Ziffer 3.2 genannten Positionen gehörenden Listenbedingungen der einzelnen Präferenzabkommen angewendet. a) manuelle Kalkulation bei jedem Ausfuhrvorgang Die Prüfung der Listenbedingungen (insbesondere Positionswechsel und Wertkriterien) sowie die dazugehörenden Berechnungen/Kalkulationen werden bei jedem Ausfuhrvorgang von Abt./Herrn/Frau... durchgeführt und Rim als Anlage 3 beiliegenden Kalkulationsschema mitsamt dem Prüfungsergebnis (rsprung ja/nein, rsprungsland) dokumentiert. Zunächst wird für die Ausfuhrware anhand der tücklisten ermittelt, welche Vorprodukte eingegangen sind. Danach wird je nach Art der Listenbedingung (z.b. Positionswechsel, Wert- eite 3 tand:...

5 kriterium) - evtl. unter Zuhilfenahme von Lieferantenerklärungen und infuhrpräferenznachweisen - die weitere rsprungsprüfung entsprechend durchgeführt. Die Bearbeitungs- und Kalkulationsunterlagen werden durch Abt./Herrn/Frau... geführt und verwaltet. Die notwendigen Nachweisunterlagen werden zusammen mit der Ausgangsrechnung archiviert. Zur Anforderung und weiteren Behandlung von Lieferantenerklärungen sowie zur weiteren Behandlung von infuhrpräferenznachweisen siehe Ziffer 7 bzw. Ziffer 8. Der Nachweis der ausreichenden Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb wird anhand folgender betrieblicher nterlagen geführt und ist erforderlichenfalls auch jederzeit nachträglich prüfbar: Kalkulationsschema tücklisten/kalkulationsblätter Fertigungsvorschriften, Rezepturen Rechnungen Lieferantenerklärungen, infuhrpräferenznachweise b) manuelle Kalkulation in regelmäßigen Abständen Die Prüfung der Listenbedingungen (insbesondere Positionswechsel und Wertkriterien) sowie die dazugehörenden Berechnungen/Kalkulationen werden regelmäßig (zum Jahreswechsel), bei maßgeblichen Änderungen (z.b. Ab-Werk-Preis, Wert der Vormaterialien u.ä.) sofort, von Abt./Herrn/Frau... durchgeführt. Hierzu werden zuerst alle vorliegenden Lieferantenerklärungen/infuhrpräferenznachweise den Vormaterialien zugeordnet, um feststellen zu können, welche Waren die Listenbedingung nicht erfüllen müssen. Danach wird für die Ausfuhrwaren anhand der bewerteten tücklisten ermittelt, welche Vorprodukte eingegangen sind; die Vormaterialien mit nachgewiesenem rsprung bleiben bei den weitergehenden Prüfungen außer Betracht. Je nach Art der Listenbedingung (z.b. Positionswechsel, Wertkriterium) wird anschließende die weitere rsprungsprüfung durchgeführt. Die Bearbeitungs- und Kalkulationsunterlagen werden durch Abt./Herrn/Frau... geführt und verwaltet. Zur Anforderung und weiteren Behandlung von Lieferantenerklärungen sowie zur weiteren Behandlung von infuhrpräferenznachweisen siehe Ziffer 7 / Ziffer 8. Das rgebnis der Prüfung wird ggf. in der Liste rsprungswaren, die laufend aktualisiert wird, erfasst. Artikel, welche die rsprungseigenschaft erfüllen, sind gekennzeichnet mit: C oder einem anderen frei wählbaren Kennzeichen. Artikel, welche die rsprungskriterien nicht erfüllen, werden nicht in dieser Liste erfasst. Damit ist sichergestellt, dass für Nicht-rsprungswaren keine Präferenznachweise ausgestellt werden. Der Nachweis der ausreichenden Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb wird anhand folgender betrieblicher nterlagen geführt und ist erforderlichenfalls auch jederzeit nachträglich prüfbar: Kalkulationsschema R tücklisten/kalkulationsblätter Fertigungsvorschriften (auftragsbezogen) Rechnungen Lieferantenerklärungen, infuhrpräferenznachweise eite 4 tand:...

6 c) Kalkulation mittels DV-nterstützung Die Prüfung der Listenbedingungen (insbesondere Positionswechsel und Wertkriterien) sowie die dazugehörenden Berechnungen/Kalkulationen werden regelmäßig (zum Jahreswechsel), bei maßgeblichen Änderungen (z.b. rsprungswechsel von Vormaterialien, Wert der Vormaterialien u.ä.) sofort, automatisch durch das DV-ystem... durchgeführt. Die Kalkulationsläufe werden durch Abt./Herrn/Frau... gestartet und für jeden hinterlegten Präferenzraum einzeln durchgeführt. Die Berechnungen der einzelnen Kalkulationsläufe werden von Abt./Herrn/Frau... gespeichert und verwaltet. C oder einem anderen frei wählbaren Kennzeichen. Das rgebnis der Prüfung (rsprung oder kein rsprung) wird von Abt./Herrn/Frau... abgerufen und im Artikelstamm, der laufend aktualisiert wird, hinterlegt. Artikel, welche die rsprungseigenschaft erfüllen, sind gekennzeichnet mit Artikel, welche die rsprungskriterien nicht erfüllen, werden gekennzeichnet mit N oder einem anderen frei wählbaren Kennzeichen. Damit ist sichergestellt, dass für Nicht-rsprungswaren keine Präferenznachweise ausgestellt werden. Zur Anforderung und weiteren Behandlung von Lieferantenerklärungen sowie zur weiteren Behandlung von infuhrpräferenznachweisen siehe Ziffer 7 bzw. Ziffer 8. Der Nachweis der ausreichenden Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb wird anhand folgender betrieblicher nterlagen geführt und ist erforderlichenfalls auch jederzeit nachträglich prüfbar: Gespeicherte Kalkulationsläufe tücklisten/kalkulationsblätter Fertigungsvorschriften (auftragsbezogen) Rechnungen Lieferantenerklärungen, infuhrpräferenznachweise 5. NACHWI DR RPRNGIGNCHAF FÜR HANDLWARN Der Bereich der Handelswaren umfasst die Waren, welche ohne weitere Be- oder Verarbeitung geliefert werden. Für Waren, die präferenzberechtigt ausgeführt werden sollen, liegt uns eine gültige Lieferantenerklärung bzw. ein infuhr-präferenznachweis vor. Liegen keine entsprechenden Nachweise vor, wird die Handelsware nicht mit Präferenznachweis ausgeführt. Für Handelswaren mit rsprung in der paneuropäischen Kumulationszone kann bei der Ausfuhr in die paneuropäische Kumulationszone ebenfalls ein Präferenznachweis erstellt werden. Die Handelswaren behalten ihren rsprung Rbei. Die rfassung der Handelswaren in der Liste rsprungswaren /im Artikelstamm ist im Rahmen der weiteren Behandlung von Lieferantenerklärungen bzw. infuhrpräferenznachweisen beschrieben. eite 5 tand:...

7 Zur Anforderung und weiteren Behandlung von Lieferantenerklärungen sowie zur weiteren Behandlung von infuhrpräferenznachweisen siehe Ziffer 7 / Ziffer 8. Auf Anfrage wird den Zollbehörden eine Aufstellung aller Handelswaren zugeleitet. Hinweise: Waren, die wir im Lohn fertigen bzw. be- oder verarbeiten lassen, werden wie Handelswaren behandelt. Änderungen der rsprungseigenschaft der Waren werden nachvollziehbar protokolliert. 6. NACHWI DR FRIVRKHRIGNCHAF Die Freiverkehrseigenschaft wird von uns anhand aller uns vorliegenden Geschäftsunterlagen (z.b. ingangs- und peditionsrechnungen, Frachtbriefe, Verzollungsunterlagen) kontrolliert. Insbesondere gehen wir davon aus, dass Waren, die uns ohne Überwachungsdokument (Versandbegleitdokument, Carnet IR, Carnet AA u.ä.) angeliefert werden, aus dem freien Verkehr der Gemeinschaft stammen. Der Wareneinkauf ist angewiesen, Zolldokumente unmittelbar Abt./Herrn/Frau... zur Auswertung vorzulegen. Waren, die sich unter zollamtlicher Überwachung (Nichterhebungsverfahren und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung ausgenommen Passive Veredelung), befinden, werden vor Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung A.R. in den freien Verkehr überführt. Hinsichtlich GK-Waren 1) (Waren der Kapitel 26, 27, 72, 73 vgl. Z 4126 Nr. 2 = Anhang I zum Abkommen über GK-Waren) und Waren, die unter die mit der ürkei vereinbarten Handelsregelung für Agrarerzeugnisse (Waren der Kapitel 1-24, 45 und 53 vgl. Z 4127 Protokoll Nr. 3 Anhang II) fallen, gewährt die ürkei ausschließlich für rsprungswaren Präferenzen (s. Ziffer 4 bzw. Ziffer 5). 1) Waren, für die der zum ausgelaufene Vertrag der uropäischen Gemeinschaft für Kohle und tahl galt (im lektronischen Zolltarif im Bereich "infuhrhinweise" zurzeit noch mit "GK" gekennzeichnet). Das Auslaufen des GK- Vertrages berührt die Gültigkeit der zwischen der ürkei und der Gemeinschaft für diese Waren vereinbarten Präferenzregelung nicht. 7. LIFRANNRKLÄRNGN (Len) 7.1 Anfordern von Len a) anuelle Anforderung der Len Grundsätzlich werden die erforderlichen Langzeit-Len von Abt./Herrn/Frau... zum Jahreswechsel von den Lieferanten neu angefordert. tellt sich im Zuge der Prüfung der rsprungseigenschaft einer Ware heraus, dass weitere Len benötigt werden, werden diese unverzüglich von Abt./Herrn/Frau... angefordert. Zudem wird bei der ersten Bestellung von neuen aterialien bzw. von einem neuen Lieferanten eine L angefordert. Der ingang der Rückläufe wird von Abt./Herrn/Frau... überwacht. b) Anforderung der Len mittels DV-nterstützung R Grundsätzlich werden die erforderlichen Langzeit-Len von Abt./Herrn/Frau... zum Jahreswechsel von den Lieferanten neu angefordert. Hierzu wird per DV ein Anschreiben (erienbrief) an alle Lieferanten, von denen wir im laufenden Jahr Waren bezogen bzw. für das folgende Jahr Waren bestellt haben, erstellt. Diesem Anschreiben fügen wir als Anlage eine Langzeit-L und eine Artikelliste (die abschließend vom Lieferanten anzustempeln ist), die eite 6 tand:...

8 sämtliche von dem Lieferanten bezogene Waren enthält, mit der Bitte um Bestätigung und Rücksendung bei. tellt sich im Zuge der Prüfung der rsprungseigenschaft einer Ware heraus, dass weitere Len benötigt werden, werden diese unverzüglich von Abt./Herrn/Frau... angefordert. Zudem wird bei der ersten Bestellung von neuen aterialien bzw. von einem neuen Lieferanten eine L angefordert. Der ingang der Rückläufe wird von Abt./Herrn/Frau... überwacht. 7.2 Prüfung von Len Die eingehenden Lieferantenerklärungen werden von Abt./Herrn/Frau... daraufhin geprüft, ob sie folgende Angaben enthalten: 1. formelle Richtigkeit (z.b. nach VO (G) Nr. 1207/2001 o. Beschluss 1/99 mit der ürkei); 2. genaue Warenbezeichnung und Warennummer; 3. rsprungsland; 4. die Abkommen (Kurzbezeichnung der taaten), deren Regeln über die Bestimmung rsprungserzeugnisse den Waren entsprechen; 5. Gültigkeitszeitraum (maximal 1 Jahr); 6. Verpflichtungserklärung über die nterrichtung, wenn Len nicht mehr bzw. für bestimmte Waren daraus nicht mehr zutreffend und gültig sind; 7. Ausstellungsort, -datum und nterschrift des Lieferanten; mit DV erstellte Len sind auch ohne nterschrift gültig, sofern darin die verantwortliche Person namentlich genannt ist und ie sich gem. Art. 5 Abs. 3 VO (G) Nr. 1207/2001 verpflichtet hat. Das rgebnis der Prüfung der Len wird für alle Waren in die Liste rsprungswaren /in den Artikelstamm eingetragen. Waren mit rsprung uropäische Gemeinschaft werden eingetragen mit C oder einem anderen frei wählbaren Kennzeichen. onstige rsprungswaren werden gekennzeichnet mit dem für das rsprungsland zutreffenden IO-alpha-Code für Länder. Zusätzlich werden in der Liste rsprungswaren die uns bewilligten Partnerstaaten, für welche die rsprungseigenschaft laut L nicht gilt, eingetragen. Artikel, welche die rsprungskriterien nicht erfüllen, werden nicht erfasst/gekennzeichnet mit N oder einem anderen frei wählbaren Kennzeichen. Im Rahmen unserer Rechnungsprüfung werden von Abt./Herrn/Frau... sämtliche Geschäftspapiere unserer Lieferanten einer laufenden Kontrolle und Überwachung auf präferenzrechtliche Vermerke unterzogen. Werden solche Vermerke von Abt./Herrn/Frau... gefunden, werden die entsprechenden Papiere an Abt./Herrn/Frau... zur Auswertung weitergeleitet. Diese/r prüft die Auswirkungen der einzelnen Vermerke. Bei Änderung der rsprungseigenschaft wird die Liste rsprungswaren /der Artikelstamm sofort entsprechend abgeändert. Handelt es sich bei diesen Waren um Vormaterialien, erfolgt außerdem eine rsprungsprüfung bei allen rzeugnissen, in die dieses Vormaterial eingegangen ist. vtl. Änderungen werden ebenfalls in der Liste rsprungswaren /im Artikelstamm eingetragen (vgl. Ziffer 9). R oweit Zweifel an der Richtigkeit von Lieferantenerklärungen bestehen, ist von Abt./Herrn/Frau... für die betreffenden Waren vom Lieferanten ein Auskunftsblatt INF4 zu verlangen. eite 7 tand:...

9 tichprobenweise werden von Lieferanten, die in Bezug auf den Wert der eingekauften Waren bedeutend sind, Auskunftsblätter INF4 eingeholt, auch wenn keine Zweifel vorliegen. 8. AWRNG VON INFHR-PRÄFRNZNACHWIN rsprungserklärungen auf der Rechnung werden wie inzel-lieferantenerklärungen geprüft (s. Ziffer 7.2). WVBen R.1 werden von Abt./Herrn/Frau... geprüft und ausgewertet. Bei Lieferungen aus der ürkei wird darauf geachtet, dass neben einer formell und materiell richtigen WVB A.R. auch eine ordnungsgemäß ausgestellte Lieferantenerklärung vorliegt. 9. BHANDLNG GLICHR WARN VRCHIDNN RPRNG Alternative 1 oweit bei Vormaterial und Handelswaren mehrere Lieferanten für Waren gleicher Artikelnummern bzw. eigengefertigte Waren und/oder Handelswaren mit gleichen Artikelnummern vorhanden sind, die unterschiedlichen rsprung haben, gilt das Prinzip des ungünstigsten Falles, d.h. sämtliche Produkte derselben Artikelnummer sind als Nicht-rsprungsware bzw. nur für einzelne Bestimmungsländer als präferenzberechtigt anzusehen. Alternative 2 oweit bei Vormaterial und Handelswaren mehrere Lieferanten für Waren gleicher Artikelnummern bzw. eigengefertigte Waren und/oder Handelswaren mit gleichen Artikelnummern vorhanden sind, die unterschiedlichen rsprung haben, werden die rsprungs- und Nichtursprungswaren getrennt gelagert bzw. entsprechend unterschiedlich gekennzeichnet; durch die Lagerbuchführung weisen wir eindeutig nach, dass nur für rsprungswaren Präferenznachweise ausgestellt werden. Die richtige Auswahl der Waren (rsprungsware bzw. Nicht- rsprungsware) erfolgt in Abstimmung von Abt./Herr/Frau... mit Abt./Herr/Frau ALLNG VON PRÄFRNZNACHWIN in Präferenznachweis darf nur ausgestellt werden, wenn der rsprung der Ware zweifelsfrei nachgewiesen ist und alle Nachweisunterlagen vorhanden sind rsprungserklärung Bei xportrechnungen in die o.a. taaten, für die als Präferenznachweis die rsprungserklärung vorgesehen ist, wird auf die abgespeicherten Daten aus der Liste rsprungswaren bzw. dem Artikelstamm für die auszuführenden Waren zugegriffen. Ist der Artikel als rsprungsware gekennzeichnet (und damit die Listenbedingung erfüllt), so wird das Produkt auf der Rechnung mit dem für das rsprungsland geltenden IO-alpha- Code bzw. C gekennzeichnet. Ist die Listenbedingung nicht erfüllt oder das Produkt nicht gespeichert, wird die Ware mit Keine rsprungsware gekennzeichnet. Am nde jeder Rechnung wird die für das mpfängerland gültige rsprungserklärung angedruckt. Gegebenenfalls wird zusätzlich eine rläuterung der Kennzeichnung (z.b. bei mehreren rsprungsländern, wenn die Rechnung Rauch Ware ohne Präferenzursprung umfasst) angedruckt. Die rsprungserklärungen werden von der Abt./Herrn/Frau... ausgestellt, mit dem als Anlage beiliegenden ext auf die Rechnungen gedruckt und von Herrn/Frau... unterzeichnet. eite 8 tand:...

10 ine usterrechnung - die rsprungs- und Nicht-rsprungswaren enthält - mit aufgebrachter rsprungserklärung ist dieser Arbeits- und Organisationsanweisung als Anlage beigefügt. In der Abt./Von Herrn/Frau... wird von jeder ausgehenden Rechnung mit rsprungserklärung eine lesbare Durchschrift aufbewahrt. Diese nterlagen werden allen Zolldienststellen auf besondere Aufforderung vorgelegt Verwendung von WVBen R.1 (arokko / unesien) m die WVBen R.1 dem Zollamt... zur Vorabstempelung vorlegen zu können, werden von Abt./Herrn/Frau... in Feld 1 unsere Firmenbezeichnung, in Feld 7 der Vermerk Vereinfachtes Verfahren und auf der Rückseite des Antrags der R.1 die Bewilligungs-Nr. D/.../A/... eingetragen. Desweiteren wird die WVB in Feld 12 mit einer rechtsverbindlichen nterschrift sowie dem Datum der nterschriftsleistung versehen. Die Abt./Herr/Frau... legt die für einen onat benötigten WVBen R.1 und eine Aufstellung (zweifach), aus der die Anzahl und die Nummern der WVBen hervorgehen, dem Zollamt... zur Vorabstempelung vor. Die vorabgestempelten WVBen R.1 werden von Abt./Herrn/Frau... sicher aufbewahrt. Bei einer Ausfuhr von Waren in einen Abkommensstaat, für den als Präferenznachweis die WVB R.1 vorgesehen ist, wird auf die abgespeicherten Daten aus der Liste rsprungswaren bzw. dem Artikelstamm für die auszuführenden Waren zugegriffen. Ist der Artikel als rsprungsware gekennzeichnet (und damit die Listenbedingung erfüllt), so wird das Produkt in Feld 8 der WVB R.1 eingetragen. Ist die Listenbedingung nicht erfüllt oder das Produkt nicht gespeichert, wird die Ware nicht eingetragen. Die Anträge der ausgestellten WVBen R.1 werden von Abt./Herrn/Frau... mit den übrigen für die Anerkennung von Präferenznachweisen notwendigen nterlagen aufbewahrt Verwendung von WVBen A.R. Die vorabgestempelten WVBen A.R. werden nur im Warenverkehr mit der ürkei für Waren der Kap (ausgenommen GK-Waren), die sich im Freien Verkehr der uropäischen Gemeinschaft befinden, verwendet. Hierfür müssen wir orge tragen, dass wir keine Waren ausliefern, die bei der infuhr noch nicht verzollt wurden. m die WVBen A.R. dem Zollamt zur Vorabstempelung vorlegen zu können, werden von Abt./Herrn/Frau... in Feld 1 unsere Firmenbezeichnung und in Feld 8 der Vermerk Vereinfachtes Verfahren eingetragen. Desweiteren wird die WVB in Feld 13 mit einer rechtsverbindlichen nterschrift sowie dem Datum der nterschriftsleistung versehen. Die Abt./Herr/Frau... legt die für einen onat benötigten WVBen A.R. und eine Aufstellung (zweifach), aus der die Anzahl und die Nummern der WVBen hervorgehen, dem Zollamt... zur Vorabstempelung vor. Die vorabgestempelten WVBen A.R. werden von Abt./Herrn/Frau... sicher aufbewahrt und bei einer Ausfuhr von Waren in die ürkei unter Berücksichtigung der Prüfung der Freiverkehrseigenschaft ordnungsgemäß ausgefüllt. Die Kopie für den Aussteller der A.R. wird von Abt./Herrn/Frau... mit den übrigen für die Anerkennung von Präferenznachweisen notwendigen nterlagen aufbewahrt. R 11. AFBWAHRNG VON BLGN Kopien sämtlicher Nachweisunterlagen und Ausgangs-Rechnungen werden in der Abt./von Herrn/Frau... getrennt von den Buchhaltungsunterlagen mindestens sechs Jahre nach Ausstellung bzw. Gültigkeit aufbewahrt und auf Verlangen den Zollbehörden vorgelegt. eite 9 tand:...

11 Die Aufbewahrungsfristen, die nach anderen Rechtsgebieten bestehen, werden von der hier genannten Regelung nicht überlagert. 12. ÄNDRNGANZIGN Bei Aufnahme von neuen Artikeln (igenfertigung / Handelswaren) wird die Liste rsprungswaren /der Artikelstamm entsprechend ergänzt und der rsprung gemäß den rsprungsregeln geprüft und die rsprungseigenschaft ( C bzw. zutreffender IO-alpha- Code) in Liste rsprungswaren /den Artikelstamm eingetragen. Vor der Ausfuhr von neuen, eigengefertigten Artikeln, die nicht zu einer unter Ziffer 3.2 dieser AuO genannten Positionen gehören, ist das Hauptzollamt... durch Vorlage einer ergänzten Anlage 2 zu unterrichten. Diese AuO wird regelmäßig dem tatsächlichen Arbeitsablauf gegenübergestellt und überprüft. Jede Änderung (z.b. des Arbeitsablaufes) oder rweiterung der A+O oder der Bewilligung wird beim Hauptzollamt... durch Abt./Herrn/Frau... beantragt oder - wenn ausreichend - angezeigt. Alle von dieser AuO betroffenen tellen und deren itarbeiter werden hiermit über die oben genannten Regularien informiert und zur Beachtung der Anweisungen aufgefordert. Besondere orgfalt ist angezeigt, da die Nichtbeachtung zu erheblichen trafen, finanziellen chäden sowie zum Widerruf der Bewilligung führen kann. 13. ORGFALPFLICHN 14. VRANWORLICHKIN Für die Koordination aller beteiligten tellen und die Kontrolle der ausgestellten Präferenznachweise ist Herr/Frau... als Gesamtverantwortliche/r von der Geschäftsleitung eingesetzt. Herrn/Frau... ist nach Absprache mit der Geschäftsleitung die Befugnis erteilt, durch organisatorische aßnahmen die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens sicherzustellen. Herr/Frau... sind alle Pflichten, die ihm/ihr durch die Bewilligung der Vereinfachung obliegen, auch durch seine umfangreichen Kenntnisse des Präferenzrechts, bekannt. 15. VRILR Verantwortliche/r für die Ausstellung von Präferenznachweisen (s. Ziffer 10):... Herr/Frau: Ort, Datum nterschrift Gesamtverantwortliche/r: Herr/Frau: ROrt, Datum nterschrift Die Geschäftsleitung Herr/Frau: Ort, Datum nterschrift eite 10 tand:...

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