Stiftungsverwaltung selbständige unselbständige Stiftungen

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1 sverwaltung Als selbständige oder unselbständige en werden Vermögensmassen bezeichnet, die nach dem Willen der Stifterin bzw. des Stifters für einen bestimmten Zweck verwaltet werden. Sie können aus Geld, unbeweglichen oder beweglichen Sachen sowie aus Forderungen und Vermögenswerten bestehen. Nur das Vermögen unselbständiger en zählt zum Sondervermögen der Stadt. Es kann entstehen, wenn beispielsweise eine Privatperson per Testament verfügt, dass ihre Vermögensgegenstände in das Eigentum der Stadt übergehen sollen mit der Auflage, sie für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Dieses unterscheidet sich von einer Spende dadurch, dass die Spende zur Verwendung selbst bestimmt ist, während die nur mit ihrem Ertrag dem szweck dient. Die Stadt hat das Vermögen der zu erhalten und wirtschaftlich zu verwalten. Die Stadt Hameln betreut insgesamt zehn en, wovon acht unselbständige en und zwei selbständige en sind. Eine Übersicht über die en der Stadt Hameln sowie die organisatorische Einbindung der unselbständigen en und der selbständigen en bekommen sie hier.

2 Eugen-Reintjes Kulturstiftung der Stadt Hameln Kuratorium Kuratorium Vorstand/Vorsitz Vorstand/Vorsitz St. Spiritus und Beguinenhof Jakobinengroschen Kriegergedächtnisstiftung Stift Wangelist Stadt Hameln Abt. 35 Vergabegremium JMS Stadt Hameln Abt. 14 Stadt Hameln AL 42 Stadt Hameln Abt Mittelalter Hermann Lindner Lehrmittelstiftung Schiller-Gymnasium Wohnungshilfe Luise und Wilhelm Haun Stadt Hameln Abt. 46 Lehrerbeirat Stadt Hameln Abt. 46 Schulleitung/Elternrat Schillegymnasium sbeirat sbeirat Stadt Hameln Abt verschiedene, ab Mittelalter 1997

3 Kurzüberblick über die rechtlich unselbständigen en (Sondervermögen der Stadt) 1. St. Spiritus und Beguinenhof Bei der St. Spiritus handelte es sich um ein Armenhaus, in dem anfangs auch bedürftige Fremde Unterkunft und Betreuung erfuhren. Der Beguinenhof ist hervorgewachsen aus einer Genossenschaft geistlicher Frauen, die soziale Aufgaben in der Krankenpflege erfüllten. Die wurde nach der Reformation ein Heim mit 20 Plätzen für verarmte Frauen. Die en stammen aus der Zeit des Mittelalters. 2. Kriegergedächtnis- Die hat den ausschließlich gemeinnützigen Zweck, wesentlich für minderbemittelte Krieger und für Hinterbliebene gefallener Krieger Heimstätten (Wohnhäuser mit Nutzgärten und mit der Gelegenheit zu Heimarbeit oder anderer Erwerbsmöglichkeit) zu schaffen und nach Erreichung dieses Zweckes in ähnlicher Weise für die minderbemittelten Volkskreise allgemein zu sorgen. Die Heimstätten sollen möglichst aus Einfamilienhäusern bestehen. Sie dürfen nur unter grundbuchlicher Eintragung eines dem Werte nach bestimmten, auf 100 Jahre bemessenen oder sich bei jedem Wohnsitzwechsel erneuernden Wiederkaufsrechts oder in Erbpacht, in Miete oder Erbbaurechte abgegeben werden. 3. Stift Wangelist Das im Mittelalter gegründete Stift Wangelist diente ursprünglich als Sichen- und Leprosenshaus (Aussätzigenheim), später als Armenhaus und schließlich als Altersheim, das in erster Linie Hamelner Bäcker und Schuhmacher sowie deren Angehörige aufnahm. Im Jahre 1972 wurde ein Vertrag zur Regelung der Verwaltung der Stift Wangelist mit der Bäcker- und Schuhmacherinnung geschlossen. Danach wird die Stadt Hameln in Fortführung der historischen Entwicklung Bäcker und Schuhmacher, die Bürger der Stadt sind, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene auf ihren Antrag in das Stift Wangelist bei der Wiedervermietung freigewordener Altenwohnungen des Stifts bevorzugt berücksichtigen, soweit Bindungen der darlehensverwaltenden Landestreuhandstelle Hannover nicht entgegenstehen.

4 4. Hermann-Lindner- Es ist der Wille des Stifters, dass die jährlichen Einkünfte nach Abzug der banküblichen Verwaltungskosten den Schülern und Schülerinnen der Wilhelm-Raabe- Schule und der Sertüner-Schule gegeben werden sollen, die beim Schulabgang nach Erreichung des Bildungsziels der Schule die beste Leistung aufzuweisen haben, und zwar dergestalt, dass je ein Achtel dieser Einkünfte zufällt. a) dem Schüler mit dem besten Abgangszeugnis, b) der Schülerin mit dem besten Abgangszeugnis, c) dem Schüler mit der besten Leistung im Turnen, d) der Schülerin mit der besten Leistung im Turnen 5. Lehrmittelstiftung Schiller-Gymnasium Nach dem Willen des Stifters sollen die jährlichen Nettoeinkünfte dem Schiller- Gymnasium zur Beschaffung von Lehrmitteln oder unterrichtsbegleitenden Fachbüchern zur Verfügung gestellt werden. Sollte in einem Zeitraum von zwei Jahren der Inflationsverlust mehr als 20% betragen, kann der Gesamtbetrag zur Beschaffung von größeren Geräten oder Unterrichtsmitteln eingesetzt werden. Das Schiller-Gymnasium soll allein entscheiden, welche Anschaffungen zu tätigen sind. Die Anschaffungen dürfen nicht auf die Etatmittel zur Anrechnung kommen, die die Stadt dieser Schule jährlich zur Verfügung stellt. 6. Wohnungshilfe Hameln Die hat den Zweck, in der Stadt Hameln kinderreichen Familien, insbesondere Großfamilien und Schwerbehinderten, zu angemessenem Wohnraum zu verhelfen. Die smittel sollen in erster Linie darlehensweise zinsgünstig oder zinslos eingesetzt werden, um dem begünstigten Personenkreis die Inanspruchnahme von Wohnungsbauförderungsmitteln zu ermöglichen. Die smittel werden als Ersatzeigenleistung gewährt. Der szweck soll durch einen möglichst konzentrierten und zielgerichteten Einsatz der smittel erreicht werden. 7. Jakobinengroschen Nach dem Willen des Stifters sollen die jährlichen Nettoeinkünfte Schülern der Jugendmusikschule zugute kommen, die es leistungsmäßig und aus sozialen Gründen verdienen. Die Zinserträge sollen in jedem Jahr mehreren Schülern zukommen, die Einzelbeträge sollen jedoch nicht unter 50 EUR liegen. Die Zuwendungen sollen Schülern im Rahmen eines Konzertes oder einer Martinee der Jugendmusikschule übergeben werden.

5 8. Luise und Wilhelm Haun 1997 erbt die Stadt Hameln ein Privatvermögen des Hamelner Ehepaars Haun. Nach dem Willen der Stifter sollen die aus dem Vermögen erzielten Erträge auf dem Gebiet der Kinderkrebserkrankungen für besonders förderungswürdige Maßnahmen eingesetzt werden. Zweck der ist sowohl die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in den Krankenhäusern in Trägerschaft des Landkreises Hameln- Pyrmont, als auch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der gemeinnnützige Satzungszweck Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird verwirklicht insbesondere durch die Finanzierung von Forschungsmaßnahmen und Klinikausstattungen. Der midtätige Satzungszweck Unterstützung hilfsbedürftiger Personen wird verwirklicht insbesondere durch die Übernahme von Kosten für die Behandlung / Nachbehandlung einzelner krebskranker Kinder und Reisekosten zu auswärtigen Behandlungen.

6 Organisation der selbständigen en Stadt Hameln Organisatorische Einbindung und Infrastruktur 15 Kassenabwicklung (nur ERS) FB 1 13 Personalabrechnung (nur ERS) 14 Betreuung des Vermögens ERS und Kulturstiftung Verwaltung und Bereitstellung finanzieller Ressourcen Geschäftsführung ERS Kassenstelle der Kulturstiftung Grundsatzangelegenheiten mit der Aufsichtsbehörde Fachliche Betreuung/Erfüllung des szwecks FB3 FB 4 FBL/31 Kulturstiftung Kulturelle Einzelveranstaltungen gem ssatzung 41 Eugen Reintjes Bereitstellung von Plätzen nach Kindertagesstättengesetz Stadt Hameln Heimische Wirtschft Finanzierung/Vermögen Reintjes GmbH (14%)

7 Organisatorische Einbindung der städtischen en (Sondervermögen) Stift Wangelist Schuldendiensthilfen Stadt Hameln Organisatorische Einbindung und Infrastruktur FB 1 15 Kassenabwicklung 14 Luise und Wilhelm Haun Geschäftsführung und Beirat Förderung Gesundheitswesen Spiritus Beguinenhof Geschäftsführung Betreuung des Vermögens Verwaltung und Zurverfügungstellung der finanziellen Ressourcen Grundsatzangelegenheiten und Geschäftsführung 16 FB 3 FB 4 FB 5 FB 7 Wohnngshilfe Verwaltung des Grundbesitzes, insb. Verpachtung 35 Jakobinengr. Schülerbestpreise und Einzelförderung 56 Wohnngshilfe Antragstelle öffentliche Darlehen 75 Stift Wangelist Unterhaltung Aussenanlagen Kriegergedächtnisstiftung Gräberbetreuung, Vertriebenenbund 46 Hermann Lindner Siftung Schülerbestpreise Lehrmittelstiftung Schillergymnasium Wohnngshilfe Verwaltung Gebäude, innsb. Vermietung und Abgaben Luise und Wilhelm Haun Lehr- und Unterrichtsmaterial/Bibliothek Verwaltung Gebäude, innsb. Vermietung und Abgaben FB = Fachbereich 14 =Abteilung

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