E I N L A D U N G. zu einer Bürgergemeinde-Versammlung auf Freitag, den 23. November 2012 um Uhr im Blockhaus in der Schweini

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1 BÜRGERGEMEINDE 4411 SELTISBERG E I N L A D U N G zu einer Bürgergemeinde-Versammlung auf Freitag, den 23. November 2012 um Uhr im Blockhaus in der Schweini Traktanden 1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeinde-Versammlung vom 22. Juni a) Voranschlag 2013 der Bürgergemeinde inklusive Spezialfinanzierungen "Wärmeverbund" und "Wohnen im Alter". b) Kenntnisnahme vom Finanzplan. 3. Einbürgerungsgesuche von Herrn und Frau Salvatore und Concettina Leanza mit Tochter Noelia und Sohn Matteo sowie Festlegung der Einbürgerungsgebühr. 4. Einbürgerungsgesuche von Herrn und Frau Albert und Ruth Peter sowie Festlegung der Einbürgerungsgebühr. 5. Diverses Seltisberg, 8. November 2012 NAMENS DES BÜRGERRATES Der Präsident: Ch. Weibel Der Gemeindeverwalter: H.R. Held Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Bürgergemeinde allen Anwesenden einen kleinen Imbiss.

2 2 Traktandum 1: Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeinde- Versammlung vom 22. Juni 2012 Das vollständige Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung vom 22. Juni 2012 umfasst 10 Seiten. Es liegt ab sofort während den Schalter-Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung auf. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Traktandum 1: Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeinde-Versammlung vom 25. November 2011 ://: Einstimmig wird das Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung vom 25. November 2011 genehmigt und dem Verfasser verdankt. Genehmigung der Traktandenliste: ://: Einstimmig wird die Traktandenliste zur Bürgergemeinde-Versammlung vom 22. Juni 2011 genehmigt. Traktandum 2: Vorlage und Genehmigung der Bürgerrechnung 2011 ://: Einstimmig wird die Rechnung 2011 der Bürgergemeinde Seltisberg wie folgt genehmigt: Gesamtaufwand Fr. 538' Gesamtertrag Fr. 844'814.98, Ertragsüberschuss Fr. 306' Im Resultat enthalten sind zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von Fr. 5'000.- für die Heizzentrale des Wärmeverbundes (Spezialfinanzierung). Das Eigenkapital beträgt Fr. 4'406' per Traktandum 3: Wahl der GPK/RPK der Bürgergemeinde Seltisberg. ://: Mit Applaus werden als Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde Seltisberg für die Amtsperiode vom gewählt: - Herr Werner Hänger - Herr Bruno Salathe - Frau Ella Wiese

3 3 Traktandum 2 a) Voranschlag 2013 der Bürgergemeinde inklusive Spezialfinanzierungen "Wärmeverbund" und "Wohnen im Alter". b) Kenntnisnahme vom Finanzplan a) Voranschlag 2013 der Bürgergemeinde inklusive Spezialfinanzierungen "Wärmeverbund" und "Wohnen im Alter" Wir legen Ihnen im Anhang eine ausführliche Version des Voranschlages 2013 der Bürgergemeinde Seltisberg bei. Sofern Sie weitere Details wünschen, können Sie die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung ab sofort einsehen oder mit Herrn Peter Salathé (Bürgerrat und Finanzchef der Bürgergemeinde) Kontakt aufnehmen. Kommentar zu den Zahlen: Auf Seite 1 des Voranschlages 2013 finden Sie die Ergebnisse und die Vergleiche zu den Vorjahren (Voranschlag 2012 und Rechnung 2011). Für das Budget 2013 wird mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von Fr. 383'150.- gerechnet. Es werden Netto-Investitionen für Fr. 28'500.- geplant. Der Investitions-Aufwand betrifft den Wärmeverbund. Die Abschreibungen für den Wärmeverbund werden mit Fr. 60'000.- budgetiert. Alle übrigen Aktiven des Verwaltungsvermögens der Bürgergemeinde inklusive Wald und Blockhaus sind auf Fr. 1.- abgeschrieben. Die Abschreibung der Liegenschaft an der Hauptstrasse 41 (Wohnen im Alter), erfolgt über das Finanzvermögen, weil es sich um eine Spezialfinanzierung handelt. Deshalb ist diese nicht auf Seite 1 des Zusammenzugs ersichtlich. Auf Seite 2 des Voranschlages finden Sie die Grobgliederung nach dem vorgeschriebenen Rechnungsmodell. Daraus geht hervor, dass die einzelnen Teilbereiche per Saldo wie folgt budgetiert sind: Behörden / Verwaltung: Aufwandüberschuss Fr. -40' Forstrechnung: Aufwandüberschuss Fr. -35' Deponie: Ertragsüberschuss Fr. 350' Kompostierungsanlage: Ertragsüberschuss Fr. 14' Wärmeverbund: Ausgeglichen gem. Vorschrift Rechnungslegung Fr Kapital- und Zinsendienst: Ertragsüberschuss Fr. 88' Liegenschaften des Finanzvermögens (Dreschschopf / Land, Blockhaus): Etragsüberschuss Fr. 6' Wohnen im Alter: Ausgeglichen gem. Vorschrift Rechnungslegung Fr Total: Ertragsüberschuss Fr. 383' Das ausgeglichene Resultat beim Wärmeverbund resultiert nach einer Einlage von Fr. 9'450.- in die Spezialfinanzierung (= budgetierter Ertragsüberschuss). Das ausgeglichene Resultat beim Wohnraum für Betagte resultiert nach einer Einlage in die Spezialfinanzierung (= budgetierter Ertragsüberschuss) von Fr. 4'000.- nach Belastung der Darlehenszinsen (Darlehen von der Bürgergemeinde an Stelle einer Hypothek) von Fr. 74'000.- sowie nach Vornahme der Abschreibungen in der Höhe von Fr. 46'500.- und einer Rückstellung für Renovationen in der Höhe von Fr. 30'000.-.

4 4 Auf den Seiten 3-9 können Sie die Details entnehmen mit Vergleichen zum Voranschlag 2012 und zur Rechnung Seite 3: Bei der Verwaltung sind vor allem die Entschädigungen für den Bürgerrat, Kommissionen (GPK, Natur- und Umweltkommission) und die Entschädigung an die Einwohnergemeinde für die Verwaltung enthalten. Gegenüber dem Budget 2012 reduziert sich der Aufwand, weil die Umstellungskosten der EDV für eine getrennte Rechnungsführung (unter Dienstleistungen und Honorare) nicht mehr anfallen. Unter "übriger Aufwand" werden die Verpflegungskosten an den Bürgergemeinde-Versammlungen und die Verbandsbeiträge verbucht. Bei den Einnahmen gehen wir von Gebühren für Einbürgerungen in der Höhe von Fr. 1'500.- aus. Zudem werden dem Wärmeverbund Fr. 2'500.- für die Arbeit des Bürgerrates belastet. Seite 4: In der Forstrechnung geht es um den Aufwand und Ertrag aus dem Wald. Neben den Revierkosten (grösster Aufwandposten mit Fr. 59'000.-) ist ein Betrag von Fr. 8'000.- für Akkordanten enthalten. Weiter wurden für den baulichen Unterhalt der Waldwege Fr. 20'000.- eingesetzt. Erstmals und neu ist ein Betrag von Fr. 15'000.- für die Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der Pensionskasse enthalten. Dieser Betrag betrifft die Bürgergemeinde und wird voraussichtlich während den nächsten 10 Jahren anfallen. Auf der Ertragsseite finden Sie die Einnahmen aus den Holzverkäufen. Diese werden neu unterteilt in Holzverkäufe an Einwohner (ohne Mehrwertsteuern) und Stammholzverkäufe an Firmen (mit Mehrwertsteuern). Mit Fr. 24'000.- bildet der Ertrag aus dem Verkauf von Holzschnitzeln für den Wärmeverbund den wichtigsten Bestandteil der Einnahmen aus Holzverkäufen. Die Holzpreise für Schnitzel betragen Fr pro m³ (nur für das Rohmaterial "Holz" ohne die Aufbereitungskosten für das Schnetzeln). Bei den Beiträgen von Bund und Kanton an die Waldpflege handelt es sich um eine Schätzung. Der Beitrag der Einwohnergemeinde an die Bürgergemeinde für Wege und Waldpflege im Naherholungsgebiet in der Höhe von Fr. 20'000.- basiert auf dem von den Gemeindeversammlungen genehmigten Vertrag. Seite 5: Speziell zu erwähnen sind die Erträge aus der Deponie (sonstige Betriebe) mit einem Netto-Ertrag von Fr. 350'000.- (effektiver Ertrag 2011 = Fr. 229'246.33). Die Zunahme des Ertrages ist darauf zurückzuführen, dass wir bis Ende 2011 das zuviel bezogene Geld aus Abladegebühren aus Vorjahren zurückbezahlt haben. Seither erfolgt kein Abzug mehr. Wir nehmen an, dass die Deponie im Jahr 2015 aufgefüllt ist - dies hängt aber von der Auffüllgeschwindigkeit ab. Zurzeit erhält die Bürgergemeinde Fr pro m³ abgelagertes Material. Die Rückstellungen für die Rekultivierung sollen um Fr. 10'000.- erhöht werden (Auflage des Kantons). Ebenfalls für Fr. 10'000.- sollen Rekultivierungsarbeiten geleistet werden. Die Zahlen des Wärmeverbundes finden Sie auf Seite 6. Geplant ist ein Mehrertrag von Fr. 9'450.- (Einlage in Spezialfinanzierung). Über viele Jahre hat der Wärmeverbund einen Aufwandüberschuss ausgewiesen, wodurch das von der Bürgergemeinde geschenkte Eigenkapital reduziert wurde. Von den ursprünglich eingeworfenen Fr. 300'000.- waren Ende 2011 aufgrund der aufgelaufenen Verluste aus Vorjahren nur noch Fr. 136' vorhanden. Der Negativtrend konnte ab 2009 mit den angepassten Preisen gebrochen werden. Das Heizjahr 2011/2012 wird voraussichtlich leicht positiv abschliessen und bei einem "normalen" Winter 2012/2013 rechnen wir mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 9' Dadurch wird das Eigenkapital wieder aufgestockt, was dem Wärmeverbund erlaubt, die notwendigen finanziellen Mittel für zukünftige Ersatzinvestitionen (z.b. neuer Heizkessel in einigen Jahren) zu äufnen. Im Budget sind Aufwand und Ertrag gleich hoch, weil es sich um eine Spezialfinanzierung handelt und das Budget deshalb ausgeglichen werden muss.

5 5 Kapitalerträge und Erträge aus Liegenschaften des Finanzvermögens sind auf den Seiten 7 und 8 dokumentiert. Der Kapitalertrag aus Zinsen von insgesamt Fr. 88'200.- stammt einerseits aus der verzinslichen Schuld der Spezialfinanzierung für den Wärmeverbund bei der Bürgerkasse und andererseits aus der verzinslichen Schuld der Spezialfinanzierung "Wohnen im Alter". Weil die Bürgergemeinde über genügend eigenes Kapital verfügt, mussten weder für den Wärmeverbund, noch für das Wohnen im Alter Bankdarlehen aufgenommen werden. Die Bürgergemeinde finanzierte somit diese beiden Spezialfinanzierungen selber. Das Darlehen, welches die Bürgergemeinde von der Einwohnergemeinde für das Wohnen im Alter aufgenommen hat, konnte im Jahr 2012 vollumfänglich zurückbezahlt werden. Unter "Liegenschaften Finanzvermögen" wird der Aufwand und Ertrag für die Schöpfe an der Bündtenstrasse, die Landparzellen und das Blockhaus budgetiert. Ein spezielles Augenmerk gilt dem Blockhaus in der Schweini. Dieses Blockhaus soll einerseits den Seltisberger Bürgern und der Seltisberger Bevölkerung zur Verfügung stehen - andererseits müssen aber die Kosten gedeckt werden. Ein Zusammenzug der budgetierten Ausgaben und Einnahmen für das Blockhaus zeigt folgendes Bild: Blockhaus: - Löhne und Soziallasten Abwarte Blockhaus 6' Wasser, Energie, Verbrauchsmaterial, baulicher Unterhalt, Versicherung, Div. 6' Total Aufwand: 13' Vermietung Blockhaus Ertragsüberschuss ohne Verzinsung und Abschreibung 20' ' Seite 9: Spezialfinanzierung "Wohnraum für Betagte": Diese Rechnung wird als Spezialfinanzierung geführt - die Rechnung der Bürgergemeinde wird deshalb nicht belastet, da die Spezialfinanzierungen in sich ausgeglichen werden müssen. Im Jahr 2013 budgetieren wir für diese Spezialfinanzierung die Zinsen für das investierte Kapital mit Fr. 74' Der übrige Aufwand betrifft die Betriebskosten, die Rückstellung für Wohnungsrenovationen und die Abschreibungen. Die Einnahmen aus Mietzinsen für die Wohnungen und die unterirdischen Abstellplätze sind mit Fr. 172'000.- budgetiert. Wegen der Reduktion des Referenzzinssatzes mussten die Mietzinsen ebenfalls reduziert werden, sodass gegenüber dem Vorjahr der Mietertrag sinkt. Alle Wohnungen sind zurzeit vermietet. Nach Verbuchung der Abschreibungen (Fr. 46'500.-) und der Äufnung des Renovationsfonds mit Fr. 30'000.- entsteht ein kleiner Ertragsüberschuss in der Höhe von Fr. 4' Sämtliche Budgetzahlen finden Sie im Anhang als Separatdruck. Den Bericht der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission finden Sie auf Seite 7 dieser Einladung.

6 6 b) Kenntnisnahme vom Finanzplan (Seite 12 der Budgetbeilage) Eine grobe Zusammenfassung des Finanzplanes finden Sie im Anhang zum Budget Mit den bereits realisierten Investitionsvorhaben ist es wichtig, die voraussichtliche langfristige Entwicklung der Finanzen der Bürgergemeinde aufzuzeigen. Das Instrument dazu ist der Finanzplan, welcher vollständig überarbeitet wurde. Dabei haben wir uns folgende grundlegende Überlegungen gemacht: Der Finanzplan wurde bis ins Jahr 2019 gemacht. Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2015 die Deponie voll ist und uns daraus keine Erträge mehr zufliessen. Es zeigt sich, dass wir auch nach 2015 eine positive Rechnung ausweisen. Der Aufwand der Verwaltung und der Aufwandüberschuss in der Forstwirtschaft werden aus Erträgen der Kompostierungsanlage sowie aus Erträgen des investierten Kapitals (Zinsen für Geld, welches die Bürgergemeinde den Spezialfinanzierungen "Wärmeverbund" und "Wohnen im Alter" zur Verfügung stellt) mehr als gedeckt. Das Blockhaus gehört zu den Liegenschaften der Bürgergemeinde im Verwaltungsvermögen. Dessen Kosten und Erträge wurden im Finanzplan mit einbezogen. Die positiven Abschlüsse im Bereich "Liegenschaften" sind auf den Netto-Ertrag aus dem Betrieb des Blockhauses zurückzuführen. Das Blockhaus wurde schon früher auf Fr 1.- abgeschrieben. Die Spezialfinanzierungen "Wärmeverbund" und "Wohnen im Alter" werden als eigene Rechnungen geführt. Dadurch entsteht eine klare Abgrenzung zur Bürgerrechnung und es gibt keine Quersubventionierung. Die beiden Spezialfinanzierungen "Wärmeverbund" und "Wohnen im Alter" sollen längerfristig selbsttragend sein. Das Ziel ist nicht die Gewinnoptimierung, sondern eine kostendeckende gute Dienstleistung für unsere Bürger und Einwohner. Das Geld, welches die Bürgergemeinde diesen Spezialfinanzierungen zur Verfügung stellt, wird verzinst. Durch den sinnvollen und zinsbringenden Einsatz der flüssigen Mittel unserer Bürgergemeinde (welche zum grössten Teil aus der Deponie und der Kompostierungsanlage stammen) ist die finanzielle Eigenständigkeit der Bürgergemeinde Seltisberg auf längere Zeit sichergestellt. Noch nicht im Finanzplan enthalten ist der Bau der zusätzlich geplanten Alterswohnungen und der Wohnungen für betreutes Wohnen beim Dreschschopf. Obwohl die Vorbereitung zur Realisierung dieses Projektes laufen, kann über den exakten zeitlichen Ablauf und die Kosten noch keine Aussage gemacht werden. Es braucht noch Änderungen bei der Zonenplanung für die Realisierung dieses Projektes. Ebenfalls nicht im Finanzplan enthalten ist das Projekt für die Erweiterung der Deponie, da die Realisierung unsicher ist. Der Finanzplan wird von der Bürgergemeinde-Versammlung nicht genehmigt, sondern lediglich zur Kenntnis genommen und auf Wunsch diskutiert. Antrag des Bürgerrates: Der Bürgerrat beantragt Ihnen die Genehmigung des Voranschlages 2013 mit einem Gesamtaufwand von Fr. 555'500.-, einem Gesamtertrag von Fr. 938'650.- sowie dem daraus resultierenden Ertragsüberschuss in der Höhe von Fr. 383'150.-.

7 Bericht der GPK/RPK 7

8 8 Traktandum 3: Einbürgerungsgesuche für Herrn und Frau Salvatore und Concettina Leanza mit Tochter Noelia Leanza und Sohn Matteo Leanza Für folgende Personen wurden Einbürgerungsgesuche in Seltisberg eingereicht: Salvatore Leanza, Staatsangehöriger von Italien, geboren am 28. Mai 1966 in Liestal, verheiratet. Concettina Leanza, geb. Scattarreggia, Staatsangehörige von Italien, geboren am 29. April 1968 in Melicucco, Reggio Calabria (Italien), verheiratet. Noelia Leanza, Staatsangehörige von Italien, geboren am 26. Dezember 1996 in Basel. Tochter von Salvatore und Concettina Leanza. Matteo Leanza, Staatsangehöriger von Italien, geboren am 26. Oktober 2007 in Basel. Sohn von Salvatore und Concettina Leanza. Familie Leanza wohnt seit dem 1. April 2000 in ihrem Eigenheim an der Passwangstrasse 30 in Seltisberg. Mit Schreiben vom 10. September 2012 teilt uns die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel Landschaft mit, dass die Kantonale Bewilligung zur Einbürgerung in Seltisberg erteilt wird. Der Bürgerrat wird gebeten, die Abstimmungen zur Einbürgerung innert 6 Monaten durchzuführen unter Festsetzung der kommunalen Gebühr. Die Bürgergemeinde entscheidet über die Gesuche in offener Abstimmung, sofern nicht geheime Abstimmung beschlossen wird. Das Abstimmungsprotokoll ist mit der Bestätigung über die bezahlte Einbürgerungsgebühr dem Kanton zuzustellen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und auch die Eidgenossenschaft und der Landrat ihre Zustimmungen erteilt haben, werden die Einbürgerungen rechtskräftig. Herr Leanza wurde am 28. Mai 1966 in Liestal geboren. Nach seiner Geburt lebten er und die Mutter in Italien, während der Vater hier arbeitete. Sie kehrten aber bald wieder zurück in die Schweiz. In Liestal absolvierte er den Kindergarten sowie die gesamte obligatorische Schulzeit. Danach besuchte er die Diplommittelschule des KV Liestal. Es folgte die Weiterbildung zum eidg. dipl. Bankfachmann. Seit 2001 arbeitet er bei der Bank BNP PARIBAS in Basel. Herr Leanza ist Aktivmitglied beim Turnverein Seltisberg, wo er 5 Jahre Kassier war. Frau Leanza ist in Italien geboren, sie kam jedoch im Alter von 3 Monaten mit ihren Eltern in die Schweiz. Sie ist in Basel aufgewachsen, wo sie die gesamte obligatorische Schulzeit absolvierte. Nach der Berufswahlklasse entschloss sich Frau Leanza für eine Berufslehre als Detailhandelsfrau Parfümerie. Heute hat sie eine 50% Stelle bei der Firma Hoffmann La Roche AG in Kaiseraugst. Frau Leanza ist Aktivmitglied bei der Turnerinnenriege Seltisberg. Die Gesuchsteller haben 1991 in Liestal geheiratet und sind Eltern von zwei Kindern. Die Tochter Noelia hat im August ihre Ausbildung zur Bankkauffrau bei der UBS AG in Basel begonnen. Punkto Freizeitgestaltung kommt sie ganz ihren Eltern nach. Sport steht ganz hoch im Kurs. Daneben spielt sie seit Jahren Klavier. Der Jüngste in der Familie ist Matteo. Seit diesem Sommer geht der 5 Jahre alte Sohn in den Kindergarten. Später möchte er Feuerwehrmann werden.

9 9 Der Bürgerrat freut sich, dass sich Familie Leanza zur Einbürgerung entschieden hat und sich mit dem Dorf verbunden fühlt. Gemäss Einbürgerungsreglement vom 27. November 2009 bemisst sich die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes nach dem Verwaltungsaufwand. Der Bürgerrat beantragt, die Gebühr auf total Fr festzulegen. Antrag des Bürgerrates: Der Bürgerrat beantragt Zustimmung zur Einbürgerung von Herrn und Frau Salvatore und Concettina Leanza mit deren Tochter Noelia Leanza und Sohn Matteo Leanza uunter Festlegung der Gebühr auf Fr

10 10 Traktandum 4: Einbürgerungsgesuche von Herrn und Frau Albert und Ruth Peter Herr Albert Hermann Peter, geboren am 04. Oktober 1950 in Basel, heimatberechtigt in Winterthur und Frau Ruth Peter - Jordi, geboren am 18. Juli 1951 in Madiswil (BE), Ehefrau von Albert Hermann Peter, heimatberechtigt in Winterthur und Ochlenberg (BE) haben das Gesuch um Einbürgerung in Seltisberg gestellt. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und aufgrund der positiven Stellungnahme des Bürgerrates hat die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft die kantonale Bewilligung zur Einbürgerung erteilt. Der Bürgerrat wird aufgefordert, die Abstimmung innerhalb von 6 Monaten durchzuführen unter Festsetzung der kommunalen Gebühr. Die Bürgergemeinde entscheidet über die Gesuche in offener Abstimmung, sofern nicht geheime Abstimmung beschlossen wird. Stimmt die Bürgergemeinde den Gesuchen zu, wird die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat Antrag über die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht und über die Höhe der kantonalen Gebühr stellen. Erst mit dem regierungsrätlichen Protokollauszug ist die Einbürgerung rechtskräftig. Die Eheleute Albert und Ruth Peter wohnen seit dem 15. August 1978 in Seltisberg in ihrem Eigenheim an der Passwangstrasse 15. Der Bürgerrat freut sich, dass sich Herr und Frau Peter zur Einbürgerung entschieden haben und sich mit dem Dorf und der Bürgergemeinde verbunden fühlen. Herr Peter war vom Oktober 1998 bis zum 30. Juni 2012 im Gemeinderat, davon während den letzten 12 Jahren als Gemeindepräsident. Gemäss neuem Einbürgerungsreglement vom 27. November 2009 bemisst sich die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes nach dem Verwaltungsaufwand. Die Gebühr kann bei Vorliegen besonderer Gründe erlassen werden. Aufgrund der grossen Verdienste zu Gunsten der Einwohnergemeinde Seltisberg als Gemeindepräsident, von welcher auch die Bürgergemeinde wegen der guten Zusammenarbeit profitierte, beantragt der Bürgerrat, im vorliegenden Fall auf die Erhebung einer Einbürgerungsgebühr zu verzichten. Antrag des Bürgerrates: Der Bürgerrat beantragt Zustimmung zur Einbürgerung von Herrn und Frau Albert und Ruth Peter unter Verzicht auf die Erhebung einer Gebühr.

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