I N F O R M A T I O N
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- Chantal Zimmermann
- vor 8 Jahren
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober Dr. Christian Konrad, Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung 3. Februar 2016 zum Thema "Quartiersuche in OÖ und Österreich: Präsentation des neuen Masterplans zur weiteren Schaffung von Asylquartierplätzen und weitere Fragen"
2 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 2 "Quartiersuche in OÖ und Österreich: Präsentation des neuen Masterplans zur weiteren Schaffung von Asylquartierplätzen und weitere Fragen" Oberösterreich und seine vielen hilfsbereiten Menschen haben im Jahr 2015 Großartiges in der Bewältigung der Herausforderung der Flüchtlingsbewegung geleistet. Nicht nur hunderttausende Transitflüchtlinge, die unser Land mit den Zielen Deutschland und Skandinavien durchquerten, wurden von Exekutive, Organisationen und einer großen Anzahl Freiwilliger betreut es wurden auch durch Trägerorganisationen, Gemeinden, Land und Private Quartiere für Menschen in der Grundversorgung bis Jahresende geschaffen. Mit heutigem Datum sind es bereits Plätze in kleinen und mittleren Quartieren, 425 verteilt in ganz OÖ. Das sind 0,9 % der Einwohnerzahl Oberösterreichs. Zum Vergleich: Vor einem Jahr lag Oberösterreich bei Plätzen, vor drei Monaten bei etwas über Plätzen, das ist ein deutlicher Zuwachs von über Quartiersplätzen pro Monat. Prognosen des BMI für den Quartierbedarf der nächsten Monate gibt es derzeit nicht. Integrations-Landesrat Rudi Anschober geht durch die Obergrenze sogar von einem steigenden Bedarf in den nächsten Wochen aus - eine Folgewirkung jeder Deckelung. Gleichzeitig ist in Oberösterreich eine starke Verunsicherung bei potentiellen Quartiervermietern und -errichtern aufgrund der aktuellen Diskussion über die Obergrenze zu bemerken. Anschober unterstreicht daher gemeinsam mit Flüchtlingskoordinator Dr. Christian Konrad heute bei der Konferenz mit den Bezirkshauptleuten, den Hilfsorganisationen und den NGOs, dass gerade in den nächsten Wochen steigende Anstrengungen notwendig sind, weil voraussichtlich mehr Plätze benötigt werden. Trotz schlechter Witterung und großem Risiko in der Ägäis liegt die wöchentliche Zahl der Asylanträge in Österreich bei rund 1.500, eine stark steigende Tendenz wird ab März erwartet. Ziel Oberösterreichs bleibt
3 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 3 daher die flächendeckende Quartierserrichtung in Höhe des Richtwerts von 1,5 % der Einwohner/innen je Gemeinde. Dafür hat das Integrationsressort einen neuen Masterplan zur Quartiersschaffung erarbeitet, der bei der heutigen Konferenz präsentiert wird und das Errichten von Asylquartieren unterstützen soll: Mehr Errichtungen mobiler Unterkünfte, mehr Adaptierungen leerstehender Gebäude wie Büros, das Mobilisieren der noch untätigen Gemeinden und leichte Anpassungen bei den Standards und den Quartiergrößen sind dabei Instrumente. Rechtslage Asyl und Flüchtlinge Die Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951, zu der sich rund 150 Staaten bekennen, verpflichtet Österreich seit 1955 zur Prüfung eines Asylantrags und zur Gewährung von Schutz für verfolgte Menschen. Dieses Abkommen, sowie die Weiterentwicklung im Zuge des New Yorker Protokolls von 1967 widmet sich erstmals umfassend Flüchtlingen. Darauf basiert auch die EU-Aufnahme-Richtlinie 2003/9/EG sowie die erneuerte RL 2013/33/EU. Die AufnahmeRL legt die Mindestnormen für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Asylwerber/innen in den Mitgliedstaaten fest, bildet bei mangelhafter, einzelstaatlicher Umsetzung auch eine unmittelbar anwendbare Rechtsgrundlage für den Einzelnen. Innerstaatlich umgesetzt wurde die Richtlinie 2003/9/EG in Österreich im ersten Schritt dahingehend, durch die - seit 2004 in Kraft getretene - Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich sowie schließlich durch das Grundversorgungsgesetz des Bundes und der Länder.
4 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 4 Ziel der Vereinbarung ist die bundesweite Vereinheitlichung der Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Neben der Abgrenzung der Zuständigkeiten regelt die GVV in erster Linie den Umfang der Kosten jener Leistungen, die im Rahmen der Grundversorgung zwischen den zehn Vertragspartnern verrechnet werden können. Die Grundversorgung kann grob in die Bereiche Unterbringung, Verpflegung, medizinische Betreuung, Information, Beratung, soziale Betreuung und Personentransporte untergliedert werden. Gemäß Art.4 der GVV sind die Aufgaben der Länder dabei u.a. die Schaffung und Erhaltung der zur Versorgung der Fremden erforderlichen Infrastruktur. In Umsetzung der GVV wurde im Jahr 2007 das Oö. Grundversorgungsgesetz 2006 kundgemacht, für welches aufgrund der neuen AufnahmeRL 2013/33/EU noch Anpassungen erforderlich sind. Die Vorarbeiten dazu sind im Gange. Das Landesgesetz enthält im Wesentlichen: die Festlegung der Zuständigkeit zur Gewährung von Hilfen nach der GVV; für bestimmte Personen und Hilfen den Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung einschließlich eines entsprechenden Rechtschutzsystems; den Ausschluss der von der Grundversorgungsvereinbarung umfassten Personen ausgenommen anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vom Anwendungsbereich des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998;
5 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 5 die Möglichkeit zur Heranziehung humanitärer, kirchlicher oder privater Einrichtungen zur Durchführung der GVS; die landesgesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem bundesweiten Betreuungsinformationssystem sowie die entsprechenden Datenschutzbestimmungen. Aktuelle Zahlen in Oberösterreich Oberösterreich ist verpflichtet, 16,8 % jener Menschen, die in Österreich einen Asylantrag stellen, aufzunehmen und ihnen u.a. ein Quartier zur Verfügung zu stellen. Quartiersuche ist also eine menschliche und rechtliche Verpflichtung. Heute gibt es in Oberösterreich Asylquartiersplätze, das sind rund 0,9 Prozent gemessen an der oö. Bevölkerung. Als Richtwert ist im Bundesgesetz ein Quartiersanteil von 1,5 %, gemessen an der Einwohnerzahl, verankert. Die meisten Menschen, die in der Grundversorgung des Landes OÖ untergebracht sind, stammen aus Afghanistan (~3.800), Syrien (~3.000), dem Irak (~1.700) und dem Iran (~600). Zusätzlich zu den Quartiersplätzen in der Grundversorgung stehen in OÖ bei Bedarf bis zu Plätze in Transitquartieren zur Verfügung, die jedoch vom Bund leider nicht in die Quote eingerechnet werden. Hauptbetroffen ist Oberösterreich auch von der kontinuierlichen Zahl an Rückschiebungen aus Deutschland.
6 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 6 Positive Entwicklung bei Quartiersplätzen Waren es Anfang November zum Start der Legislaturperiode Quartiersplätze in der Grundversorgung von Land und Bund, so stehen wir heute bei Plätzen. Als einen der ersten Schritte hat der neue Integrations-Landesrats Rudi Anschober die Bürgermeister/innen jener damals 220 Gemeinden, die noch keine Asylquartiersplätze angeboten hatten, erstmals schriftlich kontaktiert. Mit fast allen Bürgermeister/innen wurde auch persönlich, oft mehrfach, gesprochen auch Bezirkshauptleute, Bürgermeisterkonferenzen und vielfach die Gemeindebürger/innen selbst haben wichtige Beiträge geleistet. In den letzten Wochen ist dadurch eine tolle neue Dynamik entstanden: Viele Gemeinden haben erste Quartiersplätze geschaffen, weitere 55 Gemeinden bereiten ihre Quartiere derzeit verbindlich vor. Damit bleiben mit Stichtag Mitte Jänner von den 442 Gemeinden noch 98 Gemeinden ohne Quartiersplätze bzw. auch ohne aktuelle Meldung und Prüfung möglicher Quartiere. Seit Mitte Jänner sind alle Gemeinden und die Daten zur Unterbringung von Asylwerber/innen auf in einer Landkarte öffentlich und transparent zugänglich. Einmal monatlich werden die Daten aktualisiert, der nächste Termin ist der 15. Februar Struktur der Quartiere in Oberösterreich Von Beginn an hat Oberösterreich den Weg relativ kleiner Quartiere von rund Personen und einer regionalen Verbreitung beschritten.
7 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 7 LR Anschober: Das war richtig, denn Quartiere für rund Personen sind für die bestehende Ortsbevölkerung gut annehmbar und die untergebrachten Personen können optimal integriert und unterstützt werden das ist ein idealer Start für eine gelungene Integration. Wir sehen auch: Überall dort, wo erst einmal Flüchtlinge in Asylquartiere in den Gemeinden einziehen, dreht sich die Stimmung ins Positive, es bieten dutzende bis hunderte Einwohner/innen ihre Hilfestellungen, von Sachspenden, über Fahrtendienste bishin zu Zeitspenden zur Freizeitgestaltung oder dem Deutschlernen, an. Die regionale Verteilung der Asylquartiere, die auch mit dem bundesweit festgesetzten Richtwert von 1,5 % Quartiersplätzen gemessen an der Einwohnerzahl pro Gemeinde angestrebt wird, trägt ebenso einen wesentlichen Grundstein zur Integration bei. Eine Flucht in die Ballungszentren, wie Linz oder Wien, und wahrscheinliche Massenquartiere können verhindert werden damit werden auch Kriminalisierung oder Radikalisierung durch Armut abgewandt und Integration kann beginnen. Durch die Rückmeldungen der Bürgermeister/innen ist aber auch eines klar geworden: Für manche, v.a. Kleinstgemeinden ist es schlichtweg nicht möglich, ein Quartier zur Verfügung zu stellen, weil kein leerstehender Wohnraum vorhanden ist, andere Gemeinden hätten z.b. leerstehende Bürogebäude, die aber aktuell noch nicht genutzt werden können. LR Anschober: Deshalb habe ich im Zuge des Masterplans Quartiere mit der Überarbeitung der geltenden Standards begonnen und nun weitere Möglichkeiten geschaffen, wie wir die Herausforderung der weiterhin benötigten Quartiersplätze bewältigen können.
8 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 8 Masterplan zur weiteren Schaffung von Quartiersplätzen Um die anstehenden Investitionen in geeignete Gebäude leisten zu können, bedarf es für die Trägerorganisationen der Möglichkeit von a conto Zahlungen der monatlichen Grundversorgungsentgelte. Nur so können die Adaptierungen zur Schaffung dringend benötigter Grundversorgungsplätze vorgenommen werden. Diese Einzelanträge werden von der Finanzdirektion in Einzelprüfung genehmigt, Finanzreferent/Finanzdirektion obliegt ein Vetorecht. 2. Zukunft mobile Unterkünfte - starker Ausbau: 2015 wurden insgesamt bereits 30 Projekte verwirklicht. Die Errichtung von zeitlich begrenztem Wohnraum für Menschen in der Grundversorgung stellt eine gute Möglichkeit für jede Gemeinde dar, ihren Beitrag zu leisten. Weiters wird diese Unterbringungsform der zeitlich befristeten Notwendigkeit auf einige Jahre gerecht und es gibt mittlerweile gerade auch aus Oberösterreich hervorragende Konzepte für diese temporären Wohnformen. Hierbei hat sich das Land Oberösterreich zur Übernahme entsprechender Haftungen bereit erklärt, auf Basis dessen die Trägerorganisationen entsprechende Ausbaupläne erarbeiten und vorlegen werden. 3. Viele Menschen und Familien in Oberösterreich sind bereit, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen und diesen Obdach zu bieten und zeitgleich den Einstieg in die österreichische Gesellschaft zu erleichtern. Dieser Privatverzug soll nunmehr forciert werden unter anderem durch die Plattform "ZusammenHelfen in OÖ". 4. Vorrangig haben wir bis dato versucht Quartiersgrößen von 15 bis 50 Menschen in der Grundversorgung zu realisieren. Aufgrund der weniger zur Verfügung stehenden hierfür geeigneten Objekte, wird ab nun das Spektrum bei den Quartiersgrößen der Landesgrundversorgung auf zwischen 10 und 100 Personen ausgeweitet werden.
9 LR Anschober + Dr. Konrad Seite 9 5. Das Integrationsressort strebt auch in Zukunft eine konsensuale Vorgangsweise mit den Gemeinden bei der Quartierbeschaffung an, ein Vetorecht der Gemeinden existiert jedoch nicht. Jede Gemeinde ist gefordert, den Richtwert von 1,5 % der Wohnbevölkerung zu erfüllen. 6. In Gemeinden mit mangelhafter infrastruktureller Voraussetzung oder zentrumsferneren Unterbringungsmöglichkeiten wird die Nutzung von Shuttlediensten bestmöglich realisiert, um auch diese Möglichkeit der Unterbringung nutzbar zu machen. 7. Möglichst keine Gemeinde ohne GVS bis Ende 2016: Bekenntnis des Landes Oberösterreich dazu, dass in jeder Gemeinde die Möglichkeit zur Unterbringung gegeben ist, denn jede Gemeinde hat ein Grundstück oder kann ein solches zur Verfügung stellen, um eine mobile Unterkunft zu errichten. Ziel des Landes ist eine einvernehmliche Vorgangsweise zum Erreichen des flächendeckenden 1,5%-Richtwerts. Ende des ersten Quartals 2016 wird über den Erfolg dieser Vorgangsweise bilanziert und über Bonus- Malus-Modelle oder andere Verstärkungsmöglichkeiten gemeinsam mit dem Landeshauptmann entschieden. 8. Überprüfung bisheriger Quartiersanforderungen zur bestmöglichen Nutzung zur Verfügung stehender Immobilien. Hierzu werden bisher zur Anwendung gebrachte Standards hinsichtlich Heizform (Festbrennstoffe), infrastrukturellem Anschluss u.a.m. evaluiert und sofern sicherheitstechnisch unbedenklich, bzw. brandschutztechnisch begutachtet der Situation angemessen adaptiert. Auf Basis dessen werden die bisher aus diesen Gründen abgewiesenen Quartiere neu überprüft. 9. Novelle des Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetzes und Erstreckung der Gültigkeit dessen, um Gemeinden und Trägern Rechtssicherheit zu geben um weitere 5 Jahre. Abschluss bis Juni 2016.
10 LR Anschober + Dr. Konrad Seite Integrationsmasterplan 2016 inklusive Endabstimmung in finanziellen Angelegenheiten mit dem Finanzreferenten samt Vetorecht. Der Integrationsmasterplan baut auf die dezentrale Quartierstruktur auf. Forderungen: beschleunigte Verfahren und Personalaufstockung LR Rudi Anschober abschließend: Wir tun als Land OÖ gemeinsam mit Gemeinden, Trägerorganisationen, Kirchen, und rund Freiwilligen unser Möglichstes, um genügend Quartiersplätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Auch vom Bund erwarte ich mir dabei aber Unterstützung, wo dieser zuständig ist. 1. Die Asylverfahren müssen maßgeblich beschleunigt werden, das wäre menschlich für die Betroffenen und erleichtert uns die Quartiersuche durch freiwerdende Plätze. 2. Dazu braucht es mehr Personal in den Regionalstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ich fordere 150 Mitarbeiter/innen für Oberösterreich.
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