WEGWEISER AUSLANDSSTUDIUM. Als Leitfaden und Unterstützung für Ihr Auslandssemester
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- Frida Kirchner
- vor 7 Jahren
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1 WEGWEISER AUSLANDSSTUDIUM Als Leitfaden und Unterstützung für Ihr Auslandssemester
2 Was bedeuten die unterschiedlichen Pfeile? Unsere Aufgaben: Hier werden wir (Prüfungsausschuss, Exchange Office, International Office, ZPA, etc.) aktiv Ihre Aufgaben: Hier müssen Sie aktiv werden
3 Nominierung Bewerbung Fak. 8 Bewerbung I.O. Vor dem Auslandsaufenthalt Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität und Reisevorbereitung Exchange Office der WiWi Fakultät Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität (europäische oder außereuropäische Fakultätskooperationen) Hinweise zur Bewerbung und/oder bis eines Jahres International Office der RWTH Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität (außereuropäische Hochschulkooperationen) Hinweise zur Bewerbung bis eines Jahres Die Information eines angebotenen Platzes erhalten Sie per Sie müssen sich zurückmelden, um den Platz anzunehmen Dann nominieren wir Sie an der Kooperationsuniversität Platzvergabe bis spätestens März
4 Bewerbung an der Universität im Ausland Vor dem Auslandsaufenthalt Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität und Reisevorbereitung Sie erhalten von uns oder der Partneruniversität weitere Informationen zum Bewerbungsprozess Nach der offiziellen Nominierung und dem Erhalt weiterer Informationen Bewerbungsprozesse sind unabhängig Hinweis: Für die Bewerbung an der Partneruniversität brauchen Sie noch nicht alle Unterschriften auf dem Learning Agreement: Lediglich Ihre Unterschrift und die des Austauschkoordinators (z.b. Frau Britta Schneiders für ERASMUS+) sind ausreichend; lassen Sie beim Ausfüllen bitte Table B frei Fristen der jeweiligen Kooperationsuniversitäten beachten
5 Woran noch zu denken ist Vor dem Auslandsaufenthalt Organisatorisches/Reisevorbereitungen Auslandskrankenversicherung? Visum erforderlich? Privat absichern Europa kein Visum erforderlich; Ausnahme: Türkei Außereuropäisches Ausland: Visum erforderlich; Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten; weitere Infos auch beim International Office Stipendien/Studienförderung möglich? ERASMUS+ erfolgt automatisch über das Learning Agreement (bei Frau Sehlinger im International Office), Erlangen und die Anerkennung von mind. 15 ECTS im Ausland ist Voraussetzung; Promos (außereuropäisch) erfolgt über Antrag/Bewerbung; Stipendien- Homepage der RWTH beachten (teilweise bis zu einem Jahr vorher zu beantragen)
6 Rückmeldung Antrag einreichen Recherche Vor dem Auslandsaufenthalt Prüfen der Vorabanrechnung von Modulen aus dem Ausland (1. Studienplanänderung) Recherche durchführbarer Module an der ausländischen Universität (möglichst mit dem aktuellen Kurskatalog der Partneruniversität) Einsatzmöglichkeiten im eigenen Studiengang überprüfen (ggf. mit Modulbeschreibungen; Liste bereits anerkannter Module; Einreichen beim Prüfungsausschuss: Urschriftlich unterzeichneter Antrag auf Studienplanänderung (BSBWL: Formblatt auf Studienplanänderung, MSBWL und MSWIWI: Selbstformulierte Anträge) Offizielle Modulbeschreibungen Nachweis der ECTS bei Masterstudiengängen: Nachweis des Masterniveaus Ggf. -Verkehr mit Professoren, die mögliche Anrechenbarkeit bestätigen Ausgefülltes Learning Agreement (nur Table A; Table B freilassen; siehe Folgeseite) Überprüfung des Antrags auf Studienplanänderung Vorabinformation bzgl. der Anrechnungsmöglichkeit: per Mail sowie mit postalischem Bescheid Learning Agreement: Table B wird aufgrund der genehmigten Vorabanrechnung durch Prüfungsausschuss ausgefüllt
7 LA einreichen Signatur 4 Signatur 3 Signatur 2 Signatur 1 Vor dem Auslandsaufenthalt Learning Agreement before the mobility (nach Nominierung) Table A mit gewünschter Kurswahl ausfüllen und Learning Agreement unterzeichnen Einreichen des Learning Agreements mit Unterlagen zur Vorabanrechnung beim Prüfungsausschuss Table B wird aufgrund der Vorabanrechnung durch Prüfungsausschuss ausgefüllt Learning Agreement wird vom Prüfungsausschuss unterzeichnet Das unterzeichnete Learning Agreement wird durch Mitarbeiter des Prüfungsausschusses an das Exchange Office der WiWi Fakultät weitergeleitet und dort ebenfalls abgezeichnet Im Anschluss wird das Learning Agreement durch die Mitarbeiter des Prüfungsausschusses per Mail an den Studierenden zurückgeschickt So früh wie möglich; möglichst mit aktualisiertem Kurskatalog der Partneruniversität arbeiten Schnellstmöglich im Anschluss an die Feststellung der Vorabanrechnung Es ist die Unterschrift des Koordinators an der ausländischen Universität einzuholen. Schnellstmöglich nach Erhalt des Learning Agreements Nachdem die vier Unterschriften auf dem Learning Agreement eingetragen sind, ist das Learning Agreement beim International Office der RWTH einzureichen (Frau Sehlinger) Spätestens bis 2 Wochen vor Antritt des Auslands-aufenthaltes
8 Rückmeldung Antrag einreichen Recherche Während des Auslandsaufenthalt Prüfen der (Vorab-)Anrechenbarkeit von Modulen aus dem Ausland während des Auslandsaufenthaltes (bei evtl. kurzfristiger Änderung des Modulangebotes vor Ort; = 2. Studienplanänderungen) Erfordernis weitere oder andere Module im Ausland zu belegen (Einholen der erforderlichen Unterlagen; möglichst mit dem aktuellen Kurskatalog der Partneruniversität) Einsatzmöglichkeiten im eigenen Studiengang überprüfen (ggf. mit Modulbeschreibungen; Liste bereits anerkannter Module; Einreichen beim Prüfungsausschuss: Urschriftlich unterzeichneter Antrag auf Studienplanänderung (BSBWL: Formblatt auf Studienplanänderung, MSBWL und MSWIWI: Selbstformulierte Anträge); aus dem Ausland ausnahmsweise auch als Scan möglich Offizielle Modulbeschreibungen Nachweis der ECTS bei Masterstudiengängen: Nachweis des Masterniveaus Ggf. -Verkehr mit Professoren, die mögliche Anrechenbarkeit bestätigen Ausgefülltes Learning Agreement during the mobility (nur Table A; Table B freilassen; siehe Folgeseite) Überprüfung des weiteren Antrags auf Studienplanänderung Vorabinformation bzgl. der Anrechnungsmöglichkeit: per Mail sowie mit postalischem Bescheid Learning Agreement: Table B wird aufgrund der genehmigten Vorabanrechnung durch Prüfungsausschuss ausgefüllt
9 Einreichen Weitere Signaturen Neuer Antrag LA ausfüllen Während des Auslandsaufenthaltes Learning Agreement during the mobility (bei Änderungen der ersten Studienplanänderung (und somit des Learning Agreements durch eine veränderte Kurswahl nach Antritt des Auslandssemesters) Learning Agreement during the mobility ausfüllen Das neue Learning Agreement during the mobility muss auch wieder unterschrieben werden Möglichst umgehend nach Bekanntwerden der Erfordernis anderer Module Zusätzlich zum modifizierten 2. Antrag auf Studienplanänderung per an den Prüfungsausschuss schicken spätestens bis drei Wochen nach Beginn des Semesters Nach Überprüfung der Studienplanänderung wird das Learning Agreement during the mobility vom Prüfungsausschuss unterschrieben und durch einen Mitarbeiter an das Exchange Office weitergeleitet und dort ebenfalls unterschrieben Danach wird das Learning Agreement during the mobility per Mail an den Studierenden zurückgeschickt Einholen der Unterschrift des Koordinators an der Universität im Ausland schnellstmöglich Nach Erhalt des Learning Agreements Von allen vier Parteien unterschriebenes Learning Agreement during the mobility einscannen und per beim International Office einreichen Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Semesters
10 Eintragung Erfahrungsbericht Abwarten Antrag Nach dem Auslandsaufenthalt Konkrete Anrechnung der Module Nach Erhalt des Transcript of Records explizite, urschriftlich unterzeichnete Antragstellung an den Prüfungsausschuss auf Anrechnung Spätestens 6 Monate nach Auslandsaufenthalt Bescheid über Anrechnung einschließlich ECTS und umgerechneter Noten wird postalisch verschickt i.d.r. 2-3 Wochen Eine Kopie des Bescheids geht automatisch an das ZPA und die angerechneten Module werden schnellstmöglich in das Campusmanagement-System eingetragen (leichter Zeitverzug möglich) schnellstmöglich Erstellen eines Erfahrungsberichtes und Einreichung beim Exchange Office der WiWi Fakultät und beim International Office (Hinweise zu den Richtlinien finden Sie auf der jeweiligen Homepage) Bis spätestens einen Monat nach Ende des Auslandsaufenthaltes Nur BSBWL: Nach Einreichen des Erfahrungsberichtes werden 6 ECTS für das Modul Auslandsstudium gutgeschrieben schnellstmöglich
11 Sonstige Informationen Ansprechpartner Prüfungsausschuss: BWL & WiWi: Dipl.-Kff. Janny Franken-Vogts Wirt.-Ings.: Dipl.-Kff. Theresa Otten Exchange Office ERASMUS+: Dipl.-Kff. Britta Schneiders Außereur. Kooperationen: Stefanie Spatafora, M.A. Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements before und during the mobility Homepage des Exchange Offices an/exchange-office/ Handreichung zum Learning Agreement Prüfungsmanagement Fakultät 8 am/studien-und-pruefungsmanagement/
12 Wir wünschen Ihnen einen spannenden, erfolgreichen Auslandsaufenthalt!! Impressum: Studienmanagement der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Fachstudienberatung/Exchange Office) Templergraben Aachen
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