Aus dem Gemeinderat (Sitzung )

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1 Aus dem Gemeinderat (Sitzung ) Auftragsvergabe für die Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Nach Erteilung des entsprechenden Zuwendungsbescheides durch das Landratsamt hat die Verwaltung die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF20 für die Feuerwehr europaweit ausgeschrieben. Basis für die Ausschreibung war die Beschlusslage im Gemeinderat am 21. Januar 2013, dem das Anforderungsprofil der Feuerwehr zugrunde lag. Bei der Verwaltung wurden insgesamt 7 Leistungsverzeichnisse angefordert, wobei zwei Angebote sich nur über das Los 1 (Fahrgestell) und vier Angebote nur über die Lose 2 (Aufbau) und 3 (Beladung) erstrecken, ein Anbieter hat kein Angebot abgegeben. Die Auswertung der Angebote erbrachte folgendes Ergebnis: Auftrag für das Los 1 (Fahrgestell) Abgegeben wurden zwei Angebote, die wie folgt aussehen: 1. MAN Truck & Bus GmbH ,54 2. Daimler AG ,98 Beide Fahrzeuge konnten von der Feuerwehr gefahren werden. Für die Ausschreibung wurde vorgegeben, dass das Fahrzeug entweder mit einem automatisierten Schaltgetriebe oder alternativ mit einem vollautomatischen Wandlergetriebe auszustatten ist. Die Feuerwehr war bei den Probefahrten überzeugt von dem Fahrzeug der Firma MAN (automatisiertes Schaltgetriebe), so dass von dort die Beschaffung des MAN empfohlen wird. Vorteilhaft ist auch gegenüber dem mit Wandlergetriebe ausgestatteten Mercedes das geringere Gewicht und der günstigere Preis. Aufgrund dessen wurde dem Gemeinderat die Beschaffung des MAN empfohlen. Auftrag für das Los 2 (feuerwehrtechnischer Aufbau) Abgegeben wurden vier Angebote, die wie folgt aussehen: 1. Rosenbauer Deutschland GmbH ,28 (unter Berücksichtigung des Nebenangebotes für die in den Aufbau integrierte Kabine, Minderpreis von 3.570,00 ) 2. Ziegler Safety GmbH & Co. KG ,34 3. Magirus GmbH ,30 zzgl ,00 für den Ausbau auf MAN, abzgl ,20 für Pumpenbedienung über Display 4. Schlingmann GmbH ,69 Im Vorfeld der Ausschreibung fanden Vorführungen der Anbieter 1 bis 3 in Münstertal statt. Die Feuerwehr kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Aufbauten dieser Hersteller technisch gleichwertig sind, so dass die Auftragsvergabe zwischen diesen Anbietern aufgrund des Preises entschieden werden konnte.

2 Berücksichtigt wurde das Nebenangebot der Firma Rosenbauer für die in den feuerwehrtechnischen Aufbau integrierte Mannschaftskabine. Der Minderpreis beläuft sich auf 3.570,00 Feuerwehr und Verwaltung empfahlen deshalb die Vergabe an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH. Auftrag für das Los 3 (feuerwehrtechnische Beladung) Abgegeben wurden vier Angebote, die wie folgt aussehen: 1. Magirus GmbH /Bittiger GmbH ,18 2. Rosenbauer Deutschland GmbH ,18 3. Ziegler Safety GmbH & Co. KG ,97 4. Schlingmann GmbH ,43 Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausschreibung der Atemschutzgeräte verzichtet werden konnte, weil diese kostengünstig durch den Feuerwehrzweckverband beschafft werden können. Feuerwehr und Verwaltung empfahlen die Vergabe an die Firma Magirus GmbH /Bittiger GmbH. Einbau einer Schaumzumischanlage Im Laufe der Gespräche mit der Verwaltung zur Auftragsvergabe wurde von der Feuerwehr der Wunsch geäußert, dass in das Fahrzeug eine Schaumzumischanlage eingebaut werden soll. Alternativ wurde eine solche mit dem feuerwehrtechnischen Aufbau mit ausgeschrieben. Die Gesamtkosten für das Schaumsystem belaufen sich auf ,96. Von Seiten der Feuerwehr, Herr Kommandant Geiger, wurde die Notwendigkeit für die Zumischanlage dem Gemeinderat begründet. Zur Finanzierung wurde in der Feuerwehrausschusssitzung mit der Verwaltung abgesprochen, dass auf die Beschaffung der von der Feuerwehr beantragten Tragkraftspritze (TS) (Beschaffungskosten ca ) verzichtet wird. Hier wird solange gewartet, bis die beim Badischen Gemeindeversicherungsverband beantragte Spende in Form einer TS bewilligt wird. Finanzierung Die Gesamtkosten des Fahrzeuges belaufen sich auf ,91 zuzüglich der noch separat zu beschaffenden Atemschutzgeräte. Im Haushaltsplan 2013 wurden für die Beschaffung eingestellt, die zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Vom Gemeinderat wurde deshalb folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF20) für die Freiwillige Feuerwehr an folgende Firmen zu vergeben: a. Los 1 (Fahrgestell) zum Preis von ,54 an die Firma MAN Bus & Truck Deutschland GmbH, Neunlindenstr. 8, Freiburg

3 b. Los 2 (feuerwehrtechnischer Aufbau) zum Preis von ,28 an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, R.-Breitscheid-Str. 79, Luckenwalde c. Los 3 (feuerwehrtechnische Beladung) zum Preis von ,18 an die Firma Magirus GmbH, Ulm /Bittiger GmbH, Kehl 2. Das Fahrzeug mit einer Schaumzumischanlage bestehend aus Schaumtank zum Preis von 3.928,19 und Zumischanlage (Rosenbauer Digimatic) zum Preis von ,00, insgesamt ,19, auszustatten und den entsprechenden Auftrag an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH zu erteilen. Breitbandversorgung Münstertal; Breitbandausbau Dem Gemeinderat wurde im November 2013 die Breitbandstudie vorgestellt. In dieser Studie wurde die Versorgungssituation verschiedener Teilorte dargestellt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Als Grundlage für die weitere Beratung im Gemeinderat wurde seitens der Gemeindeverwaltung folgender Sachstandsbericht gegeben: Glasfasertrasse Münstertalbahn Grundlage für eine eigene Erschließung ist ein möglicher Anschluss an eine überregionale Trasse (NGA-Backbone). Durch den Ausbau der Münstertalbahn besteht diese Möglichkeit. Interkommunale Zusammenarbeit Die Nutzung der Verbindung zur überregionalen Glasfasertrasse ist ein interkommunales Projekt. Hierzu wurde ein interkommunaler Vertrag zwischen den Kommunen Bad Krozingen, Staufen, Ballrechten-Dottingen und Münstertal geschlossen. Der Zusammenschluss ermöglicht neben einem erhöhten Fördersatz auch eine bessere Vermarktung der passiven Netzinfrastruktur (Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur). Situation Münstertal Lediglich das Teilgebiet Wasen, Münster, Prestenberg wird als derzeit gut versorgt dargestellt. Dennoch handelt es sich hierbei um einen weißen NGA-Fleck, d.h. die Förderrichtlinie geht hier bereits von einem Bedarf aus. Für alle anderen Bereiche, insbesondere in Obermünstertal wird ein schlechterer Versorgungsgrad mit schnellem Internet attestiert. Die Studie empfiehlt für alle Teilgebiete mittel- bis langfristig eine Erschließung der Verteilerkästen mit Glasfaser (Hochgeschwindigkeitsnetz). Darauf aufbauend ist in manchen Teilgebieten langfristig die Option zur Weiterentwicklung zu Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTB) vorgesehen. Geförderte Vorhaben zur Erschließung von Verteilerkästen sind bereits so auszulegen, dass darauf eine FTTB-Planung aufgesetzt werden kann.

4 Weitere Vorgehensweise Der Breitbandausbau sollte stufenweise auf Basis einer Grobstrukturplanung für priorisierte Ausbaugebiete erfolgen. Hierbei ist bei anstehenden Baumaßnahmen der Ausbau von Breitbandinfrastruktur in Betracht zu ziehen, um Synergien zu nutzen. Dietzelbach Der Bereich Dietzelbach wird derzeit als grundversorgt angesehen. Aufgrund der Nähe zum Glasfaserzugang könnte eine seitens der Kosten überschaubare Erschließung des entsprechenden Verteilerkastens erfolgen. Neben ca. 40 privaten Haushalten könnten insbesondere Gewerbetreibende von dieser Maßnahme profitieren. Darüber hinaus wird ein Teilgebiet auf Staufener Gemarkung mitversorgt. Eine Erschließung des betreffenden Kabelverzweigers liegt in beiderseitigem Interesse. Es wären Gespräche über eine Kostenteilung bzw. Aufgabenteilung (z.b. bei der Marktanalyse) zu führen. Das Land gewährt für diese Maßnahmen einen Zuschuss der sich auf eine Pauschalförderung je Meter bezieht, der mit Zu- und Abschlägen versehen wird. Durch die Zuordnung Münstertals zum ländlichen Raum wird die Pauschale zu 100 % gewährt. Für die Umsetzung innerhalb der interkommunalen Zusammenarbeit erhöht sich die Förderung um 25 %. Die Kosten für diese Maßnahme müssten durch ein Fachbüro ermittelt werden. Vor der Beantragung von Fördermitteln sind eine Bedarfsermittlung und eine Netzbetreiberabfrage durchzuführen, die zusammen mit der Darstellung der Unterversorgung die geforderte Marktanalyse darstellen. Eine Versorgung des Gebietes ist auch nach Abschluss der Baumaßnahme erst möglich, wenn ein Bertreiber gefunden wird, der seinerseits noch aktive Technik anbringen muss. Voraussetzung hierfür ist zudem die Beteiligung an den Kosten für die Glasfasertrasse der SWEG, den Planungskosten und Baukosten für den Anschluss an die überregionale Glasfasertrasse. L 123 (Wasen) Durch die Nähe zur Glasfasertrasse würde sich der Ausbau des Bereichs Wasen im Zuge der Erneuerung der L123 anbieten. Hierbei könnte die erforderliche Leerrohrinfrastruktur inkl. Glasfaser eingebracht werden. Bei entsprechendem Zugang zum interkommunalen Netz wäre hier sogar ein direkter Glasfaseranschluss möglich. Rotenbuck Durch vorhandene Leerrohrinfrastruktur könnte durch eine Erschließung der Verteilerkästen eine wesentliche Verbesserung dieses zum Teil unterversorgten Teilgebietes erfolgen. Die Eignung des vorhandenen Leerrohres ist zu überprüfen.

5 Der Lückenschluss zwischen Glasfaserzugang am Bahnhof und Weiterführung könnte ebenfalls im Zuge der Erneuerung der L123 erfolgen. Obermünstertal Aufgrund der Entfernung zum Glasfaserzugang käme eine Erschließung der Verteilerkästen eventuell im Zuge von Kanalsanierungsmaßnahmen in Betracht. Ebenfalls müsste die Realisierung einer Richtfunklösung geprüft werden. Da im Bereich Spielweg zudem eine Unterversorgung mit Mobilfunkdienstleistungen besteht, könnte über einen entsprechenden Ausbau kurzfristig ebenso eine Versorgung mit schnellem Internet erfolgen. Die Lösungen Mobilfunk und Richtfunk sind topologische Gegebenheiten zu berücksichtigen, die den Einsatz einschränken können. Für schwer zugängliche Gebiete bietet sich auch eine Breitbandversorgung mittels Satellit an. Hierbei sind keine kommunalen Infrastrukturmaßnahmen notwendig. Die zu erlangenden Bandbreiten (insbesondere im Uplink) eignen sich jedoch nicht für einen gewerblichen Bedarf. Förderungen Das Land gewährt für Maßnahmen zum Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes einen Zuschuss der sich auf eine Pauschalförderung je Meter bezieht. Der Zuschuss wird mit Zu- und Abschlägen versehen. Durch die Zuordnung Münstertals zum ländlichen Raum wird die Pauschale zu 100 % gewährt. Für die Umsetzung innerhalb der interkommunalen Zusammenarbeit erhöht sich die Förderung um 25 %. Die Kosten für diese Maßnahme müssen durch ein Fachbüro ermittelt werden. Vor der Beantragung von Fördermitteln sind eine Bedarfsermittlung und eine Netzbetreiberabfrage durchzuführen, die zusammen mit der Darstellung der Unterversorgung die geforderte Marktanalyse darstellen. Eine Versorgung des Gebietes ist nach Abschluss der Baumaßnahme erst möglich, wenn mittels Ausschreibung ein Bertreiber gefunden wird, der seinerseits noch aktive Technik installieren muss. Voraussetzung hierfür ist zudem die Beteiligung an den Kosten für die Glasfasertrasse der Münstertalbahn, den Planungs- und Baukosten für den Anschluss an die überregionale Glasfasertrasse. Kosten- und Finanzierung: Für die Maßnahme stehen im Haushaltsplan folgende Haushaltsmittel zur Verfügung

6 Planungskosten Breitband Euro Baumaßnahmen Euro Aufbauend auf dem vorstehend dargelegten Sachstandsbericht wurden vom Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Kostenvoranschlag für die Erschließung des Teilgebiets Dietzelbach einzuholen 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bedarfsanalyse für den Teilbereich Dietzelbach. Neufassung des Konzessionsvertrages für die Erdgasversorgung Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 29. Oktober 2003 beschlossen, die Gaskonzession für weitere 20 Jahre ab dem Jahr 2003 an die badenova AG & Co. KG zu vergeben. Zwischenzeitlich wurde zwischen den kommunalen Landesverbänden und der badenova ein neuer Musterkonzessionsvertrag ausgehandelt. Nach übereinstimmender Aussage des Gemeindetages und der badenova beinhaltet der neue Vertrag einseitige verbesserte Konditionen für die Kommunen. Die badenova hat nun - ohne Rechtspflicht der Gemeinde die Übernahme des neuen Vertrages angeboten. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde empfohlen, das Angebot anzunehmen. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ergibt sich dadurch nicht. Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag entsprochen und dem Neuabschluss des Vertrages zugestimmt.

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