Finanzen und Personal der Kommunen

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1 Stand: 04/206 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand:. Juli 204

2 Einzahlungen der Kernhaushalte (Doppik) in den en des Landkreises Insgesamt zusammen Davon Einzahlungen durch ordentliche und außerordentliche Tätigkeit darunter darunter allgemeine Steuern zweck- Gebühren, allgemeine Deckungsmittel Umlagen Abgaben und gebundene Zuweisungen soziale Sicherung Investitionstätigkeit (u. a. Investitionszuwendungen) Finanzierungstätigkeit (Aufnahme von Investitionskrediten) EUR Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Verbandsfreie Gemeinden VG und Ortsgemeinden Zusammen Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Verbandsgemeinden Kreishaushalt Landkreise

3 noch: Einzahlungen der Kernhaushalte (Doppik) in den en des Landkreises Insgesamt zusammen Davon Einzahlungen durch ordentliche und außerordentliche Tätigkeit darunter darunter allgemeine Zuweisungen Steuern und Umlagen soziale Sicherung Gebühren, zweckgebundene Abgaben Investitionstätigkeit (u. a. Investitionszuwendungen) allgemeine Deckungsmittel Finanzierungstätigkeit (Aufnahme von Investitionskrediten) 204/3 204/D Veränderung je Einwohner/-in in % Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach -9,6-8,9 -,3-9,6-7,9-3,0-9, -35,3-58,4 Kirn -4,0 2,2 2,3 0,9 3, -4,3-0,0-70,3-00,0 VG Bad Kreuznach 4,7 0,2 5,9 25,0 2,6-2,6 0,9-34,6-00,0 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. 3,0 5,6 0,8 25,4 2,7 8,0-20,7-45,9-58,2 VG Bad Sobernheim 0,6 6,7 5,8-4,0 9,0-2, 42,9-43, 203,3 VG Kirn-Land -2,2-0,5-6,0 4,7-3,2 29,0-37,3-9,3-00,0 VG Langenlonsheim,7 5,8 6,5 2,5 4,3 0,3 46,6 5,7-00,0 VG Meisenheim -0,2-5,8-2,9 5,9-22,4 9,7-0,7-34,3 34,7 VG Rüdesheim -0,0 3,4 2,6 3,6 2,3 4,4-3, 30,0 54,3 VG Stromberg 7,9 4,4,9 7,7 2,9-4,2-3,9-55,3 08,7-2,4 -,3 -,9-3,9 -, -2,4-6,9-24,7-5, Verbandsfreie Gemeinden 4,3 4,7 4,5 -,4 5,3 0, -, -8,8 3,0 VG und Ortsgemeinden,0,4 0,8 2,7 0,3 2, 33,6-5,2 24,0 Zusammen,8 2,2,8 2,0,7,7 4,9-5,8 2,9 Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach -4,8-0,5 -,9 -,9 2,8-9,6 0,9-87,5-00,0 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. -2,4-6,9-4,5 42,0-20,4 6,9-20,7 7,5-39,3 VG Bad Sobernheim -2, 5,6 5,5-7,3,3-7,8 42,9-62,7 308,6 VG Kirn-Land 35,5 33,2 45,2-0,5 74,7 69, -37,3 0,4-00,0 VG Langenlonsheim -5,7-3,6-6,4 4,8-3,6-0,3 46,6-95, -00,0 VG Meisenheim 8,5 6,5 2,9-6,0 5,6-6,5-0,7-70,3 3,6 VG Rüdesheim 2, -2,9 -,5-3,6 4,6 3, -3, -32,9 573, VG Stromberg 0,8 -,4 5,5-5,2 0,3-37,7-3,9-0,7 204,5 2,5 2,6 3,7-2,5 5,7 3,5 -, -54,9 7, Verbandsgemeinden 3,6 3,4,9 -,3 5,5 2,5 36,2-4,3 27,5 Kreishaushalt,8 3,7 0,7 2, -0, -,8 7,6-30,3 24,0 Landkreise 7,2 7,6 0,4 3,3 9,2-2,7 4,8-27,0 37,7 3

4 Auszahlungen der Kernhaushalte (Doppik) in den en des Landkreises Insgesamt zusammen Davon Auszahlungen durch ordentliche und außerordentliche Tätigkeit darunter Personal soziale Sicherung Zinsen Sach- und Dienstleistungen Investitionstätigkeit (immaterielle und materielle Investitionen) Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Investitionskrediten) EUR Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Verbandsfreie Gemeinden VG und Ortsgemeinden Zusammen Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Verbandsgemeinden Kreishaushalt Landkreise

5 noch: Auszahlungen der Kernhaushalte (Doppik) in den en des Landkreises Insgesamt zusammen Davon Auszahlungen durch ordentliche und außerordentliche Tätigkeit darunter Personal soziale Sicherung Zinsen Sach- und Dienstleistungen Investitionstätigkeit (immaterielle und materielle Investitionen) Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Investitionskrediten) /3 204/D Veränderung je Einwohner/-in in % Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach,7 2,5 9,7 7, 6,2-2, -27,4-4,6 Kirn -0,9 2,5 3,7-6,5 8, -8,8-73,4-3,9 VG Bad Kreuznach -5,6 0,3-6,6 6,7-23,3 49,7-7,6 35,8 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. -,5 2,4-5,0 -,2 2,3-37,6-6,4-27,3 VG Bad Sobernheim 2,3 7, 6,8,2 24, -4,6-58,7 46,5 VG Kirn-Land 20,3 5,5 8,8 45,0 25,0-3,2 24,4-5,3 VG Langenlonsheim 0,2-4,6 9,6-8,2 25,9-30,7 40,0-35,7 VG Meisenheim 3,2 3,7 5,9-5,0 37,7-5,6-8,0 4,7 VG Rüdesheim 8,8 6,6 4,4 9,4 7,5-24,6 9,6 582,2 VG Stromberg -3,9 3,5 7,2-3,9 24,2-27,0-46,6 64,7 3, 3,7 6,0 6,6 9,6-9,8-7, -6,2 Verbandsfreie Gemeinden 7,4 7,4 5,8, -3,6 4,4-0,5 2,3 VG und Ortsgemeinden 3, 4,3 4,5,2 22,4-0,5,6 3, Zusammen 4, 5, 4,8,2 9,2-7,3,2 27,6 Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach -2,4-5,7-6,4-6,4-23,3 5,8 93,0-53,2 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. -4,6 -,6-0,3-25,3 2,3-39,8-3,5-20,3 VG Bad Sobernheim -8,4 0,2 2,2-7,9 24, -,6-80,4 24,4 VG Kirn-Land 24,7,8 9,0 8, 25,0-5,3 73,7-57,0 VG Langenlonsheim 5, 8, 6, -,7 25,9-37,2-6,7-9,3 VG Meisenheim 2,9-0,5 5,7-9,9 37,7-2,4-43,3 56,9 VG Rüdesheim 2,9-2, -2,8-8,0 7,5-24,6-33,2 860,0 VG Stromberg -, 0,3 3,2-5,5 24,3-30,0-5,7 76, -0, -0,2 0,8-8,3 7,2-24,2-23,5 40,7 Verbandsgemeinden 2,3 3,5 3,6 2, 22,6 -,6-2, 42,5 Kreishaushalt 3,5 3, 3,9 0,8 3,4 -,5 45,9-6,5 Landkreise 4,6 4,4 2,9 2,5 4,0-2,7 4,6 4,2 5

6 Steuereinnahmen der Gemeinden in den en des Landkreises Insgesamt Realsteuern Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Sonstige Steuern Grundsteuer Gewerbesteuer Einkommen- Umsatz- A B (netto) steuer steuer EUR Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg verbandsfreie und verbandsangehörige Gemeinden noch: Steuereinnahmen der Gemeinden in den en des Landkreises Gemeindeanteile an den Realsteuern Gemeinschaftssteuern Sonstige Insgesamt Grundsteuer Gewerbesteuer Einkommen- Umsatz- Steuern A B (netto) steuer steuer 204/04 Veränderung in % Veränderung je Einwohner/-in in % Bad Kreuznach 36,0 32,3 2,4 32,7 9,4 52,8 5,9 338,3 Kirn 33,8 44,2 4,6 24,4 5,4 48,8 24, 23,3 VG Bad Kreuznach 68,5 65,8 0,5 35,5 39,3 85,6 2,6 76,8 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. 66,6 74, 7,7 50,3 90,4 78,4 58,5 07,0 VG Bad Sobernheim 76,2 86,7 4,2 36,4 47,3 74,3 66,7 09,0 VG Kirn-Land 48, 60,5,5 30,5 40,9 78,6 6,9 49,5 VG Langenlonsheim 62, 62,9 3,2 3,5 58,3 79,5 82,9 0,9 VG Meisenheim 63, 78,3,2 42,5 60, 73,2 09, 64,5 VG Rüdesheim 69,7 7,9 5,2 30,6 26,2 74,0 36,2 50,4 VG Stromberg 57,3 62,4 6,8 4,6 38,2 73,8 70,8 93,6 5,3 54,0 9, 34,6 4,9 68,5 54,3 206,9 verbandsfreie und verbandsangehörige Gemeinden 62,0 66,4 8,5 36,8 76,9 7,8 52,3 89,0 Hinweis zur zeitlichen Vergleichbarkeit: Spalte 46 52: Ab dem Jahr 20 stützt sich die Fortschreibung der Bevölkerungszahlen auf den Zensus 20 als neue Fortschreibungsbasis. Für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes hat sich hierdurch im Vergleich zu den Vorjahren ein Strukturbruch ergeben. 6

7 Realsteuervergleich, Steuerkraftzahlen und Umlagesatz in den en des Landkreises Realsteuerhebesätze Realsteueristaufkommen STK Umlagesatz Real- Steuer- darunter: zuzüglich für die Grundsteuer steuerauf- einnahme- kraft Gewerbesteuesteuezuweigemeinde- Gewerbe- Schlüssel- Verbands- insgesamt bringungs- kraft (STK) A B (brutto) sungen umlage 204 % % Bad Kreuznach X Kirn X VG Bad Kreuznach ,00 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb ,60 VG Bad Sobernheim ,50 VG Kirn-Land ,00 VG Langenlonsheim ,00 VG Meisenheim ,50 VG Rüdesheim ,00 VG Stromberg , ,0 verbandsfreie und verbandsangehörige Gemeinden X Ohne Kreishaushalt. Steuereinnahmen der Gemeinden und Steuerkraftzahlen (Zeitreihe) Jahr absolut insgesamt zusammen Steuereinnahmen Realsteuern Grundsteuern Gewerbesteuer (netto) sonstige Steuern Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern darunter: zusammen Einkommensteuer je Einwohner/-in 2004=00 Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft (STK) STK zuzüglich Schlüsselzuweisungen ,4 0,5 6,6 00,8 25,4 04, 04,4 00,3 8,0 0,8 0, 2006,8 2,2,0 07,3 3, 3,7 4,4 99,5 0,4 2,9, , 23,8 22, 02,4 33,0 25,9 26,6 09,7 20,3 23,5 25, ,4 27,6 5,2 06, 20,3 4,5 43,3 0,7,6 27,8 28, ,0 23,8 6, 08,2 20,5 32,2 32,5 2,8,9 23,5 26, ,2 20,3 0,6 0,4 0,7 30,5 30,2 33,8 08,5 20,4 20, ,2 44,8 46,9 7,3 63,5 42,6 43,0 40,7 40,9 42,8 38, ,6 50,6 45,4 24,4 57, 54,6 55,3 27,8 39,8 48,7 45, ,0 47,0 32,6 30,8 33,6 59,6 60,5 277,7 26, 44,2 43, 204 5,3 54,0 38,7 33, 4,9 67, 68,5 306,9 32, 5,0 52,5 Ohne Kreishaushalt. Hinweis zur zeitlichen Vergleichbarkeit: Spalte 63 72: Ab dem Jahr 20 stützt sich die Fortschreibung der Bevölkerungszahlen auf den Zensus 20 als neue Fortschreibungsbasis. Für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes hat sich hierdurch im Vergleich zu den Vorjahren ein Strukturbruch ergeben. 7

8 Schulden der Kernhaushalte, Extrahaushalte, sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen beim nicht-öffentlichen Bereich in den en des Landkreises insgesamt Kernhaushalte davon Investitionskredite Liquiditätskredite Anteil der Liquiditätskredite Extrahaushalte Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen EUR % 000 EUR EUR je EUR je 000 EUR Einwohner/-in Einwohner/-in Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach , Kirn , VG Bad Kreuznach , VG Bad Münster a. Stein-Ebernb , VG Bad Sobernheim , VG Kirn-Land , VG Langenlonsheim VG Meisenheim , VG Rüdesheim VG Stromberg , Verbandsfreie Gemeinden , VG und Ortsgemeinden , Zusammen , Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach , VG Bad Münster a. Stein-Ebernb , VG Bad Sobernheim , VG Kirn-Land , VG Langenlonsheim VG Meisenheim , VG Rüdesheim VG Stromberg , Verbandsgemeinden , Kreishaushalt , Landkreise ,

9 Investitionskrediten /04 Liquiditätskrediten des Anteils der Liquiditätskredite noch: Schulden der Kernhaushalte, Extrahaushalte, sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen beim nicht-öffentlichen Bereich in den en des Landkreises Langfristige Veränderung bei Kernhaushalten davon insgesamt Kernhaushalten Kurzfristige Veränderung bei öffentlichem Gesamthaushalt /3 Haushalt des öffentlichen Bereichs % je Einwohner/-in in % in Prozentpunkten je Einwohner/-in in % Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach 22,5 9,2-26,2 242,2 3,6 26,7 25,7 26,4 Kirn 65,4 78,3 2,4 286,7 28, 3,0 3,0 0,6 VG Bad Kreuznach 32,2 305,6 36,7 920,6 32,7 03,7 03,7 3,8 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. -8,4-80,6-7,2-92, -50,3-83,8-83,8-84,5 VG Bad Sobernheim 93, 04,7 08, 90,8 -,3-4,7-6,0 -,9 VG Kirn-Land -9,6-2,0-22,6 4,2 7,8 5,6 5,6 0,8 VG Langenlonsheim -80,0-79,9-79, ,7-9,7-7,5 VG Meisenheim 83,6 00,7 28,3 28,0 22,3 9,9 8,5,2 VG Rüdesheim -25,6-24,6-24, ,0-5,0-5, VG Stromberg 24,5 28,5 28, ,3 9,3-0,6,7 3,7-3,4 86,4 7,4,9,5-0,4 Verbandsfreie Gemeinden 49,2 53,2 7,8 88,8 8,3 7,0 8, 3,4 VG und Ortsgemeinden 40,9 44,8 20,9 66,9 3,8 2,9 3,2,7 Zusammen 42,8 46,6 20,3 72,7 4,9 3,9 4,3 2, Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach 309,8 303,3 39,8 920,6 45,8 286,0 286,0 6,8 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. -86,6-86,0-34,0-92, -39,3-88,3-88,3-88,0 VG Bad Sobernheim 22, 35,4 53,0 90,8-5,4-6,3-7,5-2, VG Kirn-Land 7,8 6,8-48,7 4,2 33,5 27,3 27,3 4,9 VG Langenlonsheim -78, -78,0-78, , -24, -7,6 VG Meisenheim 7,3 37,4 34,4 28,0 9,0 3,6,3 3,4 VG Rüdesheim -22,0-2,0-2, ,9-4,9-5, VG Stromberg 75,6 8,4 8, ,6 20,6 0,4-8,2-5,4 0,9-35,6-3,5-35,6-33,6-22,5 Verbandsgemeinden 57, 6,3,3 68,0 2, 4,3 4,4,7 Kreishaushalt 202, 207,5 57,7 826,3 39,2 6,2 6,2 6,2 Landkreise 0,6 07,0 25,3 357,9 29,8 2,5 2,4,3 Hinweis zur zeitlichen Vergleichbarkeit: Spalte 82 86: Ab dem Jahr 20 stützt sich die Fortschreibung der Bevölkerungszahlen auf den Zensus 20 als neue Fortschreibungsbasis. Für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes hat sich hierdurch gegenüber 200 ein Strukturbruch ergeben. Spalte 87 89: Ein längerfristiger Vergleich ist nicht möglich, da erst mit Beginn des Jahres 200 die Schulden gegenüber dem öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich getrennt erfasst werden. Wegen der Umstellung der Fortschreibungsbasis für den Bevölkerungsbezug auf den Zensus 20 wird jedoch das Jahr 20 als Bezugsjahr für Veränderungsraten herangezogen. 9

10 Überblick mit Finanzkennzahlen für die Kernhaushalte in den en des Landkreises Finanzmittelüberschuss Auszahlungen aus ordentlicher Schulden beim nichtöffentlichen bzw. -fehlbetrag (-) und außerordentlicher Tätigkeit Bereich darunter: aus darunter: ausgewählte Auszahlungsarten Deckungsquote durch einnahme- darunter: Steuer- ordentlicher insgesamt und außerordentlicher Personal Dienstleis- Zinsen Deckungskredite Sach- und allgemeine kraft insgesamt Liquiditäts- soziale Sicherung Tätigkeit tungen mittel Anteil in % % Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach ,7 4,0 24,5,7 60, Kirn ,0,2 0,0 2,9 6, VG Bad Kreuznach ,3 6,4 3,9 0,4 65, VG Bad Münster a. Stein-Ebernb ,6 3,2 8,8 4,2 76, VG Bad Sobernheim ,3 3,3 5,5,2 68, VG Kirn-Land ,0 20,0 6,5 0,7 56, VG Langenlonsheim ,0 4,5 5,9 0,3 83, VG Meisenheim ,5 4,2 7,0 2,4 58, VG Rüdesheim ,5 5,2 3,6 0,4 7, VG Stromberg ,3 4, 4,6,0 72, ,9 4,4 3,,4 65, Verbandsfreie Gemeinden ,0 4, 8,8 2,2 75, VG und Ortsgemeinden ,0 8,5 3,7 2,3 72, Zusammen ,5 7,4 5,0 2,3 72, Überblick mit Finanzkennzahlen für die Kernhaushalte der Gemeindeverbände des Landkreises Finanzmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag (-) Auszahlungen aus ordentlicher und außerordentlicher Tätigkeit Schulden beim nichtöffentlichen Bereich Umlagesatz für die Verbandsgemeinde bzw. Kreis- darunter: aus darunter: ausgewählte Auszahlungsarten Deckungsquote durch darunter: ordentlicher insgesamt und außerordentlicher Personal Dienstleis- Zinsen Deckungskredite Sach- und allgemeine insgesamt Liquiditäts- soziale Sicherung Tätigkeit tungen mittel umlage Anteil in % % Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach ,5 5,4 2,3 0,3 70,9 26, VG Bad Münster a. Stein-Ebernb ,9 8, 7,0 7,2 8,3 34, VG Bad Sobernheim ,0 9, 5,6 2,7 83,3 38, VG Kirn-Land ,6 4,4 7,5 0,4 8,0 36, VG Langenlonsheim ,7 5,4 8,3 0,7 85,8 32, VG Meisenheim ,2,6 3,4 3,3 63,8 38, VG Rüdesheim ,0 3,0 4,4,4 93,0 22,00 - VG Stromberg ,7 3,0 3,,6 82,8 37, ,6 2,2 5,3 2,2 8,4 32, Verbandsgemeinden ,0 5,2 9,9 2,9 78,3 35, Kreishaushalt ,8 6,6 53,7,8 52,2 45, Landkreise ,3,6 50,8,6 52,2 43,

11 Personal (Kernhaushalte und Sonderrechnungen) in den en des Landkreises insgesamt je Einwohner/ -innen Beschäftigte Veränderung im 0 Jahresvergleich /04 insgesamt Vollzeitäquivalente je Einwohner/ -innen Veränderung im 0 Jahresvergleich /04 Teilzeitbeschäftigte Anteil an den Beschäftigten Veränderung des Anteils im 0 Jahresvergleich /04 in Prozentpunkten Anzahl % Anzahl % Anteil in % Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach , ,5 37 2,8 Kirn , ,6 42 -,7 VG Bad Kreuznach , ,9 53,4 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb , ,8 55,4 VG Bad Sobernheim , ,2 47 6,3 VG Kirn-Land 40 45, ,8 5, VG Langenlonsheim , ,0 50 8,8 VG Meisenheim , ,6 47,5 VG Rüdesheim , ,7 55 9,9 VG Stromberg , ,8 45 6, , ,2 45 4,5 Verbandsfreie Gemeinden , ,2 38 3,5 VG und Ortsgemeinden , , 47 5,7 Zusammen , ,4 45 5,3 Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Bad Kreuznach ,3 3 5,6 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb , ,6 45 4, VG Bad Sobernheim , ,9 4,0 VG Kirn-Land , ,2 36-4,9 VG Langenlonsheim , , 35 2, VG Meisenheim , , 49 3,8 VG Rüdesheim , ,7 37 3,5 VG Stromberg , ,5 25-0, , ,2 39,5 Verbandsgemeinden , ,0 4 3,5 Kreishaushalt , ,7 34 2,5 Landkreise , ,8 40,0

12 Saldo Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in den en des Landkreises Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) Bad Kreuznach 8 Kirn - 86 VG Bad Kreuznach -5 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. 30 VG Bad Sobernheim 2 VG Kirn-Land - 68 VG Langenlonsheim 99 VG Meisenheim - 23 VG Rüdesheim 65 VG Stromberg Landesdurchschnitt 66 VG Bad Kreuznach - 2 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. 5 VG Bad Sobernheim 55 Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalte) VG Kirn-Land 6 VG Langenlonsheim 53 VG Meisenheim 43 VG Rüdesheim 6 VG Stromberg 27 5 Landesdurchschnitt 46 Kreishaushalt - 22 Landesdurchschnitt 38 Auszahlungen Einzahlungen Saldo Einzahlungen der Kernhaushalte in den en des Landkreises 204 nach Einzahlungsarten Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Landkreise Anteile in % 94,3 96,5 94,5 95,9 86,2 99,5 89,5 87,2 87,7 94,7 92,2 86,3 4,4 4,2 9,5 5,5 0,5 6,7 6,0, 5,5 8,4 5, Ordentliche und Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit außerordentliche Tätigkeit (u. a. Investitionszuwendungen) (Aufnahme von Investitionskrediten) Auszahlungen in den en des Landkreises 204 nach Auszahlungsarten Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Landkreise Anteile in % 90,5 9,8 89, 89,7 9,9 88,4 72,4 8,0 80,3 92,3 87,2 80,7 in 000 EUR in 000 EUR 6,2 4,5 0,4 7,4 5,0 0,3 25,9 2,3 6,7 8,0 5,7 0,0 4,7 4, Ordentliche und Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit außerordentliche Tätigkeit (immaterielle und materielle Investitionen) (Tilgung von Investitionskrediten) 2

13 Steuereinnahmen der Gemeinden in den en des Landkreises 204 nach Steuerarten Anteile in % in 000 EUR Bad Kreuznach 55,3 4,2 Kirn 57,5 40, VG Bad Kreuznach 29, 70,3 VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. 30,4 68,0 VG Bad Sobernheim 5,5 47, VG Kirn-Land 33,0 66,3 VG Langenlonsheim 46,7 52,9 VG Meisenheim 36,4 62,9 VG Rüdesheim 32,9 66,6 VG Stromberg 36,8 57,8 5,3 46,3 5,5 Landkreise 49,9 48, Realsteuern Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Sonstige Steuern Steuerkraft in den en des Landkreises 204 Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Landkreise Realsteueraufbringungskraft Gewerbesteuer (brutto) Grundsteuern je Einwohner/-in Steuereinnahmekraft zuzüglich Schlüsselzuweisungen (ohne Kreishaushalt) Schlüsselzuweisungen Steuereinnahmekraft zuzüglich Schlüsselzuweisungen in den en des Landkreises Steuereinnahmekraft Landkreise Steuereinnahmekraft Schlüsselzuweisungen (ohne Kreishaushalt) 3

14 Schulden der Kern- und Extrahaushalte, sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände beim nicht-öffentlichen Bereich in den en des Landkreises 204 Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Landkreise Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes Schulden des öffentlichen Bereichs Kernhaushalt Extrahaushalte = = Öffentlicher Bereich Öffentlicher Gesamthaushalt Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Schulden der Kernhaushalte in den en des Landkreises 204 nach Schuldenarten Bad Kreuznach Kirn VG Bad Kreuznach VG Bad Münster a. Stein-Ebernb. VG Bad Sobernheim VG Kirn-Land VG Langenlonsheim VG Meisenheim VG Rüdesheim VG Stromberg Landkreise 5,4 47,9 45,8 65,7 67, 39,5 55,4 67,8 8,6 Anteile in % ,6 52, 54,2 34,3 32,9 60,5 44,6 32,2 8,4 in 000 EUR Investitionskredite Liquiditätskredite Schulden der Kernhaushalte in den en des Landkreises Investitionskredite Liquiditätskredite Landkreise 4

15 Glossar Datenquellen: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände Realsteuervergleich Jährliche Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Jährliche Schulden der Extrahaushalte sowie der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Personalstandstatistik des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände Allgemeines Zeitliche Vergleichbarkeit: Grundsätzliches Schulden Schlüsselzuweisungen Einwohnerbezug Landeswerte Hinweis Die Vergleichbarkeit der Einnahmen und Ausgaben sowie der Schulden kann durch den unterschiedlichen Umfang der Aufgabenwahrnehmung, die verschiedenen Arten der Aufgabenerfüllung und die mitunter voneinander abweichende Veranschlagung in den Kommunalhaushalten beeinträchtigt sein. Erst mit Beginn des Jahres 200 wurden die Schulden getrennt nach den Schulden gegenüber dem öffentlichen und dem nicht öffentlichen Bereich erfasst. Für den langfristigen Vergleich wurden die Ergebnisse vorhergehender Jahre umgerechnet. Eine vollständige Übertragung der aktuellen Methode auf frühere Erhebungen war jedoch nicht möglich. Zum Ausgleich besonderer fiskalischer Härten wurden die Investitionsschlüsselzuweisungen ab 202 um einen sog. Härteausgleich ergänzt. Die Ergebnisse für das Jahr 202 wurden entsprechend revidiert. Seit 204 werden noch zusätzlich die neuen Schlüsselzuweisungen C und C2 berücksichtigt. Die zeitliche Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist daher eingeschränkt. Sowohl bei Jahres- als auch Stichtagswerten erfolgt der Einwohnerbezug zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. In den Landeswerten werden keine Daten des Bezirksverbandes Pfalz berücksichtigt. Es handelt sich um einen höheren Kommunalverband außerhalb der rheinland-pfälzischen Gebietsstruktur. Spalte/Zeile Merkmal oder Indikator Erläuterung - 9 Einzahlungen Einzahlungen (brutto) nach dem doppischen Rechnungswesen der Kernhaushalte der Gemeinden/Verbandsgemeinden und Landkreise einschließlich der Gewerbesteuer (netto, nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) und ohne die im Jahresverlauf mehrfach möglichen Einzahlungen im Bereich der Liquiditätsreserven/Liquiditätskredite. Doppelzählungen auf Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände sind erhebungsbedingt enthalten. Lediglich Umlagen, die innerhalb eines Verbandsgemeindebereiches Einzahlungen (Doppelzählungen) erzeugen, konnten rechnerisch eliminiert werden Auszahlungen Auszahlungen (brutto) nach dem doppischen Rechnungswesen der Kernhaushalte der Gemeinden/Verbandsgemeinden und Landkreise ohne Gewerbesteuerumlage und ohne die im Jahresverlauf mehrfach möglichen Auszahlungen im Bereich der Liquiditätsreserven/Liquiditätskredite. Doppelzählungen auf Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände sind enthalten. Spiegelbildlich zu den Einzahlungen werden hier Umlagen, die innerhalb eines Verbandsgemeindebereiches Auszahlungen (Doppelzählungen) hervorrufen, rechnerisch eliminiert. 3-8, 2-7, 22-26, 30-34, 92-96, ordentliche und außerordentliche Tätigkeiten (Auszahlungen/Einzahlungen) Der Finanzhaushalt der Kommunen lässt sich einerseits in den Bereich der ordentlichen und außerordentlichen Tätigkeiten untergliedern ( 3, Abs. Nr. bis 26 GemHVO sowie Muster 6 und 7 zu 3 Abs. GemHVO der VV-GemHSys). Darin sind die gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten (ordentliche Tätigkeiten) sowie die außergewöhnlichen Tätigkeiten (außerordentliche Tätigkeiten) enthalten. Andererseits besteht er zudem aus der Finanzierungstätigkeit sowie der Investitionstätigkeit (vgl. Ziffern 9, 8 und 0, 9). 5

16 Glossar Spalte/Zeile Merkmal oder Indikator Erläuterung 4, 3 Allgemeine Deckungsmittel 5, 4 Allgemeine Zuweisungen (Einzahlungen) 6, 5 Steuern und Umlagen (Einzahlungen) Alle nicht zweckgebundenen Einzahlungen, die allgemein zur Deckung der Ausgaben zur Verfügung stehen wie Steuern und ähnliche Abgaben, Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock, sonstige Zuweisungen, allgemeine Umlagen, Schuldendiensthilfen sowie sonstige Transferzahlungen. Kontenarten 605, 6, 62, 63 des Kontenrahmenplanes, d. h. Ausgleichsleistungen und Zuweisungen des Landes an die Gebietskörperschaften, die jedoch an keine Aufgaben oder Zwecke gebunden sind. Diese Einzahlungen stehen daher unbeschränkt zur allgemeinen Deckung von Ausgaben zur Verfügung. Kontengruppe 60 sowie Kontenart 66 des Kontenrahmenplanes. Diese beinhalten die Einzahlungen aufgrund von Steuer- bzw. von Umlageforderungen (bereinigt um Gewerbesteuerumlage). In Rheinland-Pfalz zahlen die Gemeinden Umlagen an die Gemeindeverbände und Landkreise. Die innerhalb der Gruppe Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Kreishaushalt) fließenden Umlagen werden zur Vermeidung von Doppelzählungen nicht ausgewiesen. Stattdessen enthält diese Spalte nur die Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände. Einzeln betrachtet stellen die Umlagen aufseiten der Verbandsgemeinden und der Landkreise Einzahlungen dar. Im Rahmen der einzelnen Darstellung dieser beiden Gruppen werden daher für den Verbandsgemeindehaushalt (ohne Gemeindehaushalt) sowie den Kreishaushalt die Umlagebeträge berücksichtigt. 8, 7 Soziale Sicherung (Einzahlungen) 9, 8 Investitionstätigkeit (Einzahlungen) 0, 9 Finanzierungstätigkeit (Einzahlungen) 8, 9, 35, 36 Veränderungen der Finanzierungstätigkeit, bzw. Investitionstätigkeit Kontengruppe 62 des Kontenrahmenplanes, d. h. Einzahlungen von Dritten zur Beteiligung an den Ausgaben zur sozialen Sicherung. Hierunter fallen insbesondere Kostenbeteiligungen des Bundes, des Landes und der Landkreise. Kontengruppe 68 des Kontenrahmenplanes, d. h. Zahlungseingänge, die für kommunale Investitionstätigkeiten verwendet werden. Beispielsweise Investitionszuwendungen des Kreises oder des Landes mit denen bestimmte kommunale Investitionen gefördert werden. Kontenarten 69 und 692 des Kontenrahmenplanes, d. h. Einzahlungen, mit denen die verbleibende Finanzierungslücke im Haushalt längerfristig geschlossen wird. Hierbei handelt es sich um Investitionskredite (=Bereitstellung der Kreditsumme). Liquiditätskredite und Veränderungen in den Liquiditätsreserven werden nicht berücksichtigt, da Liquiditätskredite teilweise mehrfach unterjährig refinanziert werden und die Frequenz dieser unterjährigen Refinanzierung die Höhe der Einzahlungen insgesamt stark verzerrt. Die Zahlungsströme im Rahmen von Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten unterliegen teilweise sehr starken jährlichen Schwankungen. Der Vergleich mit einem einzigen fixen Basisjahr würde zu großen Verzerrungen führen. Daher wurde als Vergleichsbasis stattdessen der Durchschnitt der Zahlungsströme der vorherigen zehn Jahre verwendet. Die hiermit berechnete Änderungsrate zeigt demnach nur inwieweit die aktuellen Zahlungsströme vom Durchschnitt der vorherigen zehn Jahre abweichen. Innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre änderte sich jedoch zudem das Buchführungssystem der Kommunen von der Kameralistik in die Doppik. Die Einführung erfolgte regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Start 2007). Erst seit dem Jahr 202 haben alle Kommunen in Rheinland-Pfalz auf das doppische Rechnungswesen umgestellt. Für die Berechnung des Zehnjahresdurchschnittes wurden daher für die Jahre bis 20 Ergebnisse aus der Kameralistik verwendet. Hierfür wurden die kameralen Einzelergebnisse möglichst übereinstimmend mit der inhaltlichen doppischen Abgrenzung ausgewertet. Eine vollständige Methodenrückübertragung ist jedoch nicht möglich. 24, 32, 93, 03 Sach- und Dienstleistungen (Auszahlungen) Kontengruppe 72 des Kontenrahmenplanes, d. h. Auszahlungen, die durch den Bezug von Sach- und Dienstleistungen entstanden sind, beispielsweise für Verbrauchsmittel, für Ver- und Entsorgungsleistungen sowie für die laufenden Unterhaltungen von Gebäuden und Straßen. 6 2

17 Glossar Spalte/Zeile Merkmal oder Indikator Erläuterung 25, 33, 94, 04 26, 34, 95, 05 Soziale Sicherung (Auszahlungen) Zinsen (Auszahlungen) 27, 35 Investitionstätigkeit (Auszahlungen) 28, 36 Finanzierungstätigkeit (Auszahlungen) 39-4, Realsteuern Kontengruppe 75 des Kontenrahmenplanes. Hierunter sind alle Zahlungsströme zur sozialen Sicherung vereint. Beispielsweise die Auszahlungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) sowie die Kostenbeteiligung/-erstattung für andere örtliche/überörtliche Träger der sozialen Sicherung. Kontenarten des Kontenrahmenplanes, d. h. Auszahlungen für fällige Zinszahlungen im Rahmen von aufgenommenen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich (d. h. Kredite bei Kreditinstituten und Banken). Kontengruppe 78 des Kontenrahmenplanes, d. h. Auszahlungen für immaterielle und materielle Vermögensgegenstände. Beispielsweise für den Kauf einer Immobilie durch die Verbandsgemeinde oder zur Bezuschussung von Investitionen in einer Ortsgemeinde. Kontenklassen 79 und 792 des Kontenrahmenplanes, d. h. Auszahlung zur Tilgung von aufgenommenen Investitionskrediten (siehe spiegelbildlich Einzahlungen in Spalten 0, 9). Liquiditätskredite/Liquiditätsreserven bleiben unberücksichtigt. Von den Steuereinnahmen fließen die Realsteuern (netto, nach Abzug der Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und das Land fällt) ausschließlich den Gemeinden zu. Zu den Grundsteuern (Ziffer 39, 40) zählen die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und die Grundsteuer B (bebaute/bebaubare Grundstücke sowie Gebäude). 4, 49 Gewerbesteuer (netto) Gewerbesteueristaufkommen (vereinnahmte Gewerbesteuer inkl. Korrekturen) nach Abzug der Gewerbesteuerumlage. Letztere wird an den Bund und das Land gezahlt. 42, 43 Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern Die Gemeinden erhalten einen Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Zahlung ist u. a. von der Höhe der Einkommensteuer der Bevölkerung, des Gewerbesteueristaufkommens, der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Personen und dem Gewerbesteuerhebesatz der Kommune abhängig. 44, 52 Sonstige Steuern Hierzu zählen bei den verbandsfreien und verbandsangehörigen Gemeinden z. B. die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer und die Vergnügungssteuer Realsteuerhebesätze Die kommunalen Hebesätze zu den Realsteuern (vgl. Ziffer 39 4). Bei den verbandsfreien Gemeinden wird der jeweilige individuelle Hebesatz nachgewiesen, bei den Verbandsgemeinden und den Landkreisen hingegen der gewogene Durchschnittshebesatz der angehörigen Gemeinden. 56 Realsteueristaufkommen Das Realsteueristaufkommen umfasst das Aufkommen aus der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer (brutto), d. h. vor Abzug der Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und das Land abgeführt werden muss. 58, 70 Realsteueraufbringungskraft Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Istaufkommen an Realsteuern gewesen wäre, wenn alle Gemeinden bei jeder der einzelnen Realsteuerarten den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten. 59, 7, 97 Steuereinnahmekraft Die Steuereinnahmekraft ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft, indem die Gewerbesteuerumlage abgezogen und die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer addiert werden. 60, 72 Steuereinnahmekraft zuzüglich Schlüsselzuweisungen Die Steuereinnahmekraft gemäß Ziffer 59 wird hier ergänzt um die Summe der Schlüsselzuweisungen, ohne Härteausgleiche nach 34 a Abs. 2 und 34 d Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG). Schlüsselzuweisungen, die an den Kreishaushalt gezahlt werden, werden hier nicht verrechnet. Die Schlüsselzuweisungen (Schlüsselzuweisung A, B, C und Investitionsschlüsselzuweisung) bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs;. siehe hierzu auch allgemeine Hinweise zur zeitlichen Vergleichbarkeit. Die Schlüsselmasse, als Teil der Finanzausgleichsmasse, wird im Haushaltsplan des Landes festgesetzt. Ein Teil wird vorab zum Ausgleich unterschiedlicher Steuerkraft verwendet, der verbleibende Rest teils als Festbetrag je Einwohner/-in und teils nach Finanzkraft und -bedarf verteilt.. 7 3

18 Glossar Spalte/Zeile Merkmal oder Indikator Erläuterung 73-89, 98, 99, 08, 09 Schulden Der Nachweis der Schulden orientiert sich an der Schuldendefinition des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie des 202 zusätzlich unterzeichneten Europäischen Fiskalpakts. Die Schulden umfassen demnach nur noch die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (z. B. gegenüber Banken). ); siehe hierzu auch die allgemeinen Hinweise zur zeitlichen Vergleichbarkeit. Schulden innerhalb des öffentlichen Bereiches, wie beispielsweise die Verschuldung einer Ortsgemeinde gegenüber ihrer Verbandsgemeinde, bleiben unberücksichtigt. Die Schulden des Kernhaushaltes (vgl. Ziffer 73 77, 98, 99) und der Extrahaushalte (vgl. Ziffer 78 79) bilden zusammen die sogenannten Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes (siehe Ziffer 88). Diese sind Grundlage für den europäischen Vergleich bzw. für die vereinbarten Schuldenbremsen in Deutschland/EU. Bei der Ermittlung der Schulden der Extrahaushalte werden von den Schulden der Eigenbetriebe und -gesellschaften nur diejenigen einbezogen, die den Extrahaushalten (vgl. Ziffer 78 79) zuzuordnen sind. Sollen unabhängig von der EU-Betrachtung hingegen alle Schulden der öffentlichen Hand ermittelt werden (vgl. Ziffer 89), müssen zu den Schulden der Kernhaushalte und der Extrahaushalte zusätzlich auch die Schulden der Sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vgl. Ziffer 80 8) hinzugerechnet werden. 75, 76 Investitions- und Liquiditätskredite Prinzipiell können sich die kommunalen Gebietskörperschaften mit Investitionskrediten, Liquiditätskrediten (früher Kassenkredite) oder durch die Ausgabe von Wertpapieren (insbesondere Anleihen) verschulden. Im Jahr 203 griff erstmalig eine Kommune auf das Instrument der Wertpapiere zurück (Stadt Mainz; Emission von Stadtanleihen in Höhe von 25 Millionen Euro). 78, 79 Extrahaushalte Zu den Extrahaushalten zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Vereinfacht ausgedrückt muss es sich um einen Nichtmarkt-Produzenten handeln, der von der öffentlichen Hand mehrheitlich kontrolliert und finanziert wird. Der Statistische Verbund veröffentlicht jährlich eine Liste der betroffenen Einheiten (Stichwort: Liste der Extrahaushalte). Wegen aktueller Zuordnungsunschärfen werden in Ziffer 78 und 79 (indirekt auch Ziffern 88 und 89) für die e nur Extrahaushalte ausgewiesen, die 00-prozentig und unmittelbar einer einzigen Gemeinde/Gemeindeverband zugeordnet werden können. 80, 8 Sonstige Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Langfristige Veränderung bei Kernhaushalten 88 Kurzfristige Veränderung beim öffentlichen Gesamthaushalt (Schulden) In Abgrenzung zu den Extrahaushalten (vgl. Ziffer 78 79) zählen hierzu die Marktproduzenten, d. h. Einheiten, die zwar von der öffentlichen Hand kontrolliert werden, jedoch marktnahe Waren/Leistungen anbieten und sich selbst hauptsächlich über Marktpreise finanzieren (z. B. kommunale Energieversorgungsunternehmen). Erst mit Beginn des Jahres 200 wurden die Schulden getrennt nach den Schulden gegenüber dem öffentlichen und dem nicht öffentlichen Bereich erfasst. Für den langfristigen Zehnjahresvergleich wurden die damaligen Erfassungsbestandteile jedoch möglichst nahe an der aktuellen Erfassungsmethode neu ausgewertet. Eine vollständige Übertragung der aktuellen Methode auf frühere Erhebungen ist jedoch nicht möglich. Der kommunale öffentliche Gesamthaushalt umfasst die Kernhaushalte der Kommunen sowie deren Extrahaushalte (vgl. Ziffern 73ff. sowie 78ff.). 89 Kurzfristige Veränderung beim Haushalt des öffentlichen Bereichs (Schulden) Der kommunale öffentliche Bereich besteht aus dem kommunalen öffentlichen Gesamthaushalt (vgl. Ziffer 88) sowie den sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vgl. Ziffer 80). 9, 0 Finanzmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag aus ordentlicher und außerordentlicher Tätigkeit Wie Ziffern 90 bzw. 00 jedoch ausschließlich bei Betrachtung der Einzahlungen/Auszahlungen aus ordentlicher und außerordentlicher Tätigkeit. Zahlungsströme aus Investitionstätigkeiten bleiben hier unberücksichtigt. Die Berechnung erfolgt gemäß der lfd. Nr. 26, Muster 6 zu 3 Abs. Satz GemHVO der VV-GemHSys bzw. der lfd. Nr. 26, Muster 7 zu 3 Abs. Satz 2 GemVHO der VV-GemHSys. 8 4

19 Glossar Spalte/Zeile Merkmal oder Indikator Erläuterung 96, 06 Deckungsquote durch allgemeine Deckungsmittel Diese Quote gibt an, wie viel Prozent der Auszahlungen der ordentlichen und außerordentlichen Tätigkeiten durch Einzahlungen aus allgemeinen Deckungsmittel erbracht werden können. 0-7 Personal Beschäftigte, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit den Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Landkreisen stehen und aus Haushaltsmitteln der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft/en finanziert werden (Kernhaushalte einschließlich Sonderrechnung, ohne rechtlich selbstständige Einheiten). Der regionale Nachweis der Beschäftigten erfolgt am Standort der Anstellungskörperschaft. Der Personalstand umfasst Voll- und Teilzeitbeschäftigte, einschließlich Beschäftigte in Altersteilzeit, ohne geringfügig Beschäftigte. 3-5 Vollzeitäquivalente Vollzeitbeschäftigte und in Vollzeit umgerechnete Teilzeitbeschäftigte, einschließlich Beschäftigte in Altersteilzeit, ohne geringfügig Beschäftigte. 6, 7 Teilzeitbeschäftigte Einschließlich Beschäftigte in Altersteilzeit, ohne geringfügig Beschäftigte. 9 5

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