Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
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- Stanislaus Hoch
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1 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Abfallwirtschaft und Betriebe aw/al Merkblatt Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
2 Baudirektion 2/8 Einleitung / Grundlagen Zielpublikum: Gutachter, Fachfirmen/Sanierer, Entsorger Asbest-Arten Arten / Gesundheitsgefährdung Als Asbest bezeichnet man faserförmige Mineralien aus der Serpentin- und Amphibolgruppe. Der technisch meist verwendete Asbest ist Chrysotil (Weissasbest), ein Magnesiumsilikat. Asbest setzt bei mechanischer Beanspruchung grosse Mengen lungengängiger Fasern frei, die bösartigen Brust- und Bauchfellkrebs (malignes Mesotheliom) sowie Lungenkrebs verursachen können. Es gilt das Minimierungsgebot; die Eposition gegenüber Asbest sollte so niedrig wie möglich gehalten werden. Für die Beurteilung der Belastung mit lungengängigen Asbestfasern (LAF) sind folgende Werte von Bedeutung: MAK-Wert: 10ˈ LAF/m 3 ; Vorsorgewert: 1ˈ000 LAF/m 3, Hintergrundbelastung Schweiz <150 LAF/m 3. Asbest-Anwendungen / Zwischenlager Im Zeitraum wurden in der Schweiz 300ˈ000 bis 500ˈ t Asbest eingesetzt (grösste Mengen ). Der Einsatz erfolgte zu mehr als 90 % im Hochbau (Hauptanteil im Asbestzement); im Baukörper besteht auch heute noch ein grosses Zwischenlager. Die Restmenge wurde für eine Vielzahl von weniger langlebigen technischen Anwendungen eingesetzt. Gebäudecheck / Sanierungen / Umbau / Rückbau / Aufarbeitung In Gebäuden mit Baujahr vor ist mit asbesthaltigen Bauteilen en zu rechnen. Ein Gebäudecheck durch eine Fachfirma ergibt einen Überblick. Schwachgebundener Asbest ist in der Regel umgehend zu entfernen. Bei Umbauten wird empfohlen, die mit der Raumluft in Kontakt stehenden, nicht einbetonierten oder eingemauerten asbesthaltigen Materialien zu entfernen, für ein Minergie Eco- Zertifikat ist dies Pflicht. Um der Bauarbeiten-Verordnung gerecht zu werden sind Gebäudechecks (Schadstoffabklärungen) auch im Vorfeld von Rückbauarbeiten durchzuführen. Sämtliche asbest- haltigen Materialien sind vorgängig des Rückbaus zu entfernen. Asbestsanierungen sind gemäss EKAS-Richtlinie 6503 durchzuführen. Bei der mechanischen Aufarbeitung von Bauabfällen ist mit Asbest-Emissionen zu rechnen. Mit Material-Eingangskontrollen und geeigneten eigneten prozessspezifischen und arbeitshygienischen Massnahmen ist dem Rechnung zu tragen. Entsorgung Wichtige gesetzliche Bestimmungen Erlass USG (1983) Art. 30 Abs. 3 TVA (1990) Art. 9 Abs. 1 (AltlV Anh. 1) VeVA (2005) VVS ( ) Anh. 1 Ziff. 12 Anh. 1 Ziff. 31 Abs. 2 Bst. a Bestimmungen Abfälle müssen umweltverträglich entsorgt werden - Vermischungsverbot: asbesthaltige Abfälle sind separat zu erfassen - Asbestzement gilt als Bauabfall, er kann auf Inertstoffdeponien abgelagert werden - Reaktordeponien, Ausnahmebestimmung: Zulassung für Abfälle mit einem TOC >5 %, falls unlösliche Polymere und Einhaltung AltlV-Eluat Abfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern sind Sonderabfälle 1 Asbest schwachgebunden 1991; Asbest festgebunden 1994
3 Baudirektion 3/8 des weiteren sind folgende Erlasse von Belang: Erlass ChemRRV (2005) StoV ( ) Anh. 1.6 Anh. 3.3 Bestimmungen erweitertes Asbestverbot Asbestverbot (in Kraft seit 1989) LRV (1985) Anh. 1 Ziff. 83 Asbest gehört zu den krebserzeugenden Stoffen -> es gilt das Minimierungsgebot BauAV (2005) Arbeitgeber muss Gefahren ermitteln und Risiken für Mitarbeiter bewerten Meldepflicht für Sanierungsarbeiten UVG (1981) VUV (1983) Arbeitgeber muss Massnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten gem. Stand der Technik treffen Umgang mit asbesthaltigen Abfällen Asbesthaltige Materialien müssen so zurück gebaut, gesammelt, gelagert, transportiert und entsorgt werden, dass möglichst keine Asbestfasern frei gesetzt werden. Für schwach gebundenen Asbest werden in der Regel staubdicht verschliessbare, reissfeste Kunststoffsäcke mit der Aufschrift Achtung enthält Asbest, Gesundheitsgefährdung bei Einatmen von Asbestfeinstaub, Sicherheits- vorschriften beachten, verwendet. Asbestabfälle sind vor unsachgemässem Zugriff zu schützen. Abfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern sind Sonderabfälle und unterliegen dem VeVA Begleitscheinverfahren. Transporte von Asbest-Sonderabfällen (LVA-Codes S und S) haben gemäss ADR 2 /SDR 3 -Vorschriften zu erfolgen. Auf den Deponien wird in der Regel eine Mulde ausgehoben, die asbesthaltigen Abfälle werden eingebracht und mit asbestfreien Abfällen überdeckt, anschliessend wird verdichtet. Auf Reaktordeponien sind Abfälle mit einem organischen Anteil >5 % nur noch in Ausnahmefällen zugelassen. Die Ablagerung von schwachgebundenem Asbest (in Säcken) führt zu Problemen bei späteren Eingriffen in den Deponiekörper, bspw. zwecks Aufarbeitung von Deponiematerial. Erste Reaktordeponien haben die Ablagerung dieser Abfälle deshalb verboten. Abfallfraktionen und Entsorgungswege Abfallart Abfälle mit festgebundenem Asbest LVA-Code Entsorgungsweg anorganisch: - Asbestzement (Eternit) - Fensterglas mit Kittresten Inertstoffdeponie organisch 4 : - Bodenbeläge, einschichtig - Fensterkitt in Säcken - Altfenster mit Holzrahmen Reaktordeponie / (evtl. KVA) Reaktordeponie / (evtl. KVA) Aufarbeitung, separate Entsorgung der Fraktionen / (evtl. KVA) Abfälle mit schwachgebundenem Asbest anorganisch: Spritzasbest, Isolationsmaterial, Leichtbauplatten, S resp. Reaktordeponie (wenn möglich zementgebunden) organisch 5 : mehrschichtige Bodenbeläge, Holzzement, S Reaktordeponie reiner Asbest Asbestschnüre, Tetilien, Füllstoffe S Reaktordeponie (wenn möglich zementgebunden) 2 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse 3 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse vom 29. November 2002 (SR ) 4 organischer Anteil (TOC) >2 % 5 organischer Anteil (TOC) >5 %
4 Baudirektion 4/8 Die Verwertung asbesthaltiger Bauabfälle ist in der Schweiz verboten. KVA, welche die Bewilligung zur Entgegennahme von Abfällen mit LVA-Code besitzen, können gewisse Fraktionen annehmen. Die Abfälle sollen nach Möglichkeit direkt (nicht über den Shredder) dem Bunker zugeführt werden. Die Zürcher KVA nehmen keine asbesthaltigen Abfälle entgegen. Einzelne Ostschweizer KVA (Weinfelden, St. Gallen, Trimmis) nehmen diese Abfälle jedoch fallweise an. Aktuelle Entwicklungen Die Buchen AG, Basel, realisiert derzeit eine Anlage, in welcher Abfälle mit schwachgebundenem Asbest mit Zement verfestigt werden können (Ziele: Minimierung der Asbest-Emissionen, Herstellung eines Abfalls mit festgebundenem Asbest). Organische Abfälle (TOC > 5 %) mit schwach gebundenem Asbest sollen zukünftig (vorgängig der Einbindung) in speziellen Anlagen thermisch behandelt werden. Anschliessend ist eine Verfestigung mit Zement möglich. Bei genügend hohen Temperaturen und Verweilzeiten können Produkte hergestellt werden, die keine LAF mehr freisetzen. Entsprechende Anlagen stehen in der Schweiz allerdings derzeit nicht zur Verfügung. Vollzug Aufgaben der wichtigsten Akteure Inhaber / Bauherren Gebäudechecks (Gutachter beiziehen) Erstellung von Entsorgungskonzepten 6 vor Umbauten/Rückbauten falls notwendig Initiierung von Sanierungsarbeiten Arbeitgeber Ermitteln der Gefahren und Bewertung der Risiken für Mitarbeiter Treffen der Massnahmen zur Verhinderung von Berufskrankheiten gem. Stand der Technik Gutachter Gebäudechecks; Sanierungskonzepte; Fachbauleitungen, Asbest- Messungen (Raumluft) Sanierungsfirmen Asbest-Sanierungen; gesetzeskonforme Entsorgung der Abfälle Transporteure/ Entsorger Transporte gem. ADR/SDR-Vorschriften gesetzeskonforme Entsorgung der Abfälle Deponien Sicherstellen einer weitgehend emissionsfreien Einlagerung der asbesthaltigen Abfälle SUVA Präventionskampagnen Kontrolle der Einhaltung des Unfallversicherungsrechts Festlegen von Grenzwerten für Arbeitsplätze (MAK-Werte) Kontrolle des Umgangs mit Asbest am Arbeitsplatz Städte / Gdn. Sicherstellen der Wohnhygiene (z. B. bei Umnutzung Gewerbebauten) Kanton ZH AWEL Sicherstellen einer umweltverträglichen Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle (Vollzug VeVA, Erteilung v. LVA-Codes, Durchsetzung TVA) Führung des Spritzasbestkatasters 7, Information und Beratung Bund BAG Bereitstellen von Grundlagedokumenten zur Gesundheitsgefährdung Erarbeiten der notwendigen Erlasse im Bereich Gesundheit Abgabe von Empfehlungen zur Begrenzung oder Verhinderung gesundheitsgefährdender Epositionen BAFU Erarbeiten der notwendigen umweltrechtlichen Erlasse, Richtlinien und Vollzugshilfen; Erteilen von Ausfuhrbewilligungen für Sonderabfälle Beaufsichtigung des Vollzugs der ChemRRV, des Abfall- und Luftreinhalterechts 6 Im Rahmen der aktuellen TVA-Revision soll die Erstellung von Entsorgungskonzepten vor Rückbauten für die Bauherren verbindlich werden 7 Spritzasbest-Sanierungen Sanierungen im Kanton Zürich weitgehend abgeschlossen,, >95% des derzeit anfallenden schwachgebundenen Asbests betrifft andere Anwendungen
5 Organisationen, Verbände Baudirektion 5/8 Forum Asbest Schweiz (FACH) Das FACH ist eine Informationsplattform zum Thema Asbest. Träger des FACH sind die Bundesämter BAG 8, BAFU 9, SECO 10 und BBL 11, die armasuisse 12, kantonale Fachstellen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretungen. Das FACH fördert den Informationsaustausch und koordiniert Massnahmen zum Thema Asbest auf nationaler Ebene (vgl. Links). Schweizerischer Fachverband Gebäudeschadstoffe (FAGES) Plattform für Gebäudeschadstoff-Fachleute, Ansprechpartner für Behörden und Organisationen, aktiv in der Aus- und Weiterbildung sowie im Bereich Qualitätssicherung Vereinigung Asbest-Berater Schweiz (VABS) Verband von Fachleuten die Asbest-Untersuchungen, Beratung und Begleitung von Asbest- Sanierungen anbieten 8 Bundesamt für Gesundheit 9 Bundesamt für Umwelt 10 Staatssekretariat tssekretariat für Wirtschaft (Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz) 11 Bundesamt für Bauten und Logistik 12 Kompetenzzentrum für Beschaffung, Technologie, Immobilien sowie Geodaten des VBS
6 Baudirektion 6/8 Anhang Liste asbesthaltiger Abfälle Abfallart Abfälle mit festgebundenem Asbest anorganisch organisch 13 : Abfälle mit schwachgebundenem Asbest anorganisch organisch 1 : reiner Asbest anorganisch Beispiele - Asbestzement (Eternit: Platten, Schindeln, Rohre, Kabelkanäle, Brandschutzplatten, Blumenkisten, ) - Fensterglas mit Kittresten - Fliesen mit asbesthaltigem Kleber - Bodenbeläge, einschichtig (PVC-Fle-Platten, ) - PVC-Belagsbahnen - Fensterkitt in Säcken - Altfenster mit Holzrahmen - spezielle Schaumstoffe (z. B. Litafle) - IT-Dichtungen - Spritzasbest - Spritzputz - asbesthaltiger Gips (Rohrisolation) - Isolationsmaterial - Leichtbauplatten, Deckenplatten - Akustikplatten - Brandabschottung - Asbestkarton - Dichtungen - Antidröhnbeläge - Fliesenkleber-Fräsgut - mehrschichtige Bodenbeläge (Cushion-Vinyl, ) - Akustikdeckenplatten mit Holzfasern - Holzzement-Fräsgut - Rückstände Bodenbelagskleber - Rückstände Farbanstriche - Asbestschnüre - Tetilien, Gewebe - Füllstoffe Wichtig: Je nach Art des Umbaus / Rückbaus werden Materialien, welche im Rahmen des Gebäudechecks im intakten Gebäude als festgebundene asbesthaltige Materialien gelten, zu Abfällen mit schwachgebundenem Asbest (Bsp.: Holzzement-Belag / Holzzement-Fräsgut), d. h. zu Sonderabfall. In den Eco-bau-Empfehlungen Empfehlungen findet sich eine Liste mit Hinweisen auf häufige Asbest- Anwendungen resp. auf Bauteile die Asbest enthalten können (vgl. Literatur-Hinweise) 13 organischer Anteil (TOC) >2 %
7 Liste der Betriebe die im Kt. Zürich asbesthaltige Abfälle entgegen nehmen 1 Abfälle mit schwachgebundenem Asbest: Sonderabfälle (LVA-Codes: S, Dämmmaterial und S, Bauabfälle) Im Kanton Zürich besitzen 18 Betriebe die Bewilligung Abfälle mit freien oder sich frei setzenden Asbestfasern entgegen zu nehmen (Stand: 30. Oktober 2014) Sanierungsfirmen und Entsorger Firma Code 1706 Entsorgungsverfahren Achermann Revital AG, Kloten Agir AG, Unterengstringen Bruno Röllin AG, Regensdorf Cridec SA, Winterthur Hs. Mühle Recycling AG, Riet Immark AG, Regensdorf (Elektroschrott) J. Grimm AG, Oetwil am See KIBAG RE AG, Regensdorf / Bassersdorf RZO AG, Volketswil Schmid AG, Affoltern am Albis Schmid Transporte Niederglatt AG Schneider Umweltservice AG, Volketswil SOVAG, Obfelden Spaltag AG, Urdorf 01 05, D152, D153, D152, D152, D153, D152, D153, D152, D152 D152 D1, D152 Reaktordeponien Deponie / Betreiberin Code 1706 Entsorgungsverfahren Häuli, Lufingen / DHZ AG Chrüzlen, Oetwil am See / Wiedag Recycling und Deponie AG Riet, Winterthur / Stadt Winterthur Tambrig, Obfelden / Spross Ga-La Bau AG D1,, D152 D1 D1 D1 Baudirektion 7/8 Codes Entsorgungsverfahren D1: Ablagerungen : Zwischenlagern und Weiterleiten zur Ablagerung etc. D152: Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten zur Ablagerung etc. D153: Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten zur Ablagerung etc. 2 Bauabfälle mit festgebundenem Asbest (LVA-Code ) Im Kanton Zürich werden 4 Inertstoffdeponien betrieben, welche anorganische Bauabfälle mit festgebundenem Asbest LVA-Code (insbes. Asbestzement) entgegen nehmen können: Inertstoffdeponien Name Ort Bruni Pfungen Chrüzlen Egg, Oetwil am See Hardrütenen Weiach Schwanental Eglisau Betreiberin Eberhard Recycling AG, Kloten Wiedag Recycling und Deponie AG, Oetwil am See Weiacher Kies AG, Weiach Toggenburger AG, Winterthur
8 Aufarbeitung spezieller Fraktionen Baudirektion 8/8 Bsp. Altfenster mit asbesthaltigem Fensterkitt Gemäss den SUVA Factsheets Nrn kann asbesthaltiger Fensterkitt mit Stechbeitel resp. Spachtel (im Freien) oder mit wärmebasierten Verfahren durch Schreiner, Glaser oder Fachleute verwandter Berufe entfernt werden. Das Ausglasen von Fenstern sowie das Entfernen von asbesthaltigem Anschlagkitt kann instruierten Baufachleuten überlassen werden. Beim Entfernen von Kitt mit Handmaschinen, wie Fräsen, Sägen oder oszillierenden Messern, ist mit einer grossen Faser- freisetzung zu rechnen. Diese Arbeiten sind unter kontrollierten rten Bedingungen durch ein von der SUVA anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen ehmen auszuführen (vgl. entsprechende SUVA-Liste). Links Asbestsanierungsunternehmen, Merkblätter Laborliste Luftproben (Firmen, die Luftmessungen anbieten) Laborliste Materialproben (Firmen die Materialproben analysieren) Listen der Empfängerbetriebe für S und S Publikationen des Bundesamts für Gesundheit Abkürzungen USG Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 TVA Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 AltlV Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten vom 26. August 1998 VeVA Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 ChemRRV Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen vom 1. August 2005 LRV Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 BauAV Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung) vom 29. Juni 2005 UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten vom 19. Dezember 1983 Literatur Aeberhard M.: Thermal annealing studies of pure chrysotile and chrysotile containing waste, University of Fribourg (2008) AWEL: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle: Grundlagen, Messkampagnen auf KVA und Schlackeaufbereitungsanlagen (2014) Carbotech AG / OCH: Entwurf Richtlinie: Umgang mit schadstoffhaltigen Bauabfällen aus Instandsetzungs-, Umbau- und Rückbauvorhaben, Basel (8/2013) eco-bau: Eco-bau-Empfehlungen: Empfehlungen: Gesundheitsgefährdende Stoffe fe in bestehenden Gebäuden und bei Gebäudesanierungen (Gebäudecheck in Bauten mit Baujahr vor 1990), Zürich (3/2013) FACH: Asbest in Innenräumen Dringlichkeit von Massnahmen (7/2008) Suva: Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln, Was Sie in Recyclingbetrieben über Asbest wissen müssen, Broschüre (11/2014) Suva: Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien Übersicht der Massnahmen (3/2014) Suva: Schutzmassnahmen bei der Entsorgung von Abfall mit schwachgebundenem / festgebundenem Asbest auf der Deponie, Factsheets Nrn und (4/2013) Suva: Asbest-Standortbestimmung für Bauschutt-, Sperrgut- und Holzrecycling, Luzern (2012) Suva: Asbesthaltige Wand- und Bodenbeläge, Factsheets Nrn u (10/2012) Suva: Asbesthaltiger Fensterkitt, Factsheets Nrn (4/2012)
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