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1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung für Umwelt Boden und Wasser Stand: 10. September 2013 Standard-Pflichtenheft einer bodenkundlichen Baubegleitung Teil 2: Standard-Pflichtenheft zum Ausfüllen Ort, Datum :. Baugesuch Nr. :. Gemeinde :. Gesuchsteller :. Bauvorhaben :. Lage :. Zone :. 1. Detailliertes Pflichtenheft Das vorliegende Pflichtenheft soll als Vorlage dienen bei der Erstellung von projektbezogenen Pflichtenhefte für die BBB. Die BBB übernimmt insbesondere folgende Pflichten und Aufgaben: 1.1 Planung und Projektierung Erfassung der beanspruchten Flächen mit Protokollierung des Ausgangszustandes (Bodenkartierung, Spatenproben, Beprobung) und Beurteilung der Empfindlichkeit gegenüber mechanischen Einwirkungen (z.b. bei Vorverdichtungen, Verneässungen). Abklärungen über allfällige stoffliche Vorbelastungen (Bsp. Analysen nach VBBo entlang von Verkehrswegen). Definition von Schutzmassnahmen bei verdichtungsempfindlichen Böden und allfällige Projektanpassungen oder -änderungen.

2 Mitarbeit beim Submissionsverfahren: Erarbeitung von Vorgaben zu Maschinenlisten (geeignete Fahrwerke, Maschinengewicht und Bodenpressung) und lastverteilenden Massnahmen (z.b. Baggermatratzen). Bestimmung von bodenrelevanten Arbeitsgängen (z.b. Flächen des Eingriffes klein halten), von Zeitplänen, Schlechtwetterregelungen (Erstellung von Fahrpisten) und Regelungen über Baueinstellungen. Materialmanagement und Bodenbilanz: Planung des Bodenaushubes und der Triage, der Materialflüsse und der Zwischenlager (uneingeschränkte Weiterverwendung, eingeschränkte Weiterverwendung oder Entsorgung mit allfälliger Vorbehandlung). Sicherstellung des Informationsflusses: Erstellung eines Informationsflussdiagramms in welchem die Informationsabläufe geregelt und die zu informierende Stellen (z.b. Bauleitung, Bauherrschaft, Abteilung für Umwelt (AfU)) festgelegt sind. Orientierung der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter im Hinblick auf die vorgängige Begrünung offener Ackerflächen im Baubereich. 1.2 Bau und Eingriff Beurteilung der Ausführbarkeit bodenrelevanter Arbeiten im Bauprogramm: täglich oder nach Notwendigkeit. Eine Beurteilung ist auf jeden Fall nötig beim Beginn neuer Arbeitsschritte, bei der Beanspruchung neuer Flächen und bei Witterungsänderungen. In der Beurteilung muss klar festgelegt werden, bei welchen Saugspannungswerten die Bauarbeiten eingestellt und wenn diese wieder freigegeben werden können. Überwachung und Kontrolle der Bodenschutzmassnahmen gemäss einschlägigen Richtlinien und Normen und der Vollzugskontrolle der bodenrelevanten Auflagen der Baubewilligung. Einrichtung und Unterhalt von Messstationen zur laufenden Erfassung von Niederschlägen und Bodensaugspannungen zur Beurteilung des Maschineneinsatzes. Datenauswertung und Protokollierung z.h. von Bauleitung und AfU. Aktualisierung der Maschinenliste (Schema mit Interventionswerten für bodenrelevante Arbeiten, bei denen ein Befahren des Bodens mit Maschinen nicht bodenverträglich ist.). Information des Baustellenpersonals (Bauleitung und Maschinisten) über den praktischen Bodenschutz und die resultierenden Massnahmen auf der Baustelle. Beratung der Bauleitung und der Bauherrschaft in allen Fragen des Bodenschutzes: Ausscheidung geeigneter Flächen für Zwischenlager, Überwachung des Bodenabtrages, Formulierung von Bauvorgaben und Schutzmassnahmen für die Zwischenlagerung (Schütthöhen, Begrünung, Trennung der Böden, etc.). Teilnahme an allen bodenrelevanten Bausitzungen, selbständige Beobachtung des Zeitplanes, tägliche Präsenz vor Ort während bodenrelevanten Erdarbeiten und voraus-schauende Kontrolle in bodenrelevanten Phasen des Bauablaufes. Überwachung von Aushub, Zwischenlagerung und Entsorgung stofflich belasteter Böden. Erstellung eines Entsorgungsberichtes zuhanden der AfU. Periodische Protokollierung des Arbeitsfortschrittes und Information an AfU über den Bauablauf und die Einhaltung der Schutzmassnahmen während des Baus mittels Einreichung von Zwischenprotokollen und geführte Begehungen. 2 von 7

3 Spezielle Protokollierung von Verstössen gegen die Bodenschutzrichtlinien, bei welchen der Verdacht einer Bodenbeschädigung (physikalisch und / oder chemisch) besteht. Solche Vorkommnisse sind umgehend der Bodenschutzfachstelle zu melden. Fortlaufender Eintrag der betroffenen Flächen in einem separaten Rekultivierungsplan. Formulierung von schadenbehebenden Massnahmen. 1.3 Wiederherstellung und Abnahme Begleitung der Rekultivierung unter Beachtung der zulässigen Saugspannungen und der Maschinenliste. Abnahme der wiederaufgetragenen Bodenhorizonte: C-Boden (Rohplanie), B-Boden und A- Boden vor und nach der Ansaat (Werkabnahme). Bei den Abnahmen sind Bauleitung, Unternehmung, Bauherrschaft, Landeigentümer/Bewirtschafter und Abteilung für Umwelt nach Vereinbarung vertreten. Erstellung von Abnahmeprotokollen für jeden aufgetragenen Bodenhorizont. Begleitung von Massnahmen zur allfälligen Schadenbehebung (z.b. Lockerungen, Drainagen etc.). Qualitätsprüfungen von auf der Baustelle angelieferten Böden. Aufklärung der Bewirtschafter über die korrekte Folgebewirtschaftung zur Restrukturierung der wiederaufgebauten Böden (Saat-Mischungen, Befahren, Bodenbearbeitung, Schnittfolgen, freiwillig dokumentierte Selbstkontrolle, etc.). Die Folgebewirtschaftung beginnt im Jahr nach der Ansaat der definitiven Erstbegrünung und endet in der Regel nach 3 Jahren, maximal nach 8 Jahren. Schlussabnahme der wiederhergestellten Flächen nach Ablauf der Folgebewirtschaftung (in der Regel nach 3 Jahren) mit Vertretern der Unternehmung, der Bauherrschaft, der Landeigentümer/ Bewirtschafter, einem Pedologen und der AfU. Vergleich mit Ausgangszustand und Freigabe zur Nutzung. 1.4 Unterschriften Das ausgearbeitete Pflichtenheft ist für alle Beteiligten verbindlich. Die im Pflichtenheft aufgeführten Bestimmungen sind verpflichtend einzuhalten. Bodenkundliche Baubegleitung Bauherrschaft Ort/Datum. Ort/Datum. 3 von 7

4 2. Checkliste Das ausgearbeitete Pflichtenheft ist von der Bauherrschaft und der BBB zu unterzeichnen und für alle Beteiligten verbindlich. Die im Pflichtenheft aufgeführten Bestimmungen sind verpflichtend einzuhalten. Das Pflichtenheft ist vor Baubeginn durch die Abteilung für Umwelt zu genehmigen. 2.1 Planung und Projektierung Festlegen eines detaillierten Pflichtenhefts für die BBB Aufnahme des Ausgangszustandes (Planung und Beweissicherung) Bodenkartierung Erosionsrisikokarte der Projektfläche Verdichtungsempfindlichkeitskarte der Projektfläche (Darstellen der Belastbarkeit Abhängig von Bodentyp, Saugspannung, Maschinentyp) Spatenproben Infiltrationsversuche Beurteilung von allfälligen physikalischen und/oder stofflichen Vorbelastungen (Vernässungsstellen, Altlasten) Photodokumentation Qualitätskontrollen und QS-Plan Projektbezogene Bodenschutzmassnahmen Formulieren von projektspezifischen Bodenschutzmassnahmen (Zufahrts- und Baupisten, Baggermatratzen etc.) Teilnahme an bodenrelevanten Projektsitzungen Erdbewegungskonzept im Projektperimeter Konzept zur Untersuchung von Triage und Entsorgung des Bodenmaterials (bei Schadstoffbelastung) Zeitplan und räumliche Organisation des Bodenabtrags Abtragsmächtigkeiten und Kubatur des Bodenmaterials Zwischenlagerflächen (Grösse und Lage) Zwischenlagerunterhalt (Untergrundvorbereitung, Aufbau, Begrünung, Schnitt, Unkrautbekämpfung, Umzäunung) Zwischenlagerbezeichnung (Horizont, Herkunft, Begrünungstyp, Errichtungsdatum, Schadstoffbelastung, zuständige Bauführer und Maschinist etc.) Rekultivierungskonzept Zwischenlagerflächen Auftrag B-Boden mit Zwischenbegrünung Auftrag A-Boden mit definitiver Begrünung 4 von 7

5 2.1.4 Übernahmeprotokoll für unvorhergesehen beanspruchten Flächen Protokollierung des Ausgangszustandes (Beweissicherung) Zwischenprotokolle an AfU Beiträge an die Submissionsunterlagen Bodenschutzmassnahmen Vorgaben zum Maschineneinsatz und zu lastverteilenden Massnahmen bei bodenrelevanten Arbeiten Witterungsregelungen bei bodenrelevanten Arbeiten (inkl. Baustopp-Regelung) 2.2 Checkliste Bau und Eingriff Definition der Befugnisse gegenüber Baustellenpersonal Erarbeitung eines Organigramms (sofern nicht vorhanden) Regelung der Weisungsbefugnisse gegenüber Baustellenpersonal (Bauleitung, Bauführung, Poliere und weiteres Baupersonal) Präsenz auf der Baustelle, Teilnahme an Sitzungen etc. Regelung der Präsenz auf der Baustelle (z.b. mind. 1 x täglich während den bodenrelevanten Erdbauarbeiten) Regelung der Teilnahme an Bausitzungen (vor allem wenn bodenrelevante Erdbauarbeiten anstehen oder besprochen werden) Regelung der Erreichbarkeit der BBB bei nicht ganztäglicher Präsenz (z.b. telefonisch, Pikettdienst) Einführung des Baupersonals in den praktischen Bodenschutz auf der Baustelle Erläuterung der Bodenschutzmassnahmen Erstellung von Merkblättern Information über die Erreichbarkeit der BBB Journalführung (Beweissicherung) Bodenrelevante Anordnungen, Ausführungen und Qualitätskontrollen Fotodokumentation Protokollierung von Verstössen gegen die Bodenschutzrichtlinien Nachführung eines Rekultivierungsplans der beim Bau beschädigten Flächen 5 von 7

6 2.2.5 Entscheidungsgrundlagen für die Bauleitung Bereitstellen von Bodenschutzmassnahmen Bereitstellen von Erdbewegungskonzepten Installation von Tensiometerstation/en und Regenmessstation/en, periodische Wartung Erstellen einer Bodenempfindlichkeitskarte z.h. der Bauleitung Beratung und Begleitung der Bauleitung in bodenrelevanten Bauphasen Teilnahme an allen bodenrelevanten Bausitzungen Beurteilung (täglich oder nach Notwendigkeit) der Arbeitsschritte im Bauprogramm Anordnung allfälliger zusätzlicher Schutzmassnahmen Periodische Begehungen (min. 1 x täglich während bodenrelevanten Erdarbeiten) Erstellung von Baustellenprotokollen z. Hd. der Bauleitung Periodische Information der Fachstelle über Ablauf und Qualität der Umsetzung gemäss behördlichen Vorgaben Zwischenberichte z. Hd. der AfU Unregelmässigkeiten, unsachgemässer Umgang mit Boden und spez. Vorkommnisse umgehend der AfU melden 2.3 Checkliste Wiederherstellung / Abnahmen Abnahme nach Wiederauftrag der Bodenhorizonte C-Boden-Abnahme (Rohplanie-Abnahme) mit Protokollführung B-Boden-Abnahme mit Protokollführung A-Boden-Abnahme vor der Ansaat mit Protokollführung A-Boden-Abnahme nach angelaufener Ansaat mit Protokollführung Empfehlungen über die Zwischenbegrünung (z.b. Winterbegrünung) Empfehlungen über die Folgenutzung mit Verteilung von Merkblättern Schlussabnahme nach der Folgenutzung mit Protokollführung Vereinbaren einer angepassten Folgebewirtschaftung mit Eigentümern/ Bewirtschaftern 6 von 7

7 2.3.2 Anordnung von möglichen Massnahmen zur Schadensbehebung (falls notwendig) Lockerung (Tiefenlockerung, Abbruchlockerung) Zusätzliche Drainageleitungen Zufuhr von B- und/oder A-Boden Saatmischung mit Zusatz von tiefwurzelnden Pflanzen Dürrfutternutzung Keine Stickstoffdüngung, keine Gülle und kein Herbizideinsatz Keine Beweidung Kein Ackerbau Kein Befahren mit schweren Maschinen (nur im trockenen Zustand mit leichten Maschinen) Keinerlei Bodenbearbeitung Selbstkontrolle der Bewirtschafter mittels Bewirtschaftungsprotokollen Kontrolle und Archivierung der Protokolle Regelung der Erreichbarkeit der BBB bei Schwierigkeiten Schlussabnahme nach 8 Jahren: Abnahmen mit Vertretern der Fachstelle, Projektleitung, Bauleitung, Unternehmung, Bauherr und Eigentümer/Bewirtschafter Übernahmeprotokoll Anordnung von Massnahmen zur Behebung von Mängeln Vereinbarung von Entschädigung aufgrund von festgestellten Mängeln (z.b. Vernässungen) Berichterstattung: Schlussbericht z. Hd. Bauherrschaft, Bewilligungsbehörde und AfU 7 von 7

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