TV öd. Entgelttabellen TVöD Kommunen inkl. Sozialund Erziehungsdienst. Gültig ab 1. März 2016 und 1. Februar

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1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft // TARIFVERTRAG ÖFFENTLICHER DIENST // TV öd Entgelttabellen TVöD Kommunen inkl. Sozialund Erziehungsdienst Gültig ab 1. März 2016 und 1. Februar

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den Tarifabschluss vom 29. April 2016 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Bund und bei den Kommunen werden die Tabellenentgelte in zwei Schritten erhöht: Andreas Gehrke, rückwirkend zum 1. März 2016 Leiter des Arbeitsbereichs Tarif- und um 2,4 Prozent zum 1. Februar 2017 um weitere Beamtenpolitik 2,35 Prozent Die Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten werden in der gleichen Weise erhöht. Auszubildende erhalten zum 1. März 2016 eine Erhöhung um 35 Euro und zum 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro. Der Urlaubsanspruch für Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende wird von 28 Tagen auf 29 Tage im Jahr erhöht. Die Tariferhöhung kommt auch den Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst zugute. Ausgangspunkt ist die S-Tabelle vom 1. Juli 2015, durch die viele Beschäftigte eine bessere Eingruppierung und damit bereits eine Gehaltssteigerung erhalten haben. In diesem Faltblatt ist erstmals keine gesonderte Lehrertabelle mehr enthalten, da der frühere Tabellenabschlag für kommunale Lehrkräfte endgültig Geschichte ist. Alle Lehrkräfte werden jetzt nach der allgemeinen Entgelttabelle bezahlt. Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung zum 1. Januar 2017 wird die Entgeltgruppe 9 in drei Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c aufgespalten, wobei die Entgeltgruppe 9b der bisherigen Entgeltgruppe 9 entspricht. Neu sind die Tabellen für die Jahressonderzahlung, die als Kompensation für die neue Entgeltordnung leicht gekürzt wird. Konkret wird sie von 2016 bis 2018 eingefroren, also nicht erhöht. Zusätzlich wird sie ab 2017 um vier Prozentpunkte gesenkt. Die sich daraus ergebenden Prozentsätze für die Berechnung der Jahressonderzahlung haben wir für jedes Jahr gesondert abgedruckt. Gute Tarifabschlüsse sind keine Geschenke der Arbeitgeber, sondern Ergebnis gewerkschaftlicher Arbeit. Mitmachen lohnt sich! Frankfurt am Main, Juli 2016 Andreas Gehrke

3 Tabellenentgelt TVöD Kommunen (VKA) ab 1. März 2016 Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 EG 15 Ü* 5.459, , , , ,20 EG , , , , , ,60 EG , , , , , ,12 EG , , , , , , 82 EG , , , , , ,11 EG , , , , , ,18 EG , , , , , ,25 EG 9c** 2.897, , , , , ,12 EG 9b , , , , , ,78 EG 9a** , , , , , ,53 EG , , , , , ,59 EG , , , , , ,81 EG , , , , , ,91 EG , , , , , ,90 EG , , , , , ,03 EG , , , , , ,98 EG , , , , , ,38 EG , , , , ,38 * Diese Überleitungsgruppe gilt für aus der Vergütungsgruppe I des BAT/BAT-O übergeleitete Beschäftigte. ** Die Entgeltgruppen 9a und 9c treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Werte der bis dahin geltenden EG 9 entsprechen denen der EG 9b. ab 1. Februar 2017 Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 EG 15 Ü* 5.587, , , , ,42 EG , , , , , ,39 EG , , , , , ,61 EG , , , , , ,65 EG , , , , , ,59 EG , , , , , ,97 EG , , , , , , 35 EG 9c 2.965, , , , , ,46 EG 9b 2.711, , , , , ,39 EG 9a 2.711, , , , , ,28 EG , , , , , ,12 EG , , , , , ,99 EG , , , , , , 53 EG , , , , , ,67 EG , , , , , ,85 EG , , , , , , 35 EG , , , , , ,04 EG , , , , ,97 * Diese Überleitungsgruppe gilt für aus der Vergütungsgruppe I des BAT/BAT-O übergeleitete Beschäftigte. Jahressonderzahlung 2016 (in Prozent eines Monatsgehalts) Tarifgebiet West 2016 EG 1 bis 8 87,89 % EG 9 bis 12 78,13 % EG 13 bis 15 58,59 % Tarifgebiet Ost jeweils 75 % der West-Beträge Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Jahressonderzahlung 2017 (in Prozent eines Monatsgehalts) Tarifgebiet West 2017 EG 1 bis 8 82,05 % EG 9 bis 12 72,52 % EG 13 bis 15 53,43 % Tarifgebiet Ost jeweils 75 % der West-Beträge Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

4 Eingruppierung S-Tabelle Eingruppierung Die Eingruppierung in die Entgeltgruppen der S-Tabellen richtet sich nach folgenden Tätigkeitsmerkmalen (Auszug): Entgeltgruppe Tätigkeit als S 18 Leiter/in Kita (ab 180 Plätze), Leiter/in Erziehungsheim S 17 Leiter/in Kita (ab 130 Plätze) S 16 Leiter/in Kita (ab 100 Plätze) S 15 Leiter/in Kita (ab 70 Plätze) S 14 Sozialarbeiter/in mit Garantenstellung S 13 Leiter/in Kita (ab 40 Plätze) S 12 Sozialarbeiter/in mit schwieriger Tätigkeit S 11b Sozialarbeiter/in S 11a Stv. Leitung Behinderteneinrichtung S 10 nicht besetzt S 9 Leiter/in Kita, Koordinierende/r Erzieher/in, Heilpädgagog/in S 8b Erzieher/in mit schwieriger Tätigkeit S 8a Erzieher/in S 7 Gruppenleiter/in Werkstatt S 6 nicht besetzt S 5 nicht besetzt S 4 Kinderpfleger/in mit schwieriger Tätigkeit S 3 Kinderpfleger/in S 2 Beschäftigte als Kinderpfleger/in Entgelte im Praktikum Monatliches Praktikantenentgelt für: ab 1. März 2016 ab 1. Februar 2017 Kinderpfleger/innen 1.412, ,36 Erzieher/innen 1.467, ,02 Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen, Heilpädagog/innen 1.686, ,21 Für Praktikant/innen im Anerkennungsjahr/Berufspraktikum nach Abschluss der Fachhochschule bzw. Fachschule zur Erlangung der staatlichen Anerkennung.

5 Tabellenentgelt Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle) ab 1. März 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 S , , , , , ,29 S , , , , , ,66 S , , , , , ,78 S , , , , , ,65 S , , , , , ,02 S 13 Ü* 2.996, , , , , ,85 S , , , , , ,30 S , , , , , ,17 S 11b 2.780, , , , , ,04 S 11a 2.720, , , , , ,11 S , , , , , ,86 S , , , , , ,92 S 8b 2.539, , , , , ,92 S 8a 2.519, , , , , ,76 S , , , , , ,57 S 6 nicht besetzt S 5 nicht besetzt S , , , , , ,07 S , , , , , ,20 S , , , , , ,36 * Diese Überleitungsgruppe gilt für aus dem BAT/BAT-O übergeleitete Beschäftigte, denen am 31. Oktober 2009 eine Besitzstandszulage nach 9 TVÜ-VKA zustand und die seit 2009 in die Entgeltgruppe S 13 eingruppiert sind. ab 1. Februar 2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 S , , , , , , 3 4 S , , , , , ,93 S , , , , , ,01 S , , , , , ,56 S , , , , , ,74 S 13 Ü* 3.067, , , , , ,43 S , , , , , ,71 S , , , , , ,23 S 11b 2.845, , , , , ,84 S 11a 2.784, , , , , ,45 S , , , , , ,48 S , , , , , ,09 S 8b 2.599, , , , , ,09 S 8a 2.578, , , , , ,24 S , , , , , ,44 S 6 nicht besetzt S 5 nicht besetzt S , , , , , ,99 S , , , , , ,32 S , , , , , ,59 * Diese Überleitungsgruppe gilt für dem BAT/BAT-O übergeleitete Beschäftigte, denen am 31. Oktober 2009 eine Besitzstandszulage nach 9 zustand und die seit 2009 in die Entgeltgruppe S 13 eingruppiert sind. Jahressonderzahlung 2016 (in Prozent eines Monatsgehalts) Tarifgebiet West 2016 S 2 bis 9 87,89 % S 10 bis 18 78,13 % Tarifgebiet Ost jeweils 75 % der West-Beträge Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Jahressonderzahlung 2017 (in Prozent eines Monatsgehalts) Tarifgebiet West 2017 S 2 bis 9 82,05 % S 10 bis 18 72,52 % Tarifgebiet Ost jeweils 75 % der West-Beträge Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

6 Antrag auf Mitgliedschaft Bitte in Druckschrift ausfüllen Persönliches Online Mitglied werden Nachname (Titel) Vorname Straße, Nr. Postleitzahl, Ort Telefon / Fax Geburtsdatum Staatsangehörigkeit gewünschtes Eintrittsdatum bisher gewerkschaftlich organisiert bei von bis (Monat/Jahr) weiblich männlich Berufliches (bitte umseitige Erläuterungen beachten) Berufsbezeichnung (für Studierende: Berufsziel), Fachgruppe Diensteintritt / Berufsanfang Tarif- / Besoldungsgebiet Tarif- / Besoldungsgruppe Stufe seit monatliches Bruttoeinkommen (falls nicht öffentlicher Dienst) Betrieb / Dienststelle / Schule Träger des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Postleitzahl, Ort des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Beschäftigungsverhältnis: angestellt beamtet teilzeitbeschäftigt mit Std./Woche teilzeitbeschäftigt mit Prozent Honorarkraft beurlaubt ohne Bezüge bis in Rente/pensioniert im Studium Altersteilzeit in Elternzeit bis befristet bis Referendariat/Berufspraktikum arbeitslos Sonstiges Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag erkenne ich die Satzung der GEW an. Ort / Datum Unterschrift

7 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, Frankfurt a. M. Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzu ziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GEW auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber/in) Kreditinstitut (Name und BIC) I _ I I I I I IBAN Ort / Datum Unterschrift Die uns von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sind nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Daten trägern gespeichert und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Bitte senden Sie den aus gefüllten Antrag an den für Sie zu ständigen Landesverband der GEW bzw. an den Hauptvorstand. Vielen Dank Ihre GEW GEW Baden-Württemberg Silcherstraße Stuttgart Telefon: 0711/ Telefax: 0711/ info@gew-bw.de GEW Bayern Schwanthalerstraße München Telefon: 089/ Telefax: 089/ info@gew-bayern.de GEW Berlin Ahornstraße Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ info@gew-berlin.de GEW Brandenburg Alleestraße 6a Potsdam Telefon: 0331/ Telefax: 0331/ info@gew-brandenburg.de GEW Bremen Bahnhofsplatz Bremen Telefon: 0421/ Telefax: 0421/ info@gew-hb.de GEW Hamburg Rothenbaumchaussee Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ info@gew-hamburg.de GEW Hessen Zimmerweg Frankfurt Telefon: 069/ Telefax: 069/ info@gew-hessen.de GEW Mecklenburg- Vorpommern Lübecker Straße 265a Schwerin Telefon: 0385/ Telefax: 0385/ landesverband@gew-mv.de GEW Niedersachsen Berliner Allee Hannover Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ @gew-nds.de GEW Nordrhein-Westfalen Nünningstraße Essen Telefon: 0201/ Telefax: 0201/ info@gew-nrw.de GEW Rheinland-Pfalz Neubrunnenstraße Mainz Telefon: 06131/ Telefax: 06131/ gew@gew-rlp.de GEW Saarland Mainzer Straße Saarbrücken Telefon: 0681/ Telefax: 0681/ info@gew-saarland.de GEW Sachsen Nonnenstraße Leipzig Telefon: 0341/ Telefax: 0341/ gew-sachsen@t-online.de GEW Sachsen-Anhalt Markgrafenstraße Magdeburg Telefon: 0391/ Telefax: 0391/ info@gew-lsa.de GEW Schleswig-Holstein Legienstraße Kiel Telefon: 0431/ Telefax: 0431/ info@gew-sh.de GEW Thüringen Heinrich-Mann-Straße Erfurt Telefon: 0361/ Telefax: 0361/ info@gew-thueringen.de GEW-Hauptvorstand Reifenberger Straße Frankfurt a.m. Telefon: 069/ Telefax: 069/ info@gew.de GEW-Hauptvorstand Parlamentarisches Verbindungsbüro Berlin Wallstraße Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ parlamentsbuero@gew.de

8 IMPRESSUM Herausgeber: GEW-Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, Frankfurt, Tel.: , Fax: , Verantwortlich: Andreas Gehrke (V.i.S.d.P.); Redaktion: Oliver Brüchert; Gestaltung: Werbeagentur Zimmermann GmbH, Frankfurt, Druck: Druckerei Leutheußer, Coburg; Juli 2016 Die Entgelttabelle erhalten Sie im GEW-Shop ( Fax: ). Mindestbestellmenge 50 Stück. Einzelbestellungen über Ihren Landesverband. Artikelnr.: 2067

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