// TARIFVERTRAG DER LÄNDER//
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- Silke Dressler
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1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft // TARIFVERTRAG DER LÄNDER// Entgelttabellen TV-L ohne Hessen gültig ab 1. März 2015 und 1. März
2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Tarifabschluss vom 28. März 2015 werden die Tabellenentgelte der Landesbeschäftigten (außer Hessen) in zwei Schritten wie folgt erhöht: rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent und zum 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro. Die Tabellenentgelte der Auszubildenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden rückwirkend zum 1. März 2015 um 30 Euro und ab 1. März 2016 um weitere 30 Euro erhöht. Wir drucken in diesem Faltblatt die Entgelttabellen ab, die sich daraus ergeben. In diesem Faltblatt ist zum letzten Mal die Lehrertabelle enthalten, in die der Abschlag für die frühere kleine Lehrerzulage aus dem BAT eingerechnet ist. Bei der Einführung des TV-L 2006 hatte die GEW erreicht, dass dieser Tabellenabschlag in zehn Schritten abgeschmolzen wird: In den n 5 bis 8 um jeweils 6,40 Euro mit jedem Erhöhungsschritt und in den n 9 bis 13 um jeweils 7,20 Euro. Nach den Erhöhungsschritten in den Jahren 2015 und 2016 bleibt noch ein Abstand von 6,40 Euro in den n 5 bis 8 und von 7,20 Euro in den n 9 bis 13, der mit der nächsten Erhöhung dann Geschichte sein wird. Hinsichtlich der tariflichen Eingruppierung für Lehrer können wir Euch leider nichts anderes mitteilen als in den vorangegangenen Tarifrunden. Da es keine Einigung zwischen GEW und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gibt, findet sich dazu in diesem Faltblatt auch nichts. Die GEW hatte das Angebot der TdL abgelehnt, für 30,00 Euro Angleichungszulage ab 1. August 2016, auf die nur ein Teil der Lehrkräfte Anspruch gehabt hätte, für vier Jahre in die Friedenspflicht zu gehen. Weitere Informationen zum Tarifabschluss finden sich auf den Internetseiten der GEW unter Informationen zum Tarifabschluss in Hessen finden sich unter Wir hoffen, dass dieses Faltblatt den GEW-Mitgliedern und denen, die es werden wollen, hilfreich ist. Frankfurt am Main, Mai 2015 Andreas Gehrke
3 Tabellenentgelt TV-L ab 1. März 2015 (erhöht um 2,1 %) (Alle Beträge in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,28 Lehrkräfte in den n 5 bis 13 ab 1. März 2015 (Abschmelzungsbeträge gegenüber allgemeiner Tabelle) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 13* 3.423, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,36 * Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Ernennung zum Studienrat erfüllen oder im Arbeitsvertrag die allgemeine Zulage in Höhe von zuletzt ( ) 114,60 Euro vereinbart hatten, werden nach der Allgemeinen Entgelttabelle bezahlt. Ebenso Lehrkräfte in den n 14 und 15.
4 ab 1. März 2015 Überleitungsgruppen 13 Ü und 15 Ü ab 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 15 Ü 5.183, , , , ,05 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4a Stufe 4b Stufe 5 13 Ü 3.816, , , , ,81 Entgelte im Praktikum ab 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Sozialarbeiterin / des Sozialarbeiters der Sozialpädagogin / des Sozialpädagogen 1.653,54 der Heilpädagogin / des Heilpädagogen der Erzieherin / des Erziehers 1.428,26 der Kinderpflegerin / des Kinderpflegers 1.371,31 nzulagen ab 1. März 2015 Nr. der Zulage* Betrag 1 144, , , , , , , , , , ,43 * Die Nummern finden sich in Teil II der Entgeltordnung zum TV-L bei den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen.
5 Jahressonderzahlung 2015 in v. H. der Bemessungsgrundlage nach 20 Abs. 3 TV-L Tarifgebiet West Tarifgebiet Ost E1 bis E8 95% 76,2% E9 bis E11 80% 64% E12 bis E13 50% 46% E14 bis E15, E13 Ü, E15 Ü 35% 31% Jahressonderzahlung 2016 in v. H. der Bemessungsgrundlage nach 20 Abs. 3 TV-L Tarifgebiet West Tarifgebiet Ost E1 bis E8 95% 80,9% E9 bis E11 80% 68% E12 bis E13 50% 47% E14 bis E15, E13 Ü, E15 Ü 35% 32%
6 Tabellenentgelt TV-L ab 1. März 2016 (Alle Beträge in Euro) (erhöht um 2,3 %, mindestens aber um 75 Euro) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,28 Lehrkräfte in den n 5 bis 13 ab 1. März 2016 (Abschmelzungsbeträge gegenüber allgemeiner Tabelle) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 13* 3.510, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,76 * Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Ernennung zum Studienrat erfüllen oder im Arbeitsvertrag die allgemeine Zulage in Höhe von zuletzt ( ) 114,60 Euro vereinbart hatten, werden nach der Allgemeinen Entgelttabelle bezahlt. Ebenso Lehrkräfte in den n 14 und 15.
7 ab 1. März 2016 Überleitungsgruppen 13 Ü und 15 Ü ab 1. März 2016 bis 31. Dezember 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 15 Ü 5.302, , , , ,98 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4a Stufe 4b Stufe 5 13 Ü 3.904, , , , ,43 Entgelte im Praktikum ab 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Sozialarbeiterin / des Sozialarbeiters der Sozialpädagogin / des Sozialpädagogen 1.683,54 der Heilpädagogin / des Heilpädagogen der Erzieherin / des Erziehers 1.458,26 der Kinderpflegerin / des Kinderpflegers 1.401,31 nzulagen ab 1. März 2016 Nr. der Zulage* Betrag 1 147, , , , , , , , , , ,66 * Die Nummern finden sich in Teil II der Entgeltordnung zum TV-L bei den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen.
8 Antrag auf Mitgliedschaft Bitte in Druckschrift ausfüllen Persönliches Online Mitglied werden Nachname (Titel) Vorname Straße, Nr. Postleitzahl, Ort Telefon / Fax Geburtsdatum Nationalität gewünschtes Eintrittsdatum bisher gewerkschaftlich organisiert bei von bis (Monat/Jahr) weiblich männlich Berufliches (bitte umseitige Erläuterungen beachten) Berufsbezeichnung (für Studierende: Berufsziel), Fachgruppe Diensteintritt / Berufsanfang Tarif / Besoldungsgebiet Tarif / Besoldungsgruppe Stufe seit monatliches Bruttoeinkommen (falls nicht öffentlicher Dienst) Betrieb / Dienststelle / Schule Träger des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Postleitzahl, Ort des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Beschäftigungsverhältnis: angestellt beamtet teilzeitbeschäftigt mit Std./Woche teilzeitbeschäftigt mit Prozent Honorarkraft beurlaubt ohne Bezüge bis in Rente/pensioniert im Studium Altersteilzeit in Elternzeit bis befristet bis Referendariat/Berufspraktikum arbeitslos Sonstiges Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag erkenne ich die Satzung der GEW an. Ort / Datum Unterschrift
9 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, Frankfurt a. M. Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzu ziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GEW auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Kreditinstitut (Name und BIC) I _ I I I I I IBAN Ort / Datum GEW Baden-Württemberg Silcherstraße Stuttgart Telefon: 0711/ Telefax: 0711/ info@gew-bw.de Unterschrift Die uns von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sind nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Daten trägern gespeichert und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Bitte senden Sie den aus gefüllten Antrag an den für Sie zu ständigen Landesverband der GEW bzw. an den Hauptvorstand. Vielen Dank Ihre GEW GEW Hessen Zimmerweg Frankfurt Telefon: 069/ Telefax: 069/ info@gew-hessen.de GEW Sachsen Nonnenstraße Leipzig Telefon: 0341/ Telefax: 0341/ gew-sachsen@t-online.de GEW Bayern Schwanthalerstraße München Telefon: 089/ Telefax: 089/ info@gew-bayern.de GEW Berlin Ahornstraße Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ info@gew-berlin.de GEW Brandenburg Alleestraße 6a Potsdam Telefon: 0331/ Telefax: 0331/ info@gew-brandenburg.de GEW Bremen Bahnhofsplatz Bremen Telefon: 0421/ Telefax: 0421/ info@gew-hb.de GEW Hamburg Rothenbaumchaussee Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ info@gew-hamburg.de GEW Mecklenburg- Vorpommern Lübecker Straße 265a Schwerin Telefon: 0385/ Telefax: 0385/ landesverband@gew-mv.de GEW Niedersachsen Berliner Allee Hannover Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ @gew-nds.de GEW Nordrhein-Westfalen Nünningstraße Essen Telefon: 0201/ Telefax: 0201/ info@gew-nrw.de GEW Rheinland-Pfalz Neubrunnenstraße Mainz Telefon: 06131/ Telefax: 06131/ gew@gew-rlp.de GEW Saarland Mainzer Straße Saarbrücken Telefon: 0681/ Telefax: 0681/ info@gew-saarland.de GEW Sachsen-Anhalt Markgrafenstraße Magdeburg Telefon: 0391/ Telefax: 0391/ info@gew-lsa.de GEW Schleswig-Holstein Legienstraße Kiel Telefon: 0431/ Telefax: 0431/ info@gew-sh.de GEW Thüringen Heinrich-Mann-Straße Erfurt Telefon: 0361/ Telefax: 0361/ info@gew-thueringen.de GEW-Hauptvorstand Reifenberger Straße Frankfurt a.m. Telefon: 069/ Telefax: 069/ info@gew.de GEW-Hauptvorstand Parlamentarisches Verbindungsbüro Berlin Wallstraße Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ parlamentsbuero@gew.de
10 IMPRESSUM Herausgeber: GEW-Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, Frankfurt, Tel.: , Fax: , Verantwortlich: Andreas Gehrke (V.i.S.d.P.); Redaktion: Dagmar Roselieb; Gestaltung: Werbeagentur Zimmermann GmbH, Frankfurt, Druck: Druckerei Leutheußer, Coburg; Juli 2015 Die Entgelttabelle erhalten Sie im GEW-Shop ( Fax: ). Mindestbestellmenge 50 Stück. Einzelbestellungen über Ihren Landesverband. Artikelnr.: 1197
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