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1 Gebührentabelle (Stand ) Alle hier aufgeführten Gebühren sind Bruttopreise. Diese gelten bei Anwendung der Differenzbesteuerung. Hinweis: Kein Mehrwertsteuerausweis. Differenzbesteuerung nach 25a UStG wird angewendet. Alle Länder außerhalb der EU sind aus steuerlicher Sicht Drittländer; in diesem Fall entfällt die Bezahlung der Mehrwertsteuer. Käufer aus Drittländern müssen die gelieferten Leistungen und/oder Waren dann gegebenenfalls vor Ort verzollen und versteuern. Es gibt Ausnahmen, so zählen die Kanarischen Inseln zum Beispiel als Drittland (so genannte EU-Sonderzone). Für Unternehmer, die zu gewerblichen Zwecken bei Auctionata eingekauft haben, gilt, dass Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen innerhalb der EU von der Entrichtung einer Umsatzsteuer befreit sind, wenn der Käufer durch seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer nachweist, dass er die jeweils fällige Umsatzsteuer in seinem Heimatland bezahlt. I. Onlineshop Der im Onlineshop angegebene Preis je Ware enthält das Käuferaufgeld, gegebenenfalls den Beitrag zur Folgerecht sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Auctionata berechnet zusätzlich zum vorgenannten Preis Versand- und Transportversicherungskosten (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer). Der Gesamtpreis inklusive Versand- und Transportversicherungskosten wird dem Kunden auf der Bestellseite deutlich mitgeteilt, d.h. vor der Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung wird dem Kunden der Kaufpreis inklusive Käuferaufgeld, Versand- und Transportversicherungskosten, gegebenenfalls Beitrag zum Folgerecht sowie gesetzlicher Umsatzsteuer bekannt gegeben. Hinweis: Kein Mehrwertsteuerausweis. Differenzbesteuerung nach 25a UStG wird angewendet. B. Bestandteile des Kaufpreises 1. Käuferaufgeld Der im Onlineshop genannte Preis je Ware enthält das Käuferaufgeld in Höhe von 29,75% (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer). 2. Beitrag zum Folgerecht Hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung zur Folgerechtsabgabe im Kunsthandel gilt: Durch die Mitgliedschaft von Auctionata in der AV Kunst wird der an diese zu leistende Abgabensatz von derzeit 2,1% auf den Umsatz mit Bildender Kunst und Fotografie anteilig dem Käufer als Teil des Kaufpreises in Rechnung gestellt. Der im Onlineshop genannte Preis je Ware enthält daher - soweit die Ware als Werk der bildenden Kunst oder Fotografie, welches seit dem 1. Januar 1900 geschaffen wurde, eingeordnet wurde - einen anteiligen Beitrag (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) zum Folgerecht. Auctionata führt den Beitrag zum Folgerecht ordnungsgemäß ab. 3. Versand- und Transportversicherungskosten Zu dem im Onlineshop genannten Preis je Ware werden zusätzlich Versand- und Transportversicherungskosten berechnet. Für diese Kosten gilt folgendes: Die Höhe der Versand- und Transportversicherungskosten werden für jede Ware durch das Klicken des Info- Buttons beim Text im Angebot "Kaufpreis inkl. aller Steuern und Abgaben, zzgl. Fracht- Liefer- und Zustellkosten" angezeigt. Bei dem Einkauf von mehreren Waren, gilt folgende Regel: 2-3 Artikel: Sie bezahlen 1x die für das größte Objekt gültige Versandpauschale Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel 1

2 4-7 Artikel: Sie bezahlen 2 x die für das größte Objekt gültige Versandpauschale 8-15 Artikel: Sie bezahlen 3 x die für das größte Objekt gültige Versandpauschale Ab 15 Artikeln geht es dann wie oben in 5er Schritten weiter! C. Lieferungen in das Nicht-EU Ausland Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an. Weitere Informationen zu Zöllen können beispielsweise hier eingesehen werden: D. Verzugszinsen hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis von Käufern, die Verbraucher sind, während des Verzuges in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (gem. gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank) zu verzinsen. Bei einem Unternehmer beträgt die Verzinsung während des Verzuges 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Die Verzinsung erfolgt per Anno und wird kontokurrent verrechnet. E. Lagerungsgebühr Für den Fall, dass der Käufer sich in Zahlungs- oder Annahmeverzug befindet, kann Auctionata ab Verzugsbeginn folgende Lagerungsgebühren berechnen: 2,38 % (2,0 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) des angegebenen Preises pro Ware je angefangenen Kalendermonat. hiervon unberührt. Der Käufer gerät mit der Annahme in Verzug, wenn er die gekaufte Ware nicht zum vereinbarten Termin abholt. II. Versteigerung Die im Versteigerungskatalog genannten Preise ( Startpreise ) enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir das Käuferaufgeld, gegebenenfalls der Beitrag zum Folgerecht, die Versand- und Transportversicherungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer. Die auf die Waren während einer Versteigerung abgegebenen Gebote beziehen sich auf einen Preis ohne Käuferaufgeld, Beitrag zum Folgerecht, Versand- und Transportversicherungskosten und gesetzliche Umsatzsteuer. D.h. auf den Preis, der durch den Zuschlag festgelegt wird, berechnen wir zusätzlich das Käuferaufgeld, gegebenenfalls den Beitrag zum Folgerecht, die Versand- und Transportversicherungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinweis: Kein Mehrwertsteuerausweis. Differenzbesteuerung nach 25a UStG wird angewendet. Bei Objekten, die der Regelbesteuerung unterliegen, fällt auch auf den Hammerpreis die gesetzliche Umsatzsteuer an. Diese Objekte sind im Auktionskatalog und auf der Webseite durch einen Hinweis in der Beschreibung erkenntlich. Die enthaltene Umsatzsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen. Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel 2

3 B. Bestandteile des Kaufpreises 1. Käuferaufgeld Der im Versteigerungskatalog genannte Preis ( Startpreis ) je Ware enthält nicht das Käuferaufgeld inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieses gilt auch für den Preis, der durch den Zuschlag festgelegt wird. Das Käuferaufgeld wird daher zusätzlich berechnet. Die Höhe des Käuferaufgelds berechnet sich wie folgt: Bei einem Zuschlagspreis bis ,00 Euro: 29,75% (inkl. gesetzl. USt.) zwischen ,01 Euro und ,00 Euro 29,75% (inkl. gesetzl. USt.) für den (Teil-)Betrag in Höhe von ,00 Euro 23,80% (inkl. gesetzl. USt.) für den (Teil-)Betrag zwischen ,01 Euro und ,00 Euro ab ,01 Euro 29,75% (inkl. gesetzl. USt.) für den (Teil-)Betrag in Höhe von ,00 Euro 23,80% (inkl. gesetzl. USt.) für den (Teil-)Betrag zwischen ,01 Euro und ,00 Euro 17,85% (inkl. gesetzl. USt.) für den (Teil-)Betrag beginnend mit ,01 Euro Das Käuferaufgeld für Classic Cars beträgt 23,80% (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). 2. Beitrag zum Folgerecht Hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung zur Folgerechtsabgabe im Kunsthandel gilt: Durch die Mitgliedschaft von Auctionata in der AV Kunst wird der an diese zu leistende Abgabensatz von derzeit 2,1% auf den Umsatz mit Bildender Kunst und Fotografie anteilig dem Käufer zuzüglich zum Zuschlagspreis in Rechnung gestellt. Auctionata berechnet daher beim Kauf einer Ware - soweit die Ware als Werk der bildenden Kunst oder Fotografie, welches seit dem 1. Januar 1900 geschaffen wurde, eingeordnet wurde - zusätzlich einen anteiligen Betrag in Höhe von derzeit 2.1% des Zuschlagspreises (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) als pauschalisierten Beitrag zum Folgerecht. Auctionata führt den Beitrag zum Folgerecht ordnungsgemäß ab. 3. Versandkosten Zu dem Zuschlagspreis werden zusätzlich Versandkosten berechnet. Die Versandkosten berechnen sich bis zu einem vorgenannten Preis in Höhe von Euro wie folgt: Tabelle Versandkosten Für einen Preis über Euro werden die Kosten auf Anfrage mitgeteilt. Bei dem Einkauf von mehreren Waren, können auf Anfrage Waren soweit möglich zusammen verpackt werden, um einen kostengünstigeren Versand der Waren zusammen zu ermöglichen. 4. Transportversicherungskosten Zum Zuschlagspreis werden zusätzlich Transportversicherungskosten berechnet. Die Transportversicherungskosten berechnen sich bis zum Zuschlagspreis in Höhe von Euro wie folgt: 2, 98% (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer in Höhe von 19%) des Kaufpreises, der das Käuferaufgeld inkl. gesetzl. Umsatzsteuer in Höhe von 19%) enthält. Für einen Preis über Euro werden die Kosten auf Anfrage mitgeteilt. Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel 3

4 C. Verzugszinsen hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis von Käufern, die Verbraucher sind, während des Verzuges in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (gem. gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu verzinsen. Bei einem Unternehmer beträgt die Verzinsung während des Verzuges 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Die Verzinsung erfolgt per Anno und wird kontokurrent verrechnet. D. Lieferungen in das Nicht-EU Ausland Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an. Weitere Informationen zu Zöllen können beispielsweise hier eingesehen werden: E. Aufwandspauschale für den Fall der Stornierung von schriftlichen Kaufaufträgen und Geboten per Telefon Auctionata berechnet als Aufwandspauschale 119,00 Euro (100 Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) pro im Auftragsformular angegebener Ware für den Fall, dass die Stornierung bis zu 72 Stunden vor Auktionsbeginn erfolgt. Auctionata berechnet als Aufwandspauschale 238,00 Euro (200 Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) pro im Auftragsformular angegebener Ware für den Fall, dass eine Stornierung zulässiger Weise (im Ermessen von Auctionata) später als 72 Stunden vor Auktionsbeginn sowie nach Auktionsbeginn erfolgt. F. Lagerungsgebühr Für den Fall, dass der Käufer sich in Zahlungs- oder Annahmeverzug befindet, kann Auctionata ab Verzugsbeginn folgende Lagerungsgebühr berechnen: 2,38 % (2,0 % zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) vom Zuschlagspreis pro Ware je angefangenen Kalendermonat. hiervon unberührt. Der Käufer gerät mit der Annahme in Verzug, wenn er die gekaufte nicht zum vereinbarten Termin abholt. III. Schätzungen Bei Auctionata können Sie Ihre ersten fünf Objekte kostenlos schätzen lassen. Falls Sie mehr als fünf Objekte schätzen lassen wollen, eine Hinterlassenschaft oder eine Sammlung haben, deren Wert Sie kennen wollen, können Sie die Schätzung ebenfalls kostenfrei und unverbindlich anfragen. Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, ob eine solche Schätzung mit Gebühren verbunden ist oder nicht. Wenn Sie sich entscheiden, von uns geschätzte Objekte bei Auctionata verkaufen zu wollen und die Objekte innerhalb eines Jahres nach der Schätzung einliefern, dann ist die Schätzung dieser Objekte ebenfalls kostenlos. Die Höhe der Schätzungsgebühr richtet sich danach, ob die zu schätzenden Objekt an Auctionata übergeben werden oder nicht. Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel 4

5 B. Schätzungsgebühr (die Objekte werden an Auctionata übergeben) 1. Schätzungsgebühr Für die Einholung von kostenpflichtigen Schätzungen erhebt Auctionata folgende Vergütungssätze: Anzahl 10 Exponate Vergütungssätze 119 Euro (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) pauschal + 59,50 Euro (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) je angefangene 30 Minuten Leistungszeit > 10 Exponate 119 Euro (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) pauschal + 2,38 % (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) vom berechneten Mittelwert der Schätzpreise sämtlicher Exponate 2. Transport- und Transportversicherungskosten Für den Transport der Waren zu Auctionata wegen einer Schätzung gilt, dass der Einlieferer die Transportund Transportversicherungskosten selbst zu tragen hat. Wenn schriftlich vereinbart wird, dass Auctionata den Transport für den Einlieferer organisiert, werden Transport- und Transportversicherungskosten berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollte nach einer Schätzung Auctionata dem Kunden den Abschluss eines Einlieferungsvertrages anbieten und der Kunde lehnt den Abschluss ab, hat er ebenfalls die Kosten für den Rücktransport zu tragen. Auch in diesem Fall, kann soweit schriftlich vereinbart Auctionata den Transport für den Einlieferer organisieren. Dann werden die Transport- und Transportversicherungskosten berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Transport- und Transportversicherungskosten berechnen sich wie folgt: a. Transportkosten Die Transportkosten berechnen sich wie folgt: Tabelle Versandkosten b. Transportversicherungskosten 2, 98% (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) des idealen Schätzpreises. C. Schätzungsgebühr (die Objekte werden an Auctionata nicht übergeben) Für die Einholung von kostenpflichtigen Schätzungen erhebt Auctionata folgende Vergütung: 15 Euro (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) pro Schätzung. D. Verzugszinsen Ein Auftraggeber gerät mit seiner Zahlung in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung noch nicht bezahlt hat, wobei der Zeitpunkt des Kontoeingangs bei Auctionata gilt. 286 Abs. 4 BGB bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die Schätzungsgebühr von Auftraggebern, die Verbraucher sind, während des Verzuges in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (gem. gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank) zu verzinsen. Bei einem Unternehmer beträgt die Verzinsung während des Verzuges 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel 5

6 IV. Einlieferungen für die Versteigerung und den Onlineshop (die Kommissionsgüter werden an Auctionata übergeben) Sämtliche Gebühren für Einlieferer werden im jeweiligen Einlieferungsvertrag vertraglich festgehalten. Die Angaben im Einlieferungsvertrag haben im Zweifel Vorrang gegenüber den hier angegebenen Preisen. Die aufgeführten Gebühren gelten für private Einlieferer und werden als Bruttopreise angegeben. Für gewerbliche Einlieferer aus Deutschland, der Europäischen Union und Drittländern gelten hinsichtlich der Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer Sonderbestimmungen, die in den jeweiligen Typen des Einlieferungsvertrages angegeben werden. B. Verkäuferabgeld Das an Auctionata zu zahlende Verkäuferabgeld berechnet sich wie folgt: a) Bei einem über den Onlineshop verkauften Kommissionsgut beträgt das Verkäuferabgeld 23,80% des Schätzpreises je Kommissionsgut. b) Bei einem über eine Auktion verkauften Kommissionsgut beträgt das Verkäuferabgeld 23,80% des Zuschlagpreises. C. Sonstige Aufwendungen Zahlungsforderungen gegenüber dem Einlieferer wegen sonstigen Aufwendungen wie bspw. Spesen, wenn Auctionata den Einlieferer an dessen Sitz aufsucht, entstehen nur nach schriftlicher Vereinbarung (bspw. durch Festlegung auf der Übergabeliste oder per ) zwischen Auctionata und dem Einlieferer. D. Transportkosten und Transportversicherung Der Einlieferer hat die Kommissionsgüter auf eigene Kosten und Gefahr zu Auctionata zu bringen. In jedem Fall kann ein versicherter Transport durch Auctionata vom Einlieferer beauftragt werden. Auctionata berechnet hierbei die Transportkosten sowie Kosten der Transportversicherung wie folgt: a. Transportkosten Tabelle Versandkosten b. Transportversicherung 2, 98% (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) des Schätzpreises je Kommissionsgut. E. Aufwandsentschädigung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Die Aufwandsentschädigung bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung berechnet sich wie folgt: a. Nach Vertragsschluss und vor Übergabe der Kommissionsgüter an Auctionata 11,90 % vom Schätzpreis je (nichtübergebenen) Kommissionsgut. b. Nach Vertragsschluss, nach Übergabe der Kommissionsgüter an Auctionata und während des ersten Verkaufszeitraums 29,75 % vom Schätzpreis je Kommissionsgut. c. Nach Vertragsschluss, nach Übergabe der Kommissionsgüter an Auctionata und während zweiten Verkaufszeitraums 4,76 % vom Schätzpreis je Kommissionsgut. Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel 6

7 F. Lagerungskosten Die Lagerungskosten betragen pro Monat 2,38 % des Schätzpreises je Kommissionsgut. G. Verzugszinsen Der Einlieferer gerät mit seiner Zahlung in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung noch nicht bezahlt hat, wobei der Zeitpunkt des Geldeingangs auf das Konto von Auctionata gilt. 286 Abs. 4 BGB bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug ist der vom Einlieferer geschuldete Betrag in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (gem. gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank) zu verzinsen. Bei einem Unternehmer beträgt die Verzinsung während des Verzuges 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz. 4. Beitrag zum Folgerecht Hinsichtlich der Verpflichtung des Einlieferers zur Folgerechtsabgabe gem. 26 UrhG gilt, dass Auctionata diese infolge ihrer Mitgliedschaft in der AV Kunst für den Einlieferer abführt. Hierdurch wird der Einlieferer von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Folgerechtsabgabe befreit. Den infolge der Mitgliedschaft in der AV Kunst pauschalisierte Abgabensatz stellt Auctionata dem Käufer als Teil des Kaufpreises in Rechnung. Auctionata wird die in Rechnung gestellten Beträge treuhänderisch verwalten und ordnungsgemäß an die AV Kunst abführen. Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christian Nagel 7

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