Merkblatt zur Selektion von der Primarschule in die Sekundarschule

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1 Merkblatt zur Selektion von der Primarschule in die Sekundarschule Basel, 20. März 2014 Dieses Merkblatt richtet sich an alle Primarschullehrpersonen der fünften und sechsten Primarschulklassen, die in den nächsten Jahren zum ersten Mal die Selektion gemäss neuer Schullaufbahnverordnung durchführen. Es ergänzt die Vorgaben und Erläuterungen im Porträt Schullaufbahn (S. 9-10) und in der Handreichung Schullaufbahn, Mappe B (S ). Die Unterlagen wurden den Lehrpersonen verteilt und sind unter zu finden. Kurz gesagt erfolgt die Einteilung von der Primarschule in die drei Leistungszüge der Sekundarschule wie folgt: Die Selektion wird durch die Lehrpersonen vorgenommen. In beiden Semesterzeugnissen wird mithilfe einer Formel ein Notenwert errechnet. Abhängig von der Höhe des Notenwerts erhalten die Schülerinnen und Schüler in jedem Zeugnis eine Berechtigung für den Leistungszug A, E und/oder P. Je nachdem, ob in beiden oder nur in einem Zeugnis die gewünschte Berechtigung erreicht wurde, kann provisorisch oder definitiv in diesen Leistungszug übergetreten werden. Wer mit der Berechtigung nicht einverstanden ist, kann im Sommer eine freiwillige Aufnahmeprüfung absolvieren (Details siehe Auszug aus Handreichung Schullaufbahn, Mappe B im Anhang). Zuteilung auf die Standorte Die Eltern können bei der Anmeldung zur Sekundarschule drei Standorte nennen, an denen die Schülerinnen und Schüler künftig zur Schule gehen möchten. Nach Möglichkeit werden die Präferenzen bei der Zuteilung auf die zehn Sekundarschulstandorte berücksichtigt. Diese wird von der Volksschulleitung vorgenommen. Sie muss sicherstellen, dass jede Schule in jedem Jahrgang alle drei Leistungszüge führt und dass der Schulraum an den Standorten gleichmässig ausgelastet wird. Der Zuteilungsentscheid wird den Eltern Ende März mitgeteilt. Eine Einteilung in den E- oder P- Zug aufgrund des zweiten Semesterzeugnisses oder der freiwilligen Aufnahmeprüfung wirkt sich in der Regel nicht auf die Standortzuteilung aus. Welche Prämissen gelten für die Selektion? - Das Erziehungsdepartement hat Richtwerte festgelegt, wonach im kantonalen Durchschnitt eine möglichst gleichmässige Verteilung der Leistungszüge angestrebt wird. - Die Berufsbildung soll gestärkt werden. Im Selektionsverfahren und vor allem im Standortgespräch der sechsten Klasse zeigt die Lehrperson Wege in die Berufsbildung auf. - Die Lehrpersonen führen die Beurteilung und Selektion nach Vorschrift der Schullaufbahnverordnung durch. - Die Beurteilung der Lehrpersonen richtet sich nach sachlichen Kriterien aus und ist nachvollziehbar. Sie tauschen sich über ihre Beurteilung aus und sprechen untereinander ab, wann eine Leistung hervorragend, gut oder ungenügend ist und welche Noten sie dafür setzen. - Die Erwartungen der Eltern sollen keinen Einfluss auf die Notengebung haben. Seite 1/6

2 Von hoher Wichtigkeit ist die Verständigung über die Beurteilungspraxis. Sie führt zu einer gewissen "Eichung", sodass die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler weniger unterschiedlich ausfällt je nach Lehrpersonen und Standort: - Lehrpersonen verständigen sich an ihren Schulen in Teams über ihre Beurteilungspraxis und tauschen Aufgaben und ganze Prüfungen aus. - Ein standortübergreifender Austausch über die Selektion kann über die Fachkonferenzen erfolgen, vorab am jährlichen Treffen der Fachkonferenzen im Herbst. - An jedem Schulstandort gibt es mindestens eine für Beurteilung beauftragte Lehrperson oder Schulleitungsperson. Diese ist Ansprechperson für alle Fragen der Schullaufbahnverordnung auch der Selektion. Der Beauftragte für die Beurteilung hat eine Übersicht über alle Materialien, die zur Unterstützung der Selektion dienen. - Die Fachexpertinnen und Fachexperten des Instituts Weiterbildung an der Pädagogischen Hochschule der FHNW vermitteln im Rahmen der Weiterbildung zur Schullaufbahnverordnung, was für die Selektion und die kompetenzorientierte Beurteilung wichtig ist und wie sie durchgeführt werden kann. (Holangebot unter - Die Fachexpertinnen und Fachexperten des PZ.BS können im Austausch mit den Lehrpersonen ihre Erfahrung zur kompetenzorientierten Beurteilung und zur Entwicklung von Aufgaben und ganzen Prüfungen einbringen. Sie können mit den Lehrpersonen zusammen die Aufgaben kritisch beurteilen, ihnen in allen Fächern und Fachbereichen Beispiele abgeben und mit ihnen zusammen neue Aufgaben entwickeln, die sich auf Kompetenzen im Lehrplan 21 beziehen. (Holangebot unter Folgende schriftliche Materialien werden in den nächsten Jahren zur Unterstützung der Selektion bereitgestellt oder sind bereits vorhanden: - Übergangslehrplan Primarschule. Der Übergangslehrplan, der für das Schuljahr 2014/2015 gilt, differenziert die Lernziele und Inhalte in der 6. Primarschulklasse nicht nach Leistungsniveau. Auf dessen Basis können die Lehrpersonen eine nach Leistungsniveaus differenzierte Beurteilung aber selber vornehmen. Publikation: Lehrplan 21. Auch der zukünftige Lehrplan 21 differenziert die Kompetenzen und Inhalte in der 6. Primarschulklasse nicht nach Leistungsniveau. Basierend auf den Grundkompetenzen im Lehrplan können die Lehrpersonen diese Differenzierung selber vornehmen. Geplante Publikation: Januar Lehrmittel. Besonders hilfreich sind jene Lehrmittel, die für den Unterricht auch nach Leistungen differenzierte Prüfungsaufgaben sowie dazu passende Lösungsvorschläge enthalten. Folgende aktuellen Lehrmittel erfüllen dieses Kriterium: Zahlenbuch, mathbuch, Sprachfenster, Sprachland, Sprachwelt, die Sprachstarken, Mille feuilles, Clin d oeil, New World. - Mathematik an der Orientierungsschule. In der Übergangszeit bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 können die Lehrpersonen die Umsetzungshilfe Mathematik zum Lehrplan der Orientierungsschule beiziehen. Dort werden Hilfen zur Differenzierung nach zwei Leistungsniveaus angeboten. Siehe Umsetzungshilfe Mathematik unter - Orientierungshilfe Selektion. Die Lehrpersonen können eine Orientierungshilfe beiziehen, die in den Fächern Deutsch und Mathematik konkret aufzeigt, wie die Kompetenzen des Lehrplans 21 in Aufgaben nach Leistungsniveau konkretisiert werden können. Geplante Publikation eines ersten Entwurfs: Januar 2015 Seite 2/6

3 - Umsetzungshilfe Kompetenzorientierte Förderung und Beurteilung. Zur Anregung einer nach Leistungsniveau differenzierten Beurteilung und für die Entwicklung von kompetenzorientierten Prüfungsformaten können die Lehrpersonen auf eine Umsetzungshilfe zurückgreifen, die für jedes Fach ein exemplarisches Beispiel zur leistungsdifferenzierten, kompetenzorientierten Förderung und Beurteilung enthält. Geplante Publikation: Herbst Aufgabensammlung. Die Lehrpersonen setzen für ihre Beurteilung Aufgaben aus der Aufgabensammlung ein, obwohl diese keine Leistungsdifferenzierung im 6. Primarschuljahr vornimmt. Die Aufgabensammlung enthält für die vier Fächer und Fachbereiche Mathematik, Deutsch, Naturwissenschaften und Fremdsprachen aber eine grosse Anzahl an Lern- und Prüfungsaufgaben, die nach Kompetenzbereich, Kompetenz und Kompetenzstufe geordnet sind. Sie nehmen Bezug zum Lehrplan 21 und können auf unterschiedliche Art zu Lerneinheiten und Prüfungen zusammengestellt werden. Geplante Publikation: Herbst Zur Überprüfung der Lehrpersoneneinschätzung und zur weiteren Förderung der Schülerinnen und Schüler: - Checks. Der Check zu Beginn der 6. Primarschulklasse ermöglicht eine Standortbestimmung in ausgewählten Kompetenzen der Fachbereiche Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften. Die Checkergebnisse der Schülerinnen und Schüler bilden die Ausgangslage für eine gezielte kompetenzorientierte Förderung und Beurteilung durch die Lehrpersonen. Die Checkergebnisse sind nicht Teil der Leistungsbeurteilung im Zeugnis und der Selektion. Am Standortgespräch können die Lehrpersonen den Eltern damit zeigen, wo ihr Kind steht. Erste Durchführung September Verfahren und Zeitplan Die folgende Übersicht zeigt für das Schuljahr 2014/2015, welche Selektionsschritte wann durchgeführt werden, wer was kommuniziert und welche schriftlichen Hilfen beigezogen werden (können). Schwarz und fett gekennzeichnet sind Aufgaben der Lehrpersonen, blau Tätigkeiten von anderen Stellen. Wann Was Wer Hilfen Aug. Okt Aug. Okt Aug. Dez Anfangs Jan Eltern über die Selektion informieren Öffentlichkeit inklusive Eltern über die neue Selektion informieren sich mit Lehrpersonen (z.b des Lehrpersonenteams, der Fachgruppe) über die Selektion absprechen alle Noten in die Zeugnistabellen eintragen 1. Zeugnis ausfüllen mit Noten in jedem Fach(bereich) Schulleitung und/oder Klassenlehrperson Volksschulleitung Lehrpersonen Lehrpersonen Lehrpersonenteam (an Zeugnisklassenkonferenz) - PPP-Präsentation (Vorschlag vom ED) - Kurzinformation für Eltern - Medienkonferenz zum Schulbeginn - Elternbrief - Kurzinformation für Eltern zur SLV - Internet - Handreichung A und B SLV - Merkblatt - Formulare - Handreichung B - Übergangslehrplan - Lehrmittel - Lehrplan 21 - Orientierungshilfe zur Selektion Seite 3/6

4 Mitte Januar 2015 Januar bis März 2015 Juni 2015 Juni 2015, 4 Wochen vor Ferien Juni 2015 Juli 2015 Mittwoch vor Ferien Juli 2015 Aug Zeugnis abgeben (das Zeugnis enthält die erste von zwei erforderlichen Berechtigungen für den Leistungszug A, E, P) Standortgespräch mit Schülerinnen/Schülern und Eltern durchführen alle Noten in die Zeugnistabellen eintragen 2. Zeugnis ausfüllen 2. Zeugnis abgeben (das Zeugnis enthält die zweite Berechtigung und die provisorische oder definitive Gesamtberechtigung für den Leistungszug A, E, P sich für die freiwillige Aufnahmeprüfung anmelden (nur für Kinder von Eltern, die mit dem Selektionsentscheid nicht einverstanden sind) an freiwilliger Aufnahmeprüfung teilnehmen Eltern über die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung informieren Schulstart in der Sekundarschule Lehrperson(en) Lehrperson(en) Lehrpersonen Lehrpersonenteam (an Zeugnisklassenkonferenz) Lehrperson(en) Kinder, Eltern Ausschreibung: Volksschulleitung Kinder Durchführung: Institut für Bildungsevaluation und Leistungsmessung Universität Zürich Volksschulleitung - Zeugnisformular (Abschnitt Schullaufbahnentscheid) - Formulare: Zeugnis, Lernbericht, Selbstbeurteilungsbogen - Ergebnisse Check P6 - Orientierungshilfe zur Selektion - Formulare - Handreichung B - Orientierungshilfe zur Selektion - Zeugnisformular (Abschnitt Schullaufbahnentscheid) - Anmeldeformular - Prüfung - Brief an Eltern Seite 4/6

5 Anhang: Selektion im Schuljahr 2014/2015 (Auszug aus Handreichung Schullaufbahn, Mappe B, S ) Grundlage für die Einteilung in die Leistungszüge sind die Noten bzw. die Notenwerte. Dabei werden die Fächer folgendermassen gewichtet: - Deutsch, Mathematik und Geografie/Naturlehre/Geschichte 1 zählen dreifach. - Französisch und Englisch zählen anderthalbfach. - Gestalten (BG/TexG/TechG), Musik und Bewegung und Sport zählen einfach. Die Formel für das Schuljahr 2014/2015 sieht folgendermassen aus 2 : 3 D+3 M+3 GN+1,5 F+1,5 E+1 BG/TexG/TechG+1 Mu+1 Sp Um in den P-Zug übertreten zu können, braucht es einen Notenwert von Punkten (entspricht einem Mittelwert von 5.25). Um in den E-Zug übertreten zu können, braucht es einen Notenwert von 67.5 Punkten (entspricht einem Mittelwert von 4.5). In den A-Zug treten alle Schülerinnen und Schüler ein, deren Notenwert unter 67,5 Punkten liegt. Schülerinnen und Schüler, die in einem der beiden Zeugnisse die Berechtigung für den Übertritt in den E- oder P-Zug erhalten, können provisorisch in den Leistungszug mit den höheren Anforderungen eintreten. Bei diesen Schüler/innen teilen die Eltern der Schulleitung innert acht Kalendertagen seit der Zustellung mit, in welchen Leistungszug die Schülerinnen und Schüler übertreten. Schülerinnen und Schüler, die in beiden Zeugnissen die Berechtigung für einen Leistungszug erhalten, können definitiv in diesen Leistungszug übertreten. Im Zeugnis werden jeweils alle möglichen Berechtigungen eingetragen. Das bedeutet, wenn ich in einem Zeugnis 78,75 Punkte erreiche, kann ich provisorisch in den P-Zug und definitiv in den E- oder den A-Zug eintreten. Wenn eine Schülerin, ein Schüler provisorisch in einen Leistungszug übertritt, entscheidet sich nach einem Semester, wenn sie/er definitiv übertritt, nach dem zweiten Semester, ob sie/er im Leistungszug bleiben kann. Freiwillige Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler können am Ende des zweiten Semesters (eine Woche vor den Sommerferien) eine freiwillige Aufnahmeprüfung für den E- oder P-Zug ablegen und wenn sie diese bestehen, definitiv in den entsprechenden Leistungszug übertreten. XX 1 Ab dem Schuljahr 2015/16 wird Geografie/Naturlehre/Geschichte durch den Fachbereich Natur/Mensch/Gesellschaft ersetzt. 2 Ab dem Schuljahr 2015/2016 sieht sie so aus: 3 D+3 M+3 NMG+1,5 F+1,5 E+1 G+1 Mu+1 Sp Seite 5/6

6 Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen: Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern individuelle Lernziele haben, erhalten wie alle anderen Schülerinnen und Schüler das Zeugnis. In den Fächern und Fachbereichen, in denen sie individuelle Lernziele haben, steht die Abkürzung ilz und als Ergänzung wird dem Zeugnis ein Bericht beigelegt, der in Worten den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers beschreibt. Beim Übertritt nehmen die Lehrpersonen eine Gesamtbeurteilung in persönlicher und leistungsmässiger Hinsicht vor. Dabei legen sie besonderes Augenmerk auf die Entwicklungsperspektive der Schülerin oder des Schülers. Dabei spielt es keine Rolle ob in einem Fach oder mehreren Fächer individuelle Lernziele gesetzt wurden. Im Zeugnisformular wird unter Bemerkungen folgender Passus aufgenommen: Berechtigung für den Übertritt mit individuellen Lernzielen: Aufgrund einer Gesamtbeurteilung in persönlicher und leistungsmässiger Hinsicht und unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsperspektive wird nach 72 Abs. 1 SLV die provisorische Berechtigung für den Leistungszug A E oder P die definitive Berechtigung für den Leistungszug A E oder P erteilt. Bei besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern, die individuelle Lernziele haben, gelten die regulären Verfahren für den Übertritt (s. oben). Seite 6/6

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