Handreichung Schullaufbahn

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1 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Handreichung Schullaufbahn Mappe B Primarstufe 0

2 Impressum Projektleitung Schulharmonisierung, Erziehungsdepartement Basel-Stadt August 0 Redaktion Projektleitung Schulharmonisierung Leimenstrasse, 400 Basel schulharmonisierung@bs.ch Gestaltung VischerVettiger, Kommunikation und Design, Basel Illustration: Sarah Weishaupt Druck WernerDruck Basel Bezugsadresse Sekretariat Volksschulen Kohlenberg 7, 400 Basel volksschulen@bs.ch neutral Drucksache No myclimate The Climate Protection Partnership

3 Inhalt Einleitung zur Mappe B Überspringen und Wiederholen 4 Der Kindergarten 7. Jahresablauf im Kindergarten 7. Eintritt in den Kindergarten 8. Beurteilung im Kindergarten 8.. Bestätigung des Kindergartenbesuchs 8.. Lernbericht 8.. Standortgespräch 9.4 Formulare für den Kindergarten.5 Umsetzungshilfen für den Kindergarten 4 Die Primarschule 5 4. Jahresablauf in der Primarschule 5 4. Beurteilung in der Primarschule Zeugnis Lernbericht Standortgespräch 4..4 Checks und Aufgabensammlung 4. Formulare Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule Umsetzungshilfen 0 5 Rechtliche Grundlagen 8 6 Formulare ab Schuljahr 05/06 44

4 Was ich einmal werden will Die Schullaufbahn führt Kinder und Jugendliche in die Gesellschaft. Die Lehrpersonen tragen die Verantwortung, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler auf dem Lauf durch die Schule begleiten, ihnen den Weg weisen, sie in Durststrecken unterstützen und sie auch laufen lassen können. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf den Berufsweg. Was Kinder werden wollen und werden können, hängt nicht nur, aber sehr stark von ihrer Schullaufbahn ab. Die Illustrationen in allen Mappen dieser Handreichung zeigen, wie sich Kinder und Jugendliche ihre berufliche Zukunft vorstellen. Mit einem Augenzwinkern sollen sie die Lehrpersonen an die wichtige, manchmal anstrengende aber meist schöne Führungs- und Begleitaufgabe erinnern, die sie auf den verschiedenen Etappen der Schullaufbahnen ihrer Schülerinnen und Schüler übernehmen dürfen.

5 Einleitung zur Mappe B Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer Die Mappe B enthält alle für die Schulleitungen und Lehrpersonen der Primarstufe wichtigen Informationen zur Schullaufbahnverordnung. Sie eignet sich sowohl als Nachschlagewerk zu einem bestimmten Thema wie auch als Übersichtsmappe über die Abläufe und Inhalte der ganzen Primarstufe. Kapitel ist dem Thema Überspringen und Wiederholen gewidmet, das sowohl den Kindergarten wie die Primarschule gleichermassen betrifft. Neben einer Beschreibung, was neu und deshalb zu beachten ist, finden sich auch die dazugehörigen Abläufe, die einem für eine schnelle Orientierung helfen. In Kapitel und werden die Inhalte und Abläufe der Schullaufbahnverordnung nach Kindergarten () und Primarschule () aufgeteilt beschrieben. Beide Darstellungen folgen dabei der gleichen Logik. Nach einer Jahresübersicht folgt ein Kapitel zur Beurteilung auf der Primarstufe. Darin wird der korrekte Umgang mit dem Zeugnis, dem Lernbericht und dem Standortgespräch beschrieben. Im Primarschulteil kommen zusätzlich die Beschreibung der Checks hinzu sowie ein Kapitel zum Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule. Sowohl im Kindergarten- wie im Primarschulteil folgt dann jeweils eine Beschreibung davon, was bei den Formularen besonders zu beachten ist und welche Umsetzungshilfen es für die jeweiligen Stufen gibt. Die Umsetzungshilfen sind dabei als Vorschläge oder eben Hilfen zur besseren Umsetzung z.b. eines Standortgesprächs oder zur Übersicht über die Kompetenzbereiche in Deutsch und Mathematik zu verstehen. Am Schluss der Mappe B werden die rechtlichen Grundlagen (Kapitel 5) geschildert und ein Hinweis auf die Formulare gegeben, die ab dem Schuljahr 05/06 eingesetzt werden (Kapitel 6). Die Mappe B legt den Fokus auf die Schuljahre 0/04 und 04/05. Mit der Einführung des Lehrplans wird diese Fassung ergänzt. Basel, August 0 Die Projektleitung Schulharmonisierung Die Volksschulleitung Basel-Stadt Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

6 Überspringen und Wiederholen Überspringen ( 57 Schulgesetz und 5 Schullaufbahnverordnung) Kinder mit sehr guten Leistungen können das zweite Kindergartenjahr oder in der Primarschule ein Schuljahr überspringen. In Einzelfällen ist auch während des Schuljahres ein Wechsel in eine nächsthöhere Klasse oder Schulstufe möglich. Voraussetzung für das Überspringen sind das Einverständnis der Eltern und eine Empfehlung der Kindergartenlehrpersonen oder des Lehrpersonenteams. Diese haben jedes Jahr bei den Kindern mit sehr guten Leistungen zu prüfen, ob sie das Überspringen empfehlen können. Ob ein Kind überspringen kann, entscheidet die Schulleitung. Kinder, die ein Schuljahr überspringen, werden während dem ersten Semester in der neuen Klasse zusätzlich individuell gefördert (siehe 57 Schulgesetz und 5 Schullaufbahnverordnung). Diese Regelungen gelten für alle Schulstufen. Auf folgende Punkte ist hinzuweisen: Mit der in der Schullaufbahnverordnung festgehaltenen Prüfung des Überspringens durch die Kindergartenlehrpersonen / das Lehrpersonenteam ist nicht gemeint, dass die Lehrpersonen mit dem Kind eine Prüfung machen müssen. Gemeint ist, dass die Lehrpersonen sich bei allen Kindern mit sehr guten Leistungen die Frage stellen müssen, ob sie ein Überspringen empfehlen können. Für das Überspringen ist nicht mehr zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) notwendig. Lehrpersonen können sich aber bei Bedarf, beispielsweise wenn sie untereinander oder die Eltern und die Lehrpersonen gegenteilige Meinungen zum Entwicklungsstand bzw. zum Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers vertreten, vom SPD beraten lassen. Das bisherige Verfahren für eine vorzeitige Einschulung in die Primarschule (Entscheid Volksschulleitung, Abklärung SPD) fällt weg. Der vorzeitige Übertritt in die Primarschule wird zu einem Überspringen des zweiten Kindergartenjahres nach dem für das Überspringen beschriebenen Verfahren. In der Schulbestätigung oder im Zeugnisformular wird unter «Bemerkungen» der folgende Hinweis aufgenommen: «Mit Entscheid vom XX.XX.XXXX hat die Schulleitung im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten und aufgrund einer Empfehlung des Lehrpersonenteams entschieden, dass XY ein Schuljahr überspringt und direkt in die X. Klasse der Primarschule eintritt.» Die Kindergartenlehrperson / ein Lehrpersonenteam geht davon aus, dass eine Schülerin / ein Schüler ein Schuljahr überspringen kann. Das Einverständnis der Eltern wird eingeholt. Die Kindergartenlehrperson / das Lehrpersonenteam beschliesst, der Schulleitung das Überspringen zu empfehlen. Die Schulleitung entscheidet, ob das Kind ein Schuljahr überspringt, und teilt dies schriftlich den Eltern mit. Das Überspringen wird in der Schulbestätigung oder im Zeugnis unter «Bemerkungen» aufgeführt. Die Schülerinnen und Schüler, die ein Jahr überspringen, werden während eines Semesters in der neuen Klasse zusätzlich individuell gefördert. 4

7 Überspringen und Wiederholen Wiederholen ( 57a Schulgesetz und 4 Schullaufbahnverordnung) Die Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen möglich und nur, wenn das Kind dadurch eine bessere Entwicklungsperspektive hat und ausserdem einer der folgenden drei Gründe vorliegt:. Unregelmässiger Bildungsgang, insbesondere aufgrund einer längeren Krankheit oder eines häufigen Wechsels des Schulsystems.. Einschneidende persönliche Umstände, die beim Kind zu einem Leistungsabfall geführt haben.. Verzögerter Entwicklungsstand des Kindes. Eine ausserordentliche Wiederholung eines Schuljahres kann: A) auf Wunsch der Kindergartenlehrpersonen / des Lehrpersonenteams oder B) auf Wunsch der Eltern geprüft werden. Wenn der Wunsch von den Eltern ausgeht, haben sie die zuständige Lehrperson spätestens 4 Kalendertage vor dem Entscheid über die Beförderung oder den Übertritt (= Zeitpunkt der Zeugnisklassenkonferenz) über ihren Wunsch zu informieren und sie über einen der drei genannten Gründe in Kenntnis zu setzen. Voraussetzung für die Wiederholung ist, dass die Kindergartenlehrperson / das Lehrpersonenteam eine Empfehlung abgibt und dass die Eltern vor dem Entscheid von der Schulleitung angehört werden. Die Schulleitung entscheidet, ob ein Kind ein Schuljahr wiederholt. Innerhalb der Volksschule darf in der Regel nur ein Mal wiederholt werden. Diese Regelungen gelten für die ganze Volksschule. Dabei ist auf die folgenden Punkte hinzuweisen: Die Empfehlung der Kindergartenlehrperson / des Lehrpersonenteams kann lauten, dass sie das Wiederholen empfehlen oder dass sie das Wiederholen nicht empfehlen. Bei Bedarf, beispielsweise wenn die Lehrpersonen untereinander oder die Eltern und die Lehrpersonen gegenteilige Meinungen in Bezug auf eine Wiederholung vertreten, können sich die Lehrpersonen vom Schulpsychologischen Dienst beraten lassen. Die Eltern müssen mit dem Wiederholen nicht einverstanden sein. Sie müssen aber von der Schulleitung angehört werden. Die Schulleitung muss ihnen die Gelegenheit bieten, ihre Sichtweise darzulegen. Das bisherige Verfahren für die Rückstellung vom Eintritt in die Primarschule (Entscheid Volksschulleitung, Empfehlung SPD) fällt weg. Die Rückstellung vom Eintritt in die Primarschule wird zu einem normalen Wiederholen eines Kindergartenjahres in dem beschriebenen Verfahren. Ab der Primarschule wird im Zeugnisformular unter Schullaufbahnentscheid «Wiederholung des Schuljahres nach 4 SLV» eingetragen. In der Schulbestätigung und im Zeugnisformular wird unter «Bemerkungen» der folgende Hinweis aufgenommen: «Mit Entscheid vom XX.XX.XXXX hat die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung des Lehrpersonenteams und nach Anhörung der Erziehungsberechtigten entschieden, dass XY das zweite Kindergartenjahr / die X. Klasse der Primarschule wiederholt.» Die Eltern wünschen unter Angabe eines der drei Gründe die Wiederholung eines Schuljahres. Wenn die Kindergartenlehrperson / das Lehrpersonenteam oder die Eltern eine Wiederholung wünschen, gibt die Kindergartenlehrperson / das Lehrpersonenteam eine Empfehlung ab. Die Schulleitung hört die Eltern an. Die Schulleitung entscheidet aufgrund der Empfehlung des Lehrpersonenteams und nach Anhörung der Eltern. Die Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Im Zeugnis wird unter «Schullaufbahnentscheid» «Wiederholung des Schuljahres nach 4 SLV» eingetragen und unter «Bemerkungen» auf den Entscheid der Schulleitung hingewiesen. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 5

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9 Der Kindergarten. Jahresablauf im Kindergarten. Jahr. Jahr Standortbestimmung aller Schülerinnen und Schüler durchführen (empfehlenswert, aber freiwillig) August bis Dezember Laufend Beobachtungen und Arbeiten sammeln, die den Entwicklungsstand des Kindes beispielhaft aufzeigen August September Oktober November Dezember Überprüfung, welche Kinder überspringen können, und Gespräche mit Eltern ab Januar empfehlenswert Lernbericht erstellen und abgeben Januar bis März Standortgespräch mit den Eltern durchführen Januar bis März Januar Februar März Lernbericht erstellen und abgeben ab April Standortgespräch mit den Eltern durchführen April bis Juni April Mai Kiga-Bestätigung ausfüllen und abgeben Juni Juni Juli Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 7

10 Der Kindergarten. Eintritt in den Kindergarten ( 56 Schulgesetz). Beurteilung im Kindergarten ( 9 und 0 SLV) Stichtag Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten wird sich bis ins Schuljahr 06/07 auf den. Juli verschieben (s. Tabelle). Die Kinder sind also im Schnitt drei Monate jünger als bisher. Schuljahr Stichtag 0/04 6. Juni /05. Juli /06 6. Juli 00 06/07. Juli 0 Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ab dem Schuljahr 06/07 Vorzeitig eintreten können Kinder, die zwischen dem. August und dem. Januar das fünfte Altersjahr beginnen (= 4 Jahre alt geworden sind) und deren Entwicklungsstand den Anforderungen des Kindergartens entspricht. Die Schulleitungen entscheiden über den vorzeitigen Eintritt aufgrund eines Gesuchs der Erziehungsberechtigten und der Empfehlung einer Abklärungsstelle (= in der Regel SPD). Aufschub des Eintritts bis zum Schuljahr 05/06 Bei Kindern, deren Entwicklungsstand den Anforderungen des Kindergartens noch nicht entspricht, kann der Eintritt in den Kindergarten aufgeschoben werden. Die Volksschulleitung entscheidet auf Gesuch der Eltern und Empfehlung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Aufschub des Eintritts ab dem Schuljahr 06/07 Bei Kindern, deren Entwicklungsstand den Anforderungen des Kindergartens noch nicht entspricht, kann der Eintritt aufgeschoben werden. Die Schulleitung entscheidet gleich wie beim vorzeitigen Eintritt aufgrund eines Gesuchs der Erziehungsberechtigten und der Empfehlung einer Abklärungsstelle (= in der Regel SPD, wenn bereits involviert auch das Zentrum für Frühförderung ZFF). Im Kindergarten finden zwei Standortgespräche (G) statt. Am Standortgespräch werden die Lernberichte (L) mit den Eltern besprochen und es werden ein oder zwei Ziele für das Kind festgelegt. Das erste Standortgespräch findet am Ende des. Schuljahres, das zweite am Ende des ersten Semesters statt. Am Ende des Kindergartens erhält das Kind das Zeugnis in Form einer Bestätigung des Kindergartenbesuchs (B) (s. Tabelle).. Jahr. Jahr L + G L + G Beurteilen beobachten, sammeln und interpretieren Beurteilung im Kindergarten heisst beobachten, sammeln und analysieren von Informationen zum Lernund Entwicklungsprozess des Kindes. Grundlage dabei bildet der aktuelle Lehrplan. Beurteilt wird in den drei Bereichen Sachkompetenz, Selbstkompetenz (darin eingeschlossen ist auch das Lern- und Arbeitsverhalten) und Sozialkompetenz bzw. Sozialverhalten. Beurteilung hat im Kindergarten vor allem eine formative Funktion... Bestätigung des Kindergartenbesuchs ( 5 und 6 SLV) Am Ende des Kindergartens erhält das Kind eine Bestätigung des Kindergartenbesuchs... Lernbericht ( 4, 5 und 6 SLV) Im Lernbericht füllen die Kindergartenlehrpersonen in den drei Bereichen Sachkompetenz, Selbstkompetenz mit Lern- und Arbeitsverhalten sowie Sozialkompetenz bzw. Sozialverhalten ein standardisiertes Formular aus, das am Standortgespräch mit den Eltern besprochen wird. Der Inhalt des Formulars richtet sich in weiten Teilen nach dem bestehenden Lehrplan des Kindergartens. Allerdings sind die Bereiche neu gemischt und gehen in der Mischung bereits Richtung Lehrplan. So wird B 8

11 Der Kindergarten. Beurteilung im Kindergarten z.b. bei der Sachkompetenz das Schwergewicht auf Sprache und Kognition gelegt. Weitere Themen wie z.b. das Spielverhalten oder die emotionale Entwicklung, die der Kindergartenlehrperson wichtig für die Entwicklung des Kindes erscheinen, können unter dem Kapitel «Bemerkungen» beschrieben werden. Bei der Selbstkompetenz werden Motorik und Wahrnehmung sowie das Lern- und Arbeitsverhalten mit Kriterien beschrieben. Die Kriterien helfen bei der Überprüfung, welche Fortschritte ein Kind in diesem Kompetenzbereich gemacht hat. Eine Kindergartenlehrperson muss also nicht alle Kriterien beurteilen, sondern anhand der Kriterien beschreiben oder mit Arbeitsbeispielen des Kindes zeigen, ob und wie kompetent ein Kind in einem Bereich ist. Mit der Einführung des Lehrplans werden beim Lernberichtsformular noch einmal einige Anpassungen vorgenommen werden. Die im Laufe der Semester gesammelten Beobachtungen und Interpretationen zu den drei Bereichen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz) werden gesichtet und dann auf die im Lernbericht genannten Kompetenzbereiche übertragen. Es besteht auch die Möglichkeit, Produkte der Kinder beizuziehen, um die Einschätzung zu verdeutlichen und zu ergänzen. Die beurteilten Kriterien können im Lernbericht mit Beobachtungen und Interpretationen zu einzelnen Bereichen mit einem kurzen Lauftext ergänzt werden. Als Orientierungshilfe eignen sich einerseits die Kriterien, die im Lernbericht beschrieben sind. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Kindergartenlehrpersonen eigene Beobachtungsbögen einsetzen. Werden eigene Beobachtungsbögen eingesetzt, muss die Kindergartenlehrperson allerdings noch einen Arbeitsschritt mehr machen. Sie muss von ihrem Bogen die Übersetzung auf die Bereiche des Lernberichts vornehmen. Die letzte Seite des Lernberichts wird frei gelassen und erst am Standortgespräch gemeinsam mit den Eltern ausgefüllt (s. Standortgespräch). Die Kindergartenlehrperson gibt den Eltern vor dem Standortgespräch den Lernbericht und wenn sie eine Selbsteinschätzung mit den Kindern durchführt auch diese ab. Hinzuweisen ist auf folgende Punkte: Im Lernbericht kann unter «Bemerkungen» Folgendes eingetragen werden: Beschreibung weiterer Bereiche, die für die Beschreibung des Lern- und Entwicklungsstandes wichtig sind wie z.b. die emotionale Entwicklung oder das Spielverhalten. Langes (krankheitsbedingtes) Fehlen eines Kindes. Selbsteinschätzung des Kindes (freiwillig) ( 7 Abs. lit. b SLV) Damit sich ein Kind gut selber einschätzen kann, muss eine Lehrperson immer wieder Gelegenheiten dazu schaffen bzw. das Einschätzen mit den Kindern üben. Das wird in vielen Kindergärten bereits entwicklungsgerecht praktiziert (vgl. Stufenmodell, Mappe A, S. 7). Für das Standortgespräch können Kindergartenlehrpersonen gemeinsam mit den Kindern das Selbsteinschätzungsformular ausfüllen. Das ist allerdings freiwillig. Mit der Selbsteinschätzung des Kindes hat die Kindergartenlehrperson für das Standortgespräch eine zusätzliche Sicht und die Selbsteinschätzung kann auch eine Hilfe bei der Festlegung von einem oder zwei Zielen am Ende des Standortgesprächs sein... Das Standortgespräch ( 7 SLV) Vom Kindergarten an findet ein Standortgespräch zum Leistungs- und Entwicklungsstand der Kinder statt. Thema des Standortgespräches sind auch Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Am Standortgespräch nehmen die Eltern und die Kindergartenlehrpersonen teil. Grundlage des Standortgesprächs sind der Lernbericht und eventuell auch die Selbsteinschätzung der Kinder (freiwillig). Der Lernbericht wie auch eventuell die Selbsteinschätzung werden von den Eltern ans Standortgespräch mitgenommen. Im Zentrum des Standortgesprächs steht die weitere Förderung der Kinder. So werden am Schluss des Standortgespräches ein oder zwei Ziele für das Kind festgelegt. Es wird abgemacht, wie und in welcher Zeit das Ziel erreicht werden soll und wer was dabei machen wird. Das Ergebnis dieses Gesprächsteils wird auf der letzten Seite des Lernberichts eingetragen. Ablauf des Standortgesprächs Das Gelingen eines guten Standortgespräches hängt unter anderem von einer guten Vorbereitung ab. Der Ablauf des Standortgesprächs lässt sich in vier Teile aufteilen (s. auch S. ):. Information und Austausch.. Folgerungen und Vereinbarung von einem oder zwei Zielen.. Abschluss. 4. Auswertung. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 9

12 Der Kindergarten. Beurteilung im Kindergarten. Information und Austausch Im Gespräch geht es darum, die Eltern und allenfalls das Kind über das Ziel, den Inhalt und den Ablauf sowie die ungefähre Dauer des Standortgespräches zu informieren. Dann informiert die Lehrperson anhand des Lernberichts und allenfalls der Selbsteinschätzung über den Entwicklungsstand des Kindes sowie über sein Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. In einem zweiten Schritt sollen die Eltern ihre Perspektive auf das Kind erzählen. Es geht dabei nicht darum, die Sichtweise der Lehrperson infrage zu stellen oder über richtige und falsche Ansichten zu urteilen, sondern es geht darum, eine weitere Perspektive und damit auch weitere Informationen über das Kind zu gewinnen. 4. Auswertung Alle Beteiligten geben eine kurze Einschätzung bezüglich des Verlaufs des Gesprächs ab. Den Eltern wird am Schluss des Gespräches eine Kopie des Lernberichts abgegeben oder es wird abgemacht, wann die Eltern die Kopien erhalten werden. Das Original wird in der Schule abgelegt. Wenn die Lehrperson für die Überprüfung der Zielerreichung dokumentiert sein muss, kann sie für sich ebenfalls eine Kopie erstellen. a. Folgerungen Aufgrund des Gespräches können Entwicklungsschwerpunkte in der Sachkompetenz oder in der Selbstkompetenz mit Lern- und Arbeitsverhalten sowie im Sozialverhalten anvisiert werden. Mit der Schwerpunktsetzung lassen sich ein oder zwei Ziele für die individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers festlegen. Es sollen auf keinen Fall mehr als ein oder zwei Ziele besprochen werden. Es muss aus dem Gespräch heraus für alle Anwesenden klar werden, welches Ziel gewählt wird und vor allem auch, warum gerade dieses Ziel. mit welchen Schritten (z.b. didaktischem Vorgehen) das Ziel erreicht werden soll. wer bei der Zielerreichung welche Rolle übernehmen wird und wann das Ziel überprüft werden soll. b. Vereinbarung von einem oder zwei Zielen Für alle Kinder wird eine Zielvereinbarung ausgefüllt. Bei Standortgesprächen im Kindergarten, an denen das Kind nicht teilnimmt, kann es je nach Entwicklungsstand nachher über das Ziel informiert werden. Hier entscheidet die Kindergartenlehrperson in Absprache mit den Eltern.. Abschluss Die Lehrperson fasst als Abschluss des Standortgespräches die wichtigsten Gesprächspunkte noch einmal zusammen. Der Lernbericht und damit auch die Zielvereinbarung werden dann von allen Beteiligten unterschrieben. 0

13 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Lernbericht (obligatorisch) Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Sachkompetenz Hören Lernbericht. Kindergartenjahr Name / Vorname Schulort / Schuljahr Kindergarten Kindergartenlehrperson Bemerkungen Das Kind kann grundlegende Gesprächsregeln einhalten kann Gespräche, Handlungsanweisungen und Fragen verstehen und angemessen darauf reagieren Sprechen Selbstkompetenz Das Kind kann Bilder, Gegenstände und Situationen in verständlichen Worten Grobmotorik und Sätzen beschreiben verfügt über einen differenzierten Alltags- und Das Fachwortschatz Kind kann in verständlicher Aussprache und angemessener kann gehen, Lautstärke rennen, sprechen hüpfen galoppieren, den Hampelmann machen kann Fragen stellen, um etwas besser zu verstehen kann balancieren (z.b. auf der schmalen Seite der Langbank gehen) spricht deutlich und kann Laute und Lautverbindungen korrekt artikulieren kann auf einem Bein stehen und hüpfen kann zielen und fangen Sprache/Literatur im Fokus kann mit Turngeräten umgehen ist körperlich belastbar Das Kind kann sein Bewegungsverhalten der Situation Lern- anpassen und Arbeitsverhalten trägt einfache Verse, Lieder und Reime angemessen vor kann verbal und nonverbal Erlebnisse, Anliegen, Gefühle und Ansichten Beteiligt sich aktiv am Unterricht mitteilen, sodass seine Erfahrungen für andere Feinmotorik verständlich sind drückt sich im szenischen Spiel auf einfache Art verbal und nonverbal aus Das Kind Das Kind stellt Fragen zum Thema kann zeichnen, schneiden, falten, leimen, zuknöpfen macht bei Aktivitäten mit Zahl und Variable / Form und Raum / Grössen, kann Funktion, den Stift Daten, locker halten Zufall ist interessiert an neuen Themen kann mit dem Stift einfache Formen wiedergeben Das Kind bringt eigene Meinungen und Ideen ein kann bekannte Werkzeuge, Geräte richtig handhaben kann die Zahlenreihe bis aufsagen und beherrscht die Zahlwortreihe hat eine ausgeprägte oder wechselnde Händigkeit bis flexibel Arbeitet konzentriert und ausdauernd kann Mengen bis auf einen Blick erkennen und bis in kleinere Sozialverhalten Mengen zerlegen Wahrnehmung Das Kind kann Mengen vergleichen (ohne die Anzahl zu bestimmen) und Mengenveränderungen beschreiben ist in der Gruppe aufmerksam und fühlt sich Baut angesprochen Kontakte aktiv auf Das Kind arbeitet ohne viele Unterbrechungen an einer Aufgabe kann den eigenen Körper differenziert wahrnehmen Das Kind kann einfache Muster bilden, beschreiben, weiterführen, verändern kann sich über längere Zeit mit einer Aufgabe/einem Spiel beschäftigen kann die Sinne differenziert wahrnehmen und beschreiben (sehen, hören, kann Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen aufbauen kennt Figuren wie Dreieck, Kreis, Quadrat, Rechteck, Würfel, Kugel und hat ein angemessenes Arbeitstempo riechen, tasten und schmecken) geht offen auf Erwachsene und/oder Kinder zu benennen und nach Eigenschaften ordnen bleibt an der Arbeit, selbst wenn sich Schwierigkeiten zeigen spricht die Lehrperson von sich aus an Kann sich im Raum orientieren und einfache Raum-Lage-Beziehungen hat ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhalten Die Kompetenz, das Verhalten ist deutlich erkennbar erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar (oben-unten/oben, vorn-hinten/aussen-innen, zwischen, neben, in der Mitte) Arbeitet selbstständig und zielorientiert verbalisieren Das Kind Arbeitet mit anderen konstruktiv zusammen kann symmetrische und nicht symmetrische Figuren unterscheiden führt alltägliche Handlungen selbstständig aus und einfache achsensymmetrische Figuren ergänzen Das Kind führt Aufträge selbstständig aus kann Objekte nach bestimmten Kriterien ordnen, Klassen bilden und beteiligt sich aktiv an der Zusammenarbeit (in Partner- und/oder holt sich bei Bedarf Unterstützung oder Hilfsmittel Reihenfolgen herstellen Gruppenarbeit) kommt in der vorgegebenen Zeit zu einer Lösung oder einem Produkt berücksichtigt Beiträge von Mitschülern und Mitschülerinnen bearbeitet Aufträge oder Vorhaben planvoll übernimmt Verantwortung für die Gruppe Die Kompetenz, das Verhalten ist deutlich erkennbar erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar setzt sinnvolle Strategien ein, um zu einer Lösung zu gelangen Zahlenreihe bedeutet das Aufzählen der Zahlen z.b. von bis 0. Zahlwortreihe bedeutet, dass das Kind die Eins-zu-Eins-Zuordnung beherrscht und zugleich den ordinalen Geht respektvoll mit anderen um und kardinalen Aspekt der Zahlen versteht. Das zeigt sich darin, dass die Kinder von einer beliebigen Zahl aus vorwärts, Arbeitet sorgfältig und zuverlässig rückwärts und in Schritten zählen können. Das Kind Das Kind begegnet den Lehrpersonen, Mitschülern und Mitschülerinnen respektvoll geht mit Material sorgfältig um lässt Mitschüler und Mitschülerinnen in Ruhe arbeiten bemüht sich um eine sorgfältige Ausführung der Aufträge hilft anderen, wenn es darum gebeten wird erledigt Aufträge termingerecht und vollständig kann die Sichtweise einer Person/Gruppe übernehmen überprüft die Arbeitsergebnisse und verbessert sie kann Konflikte lösen oder ist an der Konfliktlösung beteiligt 4 5 Hat einen guten Umgang mit eigenen Fähigkeiten Setzt sich angemessen durch Das Kind Das Kind kann sich an Erfolgserlebnissen freuen teilt eigene Wünsche und Anliegen angemessen mit und setzt sich dafür ein lässt sich durch Misserfolge nicht übermässig verunsichern kann die eigene Meinung verständlich und der Situation angepasst mitteilen traut sich etwas zu respektiert die Meinungen und Ansichten anderer kann einen Entscheid treffen kann eigene Stärken und den persönlichen Entwicklungsbedarf benennen Hält sich an Regeln und Abmachungen Das Verhalten ist deutlich erkennbar erkennbar Das teilweise Verhalten erkennbar ist deutlich noch nicht erkennbar erkennbar erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar Festlegen von einem Ziel bis zwei Zielen Es können Ziele aus allen Bereichen (Sachkompetenz, Selbstkompetenz, Sozialverhalten) gewählt werden. Dabei ist zu überlegen: Welches Ziel soll erreicht werden und warum gerade dieses Ziel? Welche Schritte unterstützen die Zielerreichung? 6 Zielformulierung Wege zum Ziel (Was) Verantwortlichkeit (Wer) Termin Überprüfung Von den Erziehungsberechtigten eingesehen und mit der Lehrperson besprochen Seite Personalien, Bemerkungen Hier können weitere Bereiche wie emotionale Entwicklung, Spielverhalten oder Besonderheiten wie z.b. langes krankheitsbedingtes Fehlen beschrieben werden. Ort / Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Unterschrift der Lehrperson Seite 5 Sachkompetenz Selbstkompetenz 4 Lern- und Arbeitsverhalten 5 Sozialverhalten Es besteht die Möglichkeit, die Einschätzung mit einem kurzen Kommentar zu verdeutlichen. Seite 6 6 Ein oder zwei Ziele festlegen Ziel formulieren und aufschreiben, wie man das Ziel erreichen will (didaktisches Vorgehen, Abmachungen). Die Verantwortlichkeiten sowie der Zeitraum für die Zielerreichung werden festgelegt, geklärt und notiert. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

14 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Bestätigung des Kindergartenbesuchs (obligatorisch) Selbsteinschätzung im Kindergarten (freiwillig) Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Selbsteinschätzung Kindergarten Bestätigung des Kindergartenbesuchs Name Klasse Datum Name / Vorname Geburtsdatum Schulort / Schuljahr Kindergarten Zum Lernen Wie gut kann ich... im Unterricht mitmachen? Aufträge selbstständig ausführen? an einer Aufgabe bleiben und sie beenden? Bemerkungen erzählen, wie ich mich fühle? Zum Lernen und Leben im Kindergarten einen Entscheid treffen? Wie gut kann ich... gehen, rennen, hüpfen, galoppieren? Geräte richtig brauchen? Zum Zusammenleben Wie gut kann ich... kenne ich mich in der näheren mich an Regeln und Abmachungen halten? Umgebung aus? Datum Unterschrift der Lehrperson Streit mit anderen gerecht lösen? mich an Gesprächen beteiligen? in einer Gruppe arbeiten? Bilder beschreiben und Geschichten verstehen? meine eigene Meinung sagen? Muster legen und Zahlen erkennen? Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten anderen zuhören? mit anderen spielen oder arbeiten? Gut kann ich... Das finde ich schwierig... Das will ich noch lernen... Schulort, Schuljahre (in der Regel ) und Personalien Was ich noch sagen wollte Unter der Rubrik Bemerkungen werden eingetragen: Hinweis auf das Überspringen oder Wiederholen (siehe S. 4 ff.) Das Ausfüllen dieses Formulars ist auf Kindergartenstufe freiwillig. Alle Formulare können über die Schulleitungen bezogen werden.

15 Der Kindergarten.5 Umsetzungshilfen für den Kindergarten.5 Umsetzungshilfen für den Kindergarten Folgende Checkliste steht den Kindergartenlehrpersonen für den Ablauf des Standortgesprächs zur Verfügung. CHECKLISTE ABLAUF STANDORTGESPRÄCH Gesprächsteil Übersicht Inhalt Bekanntgabe von: Ziel des Gesprächs Inhalt und Ablauf Vorgesehene Dauer Information und Austausch Lehrperson informiert lernzielorientiert über den Entwicklungsstand und die Fortschritte in der Sachkompetenz in der Selbstkompetenz inkl. Lern- und Arbeitsverhalten im Sozialverhalten der Schülerin, des Schülers Eltern erzählen, wie sie ihr Kind in den drei Bereichen zu Hause wahrnehmen. Folgerungen und Vereinbarung von einem oder zwei Zielen Gemeinsame Festlegung von einem oder zwei Zielen in der Sachkompetenz der Selbstkompetenz samt Lern- und Arbeitsverhalten dem Sozialverhalten Formulieren des Ziels / der Ziele Vorgehen skizzieren Zeitraum für die Zielerreichung festlegen Verantwortlichkeiten klären und notieren Abschluss Zusammenfassung der wichtigsten Gesprächspunkte Vereinbarungen werden unterschrieben Auswertung Kurze Einschätzung der Beteiligten zu Ablauf und Ertrag des Gesprächs Der Lernbericht und eventuell die Selbsteinschätzung werden direkt nach dem Gespräch kopiert und an die Eltern abgegeben oder es wird abgemacht, wann die Eltern die Kopien erhalten werden. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

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17 4 Die Primarschule 4. Jahresablauf in der Primarschule. 5. Klasse 6. Klasse Standortbestimmung aller Schülerinnen und Schüler (empfehlenswert, aber freiwillig) August Oktober Erstkontakt mit Eltern, um Fragen und Ängste aufzufangen (freiwillig) August bis Oktober CHECK P September Laufend: Beobachtungen und Arbeiten sammeln, die den Entwicklungsstand des Kindes beispielhaft aufzeigen CHECK P6 September August September Oktober November Einladung Standortgespräch Eltern Lernbericht und Selbsteinschätzung ausfüllen Austausch der Einschätzungen im Team ab Dezember Dezember Standortgespräch mit Eltern und Schüler/-in (./. Klasse freiwillig, ab. Klasse obligatorisch) Januar bis März Zeugnisklassenkonferenz Januar Einladung Standortgespräch Eltern Lernbericht und Selbsteinschätzung ausfüllen (parallel zu Zeugnis Januar) Austausch der Einschätzungen im Team ab Januar Zeugnisabgabe Mitte Januar Standortgespräch mit Schüler/-in und Eltern Januar bis März Januar Februar März April Mai Eintrag Prädikate (. 4. Klasse) und Noten (ab 5. Klasse) in die Zeugnistabellen Anfang Juni Zeugnisklassenkonferenz Mitte Juni Anmeldung freiwillige Aufnahmeprüfung ab Juni Eintrag Noten/Einschätzung in die Zeugnistabellen 5 Wochen vor Ferien Zeugnisklassenkonferenz (Freitagnachmittag) Zeugnisabgabe 4 Wochen vor Ferien (Mi) Juni Zeugnisabgabe Woche vor den Ferien Freiwillige Aufnahmeprüfung Mittwoch vor Ferien Juli Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 5

18 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule ( 9, 0,, und 8 SLV) A. Jahr. Jahr. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr Z Z Z Z Z Z Z L + G L + G L + G L + G L + G L + G P P 6 Zeugnis (Z) Von der. bis zur 5. Klasse (. 7. Schuljahr) gibt es am Ende des Schuljahres ein Zeugnis (Z). In der 6. Klasse (8. Schuljahr) erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Zeugnisse, die neben der Beurteilung der Fachbereiche und Fächer auch Auskunft über die Berechtigung für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule geben. Lernbericht (L) Jeweils nach dem ersten Semester füllt die Lehrperson den Lernbericht aus. Er stellt die Grundlage für das Standortgespräch dar. Standortgespräch (G) Das Standortgespräch findet jeweils nach dem ersten Semester statt. Die Lehrperson führt es mit den Eltern und in der. und der. Klasse auf Wunsch und ab der. Klasse obligatorisch auch mit der Schülerin oder dem Schüler durch. Im Standortgespräch werden der Lernbericht und die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler besprochen und es wird gemeinsam ein Ziel oder max. zwei Ziele festgelegt. Checks (P und P6) In der. (P) und der 6. Klasse (P6) finden zusätzlich im ersten Semester Leistungstests, sogenannte Checks statt. Hauptziel des Unterrichts ist es, dass die grosse Mehrheit der Schülerinnen und Schüler die Lernziele erreichen. Dies gelingt durch Förderung und mit der Beurteilung erhält auch die Lehrperson ein Feedback darüber, wie erfolgreich sie unterrichtet hat. Der Beurteilung kommt auch aus diesem Grund eine wichtige Funktion zu. Beurteilen hat eine formative und eine summative Funktion, wie sich auch im Förderkreislauf zeigt, der in der Mappe A beschrieben wird. So geht es beim formativen Beurteilen um die Steuerung und Begleitung des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler. Beim summativen Beurteilen geht es um die Bewertung von Leistungen. Für die meisten Primarlehrpersonen des Kantons Basel-Stadt ist das Setzen von Prädikaten und Noten im Zeugnis neu. Mappe A zeigt einen Weg, wie man zu guter Beurteilung, Bewertung und Einschätzung gelangt. Ausserdem finden sich in Mappe A auch noch weitere Umsetzungshilfen für die Beurteilung und Förderung von Schülerinnen und Schülern. Im Folgenden werden die Vorgaben der Schullaufbahnverordnung zu Beurteilung und Einschätzung konkretisiert. Leistungserhebungen durchführen Summatives Beurteilen nach der lernzielorientierten Norm ( und SLV) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Sachkompetenz werden ab der Primarschule insbesondere durch schriftliche und mündliche Prüfungen, durch schriftliche, gestalterische und praktische Arbeiten und durch mündliche Beiträge erhoben. Diese Leistungserhebungen können einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden. Die Lehrperson informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Lernziele, die Form der Leistungserhebung und die Kriterien der Beurteilung. Zur Information über die Kriterien gehört auch die Information über den Stellenwert im Hinblick auf die Zeugnisnote. Die Leistungserhebungen werden datiert und in Worten, mit Prädikaten, Noten (ab der 5. Primarschulklasse) oder einer anderen Bewertungsform beurteilt. Die in dieser Form dokumentierten Leistungserhebungen gelten als Belege für die Beurteilung der Sachkompetenz im Zeugnis. Die datierten und beurteilten Leistungserhebungen werden den Schülerinnen und Schülern abgegeben. Wenn Schülerinnen und Schüler einer Leistungserhebung fernbleiben, so haben die Erziehungsberechtigten innerhalb von acht Kalendertagen nach der Leistungserhebung den Lehrpersonen das Fernbleiben schriftlich zu begründen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Leistungserhebung an einem neu angesetzten Termin zu wiederholen. Ausnahmen sind nur möglich beim Fernbleiben infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger wichtiger Gründe. 6

19 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule Hinzuweisen ist auf die folgenden Punkte: Es können die folgenden Formen von Leistungserhebungen unterschieden werden: Überprüfungsformen Schriftliche Überprüfung Mündliche Überprüfung Handlungsorientierte Überprüfung Produktorientierte Überprüfung Prozessorientierte Überprüfung Beurteilungsformen Schriftliche Prüfung Mündliche Einzelprüfung Mündliche Partner-/Gruppenprüfung Systematische Beobachtung der Handlung Beurteilung von Produkten aufgrund von gegebenen Kriterien Beurteilung von Texten Portfolio Standortbestimmung Als andere Bewertungsformen können z.b. Buchstaben, Punkte oder ähnliche Bewertungen gewählt werden. Der Massstab, der angelegt wird, um eine Bewertung vorzunehmen, ist der Grad der Erfüllung der Lernziele. Die Worte, Prädikate, Noten oder andere Bewertungsformen geben an, wie weit und gut die Lernziele erreicht wurden. Die Lehrperson bzw. das Lehrpersonenteam legt im Voraus fest, welches das minimale Lernziel sein soll, das erreicht werden muss. Bezogen auf Prädikate oder Noten lässt sich folgende Faustregel ableiten: Wenn 60 70% der möglichen Punktzahl erfüllt sind, erhält man das Prädikat «Grundanforderungen erreicht» bzw. die Note 4. Mittlere und höhere Anforderungen bzw. die Noten zwischen 4,5 und 6 verteilen sich dann auf die letzten 0 40% der möglichen Punktzahl. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler von vorneherein erfahren, was sie leisten müssen, um die Grundanforderungen zu erreichen. Weil 60 70% eine Faustregel ist und nicht eine immer fix anzuwendende Handlung, sei noch einmal auf die Punkte im Grundsatz in der Mappe A «Leistungssituation» Seite 5 f. hingewiesen. Dies erreicht man unter anderem damit, dass ein Team gemeinsam eine Prüfung vorbereitet und/oder sich nachher über die Beurteilung und Bewertung austauscht. Wenn Noten gewählt werden: Es sollen nur ganze oder halbe Noten zwischen und 6 gesetzt werden. Viertel- und Zehntelsnoten erwecken den Eindruck einer objektiven Genauigkeit, die es nicht gibt. Die Note ist nicht eine Zahl im herkömmlichen Sinn. Sie ist ein Zahlencode für die Qualität einer Leistung. Statt Noten könnte man genauso gut Buchstaben oder Prädikate setzen. Die Information über die Lernziele und Kriterien der Beurteilung haben u.a. das Ziel, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern nachvollziehen können, wie die Beurteilung zustande kam. Erreicht der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler in einer Leistungserhebung die Lernziele nicht, kann die Lehrperson alle Schülerinnen und Schüler die Prüfung nach einer zusätzlichen Übungsphase wiederholen lassen. (Siehe auch Checkliste Mappe A, S. 8 f.) Markanter Leistungsanstieg oder Leistungsabfall ( 8 SLV) Bei einem markanten Leistungsanstieg oder Leistungsabfall einer Schülerin oder eines Schülers informieren die Lehrpersonen die Eltern über diese Veränderung. Auf Wunsch der Eltern und der Schülerin oder des Schülers werden in einem Gespräch die Gründe für die Leistungsveränderung besprochen und es werden Massnahmen formuliert. ( unter Suche eingeben: Fördern und fordern) Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 7

20 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule Prädikat hohe Anforderungen erreicht mittlere Anforderungen erreicht Grundanforderungen erreicht Grundanforderungen nicht erreicht 4.. Zeugnis ( 5 und 8 84 SLV) Von der. bis zur 5. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Zeugnis (eine Woche vor den Sommerferien). In der 6. Klasse werden zwei Zeugnisse abgegeben (Mitte Januar bzw. vier Wochen vor den Sommerferien). In beiden Zeugnissen wird dabei neben den Noten zur Sachkompetenz auch die Berechtigung für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge ausgewiesen. Die Sachkompetenz wird in allen Fächern beurteilt. Von der. bis zur 4. Klasse wird mit Prädikaten beurteilt. Die Prädikate heissen: Bedeutung Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan und zeigt Leistungen, die sie deutlich übertreffen. Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan und zeigt Leistungen, die über sie hinausgehen. Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan. Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan noch nicht. Ab der 5. Klasse bewerten die Lehrpersonen die Leistungen mit Noten. Es werden ganze Noten von 6 bis und die dazwischen liegenden halben Noten verwendet. Ihnen kommen folgende Bedeutungen zu: 6 sehr gut Lernziele sehr gut erreicht 5 gut Lernziele gut erreicht 4 genügend Lernziele erreicht ungenügend Lernziele nicht erreicht schwach Lernziele deutlich nicht erreicht sehr schwache oder nicht erbrachte Leistung Lernziele gar nicht erreicht oder Leistung nicht erbracht Noten unter 4 stehen für nicht genügende Leistungen. Im Zeugnis werden ab der. Klasse die Leistungen auch in einzelnen Kompetenzbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik mit einem Prädikat eingeschätzt. Die Kompetenzbereiche richten sich nach dem aktuellen Lehrplan. In den Schuljahren 0/4 und 04/5 heissen sie in Deutsch «Lesen», «Hören und Sprechen», «Schreiben» und «Sprachreflexion (Sprachlehre)». Was die einzelnen Kompetenzbereiche beinhalten, findet man bei den Umsetzungshilfen auf S. ff. In Mathematik heissen sie «Kenntnisse und Fertigkeiten», «Vorstellungsvermögen», «Mathematisches Verständnis». Ab der 5. Klasse wird in Mathematik zusätzlich der Kompetenzbereiche «Problemlöseverhalten» eingeschätzt. Was die einzelnen Kompetenzbereiche beinhalten, findet man bei den Umsetzungshilfen auf S. 5. Mit der Einführung des Lehrplans werden noch einmal einige Anpassungen vorgenommen. Absenzen In der Primarschule werden keine Absenzen eingetragen. Es besteht die Möglichkeit, im Lernbericht unter «Bemerkungen» einen Eintrag zu machen und diesen am Standortgespräch zu besprechen. Zur Beurteilung im Zeugnis Im Zeugnis beurteilen die Lehrpersonen die Qualität, mit der die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres die Lernziele erreicht haben, ab. bis zur 4. Klasse mithilfe eines Prädikats und ab der 5. Klasse mit einer Note. Die Lehrperson sammelt über das Jahr oder in der 6. Klasse über das Semester verschiedene Formen der Leistungserhebungen, die jeweils datiert und bewertet werden. Am Ende des Schuljahres muss die Lehrperson aus den verschiedenen bewerteten Leistungserhebungen ein Zeugnisprädikat bzw. eine Zeugnisnote ausarbeiten. Das Prädikat oder die Note zeigt, ob die Schülerin oder der Schüler die Lernziele des Schuljahres erreicht hat und in welcher Qualität sie oder er diese erreicht hat. Ein Zeugnisprädikat oder eine Zeugnisnote soll für alle Beteiligten nachvollziehbar sein und die Entscheidungen müssen belegt werden können, das heisst die Lehrperson kann der Schülerin, dem Schüler und den Eltern aufzeigen, wie sie zum Zeugnisprädikat bzw. zur Zeugnisnote gelangt ist. Das Prädikat oder die Note wird erst nach der Zeugnisklassenkonferenz endgültig festgelegt. Die Lehrpersonen haben bei der Setzung von Noten oder Prädikaten einen pädagogischen Ermessensspielraum. So kann es z.b. sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler systematisch Rundungspech hat. Es gilt somit immer, das Prä- 8

21 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule dikat bzw. die Note auf Angemessenheit zu überprüfen und einen Entscheid zu fällen. Das Vorgehen ist folgendes: Die Lehrperson setzt in ihren Fächern und Fachbereichen auf der Basis der Beurteilungsbelege (= datierte und bewertete Leistungserhebungen) (provisorisch) ein Prädikat oder ab der 5. Klasse eine Note. Wenn sie die Leistungserhebungen im Verlauf der Beurteilungsperiode mit Einzelnoten bewertet hat, leitet sie daraus eine Gesamtnote ab. Wenn sie die Leistungserhebungen mit verschiedenen Formen (wie Prädikate, Punkte etc.) bewertet hat, macht sie daraus eine Gesamtbeurteilung in Form einer Note. Dasselbe gilt von der. bis 4. Klasse für die Setzung von Prädikaten. Für die Zeugnisklassenkonferenz tragen die Lehrpersonen die vorläufigen Prädikate oder die vorläufigen Noten in Zeugnistabellen ein. Unter der Leitung der Klassenlehrperson bildet das Lehrpersonenteam dann die Zeugnisklassenkonferenz und bespricht die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler insbesondere auch jene, bei denen sich eine ausserordentliche Wiederholung oder ein Überspringen abzeichnet. Die Zeugnisklassenkonferenz beschliesst mit Mehrheitsbeschluss. Es werden Empfehlungen für die ausserordentliche Wiederholung oder das Überspringen abgegeben. Menge der Leistungserhebungen Das Gewicht einer einzelnen Leistungserhebung muss kleiner als 50% sein. Das bedeutet, dass mindestens drei Leistungserhebungen bewertet werden müssen und keine mehr als 49% zählen darf. So kann eine Lehrperson z.b. drei Leistungserhebungen machen, die je einen Drittel zählen oder drei Leistungserhebungen, von denen eine 40% und zwei 0% zählen. Oder sie kann acht Leistungserhebungen machen, die je 0% zählen und eine die 0% zählt. Bei zu wenig Beurteilungsbelegen kann die Schulleitung ab der 5. Klasse auf Antrag der zuständigen Lehrpersonen eine Semesteroder eine Jahresprüfung anordnen. Bleiben die Schülerinnen oder Schüler dieser Prüfung ohne wichtigen Grund fern, wird die Note gesetzt. Dies gilt auch, wenn die Schülerinnen und Schüler die verlangte Leistung nicht erbringen, also z.b. das Blatt leer abgeben. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 9

22 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule 4.. Lernbericht ( 4 6 SLV) Der Lernbericht besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird der Zwischenstand in allen Fächern in Form von Prädikaten (. 4. Klasse) oder von Noten (5. und 6. Klasse) notiert. Die Prädikate oder Noten basieren auf den Beurteilungsbelegen, die bis zum Ende des ersten Semesters gesammelt wurden. Im zweiten Teil trägt das Lehrpersonenteam die Einschätzung zu den Kriterien des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens ein. Zu diesen Einschätzungen gelangt das Lehrpersonenteam durch Beobachtungen und nachfolgende Interpretationen sowie den Austausch der verschiedenen Perspektiven auf die Schülerin oder den Schüler. Besonders zu beachten ist dabei, dass den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben wird, auf welche Kompetenzen das Lehrpersonenteam speziell achten will. Damit erhalten die Lehrpersonen die Möglichkeit, entweder eine Kompetenz, z.b. «die konstruktive Zusammenarbeit», speziell in den Fokus zu nehmen, oder die Lehrpersonen legen für jede Schülerin, jeden Schüler individuell einen Schwerpunkt fest. Die Lehrpersonen tauschen ihre Beobachtungen und Einschätzungen zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten bei einer Lernberichtskonferenz aus, bei der alle in der Klasse unterrichtenden Personen anwesend sind. Dort gibt jede Lehrperson ihre Einschätzung ab und begründet diese durch Beobachtungen. Diese können evtl. in Stichworten im Lernbericht aufgeschrieben werden. Der dritte Teil bildet den Abschluss des Standortgesprächs. Nachdem die ersten beiden Teile mit den Erziehungsberechtigten und ab der. Klasse der Schülerin / dem Schüler (. und. Klasse auf Wunsch) besprochen wurden und auch die Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers mit der Einschätzung des Lehrpersonenteams verglichen wurde, werden gemeinsam ein Ziel oder maximal zwei Ziele für die Schülerin oder den Schüler festgelegt. Es wird gemeinsam besprochen, wie das Ziel erreicht werden kann und wer bei der Zielerreichung unterstützend Verantwortung übernehmen kann. Das wird auf der letzten Seite schriftlich festgehalten. Die Lehrperson gibt den Eltern vor dem Standortgespräch den Lernbericht ab. In der. und in der 6. Klasse verwendet man zusätzlich zum Lernbericht die Resultate der Checks P (. Klasse) und P6 (6. Klasse). Die Checks werden nicht benotet und dürfen nicht für die Selektion verwendet werden. Man gewinnt aber eine zusätzliche Sicht auf die Leistungen in einzelnen Fachbereichen oder Fächern. Ausserdem helfen die Resultate, die Förderung bestmöglich zu planen und durchzuführen (vgl. Förder- und Beurteilungskreislauf). Hinzuweisen ist auf folgenden Punkt: Im Lernbericht kann unter «Bemerkungen» z.b. Folgendes eingetragen werden: Langes (krankheitsbedingtes) Fehlen eines Kindes. Die Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers ( 7 Abs. lit. b SLV) Die Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler spielt eine wichtige Rolle, wenn eine Schülerin, ein Schüler Kompetenzen aufbauen soll. Sie oder er muss Verantwortung für das eigene Lernen übernehmen. Dazu muss eine Schülerin oder ein Schüler angeleitet werden und er oder sie muss die Möglichkeit erhalten, die Selbsteinschätzung immer wieder zu üben. Dieser Prozess wird vom Lehrpersonenteam das ganze Jahr über gefördert. Der Selbsteinschätzungsbogen für die Schülerin oder den Schüler bildet somit eine Art zusammenfassende Selbsteinschätzung zur Sachkompetenz und zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Die Formulare zur Selbsteinschätzung unterscheiden sich in ihrer Komplexität. So sind sie von der. bis zur 4. Klasse inhaltlich und formal anders gestaltet als die Selbsteinschätzungsformulare der 5. und der 6. Klasse. Die Lehrperson gibt den Eltern vor dem Standortgespräch die Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers ab (vgl. Mappe A, S. 7 Stufenmodell). 0

23 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule 4.. Standortgespräch ( 7 SLV) Wann Jeweils am Ende des ersten Semesters (Januar bis März) findet ein Standortgespräch statt. Wer In der. und der. Klasse führt die verantwortliche Lehrperson das Gespräch mit den Eltern. Die Schülerin oder der Schüler darf, muss aber noch nicht teilnehmen. Betrachtet man den Förderkreislauf (siehe Mappe A) macht die Teilnahme der Schülerin oder des Schülers bereits ab der. Klasse durchaus Sinn. Ab der. Klasse nimmt die Schülerin oder der Schüler mit den Erziehungsberechtigten am Standortgespräch teil. Der Lernbericht und die Selbsteinschätzung werden von Eltern und Schülerin oder Schüler ans Standortgespräch mitgenommen. Was Im Standortgespräch wird der Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers sowie dessen Stärken und Schwächen in den Fächern und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten besprochen. Grundlage des Standortgespräches sind der Lernbericht und die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler. Es ist ein formatives Gespräch, also ein Gespräch, das der Förderung des eigenverantwortlichen Lernens der Schülerin oder des Schülers und der Lenkung ihres/seines Lernprozesses dient. So werden am Schluss des Standortgespräches ein Ziel oder zwei Ziele für die Kinder festgelegt. Es wird abgemacht, wie und in welcher Zeit das Ziel erreicht werden soll und wer was dabei machen wird. Den Eltern wird am Schluss des Gespräches der gesamte Lernbericht in Kopie abgegeben. Ablauf des Standortgesprächs Das Gelingen eines guten Standortgesprächs hängt unter anderem von einer guten Vorbereitung ab. Der Ablauf des Standortgesprächs lässt sich in vier Teile aufteilen (s. auch Kurzform in Handreichung S. 0):. Information und Austausch.. Folgerungen und Vereinbarung von einem oder zwei Zielen.. Abschluss. 4. Auswertung.. Information und Austausch Im Standortgespräch geht es zunächst darum, die Eltern und allenfalls die Schülerin oder den Schüler über das Ziel, den Inhalt und den Ablauf sowie die ungefähre Dauer zu informieren. Dann informiert die Lehrperson anhand des Lernberichts und der Selbsteinschätzung über den Zwischenstand in den Fachbereichen und Fächern sowie über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers. In einem zweiten Schritt sollen die Eltern ihre Sicht des Kindes erläutern. Es geht dabei nicht darum, die Sichtweise der Lehrperson infrage zu stellen oder über richtige und falsche Ansichten zu urteilen. Ziel ist es vielmehr, eine weitere Perspektive und damit auch weitere Informationen über die Schülerin oder den Schüler zu gewinnen. a. Folgerungen Aufgrund des Standortgespräches können Entwicklungsschwerpunkte in der Sachkompetenz oder im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten anvisiert werden. Mit dieser Schwerpunktsetzung lassen sich ein bis zwei Ziele für die Förderung der Schülerin oder des Schülers festlegen. Es muss aus dem Gespräch heraus für alle Anwesenden klar werden, welches Ziel gewählt wird und vor allem auch, warum gerade dieses Ziel. mit welchen Schritten (z.b. didaktischem Vorgehen) das Ziel erreicht werden soll. wer bei der Zielerreichung welche Rolle übernehmen wird und wann das Ziel überprüft werden soll. b. Vereinbarung von einem oder zwei Zielen Nimmt die Schülerin oder der Schüler in den ersten beiden Jahren der Primarschule am Standortgespräch nicht teil, ist sie oder er über die Ziele des Standortgesprächs zu informieren. Hier muss auch geklärt werden, ob die Schülerin oder der Schüler sich mit dem gesetzten Ziel identifizieren kann.. Abschluss Die Lehrperson fasst als Abschluss des Standortgespräches die wichtigsten Gesprächspunkte noch einmal zusammen. Dann werden der Lernbericht und damit auch die Zielvereinbarung von allen Beteiligten unterschrieben. 4. Auswertung Alle Beteiligten geben eine kurze Einschätzung zum Verlauf des Gesprächs ab. Den Eltern wird am Schluss des Gespräches eine Kopie des Lernberichts abgegeben oder es wird abgemacht, wann die Lehrperson den Lernbericht nach Hause schickt. Das Original wird in der Schule abgelegt. Wenn die Lehrperson für die Überprüfung der Zielerreichung dokumentiert sein muss, kann sie für sich ebenfalls eine Kopie erstellen. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

24 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule 4..4 Checks und Aufgabensammlung ( 57c Schulgesetz und 9 SLV) In den vier Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz (AG, BL, BS und SO) werden am Anfang der. und der 6. Klasse der Primarschule und gegen Ende der. und der. Klasse der Sekundarschule (jeweils im September) flächendeckend vier kompetenzorientierte Leistungstests durchgeführt. Entsprechend der Klassenbezeichnung werden die Tests Check P, P6, S und S genannt. Sie bieten eine unabhängige Standortbestimmung der Schülerinnen- und Schülerleistungen in ausgewählten Kompetenzen und zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mit den Checks in der Primarschule werden jeweils zu Beginn des Schuljahres ausgewählte Kompetenzen der Fachbereiche Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und der ersten Fremdsprache (erst im P6) erhoben. Primäre Funktionen der Checks sind die individuelle Standortbestimmung und die Weiterentwicklung des Unterrichts. Die Checkaufgaben beziehen sich inhaltlich und punkto Anspruchsniveau eng auf den Lehrplan und damit auf die Grundanforderungen nach HarmoS. Den Ergebnisrückmeldungen können die Lehrpersonen entnehmen, ob ihre Schülerinnen und Schüler in den ausgewählten Bereichen Aufgaben auf dem Niveau der Grundanforderungen, erweiterter oder hoher Anforderungen lösen können. Damit erhalten sie ein weiteres Instrument zur Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Planung und Entwicklung ihres Unterrichts im laufenden Schuljahr. Die Checks werden deshalb nicht benotet und nicht zur Selektion eingesetzt. Inhalt und Durchführung der Checks sind standardisiert. Die Lehrpersonen führen die extern und nach Testgütekriterien entwickelten Checks während bestimmter Zeitfenster und nach den gleichen Vorgaben in den Klassen durch. Anschliessend werden die Testhefte extern korrigiert und ausgewertet. Die Ergebnisse auf Individual- und Klassenebene werden den Lehrpersonen beziehungsweise auf Schulebene den Schulleitungen direkt zur Verfügung gestellt. Parallel zu den Checks steht den Lehrpersonen eine ebenfalls vierkantonale, elektronische Aufgabensammlung für die Schuljahre bis (. 6. Primarschulklasse und.. Sekundarschulklasse) zur Verfügung, die sie während dem gesamten Schuljahr zum Fördern und Überprüfen des Lernfortschritts nutzen können. Die Sammlung mit Lern- und Prüfungsaufgaben ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot. Der Referenzrahmen dieser Aufgaben ist derselbe wie derjenige der Checkaufgaben. Form und Adressaten der Ergebnisrückmeldungen unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Kanton Basel-Stadt ist die ausschliessliche Verwendung zu Förderzwecken, das Verbot von Ergebnisveröffentlichungen oder Rankings auf der Ebene des Schulgesetzes und in detaillierten Richtlinien exakt geregelt. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, Schul- und Schulkreisleitungen erhalten die ihrer jeweiligen Rolle und Aufgabe entsprechenden Ergebnisse. Das Erziehungsdepartement und die Öffentlichkeit erhalten nur eine anonymisierte Auswertung der Gesamtergebnisse. Die ersten Checks werden im Schuljahr 0/04 durchgeführt.

25 Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

26 4 Die Primarschule 4. Formulare 4. Formulare Lernbericht Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Einschätzung des Lern- und Arbeitsverhaltens Beteiligt sich aktiv am Unterricht Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt stellt Fragen zum Thema meldet sich Name / Vorname Schulort / Schuljahr Schule / Klasse Klassenlehrperson Volksschulen Primarstufe Lernbericht Primarschule. Klasse Fachbereiche und Fächer Zwischenstand Deutsch Mathematik Sach- und Heimatunterricht Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) Lernbericht Primarschule 5. Klasse Name / Vorname Schulort / Schuljahr Schule / Klasse Klassenlehrperson hohe Anforderungen erreicht mittlere Anforderungen erreicht Grundanforderungen erreicht Fachbereiche und Fächer Zwischenstand Deutsch Grundanforderungen nicht erreicht Note Das Verhalten ist deutlich erkennbar erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar ist interessiert an neuen Themen bringt eigene Meinungen und Ideen ein Arbeitet konzentriert und ausdauernd arbeitet ohne viele Unterbrechungen an einer Aufgabe Einschätzung des Sozialverhaltens kann sich über längere Zeit mit einer Aufgabe beschäftigen hat ein angemessenes Arbeitstempo Baut Kontakte aktiv auf bleibt dran, selbst wenn sich Schwierigkeiten zeigen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen aufzubauen, fällt ihm/ihr leicht geht offen auf Erwachsene zu Arbeitet selbstständig und zielorientiert spricht die Lehrperson von sich aus an führt Aufträge selbstständig aus hat ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhalten holt sich bei Bedarf Unterstützung oder Hilfsmittel kommt in der vorgegebenen Zeit zu einer Lösung oder zu einem Produkt Arbeitet mit anderen konstruktiv zusammen bearbeitet Aufträge oder Vorhaben planvoll setzt sinnvolle Strategien ein, um zu einer Lösung beteiligt zu sich gelangen aktiv an der Zusammenarbeit (in Partner- und/oder Gruppenarbeit) berücksichtigt Beiträge von Mitschülern und Festlegen Mitschülerinnen von einem Ziel bis zwei Zielen Arbeitet sorgfältig und zuverlässig übernimmt Verantwortung für die Gruppe geht mit Material sorgfältig um Es können Ziele aus allen Bereichen (Fachbereiche und Fächer, Lern- bemüht sich um eine sorgfältige Ausführung der Aufträge Geht respektvoll mit anderen um und Arbeitsverhalten, Sozialverhalten) gewählt werden. Dabei ist zu überlegen: erledigt Hausaufgaben und andere Aufträge termingerecht und vollständig Welches Ziel soll erreicht werden und warum gerade dieses Ziel? überprüft die Arbeitsergebnisse und verbessert begegnet sie den Lehrpersonen, Mitschülern und Mitschülerinnen respektvoll Welche Schritte unterstützen die Zielerreichung? lässt Mitschüler und Mitschülerinnen in Ruhe arbeiten hilft anderen, wenn er oder sie darum gebeten wird Hat einen guten Umgang mit eigenen Fähigkeiten kann die Sichtweise einer Person/Gruppe übernehmen kann sich an Erfolgserlebnissen freuen kann Konflikte lösen oder ist an der Konfliktlösung Zielformulierung beteiligt lässt sich durch Misserfolge nicht übermässig verunsichern traut sich etwas zu Setzt sich angemessen durch setzt sich realistische Ziele kann eigene Stärken und den persönlichen teilt Entwicklungsbedarf eigene Wünsche benennen und Anliegen angemessen mit und setzt sich dafür ein kann die eigene Meinung verständlich und der Situation angepasst mitteilen respektiert die Meinungen und Ansichten anderer 4 Textiles Gestalten (Textilarbeit) Mathematik Hält sich an Regeln und Abmachungen Technisches Gestalten (Werken) Geografie/Naturlehre Das Verhalten ist deutlich erkennbar erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar Musik Sport Französisch Englisch Wege zum Ziel (Was) Verantwortlichkeit (Wer) Termin Überprüfung Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) Bemerkungen Textiles Gestalten (Textilarbeit) Technisches Gestalten (Werken) Musik Sport Bemerkungen Vom Schüler, von der Schülerin eingesehen und mit der Lehrperson besprochen Von den Erziehungsberechtigten eingesehen und mit der Lehrperson besprochen Ort und Datum Unterschrift des Schülers/der Schülerin. Seite Lernbericht. Klasse. Seite Lernbericht 5. Klasse Unterschrift der Erziehungsberechtigten Unterschrift der Lehrperson Seite Personalien, Zwischenstand, Bemerkungen Platz für zusätzliche Bemerkungen: Hier können Besonderheiten wie z. B. langes krankheitsbedingtes Fehlen vermerkt werden. Weitere Seiten Lernbericht 5. Klasse Seite und Lern- und Arbeitsverhalten Sozialverhalten Die Einschätzung kann mit einem kurzen Kommentar verdeutlicht werden. Ausserdem können auch Produkte der Schülerinnen und Schüler im Gespräch beigezogen werden, um die Einschätzung zu verdeutlichen und zu ergänzen. Seite 4 4 Ein oder zwei Ziele festlegen Ziel schriftlich formulieren. Schriftlich festhalten, wie und in welchem Zeitrahmen man das Ziel erreichen will (didaktisches Vorgehen, Abmachungen). Notieren, woran man die Zielerreichung erkennt. Die Verantwortlichkeiten sowie der Zeitraum für die Zielerreichung werden festgelegt, geklärt und aufgeschrieben. 4

27 4 Die Primarschule 4. Formulare Selbsteinschätzung Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Selbsteinschätzung Primarschule. Klasse Selbsteinschätzung Primarschule 5. Klasse Name Klasse Datum Name Klasse Datum Zu den Fächern Deutsch sehr gut gut ziemlich gut mit Mühe Zum Lernen und Arbeiten in der Schule Ich beteilige mich aktiv am Unterricht Im Unterricht stelle ich Fragen zum Thema. Ich melde mich im Unterricht. Ich bin an neuen Themen interessiert. Mathematik Ich bringe eigene Ideen ein. Ich finde den Unterricht interessant. Musik Sport Zum Lernen Wie gut kann ich... Sach- und Heimatunterricht Französisch Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) Textiles Gestalten (Textilarbeit) Zum Zusammenleben Technisches Gestalten Wie gut kann (Werken) ich... mich an Regeln und Abmachungen halten? Streit mit anderen gerecht lösen? in einer Gruppe arbeiten? meine eigene Meinung sagen? anderen zuhören? sehr gut im Unterricht mitmachen? mit anderen spielen oder arbeiten? Aufträge selbstständig ausführen? an einer Aufgabe bleiben und sie beenden? Zum Wohlbefinden Hausaufgaben erledigen? Ich fühle mich in meiner Schule... einschätzen, ob ich ein Ziel erreicht habe? Ich fühle mich in meiner Klasse... sehr gut gut gut ziemlich gut mit Mühe ziemlich gut mit Mühe Ich arbeite konzentriert und ausdauernd Zum Zusammenleben in der Schule Ich kann ohne viele Unterbrechungen an einer Arbeit bleiben Ich kann mich längere Zeit mit einem Arbeitsblatt, einer Werkarbeit oder einer anderen Aufgabe beschäftigen. Ich kann gut Kontakte aufbauen Ich habe ein angemessenes/gutes Ich Arbeitstempo. habe schnell Kontakt zu anderen Schülern und Schülerinnen. Ich gebe nicht so schnell auf, wenn Ich etwas gehe nicht offen gleich auf Erwachsene/Lehrpersonen klappt. zu. Ich arbeite selbstständig und Ich zielorientiert kann mit anderen gut zusammenarbeiten Ich kann einen Auftrag/eine Aufgabe In der selbstständig Partner-/Gruppenarbeit ausführen. mache ich aktiv mit. Ich kann mir Hilfe zur Erledigung Ich meiner berücksichtige Aufgaben selber Beiträge organisieren. von Mitschülern und Mitschülerinnen. Ich komme innerhalb der vorgegebenen Ich übernehme Zeit zur Verantwortung Lösung einer Aufgabe für die Gruppe. oder zu einem Produkt. Ich habe beim Bearbeiten der Aufträge meistens einen Plan, wie ich Ich gehe respektvoll mit anderen um den Auftrag ausführen will. Ich kenne geeignete Strategien, um Ich zu begegne einer Lösung den Lehrpersonen, eines Problems Mitschülern und Mitschülerinnen respektvoll. zu gelangen. Ich lasse andere in Ruhe arbeiten. Ich helfe anderen gerne, wenn ich darum gebeten werde. Ich kann mich in die Sichtweise einer Person/einer Gruppe einfühlen. Ich arbeite sorgfältig und zuverlässig Ich kann Konflikte gerecht lösen oder bin bei der Konfliktlösung beteiligt. Ich gehe mit Material, Werkzeugen, Geräten, Spielen sorgfältig um. Ich bemühe mich bei Hefteinträgen, Zeichnungen, Arbeiten um eine saubere Ich kann mich auf eine von allen akzeptierte Art und Weise durchsetzen Darstellung. Ich erledige Hausaufgaben und andere Ich kann Aufträge Wünsche zuverlässig. und Anliegen angemessen äussern und mich dafür einsetzen. Nach getaner Arbeit überprüfe ich Ich die teile Ergebnisse meine Meinung und versuche verständlich sie noch und der Situation angepasst mit. besser darzustellen. Ich respektiere andere Meinungen und Ansichten. Fachbereiche und Fächer Ich kann meine Fähigkeiten einschätzen ich halte mich an Regeln und Selbsteinschätzung Abmachungen zum Unterricht Ich freue mich, wenn ich etwas geschafft Das Verhalten habe. ist deutlich erkennbar erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar Wähle bitte zwei Fächer aus und beantworte zu diesen Fächern Ich lasse mich durch Misserfolge nicht verunsichern. die folgenden Fragen. Ich traue mir etwas zu. Wenn ich das Ziel kenne, kann ich gut einschätzen, ob ich es erreiche oder nicht. Zum Wohlbefinden Ich weiss, was ich kann und was nicht. Ich weiss, wo ich mich verbessern kann. Fach Fach Ich fühle mich im Allgemeinen in meiner Schule... Ich fühle mich im Unterricht... Das Verhalten ist deutlich erkennbar Ich erkennbar fühle mich teilweise im Allgemeinen erkennbar meiner noch nicht Klasse erkennbar... Ich fühle mich im Allgemeinen im Was Unterricht kann ich... besonders gut? Was mache ich besonders gerne? Was fällt mir leicht? Fach Was ich noch sagen wollte Was kann ich besonders gut? Was mache ich besonders gerne? Was fällt mir leicht? Fachbereiche und Fächer Einschätzung meiner Lernfortschritte Fach Was kann ich nicht so gut? Was mache ich ungern? Was finde ich schwierig? Deutsch Mathematik Geografie/Naturlehre Geschichte Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) Textiles Gestalten (Textilarbeit) Was kann ich nicht so gut? Was mache ich ungern? Was finde ich schwierig? Technisches Gestalten (Werken) Fach Musik Französisch Sport Was würde ich gerne ändern? Was nehme ich mir vor? Was will ich noch lernen? Englisch Fach Was würde ich gerne ändern? Was nehme ich mir vor? Fach Fach Selbsteinschätzung. Klasse BEMERKUNGEN Die Selbsteinschätzungsformulare beinhalten Aussagen zum Lern- und Arbeitsverhalten, zum Sozialverhalten, zu den Fachbereichen und Fächern sowie zum Wohlbefinden. Von der. bis zur 4. Klasse sind sie inhaltlich etwas einfacher und weniger umfangreich gestaltet. Ab der 5. Klasse gleicht sich das Formular demjenigen der Lehrpersonen an. Selbsteinschätzung 5. Klasse Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 5

28 4 Die Primarschule 4. Formulare Zeugnis Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe 4 Zeugnis Name / Vorname Primarschule 6. Klasse,. Semester Fachbereiche und Fächer Primarschule 6. Klasse,. Semester Name / Vorname Geburtsdatum 5 Schulort / Schuljahr Deutsch Schule / Klasse Lesen Hören und Sprechen Schreiben Bemerkungen Sprachreflexion (Sprachlehre) Mathematik Kenntnisse und Fertigkeiten Schullaufbahnentscheid Vorstellungsvermögen Mathematisierfähigkeit Berechtigung für den Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule Problemlöseverhalten Die Berechtigung für den Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule wird aufgrund der beiden Semesterzeugnisse der 6. Primarschulklasse festgelegt. Berechtigung im. Semester Berechnung: *D + *M + *GN/Gs +,5*F +,5*E + *BG/TexG/TechG + *Mu + *Sp = XX (Notenwert) Geografie/Naturlehre hohe Anforderungen erreicht mittlere Anforderungen erreicht Grundanforderungen erreicht Grundanforderungen nicht erreicht Note Zeugnis 6. Schuljahr,. Semester Notenwert Berechtigung GN ungerundeter Durchschnitt Gs ungerundeter Durchschnitt GN/Gs gerundeter Durchschnitt BG ungerundeter Durchschnitt TexG ungerundeter Durchschnitt TechG ungerundeter Durchschnitt BG/TexG/TechG gerundeter Durchschnitt Aufgrund des Zeugnisses des. Semesters der 6. Primarschulklasse Geschichte ergibt sich die Berechtigung für den Übertritt in den Leistungszug: A E P Datum Datum Datum Unterschrift Lehrperson Unterschrift Erziehungsberechtigte Unterschrift Schüler/Schülerin Französisch Englisch Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) Textiles Gestalten (Textilarbeit) Technisches Gestalten (Werken) Musik Sport Zeugnis 6. Schuljahr,. Semester Notenwert Berechtigung Definitive oder provisorische Berechtigung Zeugnis 6. Klasse,. Semester Zusätzliche Angebote Bemerkungen Unter der Rubrik Bemerkungen wird eingetragen: Hinweis auf das Überspringen oder Wiederholen (siehe S. 4 ff.) Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Zeugnis Name / Vorname 4 Schullaufbahnentscheid Unter der Rubrik Schullaufbahnentscheid werden festgehalten: Befördert Wiederholung des Schuljahres nach 4 SLV Primarschule 6. Klasse,. Semester Name / Vorname Geburtsdatum Schulort / Schuljahr Schule / Klasse Bemerkungen Fachbereiche und Fächer Primarschule 6. Klasse,. Semester Deutsch Lesen Hören und Sprechen Schreiben Sprachreflexion (Sprachlehre) hohe Anforderungen erreicht mittlere Anforderungen erreicht Grundanforderungen erreicht Grundanforderungen nicht erreicht Note 5 Fachbereiche und Fächer Prädikate oder (halbe oder ganze) Noten. Die Zeugnisse der. bis 4. Klasse enthalten nur Prädikate. Mathematik Schullaufbahnentscheid Kenntnisse und Fertigkeiten Vorstellungsvermögen Berechtigung für den Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule Die Berechtigung für den Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule wird aufgrund der beiden Semesterzeugnisse der 6. Primarschulklasse festgelegt. Mathematisierfähigkeit Problemlöseverhalten Berechtigung im. Semester Berechnung: *D + *M + *GN/Gs +,5*F +,5*E + *BG/TexG/TechG + *Mu + *Sp = XX (Notenwert) Geografie/Naturlehre Aufgrund des Zeugnisses des. Semesters der 6. Primarschulklasse ergibt sich die Berechtigung für den Übertritt in den Leistungszug: A E P Geschichte Definitive und provisorische Berechtigung für den Übertritt Aufgrund der beiden Zeugnisse der 6. Primarschulklasse ergibt sich die folgende Berechtigung für den Übertritt in einen der Leistungszüge der Sekundarschule: Französisch Definitive Berechtigung für den Übertritt in den Leistungszug A E P Englisch Provisorische Berechtigung für den Übertritt in den Leistungszug A E P Bildnerisches Gestalten (Zeichnen) Textiles Gestalten (Textilarbeit) Datum Unterschrift Lehrperson Technisches Gestalten (Werken) Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte Musik Sport Datum Unterschrift Schüler/Schülerin Zusätzliche Angebote Zeugnis 6. Klasse,. Semester Alle Formulare können über die Schulleitungen bezogen werden. 6

29 4 Die Primarschule 4.4 Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule (6. Klasse) 4.4 Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule (6. Klasse) ( SLV) Kantonale Ziele Die neue Sekundarschule mit den drei Leistungszügen A, E und P baut auf einer professionell durchgeführten Selektion auf. Die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler in einen Leistungszug der Sekundarschule hat somit ein grosses Gewicht. Alle Schülerinnen und Schüler sollen eine Schullaufbahn durchlaufen, die ihren Fähigkeiten entspricht. Die Berufsbildung im Kanton Basel-Stadt soll gestärkt werden, denn sie führt im Vergleich zu anderen Schweizer Kantonen eher ein Schattendasein. Die langfristigen Bildungsmöglichkeiten über den Weg der Berufsbildung haben sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Im Anschluss an eine Berufslehre stehen den Lernenden auf der Tertiärstufe alle Ausbildungen der höheren Fachschulen und Fachhochschulen sowie verschiedene Passerellen (auch zur Universität) offen. Heute besuchen in Basel-Stadt viele Jugendliche eine allgemeinbildende weiterführende Schule, obwohl für sie eine Berufsbildung geeigneter wäre. Die Selektion in die Sekundarschule trägt entscheidend dazu bei, dies zu verändern. Die Verantwortung für die pädagogisch sinnvolle Einteilung der Schülerinnen und Schüler in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule liegt bei den Lehrpersonen. Sie tragen damit einen wichtigen Teil zum erfolgreichen Gelingen der Schulreform bei. Insgesamt wird in der neuen Sekundarschule eine im kantonalen Durchschnitt ungefähr ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die drei Leistungszüge angestrebt. Es soll explizit nicht zu einem Übergewicht an Zuteilungen in den P-Zug und zu wenigen Zuteilungen in den A-Zug kommen. In allen drei Leistungszügen soll eine an die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler angepasste Förderung erfolgen können. Umsetzung Für die Selektion bedeutet das für die Lehrpersonen Folgendes: Sie schauen sehr genau und kritisch auf die Leistungen der Schülerinnen und Schüler unabhängig der Erwartungen der Eltern. Sie wägen sorgfältig ab, welcher Leistungszug sich für welche Schülerinnen und Schüler eignet. Das machen sie über eine möglichst breit abgestützte, transparente Bewertung der Leistungen. Eine möglichst objektive Bewertung erreichen die Lehrpersonen nur, wenn sie sich miteinander über ihre Beurteilung und Bewertung austauschen und darüber reden, wann eine Leistung hervorragend, gut oder nur genügend ist und welche Noten sie ungefähr dafür setzen. Hinweise, wie man gut beurteilt und über was man sich austauscht, finden sich in Mappe A. Eckwerte zum Übertritt von der 6. Primarschulklasse in die. Sekundarschulklasse In der 6. Primarschulklasse werden zwei Zeugnisse abgegeben. In jedem Semester werden dafür die Beurteilungsbelege neu gesammelt. Zusätzlich zu den Noten in den Fachbereichen und Fächern enthält das Zeugnis einen Teil, in dem die Berechtigung für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule eingetragen wird. Der A-Zug mit allgemeinen Anforderungen steht dabei für den Zug, in dem an den Grundanforderungen gearbeitet wird; im E-Zug werden erweiterte und im P-Zug hohe Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler gestellt. Bei der Einschätzung, welches Leistungsniveau ungefähr den grundlegenden, erweiterten und hohen Anforderungen entspricht, nehmen die Lehrpersonen den Lehrplan, die Lehrmittel und weitere Unterrichtsmaterialien zu Hilfe. Auch ein Austausch von Prüfungen (die teilweise in den Lehrmitteln enthalten sind) kann dafür klärend sein. Zuteilung in den Schuljahren 0/04 und 04/05 Grundlage für die Zuteilungen zu den Leistungszügen sind die Noten bzw. die Notenwerte. Dabei werden die Fächer folgendermassen gewichtet: Deutsch, Mathematik und Geografie/Naturlehre/ Geschichte zählen dreifach. Französisch und Englisch zählen anderthalbfach. Gestalten (BG/TexG/TechG), Musik und Bewegung und Sport zählen einfach. Ab dem Schuljahr 05/6 wird Geografie/Naturlehre/ Geschichte durch den Fachbereich Natur/Mensch/Gesellschaft ersetzt. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 7

30 4 Die Primarschule 4.4 Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule (6. Klasse) Deutsch Note x =... Mathematik Note x =... Geografie/Naturlehre/Geschichte Note x =... Englisch Note x,5 =... Französisch Note x,5 =... Musik Note x =... Gestalten (BG/TexG/TechG) Note x =... Sport Note x = Summe < 67,5 67,5 78,75 Leistungszug A-Zug E-Zug P-Zug Definitive Berechtigung: Summe im. und im. Zeugnis erreicht oder freiwillige Aufnahmeprüfung bestanden. Provisorische Berechtigung: Summe im. oder im. Zeugnis erreicht. Die Formel für die Schuljahre 0/04 und 04/05 sieht dementsprechend folgendermassen aus: xd + xm + xgn +,5xF +,5xE + xbg/texg/techg + xmu + xsp = XX Ab dem Schuljahr 05/6 sieht sie so aus: xd + xm + xnmg +,5xF +,5xE + xg + xmu + xsp = XX Um in den P-Zug übertreten zu können, braucht es einen Notenwert von 78,75 Punkten (entspricht einem Mittelwert von 5,5). Um in den E-Zug übertreten zu können, braucht es einen Notenwert von 67,5 Punkten (entspricht einem Mittelwert von 4,5). In den A-Zug treten alle Schülerinnen und Schüler ein, deren Notenwert unter 67,5 Punkten liegt. Im Zeugnis werden jeweils alle möglichen Berechtigungen eingetragen. Das bedeutet, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in einem Zeugnis 78,75 Punkte erreicht, kann sie oder er provisorisch in den P-Zug und definitiv in den E- oder den A-Zug eintreten. Wenn eine Schülerin, ein Schüler provisorisch in einen Leistungszug übertritt, entscheidet sich nach einem Semester, ob sie/er definitiv übertritt, und nach dem zweiten Semester, ob sie/er in dem Leistungszug bleiben kann. Freiwillige Aufnahmeprüfung Schülerinnen und Schüler können am Ende des zweiten Semesters (eine Woche vor den Sommerferien) eine freiwillige Aufnahmeprüfung für den E- oder P- Zug ablegen. Wenn sie diese bestehen, dürfen sie definitiv in den entsprechenden Leistungszug übertreten. Schülerinnen und Schüler, die in einem der beiden Zeugnisse die Berechtigung für den Übertritt in den E- oder P-Zug erhalten, können provisorisch in den Leistungszug mit den höheren Anforderungen eintreten. Bei diesen Schülerinnen und Schülern teilen die Eltern der Schulleitung im Zeugnis innert acht Kalendertagen seit der Zustellung mit, in welchen Leistungszug die Schülerinnen und Schüler übertreten. Schülerinnen und Schüler, die in beiden Zeugnissen die Berechtigung für einen Leistungszug erhalten, können definitiv in diesen Leistungszug übertreten. 8

31 Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 9

32 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen 4.5 Umsetzungshilfen Folgende Umsetzungshilfen stehen den Lehrpersonen der Primarschule zur Verfügung:. Checkliste Ablauf Standortgespräch. Vorbereitungsformular für das Standortgespräch bei vielen Fachlehrpersonen. Kompetenzbereiche und Einschätzungsmöglichkeiten in Deutsch und Mathematik 4. Beispiel für prozessorientierte Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch 5. Nützliche Internetadressen Umsetzungshilfe CHECKLISTE FÜR DEN ABLAUF DES STANDORTGESPRÄCHS Gesprächsteil Übersicht Inhalt Bekanntgabe von: Ziel des Gesprächs Inhalt und Ablauf Vorgesehene Dauer Information und Austausch Lehrperson informiert lernzielorientiert über den Entwicklungsstand und die Fortschritte in den Fachbereichen und Fächern im Lern- und Arbeitsverhalten im Sozialverhalten der Schülerin, des Schülers Die Schülerin / der Schüler kommentiert ihre/seine Selbsteinschätzung. Eltern erzählen, wie sie ihr Kind in den drei Bereichen wahrnehmen. Folgerungen und Vereinbarung von einem oder zwei Förderzielen Gemeinsame Festlegung von einem oder zwei Zielen in den Fachbereichen und Fächern im Lern- und Arbeitsverhalten im Sozialverhalten Formulieren des Ziels / der Ziele Vorgehen skizzieren Zeitraum für die Zielerreichung festlegen Verantwortlichkeiten klären und notieren Abschluss Zusammenfassung der wichtigsten Gesprächspunkte Vereinbarungen werden unterschrieben Auswertung Kurze Einschätzung der Beteiligten zu Ablauf und Ertrag des Gesprächs 0

33 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen Umsetzungshilfe Vorbereitung Standortgespräch im Lehrpersonenteam Dieses Formular wird den Eltern und den Schülerinnen und Schülern nicht abgegeben. Es dient ausschliesslich zur Vorbereitung auf die Klassenkonferenz und bleibt danach im Besitz der Klassenlehrperson. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

34 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen Umsetzungshilfe Kompetenzbereiche in Deutsch und Mathematik Im Unterschied zu der Beurteilung der Leistungen in den Fachbereichen oder Fächern, die nur auf den Beurteilungsbelegen beruhen, sollen die Leistungen in den Kompetenzbereichen der Fächer auf der Grundlage von Beurteilungsbelegen und weiteren Beobachtungen eingeschätzt werden. Es ist nicht möglich, in einem Schuljahr schon gar nicht in einem Semester für jeden Kompetenzbereich mindestens drei Beurteilungsbelege zu erstellen. Die Lehrperson muss deshalb die Einschätzung der Kompetenzbereiche auf weitere Beobachtungen stützen können, die nicht in der Form von Beurteilungsbelegen dokumentiert sind. Deshalb und weil nicht alle Kompetenzbereiche zu gleichen Teilen gewichtet werden, kann es zu leichten Abweichungen zwischen der Einschätzung der Kompetenzbereiche und der Beurteilung der Fächer kommen. Massgebend für die Schullaufbahnentscheide sind die Beurteilungen in den Fachbereichen oder Fächern. Nachfolgend werden für die beiden Fächer die Kompetenzbereiche vorgestellt und erläutert. KOMPETENZBEREICHE IN DEUTSCH Lesen Lesen besteht aus der Lesetechnik, dem gestaltenden Vorlesen, dem Textverständnis und dem Leseverhalten. Folgende Beurteilungsaspekte lassen sich ableiten: Lesetechnik Gestaltendes Vorlesen Textverständnis Leseverhalten/ Lesemotivation Text dekodieren (d.h. alle Buchstaben kennen, Wörter, Sätze verstehen und zueinander in Beziehung setzen) Schriftzeichen, Wörter, Morpheme und Sätze genau lesen Flüssig lesen Deutliches Sprechen (deutlich und angemessen laut artikulieren) Lesetempo (in einem angemessenen Tempo flüssig und ohne Stockungen lesen) Stimmführung (mit der Stimme den Text dem Inhalt und der Absicht angemessen gestalten, Wörter und Sätze passend betonen, gezielt Pausen setzen) Ausdrücklich Genanntes im Text nachschauen (einzelne Informationen in einem Text erkennen und verstehen) Gemeintes erschliessen (Zusammenhänge zwischen einzelnen Informationen erkennen und verstehen, Gesamtverständnis des Textes aufbauen, Textfunktion erkennen) Über einen Text nachdenken, einen Text nachfühlen (über Inhalt und Form eines Textes reflektieren, Inhalt beurteilen, zur eigenen Lebenswelt und derjenigen der anderen in Bezug setzen, Empathie zu den Figuren eines erzählenden Textes aufbauen) Wie häufig wird wo was gelesen? Wie gerne wird was gelesen?

35 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen Hören und Sprechen Mündliche Sprachkompetenzen können in monologische und dialogische Situationen unterschieden werden. Dialog/Gespräche führen Monologische Situation teilt sich auf in Sprechtechnik und Erzählen/Nacherzählen Präsentieren Hörtexte verstehen (Hörverständnis) Eine der Situation und den Gesprächspartnerinnen und -partnern angemessene Balance finden zwischen Kooperation und Durchsetzung:. Aktiv am Gespräch teilnehmen, zum Gesprächsthema etwas beitragen. Sich im Gespräch durchsetzen, zur eigenen Meinung stehen und sie verständlich formulieren. Interesse an anderen Meinungen zeigen 4. Kooperatives Gesprächsverhalten zeigen (andere verstehen wollen). Abgemachte Gesprächsregeln einhalten Deutliche Aussprache (deutlich und angemessen laut sprechen) Stimmführung (den Redebeitrag mit der Stimme wirkungsvoll gestalten) Sprechfluss/Erzählfluss (in einem angemessenen Tempo flüssig und ohne störende Stockung sprechen) Deutliche Aussprache/Stimmführung Inhaltliche Strukturierung (in einer sinnvollen Reihenfolge erzählen, spannungsvolle Abfolge, das Wichtige der Geschichte erzählen, zusammenhängend, ohne störende Sprünge erzählen) Sprachlicher Ausdruck (deutlich und angemessen laut sprechen) Auftreten (sicher und bestimmt auftreten, den Blickkontakt suchen, Medien fachkundig einsetzen) Inhaltliche Strukturierung (wesentliche Aspekte des Themas darstellen, sinnvoll und nachvollziehbar geordnet und gegliedert) Hinhören (einzelne Informationen in einem Hörtext erkennen und verstehen) Verstehen (Zusammenhang zwischen einzelnen Informationen eines Hörtextes erkennen und nachvollziehen, Gesamtverständnis des Hörtextes aufbauen) Nachdenken (über Inhalt und Form des Gehörten reflektieren und dies beurteilen, zur eigenen Welt in Bezug setzen) Schreiben Schreibkompetenzen zeigen sich im Schreibprozess und im Schreibprodukt. Texte zeigen bestimmte Qualitätsmerkmale, die je nach Textsorte unterschiedlich zu spezifizieren sind. Als allgemeine Orientierung können folgende Beurteilungsaspekte angeführt werden: Inhaltliche Strukturierung/ Erzählkultur Inhalt Sprachliche Gestaltung Formale Korrektheit Erzählverlauf einer Geschichte Erzählung in einer einheitlichen Form Erzählperspektive ist klar Gesamtidee erkennbar (Text wirkt zusammenhängend und aus einem Guss, allfällige Sprünge stören kaum) Idee entfaltet sich Personen, Ort und Handlung (falls vorhanden) werden anschaulich konkretisiert, einzelne Erzählpassagen oder Ideen wirken spannend, unterhaltsam Wortwahl passt zur Gesamtidee und zur Textsorte. Bei Sachtexten präzise, bei erzählenden Texten attraktiv Satzbau passt zur Textsorte. Bei Sachtexten angemessen neutral, leicht verständlich, bei erzählenden Texten meist abwechslungsreich Formale Korrektheit spielt eine wichtige Rolle, wenn der Text veröffentlicht wird Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

36 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen Sprachreflexion (Sprachlehre) Sprachreflexion setzt sich aus der natürlichen Grammatikkompetenz (normgerecht sprechen und schreiben) und der analytischen Grammatikkompetenz (Erforschung der Sprachstrukturen, der schulgrammatischen Klassifikationen und Operationen wie Wortart-, Fallbestimmung usw. und grammatische Proben) sowie der Rechtschreibung zusammen. Natürliche Grammatikkompetenz Sprachstrukturen erforschen Schulgrammatische Klassifikationen und Operationen (Wortart-, Fallbestimmung usw. und grammatische Proben) Rechtschreibung Wortschatz Aussprache Wortbildung und Satzbau sind der Standardsprache nahe Folgende Bereiche lassen sich unterscheiden:. Selbstständig Ideen und Vermutungen zu einem Sprachphänomen aufstellen. Grammatikproben nutzen und Beobachtungen/Gedanken in eigene Worte fassen Wörter in Morpheme zerlegen Stufengemässe Wortartenproben Satzproben als Mittel zur stilistischen Gestaltung Prüfung, inwieweit Strategien zur Reflexion orthografischer Regelmässigkeiten vorhanden sind 4

37 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen KOMPETENZBEREICHE IN MATHEMATIK Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten bezeichnen die mathematischen Instrumente und deren unmittelbare Handhabung. Zur Beurteilung eignen sich isolierte, elementare Aufgaben. Symbole und Begriffe verstehen und sinngemäss gebrauchen Regeln und Verfahren anwenden können: schätzen, rechnen, konstruieren, darstellen, umformen Hilfsmittel gebrauchen können: Geodreieck, Zirkel, Messinstrumente, Taschenrechner Vorstellungsvermögen Vorstellungsvermögen meint die Fähigkeit, Denkvorgänge mit inneren Bildern zu unterstützen. Das Vorstellungsvermögen kann anhand von Skizzen und mündlichen Beschreibungen beurteilt werden. Zahlen in einem strukturierten Zahlenraum festhalten und verknüpfen Sich ebene und räumliche Figuren vorstellen und in der Vorstellung verändern Den Bezug zwischen Grössen gedanklich herstellen Abläufe als «inneren Film» nachvollziehen Mathematisches Verständnis bzw. Mathematisierfähigkeit Mathematisches Verständnis bzw. Mathematisierfähigkeit ist die Fähigkeit, den mathematischen Gehalt von Situationen zu erfassen und auszuschöpfen. Beurteilt werden kann z. B. das Erfassen von Zusammenhängen, das Interpretieren von Daten (auch Ergebnissen), der Lösungsweg bei Textaufgaben. Informationen erfassen, ordnen, darstellen Zusammenhänge und Strukturen erkennen und mathematisch beschreiben (Gleichungen, Tabellen, Diagramme, Modelle) Daten gewinnen aus Texten, Bildern und realen Gegebenheiten Sachverhalte mathematisch nachvollziehen und bearbeiten; mathematische Ergebnisse im Sachzusammenhang interpretieren Problemlöseverhalten (ab der 5. Klasse) Problemlöseverhalten umfasst Einstellungen, Verhaltensweisen, Denk- und Handlungsstrategien in herausfordernden Situationen. Zur Beurteilung eignen sich ungewohnte, komplexe Aufgabenstellungen. Aufschluss geben z.b. Lösungsprotokolle, mündliche Rückschauen oder direkte Prozessbeobachtungen. Mit ungewohnten Aufgaben fertig werden Situationen beurteilen, Fragen stellen, Vermutungen formulieren, Annahmen treffen Lösungswege planen, verfolgen, mitteilen, beurteilen Experimente und Simulationen durchführen und auswerten Strategien entwickeln und darstellen Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 5

38 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen Umsetzungshilfe 4 Beispiel zur Bewertung im Fach Deutsch 4 Es gibt Leistungserhebungen, bei denen die Lösungen auf den ersten Blick nicht eindeutig beurteilbar sind. Oft muss die Lehrperson oder das Team dann einen Kriterienraster entwerfen. Unten ist ein Beispiel aus dem Fach Deutsch aufgeführt. Ziel der Unterrichtseinheit war es, eine Textstelle vorzulesen und Personen aus dem Text vorzustellen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Kriterien im Voraus und können sich so besser auf die Leistungserhebung vorbereiten. Benotet werden die drei Bereiche «Inhalt», «Lesetechnik» und «Präsentation» auf je Niveaus. Niveau (je Punkt) Niveau (je Punkte) Niveau (je Punkte) Inhalt Die Beschreibung des Aussehens und des Charakters ist sehr allgemein, nicht der Person entsprechend und sagt wenig aus. Die Beschreibung ist auf wenige nichtssagende Merkmale der Person beschränkt. Die vorgelesene Textstelle steht in keinem Bezug zu den Personen, eine Begründung der Wahl fehlt. Das Aussehen und der Charakter sind differenziert, vom Handeln und Verhalten abgeleitet, beschrieben. Die Beschreibung der Person ist ausführlich. Die vorgelesene Textstelle passt zu einer Person und die Begründung für die Wahl ist nachvollziehbar. Die Beschreibung des Aussehens und des Charakters ist sehr differenziert, mit einem Bezug zwischen Aussehen und Charakter, teils mit Textstellen belegt. Die Beschreibung der Person ist umfassend, Widersprüche, Bezüge zueinander, Wertungen sind aufgenommen. Die vorgelesene Textstelle ist treffend ausgewählt und die Begründung ist vielfältig und passend. Lesetechnik Die Textstelle ist stockend und zu leise oder zu laut vorgetragen. Die Textstelle ist monoton vorgelesen. Die Textstelle ist gut verständlich und fliessend vorgelesen. Die Textstelle ist gestaltend (Pause, Schlüsselwörter, Tempo, Stimme zwei Kriterien erfüllt) vorgelesen. Die Textstelle ist in einer angenehmen Lautstärke und in einer deutlichen und schönen Aussprache vorgelesen. Die Textstelle ist gestaltend (Pausen, Schlüsselwörter, Tempo, Stimme alle Kriterien erfüllt) vorgelesen. Präsentation Die Präsentation ist unsicher gestaltet. Es fehlt der Kontakt zum Publikum. Das Plakat enthält keine passenden Informationen und ist unverständlich gestaltet. Es wird nicht als Unterstützung zum Erzählen beigezogen. Die Präsentation ist sicher gestaltet. Der Kontakt zum Publikum ist vorhanden. Das Plakat enthält passende Informationen und Bilder, wird aber nicht als Unterstützung zum Erzählen beigezogen. Die Präsentation ist frei und abwechslungsreich gestaltet. Es wird spontan aufs Publikum eingegangen. Das Plakat enthält passende Informationen und Bilder und wird beim Erzählen als Unterstützung passend und vielfältig beigezogen. Maximale Punktzahl: Punkte, Grundanforderungen (Note 4): Punkte 4 Beispiel aus: Kanton Zug (0). Handbuch Beurteilen und Fördern B&F. Zug: Lehrmittelzentrale des Kantons 6

39 4 Die Primarschule 4.5 Umsetzungshilfen Umsetzungshilfe 5 Nützliche Internetadressen Nützliche Internetadressen für die Förderung in den Fachbereichen und Fächern sowie für das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sind beispielsweise: Stern, Th. (00). Förderliche Leistungsbewertung. Wien: Österreichisches Zentrum für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen. (5..0) Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 7

40 5 Rechtliche Grundlagen Auszug aus der Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung; SLV) vom. September 0 (SG ) Die Schülerinnen und Schüler haben die Leistungserhebung an einem neu angesetzten Termin zu wiederholen. Ausnahmen hiervon sind nur möglich beim Fernbleiben infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger wichtiger Gründe. ( ). III. BEURTEILUNG 4. Allgemeines 9 Beurteilungsinhalt Schülerinnen und Schüler werden in Bezug auf: a) die Sachkompetenz beurteilt; b) die Selbst- und Sozialkompetenz eingeschätzt. ² Mit der Beurteilung in der Sachkompetenz: a) wird der Lernzuwachs der einzelnen Schülerinnen und Schüler festgestellt; b) werden die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler mit den vorgegebenen Lernzielen des Lehrplans verglichen. 0 Anforderungen an die Beurteilung Die Beurteilung muss sich an sachlichen Kriterien ausrichten sowie nachvollziehbar sein. 5. Leistungserhebungen in der Sachkompetenz Leistungserhebungen Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Sachkompetenz werden ab dem. Schuljahr insbesondere durch schriftliche und mündliche Prüfungen, durch schriftliche, gestalterische und praktische Arbeiten und durch mündliche Beiträge erhoben. Die Leistungserhebung kann einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden. Die Lehrperson informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Lernziele, die Form der Leistungserhebung und die Kriterien der Beurteilung. 4 Die Leistungserhebungen werden datiert und in Worten, mit Prädikaten, Noten (ab dem 7. Schuljahr) oder einer anderen Bewertungsform beurteilt. Die in dieser Form dokumentierten Leistungserhebungen gelten als Belege für die Beurteilung der Sachkompetenz nach 0. 5 Die datierten und beurteilten Leistungserhebungen werden den Schülerinnen und Schülern abgegeben. Fernbleiben von Leistungserhebungen Bleiben Schülerinnen und Schüler einer Leistungserhebung fern, so haben die Erziehungsberechtigten innerhalb von acht Kalendertagen nach der Leistungserhebung den Lehrpersonen ( ) das Fernbleiben schriftlich zu begründen. Unredlichkeiten bei Leistungserhebungen Bei Unredlichkeiten, insbesondere bei der Benutzung oder der versuchten Benutzung von unerlaubten Hilfsmitteln, kann die Lehrperson die erreichte Note, das erreichte Prädikat oder die erreichte andere Bewertung für die Leistungserhebung bis zur niedrigsten möglichen Bewertung reduzieren. 4 Massnahmen zum Nachteilsausgleich Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer attestierten Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Leistungserhebungen benachteiligt sind, haben Anspruch darauf, dass die äusseren Bedingungen, die Form oder auch die Aufgabenstellung der Leistungserhebung so verändert wird, dass der behinderungsbedingte Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird. Die Anforderungen der Leistungserhebung müssen für alle Schülerinnen und Schüler gleichwertig sein. Die Entwicklungsstörung oder Behinderung muss durch eine vom Kanton bezeichnete Stelle attestiert werden. 4 Die Schulleitung legt nach Vorlage des Attests und auf Antrag des Lehrpersonenteams ( 9), ( ), die Massnahmen zum Nachteilsausgleich fest. 6. Zeugnis 5 Anzahl der Zeugnisse Ab dem. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis. Zusätzlich zum Zeugnis am Schuljahresende erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des ersten Semesters: a) im 8. und. Schuljahr ( ) ein Zeugnis; b) im 9. und 0. Schuljahr ( ) ein Zwischenzeugnis. ( ). 6 Inhalt der Zeugnisse Für die ersten beiden Schuljahre bestätigt das Zeugnis den Schulbesuch. Ab dem. Schuljahr gibt das Zeugnis Aufschluss über die Sachkompetenz der Schülerinnen und Schüler, den Schullaufbahnentscheid, die Teilnahme an zusätzlichen Angeboten und ab dem 9. Schuljahr die Regelmässigkeit des Schulbesuchs. 8

41 5 Rechtliche Grundlagen Das Zwischenzeugnis im 9. und 0. Schuljahr gibt Aufschluss über den Zwischenstand in der Sachkompetenz der Schülerinnen und Schüler, mögliche Leistungszugwechsel oder Intensivförderungen nach den 60, 6 oder 6, die Teilnahme an zusätzlichen Angeboten und die Regelmässigkeit des Schulbesuchs. 7 Sachkompetenz im Zeugnis Die Sachkompetenz wird für alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer beurteilt. Für die Wahlfächer legt die Volksschulleitung ( ) fest, ob die Sachkompetenz beurteilt wird. ( ). Im. bis im 6. Schuljahr werden die Leistungen in den Fachbereichen oder Fächern mit einem Prädikat beurteilt und für die Leistungen in den Kompetenzbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik eine Einschätzung mit Prädikaten abgegeben. 4 Im 7. bis im. Schuljahr werden die Leistungen in den Fachbereichen oder Fächern mit Noten beurteilt und für die Leistungen in den Kompetenzbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik eine Einschätzung mit Prädikaten abgegeben. 5 ( ). 8 Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer Pflichtfächer sind Fächer, die besucht werden müssen. Wahlpflichtfächer sind in Gruppen geordnete Fächer, von denen eine bestimmte Auswahl besucht werden muss. Wahlfächer sind Fächer, die freiwillig besucht werden können. 9 Individuelle Lernziele im Zeugnis Wenn für einen Fachbereich oder ein Fach individuelle Lernziele festgelegt wurden, werden die Leistungen für diesen Fachbereich oder dieses Fach mit einem gesonderten Bericht in Worten beurteilt. Die Leistungen von besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern werden zusätzlich nach den regulären Bestimmungen mit Prädikaten oder Noten beurteilt. Im Zeugnis wird bei diesem Fachbereich oder Fach «individuelle Lernziele» eingetragen; davon ausgenommen sind die Zeugnisse von besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern. Wenn für die Mehrzahl der Fachbereiche oder Fächer individuelle Lernziele festgelegt wurden, kann das Zeugnis in Form eines Berichts in Worten ausgestellt werden. 0 Beurteilung der Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern Die zuständige Lehrperson beurteilt die Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern auf der Grundlage der während der massgeblichen Beurteilungsperiode erstellten Beurteilungsbelege ( ). Das Gewicht eines einzelnen Beurteilungsbelegs muss kleiner sein als 50%. Erfolgt die Beurteilung der Sachkompetenz durch eine Kombination von verschiedenen Beurteilungsformen, hat die zuständige Lehrperson eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen. 4 Wenn nicht genügend Beurteilungsbelege vorhanden sind, kann die Schulleitung ab dem 7. Schuljahr auf Antrag der zuständigen Lehrperson eine Semester- oder Jahresprüfung anordnen. Bleiben die Schülerinnen und Schüler dieser ohne wichtigen Grund fern, so wird die Note gesetzt. Einschätzung der Sachkompetenz in den Kompetenzbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik Auf der Grundlage der während der massgeblichen Beurteilungsperiode erstellten Beurteilungsbelege ( ) und weiterer Beobachtungen der Lehrperson nimmt die Lehrperson eine Einschätzung der Leistungen in den Kompetenzbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik vor. Prädikate für die Beurteilung und Einschätzung der Sachkompetenz und die Teilnahme an zusätzlichen Angeboten Für die Beurteilung und Einschätzung der Sachkompetenz werden die folgenden Prädikate verwendet: «hohe Anforderungen erreicht», «mittlere Anforderungen erreicht», «Grundanforderungen erreicht» und «Grundanforderungen nicht erreicht». Für Wahlfächer und die Teilnahme an zusätzlichen Angeboten können andere Prädikate verwendet werden. Noten für die Beurteilung der Sachkompetenz Für die Beurteilung der Sachkompetenz werden ganze Noten von 6 bis und die dazwischenliegenden halben Noten verwendet. Den Noten kommen die folgenden Bedeutungen zu: 6 = sehr gut; 5 = gut; 4 = genügend; = ungenügend; = schwach; = sehr schwach oder nicht erbrachte Leistung. Noten unter 4 stehen für nicht genügende Leistungen. 7. Lernbericht und Standortgespräch 4 Lernbericht Vom. bis zum 4. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen einen Lernbericht. Im. Schuljahr wird der Lernbericht am Ende des Schuljahres, vom. bis zum 4. Schuljahr am Ende des ersten Semesters ausgestellt. Der Lernbericht dient der Förderung des eigenverantwortlichen Lernverhaltens sowie der Orientierung der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten. 5 Inhalt des Lernberichts Vom. bis zum 7. Schuljahr enthält der Lernbericht: a) den Zwischenstand zur Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern; Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 9

42 5 Rechtliche Grundlagen b) die Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz; c) die Festlegung von einem oder zwei Förderzielen. Vom 8. bis zum. Schuljahr enthält der Lernbericht: a) die Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz; b) die Festlegung von einem oder zwei Förderzielen. ( ). 6 Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz Aufgrund der Beobachtungen aller in der Klasse unterrichtenden Lehrpersonen schätzt das Lehrpersonenteam die Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler während der massgeblichen Beurteilungsperiode ein. Die Lehrpersonen informieren die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres, auf welche Kompetenzen sie achten werden. 7 Standortgespräch Vom. bis zum 4. Schuljahr findet ein Standortgespräch statt zum Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie über die Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. In der BMS legt die Zeugnisklassenkonferenz fest, mit welchen Schülerinnen und Schülern ein Standortgespräch stattfindet. Im. Schuljahr findet das Standortgespräch am Ende des Schuljahres, vom. bis zum 4. Schuljahr nach dem ersten Semester statt. Grundlagen für das Standortgespräch sind: a) der Lernbericht; b) ab dem. Schuljahr die Selbsteinschätzung, die die Schülerinnen und Schüler schriftlich abgeben; c) im 5., im 8. und im. Schuljahr das Ergebnis des Leistungstests ( 9). 4 Am Standortgespräch nehmen teil: a) die zuständige Lehrperson; b) die Schülerinnen und Schüler: im. und im 4. Schuljahr auf Wunsch, ab dem 5. Schuljahr obligatorisch; c) die Erziehungsberechtigten: bis zum. Schuljahr immer, ab dem. Schuljahr auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler; d) ( ). 8. Information über Leistungsveränderungen 8 Bei einem markanten Leistungsanstieg oder Leistungsabfall informiert die zuständige Lehrperson die Erziehungsberechtigten ( ) über die Leistungsveränderung. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ( ) und der Schülerinnen und Schüler werden in einem Gespräch die Gründe für die Leistungsveränderung besprochen und gegebenenfalls Massnahmen formuliert. 9. Leistungstests 9 Die Leistungstests nach 57c des Schulgesetzes finden zu Beginn des 5. und des 8. und am Ende des 0. und des. Schuljahres statt. Die Ergebnisse der Leistungstests werden den Schülerinnen und Schülern abgegeben. IV. BEFÖRDERUNG UND NICHTBEFÖRDERUNG, WIEDERHOLEN UND ÜBERSPRINGEN 0. Beförderung und Wiederholung in der Volksschule 40 Beförderung in der Volksschule In der Volksschule werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Beurteilung im Zeugnis in das nächste Schuljahr, im 8. und im. Schuljahr in das nächste Semester befördert. Im Zeugnis wird «befördert» eingetragen. 4 Ausserordentliche Wiederholung eines Schuljahres Schülerinnen und Schüler können ausnahmsweise nach 57a des Schulgesetzes ein Schuljahr wiederholen, wenn mit der Wiederholung des Schuljahres die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn eine bessere Entwicklungsperspektive haben und einer der folgenden Gründe vorliegt: a) unregelmässiger Bildungsgang, insbesondere aufgrund einer längeren Krankheit oder eines häufigen Wechsels des Schulsystems; b) einschneidende persönliche Umstände, die bei den Schülerinnen und Schülern zu einem Leistungsabfall geführt haben; c) verzögerter Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler; d) in der Sekundarschule: Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen. Eine ausserordentliche Wiederholung eines Schuljahres kann auf Wunsch des Lehrpersonenteams oder auf Wunsch der Erziehungsberechtigten geprüft werden. Die Erziehungsberechtigten haben die zuständige Lehrperson spätestens 4 Kalendertage vor dem Entscheid über die Beförderung oder den Übertritt über ihren Wunsch zu informieren und sie über einen der in Abs. genannten Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Schulleitung entscheidet aufgrund einer Empfehlung des Lehrpersonenteams und nach Anhörung der Erziehungsberechtigten. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Auftrag des Staates in einer nichtstaatlichen Sonderschule, in einer privaten Schule oder in einer privaten oder staatlichen Einrichtung geschult werden, entscheidet die Volksschulleitung oder die zuständige Stelle der Gemeinden. 4 Im Zeugnis wird «Wiederholung des Schuljahres nach 4 SLV» eingetragen. 5 Eine ausserordentliche Wiederholung eines Schuljahres kann in der Volksschule in der Regel nur ein Mal stattfinden. 40

43 5 Rechtliche Grundlagen. Überspringen in den allgemeinbildenden Schulen 5 Prüfung des Überspringens eines Schuljahres Das Lehrpersonenteam prüft jedes Jahr, ob es bei Schülerinnen und Schülern mit sehr guten Leistungen der Schulleitung ein Überspringen des Schuljahres oder in Einzelfällen während des Schuljahres einen Wechsel in eine nächsthöhere Klasse oder Schulstufe empfehlen kann. Die Schulleitung entscheidet nach 57 des Schulgesetzes aufgrund dieser Empfehlung und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr überspringen, werden während dem ersten Semester in der neuen Klasse zusätzlich individuell gefördert. V. ÜBERTRITT VON DER PRIMARSCHULE IN DIE SEKUNDARSCHULE 54 Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule treten nach dem 8. Schuljahr in die Sekundarschule über. 55 Verfahren für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge Schülerinnen und Schüler, die in einem der beiden Zeugnisse des 8. Schuljahres die Berechtigung für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge nach den erreichen, können provisorisch in den Leistungszug mit höheren Anforderungen übertreten. Schülerinnen und Schüler, die in beiden Zeugnissen des 8. Schuljahres die Berechtigung für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge nach den erreichen, können definitiv in diesen Leistungszug übertreten. Schülerinnen und Schüler, welche die freiwillige Aufnahmeprüfung nach 57 Abs. des Schulgesetzes bestanden haben, können definitiv in den entsprechenden Leistungszug übertreten. 4 Bei Schülerinnen und Schülern mit einer provisorischen Berechtigung teilen die Erziehungsberechtigten der Schulleitung innert acht Kalendertagen seit Zustellung des Zeugnisses am Schuljahresende mit, in welchen Leistungszug die Schülerinnen und Schüler übertreten. 56 Berechtigung für den Übertritt in den A-Zug In den Leistungszug A mit allgemeinen Anforderungen (A-Zug) treten die Schülerinnen und Schüler über, die nicht in den Leistungszug E mit erweiterten Anforderungen (E-Zug) oder den Leistungszug P mit hohen Anforderungen (P-Zug) übertreten. 57 Berechtigung für den Übertritt in den E-Zug In den E-Zug (sowie den A-Zug) können die Schülerinnen und Schüler übertreten, die im Zeugnis des 8. Schuljahres die folgende Voraussetzung erfüllen: Die Summe der dreifach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Natur/Mensch/Gesellschaft und der eineinhalbfach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Französisch und Englisch und der einfach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Gestalten, Musik und Sport ergibt mindestens den Wert 67,5 (xd+xm+xnmg+,5xf+,5x E+G+Mu+Sp 67,5). In das Zeugnis wird «Berechtigung für den Übertritt in den E-Zug und den A-Zug» eingetragen. 58 Berechtigung für den Übertritt in den P-Zug In den P-Zug (sowie den E-Zug und den A-Zug) können die Schülerinnen und Schüler übertreten, die im Zeugnis des 8. Schuljahres die folgende Voraussetzung erfüllen: Die Summe der dreifach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Natur/ Mensch/Gesellschaft und der eineinhalbfach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Französisch und Englisch und der einfach gezählten Zeugnisnoten in den Fächern Gestalten, Musik und Sport ergibt mindestens den Wert 78,75 (xd+xm+xnmg+,5xf+,5xe+g+mu+sp 78,75). In das Zeugnis wird «Berechtigung für den Übertritt in den P-, den E- und den A-Zug» eingetragen. X. VERFAHREN UND ZUSTÄNDIGKEITEN 5. Zeugnisklassenkonferenz 8 Beschlussfassung für das. 6. Schuljahr Die Lehrpersonen tragen bis zu dem von der Schulleitung festgesetzten Datum die Prädikate in die Zeugnistabellen ein. Das Lehrpersonenteam bildet unter der Leitung der Klassenlehrperson die Zeugnisklassenkonferenz. Diese bespricht die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler, insbesondere derjenigen, bei denen sich eine ausserordentliche Wiederholung nach 4 oder ein Überspringen nach 5 abzeichnet. Anschliessend an die Besprechungen der Zeugnisklassenkonferenz: a) legt die zuständige Lehrperson die Zeugnisprädikate für die Beurteilung nach 0 und die Einschätzung nach fest; b) beschliesst die Zeugnisklassenkonferenz über die Beförderung nach 40 und Empfehlungen für die ausserordentliche Wiederholung nach 4 und das Überspringen eines Schuljahres nach 5. 4 Die Zeugnisklassenkonferenz beschliesst mit Mehrheitsbeschluss. Jede an der Zeugnisklassenkonferenz anwesende Lehrperson hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat die Schulleitung den Stichentscheid. 5 Nach der Zeugnisklassenkonferenz dürfen Zeugnisprädikate und Beschlüsse der Zeugnisklassenkonferenz nur geändert werden, wenn der Lehrperson bei Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 4

44 5 Rechtliche Grundlagen der Prädikatgebung oder der Zeugnisklassenkonferenz bei der Beschlussfassung nachweisbar ein Irrtum unterlaufen ist. Änderungen von Prädikaten bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, Änderungen von Beschlüssen der Zeugnisklassenkonferenz bedürfen der Genehmigung durch die Zeugnisklassenkonferenz. 84 Beschlussfassung ab dem 7. Schuljahr Die Lehrpersonen tragen bis zu dem von der Schulleitung festgesetzten Datum die Noten und bei einer Einschätzung die Prädikate in die Zeugnistabellen ein. Das Lehrpersonenteam bildet unter der Leitung der Klassenlehrperson die Zeugnisklassenkonferenz. Diese bespricht die Zeugnisse und Zwischenzeugnisse der Schülerinnen und Schüler, insbesondere derjenigen, bei denen sich kein eindeutiger Schullaufbahnentscheid abzeichnet. Anschliessend an die Besprechungen der Zeugnisklassenkonferenz: a) setzen die Fachlehrpersonen die Zeugnisfachnoten für die Beurteilung nach 0 und bei einer Einschätzung die Zeugnisprädikate nach fest; b) beschliesst die Zeugnisklassenkonferenz über die Beförderung nach den 40, 4 und 46, die Nichtbeförderungen nach den 44 und 45 und 48 50, die Berechtigungen für den Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule nach den 56 58, den Wechsel eines Leistungszugs und die individuelle Intensivförderung nach den 60 6 oder die Berechtigung für den Übertritt in eine weiterführende Schule nach den 69 und 70 sowie die Empfehlungen für eine ausserordentliche Wiederholung eines Unterrichtsjahres oder eine ausserordentliche Beförderung nach 5, für das Überspringen eines Schuljahres nach 5, im Gymnasium für den Übertritt in die FMS, IMS und WMS nach 44 oder in der FMS oder WMS für den Übertritt in das Gymnasium nach. 4 Die Zeugnisklassenkonferenz beschliesst mit Mehrheitsbeschluss. Jede an der Zeugnisklassenkonferenz anwesende Lehrperson hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat die Schulleitung den Stichentscheid. 5 Nach der Zeugnisklassenkonferenz dürfen Zeugnisfachnoten, Zeugnisprädikate und Beschlüsse der Zeugnisklassenkonferenz nur geändert werden, wenn der Fachlehrperson bei der Noten- oder Prädikatgebung oder der Zeugnisklassenkonferenz bei der Beschlussfassung nachweisbar ein Irrtum unterlaufen ist. Änderungen von Fachnoten und Prädikaten bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung, Änderungen von Beschlüssen der Zeugnisklassenkonferenz bedürfen der Genehmigung durch die Zeugnisklassenkonferenz. 6. Ausfertigung, Abgabe, Kenntnisnahme und Aufbewahrung der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse 85 Ausfertigung und Abgabe der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse Die Zeugnisse und Zwischenzeugnisse werden aufgrund der Angaben der zuständigen Lehrperson ausgefertigt und von der Klassenlehrperson unterzeichnet. Die Zeugnisse und Zwischenzeugnisse werden an dem von der Schulleitung festgesetzten Datum den Schülerinnen und Schülern persönlich übergeben. Zeugnisse und Zwischenzeugnisse, die nicht übergeben werden können oder Zeugnisse, die eine Nichtbeförderung nach den oder 48 und 50, einen Wechsel in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen nach den 6 6 oder eine provisorische Berechtigung für den Übertritt nach den 55 und 67 beinhalten, werden den Erziehungsberechtigten zugestellt. Die Zeugnisse der BMS für die lehrbegleitende Ausbildung (BM ) werden zusätzlich den Lehrbetrieben zugestellt. 86 Kenntnisnahme der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen In den allgemeinbildenden Schulen haben die Erziehungsberechtigten und ab dem. Schuljahr auch die Schülerinnen und Schüler durch Unterschrift zu bestätigen, dass sie von den Zeugnissen und Zwischenzeugnissen Kenntnis genommen haben. 87 Aufbewahrung der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse in der Volksschule In der Volksschule werden die Originale der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse in der Schule aufbewahrt. Die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse. Den Schülerinnen und Schülern werden die Originale der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse am Ende des 8. und des. Schuljahres oder bei ihrem Austritt übergeben. 7. Ausfertigung, Abgabe, Kenntnisnahme und Aufbewahrung der Lernberichte 88 Die Lernberichte werden aufgrund der Angaben der zuständigen Lehrperson ausgefertigt, von der Klassenlehrperson unterzeichnet und den Schülerinnen und Schülern abgegeben. Die am Standortgespräch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten haben mit ihrer Unterschrift auf dem Lernbericht zu bestätigen, dass das Standortgespräch stattgefunden hat und sie den Lernbericht zur Kenntnis genommen haben. In der Volksschule wird das Original des Lernberichts in der Schule aufbewahrt. Die Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des Lernberichts. 4

45 5 Rechtliche Grundlagen 4 Den Schülerinnen und Schülern werden die Originale der Lernberichte am Ende des 8. und. Schuljahres oder bei ihrem Austritt übergeben. 9. Aufnahmeprüfungen und Leistungstests 90 Durchführung der Aufnahmeprüfungen Die Volksschulleitung und die Leitung der weiterführenden Schulen legen in Richtlinien 5 die Prüfungsinhalte für die Aufnahmeprüfungen fest. Sie sorgen für die Durchführung der Aufnahmeprüfungen durch eine Stelle des Erziehungsdepartements oder durch eine Schulleitung der weiterführenden Schulen. Diese legt die weiteren Prüfungsmodalitäten fest. 9 Durchführung der Leistungstests Die Volksschulleitung sorgt für die Durchführung der Leistungstests. 0. Lehrpersonenteam und mündige Schülerinnen und Schüler 9 Lehrpersonenteam Das Lehrpersonenteam der Klasse setzt sich aus allen Lehrpersonen zusammen, die für den Unterricht der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, einschliesslich der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. XI. RECHTSMITTEL 95 Gestützt auf diese Verordnung erlassene Verfügungen können nach den Bestimmungen des Organisationsgesetzes vom. April 976 bei der zuständigen Departementsvorsteherin oder dem zuständigen Departementsvorsteher angefochten werden, in den von den Gemeinden geführten Schulen bei der zuständigen Stelle der Gemeinden. Auszug aus dem Schulgesetz vom 4. April 99 (SG 40.00) 57 Überspringen Besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler können ein Schuljahr überspringen. In Einzelfällen können sie auch während des Schuljahres in eine nächsthöhere Klasse oder Schulstufe wechseln. Die Schulleitung entscheidet aufgrund einer Empfehlung des Lehrpersonenteams und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Bei einem Stufenwechsel ist die Schulleitung der aufnehmenden Schule zuständig. 5 Die Richtlinien können beim Erziehungsdepartement oder auf der Website des Erziehungsdepartements eingesehen werden. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 4

46 6 Formulare ab Schuljahr 05/06 05/06 kommt der Lehrplan zum Tragen. Dann wird die Struktur der Formulare beibehalten. Inhaltlich werden aber die Fachbereiche und Fächer und die Kompetenzbereiche in Deutsch und Mathematik den Inhalten des Lehrplans angepasst. 44

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