Grundsätze zur Durchführung von Potenzialanalysen im Rahmen der Initiative Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss
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- Friederike Egger
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1 Grundsätze zur Durchführung von Potenzialanalysen im Rahmen der Initiative Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss 1. Allgemeine Rahmenbedingungen, Rechtsgrundlage 1.1. Allgemeine Rahmenbedingungen Im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) nach 49 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) mit Kofinanzierung aus Mitteln des ESF-Bundesprogramms sind an den für die Berufseinstiegsbegleitung ausgewählten Schulen, in der Regel in der Vor-Vorabgangsklasse1, mit allen Schülerinnen und Schülern Potenzialanalysen durchzuführen, sofern diese nicht bereits vorliegen. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse sollen Erkenntnisse zur individuellen Förderung liefern. Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/15 bereits für eine Berufseinstiegsbegleitung ausgewählt wurden und sich in der Vorabgangsklasse befinden, ist ebenfalls eine Potenzialanalyse durchzuführen, sofern diese nicht bereits anderweitig durchgeführt wird bzw. wurde. Dienstleister, die von der Agentur für Arbeit mit der Durchführung von Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung beauftragt wurden, können im Rahmen der nachfolgenden Grundsätze ein Angebot zur Durchführung der Potenzialanalysen einreichen. 1.2 Rechtsgrundlage Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen können nach öffentlicher Ausschreibung nach Maßgabe der 23, 55 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geschlossen werden. Es gelten die Regelungen der Vergabe-und Vertragsordnung (VOL/A, VOL/B), die Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Regionalen Einkaufszentren (REZ) der Bundesagentur für Arbeit haben im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen Leistungen zur Berufseinstiegsbegleitung nach 49 SBG III mit Kofinanzierung aus ESF- Bundesmitteln vergeben. Die von den REZ beauftragten Dienstleister sind berechtigt, beim Bundesinstitut für Berufsbildung ein Angebot über die Durchführung von Potenzialanalysen abzugeben. Mit dem beauftragten Anbieter wird ein gesonderter Vertrag zur Durchführung der Potenzialanalyse geschlossen. Auf der Grundlage des Angebotes entscheidet das BIBB in jedem Einzelfall auch unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel, ob die Dienstleistung eingekauft wird. 1 Abweichungen durch landesspezifische Schulstrukturen ohne eindeutig definierte Schulabgangsklassen sind möglich
2 2. Beschreibung der Leistung Der Auftragnehmer führt die Potenzialanalysen im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung gem. 49 SGB III mit Kofinanzierung aus Mitteln des ESF- Bundesprogramms durch, sofern die entsprechenden Potenzialanalysen nicht bereits vorliegen oder ihre Finanzierung anderweitig sichergestellt ist (siehe B.2 der Vergabeunterlagen der Bundesagentur für Arbeit vom ). Dies ist mit der jeweiligen Schule abzuklären und entsprechend zu dokumentieren. Für die Durchführung der Potenzialanalyse sind die Qualitätsstandards zur Durchführung von Potenzialanalysen in Programmen zur Berufsorientierung des BMBF zu beachten (Anlage 1). Die Potenzialanalyse muss folgende wesentliche Bestandteile umfassen: a) handlungsorientierte Verfahren, b) Verfahren zur Selbst- und Fremdeinschätzung der methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen, c) die Erkundung erster beruflicher Neigungen und Interessen, d) individuelle Einzelgespräche (Feedback) und die Dokumentation der Ergebnisse. e) Als Option: Ergänzung durch biografieorientierte Verfahren. Die Potenzialanalyse muss folgende Leistungen beinhalten: Mindestens 10 Zeitstunden für Übungen mit den Schüler/-innen, verteilt auf zwei Tage zuzüglich der individuellen Feedback-Gespräche. Mindestens 7 Zeitstunden sind als handlungsorientierte Übungen durchzuführen, die nach den Kriterien der systematischen Beobachtung durchgeführt werden müssen (siehe hierzu Anlage 1 Qualitätsstandards zur Durchführung von Potenzialanalysen in Programmen zur Berufsorientierung des BMBF). Beobachtet werden mindestens sechs vorab definierte Kompetenzmerkmale, d.h. jeweils mindestens zwei Kompetenzmerkmale aus den Bereichen personale, soziale und methodische Kompetenzen. Alle Merkmale sind mehrfach (mindestens zweimal), mit Rotation der Beobachter zu beobachten; die Anzahl der Übungen ist diesem Vorgehen anzupassen Es ist im Sinne der Bildungsketten-Initiative sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Potenzialanalyse der Schule zur individuellen schulischen Förderung zugänglich gemacht werden. Zudem ist sicherzustellen, dass Träger, die mit dem jeweiligen Schüler/ der jeweiligen Schülerin Werkstatttage im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) durchführen, die Ergebnisse der Potenzialanalyse erhalten. Das Datenschutzrecht ist zu beachten. Die ausführlichen Durchführungskriterien sind in der Anlage 1 dargestellt und sind verbindlich einzuhalten. 3. Angebotsberechtigung Angebotsberechtigt sind die Träger von Berufseinstiegsbegleitungen, die einen entsprechenden Zuschlag von dem jeweils zuständigen Regionalen Einkaufszentrum (REZ) der Regionaldirektion der BA für die jeweilige Schule erhalten haben. Der Zuschlag des REZ ist mit den Angebotsunterlagen nachzuweisen.
3 4. Zielgruppen und Zeitpunkt der Durchführung Angebote für die Durchführung von Potenzialanalysen sind für folgende Zielgruppen abzugeben: a) Schuljahr 2014/15: Einzelne Teilnehmer/-innen, die bereits für die Berufseinstiegsbegleitung ausgewählten wurden und für die eine vergleichbare Potenzialanalyse nicht bereits vorliegt bzw. deren Durchführung nicht anderweitig gewährleistet ist. Durchführungszeitpunkt: Die Potenzialanalysen mit diesen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind bis grundsätzlich spätestens zum 31. Mai 2015 vollständig durchzuführen. b) Schuljahr 2015/16: Der gesamte Jahrgang einer für die Berufseinstiegbegleitung ausgewählten Schule, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/16 mit der Berufseinstiegsbegleitung beginnen, und für die eine vergleichbare Potenzialanalyse nicht bereits vorliegt bzw. deren Durchführung nicht anderweitig gewährleistet ist. Durchführungszeitpunkt: Die Potenzialanalysen sind bis spätestens zum Frühjahr mit dem jeweiligen Schuljahrgang vollständig durchzuführen. c) Schuljahr 2016/17: Der gesamte Jahrgang einer für die Berufseinstiegbegleitung ausgewählten Schule, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2016/17 mit der Berufseinstiegsbegleitung beginnen, und für die eine vergleichbare Potenzialanalyse nicht bereits vorliegt bzw. deren Durchführung nicht anderweitig gewährleistet ist. Durchführungszeitpunkt: Die Potenzialanalysen sind möglichst vor den Sommerferien 2016, spätestens aber innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres 2016/17 mit dem jeweiligen Schuljahrgang vollständig durchzuführen. d) Schuljahr 2017/18: Der gesamte Jahrgang einer für die Berufseinstiegbegleitung ausgewählten Schule, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2017/18 mit der Berufseinstiegsbegleitung beginnen, und für die eine vergleichbare Potenzialanalyse nicht bereits vorliegt bzw. deren Durchführung nicht anderweitig gewährleistet ist. Durchführungszeitpunkt: Die Potenzialanalysen sind möglichst vor den Sommerferien 2017, spätestens aber innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres 2017/18 mit dem jeweiligen Schuljahrgang vollständig durchzuführen. e) Schuljahr 2018/19: Der gesamte Jahrgang einer für die Berufseinstiegbegleitung ausgewählten Schule, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/19 mit der Berufseinstiegsbegleitung beginnen, und für die eine vergleichbare Potenzialanalyse nicht bereits vorliegt bzw. deren Durchführung nicht anderweitig gewährleistet ist. Durchführungszeitpunkt: Die Potenzialanalysen sind möglichst vor den Sommerferien 2018, spätestens aber innerhalb der ersten sechs Wochen nach 2 bis einschließlich
4 Beginn des Schuljahres 2018/19 mit dem jeweiligen Schuljahrgang vollständig durchzuführen. 5. Verfahren, Angebotsfristen 5.1 Verfahren Mit der Abwicklung des Verfahrens der Potenzialanalyse im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemäß 90 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe f) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beauftragt. Die Angebote sind ab über das Förderportal des Bundes easy-online unter folgendem Link PA-BEREB&bereich=PA-BEREB-BIBB) zu stellen. Eine ausführliche Hilfe zur Nutzung des Easy-Online-Formular-Systems finden Sie ab unter Das Angebot muss alle Schulen enthalten, für deren Schüler/innen die Potenzialanalysen durchgeführt werden sollen. Die Schulen sind einzeln aufzulisten. Die Zahl der durchzuführenden Potenzialanalysen ist je Schule summarisch anzugeben. Es kann kein Angebot für die Durchführung von Potenzialanalysen in den Ländern eingereicht werden, in denen die Potenzialanalyse im Rahmen eines Landeskonzeptes umgesetzt wird. Dies trifft derzeit auf die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zu. Erfordernis der Schriftform Das Angebot ist postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift entsprechend den in Nummer 5.2 genannten Fristen im Original im BIBB einzureichen; maßgeblich ist das Datum des behördlichen Eingangsstempels des BIBB. Dem schriftlichen Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen: Kopie des Zuschlagschreibens des REZ Bestätigung der jeweiligen Schule über die Anzahl der im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung durchzuführenden Potenzialanalysen. Aus dieser Bestätigung muss deutlich hervorgehen, dass die Potenzialanalysen nicht bereits vorliegen bzw. deren Durchführung nicht anderweitig gewährleistet ist. Auf die im Förderportal easy-online angeboten Möglichkeit, ergänzende Angebotsunterlagen elektronisch einzustellen, sollte verzichtet werden. Alle Unterlagen sind in jedem Fall postalisch einzureichen, auch wenn diese bereits über das Förderportal easy-online elektronisch hochgeladen wurden. 5.2 Angebotsfristen Das Angebot zur Durchführung von Potenzialanalysen muss vor Durchführung der Potenzialanalysen erfolgen. Die Angebote sind jährlich gesondert für die Schuljahre zu stellen.
5 Angebote für die Durchführung von Potenzialanalysen nach Ziffer 4 a) und Ziffer 4 b) sind ab Erhalt des Zuschlagschreibens der REZ bis spätestens drei Wochen vor dem Zeitpunkt der Durchführung der Potenzialanalyse zu stellen. Angebote für die Durchführung Potenzialanalysen nach Ziffer 4 c) sind ab Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum zu stellen. Angebote für die Durchführung Potenzialanalysen nach Ziffer 4 d) sind vom Beginn des Schuljahres 2016/17 bis zum zu stellen. Angebote für die Durchführung Potenzialanalysen nach Ziffer 4 e) sind vom Beginn des Schuljahres 2017/18 bis zum zu stellen. 6. Vergütung, Auszahlungsbedingungen 6.1 Vergütung Zur Abgeltung der Leistung erhält der Auftragnehmer einen einmaligen Festpreis in Höhe von 150 (inklusive etwaiger Umsatzsteuer) je Teilnehmer/in, die eine entsprechende PA durchlaufen hat. Hiermit sind alle mit der Durchführung der Potenzialanalyse in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten abgedeckt. Hierzu gehören auch: Kosten für erforderliche Lehr- und Lernmittel, die den Teilnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen, Unfallversicherung der Teilnehmer/innen Sachkosten (z. B. Kosten für Arbeitsmittel, Büromaterial, Fahrkosten, Telefonkosten Raummiete usw.) Eventuell entstehende Fahrkosten für die Teilnehmer/innen werden nicht übernommen. 6.2 Auszahlungsbedingungen Die Zahlung der Vergütung erfolgt für vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Als vertragsgemäß erbracht gelten durchgeführte Potenzialanalysen, die den in Ziffer 2 aufgeführten Kriterien entsprechen. Hierzu legt der Auftragnehmer bis zum 10. eines Kalendermonats dem BIBB folgende Unterlagen vor: - Unterschriebene Teilnehmerlisten der teilnehmenden Schüler/innen der im vorangegangenen Kalendermonat abgeschlossenen Potenzialanalysen. Aus der Teilnehmerliste muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin namentlich erkennbar sein. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss seine/ihre Anwesenheit mit der Unterschrift bestätigen. Es müssen die Tage und Stunden der Teilnahme dokumentiert sein. - Unterschriftenliste der als Beobachter/in bei der Durchführung der Potenzialanalyse eingesetzten Personen. - Einen schriftlichen Bericht über die Durchführung der Potenzialanalyse. Aus diesem muss hervorgehen, ob die durchgeführten Potenzialanalysen den in Ziffer 2 aufgeführten Kriterien entsprechen, insbesondere hinsichtlich o des zeitlichen Umfangs der durchgeführten Übungen: mindestens 10 Zeitstunden, verteilt auf zwei Tage zuzüglich der individuellen Feedback- Gespräche, o des zeitlichen Umfangs der handlungsorientierten Übungen: mindestens 7 von 10 Zeitstunden in Form handlungsorientierter Übungen nach den Kriterien der systematischen Beobachtung (siehe hierzu Anlage 1 Qualitätsstandards zur
6 o o Durchführung von Potenzialanalysen in Programmen zur Berufsorientierung des BMBF) der beobachteten Kompetenzmerkmale: Beobachtung von mindestens sechs vorab definierten Kompetenzmerkmalen, d.h. jeweils mindestens zwei Kompetenzmerkmale aus den Bereichen personale, soziale und methodische Kompetenzen. der Art der Beobachtung: Alle Merkmale sollen mehrfach (mindestens zweimal), mit Rotation der Beobachter und Anpassung der Anzahl der Übungen beobachtet werden. Grundsätzlich können erbrachte Leistungen nur für den gesamten Jahrgang einer Schule abgerechnet werden. Bei Schulen mit Jahrgangsgrößen von mehr als drei Klassen ist die Abrechnung in Gruppen von jeweils mindestens drei Klassen dieser Schule möglich. Abrechnungen für mehrere Schulen können zusammengefasst werden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über das Förderportal des Bundes profi-online ( ). Der entsprechende Zugang zum Portal wird für den Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages eingerichtet. Die Teilnehmer/innen sind für statistische Zwecke im BOP-Portal einzupflegen.
7 Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenzialanalysen zur Berufsorientierung Hintergrund Der stetige Wandel in der Arbeitswelt, aber auch in der Gesellschaft, verlangt gerade von jungen Menschen in ihrer beruflichen Perspektive zukünftig in immer wieder neuen Situationen zurecht zu kommen und wechselnde Anforderungen zu bewältigen. Sie sollen Veränderungen innerhalb eines Berufs oder verschiedene Berufe im Laufe eines Berufslebens meistern und müssen zunehmend mit Brüchen in ihrer Erwerbsbiografien umgehen. Für die Bewältigung ihrer zukünftigen Aufgaben brauchen junge Menschen Kompetenzen. Mit Kompetenz ist die Befähigung einer Person gemeint, in einer Situation selbstorganisiert Anforderungen zu bewältigen. Das Kompetenzverständnis lehnt sich an das Modell von Erpenbeck und Heyse an 4, in dem die Kompetenzbereiche Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz sowie Personale Kompetenz unter dem Begriff der Handlungskompetenz zusammengefasst werden. Kompetenzfeststellungen bieten die Möglichkeiten, Kompetenzen zu erfassen, schulische Erfahrungen durch erweiterte Perspektiven zu ergänzen und durch biografische Ansätze die ganze Person in ihren jeweiligen Kontexten in den Blick zu nehmen. Potenziale bezeichnen verborgene, (noch) nicht entwickelte Kompetenzen. Anders als bei einer Leistungsbeurteilung wird in der Potenzialanalyse der Blick für das geöffnet, was (auch noch) sein könnte. Es geht darum, nicht einfach beobachtbare Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, sondern das in einem Menschen noch Schlummernde, sich künftig erst Entfaltende, zu erkennen. Der Blick wird also auf Entwicklungsprozesse gerichtet und damit auf die Möglichkeit, Jugendliche zu fördern, sie dabei zu unterstützen, Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit zu entwickeln, sich auszuprobieren und Herausforderungen anzunehmen. Die Qualitätsstandards orientieren sich an den Qualitätsstandards für Verfahren zur Kompetenz-feststellung im Übergang Schule-Beruf 5 Sie sind ein Ergebnis aus dem BMBF- Programm Kompetenzen fördern Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf. 6 Die Potenzialanalyse ist Bestandteil des Berufsorientierungsprogramms des BMBF und der Initiative Bildungsketten. Sie wird eingesetzt für Schüler/-innen vor der Berufswahlentscheidung, i. d. R. der 7. Klassen von allgemeinbildenden Schulen. Mit der Potenzialanalyse sollen sie angeregt werden, sich mit ihren Talenten, ihren schon deutlichen Kompetenzen, aber auch den noch in ihnen schlummernden Potenzialen 3 Gültig für Förderanträge ab Bearbeitung: C. Kunert, BIBB Bonn Erpenbeck, J.; Heyse, V.: Die Kompetenzbiographie: Wege der Kompetenzentwicklung. 2 akt. und überarb. Auflage. Münster Qualitätsstandards für Verfahren zur Kompetenzfeststellung im Übergang Schule-Beruf, Hrsg: BIBB, Bonn und IMBSE e;v;, Moers. Mai
8 auseinanderzusetzen. Im Vordergrund stehen dabei das persönliche Erlebnis: Ich kann etwas!, der Spaß daran, Anforderungen zu meistern und die Ermutigung, die eigene Entwicklung (mit) zu gestalten. In handlungsorientierten Verfahren erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit sich auszuprobieren und eigene Kompetenzen, Neigungen und Interessen zu identifizieren. Sie lernen, diese in Bezug auf erste berufsübergreifende Anforderungen zu reflektieren, werden motiviert, sich mit eigenen Zielen in Beruf und Privatleben auseinanderzusetzen und ihre Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens weiter zu entwickeln. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse werden in die sich anschließende individuelle Förderung einbezogen, die die Schüler/-innen bei ihrer Kompetenzentwicklung gezielt unterstützt. Die Ergebnisse geben auch erste Hinweise auf berufliche Neigungen. Eine Berufswahlentscheidung entspricht nicht der Entwicklungsphase dieser Altersgruppe und ist deshalb zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich nicht beabsichtigt. Zielsetzung der Potenzialanalyse Die Potenzialanalyse ist Teil einer Berufsorientierung, die auf die Persönlichkeitsentwicklung zielt. Die Ergebnisse dienen dem/der Schüler/-in zur Entwicklung der eigenen Kompetenzen. Sie bilden gleichzeitig eine Grundlage für schulische und außerschulische Förderung, die den/ die Schüler/-in bei der Entwicklung der Kompetenzen unterstützt. Die Potenzialanalyse ist Grundlage der Kompetenzentwicklung. Sie dient der Anregung der Schüler/-innen zur Selbstreflexion. Die Potenzialanalyse gibt einen Anstoß zur Verselbstständigung der Schüler/-innen. Aus der Potenzialanalyse lassen sich gemeinsam mit den Schülern/Schülerinnen Entwicklungschancen und ziele ableiten und vereinbaren. Die Potenzialanalyse unterstützt eine kompetenzgeleitete Berufsfeldwahl in Vorbereitung der Werkstatttage / Berufsfelderkundung im Berufsorientierungsprogramm und weiterer Maßnahmen, die zur Berufswahl führen. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse geben Anhaltspunkte für die Gestaltung der individuellen Begleitung von Schülern/Schülerinnen im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung.
9 Rahmenbedingungen 1) Die Potenzialanalyse 7 ist ein Kompetenzfeststellungsverfahren zur Erfassung der Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz von Schülerinnen und Schülern in den 7. bzw. 8. Klassen der allgemeinbildenden Schulen im Vorfeld des (ersten) Berufsorientierungspraktikums. Eine Lernstandsfeststellung findet nicht statt. a. Methodische Kompetenzen beziehen sich auf das Arbeits- und Lernverhalten, z.b. Arbeitsplanung, Kreativität, Problemlösefähigkeit. b. Personale Kompetenzen beziehen sich auf das persönliche Verhalten, z.b. Motivationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Selbstvertrauen. c. Soziale Kompetenzen beziehen sich auf das Sozialverhalten, z.b. Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit. d. Fachliche Kompetenzen stehen noch nicht im Fokus der Potenzialanalyse, da es zu diesem Zeitpunkt noch nicht um die Feststellung von Eignung für einen bestimmten Beruf/ein bestimmtes Berufsfeld geht. 2) Es werden keine Kompetenzfeststellungsverfahren explizit vorgeschrieben. Wesentliche Bestandteile der Potenzialanalyse sind a) handlungsorientierte Verfahren, b) Verfahren zur Selbst- und Fremdeinschätzung, c) Erkundung erster beruflicher Neigungen und Interessen, d) individuelle Einzelgespräche (Feedback) und die Dokumentation der Ergebnisse sowie e) optional: biografieorientierte Verfahren als Ergänzung. Die Potenzialanalyse umfasst mindestens 10 Zeitstunden für Übungen mit den Schülerinnen und Schülern verteilt auf 2 Tage zuzüglich der individuellen Feedback- Gespräche. Ein Großteil dieser Übungen sind handlungsorientierte Übungen (mindestens 7 Zeitstunden), die nach den Kriterien der systematischen Beobachtung durchgeführt werden müssen (s.u.). Beobachtet werden mindestens 6 vorab definierte Kompetenzmerkmale, d.h. jeweils mindestens 2 Kompetenzmerkmale aus den Bereichen personale, soziale und methodische Kompetenzen. Die Anzahl der Übungen muss zulassen, dass alle Merkmale mehrfach (mindestens also zweimal) beobachtet werden und eine Rotation der Beobachter stattfinden kann. Abweichungen sind nur im Rahmen von Landesvereinbarungen möglich. Hinweise und Beispiele zur Planung und Durchführung einer Potenzialanalyse sind in einer Handreichung enthalten 8. Im Einzelnen: 7 Laut Glossar (Lippegaus-Grünau/Voigt 2013) ist die Potenzialanalyse die Bezeichnung der Kompetenzfeststellung innerhalb der Bildungsketten, wobei die Kompetenzfeststellung der übergeordnete Begriff ist. 8 Petra Lippegaus-Grünau, Iris Stolz: Handreichung zur Durchführung von Potenzialanalysen im Berufsorientierungsprogramm (BOP) des BMBF, Hrsg; INB!S, Offenbach, Mai 2010
10 a) Handlungsorientierte Verfahren: In handlungsorientierten Verfahren, wie z.b. an Assessment-Center angelehnten Verfahren oder Arbeitsproben, werden Schüler/- innen bei der Bewältigung von Anforderungssituation nach vorab definierten Kriterien systematisch beobachtet. Es sind praxisnahe Übungen zu wählen, die mit Aktivität der Schüler/-innen verbunden sind und deren Bereitschaft fördern, sich auf Lernprozesse einzulassen. Auch können Methoden gewählt werden, die die Jugendlichen dazu anregen, sich mit ihren Wünschen und Träumen auseinanderzusetzen und sie ermutigen, diese in reale Pläne umzusetzen (z.b. aus der Erlebnispädagogik oder dem Sozialtraining). Handlungsorientierte Aufgaben müssen nach den Kriterien der systematischen Beobachtung durchgeführt werden. b) Verfahren zur Selbst- und Fremdeinschätzung: Um die Selbstreflexion der Schüler/-innen anzuregen, wird die Selbsteinschätzung der Schüler/-innen in Bezug auf ihre Stärken und Schwächen in Beziehung gesetzt zur Einschätzung der die Potenzialanalyse durchführenden Mitarbeiter/-innen (Fremdeinschätzung). c) Erkundung erster beruflicher Interessen und Neigungen: Eine Erkundung erster beruflicher Interessen und Neigungen kann zum einen durch das Herstellen von Bezügen zu beruflichen Anforderungen im Rahmen der handlungsorientierten Aufgabenstellungen und zum anderen durch die Arbeit mit (PC-gestützten) Fragebögen zu beruflichen Interessen erfolgen. Die Potenzialanalyse soll noch nicht auf eine bestimmte berufliche Richtung festlegen, sondern den Blick für Möglichkeiten öffnen und Rollenklischees aufbrechen. d) Individuelle Einzelgespräche und Dokumentation der Ergebnisse: Die Ergebnisse der Potenzialanalyse werden auf der Grundlage der Kriterien der Systematischen Beobachtung durch die durchführenden Mitarbeiter/-innen zusammengeführt und dokumentiert. In einem individuellen Einzelgespräch (Feedback) werden die Ergebnisse der Fremd- und Selbsteinschätzung besprochen. Sämtliche Ergebnisse der Potenzialanalyse sind mit dem Schüler/ der Schülerin zu bewerten und zu beraten, die Eltern/ Erziehungsberechtigten sind zu informieren. Die Vereinbarung von Entwicklungszielen mit dem Schüler/der Schülerin schließen die Potenzialanalyse ab. Diese sollen in die schulische und außerschulische Förderung einfließen. e) Biografieorientierte Verfahren: Die Potenzialanalyse kann biografieorientierte Verfahren (z.b. biografische Interviews, Kompetenzbilanzen, etc.) einbeziehen, um den Bezug zur Lebenswelt und Geschichte der Schüler/-innen herzustellen. Der Einsatz biografieorientierter Verfahren setzt eine gute Schulung und Erfahrung der durchführenden Mitarbeiter/-innen voraus, da hier sehr viel angestoßen werden kann, auf das professionell angemessen reagiert werden muss. 3) Die beteiligten Schulen verpflichten sich, Empfehlungen aus der Analyse in der jeweiligen individuellen schulischen Förderung zu berücksichtigen. Eine entsprechende Bescheinigung ist dem Antrag beizufügen.
11 4) Für die Durchführung spezifischer berufsorientierender Maßnahmen in Programmen des BMBF, insbesondere im Berufsorientierungsprogramm oder der Initiative Bildungsketten, ist das Vorliegen der Ergebnisse einer Potenzialanalyse (oder vergleichbaren Kompetenzfeststellung), die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt, erforderlich. 5) Die Zustimmung des Schülers/ der Schülerin und der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der Potenzialanalyse muss vor Beginn der Potenzialanalyse vorliegen. Der Bildungsträger verpflichtet sich, Empfehlungen aus der Potenzialanalyse in den anschließenden spezifischen berufsorientierenden Maßnahmen, insbesondere in den Werkstatttagen oder für die Berufseinstiegsbegleitung, zu berücksichtigen. 6) Die Potenzialanalyse findet in der Regel außerhalb der schulischen Unterrichtsräume statt. Bei der Durchführung in der Schule bzw. durch Lehrkräfte sollen die Schüler/- innen durch andere als ihre regulären Lehrkräfte beobachtet werden und Rahmenbedingungen geschaffen werden, die vom Schulalltag abweichen. Eine Durchführung durch Lehrkräfte ist nur im Rahmen von entsprechenden Landesvereinbarungen vorgesehen. 7) Bei der Dokumentation der Potenzialanalyse sind eingeführte Instrumente wie Berufswahlpass, Profilpass oder Vergleichbares zu nutzen. 9 Auf die Entwicklung neuer eigener Instrumente ist zu verzichten. Die Dokumentation beinhaltet grundsätzlich auch individuelle Textteile. Zahlenwerte und Graphiken sind aufgrund der Nähe zu einer Leistungsbewertung, etwa zu Schulnoten, zurückhaltend einzusetzen. 8) Es sind ausschließlich die aus der Potenzialanalyse abgeleiteten Empfehlungen und möglichen Fördervorschläge zu dokumentieren. Im gesamten Verfahren sind die Persönlichkeitsrechte der Schüler/-innen zu wahren und die Datenschutzbestimmungen zu beachten, insbesondere bei der Weiterreichung der Ergebnisse an Dritte - z. B. Schule, Bildungsträger, Berufsberatung, Beratungsstellen. 9 siehe:
12 Pädagogische Prinzipien 1) Subjektorientierung Die Verfahren sind so angelegt, dass sie die individuellen Kompetenzen der Schüler/- innen sichtbar werden lassen. Sie ermöglichen einen biographischen Bezug. 2) Managing Diversity Die Verschiedenartigkeit der Schüler/-innen wird berücksichtigt. Die Verfahren bieten allen Schüler/-innen (unabhängig von sozialer Herkunft, familiärem Kontext, milieuspezifischer Prägungen oder individuellem Leistungsniveau) die gleichen Bedingungen und die Chance, eigene Kompetenzen zu zeigen, zu erkennen und zu reflektieren. 3) Lebens- und Arbeitsweltbezug Verfahren zur Potenzialanalyse sind an der Lebenswelt der Schüler/-innen bzw. der Arbeitswelt ausgerichtet. 4) Kompetenzansatz Die Potenzialanalyse ist ressourcenorientiert. Sie fragt, über welche Kompetenzen jemand bereits verfügt und was diese Person damit noch erreichen kann. Die Schüler/-innen werden unterstützt, sich als kompetent zu erleben und eigene Stärken und Ressourcen zu erkennen. 5) Transparenzprinzip Die Schüler/-innen verstehen das Ziel, den Ablauf und die Bedeutung des Verfahrens. Sie verstehen, was wann und mit welchen Zweck stattfindet. Ergebnisse und Entscheidungen werden verständlich erläutert. 6) Feedback Zum Abschluss der Potenzialanalyse ist grundsätzlich ein individuelles Feedback vorgesehen, in dem Selbst- und Fremdeinschätzung gegenübergestellt und Ergebnisse der Potenzialanalyse nachvollziehbar erläutert und besprochen werden. 7) Schriftliche Ergebnisdokumentation Die Schüler/-innen erhalten im Anschluss eine individuelle schriftliche Dokumentation der Ergebnisse. Diese Dokumentation enthält Aussagen zu den eingesetzten Verfahren, zu den Rahmenbedingungen und zu den beobachteten Kompetenzen sowie Hinweise zu den Entwicklungszielen. 8) Qualitätssicherung und prüfung Die durchgeführten Verfahren werden intern ausgewertet und dokumentiert. Sie werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. 9) Systemorientierung
13 Es erfolgt eine Abstimmung mit dem Gesamtkonzept zur Berufsorientierung der jeweiligen Schule bzw. der Region. Schon vorhandene Angebote sind zu nutzen. Auf eine sinnvolle Einbindung in den Berufsorientierungsprozess wird geachtet. Systemorientierung setzt voraus, dass Kooperationen nachhaltig und regional verankert sind, um kohärente Angebote im Anschluss sicherzustellen. 10) Geschultes Personal Die Potenzialanalyse wird in qualifizierten Teams professionell vorbereitet und durchgeführt. Der/Die für die Potenzialanalyse Verantwortliche muss in einem anerkannten Kompetenzfeststellungsverfahren im Übergang Schule - Beruf geschult und zertifiziert sein. Er/Sie hat einen Abschluss als Dipl. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin oder eine vergleichbare Qualifikation. Alle weiteren Personen, die bei der Durchführung der Potenzialanalyse mitwirken, müssen pädagogische Kompetenz nachweisen und mindestens in folgenden Inhalten geschult sein: dem pädagogischen Konzept der Potenzialanalyse Ablauf, Durchführung und Auswertung der vorgesehenen Übungen Feedback und Dokumentation der Ergebnisse Systematische Beobachtung Die simulations- und handlungsorientierten Verfahren sind nur von Personen durchzuführen, die eine mehrtägige Schulung absolviert haben. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten in Systematischer Beobachtung. Systematische Beobachtung Handlungsorientierte Verfahren basieren auf einer systematischen Beobachtung, die folgende Standards beachtet: a) Verhaltensorientierung: In simulations- bzw. handlungsorientierten Verfahren zur Kompetenzfeststellung bildet das Verhalten der Person in einer bestimmten Handlungssituation die Grundlage aller Bewertungen. b) Kriterien geleitet: Die Beobachtung erfolgt auf Grundlage festgelegter Kriterien. c) Mehrfachbeobachtung: Jedes Merkmal muss mehrfach in verschiedenen Situationen beobachtet werden. d) Trennung von Beobachtung und Bewertung: Beobachtung und Bewertung sind voneinander zu trennen. e) Personalschlüssel: Ein Schlüssel von 1 : 4 (Beobachtende : Jugendliche) sollte nicht überschritten werden. f) Rotation der Beobachtenden: Um subjektive Eindrücke und Beobachtungsfehler zu vermeiden, wechseln die Beobachtenden nach jeder Aufgabe.
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