Ätzend, reizend oder toxisch? Einstufung von Gesundheitsgefahren
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- Tobias Stieber
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1 Ätzend, reizend oder toxisch? Einstufung von Gesundheitsgefahren Thomas Gebel
2 Formulierer haben es schwer Daten am Gemisch werden höher bewertet Modifizierte Verfahren Verschiebungen bei den Konzentrationsgrenzwerten Kriterienänderungen Einstufung und Kennzeichnung muss überprüft werden! 2
3 EU GHS VO CLP: Was änderte sich für Gemische? Generell gilt für Gemische unter GHS/CLP: Spielraum bei Bewertung wurde größer (ibes. Gesundheitsgefahren) Abweichung von Kriterien ist als Folge Expertenbewertung erlaubt im Falle, dass die Kriterien nicht direkt anwendbar sind! Setzung spezifischer Konzentrationsgrenzen bei Selbsteinstufung generell möglich
4 Daten beschaffen! Drei bewährte Möglichkeiten: Sicherheitsdatenblatt IUCLID - Datensatz Kapitel 11: Toxikologische Angaben Gestis Stoffdatenbank
5 Gemischbewertung in Zeiten vor CLP und ZubRL [..] Jetzt, Gesellen, frisch! Prüft mir das Gemisch [..] Schiller, Das Lied von der Glocke 5
6 Additivitätsprinzip Gilt für Akute Toxizität Ätz/Reizwirkung auf die Haut (Ausnahmen) Augenschädigung (Ausnahmen) Aspirationsgefahr (in Verbindung mit Viskosität) Konvention! plausibel, aber nicht wissenschaftlich 6
7 Keine Additivität Sensibilisierung Mutagenität Kanzerogenität Reproduktionstoxizität STOT (Synergismen berücksichtigen) Gemsich eintufen, wenn ein Bestandteil über x% (idr 0,1; 0,3;, 1, 3; 5; 10%) 7
8 Einstufungskategorien akute orale Toxizität mg/kg RL 67/548/EWG T+ R28 T R25 Xn R22 LD 50 /ATE-Bereich 5 mg/kg mg/kg mg/kg CLP-VO Kat. 1 H300 Kat. 2 H300 Kat. 3 H301 Kat. 4 H mg/kg 8 ATE, Schätzwert Akute Toxizität
9 Einstufung kann strenger werden Exposure Expositions - weg Einstufung Classification gemäß CLP -Verordnung, Dir Anh. 67/548/EC I Teil 3 LC50/LD50LC /LD /ATE / - -Bereich 50 band with mit geänderten modified criteria Kriterien Classification Einstufung gemäß CLP - Regulation, RL 67/548/EWG Ann. I part 3 oral Xn R 22 > mg/kg Cat. 3 H 301 dermal Xn R 21 > mg/kg Cat. 3 H 311 inhalation (vapour) Xn R 20 > 2 10 mg/l Cat. 3 H 331 9
10 New Classification in Acute Toxicity Exposure inhalation (dust/mist) inhalation (dust/mist) inhalation (vapour) Substance Classification Dir 67/548/EC Minimum classification after translation Ann. VII CLP-Reg LC 50 /LD 50 /ATE - Band needing new classification New classification according to new criteria Ann. I part 3 CLP - Reg T+ R 26 Cat. 2 H 330 0,05 mg/l Cat. 1 H 330 T R 23 Cat. 3 H 331 > 0,25 0,5 mg/l Cat. 2 H 330 Xn R 20 Cat. 4 H 332 > 2 10 mg/l Cat. 3 H 331 dermal T R 24 Cat. 3 H 311 > mg/kg Cat. 2 H 310 dermal Xn R 21 Cat. 4 H 312 > mg/kg Cat. 3 H 311 oral T+ R 28 Cat. 2 H 300 0,05 mg/kg Cat. 1 H 300 oral T R 25 Cat. 3 H 301 > mg/kg Cat. 2 H 300 oral Xn R 22 Cat. 4 H 302 > mg/kg Cat. 3 H 301 >> Poster 3 Umwandlungshilfe - Gesundheitsgefahren << 10
11 Mindesteinstufung Bei Kriterienänderungen für bestimmte Gefahrenklassen gilt bei der Umwandlung die Mindesteinstufung (*) wenn nicht der Hersteller/Importeur Zugang zu Daten hat, die zu einer strengeren / genaueren Einstufung führen. Akute Toxizität Spezifische Zielorgantoxizität 11
12 Akute Toxizität: Einstufungsstrategie Daten zu Stoff oder Gemisch? jeder Expositionsweg einzeln nötig nur 1 Weg (Schwerpunkt in der Praxis oral) Bestandteile > 1% (w/w) oder (v/v) ATE (Schätzwert Akute Toxizität) Stoff oder Gemisch ATE: aus Tabelle oder Expertenbewertung mehr als 10% Bestandteile mit unbekannter akuter Toxizität? 12
13 EU GHS VO CLP: Was änderte sich für Gemische? akute Toxizität: Expositionsweg: v.a. oral Problem falls keine LD 50! Dreisatz auf Basis ATE (Schätzwerte Akuter Toxizität): Bezugsgröße LD 50 /LC 50 Anteil Stoffe mit unbekannter akuter Toxizität > 10 %: Ausschluß dieser Stoffe (Verschärfung) Kommunizieren der LD 50 /ATE in der Verwenderkette! 13
14 Akute Toxizität: Wegextrapolation nach GHS Verwendung des Umrechnungswertes der akuten Toxizität CLP Tabelle Expositionsweg oral (mg/kg Körpergewicht) dermal (mg/kg Körpergewicht) Einstufungskategorie oder im Versuch ermittelter Bereich der ATE 0< Kat < Kat < Kat < Kat < Kat < Kat < Kat < Kat Umrechnungswert der akuten Toxizität 0, c) Liegen die umgerechneten Punktschätzungen der akuten Toxizität für alle Bestandteile eines Gemisches in derselben Kategorie, dann sollte das Gemisch in diese Kategorie eingestuft werden. 14
15 Unbekannte Toxizität >> Bezugsgröße für die ATE-Formel wird entsprechend verringert: << Zusätzlicher Hinweis (auf dem Kennzeichnungsschild und im Sicherheitsdatenblatt) erforderlich: x Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter Toxizität 15
16 Gemischrechner akute Toxizität benötigt LD 50 -/LC 50 -Werte ATE-Werte (Schätzwert Akuter Toxizität) 100 = ATE mix n C i ATE i der sogenannte ATE-Rechner ATE mix = Schätzwert Akute Toxizität des Gemischs ATE i = Schätzwert Akute Toxizität des Bestandteils i oder sein LD 50 /LC 50 -Wert C i = Konzentration von Bestandteil i n = Anzahl der Bestandteile 16
17 Using the ATE formula 100 C 1 = ATE mix ATE 1 C 2 C ATE 2 ATE 3 Nur ein Inhaltsstoff 100 ATE mix = C substance ATE substance ATE mix ATE substance = x 100 C substance 17
18 Beispiel: Stoff LD 50 (oral) CLP Akut oral A 200 mg/kg Kat.3 B 20 mg/kg Kat.2 Gemisch 10% A; 10% B Formel (CLP ): 100 ATE mix n Ci ATE i 100 (%) = + = + = ATEmix ATEmix = x 100 = 181 mg/kg Cat.3 18
19 Teilweise Bedeutung von phys.-chem. Daten Reizwirkung (ph-wert) Aspirationstoxizität (Viskosität) Einstufung Gesundheitsgefahren ohne toxikologische Daten 19
20 Ätzwirkung: Die Bedeutung des ph-wertes ph 2 ph 11,5 heißt ätzend Saure / alkalische Reserve kann getestet werden Falls dieser Test entlastet muss die korrekte Einstufung geklärt werden The acid/alkaline reserve is a measure of the buffering capacity of chemicals. For details of the methodology, see Young et al, 1988, and Young and How, in vitro Test Als ätzend einstufen Expertenurteil In Zukunft durch GHS Rev. 5 stärker betont 20
21 Haut-/Auge und extremer ph-wert Wird der Stoff oder das Gemisch unter Berücksichtigung der sauren/alkalischen Reserve trotz des niedrigen oder hohen ph-werts für nicht hautätzend gehalten, so ist dies durch weitere Prüfungen zu bestätigen, vorzugsweise durch eine geeignete validierte In-vitro- Prüfung. GHS rev 5 (seit 2013): However, if consideration of acid/alkaline reserve suggests the substance may not be corrosive despite the low or high ph value, this needs to be confirmed by other data, preferably by data from an appropriate validated in vitro test. 21
22 EU GHS VO CLP: Was änderte sich für Gemische? Ätz-/Reizwirkung Haut/Auge Einstufung Stoff (>%) EU GHS Ätzend R35 (CLP 1A) 10 5 R34 1 R H315 Ätzend R34 (CLP 1B) 10 5 R H315 Reizend (Haut) Reizend (Auge, schwer) 10 5 R H319 Reizend (Auge)
23 Ätzende Inhaltsstoffe R34 / Skin Corr 1B 5 % 10 % Dir 1999/45 EC No classification Irritant R36, R38 Corrosive R34 Neueinstufung des Gemisches in eine strengere Kategorie 1-3 % 3 5 % 5 10 % Gewichtsprozent CLP- Reg No Classification Eye irrit. 2 Skin irrit. 2 H319, H315 Eye dam. 1 Skin irrit. 2 H318, H315 Skin Corr. 1B H314 1 % 3 % 5 % 23
24 EU GHS VO CLP: Was änderte sich für Gemische? Ätz-/Reizwirkung Haut: Additionsverfahren Summe Bestandteile eingestuft als: Konzentration, die zur Einstufung der Zubereitung führt als: Ätzend Kategorie 1 Reizend Kategorie 2 hautätzend 1A, 1B, 1C 5 % 1 % < 5 % hautreizend (Kat. 2) 10 % (10x Haut Kategorie1) + Haut Kategorie 2 10 % 24
25 EU GHS VO CLP: Was änderte sich für Gemische? Ätz-/Reizwirkung Auge: Additionsverfahren Summe Bestandteile eingestuft als: Konzentration, die zur Einstufung der Zubereitung führt als: schwerer Augenschaden Kategorie 1 Reizend Kategorie 2 Haut&Auge Kategorie 1 3 % 1 % < 3 % Auge Kategorie 2 10 % (10x (Haut) & Auge Kategorie 1) + Auge Kategorie 2 10 % 25 (Haut) kommt mit zukünftiger ATP
26 EU GHS VO CLP: Was änderte sich für Gemische? Ätz-/Reizwirkung Auge/Haut nicht additives Verfahren Bestandteil: Konzentration: Zubereitung eingestuft als: Säure mit ph 2 1% Kategorie 1 Base mit ph 11,5 1% Kategorie 1 Andere hautätzende Bestandteile (Kategorie 1) & Additivität nicht anwendbar Andere reizende (Haut/Auge) Bestandteile (Kategorie 2) & Additivität nicht anwendbar, inkl. Säuren und Basen 1% Kategorie 1 3% Kategorie 2 26
27 Neueinstufung von Gemischen Classification Einstufung des of Inhaltsstoffes ingredient Einstufung Classification des Gemisches of Mixture gemäß with Umwandlungs translation table - tabelle Concentration Konzentrations band - bereich needing der eine new Neueinstufung classification erfordert Neueinstufung New classification des Gemisches using gemäß den generic allg. Konzentrations concentration limits - grenzwerte n Ann Anh. VII CLP -VO -Reg Gewichtsprozent w/w units Ann. Anh. II part Teil3 3 CLP-Reg -VO C R35 Eye irrit. 2 H % Eye dam. 1 H318 C R34 keine Einstufung 1 3 % 3 5 % Skin irrit. 2 Eye irrit. 2 Skin irrit. 2 Eye dam. 1 H315 H319 H315 H318 Skin irrit. 2 H % Skin Corr. 1 B H314 Xi R41 keine Einstufung 1 3 % Skin irrit. 2 H % Eye dam. 1 H318 Eye irrit. 2 H % Eye dam. 1 H318 Xi R36 Eye irrit. 2 H319 keine Einstufung % Xi R38 Skin irrit. 2 H315 Repr. Cat. 1/2 R60, R61 Repr. Cat. 3 R62, R63 keine Einstufung 0,3 0,5 % Repr. 1 A/B H360 F,D 3 5 % Repr. 2 H361 f,d 27 Verwendung von Umwandlungstabelle kann hier falsche Ergebnisse liefern!
28 Spezifische Konzentrationsgrenzen: CLP Leitfaden Hazard class Cat. Lower SCL Higher SCLs Acute toxicity all not applicable not applicable Skin corrosion/irritation all yes yes Serious eye damage/eye irritation all yes yes Respiratory sensitisation 1 yes no Skin sensitisation 1 yes yes Germ cell mutagenicity all no no Carcinogenicity all yes yes Reproductive toxicity all yes yes Target Organ Toxicity-single 1/2/3 yes / no / yes no / no / yes Target Organ Toxicity-rep t 1/2 yes / no no / no Aspiration hazard 1 not applicable not applicable 28
29 EU GHS VO CLP: Was änderte sich für Gemische? 1 feste Konzentrationsgrenze - Beispiele Einstufung der Stoffe GHS EU CM Nachweis 0,1 0,1 R Nachweis 0,3 0,5 CM Verdacht 1 1 R Verdacht 3 5 Sensibilisierend (Haut & Atemwege) 1 1 chron. Tox. (T vs STOT Kat. 1) 1 1 chron. Tox. (Xn vs STOT Kat. 2) R39 vs stot einmalige Exposition 1;10 0,1; 1; 10 kaum größere Änderungen! 29
30 EU GHS VO: Was änderte sich für Gemische? Konventionelle Methoden: Additivitätsprinzip für Eigenschaften akute Toxizität Ätz- / Reizwirkung (inkl. Atemtrakt) narkotische Wirkung Einzelstoffbetrachtung (Tabellen: fixe Einzelwerte) Sensibilisierend Zielorgantoxizität CMR & Setzung spezifischer Konzentrationsgrenzen möglich 30
31 Wie wird gerechnet Anhang I Akute Toxizität ATE-Formel (Abschn , Abschn ) Ätz/Reizwirkung auf die Haut Addition mit Gewichtungsfaktoren (Abschn , Tab ) Augenschädigung Addition mit Gewichtungsfaktoren (Abschn , Tab ) Aspirationsgefahr (Viskosität) Einfache Addition, Konzentrationsgrenzwert 10% (Abschn ) 31
32 Konsequenzen für die Einstufung von Gemischen Zusammenfassung 1) Gesamtzahl gefährlicher Gemische steigt 2) Verschärfung der Einstufung bei Ätz-/Reizwirkung (Haut und Auge) maximal Faktor 2-5 3) keine relevanten generellen Änderungen bei T vs Xn Einzelfälle? 32
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