TARIFLICHE VERGÜTUNGEN

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1 TARIFLICHE VERGÜTUNGEN Die richtet sich stets nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Bei bestehender Tarifbindung (auch wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde), ist die entsprechende tarifliche zu entrichten. Bei fehlender Tarifbindung gilt die dann noch als angemessen, wenn die tarifliche oder branchenübliche nicht um mehr als 20 % unterschritten wird. *Mindestausbildungsvergütung: Seit gilt nach neuem Berufsbildungsgesetz eine Mindestausbildungsvergütung. Nicht tarifgebundene Betriebe können die vorgegebenen Beträge um maximal 20% unterschreiten, dürfen jedoch die gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung nicht weiter unterscheiten. Für die Zuordnung zu einem Tarifvertrag ist nicht der Ausbildungsberuf, sondern die Branche des Ausbildungsbetriebes entscheidend. Bitte benennen Sie im Ausbildungsvertrag unter "Ziff. I" den Tarifvertrag, auf den Sie sich beziehen. Abbruch- und Abwrackgewerbe gew./kaufm. 561,84 550,00 666,80 861,26 Arbeitnehmerüberlassung (BAP-Empfehlung für kaufm. 908,00 995, ,00 Personaldienstleistungskfm., für Anwender DGB Tarifverträge) und Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros (ASIA) gew./kaufm. 653,00 818,00 982,00 nicht erfasst: Betriebe Bauhaupt- und Nebengewerbe Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros (Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung des AG-Verbands deutscher Architekten und Ingenieure e.v. ADAI) gew./kaufm. 787,00 972, ,00 Ortsgruppe II - Orte mit über Einwohnern und direkt angrenzende Orte nicht erfasst: Bauhaupt- und Nebengewerbe Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros (Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung des AG-Verbands gew./kaufm. 748,00 924, ,00 Ortsgruppe I - alle anderen Orte nicht erfasst: Bauhaupt- und Nebengewerbe deutscher Architekten und Ingenieure e.v. ADAI) Bankgewerbe (private und öffentliche Banken) kaufm , , ,00 30 AT Baugewerbe gew. 890, , , ,00 30 AT, bei Besuch Landes-/Bundesfachklasse Baugewerbe - Feuerungstechnisches Gewerbe gew. 890, , ,00 30 AT, bei Besuch Landes-/Bundesfachklasse Baugewerbe kaufm. 885, , ,00 30 AT, bei Besuch Landes-/Bundesfachklasse Baustoff-Fachhandel gew./kaufm , , ,00 30 AT Bekleidungsindustrie gew./kaufm. 860,00 953, ,00 Bekleidungsindustrie gew./kaufm. 890,00 983, ,00 Bekleidungslohngewerbe gew./kaufm. 719,00 790,00 930, Bekleidungslohngewerbe gew./kaufm. 736,00 808,00 951,00 Stand:10. August 2021 Angaben ohne Gewähr Seite 1 von 5

2 Brauereien gew./kaufm. 905,00 991, , ,00 Brot- und Backwarenindustrie gew./kaufm. 827,00 931, , ,00 Brot- und Backwarenindustrie gew./kaufm. 846,00 952, , ,00 Buchhandel, herstellender gew./kaufm. 888,00 986, ,00 Vergütung bei 37-Stunden-Woche Buchhandel, herstellender gew./kaufm. 898,00 998, ,00 Vergütung bei 38-Stunden-Woche Chemische gew./kaufm , , , ,00 Druckindustrie gew./kaufm. 986, , , ,91 Einzelhandel kaufm. 890,00 990, ,00 Eisenbahnen, nicht bundeseigene, und gew./kaufm. 945, , , ,62 Kraftverkehrsbetriebe (ETV) Elektrizitätswerke BW gew./kaufm , , , ,58 Feinkeramische gew./kaufm. 950,74 999, , ,16 30 AT,ab 18 Jahre bei Beginn 30,68 Zulage Floristen kaufm. 634,00 675,00 737,00 27 WT ab 18 Jahre Fotomaterialverarbeitende Betriebe gew./kaufm. 880,00 930,00 980, ,00 Genossenschaften: Raiffeisen-Waren-Genossenschaften/ Weingärtnergenossenschaften gew./kaufm. 797,00 859,00 944, ,00 ausgenommen genossenschaftliche Vieh- und Fleischunternehmen Genossenschaften: Bezugs- u. Absatzgenossen-schaften, gew./kaufm ,00 867,00 970,00 Vieh- und Fleischunternehmen Glasindustrie: Flachglasverarbeitung und -veredlung gew./kaufm. 750,00 830,00 930, ,00 Glasindustrie: Ampullen,Verpackungsglas,Glasapparate/-instrumente, gew./kaufm. 830,00 880,00 980, ,00 Veredelung Hohl-/ Beleuchtungsglas Groß- und Außenhandel gew./kaufm , , , ,00 30 AT; Vergütung 4.AJ für Berufe mit vorgeschrieb. mehr als 3-jähr. Ausbildungszeit Heizung-Klima-Sanitär (Techn. Gebäudeausstattung) gew./kaufm. 770,00 830,00 895,00 960,00 770,00 Holz u. Kunststoff verarbeitende/herstellende gew./kaufm , , , ,00 Hotel- und Gaststätten-Gewerbe bis 39 Stunden (Dehoga) gew./kaufm. 650,00 740,00 840,00 Bei Zweitausbildungsverhältnis beginnt Vergütung mit Satz für 2.. Hotel- und Gaststätten-Gewerbe bis 44 Stunden (Dehoga), siehe Spalte Sonstiges gew./kaufm. 730,00 840,00 950,00 Vergütung bis max. 44 Std. für volljährige Auszubildende mit mehr als 39 Std./Woche Immobilien- und Wohnungswirtschaft gew./kaufm. 950, , ,00 30 AT Kalksandsteinindustrie gew./kaufm. 841,00 911, , ,00 Kalksandsteinindustrie gew./kaufm. 859,00 930, , ,00 Konserven: Essig-, Obst-, Gemüse-, Fruchtsaft-, gew./kaufm. 900,00 980, , ,00 Sauerkonserven und Senfindustrie Kraftfahrzeuggewerbe (Autohäuser/Werkstätten) gew./kaufm. 919,00 981, , ,00 Kraftfahrzeuggewerbe (Autohäuser/Werkstätten) gew./kaufm. 979, , , ,00 Stand:10. August 2021 Angaben ohne Gewähr Seite 2 von 5

3 Kunststoffindustrie (Kunststoffverarbeitung) gew./kaufm. 956,00 987, , ,00 30 AT Leder erzeugende gew./kaufm. 760,00 830,00 900,00 30 AT Lederwaren-, Kunststoffwaren-, Kofferindustrie gew./kaufm. 880,00 920,00 950, ,00 Metall- und Elektroindustrie (Tarifbezirk gew./kaufm , , , ,38 30 AT Nordwürttemberg/Nordbaden ohne ERA-TV) Metall- und Elektroindustrie (mit ERA-TV) gew./kaufm , , , ,00 30 AT Miederindustrie gew./kaufm. 822,00 924, , ,00 Milchbe- und -verarbeitende Betriebe gew./kaufm. 974, , , ,00 Mineralbrunnenindustrie gew./kaufm. 952, , , ,00 Öffentlicher Dienst, Bund und Gemeinden gew./kaufm , , , ,00 28 AT Öffentlicher Dienst, Bund und Gemeinden gew./kaufm , , , ,00 28 AT Öffentlicher Dienst, Länder gew./kaufm , , , ,51 Papier, Pappe u. Kunststoff verarbeitende gew./kaufm , , , ,00 30 AT, Vergütung 4. AJ für Berufe, deren regelmäß. Ausbild.dauer 3 Jahre übersteigt Papier, Pappe u. Kunststoff verarbeitende gew./kaufm , , , ,00 30 AT, Vergütung 4. AJ für Berufe, deren regelmäß. Ausbild.dauer 3 Jahre übersteigt Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende gew./kaufm , , , ,00 30 AT Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende gew./kaufm , , , ,00 30 AT Reisebranche kaufm. 797,00 908, ,00 36 WT Säge- und Holzindustrie (Empfehlung Verband) 2019 gew./kaufm. 800,00 950, ,00 30 AT Schmuck-,Uhren-,Silberwarenindustrie (ERA-TV) gew./kaufm , , , ,00 Schrott-Recycling-Wirtschaft (Schrott- und abbruchgewerbe) gew./kaufm. 959,00 998, , ,00 30 AT Schuhindustrie gew./kaufm. 860,00 890,00 980,00 28 AT Spedition, Lagerei, Logistik, Umzug, privater Hafenumschlag, gew./kaufm , , ,00 27 AT gew. Güterkraftverkehr (AG-Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg) Spedition, Lagerei, Logistik, Umzug, privater Hafenumschlag, gew./kaufm , , ,00 gew. Güterkraftverkehr (AG-Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg) Spirituosenindustrie (Empfehlung des Verbandes für 2018 gew./kaufm. 740,00 827,00 946,00 Vergütungen ab Mitte des Jahres) Sportstudio (Gehaltsrichtlinien DSSV: für Sport- und Fitnesskfm., Sportfachm.) 01/2021 kaufm. 600,00 700,00 800,00 Steine und Erden gew./kaufm. 927, , , ,00 30 AT;37,5 h/ Woche ab 18 Jahre bei Beginn: 24,40 Zulage Stand:10. August 2021 Angaben ohne Gewähr Seite 3 von 5

4 Steine und Erden gew./kaufm. 950, , , ,00 30 AT;37,5 h/ Woche ab 18 Jahre bei Beginn: 25,01 Zulage Steuerkanzlei (Nord- u. Südwürttemberg) kaufm. 980, , ,00 Süßwarenindustrie gew./kaufm. 943, , , ,00 Systemgastronomie (Dehoga) siehe Hotel- und Gaststätten-Gewerbe Systemgastronomie (BdS) gew./kaufm. 860,00 961, ,00 Systemgastronomie (BdS) gew./kaufm. 901, , ,00 Systemgastronomie (BdS) gew./kaufm. 942, , ,00 Systemgastronomie (BdS) gew./kaufm. 983, , ,00 Tapetenindustrie gew. 980, , , ,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. regelmäßiger Ausbildungsdauer Technische Textilien, Konfektion gew./kaufm. 735,00 817,00 921, ,00 Textilindustrie gew./kaufm. 985, , , ,00 Textilindustrie gew./kaufm , , , ,00 Textil Service / Textile Dienstleistungen gew./kaufm. 750,00 820,00 900, ,00 Textil Service / Textile Dienstleistungen gew./kaufm. 800,00 870,00 950, ,00 Mindestausbildungsvergütung* ,75 Veranstaltungstechnik (Empf. VPLT FK für VAtechnik) 08/2019 gew. 645,00 720,00 800,00 Versicherungsgewerbe kaufm , , ,00 30 AT Versicherungsvermittlergewerbe (BVK) kaufm. 693,00 754,00 824,00 Wach- und Sicherheitsunternehmen gew. 900,00 950, ,00 für Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (1./2. AJ) Allgemeinverbindlich (Baden-Württemberg) Wach- und Sicherheitsunternehmen gew. 950, , ,00 für Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (1./2. AJ) Allgemeinverbindlich (Baden-Württemberg) gew./kaufm. 615,00 730,00 870, ,00 Vergütungssatz 4.AJ nur für Berufe, deren re- Wohnraumleuchten-, Lampenschirm- und Zubehörgelmäßige Ausbild.dauer 3 Jahre übersteigt Zeitungsverlage gew./kaufm. 986, , ,78 30 AT Ziegelindustrie gew./kaufm. 854,00 957, , ,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. Ausbildungsdauer; nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei Ausbild.beginn 19,43 Zulage Zigarrenindustrie kaufm. 781,00 861,00 939, ,00 Zuckerindustrie gew./kaufm. 960, , , ,00 30 AT Zuckerindustrie gew./kaufm. 980, , , ,00 30 AT Stand:10. August 2021 Angaben ohne Gewähr Seite 4 von 5

5 Tarifbereich gültig ab gew./kaufm Urlaubsanspruch und Sonstiges Aktualisierungen in Fettdruck Für weitere Informationen zu Tarifen wenden Sie sich bitte an die Tarifvertragsparteien. Soweit der Ausbildende in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt, dieser für den Ausbildenden jedoch nicht bindend ist, ist die gem. 17 Abs. 4 BBiG angemessen, wenn diese die tariflich geregelte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreitet (auch wenn dieser Betrag höher ist als die Mindestausbildungsvergütung). Mindestausbildungsvergütung: Bitte beachten Sie bei den Beträgen, die von den tariflichen Vergütungen abweichen, die jeweils aktuelle Mindestausbildungsvergütung. Diese beträgt im Jahr 2020 im ersten 515 Euro. Sofern die Beträge abzüglich 20% unter diesem Betrag liegen, ist die Mindestausbildungsvergütung hinterlegt. Für die Zuordnung zu einem Tarifvertrag ist nicht der Ausbildungsberuf, sondern die Branche des Ausbildungsbetriebs entscheidend. Sofern der Ausbildungsbetrieb keiner Branche zugeordnet werden kann, soll sich die an der BiBB-Tabelle der durchschnittlich bezahlten en orientieren. Auch hier ist ein Abschlag von bis zu 20 % möglich, sofern dieser Betrag die Mindestausbildungsvergütung nicht unterschreitet. Durchschnittssätze der IHK Heilbronn-Franken Nur im absoluten Ausnahmefall, wenn für ein Unternehmen bzw. eine ganze Branche kein Branchentarif vorhanden und auch keine Anlehnung an eine artverwandte tarifliche möglich ist, kann hilfsweise auf nachfolgende, von der IHK Heilbronn-Franken jährlich neu ermittelten Durchschnittssätze zurückgegriffen werden. Wie bei den tariflichen Vergütungen, geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine dann nicht mehr angemessen ist, wenn entsprechende Kammerempfehlungen um mehr als 20% unterschritten werden. Im Streitfall zwischen den Vertragsparteien ist es Aufgabe der Gerichtsbarkeit festzustellen, ob die im Ausbildungsvertrag festgelegte noch angemessen ist! Die Durchschnittssätze der IHK Heilbronn-Franken werden auf Basis der en aus, Handel, Dienstleistung und Handwerk der "Datenbank " des Bundesinstituts für berufliche Bildung ermittelt. Nähere Informationen zur "Datenbank " finden Sie unter nachfolgendem Link: Bitte benennen Sie im Ausbildungsvertrag unter "Ziff. I", dass Sie sich auf die "Durchschnittssätze der IHK" beziehen. Kammerempfehlung auf Basis von Durchschnittsätzen 1. AJ 2. AJ 3. AJ 4. AJ 855,00 959, , ,00 Weitere Informationen zum Thema "Angemessenheit der " enthält unser Merkblatt auf unserer Internetseite. Stand:10. August 2021 Angaben ohne Gewähr Seite 5 von 5

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