Titel. Positionen der Umweltverbände

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1 Positionen der Umweltverbände Workshop Lebendige Flüsse I 2014 Hotspots der Biodiversität im Spannungsfeld von Nachhaltigkeit und Nutzungsansprüchen Am 17. Juni 2014 in Düsseldorf, GRÜNE LIGA e.v., Bundeskontaktstelle Wasser /

2 GRÜNE LIGA Prämissen

3 Die EG- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Fahrplan: - Umsetzung in nationales Recht bis zum Vorläufige Bestimmung des Hochwasserrisikos bis zum Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten bis zum Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum Überprüfung alle 6 Jahre.

4 Die EG- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4) In der ersten Stufe waren auf Grundlage leicht zur Verfügung stehenden oder abzuleitender Informationen Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko in Karten auszuweisen und zu beschreiben. Die vorläufige Bewertung dient auch der Aussonderung derjenigen Gebiete, die für nicht gefährdet erachtet werden. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6): Hochwassergefahrenkarten (Art. 6): Für gefährdete Gebiete sind Gefahrenkarten mit drei Szenarien zu erstellen: Extremereignisse, 100-jährliche Hochwasser sowie gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. Dargestellt werden soll das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefe beziehungsweise der Wasserstand sowie gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder der relevante Wasserfluss. Hochwasserrisikokarten (Art. 6): Im Zuge der Erarbeitung der Hochwasserrisikokarten werden die Anzahl der potentiell betroffenen Bewohner und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten im potentiell betroffenen Gebiet ermittelt. Dargestellt werden auch Anlagen, die im Falle der Überflutung Umweltschäden verursachen können und die potentiell betroffenen Schutzgebiete. Dies erfolgt analog zu den Hochwassergefahrenkarten für drei Hochwasserszenarien (extrem, 100-jährlich, häufiger).

5 Die EG- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7): Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollen für die gefährdeten Gebiete angemessene Ziele festlegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingter Schäden und sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegt. Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 9 und 10): Der Öffentlichkeit muss der Zugang zu den vorläufigen Einschätzungen, den Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie zu den Plänen ermöglicht werden. Die Richtlinie spricht wie die WRRL davon, dass darüber hinaus die aktive Einbeziehung der interessierten Stellen gefördert werden soll. Die Einbeziehung bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne soll - soweit angemessen - mit der Öffentlichkeitsbeteiligung der WRRL (Art. 14) koordiniert werden. Grafik Akteure des Hochwasserrisikomanagement aus: Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg - Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (2012), Hrsg. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

6 technischer Hochwasserschutz 1 Hochwasserrückhaltebecken bauen Deiche ertüchtigen: höher, breiter, standsicherer, teurer Polder bauen: gesteuerte Überflutungsflächen Bäume abholzen Selketal im Harz Hochwasserrückhaltebecken im FFH-Gebiet? Fotos: Deltef Mahlo, Michael Bender Müglitz im Osterzgebirge Hochwasserrückhaltebecken in Lauenstein

7 technischer Hochwasserschutz 2 Rückbau der Talsperre Krebsbach Die Talsperre Krebsbach wies nach 30 Jahren Standzeit Sicherheitsrisiken und bauliche Mängel auf. Da die ursprüngliche Funktion der Stauanlage nicht mehr gegeben war, entschied sich die Thüringer Fernwasserversorgung im Jahre 1997 auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen (Kosten für Sanierung und Unterhalt ohne konkreten Nutzen), den für Deutschland erstmaligen Rückbau einer Talsperre vorzunehmen. Im Rahmen dieses Projektes wurde das Absperrbauwerk weitgehend abgetragen und der Grundablass vollständig zurückgebaut. Ergänzende Maßnahmen sichern die biologische Durchgängigkeit des Fließgewässers. Fotos: Thüringer Fernwasserversorgung + Ercan Ayboga

8 technischer Hochwasserschutz 3 Deichrückverlegung an der Elbe, Lödderitzer Forst Eine Deichrückverlegung bewirkt aus Naturschutzsicht wesentlich mehr als eine gesteuerte Flutung von Poldern. Es können naturnahe Auenwälder entstehen und bestehende miteinander verbunden werden. Ebenso werden gefährdete Arten durch eine Erweiterung ihres Lebensraumes geschützt, z.b. der ehemals vom Aussterben bedrohte Elbebiber. (c) Gerd Klinger WWF

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10 Hochwasserschutz muss Natur- und Gewässerbelange besser berücksichtigen - GRÜNE LIGA - Prämissen 1. Verschlechterungsverbot durchsetzen Bei der Planung von Hochwasserrückhaltebecken (aber auch von: Wasserkraftanlagen, Wärmekraftwerken, Wasserstraßenausbau, Hafenerweiterungen und anderen Infrastrukturvorhaben), die mit erheblichen Auswirkungen auf die anliegenden Gewässer verbunden sind, gilt es, die Kriterien des Artikel 4.7 WRRL / resp. 27 WHG (= Verschlechterungsverbot) durchzusetzen. Das ist bislang bei entsprechenden Projekten in Deutschland regelmäßig nicht der Fall, obwohl die Wasserrahmenrichtlinie, die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, in dieser Hinsicht bereits im Jahre 2002 mit der 7. Novelle des WHG vollumfänglich in deutsches Recht überführt wurde. 2. Kohärenz der Politikfelder verbessern mehr Raum für lebendige Flüsse Mit dem Freihalten von Überschwemmungsgebieten, mit Deichrückverlegungen und mit der Restaurierung naturnaher Auenwälder lassen sich Hochwasserrisiken vermeiden, Hochwassergefahren vermindern und wertvolle Lebensgemeinschaften der Flussauen fördern. Stattdessen sind weiterhin Abholzaktionen in den Flussauen an der Tagesordnung auch dort, wo sie keinen Effekt auf die Hochwassersicherheit haben. 3. Möglichkeiten des naturnahen Wasserrückhalts nutzen Es gilt, den natürlichen Rückhalt in der Fläche zu verbessern. Die Bodenqualität und ihr Wasserhaltevermögen entscheiden über die Abflussmengen und Zeitverläufe. Die Verbesserung des Bodenaufbaus durch ökologische Landwirtschaft und eine angepasste Waldbewirtschaftung in Verbindung mit dem Schutz von Quell- und Feuchtgebieten kann hier einen Beitrag leisten. Stattdessen wird Hochwasserschutz vorrangig als Neubau und Betrieb technischer Anlagen verstanden. 4. Versiegelung stoppen Regenwasser besser bewirtschaften Gerade in urbanen Räumen kann durch Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung nicht nur das Stadtklima positiv beeinflusst, sondern auch ein erhebliches Rückhalte- und Verdunstungspotential erschlossen werden, das selbst bei Starkregenereignissen Wirkung zeigen und die Kanalisationsüberläufe vermindern kann. Versiegelte Verkehrsflächen tragen hingegen zu beschleunigtem Abfluss und hohen Schadstoffgehalten bei. (Quelle: GL-WRRL- Info 25, August 2013)

11 Sonderumweltministerkonferenz Hochwasser am 2. September 2013 in Berlin Überprüfung der Bemessungsgrundlagen Liste prioritärer Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes gemeinsame Finanzierungsstrategie Prämissen für die Einrichtung zusätzlicher Rückhalteräume als Konsequenz aus den Hochwasserereignissen 2013: - Überschwemmungsgebiete müssen durch ein langfristiges Flächenmanagement auch künftig in ihrer Funktion erhalten werden. - Flussräume sollen ausgeweitet werden. Dabei bietet insbesondere die Rückverlegung von Deichen erhebliche Synergiepotentiale mit Zielen des Naturschutzes. Noch wirksamer für den Hochwasserschutz sind steuerbare Flutpolder zur gezielten Kappung von Hochwasserscheiteln. - Retentionsmöglichkeiten sind auch in vom Hochwasser selbst weniger bedrohten, geeigneten Flächen in den Einzugsgebieten der Mittel- und Oberläufe zu schaffen ( Rückhalt in der Fläche ). - Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen künftig stärker zur Retention und als Flutpolder einbezogen und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft gestärkt werden. - Dem Hochwasserrisiko ist insbesondere auch durch Minderung der Schadenspotentiale in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu begegnen. - Der Wiederaufbau nach großen Hochwasserschäden soll an neuralgischen Stellen vermieden werden. Auch sollten für dünn besiedelte Polderflächen geeignete Umsiedlungsstrategien geprüft werden.

12 Sonderumweltministerkonferenz Hochwasser am 2. September 2013 in Berlin Hochwasserangepasstes Bauen, Planen und Sanieren können kombiniert mit verbesserter Eigenvorsorge (angepasste Nutzung und Elementarschadensversicherung) erheblich zur Reduzierung der Schadenspotentiale beitragen. In letzter Konsequenz zieht die UMK auch Nutzungsaufgabe und Umsiedlungen in Betracht. Dem Hochwasserschutz müsse Priorität bei der Flächennutzung eingeräumt werden. Zur Finanzierung fordert die UMK den Bund auf, zusätzliche Haushaltsmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereitzustellen. Weiterhin soll der Hochwasserschutz in den operationellen Programmen für die EU-Förderung weitestmögliche Berücksichtigung finden. Die UMK betont die Bedeutung von gesetzlich verankerter und informeller Bürgerbeteiligung, lässt aber gleichzeitig die verfahrens- und prozessrechtliche Möglichkeiten der Straffung von Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dabei geht es auch um die Beschleunigung des Vollzugs für naturschutzrechtliche Kompensationen und die vereinfachte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen. Protokollnotiz des Landes Nordrhein-Westfalen: Das Land Nordrhein-Westfalen sieht in der Aufhebung des 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, der in Ausnahmefällen noch immer die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten erlaubt, ein wesentliches Element auch zur finanziellen Schadensprävention bei Hochwasser. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie in Überschwemmungsgebieten bestehendes Baurecht analog zu den Regelungen im Baugesetzbuch entschädigungslos aufgehoben werden kann.

13 P O S I T I O N S P A P I E R der kommunalen Hochwasserpartnerschaft Elbe anlässlich des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 Solidarisch handeln - Eigenvorsorge stärken - Kernpunkte des Positionspapiers 1. Hochwasservorhersagen Es ist in allen Hochwasserfällen eine Vorhersage auf deutlich kürzere Abstände notwendig 2. Festlegung des neuen Bemessungshochwassers (BHW) Extremhochwasser 2013 und Klimazuschlag beachten 3. Staaten- und länderübergreifendes gemeinsames Vorgehen im Hochwasserfall Engere Zusammenarbeit mit den tschechischen Kommunen und Aufnahme der HWP Elbe in die IKSE 4. Freihaltung des Abflussprofils Reduzierung von unkontrollierten Aufwuchsflächen, Erhalt/Schaffung von Flutrinnen und Nutzung der Elbpolder durch die Landwirtschaft. 5. Schaffung von Flutpoldern 6. Versicherung Pflichtversicherung bei Elementarschäden 7. Raumordnung Siedlungstätigkeit jedweder Art muss in Überschwemmungsgebieten verstärkt unterbunden werden, auch im Innenbereich. 8. Planverfahren Verfahren für technischen und vorbeugenden Hochwasserschutz beschleunigen Die vollständige Fassung des am in Magdeburg beschlossenen Positionspapiers gibt es hier:

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18 Flussauen zurückgewinnen natürlichen Wasserrückhalt verbessern! Position zur Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms Vorgelegt von GRÜNE LIGA e.v., Wassernetz Nordrhein-Westfalen, Wassernetz Sachsen-Anhalt, Stiftung Living Rivers, NABU, Deutsche Umwelthilfe, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz AK Wasser, Netzwerk Lebendige Seen Deutschland, Global Nature Fund, Bodenseestiftung und Landestauchsportverband Brandenburg. Berlin, März Synergien von Hochwasserrisikomanagement, Natur- und Gewässerschutz nutzen 2. Natürlichen Wasserrückhalt verbessern und Hochwassergefahren im Einzugsgebiet vorbeugen 3. Landwirtschaft anpassen Hochwassergefahren vorbeugen 4. Hochwasserbedingten Schadstofftransport in den Blick nehmen 5. Ökosystemleistungen von Flussauen bilanzieren 6. Siedlungsentwicklung steuern Baurecht strikter handhaben 7. Instrumente der Raumordnung anwenden 8. Bemessungsgrundlagen überprüfen Prioritäten beim Schutzniveau setzen 9. Bewusstsein für Hochwasserrisiko schärfen und Kommunen beim Hochwasserschutz beraten 10. Transparenz gewährleisten und Beteiligung für Anwohner und Verbände auf kommunaler Ebene ermöglichen

19 Synergien von Hochwasserrisikomanagement, Natur- und Gewässerschutz nutzen

20 Synergien von Hochwasserrisikomanagement, Natur- und Gewässerschutz nutzen Einrichtung zusätzlicher Überschwemmungsflächen -> erhebliche Synergiepotentiale mit Zielen des Naturschutzes sowohl für das Erreichen eines guten Erhaltungszustands von FFH-Gebieten an Gewässern als auch für die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie. Überschwemmungsflächen bieten wertvolle Lebensräume für die aquatische Fauna und üben eine immense Filterwirkung für Nähr- und Schadstoffe aus. Deichrückverlegungen gehören daher zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Flussauen und zum Erreichen der Umweltziele der WRRL. -> Polder ökologisch fluten Koordination von Hochwasserschutzmaßnahmen mit den Umweltzielen des Artikels 4 der Wasserrahmenrichtlinie -> Alle Hochwasserschutzmaßnahmen müssen auf Konformität mit der WRRL und den Bewirtschaftungszielen für die entsprechenden Wasserkörper sowie hinsichtlich des Verschlechterungsverbots gemäß WHG überprüft werden. -> Dies gilt auch für die Schadensbeseitigung und Wiederherstellung von Schutzmaßnahmen nach Hochwassern. Dabei sollten alle durch Hochwasserereignisse entstandenen strukturellen Veränderungen, die zur naturnahen Entwicklung von Gewässer und Aue beitragen, belassen werden.

21 Natürlichen Wasserrückhalt verbessern und Hochwassergefahren im Einzugsgebiet vorbeugen Rückhaltemaßnahmen in und an den kleineren Zuflüssen Ein wirksamer Hochwasserschutz muss in den Quellbereichen der Zuflüsse beginnen. -> Wasserrückhaltevermögen in den Hochwasserentstehungsgebieten großflächig verbessern bzw. wiederherstellen, durch: Entfernung von Meliorationsanlagen Verschließen von Entwässerungsgräben bzw. deren Aufgabe durch unterlassene Unterhaltung Renaturierung von Mooren Ausweisen von Uferstreifen an Flüssen und Bächen Anpassung der Agrar-Förderprogramme an die Anforderungen des Hochwasser- schutzes und des natürlichen Wasser- rückhalts.

22 Landwirtschaft anpassen Hochwassergefahren vorbeugen Anbau von Biomasse zur Energiegewinnung einschränken Der dramatisch zunehmende Maisanbau verringert den Wasserrückhalt, beschleunigt den Wasserabfluss und erhöht die Bodenerosion und den Eintrag von Boden in die Gewässer (Verschlammung). Hier gilt es, dringend gegenzusteuern und die Fördersätze zu reduzieren. Grünlandnutzung und Tierhaltung in Überschwemmungsgebieten Grundsätzlich sind auf potentiellen Überschwemmungsflächen Grünlandnutzung und andere angepasste Nutzungsformen dem Ackerbau vorzuziehen. Insbesondere die extensive Weidehaltung in Flussauen ist eine aus ökologischer Sicht vorteilhafte Bewirtschaftungsform, soweit den Tieren bei Hochwasser entsprechende Rückzugsflächen bereitgestellt werden können, und verdient entsprechende Förderung.

23 Hochwasserbedingten Schadstofftransport in den Blick nehmen In belasteten Flusssystemen sind die Schadstoffquellen (Hotspots) soweit möglich zu reduzieren, um die Schadstoffverfrachtungen flussabwärts einzuschränken. Ökosystemleistungen von Flussauen bilanzieren verbesserter Hochwasserrückhalt, Filterleistung von Überschwemmungsgebieten im Bezug auf Nährstoffe. Kohlenstoffvorrat und -festlegung in Auenböden Arten- und Biotopschutzfunktion der Auen Naturerlebnis- und Erholungsfunktion in naturnahen Flusslandschaften Als Projektgebiete für das nationale Hochwasserschutzprogramm sollten vorrangig solche Flussabschnitte für Deichrückverlegungen ausgewählt werden, bei denen die Wiederherstellung von naturnahen Ökosystemen in Auen mit hohem gesellschaftlichem Nutzen einhergeht.

24 Siedlungsentwicklung steuern Baurecht strikter handhaben Instrumente der Raumordnung anwenden Bemessungsgrundlagen überprüfen Prioritäten beim Schutzniveau setzen Bewusstsein für Hochwasserrisiko schärfen und Kommunen beim Hochwasserschutz beraten Transparenz gewährleisten und Beteiligung für Anwohner und Verbände auf kommunaler Ebene ermöglichen Übrigens: Feuerwehren, Hochwasserleitzentralen, Polizei und Rettungskräfte sollten möglichst nicht in hochwassergefährdeten Lagen angesiedelt sein oder werden. Hochwasserleitzentrale in Jena beim Hochwasser Foto: LaNaServ im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

25 Hochwasserschutz ist eine länder- und staatenübergreifende Aufgabe, die den Aspekt der Klimafolgenanpassung nicht außer Acht lassen darf. Foto: Dr. René Schwartz / HW13, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

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27 Das Positionspapier wurde allen Länderumweltministerinnen und ministern sowie der Bundesumweltministerin zugeschickt, als a) Position zum nationalen Hochwasserschutzprogramm und b) Stellungnahme zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen im Beteiligungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie Mit Stand vom 12. Juni 2014 erhielten wir Antwort aus Thüringen sowie ein ausführliches Schreiben von Ministerin Ulrike Höfgen (RLP) sowie von Minister Dr. Till Backhaus (MV)

28 Punkte zur weiteren Diskussion: Widerspruch zwischen RaumfürFlüsse fehlender oder stark verzögerter Umsetzung vor Ort Deichrückverlegungen (FFH) Nur gesteuerte Polder können Hochwasserspitzen kappen Wenn der Boden mit Wasser gesättigt ist findet kein Rückhalt in der Fläche statt. Da helfen nur Rückhaltebecken Ausdünnen der Wasserwirtschaftsverwaltung Strukturförderung, Gewässerrandstreifen, Düngeverordnung

29 Punkte zur weiteren Diskussion: Bundesländer melden dem Bundeshaushalt über den Sonderrahmenplan Präventiver ist dazu voraussichtlich nicht nötig, eine Verbändebeteiligung Weiteres Vorgehen der Verbände? GRÜNE LIGA sammelt Ministerschreiben. WRRL

30 Europas Gewässer brauchen die bessere Integration des Gewässerschutzes in andere Politikfelder die Korrektur ökologisch schädlicher Subventionen die konsequentere Durchsetzung des Verursacherprinzips eine bessere Wasserpreispolitik, die dem Kostendeckungsprinzip umfassend Rechnung trägt mehr öffentliche Wahrnehmung Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Bender GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office, Berlin wasser@grueneliga.de

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