Bekanntmachung Veröffentlicht am Montag, 7. Oktober 2013 BAnz AT B2 Seite 1 von 6

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1 Seite 1 von 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinien zur Förderung von Vorhaben der Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Vom 16. September 2013 Die Bedeutung von Forschung und forschungsbasierter Innovation als Motor und Impulsgeber für Qualitäts- und Effizienzsteigerungen ist für die verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche nachgewiesen und anerkannt. Für den Bereich der Wissenschaft selbst wird ein solcher Zusammenhang bislang eher weniger thematisiert. Insbesondere ist mit der insgesamt stark gestiegenen gesellschaftlichen Bedeutung von tertiärer Bildung und Forschung bislang kaum eine entsprechende Entwicklung in der Forschung über die tertiäre Bildung und Forschung erkennbar. Die defizitäre Gesamtforschungslage der Wissenschafts- und Hochschulforschung bezieht sich dabei sowohl auf die Theoriebildung, als auch auf theoriegeleitete empirische Analysen, die Methoden- und Indikatorenentwicklung sowie die dazugehörigen Infrastrukturen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat vor diesem Hintergrund vor einiger Zeit damit begonnen, seine Förderung der angewandten Forschung über Hochschulen und das Wissenschaftssystem mit einem gesonderten Förderschwerpunkt Hochschulforschung in seinem Umfang deutlich zu erweitern und insbesondere zu systematisieren. Bislang wurden in diesem Kontext vier jeweils thematisch unterschiedlich fokussierte Förderlinien realisiert und in den Jahren 2008 bis 2013 Fördergelder in Höhe von insgesamt ca. 40 Mio. zur Verfügung gestellt. Mit den jetzt veröffentlichten Förderrichtlinien wird eine fünfte Förderlinie im BMBF-Förderschwerpunkt Hochschulforschung gestartet. Thematisch ist sie auf die Gestaltungsoptimierung von Studium und Lehre ausgerichtet. Ihr übergeordnetes Ziel ist es, die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen des Qualitätspakt Lehre aus einer wissenschaftlichen Perspektive weiter zu durchdringen: einerseits um dort gewonnenes Wissen zu sichern und einer breiteren Reflexion zuzuführen und um andererseits die Theorie- und Modellbildung der Hochschulforschung auf Basis dieser Erfahrungen weiter zu befördern. Der Qualitätspakt Lehre (QPL) wurde 2010 in Ergänzung des Hochschulpakts 2020 von Bund und Ländern als gemeinsames Förderprogramm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Hochschullehre vereinbart. Das Gesamtfördervolumen liegt bei rund 2 Mrd. (2011 bis 2020). In der ersten Förderphase (2011 bis 2016) werden 178 Einzel- und Verbundprojekte an insgesamt 186 Hochschulen gefördert, wobei ein breites Spektrum von Hochschultypen und Fächern vertreten ist. Allein diese Größenordnungen verdeutlichen, in welchem Ausmaß sich derzeit deutsche Hochschulen mit eher langfristig-strategisch orientierten Strukturmaßnahmen zur Lehrqualitätsverbesserung und/oder der Überwindung konkreter Problemlagen in Studium und Lehre beschäftigen. Weitere Informationen und einen Überblick über die geförderten Projekte sind abrufbar unter de. Im Rahmen des QPL werden in nicht unerheblichem Ausmaß Interventions- und Implementationsprojekte in der Hochschullehre selbst und den dazugehörigen Supportstrukturen gefördert, die eine ausgezeichnete empirische Datengrundlage für Bildungs- und Organisationsforschung im Hochschulkontext darstellen. Die Förderprojekte des QPL bieten damit besondere Möglichkeiten, die hochschulbezogene Forschung und eine evidenzbasierte Gestaltung von Studium und Lehrbedingungen voranzutreiben. Neben dem mit allen Förderlinien im BMBF-Förderschwerpunkt Hochschulforschung intendierten Auf- und Ausbau einschlägiger FuE 1 -Kapazitäten geht es mit dieser Förderlinie vornehmlich um die Generierung verallgemeinerbarer und 1 FuE = Forschung und Entwicklung

2 Seite 2 von 6 transferierbarer Erkenntnisse über Einflussfaktoren und Gelingensbedingungen für eine anspruchsvolle und auf größeren Studienerfolg zielende Gestaltung des Bereiches Studium und Lehre, wie sie aus den Erfahrungen der QPL-Projekte abgeleitet werden können. Schließlich soll mit dieser Förderlinie die Theoriebildung zum Lernen, Lehren und Studieren in Hochschulen unterstützt sowie ein Beitrag zur nachhaltigen Wirkung der QPL-Maßnahmen in der Hochschulpraxis geleistet werden. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Zielsetzungen und Maßnahmen der QPL-Projekte nehmen auf einer breiten Palette unterschiedliche Zielgruppen, Problemlagen und Ansätze zur Verbesserung der Studienbedingungen ins Visier. Das Spektrum reicht von der Entwicklung IT-gestützter Assessment-Verfahren, dem Ausbau von Mentoring über Qualifizierungsmaßnahmen für das Lehrpersonal bis zur Errichtung neuer Einrichtungen zur Qualitätssicherung auf Ebene der Hochschulen. Unter systematisierenden Gesichtspunkten lassen sich die über Einzelmaßnahmen des QPL den folgenden drei Ebenen zuordnen: Auf der Mikroebene stehen die Lehr-/Lern- sowie die Prüfungsansätze also überwiegend auf die Methodik von Lehr-/ Lernprozessen abzielende Konzepte im Mittelpunkt. Hierzu zählen sowohl fächerspezifische wie fächerübergreifend angelegte Maßnahmen, wobei einzelne Projekte auf bestimmte Phasen im student lifecycle bzw. Studienverlauf fokussieren. Auf der Mesoebene stehen Studienorganisation, Curriculumsgestaltung und Studiengangsmanagement im Mittelpunkt. Hierzu zählen Maßnahmen, die sich auf modulare Optimierung, die Verbesserung der Studieninfrastruktur bzw. Studiengestaltung oder die Entwicklung innovativer Studienmodelle und Supportstrukturen beziehen. Auf der Makroebene steht das Hochschulmanagement in seinen strategischen und profilbildenden Funktionen im Mittelpunkt, u. a. im Hinblick auf Professionalisierungsprozesse und Qualifizierungsansätze und Qualitätsentwicklungsund -sicherungsstrukturen als lehrbezogene Bestandteile hochschulinterner und übergreifender Governancestrukturen. Fragestellungen und Forschungsgegenstände der FuE-Projekte einer Begleitforschung können sich auf das gesamte Spektrum der unterschiedlichen Maßnahmen beziehen, die im Qualitätspakt Lehre gefördert werden. Zu den möglichen Themenfeldern können damit z. B. die Gestaltung von Lehr-/Lernprozessen sowie die Überprüfung von Maßnahmen und Interventionen aus der Hochschuldidaktik mit Blick auf die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen gehören. Von Interesse sind gleichermaßen Fragestellungen zur Analyse der Entwicklung von Tätigkeits- und Kompetenzprofilen des Hochschulpersonals sowie zur Identifikation und Analyse von Faktoren, die zu Erfolg und Nachhaltigkeit implementierter Maßnahmen im Bereich der Studienorganisation, des Studienmanagements und der Hochschulsteuerung beitragen. Projektvorschläge, die im Rahmen dieser Förderrichtlinien eingereicht werden, sollten sich gleichermaßen schwerpunktmäßig einer der drei genannten Ebenen zuordnen lassen, wobei Interdependenzen zwischen den Ebenen einzubeziehen sind. Zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Projektvorschlägen, die im Kontext dieser Förderrichtlinien eingereicht werden, ist neben dem unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität ein möglichst aktives Einbeziehen von für die ausgewählte Fragestellung relevanten QPL-Projekten in das Forschungsdesign. Eine lediglich passive Berücksichtigung ( Beforschung ) der QPL-Projekte wäre unzureichend. Als Vergleichsgruppe können auch Maßnahmen einbezogen werden, die nicht zum QPL gehören. Die Projekte müssen darüber hinaus einen hochschulübergreifenden und möglichst auch überregionalen Bezug aufweisen. Schließlich ist die Bedeutung der Forschungsfrage für aktuelle Herausforderungen der Hochschullehre in didaktisch-curricularer, organisationaler bzw. struktureller Hinsicht sowie für die Hochschul- und Wissenschaftsforschung herauszustellen. Darüber hinaus sind Forschungsprojekte förderfähig, die sich übergreifend und eher reflexiv ggfs. auch international vergleichend mit dem QPL insgesamt und seinen vielfältigen Wirkungszusammenhängen auseinandersetzen und sich deutlich von den Fragestellungen abgrenzen, die im Rahmen der laufenden Evaluation des QPL als Gesamtprogramm bearbeitet werden. Bevorzugt werden Projektvorschläge, die vornehmlich Wirkungszusammenhänge in den Blick nehmen, eine gute theoretische Fundierung und empirische Orientierung aufweisen sowie durch eine anspruchsvolle Methodik überzeugen. Eine Bewertung von Projekten und Maßnahmen einzelner Hochschulen oder einzelner Verbünde mit Blick auf eine mögliche Anschlussförderung durch den QPL ist ausdrücklich nicht Ziel dieser Förderbekanntmachung zur Begleitforschung. Diesbezügliche Förderentscheidungen bleiben einem gesonderten Antrags- und Auswahlverfahren vorbehalten. 3 Zuwendungsempfänger Im Rahmen der Förderlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden. Antragsberechtigt sind in erster Linie Hochschulen und außeruniversitäre auch als Wirtschaftsunternehmen geführte Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter be-

3 Seite 3 von 6 stimmten Voraussetzungen ergänzend zur Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der unter Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des unter Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts-/Hochschulforschung ausgewiesen sein. Gleichermaßen können Nachwuchswissenschaftler/-innen ein Qualifikationsthema initiieren. Angesichts der vergleichsweise noch in geringem Umfang vorhandenen FuE-Kapazitäten im Bereich der Wissenschafts- bzw. Hochschulforschung in Deutschland soll mit dieser Komponente der Nachwuchsförderung insbesondere auch jüngeren Wissenschaftlern/-innen Gelegenheit gegeben werden, sich mit kreativen und innovativen Forschungsarbeiten zu profilieren. Wissenschaftler/-innen mit fachspezifischem Bezug ohne einschlägige Expertise im Bereich der Hochschul- und Wissenschaftsforschung können im Rahmen von Kooperationen als Mit-Antragsteller/-in aktiv werden. a) Forschungsvorhaben Die eingereichten Skizzen müssen sich auf Projekte/Maßnahmen aus dem QPL beziehen und darüber hinaus einen hochschulübergreifenden Bezug aufweisen. Skizzen, die sich lediglich auf Maßnahmen an einer einzelnen Hochschule beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Feldzugang muss nach Möglichkeit durch eine aktive Beteiligung von Akteuren aus dem Untersuchungsfeld selbst gesichert sein. Kooperationspartner, die bereit sind, aktiv an dem geplanten Forschungsvorhaben mitzuwirken, müssen bereits in der Skizze benannt werden. Die Skizzen sollen in den oben genannten Ebenen verortet werden. Skizzen, die im Bereich der Evaluationsforschung angesiedelt sind, können nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten Skizzen müssen in ihrer Herangehensweise theoretisch fundiert und empirisch orientiert sein. Die Untersuchungs- und Forschungsansätze sollen Originalität und internationale Anschlussfähigkeit aufweisen. Die Vorhaben sollen jungen Hochschulabsolventen/-innen eine Weiterqualifikation ermöglichen. Hierzu ist eine tragfähige Konzeption für die Nachwuchsförderung vorzulegen. b) Forschungsvorhaben im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten jungen Wissenschaftlern/-innen, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich weiterzuqualifizieren. Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die bzw. der Projektverantwortliche ( Nachwuchsgruppenleiter/-in ). Es können ebenfalls Teams mit Post-Doktoranden/-innen gefördert werden, die eine gemeinsame Projektskizze einreichen. Die eigenverantwortliche fachliche Leitung durch den/die Nachwuchsgruppenleiter/-in umfasst die Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung. Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftler/-innen an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein aktives Interesse an dem zu bearbeitenden Thema im Sinne dieser Förderrichtlinien wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung soll ein/e an der Hochschule tätige/r Mentor/in benannt werden, die/der sich verpflichtet, die Projektleitung bei der Konzeption des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktoranden/-innen zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Der Förderzeitraum ist entsprechend zu wählen. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftler/-innen möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen. Antragsteller/-innen sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt Vordruck module/easy_formulare/download.php?datei=219 entnommen werden. Die Antragsteller/-innen verpflichten sich, im Rahmen des Projektes gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel,

4 Seite 4 von 6 langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. In diesem Kontext sind auch Kooperationsmöglichkeiten mit der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zu prüfen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller/-innen ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt entnommen werden: ( Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen und wird begutachtet. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft FhG die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI 2 - Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Für Nachwuchsgruppen kann maximal folgende personelle Ausstattung beantragt werden. Die Dotierung erfolgt in wissenschaftsüblicher Höhe. Personal: 1 x TV-L 14 bzw. 15; BAT Ib bzw. Ia (Nachwuchsgruppenleiter/-in) 1 x TV-L 13 bzw. BAT IIa (Postdoc) bis zu 2 x 2/3 TV-L 13 bzw. BAT IIa (Doktorand/-innen) 1/2 x TV-L 8 bzw. 9; BAT Vc bzw. IVb Neben der finanziellen Unterstützung der Durchführung von Promotions- und Habilitationsarbeiten können Mittel für studentische Hilfskräfte sowie Sach- und Reisemittel im notwendigen Umfang bewilligt werden. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der technisch-administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt: Projektträger im DLR AE 53 Stichwort Hochschulforschung Heinrich-Konen-Straße Bonn Telefon: 02 28/ Telefax: 02 28/ Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen ist im BMBF Frau Martina Diegelmann (Telefon: 0 30/ ). Ansprechpartnerin beim Projektträger ist Frau Dr. Maria Galda (Telefon: 02 28/ ). 7.2 Zweistufiges Förderverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zur Erstellung von Projektskizzen in der ersten Stufe des Verfahrens (siehe Nummer 7.2.1) wird die Nutzung des für die eingerichteten elektronischen Skizzentools dringend empfohlen ( In der zweiten Stufe (siehe Nummer 7.2.2) sind förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems easy zu erstellen ( Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim Projekt- 2 FEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation

5 Seite 5 von 6 träger angefordert werden. Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen möglichst in elektronischer Form über das o. g. elektronische Skizzentool einzureichen. Bis spätestens zum 15. Januar 2014 ist nach abschließender Online-Eingabe zusätzlich das Projektblatt mit rechtsgültiger Unterschrift dem o. g. DLR-Projektträger auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator/in einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Im Monat Dezember findet bezogen auf die Förderbekanntmachung eine Beratungsveranstaltung statt (nähere Informationen siehe unter Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern: A Allgemeine Angaben zum Vorhaben Akronym und Titel/Thema des Vorhabens Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbund, ggf. als eigenständige Nachwuchsgruppe Hauptansprechpartner/-in (nur eine Person), Dienstanschrift (einschließlich Telefon, Telefax, ) je Projektpartner Beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens Detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, ggf. (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, ggf. weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) B Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben Kurzbeschreibung des Vorhabens (Zuordnung zu den unter Nummer 2 genannten Fragestellungen, Forschungsgegenständen und Voraussetzungen) (maximal drei Seiten) Darstellung des internationalen Forschungsstandes (maximal eine Seite) Arbeitsplan mit Meilensteinen und aussagekräftiger Beschreibung des methodischen Vorgehens; Beschreibung der vorgesehenen aktiven Beteiligung von Akteuren aus dem Untersuchungsfeld selbst (maximal fünf Seiten) Ggf. Angaben zur Kooperation zwischen den Projektpartner/-innen (wechselseitiger Mehrwert und kurze Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern) Kurzdarstellung der beteiligten Hauptansprechpartner/-innen (beruflicher Werdegang, Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang) Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des Finanzierungsplans Verwertungsplan (Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse und insbesondere Angaben zu Möglichkeiten des Ergebnistransfers) Bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung des/der Promovierenden in den Forschungskontext sowie Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler/-innen, Arbeitstitel der Dissertation/en Bei Beantragung einer eigenständigen Nachwuchsgruppe: Begründung der Eignung des Forschungsgegenstandes für Nachwuchsgruppen entsprechend den unter Nummer 4 Buchstabe b erläuterten Erfordernissen Weitere Unterpunkte entnehmen Sie bitte dem elektronischen Skizzentool. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet: Theoretische Fundierung und empirische Orientierung Relevanz der Thematik Verbindung zum QPL Angemessenheit und Anspruch der Methodik Angemessenheit des Arbeits-, Finanz- und Zeitplans Originalität der Fragestellung Schlüssigkeit des Nachwuchsförderungskonzepts Beitrag zur Optimierung der Gestaltung von Studium und Lehre (Transfer) Schlüssigkeit des Forschungsdatenkonzepts

6 Seite 6 von Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 8 Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Berlin, den 16. September 2013 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Martina Diegelmann

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