Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Juli 2014 BAnz AT B3 Seite 1 von 6
|
|
- Sven Peter Böhler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Richtlinien zur Förderung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung Vom 10. Juli 2014 Lehrerinnen und Lehrer sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Bildungssystems. Sie begleiten junge Menschen in wichtigen Entwicklungsphasen, die für individuellen Bildungserfolg, Persönlichkeitsbildung, Sozialisation und beruflichen Werdegang prägend sind. Gesellschaftliche Veränderungen bringen neuartige Aufgaben für das Bildungssystem und den Lehrerberuf mit sich: Reformen der Schulstruktur, Durchlässigkeit und Offenheit aller Bildungswege, Heterogenität und Inklusion sowie veränderte Beziehungen zwischen Schule und Eltern. Diese müssen ihren Niederschlag in allen Phasen der Lehrerausbildung finden. Für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, ihr Ansehen und berufliches Wirken steht der Staat in einer besonderen Verantwortung. Bund und Länder wollen deshalb mit ihrer gemeinsam beschlossenen Qualitätsoffensive Lehrerbildung den absehbaren Generationswechsel im Lehrpersonal nutzend begonnene Reformen unterstützen und beschleunigen. Es sollen neue Entwicklungen angestoßen und gefördert werden, in deren Mittelpunkt die lehrerbildenden Hochschulen stehen. Erwartet wird die Entwicklung überzeugender Beiträge zur Aufwertung des Lehramtsstudiums. Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung und die daraus resultierende Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wollen einen wettbewerblichen, breit wirkenden und kapazitätsneutralen Impuls geben, mit dem eine qualitativ nachhaltige Verbesserung für den gesamten Prozess der Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase und die Weiterbildung inhaltlich und strukturell erreicht werden soll. Zugleich sollen die Vergleichbarkeit von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang beziehungsweise die gleichberechtige Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst und damit die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften verbindlich, umfassend und nachhaltig gewährleistet werden. Ziele der Förderung sind nachhaltige und systematische Verbesserungen vor allem in den folgenden Handlungsfeldern: a) Profilierung und Optimierung der Strukturen der Lehrerbildung an den Hochschulen, b) Qualitätsverbesserung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung, c) Verbesserung der professionsbezogenen Beratung und Begleitung der Studierenden in der Lehrerbildung, d) Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion, e) Fortentwicklung der Fachlichkeit, Didaktik und Bildungswissenschaften und f) Vergleichbarkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang bzw. die gleichberechtigte Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst zur Verbesserung der Mobilität von Lehramts-Studierenden und Lehrerinnen und Lehrern. Mit dem Programm auf wettbewerblicher Grundlage wird eine möglichst breit wirksame Förderung von Hochschulen mit Lehramtsstudiengängen angestrebt, um diese in ihren eigenen Anstrengungen bei der Erreichung der genannten Ziele zu unterstützen und ihre Verbindungen zur Schulpraxis zu stärken. 1.2 Rechtsgrundlage Grundlage des Förderprogramms ist die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm Qualitätsoffensive Lehrerbildung vom 12. April Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Verabschiedung des Bundeshaushalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Gemäß VV Nummer 1.3 zu 44 BHO dürfen Zuwendungen zudem nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. 2 Gegenstand der Förderung Die folgenden Aufzählungen stellen beispielhaft mögliche Förderbereiche vor, ohne dabei eine vollständige Liste von inhaltlichen Schwerpunktsetzungen darzustellen. Aus den Mitteln des Programms können (Verbund-)Projekte gefördert werden, die insbesondere und beispielhaft
2 Seite 2 von 6 a) die Zusammenarbeit von Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Lernorten verbessern, um eine stärkere Abstimmung und Kooperation unter den für die Ausbildung verantwortlichen Personen und Institutionen zu erreichen, b) die Inhalte der Ausbildung stärker aufeinander abstimmen, um eine kohärente Lehrerausbildung über alle Phasen hinweg zu ermöglichen, c) das vielfach bestehende Spannungsverhältnis von fachakademischer Ausbildung einerseits und spezifischen professionsorientierten Angeboten für die Lehrerausbildung andererseits auflösen, d) eine Fachdidaktik fördern, die die Schulwirklichkeit in die hochschulische Ausbildung angemessen einbezieht (z. B. der pädagogische Einsatz digitaler Medien), e) schulpraktische Elemente frühzeitig und zielgerichtet in fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienelemente integrieren, f) eine stärkere Verzahnung aller Phasen der Lehramtsausbildung (Lehramtsstudium, Vorbereitungsdienst, Lernen im Beruf) realisieren, g) effizientere Strukturen der Lehreraus- und -weiterbildung in den Hochschulen so verankern, dass sie als profilbildendes Element der gesamten Hochschule wirken, h) die Reformmaßnahmen mit begleitender und berufsfeldbezogener Forschung flankieren und insgesamt die Forschungsorientierung innerhalb der Lehrerbildung ausbauen und stärken, i) Maßnahmen der berufsbiographischen Förderung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und der mit der Ausbildung im Vorbereitungsdienst Beauftragten sowie von Lehrkräften im Schuldienst entwickeln, j) den Umgang mit Inklusion und Heterogenität in allen Phasen der Lehrerbildung verbessern, k) auch die Weiterbildung der Lehrenden an den Hochschulen und in den Studienseminaren fördern, l) geeignete Maßnahmen zur Förderung von Lehrkräften ohne Lehramtsabschluss ( Quereinsteiger ) entwickeln, m) die Verstetigung und den Transfer der Ergebnisse gemäß 2 Absatz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung auf andere Hochschulstandorte berücksichtigen, n) Verfahren zur gezielten Gewinnung geeigneter Studierender und deren kontinuierlicher Begleitung/Beratung entwickeln, o) neue Formen und Strukturen der Organisation von Lehrerbildung entwickeln (z. B. Verzahnung von Elementar- und Primärpädagogik, grenzübergreifende Kooperationen oder Gestaltung von Ganztagsangeboten), p) Entwicklung neuer Ansätze für die Gewinnung und Qualifizierung von Lehrern an beruflichen Schulen. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie in kirchlicher oder privater Trägerschaft, die einen staatlich anerkannten Studiengang in der Lehramtsausbildung anbieten. Der Antrag wird von der jeweiligen Hochschulleitung eingereicht. Neben dem Antrag der Hochschule, der sich auf das Gesamtkonzept für die Lehrerbildung an der Hochschule bezieht, ist darüber hinaus auch die Beteiligung an Verbundanträgen möglich. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen, auch länderübergreifend, ist möglich, um den Transfer der Ergebnisse in die Breite zu befördern und von vornherein die Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu gewährleisten. Mit ihrem Antrag erklärt die Hochschule ihre Bereitschaft, im Falle der Förderung an der Vorbereitung und Durchführung von internen Qualitätszirkeln der geförderten Hochschulen und von Fachtagungen zum Erfahrungsaustausch, der Verbreitung guter Praxis und Koordination der Anerkennungspraxis mitzuwirken. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Voraussetzung einer Förderung ist eine evidenzbasierte und datengestützte Bestandsaufnahme der jeweiligen Hochschule über ihre Stärken und Schwächen in der Lehrerausbildung, die sich auf die Orientierungsphase der Studieninteressierten, die Organisation und die Prozesse der Ausbildung in der Hochschule sowie auf die Verknüpfung mit der Schulpraxis, die inhaltliche professionsorientierte Weiterentwicklung in Hinblick vor allem auf die Aufgaben der Heterogenität und Inklusion sowie den Übergang in die Berufseinstiegsphase beziehen. Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Bildungswissenschaften sind ebenso wie Prozesse der Qualitätssicherung Teile der Bestandsaufnahme. Darauf aufbauend legt die Hochschule ein Gesamtkonzept für die künftige Entwicklung vor, aus dem hervorgeht, welche Ziele mit welchen Maßnahmen in den in Nummer 1 genannten Handlungsfeldern überprüfbar in definierten Zeiträumen erreicht werden sollen. Beantragte Maßnahmen werden danach bewertet, ob sie mit Blick auf die spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der einzelnen Hochschule geeignet sind, in den unter 1. definierten Handlungsfeldern für nachhaltige Verbesserungen zu sorgen. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt: a) Qualitative Verbesserung im Vergleich zur dargelegten Ausgangslage, b) Konsistenz sowie Einbettung der Lehrerbildung in das Profil der Hochschule,
3 Seite 3 von 6 c) Strategien der Hochschulen zur Prozessbegleitung, Qualitätssicherung und Zielerreichung, d) Nachhaltigkeit der Maßnahmen, e) im Falle einer gemeinsamen Antragstellung mehrerer Einrichtungen: Nutzen und Wirksamkeit der Kooperation. Die antragstellenden Hochschulen stellen dar, dass sie durch entsprechende Vorarbeiten im Bereich der Lehramtsausbildung sehr gut ausgewiesen sind. Die Hochschulen fügen einen entsprechenden Nachweis (z. B. Darstellung einschlägiger Forschungsleistungen, Darstellung erfolgreicher Umsetzung von Konzepten zur Lehrerbildung) bei. Von den Projektverantwortlichen wird eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Bereitschaft zum fachlichen Austausch mit weiteren geförderten Vorhaben erwartet. Förderanträge sind von den Hochschulen über die zuständige Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes oder die zuständigen Wissenschaftsbehörden der Sitzländer an den Projektträger zu richten. Bei der Weiterleitung bestätigt jede zuständige Wissenschaftsbehörde für ihr Sitzland und auch die jeweilige Hochschule für ihren Bereich, wie die Verpflichtungen aus 7 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. April 2013 zur gegenseitigen Anerkennung der Lehramtsabschlüsse und Studienleistungen umgesetzt wurden oder legt dar, bis wann dies wie geschehen wird. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten in Form der Vorlage einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung vorausgesetzt. Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partnerinnen/Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partnerinnen/Partner eines solchen Verbunds ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 ( im Formularschrank BMBF unter Allgemeine Vordrucke ) entnommen werden. Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich zur Teilnahme am projektübergreifenden Transfer und zum Austausch von Kommentaren von Ergebnissen und Erfahrungen. Hierzu ist die Teilnahme an themenspezifischen Workshops einzuplanen (ca. 10 in der ersten Förderrunde mit jeweils einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter) sowie die Teilnahme an jährlich stattfindenden Programm-Kongressen (mit jeweils bis zu zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern). Einzuplanen sind Vorbereitungen und Reisen. Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Hierzu zählt die Bereitschaft, geeignete Vorhabenergebnisse im Rahmen der unter Koordination des Projektträgers zu erstellenden Publikationen zu veröffentlichen und für das geplante Internetportal zur Begleitung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung zur Verfügung zu stellen. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) unberührt. Antragstellerinnen/Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im genannten Internetportal zur Verfügung zu stellen. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Vor Ablauf des Förderzeitraums erfolgt eine Zwischenbegutachtung der geförderten Maßnahmen durch das Auswahlgremium. Bei positiver Empfehlung erfolgt auf Antrag eine Förderung für eine zweite Förderphase von bis zu fünf Jahren, höchstens bis zum Ende der Laufzeit des Programms. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht. Bemessungsgrundlage für Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen. Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch zu verbessern. Mittel für Auslandsreisen und Auslandsforschungsaufenthalte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergien und internationale Vernetzung erwartet werden können. Auf die Förderung von promovierenden wie promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern wird besonderer Wert gelegt. Deren Einstellung soll daher mit wissenschaftsüblichen Personalstellen gefördert werden. Neben der Beschreibung des Vorhabens sind Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für den beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchs möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.
4 Seite 4 von 6 Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE*- Beihilfen berücksichtigen. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers Mit der fachlichen und administrativen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt: Ansprechpartnerin ist Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (PT-DLR) Heinrich-Konen-Straße Bonn Ansprechpartner beim Projektträger sind erreichbar unter Telefon: 02 28/ lehrerbildung@dlr.de Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich. Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter im Formularschrank BMBF abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. 7.2 Förderverfahren Für die hier vorgesehene Förderphase bis 2018 werden zwei Bewilligungsrunden durchgeführt. An der zweiten Bewilligungsrunde können sich auch die Hochschulen erneut beteiligen, deren Förderanträge nach Entscheidung in der ersten Bewilligungsrunde nicht gefördert wurden. Für Bewilligungen in der ersten Bewilligungsrunde stehen bis zu 70 % der Mittel, für Bewilligungen in der zweiten Bewilligungsrunde mindestens 30 % der Mittel zur Verfügung. Insgesamt stehen in dieser ersten Förderphase bis zu 275 Mio. Euro zur Verfügung. In der zweiten Förderphase von 2019 bis 2023 stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, zur Finanzierung des Programms weitere bis zu 225 Mio. Euro zur Verfügung. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen In der ersten Verfahrensstufe für die erste Bewilligungsrunde sind dem Projektträger zunächst Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 14. November 2014 (12.00 Uhr) in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Für die zweite Bewilligungsrunde sind dem Projektträger die Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 12. Juni 2015 (12.00 Uhr) in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung ist über das webbasierte System PT-Outline einzureichen: Nach abschließender Online-Eingabe und Speicherung im PDF-Format können die geforderten Ausdrucke gefertigt und unterschrieben werden. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden. Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachterinnen/Gutachter. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Vorhabenbeschreibungen dürfen einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) vorzulegen. Das Original der Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptantragstellers für das geplante Vorhaben tragen und ist innerhalb der oben genannten Einreichungsfristen mit einer Stellungnahme der zuständigen Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes * FuE = Forschung und Entwicklung
5 Seite 5 von 6 oder der zuständigen Wissenschaftsbehörden der Sitzländer an den Projektträger zu richten ( 5, Absatz 5 und 6 der Bund-Länder-Vereinbarung). Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Einbezug von im Gegenstandsbereich der Fördermaßnahme ausgewiesenen, unabhängigen externen Gutachterinnen/Gutachtern nach folgenden Merkmalen bewertet: Relevanz der Problemstellung, Einbettung in ein Konzept zur Qualitätsverbesserung der Lehramtsausbildung an der Hochschule bzw. den beteiligten Institutionen, Interdisziplinarität Anknüpfen an durch das Programm vorgegebene Ziele und Handlungsfelder Angemessenheit des Projektdesigns, Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms, Finanzierungs- und Zeitplan Nachweis einschlägiger Vorarbeiten der Antragsteller/Antragstellerinnen (siehe auch Nummer 4 dieser Richtlinien) Relevanz der erwarteten Ergebnisse für die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung und Anwendungsbezug der Ergebnisse Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Antragstellerinnen und Antragsteller ausgewählt. Bund und Länder haben im Rahmen ihrer Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm Qualitätsoffensive Lehrerbildung die Einsetzung eines Auswahlgremiums beschlossen (siehe 5 der Bund-Länder-Vereinbarung). Zwölf im Bereich der Hochschullehre ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Studierendenschaft und der schulpraktischen Professionalisierung sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und vier der Länder, von denen zwei der Hochschulseite und zwei der Schulseite angehören, bilden zusammen das Auswahlgremium. Über die Förderung der als förderwürdig bewerteten Vorhabenbeschreibungen und über die Förderhöhe entscheidet das Auswahlgremium im Rahmen der verfügbaren Programmmittel. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern/Antragstellerinnen schriftlich mitgeteilt. Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten: A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben Titel/Thema des Projekts, Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen, Charakter der Vorhabenarbeiten, Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse, gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadressen, ausdrückliche Nennung der beteiligten Projektpartner, beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens, detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, gegebenenfalls (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, gegebenenfalls weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) sowie Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter. B. Beschreibung der Projektinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben 1. Kurze Zusammenfassung (maximal 1 Seite), 2. Darstellung des nationalen und internationalen Problemaufrisses, 3. Fragestellung, Ziel(e), 4. Struktureller Ansatz/theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n). 5. Kooperationen: a) Aufzählung der am Projekt direkt beteiligten Kooperationspartner unter Nennung der konkreten Projektanteile und verantwortlichen Beteiligten. b) Aufzählung weiterer vorgesehener Kooperationen. 6. Arbeitsprogramm: Vorgehensdesign mit Begründung der Methoden; Durchführung des Projekts (Arbeitsund Zeitplan, Personalressourcen, Meilensteinplanung etc.); Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des Finanzierungsplans. 7. Verwertungsplan: Aussagen zur Nutzbarkeit der Projektergebnisse (Zielgruppen/potentielle Nutzer, Relevanz für Bildungspraxis und -politik, gegebenenfalls Disseminationsvorhaben, gegebenenfalls weitere Verwertungsstrategie). Angaben, die nur bei gegebenem Antragsinhalt notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
6 Seite 6 von 6 C. Anlagen I. Kooperation zwischen den Projektpartnerinnen/Projektpartnern (gegebenenfalls zwischen den Verbundpartnerinnen/Verbundpartnern wechselseitiger Mehrwert und kurze Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern). II. Bei evtl. geplanter zweiter Phase: Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von bis zu fünf Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase inklusive Finanzabschätzung zur zweiten Phase erforderlich. III. Angaben zu Promotionsvorhaben im Rahmen des Projekts sowie IV. Angaben zu geplanten eigenen Workshops/Symposien. 0. CV der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter, 1. Eigene Vorarbeiten der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer Liste einschlägiger Forschungen und/oder Arbeiten und maximal zehn einschlägige Publikationen bzw. Projektberichte erfolgreich umgesetzter Konzepte zur Lehrerbildung der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (Titel, Förderer und Umfang). 2. Literaturverzeichnis Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragstellerinnen/Antragsteller bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution(en) vorzulegen, über den/ die nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen ( Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist nach den 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt. 8 Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Berlin, den 10. Juli 2014 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Antje Scha rsich
Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes vom 12.
Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes vom 12. April 2013 Präambel Bund und Länder bauen ihre Zusammenarbeit bei
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Appendix Zwanzig20 Foren
Bundesministerium für Bildung und Forschung Appendix Zwanzig20 Foren zur Bekanntmachung der Richtlinie zur Fördermaßnahme Zwanzig20 Partnerschaft für Innovation Im Rahmen der Begutachtung der Zwanzig20
Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und private Initiativen.
Fördergrundsätze INGEplus des Programms INGE Grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Vorbereitung und Einrichtung von Innovationsbereichen nach dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen
1 Programmziele. Antragsberechtigung
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre vom 18.
Ausschreibung: Best Practice: mehr Qualität in der Hochschullehre
Ausschreibung: Best Practice: mehr Qualität in der Hochschullehre Die Fachhochschulen in Niedersachsen waren außerordentlich erfolgreich bei dem Programm von Bund und Ländern für bessere Studienbedingungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bekanntmachung
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung durch ein Trägerkonsortium im Rahmen der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Sprachförderung,
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern Auf Grundlage der 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Nr. 15.2
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinien zur zweiten Wettbewerbsrunde des Bund-Länder-Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Vom 29. Juli 2013 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Richtlinien über die Förderung von Fachveranstaltungen zur Verstetigung von Forschungsergebnissen und Verstärkung der Netzwerktätigkeit im
Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn
Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn über die Gewährung von Zuwendungen des Bundes nach 23, 44 BHO zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (Kapitel 6002, Titel 883 31)
- Exzellenzvereinbarung (ExV) - vom 18. Juli 2005. - BAnz S. 13347 - Präambel
Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91 b des Grundgesetzes (Forschungsförderung) über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Änderung der Bekanntmachung Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung,
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten vom 1. Juni 2010 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen Zweite Wettbewerbsrunde. Informationsveranstaltung, , Urania, Berlin
Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen Zweite Wettbewerbsrunde Informationsveranstaltung, 11.09.2013, Urania, Berlin Projektträger VDI/VDE GmbH Inhalt Zweite Wettbewerbsrunde
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck
Richtlinie zur Umsetzung der gemeinsamen Initiative des Bundes und der Länder zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen - Innovative Hochschule
Bundesministerium. für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinien zur Umsetzung des gemeinsamen Programms des Bundes und der Länder für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre vom 10. November
7070-W. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms. für Forschung und Entwicklung. Informations- und Kommunikationstechnik
7070-W Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für Forschung und Entwicklung Informations- und Kommunikationstechnik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft
Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1)
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat
Bekanntmachung des Bundesinstituts für Berufsbildung
Bekanntmachung des Bundesinstituts für Berufsbildung von Förderrichtlinien zur Durchführung des Förderschwerpunktes Berufliche Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in der zweiten Hälfte der UN-Dekade
Förderrichtlinie des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II Förderzeitraum 2012-2016 vom 17.11.2011 in der Fassung vom 05.10.
Förderrichtlinie des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II Förderzeitraum 2012-2016 vom 17.11.2011 in der Fassung vom 05.10.2015 Mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen und nach Anhörung
RdErl. des MI vom 7.1.2016-24.11-04011-01
2152 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz ZuwendR KatS) RdErl. des MI vom 7.1.2016-24.11-04011-01
Wirksamkeit des beantragten Projektes über die Gebietsgrenzen des Kulturraumes hinaus erstreckt.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FörderRL Kulturelle
Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums. Vom 5. Januar 2000 V-600. Bedienungsformen einhält Anlage 4* zur Richtlinie.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für alternative Bedienungsformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (AltBedFRL) Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bekanntmachung. Vom 4. Juli 2016
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinie zur Förderung von Innovationsforen Mittelstand Vom 4. Juli 2016 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stärkt mit dieser
Bekanntmachung der Programmlinie. Förderung von Projekten zur Unterstützung des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW - Call 2015
Bekanntmachung der Programmlinie Förderung von Projekten zur Unterstützung des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW - Call 2015 Bewerbungsschluss: 15. August 2015 Vorbemerkung: Die inter- und transdisziplinäre
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bekanntmachung
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über die Förderung von Vernetzungs- und Transferaktivitäten zur Unterstützung von zukunftsgerichteten Entwicklungen im deutschen Lebensmittelhandwerk
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Innovationsforen Mittelstand
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Innovationsforen Mittelstand Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stärkt mit dieser Fördermaßnahme
Ausschreibung einer Fördermaßnahme im Rahmen des BMBF-Programms Forschung an Fachhochschulen
Ausschreibung einer Fördermaßnahme im Rahmen des BMBF-Programms Forschung an Fachhochschulen Vorbereitende Maßnahme zur Beteiligung der Fachhochschulen am spezifischen Programm Kooperation des 7. Forschungsrahmenprogramms
Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu dem Thema. Herausforderung Pflege Personalentwicklung in der Langzeitpflege
Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu dem Thema Herausforderung Pflege Personalentwicklung in der Langzeitpflege vom 14.01.2011 veröffentlicht unter www.bund.de am 14.01.2011
Förderrichtlinie. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bekanntmachung der Förderrichtlinie. IdA Integration durch Austausch
Förderrichtlinie Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bekanntmachung der Förderrichtlinie IdA Integration durch Austausch Erhöhung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung auf
VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg
VwV-Integration Das neue finanzielle Förderprogramm des Integrationsministeriums Baden-Württemberg Die wichtigsten Punkte des Förderprogramms: 1. Welche Bereiche werden zukünftig gefördert? 2. Wer wird
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bekanntmachung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung Richtlinien zur Förderung der Bildungsforschung im Bereich Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte Vom 11.05.2010
KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten
KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten Präsentation anlässlich der BMBF-Informationsveranstaltungen im September 2016. Verbindlich sind die Inhalte der Förderrichtlinie zur Förderinitiative
Gutachten im Rahmen der BMBF-Förderlinie Soziale Innovationen für Lebensqualität in der alternden Gesellschaft (SILQUA-FH)
Gutachten im Rahmen der BMBF-Förderlinie Soziale Innovationen für Lebensqualität in der alternden Gesellschaft (SILQUA-FH) Antragsnummer Projekt Antragsteller Projektleitung Gutachter/in: Hinweise: 1.
Bekanntmachung Veröffentlicht am Montag, 7. Oktober 2013 BAnz AT 07.10.2013 B2 Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinien zur Förderung von Vorhaben der Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Vom
Regionale Infoveranstaltung Bundeswettbewerb InnoVET Berlin, Düsseldorf, Nürnberg, Hamburg.
Regionale Infoveranstaltung Bundeswettbewerb InnoVET Berlin, Düsseldorf, Nürnberg, Hamburg www.bmbf.de/innovet Was erwartet Sie heute? Regionale Informationsveranstaltung mit: 1. Blick auf das duale System
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) Vom 26. November 2012 - Az.: 93-2552.1/6
Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen
Förderung von Projekten zur arbeitsmarktpolitischen Beratung von Frauen - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 24. Januar 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bekanntmachung
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Sensorbasierten Elektroniksystemen für Anwendungen für Industrie 4.0 (SElekt I4.0) Vom 15. November 2014 Elektroniksysteme
1.2 Rechtsgrundlage 2. Gegenstand der Förderung 3. Zuwendungsempfänger 4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung vom 08. November 2006 Richtlinien zur Förderung von wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppen im Rahmen des Programms InnoProfile als
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU s und Handwerksunternehmen Stand: 22.01.2016 Seite 1 Agenda 1 Anwendbarkeit 3 2 Leistungsbeschreibung 5 3 Antragsstellung 6 4 Anweisung zum Verfahren 7 5
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage. 1.1 Zuwendungszweck
Bekanntmachung Nr. 04/11/51 über die Durchführung von transnationalen Kooperationsprojekten in der Tiergesundheit im Rahmen der europäischen ERA-Net Initiative EMIDA (Emerging and Major Infectious Diseases
2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az.
2231-A Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen
7071-W. Richtlinien zum Bayerischen Forschungsprogramm Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen
7071-W Richtlinien zum Bayerischen Forschungsprogramm Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen Vorbemerkung Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe dieser Richtlinien,
Förderung unternehmerischen Know-hows
Förderung unternehmerischen Know-hows Förderung unternehmerischen Know-hows Der neue Beratungszuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows fasst die bisherigen Pro gramme Förderung unternehmerischen
Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 10. August 2016 BAnz AT 10.08.2016 B4 Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 Bioökonomie International
Merkblatt Inklusion. (Stand: 01.01.2016) I. Förderspektrum
Merkblatt Inklusion (Stand: 01.01.2016) Unter Inklusion versteht die Aktion Mensch, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben kann und zwar von
Anlage zum DKG-Rundschreiben Nr. 26/2008 vom 25.01.2008. Bekanntmachung
Anlage zum DKG-Rundschreiben Nr. 26/2008 vom 25.01.2008 22.01.2008-15.04.2008 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Förderrichtlinien zum BMBF- Wettbewerb Gesundheitsregionen
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung
Verbundprojekt Lehrerbildung PLUS
Verbundprojekt Lehrerbildung PLUS Professionsorientierte Weiterentwicklung der Lehrerbildung in der Region Stuttgart Aufbau einer Professional School of Education (PSE) Maßnahmenpaket 6 Inklusive Bildung
Sonderrundschreiben S 899/2015
Sonderrundschreiben S 899/2015 An die Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz An den Bezirksverband Pfalz Mainz, den 14.12.2015 Az.: 402-500 Pi/Ja 06131/28655-222 Förderprogramm des BMBF für die Bildungskoordination
Beschlüsse zur Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Akademienprogramm (AP-Beschlüsse)
AP-Beschlüsse (Stand: 15.10.2013) - Seite 1 - Beschlüsse zur Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Akademienprogramm (AP-Beschlüsse) Beschluss des Ausschusses der GWK vom 28. April 2009, zuletzt geändert
Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
Weiterbildungsstipendium
10,5 Weiterbildungsstipendium Durchstarten für Einsteiger 7 Grußwort Die Innovationskraft unseres Landes hängt entscheidend von den Qualifikationen der hier lebenden Menschen ab. Wissen, Fähigkeiten und
Ausschreibung: Qualität plus Programm für gute Lehre in Niedersachsen
Ausschreibung: Qualität plus Programm für gute Lehre in Niedersachsen Ein Ziel der Landesregierung ist die Unterstützung der Hochschulen bei der Etablierung einer neuen Lehr- und Lernkultur, die sich durch
Innovative Hochschule Eine Förderinitiative von Bund und Ländern
Innovative Hochschule Eine Förderinitiative von Bund und Ländern BMBF, Referat Neue Instrumente und Programme der Innovationsförderung www.bmbf.de Informationsveranstaltung zur neuen Förderinitiative Innovative
Förderung anerkannter Praxisnetze in Hessen
Förderung anerkannter Praxisnetze in Hessen Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen in Hessen nach 87b Abs. 1 SGB V in Kraft getreten am 01.04.2016 Inhaltsverzeichnis SEITE 1 Förderarten 3 2 Jährliche
Gemeinsam verschieden sein Lehrerbildung an der RWTH Aachen
Gemeinsam verschieden sein Lehrerbildung an der RWTH Aachen Qualitätsoffensive Lehrerbildung Bund-Länder-Programm Qualitätsoffensive Lehrer/innenbildung Programmziele Profilierung und Optimierung der Strukturen
Bundesanzeiger 03217_1 vom Bekanntmachungen. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bekanntmachungen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bekanntmachung des Förderschwerpunktes TIMM Technologien für Inspektionen und Monitoring im Meer im Rahmen des Forschungsprogramms Maritime
Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen Zweite Wettbewerbsrunde. Informationsveranstaltung, , Urania, Berlin
Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen Zweite Wettbewerbsrunde Informationsveranstaltung, 11.09.2013, Urania, Berlin Projektträger VDI/VDE GmbH Grundlage des Wettbewerbs Bund-Länder-Vereinbarung
Bundesministeriums für Bildung und Forschung. "BioChancePLUS"
Bundesministeriums für Bildung und Forschung Bekanntmachung Förderrichtlinie "BioChancePLUS" im Rahmenprogramm "Biotechnologie - Chancen nutzen und gestalten" 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bekanntmachung Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben im Rahmen des nationalen Luftfahrtforschungsprogramms vom 17. März 2006 1. Zuwendungszweck,
Senat. Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen. Präambel
22. Jahrgang, Nr. 3 vom 8. Mai 2012, S. 2 Senat Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen vom 11.04.2012 Präambel Die Internationalisierung
Ausschreibung. Internationale Spitzenforschung III Inhalt. 1 Vorbemerkungen Ziel und Schwerpunkte des Programms...
Ausschreibung Internationale Spitzenforschung III 11.05.2016 Inhalt 1 Vorbemerkungen... 2 2 Ziel und Schwerpunkte des Programms... 2 3 Teilnehmerkreis... 3 4 Modalitäten... 3 5 Umfang und Inhalt der Anträge...
Vom 1. April 2015. 1 Zuwendungszweck
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Richtlinie über die Förderung der Durchführung eines Praktikantenaufenthaltes für junge Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus Mittel- und Osteuropa sowie
Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 7. Juni 2016 BAnz AT 07.06.2016 B3 Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung Förderinitiative Gesund ein Leben lang : Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Gesundheit in der Arbeitswelt 1 Zuwendungszweck,
Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort
Deutsche Sportjugend Projektkonzeption: Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort Ein Beitrag der Deutschen Sportjugend (dsj), der dsj-mitgliedsorganisation und der Sportvereine
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
07/08. Rundschreiben. 19. August Seite. Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder
07/08 19. August 2008 Rundschreiben Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder Seite Personalmitteln für Forschungsvorhaben oder künstlerische Entwicklungsvorhaben.....41 Seite
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Seite 1 von 6-31.12.2009 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Fördermaßnahme "Wettbewerb Kommunen in neuem Licht" im Rahmen des Förderprogramms "Optische
Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Paderborn, vertreten durch ihren Präsidenten Studienseminar1 Paderborn, vertreten durch seinen Leiter, Studienseminar Detmold, vertreten durch seine Leiterin,
Ausfüllhilfe zum Schlussbericht für den Verwendungsnachweis
Ausfüllhilfe zum Schlussbericht für den Verwendungsnachweis Folgende Leitfragen sollten Sie beim Ausfüllen des Schlussberichtes im Hinterkopf haben: a) Wie wurde die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)
Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Themenschwerpunkt "Frauen an die Spitze" im Rahmen des Förderbereichs "Strategien zur Durchsetzung
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Richtlinien zur Förderung von Zentren für Innovationskompetenz in den Neuen Ländern "Exzellenz schaffen Talente sichern" Modul 2: Nachwuchsgruppen-Förderung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
Handlungsfeld a): Profilierung und Optimierung der Strukturen der Lehrerbildung
A: Allgemeine Angaben zum Vorhaben Projekttitel: MINT plus : systematischer und vernetzter Kompetenzaufbau im Lehramtsstudium Einzelvorhaben Charakter des Vorhabens Handlungsfeld a): Profilierung und Optimierung
Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
Förderrichtlinie zum Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe 1. Förderziel und Zuwendungszweck Das Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe verfolgt das Ziel, alle hessischen Landkreise und
Arbeitshilfe Antragstellung
Arbeitshilfe Antragstellung EFRE Online-Verfahren Für das Verfahren der Antragstellung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation und wissensbasierte Gesellschaft
KA2 Strategische Partnerschaften Allgemeine Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
KA2 Strategische Partnerschaften Allgemeine Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Informationstag des PAD Bonn, 22. Januar 2014 Stand: 16.01.2014 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration
Übergeordnete Zielsetzung: Beitrag zur Weiterentwicklung der Benachteiligtenförderung
BMBF- Programm Kompetenzen fördern Berufliche Qualifizierung für Übergeordnete Zielsetzung: Beitrag zur Weiterentwicklung der Benachteiligtenförderung 1. Innovationen in der Benachteiligtenförderung Strukturelle
Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege
Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
Lehrlabor Lehrerprofessionalisierung (L3Prof)
Lehrlabor Lehrerprofessionalisierung (L3Prof) Leitung L3Prof: Prof. Dr. Ea Arnold & Prof. Dr. Gabriele Kaiser Koordination L3 Prof: Dr. Britta Schmidt Foto: Colourbox.de LEHRLABOR LEHRERPROFESSIONALISIERUNG
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
Ausschreibung: "Wege ins Studium often Chancengerechtigkeit bei der Studienaufnahme erhöhen"
Ausschreibung: "Wege ins Studium often Chancengerechtigkeit bei der Studienaufnahme erhöhen" Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fordert die niedersächsischen Hochschulen auf,
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexportes durch deutsche Anbieter
Gültigkeit der Bekanntmachung: 01.09.2011 31.08.2014 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexportes durch deutsche Anbieter 1.
7071-W. Richtlinien zum Bayerischen Forschungsprogramm Medizintechnik
7071-W Richtlinien zum Bayerischen Forschungsprogramm Medizintechnik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 18. Dezember 2014 Az.: 41-6618/192/1
Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder Ausschreibung für die Förderlinie Exzellenzcluster
Informationen für die Wissenschaft Ausschreibung Nr. 59 28. September 2016 Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder Ausschreibung für die Förderlinie Exzellenzcluster Bund und Länder haben am 16. Juni
Entwurf vom 09.09.2015. Zutreffendes bitte ankreuzen. Name, Vorname/ Betriebsbezeichnung; Ort Anzahl Anlagen:
Sachsen-Anhalt Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER sowie CLLD in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER) (FP 7103)
Antrag für die Förderung von Ausgaben für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten RL Integrative Maßnahmen Teil 2 Antragsjahr: 2016
Landratsamt Mittelsachsen Stabsstelle Asyl Frauensteiner Straße 43 09599 Freiberg 1. Antragsteller/-in 1.1. Initiative Name, Vorname Antrag für die Förderung von Ausgaben für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten
DFG. Ergänzender Leitfaden. zu Erkenntnistransfer-Projekten. - Einzelförderung, Schwerpunktprogramm, Forschergruppe -
-Vordruck 54.014 6/12 Seite 1 von 5 Ergänzender Leitfaden zu Erkenntnistransfer-Projekten - Einzelförderung, Schwerpunktprogramm, Forschergruppe - -Vordruck 54.014 6/12 Seite 2 von 5 I Allgemeine Hinweise
Studiumsqualitätsgesetz Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz)
Studiumsqualitätsgesetz Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) 1 Mittelgarantie (1) Zur Verbesserung der Lehre und der