Informationsvideo zum Aufstiegslehrgang (Praxisaufstieg) und Bewährungsaufstieg 2022

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1 Informationsvideo zum Aufstiegslehrgang (Praxisaufstieg) und Bewährungsaufstieg Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin

2 Rechtliche Grundlagen des Aufstiegslehrganges (Praxisaufstieg) 17 Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD) vom 5. März Abs. 2 Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz LfbG) Verordnung über die Ausbildung für den Aufstieg und den Laufbahnwechsel in den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (AOgD AL) vom 05. März 2004, geändert durch die Verordnung vom 01. Juni 2006, vom 17. April 2007 und 19. Dezember 2017 Ausführungsvorschriften über die Fortbildungsveranstaltungen für den Praxisaufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (AV AOgD AL) vom 12. Oktober 2016 Lehrgangsbroschüre Praxisaufstieg: Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 2

3 Rechtliche Grundlagen des Bewährungsaufstieges 18 Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD) vom 5. März 2013 i. V. m. 17 Abs. 2 LVO-AVD 14 Abs. 2 Gesetz über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten (Laufbahngesetz LfbG) Rundschreiben I Nr. 3/2015 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26. Januar 2015 Lehrgangsbroschüre Bewährungsaufstieg: Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 3

4 Rahmenbedingungen Aufstiegslehrgang (Praxisaufstieg) Dauer: ca. 2,5 Jahre Umfang: 360 Doppelstunden (DStd) Bewährungsaufstieg Dauer: ca. 1 Jahr Umfang: 154 Doppelstunden (DStd) Unterricht: In der Regel einmal wöchentlich mit 4 DStd. (1 DStd. = 90 Minuten) Unterrichtszeiten an der VAk: 8:00 bis Uhr (A+B-Zeit) Hauptamtliche und nebenamtliche Lehrkräfte Aktualität und Praxisbezug Achtung: Verlegungen / Stundenplanänderungen möglich Unterricht ist Dienstzeit: Dienst am anderen Ort Unterrichtsfreie Zeiten: Sommer- und Weihnachtsferien Start der Lehrgänge: voraussichtlich September Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 4

5 Zulassungsvoraussetzungen für den Aufstiegslehrgang (Praxisaufstieg) Gemäß 17 LVO-AVD können Beamtinnen und Beamte in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 8 zum Praxisaufstieg zugelassen werden, wenn sie: geeignet sind (gem. 2 Abs. 1 AOgD AL Beurteilung der Leistungen in den letzten vier Jahren mit mindestens Buchstabe B oder mit Note 2) und sich in einer laufbahnrechtlichen Dienstzeit von mindestens sechs Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 6 bewährt haben. Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren gem. 3 AOgD AL bestehen des Eignungstests! Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Beginn der Einführungszeit (1. September ) erfüllt sein Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 5

6 Zulassungsvoraussetzungen für den Bewährungsaufstieg Gemäß 18 LVO-AVD können Beamtinnen und Beamte in Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 8 zum Bewährungsaufstieg in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 zugelassen werden, wenn sie: geeignet sind sich in einer laufbahnrechtlichen Dienstzeit ( 12 Laufbahngesetz LfbG) von mindestens zehn Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete bewährt haben. ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 (mittels Stellenbesetzungsverfahren) zu Beginn des Lehrgangs vorliegt Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 6

7 Einführung in die Aufgaben für den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung ( 4 AOgD AL) Einführung dauert mindestens zwei Jahre Einführung besteht aus: Praxisteil: praktische Unterweisung in Aufgaben des gehobenen Dienstes mit nicht weniger als 50% der Gesamttätigkeiten in der Dienstbehörde Theorie: Praxisaufstieg / Bewährungsaufstieg an der VAk Einführung endet: Beurteilung der praktischen Unterweisung durch die Dienstbehörde Zeugnis über erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang durch die VAk Endgültige Entscheidung durch Landespersonalausschuss Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 7

8 Landespersonalausschuss Spricht die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 aus Persönliche Vorstellung vor dem Gremium Benötigte Unterlagen: Antrag der Dienststelle Beurteilungen Lehrgangszeugnis Arbeitsproben der höherwertigen Aufgaben weitere Informationen über die Personalstelle der Dienstbehörde und Infoveranstaltung zur Vorbereitung auf die Vorstellung vor dem LPA durch die VAk Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 8

9 Lehrgangsinhalte Fachgebiete ( 2 AV AOgD AL) Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln (12 DStd.) Staatsrecht/Verfassung von Berlin (34 DStd.) Verwaltungsrecht (34 DStd.) Haushaltswesen (38 DStd.) Führung und Personalmanagement (36 DStd.) Betriebswirtschaftslehre (24 DStd.) Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaften (24 DStd.) Planung und Organisation (26 DStd.), Öffentliches Dienstrecht (34 DStd.) Sozialhilferecht (36 DStd.) Polizei- und Ordnungsrecht (26 DStd.) Zivilrecht (18 DStd.) Informations- und Kommunikationstechnik (18 DStd.) Fachgebiete im Bewährungsaufstieg und Praxisaufstieg Fachgebiete ausschließlich im Praxisaufstieg Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 9

10 Lehrbriefe / Basiswissen Allgemeines Verwaltungsrecht Beamtenrecht (Berlin) Berliner Verfassungsrecht Bürgerliches Recht Haushaltswesen Polizei- und Ordnungsrecht Sozialhilferecht Staatsrecht Die Lehrbriefe werden auf der Homepage der Verwaltungsakademie kostenfrei zum Download angeboten: Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 10

11 Leistungsnachweise ( 3 AV AOgD AL) In 11 von 13 Fachgebieten im Praxisaufstieg bzw. 3 von 5 Fachgebieten im Bewährungsaufstieg Alle Leistungsnachweise werden in Form von Klausuren mit einem Umfang von 2 DStd. (180 min.) abgelegt Ausnahmen: In Führung und Personalmanagement sowie Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln wird kein Leistungsnachweis geschrieben Im Fach IT umfasst der Leistungsnachweis 1 DStd. Im Fach Planung und Organisation wird der Leistungsnachweis in Form eines Projektes erbracht Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 11

12 Leistungsnachweise ( 3 AV AOgD AL) Voraussetzung: Teilnahme an mindestens 2/3 der Unterrichtsstunden des jeweiligen Fachgebiets Ein mit mangelhaft (4,5) oder schlechter bewerteter Leistungsnachweis ist ein mal zu wiederholen Versäumnis: Bei Krankheit oder nachweisbarer Verhinderung besteht die Möglichkeit eines Nachschreibetermins Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 12

13 Lehrgangsabschluss keine Laufbahnprüfung, sondern Befähigung aufgrund eines Antrages der Dienstbehörde durch einen Beschluss des Landespersonalausschusses (LPA) Theoretischer Teil: Gemäß Nr. 4 Abs. 3 der AV AOgD AL ist der Lehrgang erfolgreich absolviert, wenn: 1. alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht wurden, 2. nicht mehr als drei - im Bewährungsaufstieg kein - Leistungsnachweis(e) mit mangelhaft (4,5) bewertet wurde(n), 3. das Gesamtergebnis mindestens ausreichend ist. Zeugnis mit Gesamtergebnis und Noten der erbrachten Leistungsnachweise (Nr. 4 Abs. 4 der AV AOgD AL) Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 13

14 Anmeldung und Zulassungsverfahren Meldeschluss Bewährungsaufstieg: 28. März 1. Meldeschluss Praxisaufstieg: 03. Dezember 2021 Meldung aller Interessentinnen und Interessenten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, über Personalstelle mittels Anmeldebogen an die VAk Anmeldeformulare: Bitte Behörden-interne Meldeschlüsse beachten! Informationen zum Eignungstest des Praxisaufstiegs (Auswahlverfahren - 3 AOgD AL) erhalten Sie im Informationsvideo Eignungstest Termin für den Eignungstest wird noch bekannt gegeben 2. Meldeschluss Praxisaufstieg: Abschließende Meldung durch Behörden Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 14

15 Ansprechpartner/-innen Thomas Hallmann Lehrgangskoordinator , Raum 027 Nina Mrosk Kundenbetreuerin , Raum 028 Björn Friedrichs Prüfungsamt , Raum 005 Anne Pfänder Referatsleiterin , Raum 003 weitere Informationen: Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Verwaltungsakademie Berlin Wir bilden Berlin Seite 16

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