Technische Universität Berlin
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- Margarete Brinkerhoff
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1 Technische Universität Berlin DER PRÄSIDENT TU Berlin Der Präsident Straße des 17. Juni Berlin DER PRÄSIDENT Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Meine Nachricht vom II WB 13 Telefon (030) intern conrad@wb.tu-berlin.de Lehrgänge zur Fortbildung für Beschäftigte im nichttechnischen Verwaltungsdienst Sehr geehrte Damen und Herren, FAX (030) intern Datum die Verwaltungsakademie Berlin richtet im Rahmen der Fortbildungsmaßnahmen für Angehörige des nichttechnischen Verwaltungsdienstes folgenden Lehrgang ein: Verwaltungsgrundlehrgang 2011 Zu dem Verwaltungsgrundlehrgang können zugelassen werden: - Angestellte im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung ohne Verwaltungsausbildung, die in den Vgr. IXa, lxb oder X BAT eingruppiert sind, und - Arbeiter, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen beim Land Berlin tätig sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, bitten wir Sie, sich auf dem beiliegenden Formblatt über Ihren Vorgesetzten bis zum 03. Januar 2011 beim Servicebereich Weiterbildung - II WB 13 - anzumelden. Bitte beachten Sie, daß im Falle einer Zulassung die Teilnahme bis zur Beendigung des Lehrgangs erwartet wird und bereits entstandene Kosten bei vorzeitigem Aussscheiden ohne triftigen Grund zurückgezahlt werden müssen. Mit freunlichen Grüßen i.a. Conrad Anlagen: Inhaltsbeschreibungen zu den Lehrgängen Anmeldevordruck TU-Berlin, Straße des 17. Juni 135, Berlin Vermittlung: (030) Behördennetz: Telex- und Fax-Auskunft (030) Telefax: (030) Zahlungen an die Kasse der TU Berlin (bargeldlos erbeten) Berliner Bank AG, Kto.Nr , BLZ Postgiroamt Berlin, Kto.Nr , BLZ Berliner Volksbank, Kto.Nr , BLZ
2 VERWALTUNGSAKADEMIE BERLIN Anstalt des öffentlichen Rechts An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Bezirksämter die Sonderbehörden die nicht rechtsfähigen Anstalten die Eigenbetriebe, Eigengesellschaften die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes den Präsidenten des Rechnungshofes den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Rundschreiben über die Einrichtung des Verwaltungsgrundlehrgangs 2011 vom 01. Oktober 2010 ABZ 2 Tel.: oder , intern Aufgrund der Richtlinien über die Fortbildungslehrgänge für Angestellte an der Verwaltungsakademie Berlin vom 23. September 2004 wird die Verwaltungsakademie Berlin den Verwaltungsgrundlehrgang 2011 mit einer Unterrichtsgemeinschaft einrichten. Lehrgangsbeginn wird voraussichtlich im März 2011 sein. Die Einrichtung steht unter dem Vorbehalt haushaltsrechtlicher Beschränkungen. In dem Verwaltungsgrundlehrgang soll Angestellten und Arbeitern/innen Grundlagenwissen in einigen allgemeinen Verwaltungsfächern sowie Lern- und Arbeitstechniken vermittelt und die Fähigkeiten im schriftlichen und sprachlichen Ausdruck gefördert werden. Gleichzeitig soll festgestellt werden, welche Teilnehmer/innen mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss zum Verwaltungslehrgang I zugelassen werden können. Zugelassen werden können gemäß 9 Abs. 4 der Fortbildungsrichtlinien: Angestellte im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung ohne Verwaltungsausbildung, die in den Vgr. IX a, IX b oder X BAT eingruppiert sind, und Arbeiter/innen, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen beim Land Berlin tätig sind.
3 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach den Bestimmungen des SGB IX und der Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen vom 31. August 2006 bevorzugt zugelassen. Der Verwaltungsgrundlehrgang dauert ca. 3 Monate, umfasst 50 Doppelstunden und findet regelmäßig einmal wöchentlich mit 4 Doppelstunden im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis Uhr an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochentag statt. Die Unterrichtsgebiete ergeben sich aus 9 Abs. 3 der Richtlinien. In jedem Fach ist ein schriftlicher Leistungsnachweis vorgesehen, außer im Fach Lern- und Arbeitstechniken. Neben der Beurteilung der schriftlichen Leistungen wird eine zweite Note für den sprachlichen Ausdruck vergeben. Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindestens ausreichend (4,49) ist. Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Mitarbeiter/innen ein Zeugnis, aus dem die Gesamtnote für den Lehrgang und die Benotung in den einzelnen Fachgebieten ersichtlich sind. Die erfolgreichen Absolventen haben damit die Möglichkeit nach einem Auswahlverfahren an dem Verwaltungslehrgang I teilzunehmen. Anmeldeverfahren Mitarbeiter/innen, die an diesem Lehrgang teilnehmen wollen, bewerben sich bei ihrer Dienstbehörde um Zulassung. Die Dienstbehörden prüfen die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des 9 Abs. 4 der Richtlinien und reichen die Teilnehmermeldungen mit einem Personalbogen nach dem beigefügten Muster über die Fortbildungsbeauftragten der Behörden an die Verwaltungsakademie Berlin. Der Personalbogen ist vollständig auszufüllen! Insbesondere die Fragen zur Dienstbezeichnung, Lohn-/ Vergütungsgruppe und die Dauer der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen von Bedeutung. Erforderliche Anträge über Ausnahmen von den genannten Zulassungsvoraussetzungen ( 2 Abs. 5 der Richtlinien) bitte ich rechtzeitig bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZS B 1 / Herrn Wanninger - einzureichen. Meldeschluss (mit Priorität): 14. Januar 2011 Allgemeine Hinweise Bei der Urlaubsplanung muss darauf Rücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind. Auf die vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats ( 79 Abs. 1 in Verbindung mit 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Personalvertretungsgesetzes) und der Schwerbehindertenvertretung wird besonders hingewiesen. Auch mache ich für das Auswahlverfahren auf 9 Abs. 2 und 17 Abs. 1 und 2 des Landesgleichstellungsgesetzes aufmerksam.
4 Die Behörden werden gebeten, dieses Schreiben und die o.g. Richtlinien der Senatsverwaltung für Inneres und Sport allen in Betracht kommenden Dienstkräften der Behörde in geeigneter Form bekannt zu geben. Kostenpflichtige Dienststellen Mit den kostenpflichtigen Dienststellen wird vor Beginn des Lehrgangs ein Vertrag über die Teilnahme ihrer Dienstkräfte geschlossen, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Höhe des zu entrichtenden Lehrgangsentgeltes enthält. Der Vertrag regelt auch die Zahlungsmodalitäten. Mit diesem Verfahren werden Sie in die Lage versetzt, künftig genau die jährlich benötigten Fortbildungsmittel festlegen zu können. Termin für die Informationsveranstaltung für Interessenten und Fortbildungsbeauftragte zu den Verwaltungslehrgängen: Mittwoch, den 17. November 2010 von Uhr Ort: Verwaltungsakademie Berlin, Hörsaalgebäude (Haus 6A), Raum 008
5 Vertraulich, verschlossen übersenden! (Stempel und Zustimmung der Dienstbehörde) Berlin, den Personalbogen für die Teilnahme am VGL VL I VL II 2009 Name/Vorname: Dienststelle: Geburtsdatum: Dienstbezeichnung: Bitte unbedingt ausfüllen! Tel. (Amt): Vgr.: Bitte unbedingt ausfüllen! (Fallgr.): Qualifikation: Berufsbildung als: von: bis: Abschluss: weitere berufliche Lehrgänge: Ununterbrochen im öffentlichen Dienst (bei Anmeldungen für den VL I und VL II im nichttechnischen Verwaltungsdienst) seit: Bitte unbedingt ausfüllen! Teilnahme am VGL: nein ja, erfolgreich beendet im Jahr Teilnahme am VL I: nein ja, beendet im Jahr Teilnahme am Auswahlverfahren für den VL I: nein ja, teilgenommen in 200 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung meiner Anmeldung erforderlichen Daten im Verwaltungssystem der VAk gespeichert werden. Ohne die Einwilligung ist die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung nicht möglich. Unterschrift Bewerber/in geprüft: Unterschrift Fortbildungsbeauftragte/r
6 Name, Vorname, Sekr.: Ich bin derzeitig beschäftigt/eingesetzt als (z.b. Verwaltungsangestellte/r, Hausmeister/in, techn. Angestellte/r) Mein Arbeitsvertrag ist: unbefristet befristet bis Ich bewerbe mich zum ersten Mal ja nein, zum Mal Liegt eine Schwerbehinderung vor? nein ja, mit % Sondertatbestände Ich befinde mich im Personalüberhang nein ja, seit Änderung der Tätigkeit aufgrund von Aufgabenänderung bzw. wegfall, Krankheit etc. Fehlende abgeschlossene Ausbildung andere Gründe Soziale und persönliche Aspekte Ich habe minderjährige Kinder nein ja alleinerziehend sonstige Bemerkung (z.b. Familienpflege) Wiedereingliederung ins Berufsleben seit/zum Betriebszugehörigkeit Ich bin seit an der TUB beschäftigt Versicherung der Antragstellerin / des Antragstellers Ich verpflichte mich, der TUB die für meine Teilnahme am Verwaltungslehrgang (Grundlehrgang, Lehrgang I/II) der Verwaltungsakademie Berlin entstandenen Kosten (in Höhe von ca. EUR 150,00 pro Monat) zu erstatten, wenn ich ohne Vorliegen eines wichtigen, nachweisbaren Grundes (z.b. Krankheit, dienstlichen Gründe) vor Ablauf des Lehrgangs ausscheide bzw. mein Ausscheiden nicht unverzüglich schriftlich der Verwaltungsakademie Berlin über den Servicebereich Weiterbildung der TUB - II WB - mitteile. Datum Unterschrift STELLUNGNAHME DER BESCHÄFTIGUNGSSTELLE Einverstanden Gegen eine Teilnahme sprechen folgende dienstlichen Belange: Unterschrift Datum Stempel
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