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1 Technische Universität Berlin TU Berlin Der Präsident Salzufer 17-19, Berlin Gebäude 12 DER PRÄSIDENT Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Meine Nachricht vom Telefon (030) FAX (030) intern intern Datum II WB 13 conrad@wb.tu-berlin.de Lehrgänge zur Fortbildung für Beschäftigte im nichttechnischen Verwaltungsdienst Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungstexte des Bitte beachten Sie den Meldeschluß. Verwaltungslehrgang I 2011 und Verwaltungslehrgang II 2011 Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, bitten wir Sie, sich auf dem beiliegenden Formblatt über Ihren Vorgesetzten bis zum 13. Januar 2011 für den Verwaltungslehrgang I Januar 2011 für den Verwaltungslehrgang II 2011 beim Servicebereich Weiterbildung- II WB 13 - anzumelden. Bitte beachten Sie, daß im Falle einer Zulassung die Teilnahme bis zur Beendigung des Lehrgangs erwartet wird. Mit freunlichen Grüßen i.a. Conrad Anlagen: Inhaltsbeschreibungen zu den Lehrgängen Anmeldevordruck

2 VERWALTUNGSAKADEMIE BERLIN Anstalt des öffentlichen Rechts An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Bezirksämter die Sonderbehörden die nicht rechtsfähigen Anstalten die Eigenbetriebe, Eigengesellschaften die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes den Präsidenten des Rechnungshofes den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Rundschreiben über die Einrichtung des Verwaltungslehrganges I 2011 vom 01. Oktober 2010 ABZ 22 Tel.: oder , intern Aufgrund der Richtlinien über die Fortbildungslehrgänge für Angestellte an der Verwaltungsakademie Berlin vom 23. September 2004 (Fortbildungsrichtlinien) wird die Verwaltungsakademie Berlin - Ausbildungszentrum - den Verwaltungslehrgang I 2011 einrichten. Der Unterricht beginnt voraussichtlich im IV. Quartal Die Einrichtung des Lehrganges steht unter dem Vorbehalt haushaltsrechtlicher Beschränkungen. Der Verwaltungslehrgang I hat zum Ziel, Mitarbeiter/innen ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, die Tätigkeiten im nichttechnischen Verwaltungsdienst wahrnehmen oder für solche vorgesehen sind, ein Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln. Zugelassen werden können gemäß 10 Abs. 4 der Fortbildungsrichtlinien: Angestellte im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung ohne Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r und Angestellte im Schreib- und Fernschreibdienst, die mindestens in Vgr. VIII BAT eingruppiert sind und 5 Jahre ununterbrochen beim Land Berlin tätig sind sowie

3 Angestellte und Arbeiter/innen, die einen Verwaltungsgrundlehrgang mit Erfolg besucht haben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach den Bestimmungen des SGB IX und der Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen vom 31. August 2006 bevorzugt zugelassen. Der Lehrgang im Präsenzunterricht dauert ca. 1 ½ bis 2 Jahre, umfasst 243 Doppelstunden und findet i.d.r. einmal wöchentlich mit 4 Doppelstunden im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis Uhr an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochentag statt. Ausgewählte Fachgebiete können auch als Unterrichtsblock an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. Die Unterrichtsgebiete ergeben sich aus 10 Abs. 3 der Richtlinien. In den einzelnen Fachgebieten sind schriftliche Leistungsnachweise vorgesehen. Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht wurden und das Gesamtergebnis mindestens ausreichend (4,49) ist. Lehrgangsteilnehmer/innen, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich abgeschlossen haben, können sich freiwillig zur Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte anmelden (vgl. 10 Abs. 5 der Richtlinien). Anmeldeverfahren: Mitarbeiter/innen, die an diesem Lehrgang teilnehmen wollen, bewerben sich bei ihrer Dienstbehörde um Zulassung. Die Dienstbehörden prüfen die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des 2 Abs. 2 der Richtlinien und reichen die Teilnehmermeldungen mit einem Personalbogen nach dem beigefügten Muster über die Fortbildungsbeauftragten der Behörden an die Verwaltungsakademie Berlin weiter. Der Personalbogen ist vollständig auszufüllen! Insbesondere die Fragen zur Dienstbezeichnung, Lohn-/ Vergütungsgruppe und die Dauer der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen von Bedeutung. Erforderliche Anträge über Ausnahmen von den genannten Zulassungsvoraussetzungen ( 2 Abs. 5 der Richtlinien) bitte ich rechtzeitig bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZS B 1 / Herrn Wanninger - einzureichen. 1. Meldeschluss (ohne Priorität): 28. Januar 2011 Alle gemeldeten Bewerber/innen nehmen an einem Auswahlverfahren teil (Testdauer 60 Minuten), welches von der Verwaltungsakademie Berlin durchgeführt wird. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens dienen den Behörden als zusätzliches Auswahlkriterium für die endgültige Anmeldung. Termin des Auswahlverfahrens: 25. März 2011 Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden den Behörden verschlossen/vertraulich ab 15. April 2011 zugesandt. Mitarbeiter/innen, die am Auswahlverfahren 2010 teilgenommen haben, können ohne erneute Teilnahme am Auswahlverfahren 2011 zum Lehrgang 2011 gemeldet werden. In

4 diesem Fall bitte ich um einen entsprechenden Hinweis auf der Anmeldung und auf dem Personalbogen. 2. endgültiger Meldeschluss (mit Priorität:) 06. Juni 2011 Sollten dienstliche oder andere Gründe die Teilnahme an einem bestimmten Wochentag verhindern oder erschweren, wird um eine entsprechende Mitteilung auf der Anmeldung gebeten. Allgemeine Hinweise: Bei der Urlaubsplanung muss darauf Rücksicht genommen werden, dass nur die Sommer- und Weihnachtsferien unterrichtsfrei sind. Auf die vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats ( 79 Abs. 1 in Verbindung mit 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Personalvertretungsgesetzes) und der Schwerbehindertenvertretung wird besonders hingewiesen. Auf das Auswahlverfahren gemäß 9 Abs. 2 und 17 Abs. 1 und 2 des Landesgleichstellungsgesetzes wird aufmerksam gemacht. Die Behörden werden gebeten, dieses Schreiben und die o.g. Richtlinien der Senatsverwaltung für Inneres und Sport allen in Betracht kommenden Dienstkräften der Behörde in geeigneter Form bekannt zu geben. Kostenpflichtige Dienststellen: Mit den kostenpflichtigen Dienststellen wird vor Beginn des Lehrgangs ein Vertrag über die Teilnahme ihrer Dienstkräfte geschlossen, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Höhe des zu entrichtenden Lehrgangsentgeltes enthält. Der Vertrag regelt auch die Zahlungsmodalitäten. Mit diesem Verfahren werden Sie in die Lage versetzt, künftig genau die jährlich benötigten Fortbildungsmittel festlegen zu können. Termin für die Informationsveranstaltung für Interessenten und Fortbildungsbeauftragte zu den Verwaltungslehrgängen: Mittwoch, den 17. November 2010 von Uhr Ort: Verwaltungsakademie Berlin, Hörsaalgebäude (Haus 6A), Raum 008

5 VERWALTUNGSAKADEMIE BERLIN Anstalt des öffentliches Rechts An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Bezirksämter die Sonderbehörden die nicht rechtsfähigen Anstalten die Eigenbetriebe, Eigengesellschaften die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes den Präsidenten des Rechnungshofes den Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Rundschreiben über die Einrichtung des Verwaltungslehrganges II vom 1. Oktober 2010 ABZ 22 Tel.: oder , intern Aufgrund der Richtlinien über die Fortbildungslehrgänge für Angestellte an der Verwaltungsakademie Berlin vom 23. September 2004 (Fortbildungsrichtlinien) in Verbindung mit der Lehrgangsordnung für den Verwaltungslehrgang II (VL II) an der Verwaltungsakademie Berlin (Beschluss des VAk-Vorstandes vom ) wird die Verwaltungsakademie Berlin Ausbildungszentrum den Verwaltungslehrgang II 2011 einrichten. Der Unterricht beginnt voraussichtlich im IV. Quartal Die Einrichtung steht unter dem Vorbehalt haushaltsrechtlicher Beschränkungen. Dieser Lehrgang hat zum Ziel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertiefte Methoden und Fachkenntnisse zu vermitteln und sie auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst vorzubereiten. Zugelassen werden können gem. 11 Abs. 4 der Fortbildungsrichtlinien: Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis und Angestellte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den Verwaltungslehrgang I oder eine vergleichbare Aus- und Fortbildungsmaßnahme mit Erfolg absolviert haben, soweit sie mindestens in die Vergütungsgruppe VI b BAT eingruppiert sind. Darüber hinaus erfüllen Kauffrauen/-männer für Bürokommunikation, die ihre Ausbildung beim Land Berlin absolviert haben und deren dienstbegleitende Unterweisung somit an der Verwaltungsakademie Berlin stattfand, die Zulassungsvoraussetzungen, wenn sie eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen können. Kauffrauen/-männer für Bürokommunikation, die ihre Ausbildung nicht beim Land Berlin absolviert haben, benötigen eine Ausnahmegenehmi-

6 2 gung von den Zulassungsvoraussetzungen. Anträge sind an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu richten (siehe Anmeldeverfahren). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach den Bestimmungen des SGB IX und der Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen vom 31. August 2006 bevorzugt zugelassen. Der Lehrgang im Präsenzunterricht dauert ca. 3 Jahre und findet i.d.r. einmal wöchentlich mit 4 Doppelstunden in dem Zeitrahmen von 8.00 bis Uhr an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochentag statt. Ausgewählte Fachgebiete werden auch als Unterrichtsblock an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Der Lehrgang umfasst gem. der Lehrgangsordnung folgende Module: Module Doppelstunden 0. Präsentation, Moderation und Lerntechnik Personalmanagement in der öffentliche Verwaltung Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Organisatorische Aspekte des Verwaltungshandelns Staatsrechtliche Aspekte des Verwaltungshandelns Verwaltungsrechtliche Aspekte des Verwaltungshandelns Wirtschaftliche Aspekte des Verwaltungshandelns Zivilrechtliche Aspekte des Verwaltungshandelns Projekt 60 Gesamt 484 Fakultativ AdA Ausbildung der Ausbilder/Prüfungsvorbereitung 20 Repetitorien zur mündlichen Prüfung 12 Gesamt 516 Die Module 1. bis 7. sind in verschiedene Fachgebiete untergliedert. Die Module 1. bis 8. schließen jeweils mit einem obligatorischen Leistungsnachweis ab. Prüfung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am VL II teilnehmen, können an einer Fortbildungsprüfung zur/zum Geprüften Verwaltungsfachwirt/in gemäß 54 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) teilnehmen. Anmeldeverfahren: Mitarbeiter/innen, die an diesem Lehrgang teilnehmen wollen, bewerben sich bei ihrer Dienstbehörde um Zulassung. Die Dienstbehörden prüfen die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des 2 Abs. 2 der Richtlinien und reichen die Teilnehmermeldungen mit einem Personalbogen nach dem beigefügten Muster über die Fortbildungsbeauftragten der Behörden an das Ausbildungszentrum. Der Personalbogen ist vollständig auszufüllen! Insbesondere die Fragen zur Dienstbezeichnung, Lohn-/ Vergütungsgruppe und die Dauer der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen von Bedeutung. Erforderliche Anträge über Ausnahmen von den genannten Zulassungsvoraussetzungen ( 2 Abs. 5 der Richtlinien) bitte ich rechtzeitig bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZS B 1 / Herrn Wanninger - einzureichen.

7 Meldeschluss (ohne Priorität): 28. Januar Alle gemeldeten Bewerber/innen nehmen an einem Auswahlverfahren teil, welches von der Verwaltungsakademie Berlin durchgeführt wird. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens dienen den Behörden als zusätzliches Auswahlkriterium für die endgültige Anmeldung. Termin des Auswahlverfahrens: 28. März 2011 Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden den Behörden verschlossen/vertraulich ab 15. April 2011 zugesandt. Mitarbeiter/innen, die am Auswahlverfahren 2010 teilgenommen haben, können ohne erneute Teilnahme am Auswahlverfahren 2011 zum Lehrgang 2011 gemeldet werden. In diesem Fall bitte ich um einen entsprechenden Hinweis auf der Anmeldung und auf dem Personalbogen. Meldeschluss (mit Priorität): 03. Juni 2011 Sollten dienstliche oder andere Gründe die Teilnahme an einem bestimmten Wochentag verhindern oder erschweren, wird um eine entsprechende Mitteilung auf der Anmeldung gebeten. Allgemeine Hinweise: Bei der Urlaubsplanung muss darauf Rücksicht genommen werden, dass nur die Sommerund Weihnachtsferien des Landes Berlin unterrichtsfrei sind. Auf die vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats ( 79 Abs. 1 in Verbindung mit 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Personalvertretungsgesetzes) und der Schwerbehindertenvertretung wird besonders hingewiesen. Auf das Auswahlverfahren gemäß 9 Abs. 2 und 17 Abs. 1 und 2 des Landesgleichstellungsgesetzes wird aufmerksam gemacht. Ich bitte Sie, dieses Schreiben und die zugrunde liegenden Richtlinien der Senatsverwaltung für Inneres und Sport allen in Betracht kommenden Dienstkräften Ihrer Behörde in geeigneter Form bekannt zu geben. Kostenpflichtige Dienststellen: Mit den kostenpflichtigen Dienststellen wird vor Beginn des Lehrganges ein Vertrag über die Teilnahme ihrer Dienstkräfte geschlossen, der die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Höhe des zu entrichtenden Lehrgangsentgeltes enthält. Der Vertrag regelt auch die Zahlungsmodalitäten. Mit diesem Verfahren sind Sie in der Lage, genau die jährlich benötigten Fortbildungsmittel festlegen zu können. Termin für die Informationsveranstaltung für Interessenten und Fortbildungsbeauftragte zu den Verwaltungslehrgängen: Mittwoch, den 17. November 2010 von Uhr Ort: Verwaltungsakademie Berlin, Hörsaalgebäude (Haus 6A), Raum 008

8 Vertraulich, verschlossen übersenden! (Stempel und Zustimmung der Dienstbehörde) Berlin, den Personalbogen für die Teilnahme am VGL VL I VL II 2009 Name/Vorname: Dienststelle: Geburtsdatum: Dienstbezeichnung: Bitte unbedingt ausfüllen! Tel. (Amt): Vgr.: Bitte unbedingt ausfüllen! (Fallgr.): Qualifikation: Berufsbildung als: von: bis: Abschluss: weitere berufliche Lehrgänge: Ununterbrochen im öffentlichen Dienst (bei Anmeldungen für den VL I und VL II im nichttechnischen Verwaltungsdienst) seit: Bitte unbedingt ausfüllen! Teilnahme am VGL: nein ja, erfolgreich beendet im Jahr Teilnahme am VL I: nein ja, beendet im Jahr Teilnahme am Auswahlverfahren für den VL I: nein ja, teilgenommen in 200 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die zur Bearbeitung meiner Anmeldung erforderlichen Daten im Verwaltungssystem der VAk gespeichert werden. Ohne die Einwilligung ist die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung nicht möglich. Unterschrift Bewerber/in geprüft: Unterschrift Fortbildungsbeauftragte/r

9 Name, Vorname, Sekr.: Ich bin derzeitig beschäftigt/eingesetzt als (z.b. Verwaltungsangestellte/r, Hausmeister/in, techn. Angestellte/r) Mein Arbeitsvertrag ist: unbefristet befristet bis Ich bewerbe mich zum ersten Mal ja nein, zum Mal Liegt eine Schwerbehinderung vor? nein ja, mit % Sondertatbestände Ich befinde mich im Personalüberhang nein ja, seit Änderung der Tätigkeit aufgrund von Aufgabenänderung bzw. wegfall, Krankheit etc. Fehlende abgeschlossene Ausbildung andere Gründe Soziale und persönliche Aspekte Ich habe minderjährige Kinder nein ja alleinerziehend sonstige Bemerkung (z.b. Familienpflege) Wiedereingliederung ins Berufsleben seit/zum Betriebszugehörigkeit Ich bin seit an der TUB beschäftigt Versicherung der Antragstellerin / des Antragstellers Ich verpflichte mich, der TUB die für meine Teilnahme am Verwaltungslehrgang (Grundlehrgang, Lehrgang I/II) der Verwaltungsakademie Berlin entstandenen Kosten (in Höhe von ca. EUR 150,00 pro Monat) zu erstatten, wenn ich ohne Vorliegen eines wichtigen, nachweisbaren Grundes (z.b. Krankheit, dienstlichen Gründe) vor Ablauf des Lehrgangs ausscheide bzw. mein Ausscheiden nicht unverzüglich schriftlich der Verwaltungsakademie Berlin über den Servicebereich Weiterbildung der TUB - II WB - mitteile. Datum Unterschrift STELLUNGNAHME DER BESCHÄFTIGUNGSSTELLE Einverstanden Gegen eine Teilnahme sprechen folgende dienstlichen Belange: Unterschrift Datum Stempel

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