8.1 Checkliste Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagen

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1 1 8.1 Checkliste Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagen Die nachfolgende Checkliste fasst die wesentlichen Anforderungen an den barrierefreien Verkehrs- und Freiraum zusammen, wie sie in der DIN beschrieben sind. Die Checkliste kann allerdings weder alle Aspekte einer Thematik abbilden noch deren Komplexität und Wechselwirkungen vollständig widergeben. Eine Auseinandersetzung mit der Norm selbst bleibt daher stets erforderlich. Die Checkliste kann aber die Planung unterstützen, indem sie den Planer auf die verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit hinweist und dabei hilft, eigene Planungen zu überprüfen und übersehene Gesichtspunkte aufzuspüren. Die DIN benennt zunächst Schutzziele und formuliert dann Anforderungen, bei deren Einhaltung diese Ziele in der Regel erreicht werden. Die Norm ist aber grundsätzlich auch für andere Lösungen offen. Ähnlich benennt die Checkliste Kriterien und ordnet ihnen die konkreten Anforderungen zu. Auch wenn sich der Planer mit den Kriterien in jedem Fall auseinandersetzen muss, unterliegt die konkrete Lösung aber immer einem Abwägungsprozess. Die Checkliste verweist auf die jeweiligen Abschnitte der DIN sowie auf die DIN über Bodenindikatoren, die für den Verkehrsraum erhebliche Bedeutung hat. Sie nennt aber auch andere, zum Teil weiterführende Normen und Regelwerke, die für den Straßenverkehr, die Bahn oder einzelne Bundesländer gelten. Diese Regelwerke sind zwar weitgehend aufeinander abgestimmt, aber nicht in jedem Fall in allen identisch. Je nach Art oder Standort des Objektes kann es für den Planer wichtig sein, auch abweichende zu kennen. Entscheidend ist jeweils, dass das Kriterium berücksichtigt und das Schutzziel erreicht wird. Werden die konkreten Normvorgaben eingehalten, ist bereits eine wichtige Voraussetzung dafür erfüllt.

2 2 Gehwege Gehwege müssen durchgehend hindernisfrei, stufenlos, erschütterungsarm berollbar und in ihrer Führung und in ihren Grenzen klar erkennbar sein. Bemessung Breite der durchgehenden Gehbahn 1,80 m lichte Breite an Durchgängen 0,90 m lichte Höhe über Gehbahn 2,25 m lichte Höhe bei Bahnanlagen 2,30 m RIL Rangierfläche 1,50 m 1,50 m seitliche Abstände Mauer, Gebäude 0,20 m Sicherheitsraum zur Fahrbahn 0,50 m Sicherheitsraum zur Fahrbahn 0,30 m bei Wohnstraßen mit geringem Schwerverkehr EFA, 2002, Sicherheitsraum zum Radweg 0,30 m Längsgefälle maximal 3 % 4.3 bis 10 m Länge maximal 6 % Zwischenpodeste maximal 3 % maximal 12 % Länge der Zwischenpodeste 1,50 m nur bis zu einer Länge von 1 m Quergefälle maximal 2 % 4.3 maximal 2,5 % nur in ebenen Bereichen ohne Längsneigung

3 3 Oberflächen bituminös und hydraulisch gebunden 4.4 Pflaster- und Plattenbeläge Verlegung, Fugen nach DIN 18318, Naturstein geschnitten oder gleichwertige Oberfläche DIN wassergebundene Decken regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung, Gewährleistung der Entwässerung Griffigkeit SRT(Skid Resistance Tester)- Wert TP Griff-StB (SRT), 2005 für Bodenindikatoren R 11 oder R 10/V4. DIN Begrenzung zur Fahrbahn Bord mit einer Höhe 6 cm 5.1, 5.9.2; RASt, 2006, Begrenzung zu niveaugleichen Verkehrsflächen und Radwegen: Trennstreifen mit einer Breite 30 cm , DIN , optischer Kontrast (der Beläge oder zwischen Belägen und Bord/Trennstreifen) unvermeidbare Engstellen Breite 0,90 cm zuzüglich Sicherheitsraum Ausweichmöglichkeit nach 18 m erforderlich 5.1.2

4 4 Querungsstellen Fahrbahnen müssen mit Rollstuhl und Rollator, aber auch für sensorisch Behinderte erkennbar und sicher überquerbar sein. Abgrenzung des Gehwegs zur Fahrbahn bei differenzierter Bordhöhe 0 cm und 6 cm, Sicherung des Bordes bei einer Höhe < 3 cm durch Sperrfeld mit einer Tiefe 60 cm; deutlicher optischer Kontrast bei einer Nullabsenkung mit Breite > 1 m zusätzliche Sicherung erforderlich ; HBVA, 2010, ; bei einheitlicher Bordhöhe 3 cm Bordkantenrundung möglichst r = 20 mm; deutlicher optischer Kontrast keine Bautoleranz bezüglich der Höhe zulässig ; HBVA, 2010, ; bei einheitlicher Bordhöhe 0 cm mit Richtungsfeld mit einer Tiefe 60 cm; deutlicher optischer Kontrast zulässig bei Gleisquerungen, zusätzlich Aufmerksamkeitsfeld mit einer Tiefe 60 cm zulässig bei Gehwegüberfahrten, zusätzlich Aufmerksamkeitsfeld mit einer Tiefe 30 cm in Hessen bei starkem Fußgängeraufkommen mit Lichtsignalanlage, akustischem und taktilem Signal sowie Auffindestreifen zulässig Leitfaden Unbehinderte Mobilität, 2006; Bericht 2010

5 5 Auffinden der Querungsstelle durch Blinde und Sehbehinderte mit Lichtsignalanlage (Furt): Auffindestreifen mit Noppen mit einer Breite 60 cm Ampelmast direkt neben Auffindestreifen auf der kreuzungszugewandten Seite akustisches Orientierungssignal in Berlin: keine Auffindestreifen, Orientierung durch Gehwegstruktur (Ober-/Unterstreifen) ; DIN 32984, 5.3.3; RiLSA, 2010, DIN 32981, 4.2.1, AV Geh- und Radwege, 2013 am Fußgängerüberweg: Auffindestreifen mit Noppen mit einer Breite 60 cm ; DIN 32984, in Berlin: keine Auffindestreifen, Orientierung durch Gehwegstruktur (Ober-/Unterstreifen) AV Geh- und Radwege, 2013 ungesicherte Querung: Richtungsfeld am Fahrbahnrand und Aufmerksamkeitsfeld an innerer Leitlinie möglich in Hessen: Auffindestreifen mit Noppen mit einer Breite 60 cm erforderlich, auch ohne Richtungsfeld möglich 5.3.4, DIN 32984, Leitfaden Unbehinderte Mobilität, 2006; Bericht 2010 Anzeige der Querungsrichtung Furt und Überweg: Richtungsfeld mit einer Tiefe 60 cm 5.3.2; DIN 32984, 5.3; bei Furt zusätzlich akustisches Freigabesignal und Richtungspfeil am Taster 5.3.2; DIN 32984, 5.3; RiLSA, 2010, DIN 32981, ungesicherte Querung: Bord senkrecht zur Querungsrichtung, bei schräger Querung Richtungsfeld mit einer Tiefe 60 cm 5.3.4;DIN 32984, 5.3.4, Freigabesignal an Lichtsignalanlagen mindestens 2 Sinne: optisches Grünsignal, akustisches Signal in Richtung der Furt, Vibrationstaster 5.3.3; RiLSA, 2010 DIN 32981

6 6 Radverkehrquerungen Radverkehr vor Querungen möglichst auf Fahrbahnniveau führen am Radweg auf Gehwegniveau unterbrechen des Aufindestreifens, Richtungsfeld nicht erforderlich deutliche Abgrenzung des Radwegs erforderlich, damit Blinde nicht über dessen Absenkung auf die Fahrbahn geraten 6.1.7; ERA, ; DIN 32984, Mittelinseln, Tiefe 2,50 m Auffindestreifen nicht erforderlich Mittelinseln: Abgrenzung zur Fahrbahn und Orientierung 3 cm-bord oder wie auf Gehwegseite nur wie auf Gehwegseite Hessen: auch Nullabsenkung mit Richtungsfeld möglich Leitfaden Unbehinderte Mobilität, 2006 Dreiecksinseln ohne Lichtsignalanlage für Blinde schwierig, Hilfen zur Richtungsorientierung und zum Auffinden des Ampelmastes erforderlich wie Mittelinseln, keine speziellen Leitfaden 2012 NRW Kreisverkehre Abstand Querungen vom Kreis 4,50 m (Querung soll hinter wartendem Kfz möglich sein), Gewährleistung von guter Orientierung (Bodenindikatoren) möglichst mit Fußgängerüberweg Leitfaden 2012; Leitfaden Unbehinderte Mobilität, Haltestellen Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs müssen mit Rollstuhl und Rollator, aber auch für sensorisch Behinderte zugänglich, betretbar und sicher auffindbar sein. Höhendifferenz Bahn-/Bussteig und Fahrzeug 5 cm in Hessen: Bordhöhe 20 cm (geplant) 5.6.3; TSI- PRM, 2014 Hessische Förderregeln Abstand Bahn- /Bussteig und Fahrzeug 5 cm bei Straßenbahnen Fahrzeugboden höher als Bahnsteig BOStrab im europäischen Eisenbahnnetz 7,5 cm TSI-PRM, 2014, 2.3

7 7 Bewegungsfläche (u. a. für Rollstühle) vor ausgeklappten Rampen 1,50 m Straßenbahn Bahnsteigtiefe 2,50 m Mittelbahnsteige Bahn 1,60 m zuzüglich geschwindigkeitsabhängige Sicherheitsabstände 5.6.2; RASt, 2006, RIL ; TSI-PRM, 2014 Sicherung der Bahn-/Bussteigkante Sicherheitsstreifen mit Rippen entlang der Bahn- /Bussteigkante, Abstand 60 cm; optisch kontrastreiche Markierung der Kante bei Bahn Abstand des Sicherheitsstreifens abhängig von Geschwindigkeit 5.4 RIL Auffinden des Einstiegs Einstiegsfeld mit Rippen parallel zum Bord 1,20 m 0,90 m, Abstand zur Bordkante 30 cm (mindestens an einer Tür, muss entfallen bei unsicheren Haltepositionen, z. B. Bahn) in Nordrhein-Westfalen Einstiegsfeld aus Noppen 5.4 Leitfaden 2012 Zuführung durch Leitsystem oder Auffindestreifen 60 cm mit Rippen parallel zur Bordkante auch Noppen im Auffindestreifen möglich 5.4 HBVA, 2010, 3.4.3; Leitfaden Unbehinderte Mobilität, 2006; Bericht 2010 bei Haltestellen in Fahrbahnmitte (überfahrbares Kap) taktile Führung über angehobene Fahrbahn (Pflaster o. Ä.) akustisches Türfinde-/ -freigabesignal DIN 32974, 4.1 Fahrzielinformation insbesondere bei mehreren Linien nach Zwei-Sinne-Prinzip 5.6.4

8 8 Zugang und Auffinden der Haltestelle und des Wartebereichs ausreichend breiter stufenfreier Zugang mit berollbaren Oberflächen (Rampe, Aufzug o. Ä.) 5.6 Orientierung nach Zwei- Sinne-Prinzip Zugänglichkeit von Aushängen Beleuchtung Leitsysteme Handlaufbeschriftungen DIN 32984; RIL DIN 32981; RIL lesbare Beschilderung DIN Wartebereich ausreichend Platz auch für Rollstühle Zugang zum Einstieg ohne kreuzenden Radverkehr ; ERA, 2010, 3.11 Wetterschutz Sitzbänke möglichst mit Armlehnen Wetterschutzwände transparent, mit Sicherheitsmarkierung 5.6.6, 6.1 Überwindung von Höhenunterschieden Für Gehbehinderte sind Rampen oder Aufzüge vorzuhalten, für sensorisch Behinderte sind dagegen in der Regel Treppen die am einfachsten zu nutzende Verbindung unterschiedlicher Niveaus. Treppen geradlinige Treppenläufe Wendelung möglich, wenn Treppenauge 2 m DIN , mit Setzstufen und nicht vorkragenden Trittstufen bei schrägen Setzstufen 2 cm Unterschneidung zulässig optisch kontrastreiche Markierung aller Stufenkanten, auf der Trittstufe 4 5 cm, an der Setzstufe 1 2 cm im Bahnbereich auf der Trittstufe 4 8 cm, an der Setzstufe 2 8 cm 5.4.4; DIN , RIL , 5

9 9 optisch und taktil wahrnehmbare Warnung (Aufmerksamkeitsfeld mit einer Tiefe 60 cm) vor dem obersten Auftritt abwärtsführender Treppen erforderlich auch bei Zwischenpodesten ab 3,50 m Tiefe erforderlich 5.4.4; TSI- PRM 2014, optisch und taktil wahrnehmbare Warnung (Aufmerksamkeitsfeld mit einer Tiefe 60 cm) vor aufwärtsführenden Treppen empfehlenswert Scheinstufe vermeiden Rampen bis 6 m Länge, maximal 6 % Gefälle Quergefälle nicht zulässig DIN , RIL , 3 Länge Zwischenpodeste 1,50 m Längsgefälle maximal 3 % nutzbare Laufbreite 1,20 m Abstand von Treppen in Verlängerung einer Rampe: unterhalb der Rampe 10 m, oberhalb 3 m seitliche Führung für Rollstühle: Mauer oder Radabweiser mit einer Höhe 10 cm DIN , vor steilen Rampen (> 6 % Gefälle) oberhalb optisch und taktil wahrnehmbare Warnung (Aufmerksamkeitsfeld mit einer Tiefe 60 cm) 5.7.1

10 10 Aufzüge Größe innen 110 cm 140 cm, Zugang 90 cm (lichte Breite) Aufzugtyp 2 oder 3 (bei Aufzugtyp 2 Spiegel, um rückwärts auszufahren) DIN EN Rangierfläche vor Aufzug 1,50 m 1,50 m bei Durchgangsflächen Möglichkeit zum Passieren eines wartenden Rollstuhlfahrers DIN , optisch und taktil erkennbare Befehlsgeber auf einer Höhe von 90 cm akustische Signale beim Öffnen der Tür und beim Richtungswechsel des Aufzugs Sprachansage zur Positionsangabe an jeder Haltestelle sicht- und hörbare Notrufeinrichtung mit sicht- und hörbarer Rückmeldung (für Hörbehinderte auch SMS sinnvoll) DIN EN Geländer und Handläufe beidseitig und ohne Unterbrechung in cm Höhe; Bei frei in den Raum ragenden Handläufen Abrundung nach unten oder Führung zur Wand erforderlich; bei Treppen waagerechte Weiterführung der Handläufe oben und unten 30 cm im europäischen Eisenbahnnetz Anordnung von doppelten Handläufen in einer Höhe von cm bzw cm DIN , TSI-PRM, 2014, , ; RIL Handlaufquerschnitt 3 4,5 cm Treppenläufe mit einer Breite von mehr als 12,00 m benötigen zusätzlichen Handlauf in der Mitte 5.4.4

11 11 Orientierung und Auffindbarkeit Handlaufbeschriftungen als Hinweise für Ziele: auf der Oberseite in Prismenschrift, auf der Außenseite in Braille- Schrift immer auf dem rechten Handlauf, gibt Hinweise, wo die Treppe bzw. der weitere Weg hinführt DIN , ; TSI- PRM 2014, ; RIL , 1 DIN 32981, 5.2 Anzeige von Treppen für Sehbehinderte/Blinde durch Auffindestreifen (Rippenplatten) oder Leitstreifen zur Treppenmitte, bei Treppen mit einer Breite > 3 m zu den Geländern Hinweis auf seitlich von Leitstreifen angeordnete Treppen durch Aufmerksamkeitsfelder RIL Anzeige von Aufzügen für Sehbehinderte/Blinde durch Auffindestreifen (Rippenplatten) oder Leitstreifen, die zum Taster führen Anzeige von Fahrtreppen, die nur in eine Richtung laufen, durch Abzweigefelder im Leitsystem Leitlinien zum Geländer danebenliegender fester Treppen Leitlinie zum Aufmerksamkeitsfeld in Treppenmitte (Stahlblechabdeckung) Rampen nicht oder nur zurückhaltend anzeigen, z. B. durch ein Abzweigefeld oder durch eine Leitlinie zum Geländer der danebenliegenden Treppe

12 12 Parken Parkstände müssen ausreichend Platz bieten, um in einen Rollstuhl umsteigen zu können, ein barrierefreier Zugang muss gewährleistet sein. Bewegungsfläche bei Seitenausstieg: Parkstandbreite 3,50 m gemeinsame Nutzung der Bewegungsflächen bei 2 Parkständen, lichter Abstand der Fahrzeuge 1,75 m ; EAR, 2005, bei Heckausstieg: Bewegungsfläche 2,50 m hinter Parkstand Nutzung einer Einfahrt o. Ä. als Bewegungsfläche möglich (keine Fahrbahn); für Rampe und Rangierraum sind 2,50 m eher knapp bemessen Zugänglichkeit von Bewegungsfläche zum Gehweg Zugang über angesenkten Bord, h 3 cm bei Heckausstieg Mitbenutzung einer Bordabsenkung an einer Einfahrt möglich Oberflächen Längs- und Querneigung sowie Oberfläche des Bewegungsraums für Rollstuhl geeignet wie Gehwege 4.2 und 4.3 Anzahl Grundregel: 3 % für Seitenausstieg, 1 Stellplatz für Heckausstieg Abweichung von der Grundregel nach Ermittlung des konkreten Bedarfs möglich EAR, 2005, Bauordnungen

13 13 Freiraum und Grünanlagen Der Freiraum muss für alle zugänglich und in seinen Grundfunktionen nutzbar sein. durchgehende Gehbahn durchgehende Gehbahn frei von Hindernissen 4.2 HBVA, 2010, Breite der durchgehenden Gehbahn 1,80 m lichte Breite an Durchgängen 0,90 m lichte Höhe über Gehbahn 2,25 Rangierfläche 1,50 m 1,50 m Breite der Nebenwege in Parks 0,90 m Ausweichmöglichkeiten in Sichtweite 7 Längsgefälle maximal 3 % 4.3 bis 10 m Länge maximal 6 % maximal 12 % nur bis zu 1 m Länge Quergefälle maximal 2 % 4.3 maximal 2,5 % nur in ebenen Bereichen ohne Längsneigung Oberflächen bituminös und hydraulisch gebunden 4.4 Pflaster- und Plattenbeläge Verlegung, Fugen nach DIN DIN wassergebundene Decken regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung; Vermeidung von Staunässe durch Abführung von Oberflächenwasser im Seitenbereich

14 14 Orientierung über große Freiflächen durch taktil und optisch erfassbare Bodenstrukturen: spezieller Belag der Gehbahn, Muldenrinnen o. Ä. in komplexen Situationen Leitsysteme erforderlich Muldenrinnen nicht tiefer als ein Dreißigstel ihrer Breite und Kenntlichmachung von Abzweigungen durch Bodenstrukturen oder Begrenzungen Tastmodelle, Reliefplan, Beschilderungen 6.2 DIN 32975; HBVA, 2010, Kenntlichmachung des Endes größerer verkehrsfreier Zonen auch für Blinde und Sehbehinderte HBVA, 2010, Ausstattung Ruhebänke mit Rücken- und Armlehne, auffindbar und stufenlos erreichbar für Rollstühle Aufstellfläche neben der Bank 6.1 barrierefreie WC-Anlagen, auffindbar und stufenlos erreichbar 7 DIN , Notrufanlagen, auffindbar und stufenlos erreichbar Quittierung des Notrufs nach Zwei- Sinne-Prinzip 6.5

15 15 Hindernisse Platzierung von Hindernissen abseits der Gehbahn im Seitenraum Differenzierbarkeit von Gehbahn und Seitenraum durch Belagwechsel, Muldenrinne o. Ä. 5.2; HBVA, 2010, optisch kontrastreiche und taktil ertastbare Kenntlichmachung von Hindernissen (auch Poller und Geländer) Ertastbarkeit mit Langstock: Sockel am Boden 3 cm hoch oder Tastleiste 15 cm über dem Boden 4.1 DIN , optisch kontrastreiche und taktil ertastbare Kenntlichmachung von Absturzkanten und abwärtsführenden Stufen Aufmerksamkeitsfeld mit einer Tiefe 60 cm, im Abstand von 60 cm vor der Absturzkante Abstand vom Leitstreifen 60 cm Abstand von Fahrradständern oder Sitzbänken 1,20 m Aufenthalt und Aktivitäten Gewährleistung des Zugangs 7 Nutzbarkeit für Behinderte bei der Planung berücksichtigen die Anforderungen Behinderter bei der Auswahl von Spielgeräten möglichst berücksichtigen DIN 18034; DIN 33942

16 16 Informationsvermittelung Informationen müssen zugänglich und für möglichst viele Menschen mit sensorischen oder kognitiven Behinderungen erkennbar, verständlich und bedienbar/ nutzbar sein. Zugänglichkeit ausreichende Annäherung an Aushänge oder Fahrpläne für sehbehinderte Menschen und Rollstuhlnutzer gewährleisten 4.7 optische Wahrnehmbarkeit zur Orientierung = Leuchtdichtekontrast K 0,4 zur Warnung = K 0,7 Schrift- und Bildzeichen = K 0, ; DIN , 6.2 DIN 32975, akustische Wahrnehmbarkeit deutlich lauter als der Störschallpegel: Abstand zwischen Nutzsignal (S) und Störgeräusch (N) S N 10 db sprachliche Informationen schriftliche Texte deutlich lesbar, ausreichend groß in einer serifenfreien Schrift in Groß-Klein-Schreibweise erforderliche Größe von visuellem Kontrast, Beleuchtungsniveau und vom Beobachtungsabstand abhängig 6.2 DIN 32975, taktile Texte in erhabenen lateinischen Großbuchstaben und arabischen Ziffern ( Profilschrift ) sowie Braille scher Blindenschrift DIN schriftliche Informationen und gesprochene Texte identisch, mit mehrfach wiederholter Durchsage sprachliche Informationen in einfacher Sprache Laufschriften ausreichend langsam, Durchlaufgeschwindigkeit maximal 6 Zeichen pro Sekunde Ankündigung von Durchsagen durch einleitenden Ton (Gong o. Ä.) DIN 32974

17 17 optische Informationen Ersatz oder Erläuterung von schriftlichen Texten durch leicht begreifbare Bildzeichen oder grafische Symbole fotorealistische Darstellungen als Ergänzung, um gegebenenfalls das Verständnis von Symbolen zu erleichtern Wiedererkennbarkeit von Informationen einer vergleichbaren Funktion durch einheitliche Anordnung und Gestaltung Aushanginformationen oder Übersichtspläne in 1,00 1,60 m Höhe, kurzer Sehabstand 6.2

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