akp_ Workshop 2A + 2B Barrierefreiheit im Straßenraum 4. Fachtagung Mobilitätsmanagement für Senioren 22. März 2017
|
|
- Fanny Lichtenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 4. Fachtagung Mobilitätsmanagement für Senioren 22. März 2017 Workshop 2A + 2B Dipl.-Ing. Uwe Höger Dipl.-Ing. M.Sc. Tim König Folie 1
2 Brandt Höger Kunze PartnG Dipl. Ing. Stadt und Landschaftsplanung Kassel Uwe Höger Dipl. Ing. Stadtplanung/Städtebauarchitekt Tim König Dipl. Ing. M. Sc. Stadt und Regionalplanung Planungen zum Thema Barrierefreiheit (häufig in Kooperation mit dem Büro p+t, Bremen) Konzepte für diverse Städte, u.a.: Bad Wildungen, Bad Zwesten / Jesberg, Freiburg, Spangenberg, Volkmarsen, Minden, Bad Oeynhausen, Oldenburg Umgestaltung des Bahnhofsplatzes (Hauptbahnhof) in Bremen Beratung, Lehre FGSV Arbeitskreis Barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA), seit 2005 [Höger] Lehraufträge an der Universität Kassel [Höger] Folie 2
3 Organisation 13:30 Erläuterung der Verfahrens Gemeinsamer Einführungsvortrag 14:00 Aufteilung in Gruppen Gruppe A: Aufteilung in Tischgruppen, Raum 420 (König) Gruppe B: Gemeinsame Diskussion, Saal A (Höger) Erfahrungsaustausch zu lokalen Problemen 14:30 Kaffeepause 14:45 Lösungsvorschläge 15:30 Zusammentragen und Diskussion der Ergebnisse 16:00 Vorstellung der Ergebnisse im Plenum Folie 3
4 Problemlagen im Alltag Folie 4
5 Problemlagen im Alltag Hindernisse, Engstellen, Umwege, unklare Orientierung Folie 5
6 Problemlagen im Alltag Gefahrenstellen, Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen Folie 6
7 Problemlagen im Alltag Querneigungen nicht taktil getrennte Verkehrsbereiche Folie 7
8 Problemlagen im Alltag Gut gemeinte Lösungen, aber neue Probleme Folie 8
9 Zielgruppen Gesetzliche Grundlagen Folie 9
10 Mobilitätsbehindert im engeren Sinne Körperbehinderte Menschen Gehbehinderte Menschen Rollstuhlnutzende Menschen Arm- und beinbehinderte Menschen Sehgeschädigte Menschen Sehbehinderte Menschen Blinde Menschen Differenzierung von Zielgruppen Mobilitätsbehindert im weiteren Sinne Fahrgäste mit Gepäck Fahrgäste mit Fahrrädern reisebedingt Fahrgäste mit Kinderwagen Fahrgäste mit Hunden Fahrgäste mit Einkaufs-/ Gepäckwagen Hörbehinderte Menschen Schwerhörige Menschen Gehörlose Menschen Werdende Mütter Ortsunkundige Menschen Übergewichtige Menschen Menschenmit Allergien Sprachbehinderte Menschen Menschen mit kognitiven Entwicklungsbeeinträchtigungen Lernbehinderte Menschen Geistig behinderte Menschen Psychisch behinderte Menschen Menschen mit temporären (z.b. krankheitsbedingten) Einschränkungen Sprachunkundige Menschen Ältere Menschen altersbedingt Kleinkinder nach HBVA S Folie 10
11 Rechtliche Grundlagen Internationale Vereinbarungen UN Behindertenrechtskonvention verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen garantiert jedem Menschen mit Behinderung die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte Nationales Recht BBG Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Folie 11
12 Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz Rechtliche Grundlagen NRW Barrierefreiheit für Jede/n: Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche [ ] in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe Zielvereinbarungen zwischen anerkannten Verbänden und kommunalen Körperschaften Beweislastumkehr bei Diskriminierung Folie 12
13 Stand der Technik Rechtliche Grundlagen DIN Barrierefreies Bauen Öffentlich zugängliche Gebäude DIN Barrierefreies Bauen Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum DIN DIN DIN Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrssignalanlagen H BVA RASt 06 RiLSA EFA Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen [FGSV] ( E BVA) Richtlinien zur Anlage vom Stadtstraßen [FGSV] Richtlinien für Lichtsignalanlagen [FGSV] Empfehlung zur Anlage von Fußverkehrsanlagen [FGSV] Folie 13
14 Grundprinzipien der Barrierefreiheit Folie 14
15 Grundprinzipien der Barrierefreiheit Barrierefreiheit ist kein zuerst technisches oder bauliches Problem, sondern eine Frage des Einfühlungsvermögens (Empathie) 4 universelle Gestaltungsprinzipien Zonierung Nivellierung Linierung Kontrastierung Außerdem: Möglichst Berücksichtigung des 2-Sinne-Prinzips Folie 15
16 Grundprinzipien der Barrierefreiheit Zonierung Trennung öffentlicher Räume in - einbau- und hindernisfreie Bereiche für die Fortbewegung - und Bereiche für den Aufenthalt, die Möblierung, das Abstellen von Fahrzeugen, Pfosten und Masten sowie die Begrünung Klare Orientierung, Beweglichkeit Zielgruppen: - gehbehinderte sowie rollstuhl- und kinderwagennutzende Personen - sehbehinderte und blinde Personen - schwerhörige und taube Personen - lernbehinderte und kognitiv beeinträchtigte Personen Folie 16
17 Beispiele für Prinzipien Zonierung Folie 17
18 Grundprinzipien der Barrierefreiheit Nivellierung Gewährleistung möglichst stufenloser Übergänge, generelle Vermeidung von Kanten Vermeidung von Quer- und Längsneigungen Beweglichkeit Zielgruppen: - gehbehinderte Personen - rollstuhl- und kinderwagennutzende Personen Folie 18
19 Beispiele für Prinzipien Nivellierung Folie 19
20 Grundprinzipien der Barrierefreiheit Linierung auch: taktile Linienführung Vorhandensein von Leitlinien für die Orientierung Gewährleistung einer durchgängigen Ertastbarkeit von Wegen Orientierung Zielgruppen: - blinde und stark sehbehinderte Personen mit Langstock - sehbehinderte Personen - orientierungsgeschwächte Personen Folie 20
21 Beispiele für Prinzipien Linierung Folie 21
22 Grundprinzipien der Barrierefreiheit Kontrastierung Visuell, taktil und akustisch kontrastierte Gestaltung des Verkehrsraums Gewährleistung einer visuellen und taktilen Leit- und Warnfunktion Orientierung Zielgruppen: - blinde und stark sehbehinderte Personen mit Langstock - sehbehinderte Personen - orientierungsgeschwächte Personen Folie 22
23 Beispiele für Prinzipien Kontrastierung Folie 23
24 Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Straßenräumen: Standards und lokale Lösungen Folie 24
25 Mobilitätstrategien von Menschen mit Beeinträchtigungen: Schlussfolgerungen für die Planung Stadträumlicher Grundwiderspruch: wenige (Stolper-) Kanten für gehbehinderte / rollstuhlnutzende Menschen klare Kanten für sehbehinderte / blinde Menschen Grundprinzipien zusammenhängend (konsistent) in Stadträumen umsetzen Selbständiger Gebrauch: Sicherheit und Orientierung für Alle als Ziel (Universal Design) Besondere Aufmerksamkeit für Orte mit Störungen des normalen Weges zur Sicherung der Orientierung (z.b. Kreuzungen, Einmündungen, Plätze, Wechsel von Material) Leitfaden von Straßen NRW vorhanden Folie 25
26 Standards Beispiel: Gehwege Minimale Regelbreite im bebauten Zusammenhang Folie 26 Bewegungsbreite für rollstuhl-nutzende Menschen: 90 cm Begegnungsfall: 1,80 m Bei häufigen Begegnungen: 2,00 m Sicherheitsabstände 20 cm zu Bebauung bzw. 50 (30) cm zu Verkehr
27 Lokale Lösungen: Schwerpunktmaßnahmen Maßnahmen zusammenstellen Änderungen bei Leitungsarbeiten oder als gesonderter Haushaltsansatz Folie 27
28 Standards Beispiel: Verwendung von taktilen Elementen Unterschiedliche Signalisierung (bis zu 9) muss durch 2 Elemente hergestellt werden: Rippe Noppe Wichtigste Signale: Sperrfeld: Rippe quer Richtungsfeld: Rippe längs Aufmerksamkeitsfeld: Noppe Folie 28 Weitere Signale Orientierungsfeld (Richtungswechsel): Noppe symmetrisch Auffindestreifen: Rippe längs kurz (ÖPNV)
29 Technischer Standard Standards und lokale Lösungen Beispiel: getrennte Querung Bad Oeynhausener Einmündung Hochbord cm Bord Gehrichtung Richtungsfeld 0.90 x 0.90 ±0.00 Kleinpflaster rau 0 cm Absenkung Folie Hochbord cm Bord Radius 5 m
30 Konzept der Vorrangrouten Insellösungen sind weitgehend wirkungslos Durchgehende Wege mit glatten Belägen, geringen Neigungen, guter Linienführung, ohne Engpässe zusammenstellen Langfristig zum Netz weiterentwickeln Folie 30
31 Nicht ohne uns über uns Stadtteilspaziergänge Stadtteilbegehung Bremen, Foto: M. Austermann-Frenz Folie 31
Bordhöhe an Querungsstellen: 3 cm oder Null
Barrierefrei im öffentlichen Raum Bordhöhe an Querungsstellen: 3 cm oder Null Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt www.unbehindertmobil.de 7. März 2014 in Bietigheim-Bissingen 1 Copyright 2014 Nullbarriere Dipl.-Ing.
MehrLeitfaden. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Infos zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:
Leitfaden Infos zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Kommunale Behindertenbeauftragte, Helga Forster, Tel. Nr. 09431/471357 Infos zum seniorengerechten Wohnen/Bauen oder Umbau: Caritas Kreisverband,
MehrIngAH- Seminar. Planung barrierefreier Verkehrsanlagen. Impulsreferat
IngAH- Seminar Planung barrierefreier Verkehrsanlagen Impulsreferat Intelligente Orientierungssysteme eingebunden in eine digital zu gestaltende Umwelt www.nullabsenkung.de Referent: Dipl.- Ing. Roland
MehrBarrierefreiheit in 10 Kernpunkten
Die 10 Gebote der Barrierefreiheit Barrierefreiheit in 10 Kernpunkten Die 10 Gebote der Barrierefreiheit Barrierefreiheit in 10 Kernpunkten 3 Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
MehrDie Stadt für alle barrierefreie Gestaltung in der städtebaulichen Sanierung und Erneuerung
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Die Stadt für alle barrierefreie Gestaltung in der städtebaulichen Sanierung und Erneuerung Städtebauförderung in Bayern Fachinformation 1
MehrEmpfehlungen zur Erreichbarkeit von Gebäuden in der Historischen Altstadt
Konzept- und Maßnahmenplan Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum Empfehlungen zur Erreichbarkeit von Gebäuden in der Historischen Altstadt Stand August 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 2 Inhaltsverzeichnis...
MehrFußgängerfreundliche. Infrastruktur als elementarer Baustein der Mobilität. Jörg Thiemann-Linden Stadt- und Verkehrsplaner, Dipl.-Geogr.
Fußgängerfreundliche Infrastruktur als elementarer Baustein der Mobilität Jörg Thiemann-Linden Stadt- und Verkehrsplaner, Dipl.-Geogr., SRL Megatrend Nahmobilität Radverkehrskongress 2012 Essen, 23.-24.2.2012
MehrBarrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013
Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher
MehrBarrierefreies Rheinland-Pfalz
Barrierefreies Rheinland-Pfalz Schulungen zum Schwerpunkt Verkehr Koblenz, 15. April 2010 Annerose Hintzke Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (Mainz) Thema: Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung
MehrPosition. Tramhaltestellen mit Ausstieg auf die Fahrbahn 2011/03
Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Position 2011/03 Tramhaltestellen mit Ausstieg
MehrVeröffentlichungen. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) Vom 16. Mai 2013 StadtUm VII B 15 (Teil A Entwurfstechnik)
MehrDr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung
Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Präsentation im Rahmen der Tagung! Wie behindert(engerecht) ist ein
MehrUnbehinderte Mobilität
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung Leitfaden Unbehinderte Mobilität Heft 54.12/2006 Leitfaden Unbehinderte Mobilität Heft 54 Dezember 2006 Inhalt 5 Grußwort 7 1 Einführung 11 2 Mobilitäts- Behinderung
MehrDigital und barrierefrei
Digital und barrierefrei Eine Kurzanleitung Sebastian Brückner Informatiker, DZB Leipzig sebastian.brueckner@dzb.de Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) 1894 gegründet Her- und Bereitstellung
MehrPlanungssicherheit und Qualitätssicherung. für barrierefreies Bauen
Planungssicherheit und Selbst-Evaluierung der Barrierefreiheit mittels Checklisten 2 Selbst-Evaluierung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Zielsetzung Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen
MehrBarrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen
Barrierefreies Bauen Baurechtliche Anforderungen 1 Themen Was bedeutet barrierefrei Vorschriften Anforderungen an Wege und Rampen Anforderungen an Aufzüge und Treppen Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen
MehrInklusion Barrierefreiheit Maßnahmen
Landschaftsverband- Westfalen-Lippe Bau- und Liegenschaftsbetrieb Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen I Inklusion Barrierefreiheit Maßnahmen In der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die
MehrBitte beachten Sie vor der Verwendung der Piktogramme unbedingt die allgemeinen Nutzungshinweise und die Nutzungshinweise nach Kundengruppen!
Nutzungshinweise zur Verwendung der Mit den vorgestellten Piktogrammen möchten wir Sie dabei unterstützen, barrierefreie Angebote für ausgewählte Kunden professionell und erfolgreich zu vermarkten. Egal
MehrUsability ohne Maus und ohne Bildschirm
Usability ohne Maus und ohne Bildschirm Referent: Jan Eric Hellbusch Publikationen Buch "Barrierefreies Webdesign" (1. Auflage 2005, 391 Seiten) bf-w.de/dpunkt/ KnowWare-Heft "Barrierefreies Webdesign"
MehrBodenindikatoren im öffentlichen Raum Leitfaden zur praktischen Anwendung der DIN 32984
Baureferat Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Leitfaden zur praktischen Anwendung der DIN 32984 Vorwort 2008 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Diese regelt
MehrBrandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG
Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)
MehrEinfach surfen? Internet-Zugang für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Gabriela Antener
Einfach surfen? Internet-Zugang für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Gabriela Antener Bildquelle: http://blog.snafu.de/inside/2009/09/21/snafugeschichten-teil-3/ 1 Warum ist Internet-Zugang wichtig?
MehrBarrierefreies Baden-Württemberg"
Grundsatzerklärung Barrierefreies Baden-Württemberg" Präambel: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen.
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrBarrierefreies WebDesign
Barrierefreies WebDesign Eine Einführung Brigitte Bornemann-Jeske Präsentation beim Usability Roundtable Hamburg am 4. April 2005 Barrierefreies WebDesign Gesetzliche Grundlagen Zielgruppen Gestaltungsregeln
MehrHandbuch. Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung
Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung Impressum Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e. V. Wurzerstr. 4 a 53175 Bonn http://www.vdk.de/ Bearbeitung:
MehrAktionsplan zur Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei Vertrauen, Transparenz und Sicherheit
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Aktionsplan zur Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei Vertrauen, Transparenz und Sicherheit - 2 - Aktionsplan zur Zielvereinbarung
MehrBarrierefreies Bauen Design for all
Barrierefreies Bauen Design for all Empfehlung Nr. 2 des Beirats für Baukultur Wien, im Juni 2011 Hintergrund 1 Hintergrund Soziale und nachhaltige Aspekte haben für die Baukultur zunehmende Bedeutung.
MehrNeues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz
Info 1721 Dezember 2002 Neues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz Einführung...1 Gestaltungspflichten für Bundesbehörden...2 Rechtsverordnungen regeln Details...3 Zentrale Beratung durch Bundesverwaltungsamt...3
MehrDesign for all. Informationen für alle Nutzer von Bus und Bahn
Design for all Informationen für alle Nutzer von Bus und Bahn Informationszugang für ALLE Auch Senioren und Fahrgäste mit Handicap, beispielsweise blinde, sehbehinderte und schwerhörige Menschen, haben
MehrKONZEPTE FÜR DEN FUSSVERKEHR
IVR Universität der Bundeswehr München KONZEPTE FÜR DEN FUSSVERKEHR Prof. Klaus Zweibrücken Hochschule Rapperswil (CH) München, 2. März 2015 Agenda 1. Eigenschaften des Fussverkehrs 2. Anforderungen an
MehrDer neu gestaltete Marktplatz in Eberswalde
i - 5 - B 1 information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin Sponholzstr. 28-29 D-12159 Berlin TEL: (030) 8540 9560 FAX: 012120 187 483 i - 5 - B http://idisk.mac.com/i5b-public Handy: 0151 56 32
MehrBarrierefreies Bauen. Informationen für Bauherren
LANDESHAUPTSTADT Ansprechpartner Dezernat VI - Jugend, Soziales, Wohnen und Stadterneuerung Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden Koordinationsstelle für Behindertenarbeit Konradinerallee 11-65189 Wiesbaden
MehrShared Space und Begegnungszonen: lebenswerte und barrierearme Straßenräume Nahmobilitätsfreundliche Planungsprinzipien für eine nachhaltige Mobilität
New York Bergstraße Karlsruhe Nahmobilitätsfreundliche Planungsprinzipien für eine nachhaltige Mobilität 7. Juli 2015 Dipl.-Ing. Katalin Saary VERKEHRSLÖSUNGEN Blees Eberhardt Saary Untere Mühlstraße 31
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Behörde f. Stadtentwicklung u. Umwelt, Postfach 30 05 80, 20302 Hamburg Siehe Verteiler Amt für Verkehr und Straßenwesen Infrastrukturentwicklung
MehrDie Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele. Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23.
Die Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung: Umsetzungsbeispiele Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Barrierefreie Arbeitsstätten worum geht es? Ziel: Sicherheit und
MehrNahmobilität aus Sicht des Landes Hessen
Nahmobilität aus Sicht des Landes Hessen Hermann Daiber, Referatsleiter V 3, ÖPNV, Nahmobilität Workshop Nahmobilität bewegt! Neue Strategien und Qualitäten für Stadt und Quartier FGSV, SRL, Darmstadt
MehrBarrierefreies Fernstudium eine Chance für Menschen mit Behinderung?
B V Barrierefreies Fernstudium eine Chance für Menschen mit Behinderung? P MMag.Dr. Peter Schaffer-Wöhrer Mitarbeiter der BVP Servicestelle des KOBV Ein Projekt des KOBV Österreich gefördert aus den Mitteln
MehrBauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing
Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall
MehrAufzüge Technisches Informationsblatt 2 / 2. Auflage
Netzwerk Barrierefrei der österreichischen Beratungsstellen Barrierefreies Gestalten Technisches Informationsblatt 2 / 2. Auflage Allgemeines Ein barrierefreier Personenaufzug ist immer die beste Lösung
MehrFragebogen Seite 1 von 7
Fragebogen Seite 1 von 7 Wir sind ein Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Mit diesem Fragenbogen möchten wir gerne wissen, ob Ihre Klinik für diesen Personenkreis geeignet ist. Wir
MehrLeichte Sprache Eine kritisch konstruktive Auseinandersetzung. Marko Altstädt und Karen Kohlmann
Leichte Sprache Eine kritisch konstruktive Auseinandersetzung Marko Altstädt und Karen Kohlmann Wie kommen wir zu diesem Thema? Allgemeine Lesebegeisterung Schwierigkeiten und Verständnisprobleme bei Behördenangelegenheiten
MehrBarrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Inhalt: Einführung Grundgesetz Behindertengleichstellungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bauordnung der Länder Gaststättengesetz
MehrWorkshop Verkehrsplanung
Workshop Verkehrsplanung Anforderungen an die Verkehrsplanung und Verkehrstechnik für den ordnungsgemäßen Bus- und Straßenbahnbetrieb 13. und 14. Oktober 2011 Hannover Leitung: Dipl.-Ing. Friedrich Pieper
MehrFür die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten:
Normen und Maße Für die Planung von barrierefreien Bädern und WC s sind folgende Normen zu beachten: DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude Dieser Teil der Norm bezieht sich auf öffentlich zugängliche
MehrWITTUR GMBH. Aufzüge nach Maschinenrichtlinie Erfahrungen und Tendenzen. Karl Jakob Dipl. Ing. (FH)
Aufzüge nach Maschinenrichtlinie Erfahrungen und Tendenzen Karl Jakob Dipl. Ing. (FH) 0 Inhaltsverzeichnis Demographischer Wandel Barrierefreiheit Gesetze und Normen Auswahl des Transportmittels HHL W-Line
MehrUN-Behinderten-Rechts-Konvention:
Programm von der Tagung UN-Behinderten-Rechts-Konvention: Deutschland auf dem Weg zur barriere-freien Gesellschaft? Am Dienstag, 25. Oktober 2011 im Kleisthaus Mauerstraße 53 10117 Berlin Seit dem Jahr
MehrNeuss barrierefrei Konzeption
Neuss barrierefrei Konzeption hinkommen reinkommen - klarkommen Stand: 28.12.2009-1 - Beeinträchtigungen in der Mobilität bestehen nicht nur bei den behinderten Menschen, sondern sind hinsichtlich Art
MehrBARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE
BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE NOVEMBER 2013 BARRIEREFREIHEIT Zivilrechtliche Ansprüche Rechtsgrundlagen für Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich Mit 01. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
MehrAusbildungsprogramm WOHNBERATER GENERATION 50PLUS
Ausbildungsprogramm EBH-Ausbildungsprogramm Wohnen mit Komfort Zielgruppe: Verarbeiter Veranstaltungsort: Iserlohn Ablauf: 2-Tagesveranstaltung (siehe Ablaufplan) Referenten der GGT (i.d.r. Dipl.-Kfm.
MehrRadwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland
Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland In Österreich ist nach 68 StVO auf Straßen mit einer Radfahranlage diese mit einspurigen Fahrrädern
MehrSachbericht. Sachbericht Inhalte:
Sachbericht Sachbericht Inhalte: Aus- und Fortbildung von Teamer-innen und Jugendleiter-inne-n, speziell für blinde, sehbehinderte und sehende Jugendliche; Durchführung einer integrativen Ferienfreizeit;
MehrDIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen
Praxishinweis DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen 1. Einleitung Die Norm DIN 18040 Teil 1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Öffentlich zugängliche Gebäude
MehrDokumentation. Barrierefreies Bauen für sehbehinderte und blinde Menschen. Fachtagung zum Tag der Barrierefreiheit 31.10.2007
Barrierefreies Bauen für sehbehinderte und blinde Menschen Fachtagung zum Tag der Barrierefreiheit 31.10.2007 Eine Veranstaltung im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007 Dokumentation
Mehr. Praxisnahe Lösungen für Öffentliche Gebäude und Unternehmen.
. Praxisnahe Lösungen für Öffentliche Gebäude und Unternehmen. Über diese Broschüre Der Erstkontakt zu uns ist in aller Regel begleitet von der Einstiegsfrage: Wie sieht so etwas in der Praxis aus? Aus
Mehr2.3 Die Zuwendungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Richtlinie des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Gestaltung und Förderung von Radverkehrsanlagen (RL-Radinfrastruktur) vom 01. Juni 2012 I. Allgemeines Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
MehrDie Grundzüge des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen Behindertenpolitische Bedeutung und Umsetzungsperspektiven
Die Grundzüge des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen Behindertenpolitische Bedeutung und Umsetzungsperspektiven Vortrag von Detlev Jähnert, Referent im Büro des Behindertenbeauftragten während
MehrAkustische Wahrnehmung
Akustische Wahrnehmung Unverzichtbarer Bestandteil der Fußgängersicherheit Dipl.-Ing. (FH) Knut Junge DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. Inhalt Vorstellung Sensibilisierung Gefahrenstellen
MehrLandeswohlfahrtsverband Hessen BARRIEREN. Der LWV wirbt für mehr. Barriere freiheit. Eine Aktion des LWV Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen BARRIEREN Der LWV wirbt für mehr Barriere freiheit Eine Aktion des LWV Hessen Impressum Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel Internet:
MehrInformationsblatt 02 10/2006. Anpassbarer Wohnbau. Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen. Barrierefreie Sanitärräume
in Kooperation mit der A15 Wohnbauförderung Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen Informationsblatt 02 10/2006 Anpassbarer Wohnbau Der Anpassbare Wohnbau ist seit 1993 im Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz
MehrDas sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland?
Das sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland? Vortrag von Andreas Bethke Er ist der Vorsitzende vom Bundes-Kompetenz-Zentrum Barriere-Freiheit. Er
MehrUniv.-Prof. Dr.-Ing. Reinhold Maier:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Reinhold Maier: ARBEITEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN: (Stand 04-2008) A. ARBEITEN IN DER AUSBILDUNG: (an der Universität (TH) Karlsruhe) 1. Abgrenzung von Stadtstrukturen Seminararbeit,
MehrErfassung und Bewertung von Verkehrsanlagen im Rahmen des NKF
Vortrag NKF-Forum NRW 1. Workshop am 14. Juni 2004 Bezirksregierung Köln Erfassung und Bewertung von Verkehrsanlagen im Rahmen des NKF Stadt Paderborn Straßen- und Brückenbauamt Ulrich Tilly Die Aufgabe
MehrBarrierefreiheit von IT-Anwendungen in der Justiz (basierend auf Erfahrungen aus dem Web) Dipl.- Ing Detlef Girke
Barrierefreiheit von IT-Anwendungen in der Justiz (basierend auf Erfahrungen aus dem Web) Dipl.- Ing Detlef Girke 1 Barrierefreie IT Worum geht s???? 2 Problemstellung Allgemeine Nutzbarkeit von Informationstechnik
MehrSICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN
SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und
Mehrbarrierefreie Filme Wenn Augen hören und Ohren sehen Filme für Blinde und Gehörlose
barrierefreie Filme Wenn Augen hören und Ohren sehen Filme für Blinde und Gehörlose Inhalte Wie erleben Blinde und Gehörlose Kino Welche Möglichkeiten haben Betroffene Vorhandene Technik Zukünftige Technik
MehrStatement. Theorie und Praxis Was braucht der behinderte Mensch wirklich? Peter Gramatzky
Statement Theorie und Praxis Was braucht der behinderte Mensch wirklich? Peter Gramatzky Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Es gilt das gesprochene Wort Donnerstag, 6.
MehrBild, Spiegel, Tagesschau und Co.
Nachrichten barrierefrei / 17. September 2013 / Seite 1 * Bild, Spiegel, Tagesschau und Co. Wie barrierefrei sind Deutschlands wichtigste Online Nachrichtenportale? Ergebnisse einer qualitativen Analyse
MehrBezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause
Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause B A R R I E R E F R E I H E I T Beitrag von: Mag. Martin EGGER Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Wegfall der Ausnahmebestimmung
MehrShared Space, SimplyCity, Gemeinschaftsstraßen, Begegnungszonen
Shared Space, SimplyCity, Gemeinschaftsstraßen, Begegnungszonen - Überblick zu modernen Verkehrskonzepten - Univ.- Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach Bergische Universität Wuppertal Bremer Modellprojekt zur
MehrMobilitätsservice auf Anruf
Projektidee des Arbeitskreises Barrierefreies Ottobrunn Mobilitätsservice auf Anruf ein vom Landkreis München finanzierter Fahrdienst für Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung (überarbeitete
MehrDer capito Qualitäts-Standard
Der capito Qualitäts-Standard für barrierefreie Information Stand: Juli 2014 Version 2014/02 Inhaltsverzeichnis Der capito Qualitäts-Standard... 1 Einleitung... 3 Der capito Qualitäts-Standard... 4 Die
MehrBarrierefreiheit Wie ist die Gesetzeslage?
Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Wie ist die Gesetzeslage? Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft Veranstaltung der WK Wien WIFI, 3.11.2014 Inhalt
MehrBeteiligung oder Berücksichtigung - inwieweit können Menschen mit Behinderungen Stadtplanung beeinflussen? Inhaltsverzeichnis
Dipl.-Ing. Birgit Brink Stadtplanerin, seit 6 Jahren selbst von Behinderung betroffen. Ich habe festgestellt, dass zwar insbesondere Stadtplaner vom demographischen Wandel sprechen, d.h. es ist ihnen bewußt,
MehrAngaben zur Barrierefreiheit: Die barrierefreie gynäkologische Praxis in der Frauenklinik im Klinikum Bremen-Mitte
SelbstBestimmt Leben e.v. Bremen Beratungsstelle für behinderte Menschen und ihre Angehörigen beratung@slbremen-ev.de Angaben zur Barrierefreiheit: Die barrierefreie gynäkologische Praxis in der Frauenklinik
MehrBushaltestelle. BöV Merkblatt BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR. März 2008. Inhaltsübersicht
BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr Froburgstrasse 4 4601 Olten Telefon 062 206 88 40 Fax 062 206 88 89 info@boev.ch www.boev.ch BöV Merkblatt
MehrBundeskunsthalle inklusiv. Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Medieninformation Bundeskunsthalle inklusiv. Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland Inklusion ist in aller Munde und wird in
MehrUniversal Design. Designfür Alle
Universal Design Designfür Alle 1. Idee des Universal Designs Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen für Vielfalt von Anwendern Verhindert Ausgrenzung und Stigmatisierung Vereinfachung der Bedienbarkeit
MehrHinweise für die Planung von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen
Hinweise für die Planung von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen Die demografische Entwicklung und Veränderung hat auch Auswirkungen auf unser Wohnen. Je älter wir werden, um so wichtiger wird
MehrBauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Bauen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen Förderungsmöglichkeiten aus dem Sozialbereich des Landes Dr. Johann Wiedemair, Abteilung Soziales Dr. Johann Wiedemair 1 Menschen mit besonderen Bedürfnissen
MehrDen Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten!
HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten! Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung Wir schließen die Kette HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit
MehrInformationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen
Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.
MehrGabriele Mörk: "Neues Chancengleichheitsgesetz im Sozialausschuss beschlossen"
Gabriele Mörk: "Neues Chancengleichheitsgesetz im Sozialausschuss beschlossen" Wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung Gabriele Mörk "Das neue Chancengleichheitsgesetz baut auf den Prinzipien der
MehrErhebungsbogen Barrierefreiheit
Erhebungsbogen Barrierefreiheit Arzt/Ärztin Arztnummer Ordination Fächer Allgemeine Information Bitte ergänzen oder korrigieren Sie Ihre Daten, oder streichen Sie Daten, wenn Sie keine Veröffentlichung
MehrDie Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans
Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans der DGUV BAR-Seminar UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis am 18.05.2011 in Frankfurt am Dr. Andreas Kranig, DGUV
MehrÖffentlicher Verkehr für Alle - gestalterische und technische Lösungen für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen
Öffentlicher Verkehr für Alle - gestalterische und technische Lösungen für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen Prof. (FH) DI Hans-Georg Frantz MPBL FH JOANNEUM Studiengang Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement
MehrVermittlung von Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Beispiele aus der Praxis
Vermittlung von Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Beispiele aus der Praxis anlässlich des Forums Digitale Chancen in der Informationsgesellschaft: Zugang, Nutzung, Kompetenz
MehrWas Mädchen und Frauen behindert
B.Wimmer-Puchinger Was Mädchen und Frauen behindert Mag.a Sabine Hofireck, MBA Wiener Programm für Frauengesundheit Fachtagung Zurück in die Zukunft. Frauengesundheit gestern heute morgen Rathaus Wien,
MehrSehr geehrte Netzwerkpartnerinnen und-partner!
Sehr geehrte Netzwerkpartnerinnen und-partner! Sie haben mit viel Engagement ein barrierefreies Angebot entwickelt. Um dieses in professionelle Vermarktungsstrukturen einbinden zu können ist es wichtig,
MehrInvestive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014. Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen
Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014 Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen 2 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
MehrLEITFADEN. Tipps für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten und Patientinnen
LEITFADEN Tipps für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten und Patientinnen Vorstellen Stellen Sie sich mit Namen und Funktion vor und sprechen Sie dabei die betroffene Person mit Namen an.
Mehrzwischen BOHR Omnibus GmbH, ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Fraport AG, Frankfurt Airport Services Worldwide
Zielvereinbarung zur barrierefreien Dienstleistung der Personenbeförderung (Shuttleverkehr zwischen Flughafen Frankfurt-Hahn Flughafen Frankfurt sowie Flughafen Frankfurt-Hahn und Mainz Hauptbahnhof) zwischen
Mehrbarrierefrei informieren und kommunizieren Barrierefreie Web-Auftritte
barrierefrei informieren und kommunizieren Barrierefreie Web-Auftritte "Die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der BITV an die Barrierefreiheit" an der Justus- 27. Januar 2005
MehrBarrierefreiheit. Eine Herausforderung und eine Chance für die Wirtschaft
Barrierefreiheit Eine Herausforderung und eine Chance für die Wirtschaft 2 Barrierefreiheit Barrierefreiheit eine Herausforderung und eine Chance für die Wirtschaft! Sehr geehrte Wirtschaftstreibende!
MehrBarrieren und Freiheiten im Web
Barrieren und Freiheiten im Web Prof. Dr. Stefan Eicker Peter M. Schuler J. Peter M. Schuler Version 1.1 Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Softwaretechnik Prof. Dr. Stefan Eicker 1 Agenda Motivation
MehrQuerungen von Eisenbahnen durch Radfahrer- und Fußgängerverkehr
Querungen von Eisenbahnen durch Radfahrer- und Fußgängerverkehr Eine Begegnung mit dem Eisenbahnrecht Dipl.- Ing. Raumplanung Bernd Kleindienst, Bottrop 1 Beteiligte an Bahnübergängen in Deutschland (und
Mehr[Hotel-Bäder] [ Bad der Zukunft ] [Behinderten Gerecht]
[Hotel-Bäder] [ Bad der Zukunft ] [Behinderten Gerecht] Hotel-Bäder Hotel-Bäder Hotel-Bäder Hotel-Bäder Hotel-Bäder Hotel-Bäder Hotel Schauenburg Hotel-Bäder Hotel Schloss Prielau Hotel-Bäder Businesshotel
MehrFörderung/Ausbildung von WebAccessibility im Rahmen von WIFI/WKÖ. Klaus Höckner: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Förderung/Ausbildung von WebAccessibility im Rahmen von WIFI/WKÖ Klaus Höckner: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs Warum? Demographische Gründe Die vergessenen 15 %: 630.000 Personen
MehrKino ohne Barrieren Vorführung für Menschen mit Sinneseinschränkungen. Matthias Damm Casablanca Filmkunsttheater Nürnberg 19.
Kino ohne Barrieren Vorführung für Menschen mit Sinneseinschränkungen Matthias Damm Casablanca Filmkunsttheater Nürnberg 19. Oktober 2015 Überblick Zielgruppen Programmstrategien Technische Lösungen Erfahrungen
Mehrumlaufendes Dichtband Dichtschlämme Randdämmstreifen 9 cm
80 30 92 80 Radius 50 cm mit fest verbundenem, umlaufendes / / Viertelkreisform, 80 x 80 cm 104 90 35 90 Radius 55 cm mit fest verbundenem, umlaufendes / / Viertelkreisform, 90 x 90 cm 118 100 45 100 Radius
Mehr