Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Kindertagesstätten- Bedarfsplan

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1 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Kindertagesstätten- Bedarfsplan 2015/2016

2 Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abt. 31 a Verwaltung Jugendamt Georg-Rückert-Straße Ingelheim am Rhein

3 Inhalt Seite Einleitung I.1 Gesetzliche Grundlagen I.1 Rahmenbedingungen für den Jugendamtsbezirk Mainz-Bingen I.2 Entwicklung im Landkreis Mainz-Bingen I.4 Platzangebot I.4 Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch I.4 Plätze für Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr I.4 Plätze für Schulkinder I.4 nplätze I.5 Plätze außerhalb des Landkreises I.5 Ganztagsplätze im Kindergarten I.6 Kostenentwicklung I.6 Öffnungszeiten I.8 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten I.9 Integration/Inklusion I.11 Integrationsförderung I.12 Kindertagespflege I.12 Bedarfsermittlung I.13 Planungsziel I.14 Bedarf für Kinder im Alter von 2 bis I.15 Bedarf für Kinder im Alter von 0 bis I.16 Ganztagsplätze im Kindergarten I.17 Kinder im Grundschulalter I.18 Bewertung der Bedarfslage I.19 Bedarfszahlen im Landkreis Mainz-Bingen Landkreis Mainz-Bingen gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Veränderungen seit dem Jahr 2009 Verteilung der in die verschiedenen Angebotsformen (Stand März 2015) Verteilung der in die verschiedenen Angebotsformen (Stand Sept. 2015) Bedarf an plätzen Kindertagesstätten außerhalb des Landkreises Mainz-Bingen Waldorfkindergarten Mainz e.v. Kindertagesstätte Schott Mainz Glas e.v. Kinder & Familienhaus St. Alban St. Jakobus Stadt Bingen Stadt Bingen gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Stadt Bingen Bingen-Stadt Ev. Kindertagesstätte Johanniskirchengemeinde Kath. Kindertagesstätte St. Martin Kath. Kindertagesstätte St. Annaberg Städt. Kinderhort "Pfiffikus" Städt. Kindertagesstätte An der Burg Klopp Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bingen-Bingerbrück Ev. Kindertagesstätte Bingerbrück in städt. Trägerschaft Kath. Kindertagesstätte St. Hildegard Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch II.1.1 II.1.2 II.1.3 II.1.4 II.1.4 II.1.5 II.1.5 II.1.6 II.1.9 II.1.10 II.1.11 II.1.12 II.2.1 II.2.2 II.2.3 II.2.4 II.2.5 II.2.6 II.2.7 II.2.8 II.2.9 II.2.10 II.2.11 II.2.12 II.2.13

4 Bingen-Büdesheim Ev. Kindertagesstätte "Regenbogen" Kath. Kindertagesstätte St. Hildegard Städt. Kindertagesstätte "Wuselkiste" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bingen-Dietersheim Kath. Kindertagesstätte Dietersheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bingen-Dromersheim Kath. Kindertagesstätte St. Peter und Paul Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bingen-Gaulsheim Kath. Kindertagesstätte Gaulsheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bingen-Kempten Kath. Kindertagesstätte Heilige Drei Könige Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bingen-Sponsheim Städt. Kindertagesstätte "Mondschaukel" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Stadt Ingelheim Stadt Ingelheim gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Stadt Ingelheim Ingelheim-Mitte Ev. Kindertagesstätte Saalkirchengemeinde Kath. Kindertagesstätte St. Michael Städt. Kinderhort "Pestalozzischule" Städt. Integrative Kindertagesstätte Städt. Kindertagesstätte "An der Saalmühle" Städt. Kindertagesstätte "Im Bienengarten" MütZe Städt. Kindertagesstätte Paul-Clemen-Straße Betriebskindertagesstätte "Kreiswichtel" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Ingelheim-Nord Städt. Kindertagesstätte "Abenteuerland" Städt. Kindertagesstätte "Haus Kreuzberg" Kindergemeinschaftshaus "Sporkenburg" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Ingelheim-Süd Kindergemeinschaftshaus "Ober-Ingelheim" Städt. Kindertagesstätte "An der Burgkirche" stube i-punkt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Ingelheim-West Ev. Kindertagesstätte der Versöhnungskirchengemeinde Kath. Kindertagesstätte St. Paulus Kindergemeinschaftshaus West "Villa Regenbogen" Städt. Kinderkrippe "Tannenweg" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Groß-Winternheim Städt. Kindertagesstätte Groß-Winternheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch II.2.14 II.2.15 II.2.16 II.2.17 II.2.18 II.2.19 II.2.20 II.2.21 II.2.22 II.2.23 II.2.24 II.2.25 II.2.26 II.2.27 II.3.1 II.3.2 II.3.3 II.3.4 II.3.5 II.3.6 II.3.7 II.3.8 II.3.9 II.3.10 II.3.11 II.3.12 II.3.13 II.3.14 II.3.15 II.3.16 II.3.17 II.3.18 II.3.19 II.3.20 II.3.21 II.3.22 II.3.23 II.3.24 II.3.25 II.3.26 II.3.27 II.3.28 II.3.29

5 Gemeinde Budenheim Gemeinde Budenheim gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Gemeinde Budenheim Budenheim Ev. Kindertagesstätte "Budenzauber" Kath. Kindertagesstätte "Regenbogen" Kommunale Kindertagesstätte "Villa Kbunt" Kommunale Kindertagesstätte Waldkindergarten Verbandsgemeinde Bodenheim Verbandsgemeinde Bodenheim gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Bodenheim Bodenheim Kommunale Kindertagesstätte "Wühlmäuse" Kommunale Kindertagesstätte "Spatzennest" Kath. Kindertagesstätte "St. Alban" Kommunale Kindertagesstätte Schatzkiste Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Gau-Bischofsheim Kommunale Kindertagesstätte Gau-Bischofsheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Harxheim Kommunale Kindertagesstätte Harxheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Lörzweiler Kommunale Kindertagesstätte Lörzweiler Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Nackenheim Kommunale Kindertagesstätte "Pommardstraße" Kommunale Kindertagesstätte "Frankenstraße" Kommunale Kindertagesstätte "Blumenwiese" Kath. Kindertagesstätte St. Gereon Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Appenheim Kommunale Kindertagesstätte Appenheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bubenheim Kommunale Kindertagesstätte "Regenbogen" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Engelstadt Kommunale Kindertagesstätte "Wolkennest" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Stadt Gau-Algesheim Kath. Kindertagesstätte St. Nikolaus Städtische Kindertagesstätte "Schloss Ardeck" Städtische Kindertagesstätte "Rappelkiste" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch II.4.1 II.4.2 II.4.3 II.4.4 II.4.5 II.4.6 II.4.7 II.4.8 II.5.1 II.5.2 II.5.3 II.5.4 II.5.5 II.5.6 II.5.7 II.5.8 II.5.9 II.5.10 II.5.11 II.5.12 II.5.13 II.5.14 II.5.15 II.5.16 II.5.17 II.5.18 II.5.19 II.5.20 II.6.1 II.6.2 II.6.3 II.6.4 II.6.5 II.6.6 II.6.7 II.6.8 II.6.9 II.6.10 II.6.11 II.6.12 II.6.13 II.6.14

6 Ober-Hilbersheim Kommunale Kindertagesstätte Räuberhöhle Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Ockenheim Kath. Kindertagesstätte "St. Christopherus" Kommunale Kindertagesstätte Ockenheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Schwabenheim Kommunale Kindertagesstätte "Lummerland" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Verbandsgemeinde Heidesheim Verbandsgemeinde Heidesheim gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Heidesheim Heidesheim Kath. Kindertagesstätte Filippo Kommunale Kindertagesstätte "Kastanienwichtel" Kommunale Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Kommunale Kindertagesstätte "Abenteuerland" Kommunale Kinderhort Kindertagesstätte des Ev. Diakoniewerks Zoar Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Wackernheim Verbandsgemeindekindergarten "Unterm Regenbogen" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Verbandsgemeinde Nieder-Olm Verbandsgemeinde Nieder-Olm gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Essenheim Kommunale Kindertagesstätte Pfiffikus Kommunale Kindertagesstätte Domherrngärten Kommunale Kindertagesstätte Wirbelwind Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Jugenheim Kommunale Kindertagesstätte Rathausstrolche Ev. Kindertagesstätte Martin-Luther-King Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Klein-Winternheim Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Kommunale Kindertagesstätte "Wiese Kbunt" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Nieder-Olm Ev. Kindertagesstätte Nieder-Olm Kath. Kindertagesstätte St. Georg Kommunale Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Kommunale Kindertagesstätte "Haus der kleinen Künstler" Kommunale Kindertagesstätte "Löwenzahn" Kommunale Kindertagesstätte "Zauberschloss" Kindertagesstätte Rappelkiste des Kinderschutzbundes Integrative Kindertagesstätte Selzlinge Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Ober-Olm Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth II.6.15 II.6.16 II.6.17 II.6.18 II.6.19 II.6.20 II.6.21 II.7.1 II.7.2 II.7.3 II.7.4 II.7.5 II.7.6 II.7.7 II.7.8 II.7.9 II.7.10 II.7.11 II.7.12 II.7.13 II.8.1 II.8.2 II.8.3 II.8.4 II.8.5 II.8.6 II.8.7 II.8.8 II.8.9 II.8.10 II.8.11 II.8.12 II.8.13 II.8.14 II.8.15 II.8.16 II.8.17 II.8.18 II.8.19 II.8.20 II.8.21 II.8.22 II.8.23 II.8.24

7 Kommunale Kindertagesstätte "Abenteuerland" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Sörgenloch Kommunale Kindertagesstätte Sörgenloch Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Stadecken-Elsheim Kinderkrippe Mathildenstift Kommunale Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Kommunale Kindertagesstätte "Haus des Kindes" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Zornheim Kath. Kindertagesstätte "Haus der Großen kleinen Leute" Kommunale Kindertagesstätte "Haus der Entdecker" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Verbandsgemeinde Rhein-Nahe Verbandsgemeinde Rhein-Nahe gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe Bacharach Städt. Kindertagesstätte Bacharach Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Münster-Sarmsheim Kath. Kindertagesstätte "St. Marien" Kommunale Kindertagesstätte "Villa Kbunt" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Niederheimbach Kath. Kindertagesstätte Märchenhain Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Oberdiebach Ev. Kindertagesstätte Sonnenstrahl Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Trechtingshausen Kommunale Kindertagesstätte Schatzkiste Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Waldalgesheim Kath. Kindertagesstätte "Regenbogen" Kommunal Kindertagesstätte "minimaxx" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Weiler Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Verbandsgemeinde Rhein-Selz Verbandsgemeinde Rhein-Selz gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Rhein-Selz Dalheim Ev. Kindertagesstätte Dalheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Dexheim Ev. Kindertagesstätte Dexheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Dienheim Kommunale Kindertagesstätte "Klawitterland" Kinderkrippe TV 1908 Dienheim "Sternschnuppe" II.8.25 II.8.26 II.8.27 II.8.28 II.8.29 II.8.30 II.8.31 II.8.32 II.8.33 II.8.34 II.8.35 II.9.1 II.9.2 II.9.3 II.9.4 II.9.5 II.9.6 II.9.7 II.9.8 II.9.9 II.9.10 II.9.11 II.9.12 II.9.13 II.9.14 II.9.15 II.9.16 II.9.17 II.9.18 II.9.19 II.9.20 II.10.1 II.10.2 II.10.3 II.10.4 II.10.6 II.10.7 II.10.8 II.10.9 II II.10.11

8 Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Dolgesheim Kommunale Kindertagesstätte Mäuseburg Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Dorn-Dürkheim Kommunale Kindertagesstätte Dorn-Dürkheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Eimsheim Kommunale Kindertagesstätte Eimsheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Gsblum Kommunale Kindertagesstätte "Spatzennest" Kommunale Kindertagesstätte "Zwergenpalast" Kommunale Kindertagesstätte "Zukunftswerkstatt" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Hahnheim / Selzen Kommunale Kindertagesstätte Wingertswichtel Kommunale ngruppe Selzen Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Hillesheim Kommunale Kindertagesstätte "Villa Kbunt" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Köngernheim Kommunale Kindertagesstätte "Abenteuerland" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Mommenheim Kommunale Kindertagesstätte "Kitzelstein" Kommunale Kindertagesstätte Vogelnest Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Nierstein Städt. Kindertagesstätte "Roßberg West" Kath. Kindertagesstätte "St. Kilian" Ev. Kindertagesstätte "Morgenstern" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Nierstein-Schwabsburg Städt. Kindertagesstätte "Schloßkindergarten" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Oppenheim Städt. Kindertagesstätte "Am Gänsaugraben" Städt. Kindertagesstätte "Herrnweiher" Integrative Kindertagesstätte "St. Bartholomäus" Städt. Naturkindergarten Oppenheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Uelversheim Ev. Kindertagesstätte Regenbogen Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Undenheim Kommunale Kindertagesstätte "Arche Noah" Kommunale Kindertagesstätte Goldbachforscher Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Weinolsheim Kommunale Kindertagesstätte Weinolsheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gesamt Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II.11.1 II.11.2 II.11.3

9 Bedarf an Ganztagsplätzen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Aspisheim Kommunale Kindertagesstätte "Rappelkiste" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Badenheim Ev. Kindertagesstätte Badenheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Gensingen Ev. Kindertagesstätte Gensingen Kommunale Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Naturkindergarten Gensingen Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Grolsheim Kommunale Kindertagesstätte "Kleine Strolche" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Horrweiler Kommunale Kindertagesstätte Horrweiler Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch St. Johann Kommunale Kindertagesstätte St. Johann Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Sprendlingen Ev. Kindertagesstätte der Michaelisgemeinde Kath. Kindertagesstätte St. Michael Kommunale Kindertagesstätte "Unser Blaues Haus" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Welgesheim/Zotzenheim Kath. Kindertagesstätte "Edith-Stein" Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Wolfsheim Kommunale Kindertagesstätte Wolfsheim Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch Anhang Betreuende Grundschulen im Landkreis Mainz-Bingen Ganztagsschulen im Landkreis Mainz-Bingen Angebotsformen nach der Novelle Übersicht über die Anteile an den Personalkosten für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ( 12 KitaG) II.11.4 II.11.5 II.11.6 II.11.7 II.11.8 II.11.9 II II II II II II II II II II II II II II II II II III.1.1 III.1.3

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11 Einleitung Das Kindertagesstättengesetz Rheinland Pfalz verpflichtet den Träger der Jugendhilfe zur Gewährleistung, dass in seinem Bezirk die erforderlichen Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Im Bedarfsplan wird festgelegt, in welchen Gemeinden und in welcher Art, Anzahl und Größe Kindertagesstätten Berücksichtigung voraussehbarer Entwicklungen vorhanden sein müssen. Durch Anzahl und Standort der Kindertagesstätten muss sichergestellt sein, dass für jedes Kind zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ein wohnungsnaher Platz im Kindergarten zur Verfügung steht. Der Landkreis Mainz-Bingen ist verpflichtet, für seinen Zuständigkeitsbereich einen Bedarfsplan zu erstellen. Die vorliegende Fortschreibung des Kindertagesstätten-Bedarfsplans 2015/2016 folgt dieser Gesetzeslage sowie den vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen "Grundsätzen zur Weiterentwicklung des Angebotes in Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen. Es wird dokumentiert der aktuelle Bestand an Plätzen in den Kindertagesstätten des Jugendamtsbezirks und die Auslastung der Einrichtungen der Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr gegliedert nach Städten und Gemeinden sowie nach Einzugsbereichen von Kindergärten der Bedarf für Kinder im Alter von 0 bis 2 nach Städten und Gemeinden der Bedarf an Ganztagsplätzen für die Städte und Gemeinden der Bedarf an plätzen im Jugendamtsbezirk Mainz-Bingen Zudem wird die Entwicklung im Bereich der Kindertagesstätten dargestellt und die Bedarfslage Berücksichtigung der Betreuungsplätze in Kindertagespflege für die einzelnen Altersgruppen differenziert bewertet. Gesetzliche Grundlagen Seit 1996 besteht nach Bundesrecht (Kinder- und Jugendhilfegesetz, Achtes Buch Sozialgesetzbuch -SGB VIII-) ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und Anspruch auf eine bedarfsgerechte Sicherung der Tagesbetreuung für alle Kinder. Diese Regelungen wurden durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom und das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) ersetzt. Der nicht zustimmungspflichtige Teil des Gesetzesentwurfes von 2004 ist als TAG am in Kraft getreten. Dem abgekoppelten zustimmungspflichtigen Teil KICK, der sich in weiten Teilen mit dem TAG überschneidet, hat der Bundesrat am zugestimmt. Das TAG enthält in den geänderten 24 bis 26 SGB VIII (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) insbesondere in 24 und 24 a die bundesgesetzlichen Grundlagen der Kindertagesstätten-Bedarfsplanung. Diese sind in dem neuen Kindertagesstättengesetz (KiTaG) Rheinland-Pfalz vom und in den aktualisierten Ausführungsbestimmungen (LVO-KiTaG) konkretisiert und ergänzt. I.1

12 Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung von Kindern drei in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) beschlossen. Nach dem Tagesbetreuungssausbaugesetz (TAG) und dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) wurde damit die große Reform der Vorschriften zur Tagesbetreuung von Kindern im SGB VIII zu ihrem vorläufigen Abschluss gebracht. Unter Verzicht auf die vollständige Wiedergabe der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften sind die entscheidenden planungsrelevanten Regelungen nachfolgend in Stichpunkten zusammen gefasst: Der Anspruch auf Erziehung in Kindertagesstätten von Kindern ab vollendetem drittem Lebensjahr ist seit dem erweitert. Ab diesem Zeitpunkt haben nach dem KiTaG Rheinland-Pfalz, Kinder ab vollendetem zweitem Lebensjahr Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten. Die Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder ab dem Alter von einem Jahr auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege tratt am in Kraft. Dieser Anspruch basiert auf der Neuregelung des 24 SGB VIII durch das KiföG. Das Ganztagsangebot und das Betreuungsangebot für Schulkinder in Kindertagesstätten oder ergänzend in Kindertagespflege sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Das Angebot für Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres soll Berücksichtigung einer bestehenden oder beabsichtigten Erwerbstätigkeit bzw. beruflicher oder schulischer Bildungsmaßnahmen der Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils ausgebaut werden. Das bedarfsgerechte Angebot der Kindertagespflege soll als Ergänzung bzw. als Alternative zur Betreuung in Kindertagesstätten ausgebaut werden. Die wohnungsnahe Erreichbarkeit von Kindergärten soll weiterhin sichergestellt werden. Teilzeit- und Ganztagsplätze sollen im Bedarfsplan getrennt ausgewiesen werden. Neben den Vorgaben im SGB VIII und im Kindertagesstättengesetz enthält die am ebenfalls geänderte Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes Planungsgrundsätze für Kindergärten, e und n, insbesondere über die jeweilige größe und die entsprechende personelle Regelbesetzung der Kindertagesstätten. Rahmenbedingungen für den Jugendamtsbezirk Mainz-Bingen In fast allen Gemeinden im Landkreis gibt es mindestens eine Kindertagesstätte. Lediglich 8 Einrichtungen decken auch den Bedarf von Nachbargemeinden ohne eigene Kindertagesstätte ab. Deren Einzugsgebiet wird im Kindertagesstätten-Bedarfsplan festgelegt. Eine wohnungsnahe Versorgung von Kindern im Alter von ein bis sechs ist somit gesichert. Zum stehen im Landkreis Mainz-Bingen 140 Kindertagesstätten zur Verfügung. Hiervon stehen 90 in kommunaler Trägerschaft, 2 weitere Einrichtungen in städtischer Trägerschaft mit Betriebsführerschaft evangelischer Kirchengemeinden. Die weiteren Kindertagesstätten werden durch evangelische (15), katholische (28) und andere freie (5) Träger geführt. Im Dezember 2003 hatten Kreisausschuss und Kreistag festgestellt und beschlossen, dass wegen der rückläufigen Anzahl von Kindergartenkindern, seitens des Landkreises künftig grundsätzlich keine Kindertagesstätten-Neubaumaßnahmen mehr gefördert werden sollten. Doch ein gravierender Rückgang der Kinderzahlen war nicht flächendeckend zu verzeichnen. Punktuell war in den letzten immer wieder noch die Bildung von zusätzlichen Kindertagesstättengruppen erforderlich. Hinzu kommt der zusätzliche Bedarf an Kinderta- I.2

13 gesstättenplätzen für die Deckung des Rechts- und Betreuungsanspruches von Zweijährigen und der Einjährigen ab dem Der Ausbau des - und nangebotes im Landkreis Mainz-Bingen wurde stets stützt, stand aber bis 2005 dem Gebot von weitestgehender Kostenneutralität. Neue Plätze für Kinder drei und für Schulkinder konnten nur durch Nutzung von bestehenden Ressourcen angestrebt und tatsächlich auch erreicht werden. Das Gleiche galt für den Ausbau von Ganztagsplätzen im Kindergarten. Vor dem Hintergrund der beschriebenen veränderten Gesetzeslage und Entwicklung hat der Jugendhilfeausschuss im Juni 2006 die "Grundsätze zur Weiterentwicklung des Kindertagesstättenbereichs im Landkreis Mainz- Bingen aktualisiert und fortgeschrieben. Nach der in 24 a TAG geschaffenen Übergangsregelung bestand für die örtlichen Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder drei und im schulpflichtigen Alter erst zu einem späteren Zeitpunkt spätestens zum zu erfüllen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mainz-Bingen hat von dieser Übergangsregelung nach 24 a TAG Gebrauch gemacht (Beschluss vom ). Im Kindertagesstätten- Bedarfsplan 2005/2006 wurden die Ausbaustufen für die Kindergartenjahre 2005/2006 bis 2009/2010 auf jährlich 194 Plätze für Kinder von zwei bis drei (insgesamt 970 Plätze) festgelegt. Für den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder ab zwei wurden in vielen Fällen frei werdende Kapazitäten in Kindergärten genutzt. Seit dem Jahre 2005 werden der Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder drei sowie die Verbesserung der Ganztagsbetreuung im Kindergarten von dem Jugendhilfeträger forciert. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2006 hat der Kreistag beschlossen, dass im Jugendamtsbezirk Mainz-Bingen in den 2007 und 2008, je 10 weitere ngruppen geschaffen werden sollen. Nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses am sollten ngruppen im Rahmen dieses Ausbauprogramms möglichst in vorhandenen Räumlichkeiten eingerichtet werden. Standorte dafür wurden entsprechend ausgewählt. In den Haushaltsberatungen für 2009 wurde das Ausbauziel für weitere nplätze festgesetzt, sowie in den Haushalten 2010 bis 2014 und 2015 weitere Mittel für den Ausbau im Kindertagesstättenbereich eingeplant. I.3

14 Entwicklung im Landkreis Mainz-Bingen Platzangebot Die Anzahl der Kindertagesstätten hat sich gegenüber dem Bedarfsplan 2014/2015 mit 138 Einrichtungen im aktuellen Planungsjahr 2015/2016 auf 140 Kindertagesstätten erhöht. Bei den neu in Betrieb gegangenen Einrichtungen handelt es sich um eine weitere kommunale Kindertagesstätte in Trägerschaft der Ortsgemeinde Undenheim sowie einer integrativen Kindertagesstätte in der Stadt Nieder-Olm in Trägerschaft des WFB Fertigung & Service ggmbh Mainz. Zum sind im Jugendamtsbezirk insgesamt Plätze in 490 als Bestand ausgewiesen. Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch Zum stehen insgesamt Rechtsanspruchsplätze zur Verfügung. Dies stellt erneut eine Steigerung zu den vorherigen Planungsjahren dar und folgt aus der Erhöhung der zahl und der Inbetriebnahme neuer Kindertagesstätten. Außerhalb des Jugendamtsbezirks stehen Platzkapazitäten in dem Waldorfkindergarten Mainz e. V. mit einer Gruppe (25 Plätze) zuzüglich einer halben ngruppe (5 Plätze) und in der Betriebskindertagesstätte der Firma Schott Mainz eine ngruppe (10 Plätze) und eine anteilige (12 Plätze) sowie im Kinder & Familienhauses St. Alban-St. Jakobus Mainz / Katholisches Klinikum Mainz (5 Plätze) und im Waldorfkindergarten Saulheim (kindbezogene Plätze) für Kinder aus dem Landkreis Mainz-Bingen zur Verfügung. Plätze für Kinder ab vollendetem zweitem Lebensjahr Im Bedarfsplan 2015/2016 steigt die Zahl der Plätze für Kinder ab vollendetem zweitem Lebensjahr zum im Vergleich zum Vorjahr von auf Kindergartenplätze. Für diese Altersgruppe stehen daneben auch in kleinen altersgemischten und ngruppen Plätze zur Verfügung. Plätze für Schulkinder Für Schulkinder stehen in en, gruppen und altersgemischten Kindergartengruppen zum insgesamt 762 plätze zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr mit 732 plätzen konnte das Angebot für Schulkinder um 30 Plätze erhöht werden. Im Landkreis Mainz-Bingen wird auch zukünftig der örtlichen Nachfrage nach einem erweiterten angebot Rechnung getragen. Ein großer Teil des Betreuungsbedarfs von Kindern im Grundschulalter wird offenbar durch schulische Angebote gedeckt (Ganztagsschule, Betreuende Grundschule). I.4

15 nplätze Der nplatzausbau ist seit dem Kindergartenjahr 2005/2006 im Rahmen der genannten Grundsatzbeschlüsse Ziel des Landkreises Mainz-Bingen. Die Steigerung der nplätze stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der nplätze im Landkreis Mainz-Bingen nplätze Jahr Die Schaffung von nplätzen erfolgt durch Einrichtung von ngruppen und kleinen altersgemischten. Entscheidend bleibt weiterhin der Bedarf vor Ort. Zum sind im Landkreis Mainz-Bingen nplätze im Bedarfsplan ausgewiesen, die zu Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 zur Verfügung stehen. nplätze stehen kreisweit zur Verfügung. Plätze außerhalb des Landkreises Außerhalb des Jugendamtsbezirks stehen in einer betrieblichen ngruppe der Firma Schott Glas Mainz 10 nplätze und 12 Plätze in einer für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens aus dem Landkreis Mainz-Bingen zur Verfügung. In der Waldorf-KiTa in Mainz wird neben einer halben ngruppe (5 Plätze) eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen für Kinder aus dem Landkreis vorgehalten. Weitere 5 nplätze können von Mitarbeiterkindern des kath. Klinikums Mainz im Kinder & Familienhaus St. Alban-St.Jakobus Mainz genutzt werden. In dem Waldorfkindergarten Saulheim waren im Jahr 2013 neun Plätze und im Jahr 2014 sechs Plätze mit Kindern aus dem Landkreis belegt. I.5

16 Ganztagsplätze im Kindergarten Der Ausbau des Ganztagsangebots in den Kindergärten wird entsprechend den örtlichen Bedarfen weiter vorangebracht. Dabei wird der Situation Rechnung getragen, dass mit dem Wechsel von einem nplatz auf einen Rechtsanspruchsplatz im Kindergarten Ganztagsplätze nachgefragt werden. Gegenüber dem mit Ganztagsplätzen stehen zum insgesamt Ganztagsplätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Kapazität um 291 Plätze erneut erhöht Entwicklung der Ganztagsplätze im Landkreis Mainz-Bingen Ganztagsplätze Jahr Kostenentwicklung Der Landkreis Mainz-Bingen fördert den Bau und die Ausstattung von Kindertagesstätten zur Schaffung von benötigten Plätzen seit mit hohem finanziellem Aufwand. Um insbesondere den U-3 Ausbau weiterhin voranzubringen, sind im Haushaltsjahr 2015 Mittel i.h.v. insgesamt ,- für die Förderung von KiTa-Baumaßnahmen bereitgestellt. Es handelt erneut um eine Reduzierung der Ansätze der Haushaltsmittel im Vergleich mit den Vorjahren. Zur Finanzierung des Kreisanteils an den Personalkosten für Kindertagesstätten stehen im Jahr 2015 im Haushaltansatz des Landkreises Mainz-Bingen rund 23,33 Millionen Euro zur Verfügung (Ausgaben). Das sind erneut rund 2,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Zum sind in den Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk insgesamt Kinder betreut worden, die zu diesem Zeitpunkt das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Dies waren 73,5 % der registrierten Kinder im Alter von 2 bis und damit erneut 1,2 % mehr als im Vorjahr. Damit ist kreisweit in allen Gebietskörperschaften der Schwellen- I.6

17 wert von 40 v. H. gemäß 12 a Abs. 3 KiTaG weit überschritten. In einigen Verbandsgemeinden und Städten wurde bereits eine Betreuungsquote von über 80 % erreicht. Der Landkreis Mainz-Bingen hat für 2013 vom Land einen Betreuungsbonus in Höhe von ,- erhalten und hat den in 12a KiTaG festgeschriebenen Anteil in Höhe von 45 % an die betreffenden KiTa-Träger weitergeleitet. Der Antrag für 2014 über eine Summe in Höhe von ,- ist derzeit beim Landesjugendamt anhängig und wird nach Bewilligung ausgezahlt werden. Viele Kindergärten sind besonders zu Beginn des Kindergartenjahres geringer belegt und füllen sich erst im Laufe des Jahres. Nach den Meldungen der Einrichtungen zum werden zum von den vorhandenen Rechtsanspruchsplätzen voraussichtlich belegt sein. Pädagogisch ist dies vorteilhaft, weil die größe in diesen Einrichtungen de facto der jeweiligen maximalen Belegung liegt Entwicklung der Personalkostenanteile im Landkreis Mainz-Bingen in Millionen 23,33 21,16 19,23 17,71 15,63 14,06 12,63 11,93 12,17 10,78 10,69 9,61 9,76 9,91 10, Jahr I.7

18 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten liegen einem ständigen Prozess der Anpassung. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei den Trägern und bei den Erziehungskräften im Jugendamtsbezirk der Grundgedanke verankert ist, das zeitliche Betreuungsangebot dem Bedarf der Kinder und ihrer Familien immer wieder anzupassen und insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf so weit wie möglich sicher zu stellen sind. Im Sinne des Verständnisses der Kindertagesstätte als Dienstleistungsbetrieb"' gibt es bereits verschiedene Modelle von Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr. Daneben reagieren die Träger von Kindertagesstätten auf örtliche Besonderheiten und bieten für schiedlich lange Zeiträume oder an einzelnen Tagen besondere Öffnungszeiten an. Der Wunsch nach Randzeitenbetreuung wird auch bei weiterer Ausdehnung der Öffnungszeiten auf Grund der verschiedenen Arbeitszeitmodelle der erwerbstätigen Eltern bestehen, hier kann bei besonderem Bedarf die Betreuung über die Kindertagespflege angestrebt werden. Um die jeweiligen örtlichen Betreuungsbedarfe zu ermitteln, haben sich Bedarfsabfragen der Kommunen bzw. der Träger von Kindertagesstätten bewährt. Sowohl die Träger der Kindertagesstätten wie auch die Erziehungskräfte sind gefordert, flexibel und angemessen auf Veränderungen zu reagieren. Die organisatorischen Ansprüche und Abläufe liegen ebenso einem kontinuierlichen Anpassungsprozess. Die Gestaltung von Öffnungszeiten und die Ermittlung des Bedarfs ist Aufgabe des Einrichtungsträgers. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass berechtigten Anliegen von Eltern im Rahmen der personellen, organisatorischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen so weit wie möglich Rechnung getragen und die betrieblichen Anforderungen umgesetzt werden aber auch realisierbar bleiben. Der Kostendruck auf die Kommunen und die Kirchen erfordert weiterhin eine ressourcenorientierte Personalplanung. Der Jugendhilfeträger stützt die Träger und Einrichtungen bei der Gestaltung von personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Durch die Umwandlung von Teilzeit- in Ganztagskindergärten und den kontinuierlichen Ausbau der Ganztagsplätze war in den vergangenen ein Rückgang der Über-Mittag- Betreuung zu verzeichnen. Dies resultierte insbesondere aus dem Wunsch der Familien, anstatt einer Über-Mittag-Betreuung bis Uhr bzw. bis Uhr, einen Ganztagsplatz in Anspruch zu nehmen. Die Ausweitung von Ganztagsplätzen kann weiter zur Folge haben, dass eine Über-Mittag-Betreuung aus organisatorischen Gründen in Teilzeitform nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Umfang angeboten wird. Für die Betreuung über Mittag gibt es zurzeit 550 Plätze. Die im Bedarfsplan ausgewiesene Zahl beruht auf den Angaben der Kindertagesstätten. I.8

19 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten Kindertagestätten stehen weiter im Wandel der Zeit. Sie haben eine hohe gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Priorität gewonnen hat. Gleichzeitig wird die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsempfehlung als selbstverständlich angesehen. Die Bildungsempfehlungen für rheinland-pfälzische Kindertagesstätten gelten seit 2004 als verbindlicher Rahmen. Die Empfehlung zur Qualitätssicherung der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten, ebenfalls herausgegeben vom damaligen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in Rheinland Pfalz im Dezember 2010, fordern eine hohe Qualität und Flexibilität vom Träger und dem Fachpersonal ein. Inhaltlich und methodisch muss zu Gunsten der Bedürfnisse von Kindern und deren Familien gedacht und angemessen reagiert werden. Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Kitas und Eltern erwarten von beiden Partnern eine qualitativ hochwertige Zusammenarbeit. Für alle Beteiligten ist die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Betreuung ihrer Kinder, besonders in der Elementarpädagogik selbstverständlich geworden. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist Aufgabe des Jugendamts als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Einrichtungen, die in den Bedarfsplan aufgenommen sind, werden durch geeignete Maßnahmen stützt und weiterentwickelt. Der Träger und das Team der Kindertagesstätte zeigen durch die Fortschreibung der pädagogischen Konzeption die Entwicklung der Kindertagesstätte auf. Der Rechtsanspruch für einjährige Kinder ab August 2013 sichert den Familien einen Betreuungsplatz von hoher Qualität in den Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege. In der Kindertagesstätte wird den Kleinsten schon die Möglichkeit gegeben, von Größeren zu partizipieren und sich im sozialen Gefüge einbinden zu lernen. Gleichzeitig wird auf allen Ebenen Förderung möglich. Dies beinhaltet soziale und pädagogische Aspekte sowie den Bereich der Gesundheitsfürsorge und vorsorge, z.b. gesunde Ernährung und Bewegung. Von den pädagogischen Fachkräften werden somit verschiedenste zusätzliche Qualifikationen erwartet und es werden hohe Anforderungen an sie gestellt. Mit folgenden Themen müssen sie sich u.a. neu oder wiederholt auseinandersetzen: Qualifizierung zur Aufnahme von Kindern ab dem ersten Lebensjahr, Wissen um Entwicklungsstand und Fördermöglichkeiten der jeweiligen Altersgruppe, gesundheitlicher Prophylaxen, d.h. bestmöglichste Ernährung und viel Bewegung, Sprachförderung, Gestaltung des Übergangs zur Grundschule, Inklusion, Qualifizierung und regelmäßige Reflektion der Praxisanleitung sowie die Themenvielfalt der Bildungs- und Qualitätsempfehlungen für die Kindertagesstätten des Landes. Verschiedene pädagogische Konzepte müssen kennen gelernt werden, um das Beste für diese Kinder, Familien, Kindertagesstätte und sozialer Struktur zu finden, z. B: Montessori, Reggio, offene Arbeit, Situationsansatz u.v.m.. Kunst und Kultur dürfen dabei nicht verloren gehen. Projekte bezüglich Musik, Bewegung, Theater und ästhetische Bildung werden initiiert oder intensiv stützt. Zusätzliche neue Herausforderung werden mit Kinder und Eltern aus Krisengebieten an die Erzieher heran getragen. Familien, die teilweise mit traumatischen Erlebnissen hier ankommen, ohne Sprach-, Kultur- und Systemkenntnissen bedürfen einer besonderen Annahme und Verständnisses. Mit diesen neuen Anforderungen ist die fachliche Beratung vor Ort für Träger, Leitung, Team und Eltern bedeutsamer geworden. I.9

20 Weiterhin besteht der Bedarf an Fortbildungsangeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, die in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule, sowie anderen Fortbildungsinstituten (z. B. Institut für Lehrerfortbildung, SPFZ) entsprochen werden. Die Themen ergeben sich aus Beratungen und Arbeitsgemeinschaften vor Ort und orientieren sich an den Bedürfnissen der Beteiligten. Die Fortbildungen und Qualifizierungen konnten bisher auch mit der finanziellen Beteiligung durch das Land zeitnah umgesetzt werden. Das Landesprogramm zu Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten sowie zu Maßnahmen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule erweitert die Möglichkeiten der Bezuschussung von zusätzlichen Förderangeboten in den Kindertagesstätten. Die neue Altersgrenze, schon drei, und der Auftrag integriert in dem Kindertagesstättenalltag Förderung durchzuführen, erfordert einen veränderten pädagogischer Fokus. Die Sprachförderkräfte müssen hierzu spezielle Weiterbildungen absolvieren und sich darauf einstellen. Die Fördermittel werden durch die Träger von Kindertagesstätten beantragt, der Bedarf konnte flächendeckend und zielgruppenorientiert befriedigt werden. Das Landesprogramm zu Sprachfördermaßnahmen und Maßnahmen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule hat sich in den Kindertagesstätten erfolgreich etabliert und wird mit steigender Tendenz von den Trägern der Kindertagesstätten angenommen. Die zusätzlichen Sprachförderangebote, die vorwiegend von ErzieherInnen durchgeführt werden, wirken sich bei den Kindern sehr positiv auf die weitere Sprachentwicklung aus und somit auch die Möglichkeit sich sozial besser einzubinden. Die Begleitung und Reflektionsmöglichkeiten der Sprachförderkräfte soll eine konstante Größe werden, die über die KVHS organisiert wird. Mit dem 8a, 8b SGB VIII und dem Landesgesetz für Kindesschutz müssen sich die pädagogischen Fachkräfte in Blick auf das Kindeswohl weiterhin auseinandersetzen. Das Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdungen beinhaltet auch ein eigenverantwortliches Handeln der Kindertagesstätten in Hinblick auf die Elternarbeit. Die damit verbundene und durch das Landesgesetz geforderte Netzwerkarbeit ist eine für die Arbeit in den Kindertagesstätten zunächst noch untypische Verfahrensweise. Die Fachberatung wird hier auch als die insoweit erfahrene Fachkraft benötigt. Die Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen in Kindertagesstätten hat aufgrund der Ratifizierung der UN-Rechtskonventionen 2009 und den Maßgaben durch das Land eine hohe Bedeutung. Hier muss jeweils eine gute Zusammenarbeit von vielen Fachrichtungen stattfinden. Der individuelle Teilhabebedarf des Kindes und die jeweils angemessene notwendige gesetzlichen Maßgabe wird genau eruiert. Gleichzeitig sind die Fachkräfte der Kitas stark gefordert an den konzeptionellen und pädagogischen Rahmenbedingungen zur gelingenden Integration zu arbeiten und ihre Konzeption hierfür fortzuschreiben. Je früher ein Kind mit besonderem Bedarf fachlich qualifiziertes und kompetentes Umfeld erfahren darf, umso eher gelingt die angestrebte Inklusion im sozialen Kontext. Der fachberaterische und fortbildnerische Unterstützungsbedarf ist sehr hoch. Immer sind hohe Kreativität und Flexibilität von allen Beteiligten gefordert. Ein multiprofessionelles Team bedeutet neue Chancen. I.10

21 Integration/Inklusion Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird die Politik für behinderte Menschen auf internationaler Ebene neu ausgerichtet. Seit dem ist die Konvention für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Das Land Rheinland-Pfalz hat am und der Landkreis Mainz-Bingen im Juni 2010 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt. Ein Aspekt der Konvention ist die inklusive Erziehung. Diese geht vom Grundsatz der uneingeschränkten Teilhabe aller Kinder mit oder ohne Behinderung, mit oder ohne Migrationshintergrund aus: Sie alle sollen in der Kindertagesstätte eine auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete spezifische Förderung und Unterstützung erhalten. Aktuell stehen in der Integrativen Kindertagestätte der Katholischen Kirchengemeinde "St. Bartholomäus" Oppenheim in drei integrativen 15 Plätze zur Förderung von Kindern mit Behinderung zur Verfügung. Die Integrative Einrichtung der Stadt Ingelheim hält in zwei integrativen weitere 10 Plätze für Kinder mit Behinderung vor. In der kommunalen Kindertagesstätte Sternschnuppe der Ortsgemeinde Gensingen stehen seit März 2014 in einer integrativen Gruppe 5 Plätze für Kinder mit Behinderungen zur Verfügung. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 nimmt die integrative Kindertagesstätte der WFB Fertigungs- und Service ggmbh in der Stadt Nieder-Olm ihren zweigruppigen Betrieb auf und bietet 10 weitere Plätze für Kinder mit Behinderungen an. Um zukünftig eine wohnortnahe Förderung der Kinder zu ermöglichen ist angestrebt, im Kreisgebiet weitere integrative einzurichten. Aktuell befindet sich im Nordkreis eine weitere Maßnahme zur Schaffung zusätzlicher teilstationärer Plätze in der Planungsphase. Vielfach stellt sich auch einige Zeit nach Aufnahme eines Kindes heraus, dass eine Beeinträchtigung und ein besonderer Förderbedarf vorliegen. Hier kommt der Frühförderung des Kindes, sowie der Beratung der Eltern bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungsform für das Kind mit Behinderung eine besondere Bedeutung zu. Bei der Auswahl und Festlegung der geeigneten Förderungsmöglichkeit steht immer der jeweilige individuelle Teilhabebedarf des Kindes Berücksichtigung des geeigneten Setting (z.b. größe, räumliche und personelle Voraussetzungen) im Vordergrund. Die Aufnahme eines beeinträchtigten Kindes in Regeleinrichtungen erfordert, dass die räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen der Kindertagesstätte geeignet und ausreichend sind. Im Einzelfall kann nach der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (LVO-KiTaG) eine Reduzierung der größe erfolgen. Die Integration eines behinderten Kindes kann nach der LVO-KiTaG mit zusätzlichem Erziehungspersonal (Erhöhung des Stellenplans für Erziehungskräfte) oder durch Einsatz von externen Integrationshelfern/-helferinnen im Rahmen von Eingliederungshilfe nach 54 SGB XII bzw. 35 a SGB VIII qualifiziert begleitet und stützt werden. Jugendamt und Sozialamt des Kreises arbeiten zusammen und stimmen die jeweils geeignete Unterstützung ab. Den Kontakt mit den Fachberatungen der kirchlichen Einrichtungen pflegt insbesondere die Fachberaterin des Kreises. Nach Angabe der Kindertagesstätten wurden zum nach 2 Abs. 5 Nr. 2 LVO zum KitaG 53 Kinder mit Behinderung oder gesundheitlicher Beeinträchtigung in Regelkindergärten betreut. In 85 Fällen war zu diesem Zeitpunkt eine externe Integrationshilfe gem. 53, 54 SGB XII bewilligt, in weiteren 5 Fällen erfolgte die Förderung nach 35a SGB VIII. I.11

22 Integrationsförderung Der Umgang mit kultureller und sozialer Vielfalt ist eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Die interkulturelle Öffnung von Einrichtungen und Diensten ist eine Forderung des Nationalen Integrationsplanes der Bundesregierung. Dieser Aufgabe stellt sich der Landkreis Mainz-Bingen bereits seit und fördert die interkulturelle Arbeit in Kindertagesstätten. Neben Sprachfördermaßnahmen hat sich in der Praxis die Einstellung von zusätzlichen Fachkräften für interkulturelle Arbeit in Kindertagesstätten bewährt. Ziel der interkulturellen Arbeit ist es, jedes einzelne Kind auf dem Hintergrund seiner familiären Erfahrungen und Möglichkeiten anzunehmen, es in seiner Entwicklung zu stützen, zu fördern und die multikulturelle Zusammensetzung der Gruppe als Erfahrungsfeld und Lernort für einen positiven, respektvollen und selbstverständlichen alltäglichen Umgang zu nutzen. Kindertagespflege In der Kindertagespflege werden Kinder von 0-, ergänzend zu anderen Betreuungsangeboten oder der Schule auch ältere Kinder, von qualifizierten Tagesmüttern und vätern betreut. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson in einer Kleingruppe von bis zu 5 Kindern statt. Vor allem Eltern von Kindern schätzen die Kindertagespflege als ein familiennahes, ganz besonders individuelles und intensives Betreuungsangebot. Tagespflegepersonen sind oft zeitlich flexibel, was für Personen mit späten/wechselnden Arbeitszeiten und/oder Teilzeitarbeitende besonders interessant sein kann. Der Landkreis Mainz-Bingen hat den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege seit 2005/2006 mit großem Einsatz betrieben. Von etwa 50 Kindern im Alter bis 14 im Jahr 2005 steigerten sich die Betreuungsverhältnisse bis auf 498 im Jahr Hiervon entfallen auf die Altersklasse der Kinder insgesamt 364 Betreuungsverhältnisse. Die Attraktivität der Kindertagespflege wurde durch verschiedenste Maßnahmen deutlich gesteigert: So erhalten seit dem qualifizierte Tagespflegepersonen pro Stunde und Kind eine angemessene laufende Geldleistung in Höhe von 5,30 sowie zusätzlich eine hälftige Erstattung ihrer Aufwendungen für aus der Tätigkeit hervorgehende Sozialversicherungsbeträge. Der Elternbeitrag bemisst sich an der Höhe der nbeiträge in Kindertagesstätten. Durch die stundengenaue Abrechnung ist so vor allem bei Teilzeit- Plätzen die Kindertagespflege oft sogar kostengünstiger als die Betreuung in n bzw. en. Seit 2005 qualifiziert die Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Tagespflegepersonen nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. Heute sind alle ca. 100 aktiven Tagespflegepersonen sind die Schwerpunkte im Landkreis Mainz-Bingen voll qualifiziert und erfüllen somit bundesweit anerkannte Qualitätsstandards. Neben der weiteren Steigerung des Platzangebots Berücksichtigung der Gewinnung von geeigneten Tagespflegepersonen ist Ziel des Landkreises die Fortbildung von qualifizierten Tagespflegepersonen, deren Vernetzung sowie die Etablierung eines kindgerechten Vertretungssystems. Vor dem Hintergrund der weiteren Qualitätsentwicklung, der Übergangsgestaltung sowie hinsichtlich praktikabler Vertretungsmodelle ist vor Ort eine vertiefte Kooperation auch zwischen Kindertagespflege und Kindertagesstätten sinnvoll. I.12

23 Bedarfsermittlung Bedarf für Kinder im Alter von 2 bis 6 Bedarf für Kinder im Alter von 1 bis 6 seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 Mit der Einführung des bundesweiten Betreuungsanspruchs der Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab dem wird der seit dem in Rheinland-Pfalz bestehende Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr erweitert. Analog der Einführung des Rechtsanspruchs der Zweijährigen ist mit der Erweiterung des Betreuungsanspruchs für Einjährige schwer einzuschätzen, wie schiedliche Faktoren wie Elterngeld, Betreuungsgeld, nbeiträge, die Entwicklung des Arbeitsmarktes, alternative Betreuungsformen, regionale Strukturen u. a. das Nachfrageverhalten im Kindertagesstättenbereich beeinflussen. Unter Berücksichtigung der von Bund und Land angenommenen Versorgungsquoten und der örtlichen Rückmeldungen, wurde im Landkreis Mainz-Bingen zunächst von Versorgungsquoten von 50 % der Zweijährigen mit der Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 ausgegangen. Für die darauffolgenden Kindergartenjahre war eine Steigerung von jährlich 10 % vorgesehen. Abweichend hiervon wurde, durch die höhere Nachfrage nach kostenfreien Betreuungsplätzen für Zweijährige, die Deckungsquote ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 stärker erhöht als ursprünglich geplant und auf 70 % der Zweijährigen festgesetzt. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wurde mit einer Nachfrage in Höhe von 80 % der Zweijährigen gerechnet, die sich in den darauffolgenden Kindergartenjahren um jeweils 10 % erhöht, so dass im Kindergartenjahr 2013/2014 mit 90 % und seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 mit 100 % Deckungsquote geplant wird. Mit der Einführung des Betreuungsanspruchs der Einjährigen ab dem wird mit einer Deckungsquote von 35 % dieser Altersklasse in den Kindertagesstätten gerechnet. Grundlage für die Bedarfsermittlung Tatsächliche Anzahl von Kindern der planungsrelevanten Jahrgänge, die gemäß den Meldedaten der Einwohnermeldeämter von April 2015 in den einzelnen Gemeinden registriert waren. Kindergartenjahr Geburtenzeitraum Jahrgänge Monate Rechtsanspruch 2014/ , Jahre 2014/ ,86 58,5 1 6 Jahre 2015/ , Jahre 2015/ ,86 58,5 1-6 Jahre 2016/ , Jahre 2016/ ,86 58,5 1-6 Jahre 2017/ , Jahre 2017/ ,86 58,5 1-6 Jahre Die Meldedaten wurden im April 2015 ausgewertet. Es ergeben sich ab dem Ungenauigkeiten, da die Gesamtzahl der Kinder hochgerechnet wird. Schulkinder 6 10 Jahre Einschulung Klassenstufe I.13

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