zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 "Warendorfer Straße / Auf dem Esch" der Gemeinde Everswinkel

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1 Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 "Warendorfer Straße / Auf dem Esch" der Gemeinde Everswinkel Bericht Nr /01 Auftraggeber: W. Wittkamp Wohnbau GmbH Graf-Zeppelin-Ring Everswinkel Bearbeiter: Sven Eicker, Dipl.-Ing. Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. Datum: Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen Bekannt gegebene Stelle nach 29b Im Sinne von 26 BImSchG Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH Gartenstraße Gronau Tel.: Fax: mail@wenker-gesing.de

2 Seite 2 von 63 1 Zusammenfassung Die Gemeinde Everswinkel beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 "Warendorfer Straße / Auf dem Esch" in Everswinkel. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Im Auftrag der W. Wittkamp Wohnbau GmbH waren in diesem Zusammenhang die auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Geräuschimmissionen, hervorgerufen durch den Straßenverkehr auf der westlich des Plangebietes verlaufenden Warendorfer Straße, zu ermitteln, zu beurteilen sowie ggf. immissionsschutzrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan vorzuschlagen. Weiterhin war eine Berechnung der zu erwartenden Lärmimmissionen der geplanten Tiefgarage in Anlehnung an die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) durchzuführen, obgleich die geplante Tiefgarage nicht in den Anwendungsbereich der TA Lärm fällt. Auf Basis der durchgeführten Verkehrslärmberechnungen ergaben sich an den Fassaden der geplanten Wohngebäude im Plangebiet, für das der Schutzanspruch vergleichbar dem eines allgemeinen Wohngebietes (WA) angenommen wird, lageabhängig Mittelungspegel L m von 31 bis 69 db(a) im Tageszeitraum und von 24 bis 62 db(a) im Nachtzeitraum. Die gemäß Beiblatt 1 zu DIN anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte von 55 db(a) im Tages- und 45 db(a) im Nachtzeitraum werden somit in weiten Teilen des Plangebietes eingehalten, insbesondere im Nahbereich der Warendorfer Straße jedoch teilweise auch um bis zu 17 db(a) überschritten. Das Maß der Verkehrslärmeinwirkungen hängt insbesondere vom Abstand zur Warendorfer Straße, von der Aufpunkthöhe sowie von der Abschirmung durch die Gebäudekörper selbst ab (siehe Lärmkarten in Kapitel 10.2). An den von den Verkehrsgeräuschen am stärksten betroffenen Fassaden der Bestandsgebäude außerhalb des Plangebietes an der Warendorfer Straße sowie an der Straße Auf dem Esch, welche mit dem Schutzanspruch eines Kerngebietes (MK) bzw. dem eines allgemeinen Wohngebietes (WA) berücksichtigt werden, ergaben sich im Bestand lageabhängig verkehrsbedingte Mittelungspegel L m von tagsüber 37 bis 69 db(a) und nachts von 30 bis 63 db(a). Im Planzustand ergaben sich für die Bestandsgebäude lageabhängig verkehrsbedingte Mittelungspegel L m von 31 bis 70 db(a) tags und von 25 bis 63 db(a) nachts. Den Lärmkarten in Kapitel 10.3 kann entnommen werden, dass sich die verkehrsbedingten Mittelungspegel an den Bestandsgebäuden westlich der Warendorfer Straße sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum durch die Reflexionen an den Fassaden der geplanten Wohngebäude um maximal 1 db(a) erhöhen. An den Wohngebäuden an der Straße Auf dem Esch werden die verkehrsbedingten Mittelungspegel durch die Abschirmwirkung der Wohngebäude hingegen um bis zu 19 db(a) gemindert. Die schalltechnischen Berechnungen zur Nutzung der geplanten Tiefgarage haben ergeben, dass die unter Berücksichtigung des Zu- und Abfahrtverkehrs auf der Tiefgara-

3 Seite 3 von 63 genrampe prognostizierten Beurteilungspegel die hilfsweise für allgemeine Wohngebiete (WA) zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm bzw. die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN an den untersuchten Immissionsorten tagsüber ( Uhr) um mindestens 9 db(a) unterschreiten und in der zu beurteilenden ungünstigsten Nachtstunde (z. B Uhr) mindestens einhalten (siehe Kapitel 6.2). Hinsichtlich der Beurteilung einzelner kurzzeitiger Geräuschspitzen bei Tiefgaragen von Wohnanlagen wird in Kapitel der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom zitiert, wonach diese Maximalpegel im Rahmen der schalltechnischen Beurteilung nicht zu berücksichtigen sind. Weitere Ausführungen hierzu sind Kapitel 6.2 dieses Berichts zu entnehmen. Die Bereiche, die durch den Verkehr auf der Warendorfer Straße Geräuschimmissionen oberhalb der Orientierungswerte ausgesetzt sind, sollten zumindest durch passive Schallschutzmaßnahmen geschützt werden. Daher sind für die künftige Wohnbebauung aufgrund der an den Fassaden der geplanten Wohngebäude ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel von bis zu 72 db(a) zum Schutz von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und ähnlichem gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 an die Außenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung für die Lärmpegelbereiche I bis V zu stellen (siehe Kapitel 7). Darüber hinaus sind in den Teilbereichen mit verkehrsbedingten Beurteilungspegeln von nachts größer 45 db(a) für Schlafräume und Kinderzimmer, die auch als Schlafräume genutzt werden, schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Aufgrund der ausschließlich tagsüber (bis Uhr) genehmigten Nutzung der Außengastronomie des italienischen Restaurants an der Warendorfer Straße 2, ist kein Immissionskonflikt mit der geplanten Wohnnutzung zu erwarten. Diese schalltechnische Untersuchung wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit größter Sorgfalt erstellt. Sie umfasst einschließlich Anhang 63 Seiten. *) Gronau, den WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH i. A. Sven Eicker, Dipl.-Ing. Jürgen Gesing, Dipl.-Ing. *) Die Vervielfältigung dieses Berichts ist nur dem Auftraggeber zum internen Gebrauch und zur Weitergabe in Zusammenhang mit dem Untersuchungsobjekt gestattet.

4 Seite 4 von 63 Inhalt 1 Zusammenfassung Situation und Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen DIN Teil TA Lärm Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN Sonstiges Emissionsdaten Straßenverkehr Tiefgarage Gewerbelärm Ermittlung der Geräuschimmissionen Grundlagen der Verkehrslärmberechnung für Straßen Tiefgarage Ergebnisse Verkehrslärm Tiefgarage Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Grundlagen und Literatur Anhang Digitalisierungsplan Lärmkarten Verkehr Plangebiet Lärmkarten Verkehr Bestandsgebäude Lärmpegelbereiche und "Maßgebliche Außenlärmpegel" gem. DIN Eingabedaten der schalltechnischen Berechnungen... 60

5 Seite 5 von 63 Abbildungen Abb.: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes... 6 Tabellen Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN Tab. 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (DIN 4109, Tab. 8)...12 Tab. 3: Verkehrsbelastungsdaten gemäß /11/...15 Tab. 4: Kennwerte für die Lärmberechnung (Straßenverkehr, Warendorfer Straße)...15 Tab. 5: Anhaltswert N der Bewegungshäufigkeit nach Parkplatzart...16 Tab. 6: Tab. 7: Tab. 8: Tab. 9: Immissionsorte, Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte bzw. schalltechnische Orientierungswerte...25 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Tab Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G nach DIN 4109, Tab Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R' w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern...29

6 Seite 6 von 63 2 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Everswinkel beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 "Warendorfer Straße / Auf dem Esch" in Everswinkel. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Die Planung sieht vor, dass die ehemals vornehmlich durch das Autohaus Dartmann genutzte Fläche durch die Errichtung von 24 Wohneinheiten entlang der Warendorfer Straße und die Errichtung von sechs Reihenhäusern entlang der Straße Auf dem Esch einer neuen Nutzung zugeführt wird. Die hierfür notwendigen Parkplätze für die Anwohner sollen gemäß der aktuellen Planung in einer Tiefgarage unter den beiden Wohnkomplexen untergebracht werden /12/. Das Plangebiet liegt im Ortskern von Everswinkel und wird im Westen von der Warendorfer Straße (K 3) begrenzt. In der nachfolgenden Abbildung ist eine Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes dargestellt. Plangebiet Abb.: Übersichtskarte mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes

7 Seite 7 von 63 Zur Beurteilung der auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einwirkenden Geräuschimmissionen ist im Auftrag der W. Wittkamp Wohnbau GmbH eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen, die die Geräuschimmissionen der das Plangebiet flankierenden Warendorfer Straße anhand der einschlägigen Beurteilungsgrundlagen (siehe Kapitel 3) bewertet. Erforderlichenfalls sind geeignete passive Schallschutzmaßnahmen aufzuzeigen. Weiterhin ist eine Beurteilung der zu erwartenden Lärmimmissionen der geplanten Tiefgarage in Anlehnung an die TA Lärm vorzunehmen. Ebenfalls sollte eine gutachterliche Aussage in Bezug auf die Nutzung der Außengastronomie des benachbarten italienischen Restaurants an der Warendorfer Straße 2 getroffen werden.

8 Seite 8 von 63 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN Teil 1 Die DIN /7/ gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung und führt hierzu im Beiblatt 1 /8/ schalltechnische Orientierungswerte als Zielvorstellungen an. Nach Beiblatt 1 müssen Lärmvorsorge und Lärmminderung "[...] deshalb auch durch städtebauliche Maßnahmen bewirkt werden. Voraussetzung dafür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen." Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte "[...] ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen." Bei der Planung von Straßen und Schienenwegen ist grundsätzlich die Einhaltung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN anzustreben. Gemäß den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen soll die Art der baulichen Nutzung im Plangebiet als Wohngebäude und Tiefgarage festgesetzt werden /13/. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen werden daher die schalltechnischen Orientierungswerte vergleichbar eines allgemeinen Wohngebietes zu Grunde gelegt. Die umliegende Bestandsbebauung befindet sich in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 1 "Esch I" und Nr. 17 "Alter Ortskern" der Gemeinde Everswinkel und wird daher mit dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) bzw. eines Kerngebietes (MK) berücksichtigt /11/. Tab. 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN Gebietseinstufung Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN [db(a)] tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) (45) *) Kerngebiet (MK) (55) *) *) gilt für Verkehrsgeräusche

9 Seite 9 von 63 Das Beiblatt 1 zu DIN nennt folgende Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte: "Die [...] genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen [...] zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange [...] zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. [...] In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte [...] und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes [...] sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden." Die schalltechnischen Orientierungswerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags nachts Uhr Uhr und gelten entsprechend für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden tags bzw. 8 Stunden nachts. Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen werden nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) /4/ berechnet. 3.2 TA Lärm Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) /3/ dient nach Nr. 1 Abs. 1 dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

10 Seite 10 von 63 Sie gilt nach Nr. 1 Abs. 2 für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ unterliegen. Die dort unter den Buchstaben a bis h genannten Anlagen, wie z. B. Sport- und Freizeitanlagen, landwirtschaftliche Anlagen, Schießplätze, Tagebaue, Baustellen, Seehafenumschlagsanlagen und Anlagen für soziale Zwecke sind vom Anwendungsbereich der TA Lärm grundsätzlich ausgenommen. Maßgebliche Immissionsorte sind die Orte im Einwirkungsbereich einer Anlage, an denen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten sind. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109 /6/; b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen; c) bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum. An den von den Geräuschen der geplanten Tiefgarage am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Nutzungen der geplanten Wohngebäude werden Immissionsorte festgelegt. Obgleich Tiefgaragen von Wohnanlagen nicht in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, erfolgt die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen in Anlehnung an die TA Lärm. Die Immissionsrichtwerte gem. Nr. 6.1 der TA Lärm entsprechen bei der zugrunde gelegten Gebietskategorie (WA) den Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zu DIN (vgl. Kapitel 3.1). Die schalltechnischen Orientierungswerte für Kerngebiete (MK) entsprechen hingegen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für Gewerbegebiete. Gaststätten (Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe) unterliegen den Bestimmungen des Gaststättengesetzes und den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG /1/ -, das durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) konkretisiert wird. Das benachbarte italienische Restaurant "Trattoria - Pizzeria Dal' Pugliese" an der Warendorfer Straße 2 ist daher nach den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen. Nach 22 Abs. 1 des BImSchG ist der Betreiber einer Gaststätte verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, soweit dies mit Maßnahmen nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

11 Seite 11 von 63 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen nach Nr. 6.1 der TA Lärm die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags Uhr nachts Uhr und gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, in reinen Wohngebieten sowie in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten ist bei der Ermittlung des Beurteilungspegels für folgende Zeiten die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr. 3.3 Anforderungen an den Schallschutz gemäß DIN 4109 In der DIN 4109 sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Allgemein gilt die Norm zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche aus fremden Räumen, z. B. Sprache, Musik oder Gehen, Stühlerücken und den Betrieb von Haushaltsgeräten, gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und aus Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden, gegen Außenlärm wie Verkehrslärm (Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr) und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die baulich mit den Aufenthaltsräumen im Regelfall nicht verbunden sind.

12 Seite 12 von 63 Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. In Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Zweck - der DIN 4109 wird ausgeführt, dass aufgrund der festgelegten Anforderungen nicht erwartet werden kann, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden. Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen sind insbesondere Wände einschließlich Fenster, Türen, Rollladenkästen oder anderer Einzelflächen, Dächer sowie Decken, die Aufenthaltsräume umschließen. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren gleich- oder verschiedenartigen Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den verschiedenen "maßgeblichen Außenlärmpegeln" der einzelnen Quellen. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung in Abhängigkeit der maßgeblichen Außenlärmpegel sind in Tabelle 8 der DIN 4109 als erforderliche resultierende Bauschalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile angegeben (siehe Tabelle 2). Tab. 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (DIN 4109, Tab. 8) Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" [db(a)] erf. resultierendes Bauschalldämm-Maß R' w,res des Außenbauteils [db] Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches I II III IV V VI VII > 80 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 2)

13 Seite 13 von Sonstiges Zur Beurteilung der von den wohnungsbezogenen Tiefgaragenstellplätzen der geplanten Wohngebäude ausgehenden Geräusche verweisen wir allgemein auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) /5/. Hiernach sind Stellplätze und Garagen in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus 12 Abs. 2 bis 6 der BauNVO nichts anderes ergibt. In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie in Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf grundsätzlich zulässig. Sie wären nur im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Lediglich unzulässig sind Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Omnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten, Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten. Die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt /10/ führt zu dieser Frage in Abschnitt aus: "Parkplätze in Wohnanlagen Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Stellplatzimmissionen auch in Wohnbereichen gewissermaßen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören und dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht, auch in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen. Vgl. hierzu u. a. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden- Württemberg vom , Az. 3 S 3538/94." Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat zur Beurteilung anlagenbezogener Verkehrsgeräusche weiter ausgeführt: "Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche von Einzelbauvorhaben gilt auch das Bauordnungsrecht. Nach Art. 52 Abs. 6 Satz 1 BayBO müssen Stellplätze und Garagen so angeordnet und ausgeführt werden, dass ihre Benutzung die Gesundheit nicht schädigt und das Arbeiten, das Wohnen und die Ruhe in der Umgebung durch Lärm und Gerüche nicht erheblich stört. Diese Vorschrift soll das Ruhebedürfnis von Anliegern gegenüber erheblichen Störungen aus der Nutzung von Kraftfahrzeug- Stellplätzen sicherstellen.

14 Seite 14 von 63 Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind hier zwar nicht unmittelbar anwendbar, können aber Anhaltspunkte dafür liefern, ob die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird und ob es gegebenenfalls zu einer Verletzung nachbarschützender Bestimmungen kommt. Die von den öffentlichen Zufahrten zu privaten Stellplätzen ausgehenden Störungen wären entsprechend Nr. 7.4 Absätze 2 bis 5 TA Lärm mit zu betrachten. Nach der Rechtsprechung müssen Nachbarn übliche Störungen aus der Nutzung von Garagen hinnehmen, wenn die Garagenanlage in ihrem Ausmaß das Bedürfnis nicht überschreitet, das sich aus dem auf dem Grundstück zulässigerweise verwirklichten Wohnungsbestand ergibt (vgl. etwa VGH-BW v , NVwZ-RR 1991, 287 und BayVGH, Beschluss vom ZB , BayVBl 2000, 115)." Hiernach sind etwaige Störungen von Garagen und Stellplätzen zulässig, sofern die Garagen- oder Stellplatzanlage in ihrem Ausmaß bzw. der Anzahl der Stellplätze dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht.

15 Seite 15 von 63 4 Emissionsdaten 4.1 Straßenverkehr Die Berechnung der Verkehrslärmemissionen der westlich des Plangebietes verlaufenden Warendorfer Straße erfolgt auf Basis von Zähldaten, die im September 2015 vom Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel zwischen dem und ermittelt wurden /11/. Als maßgebliche Tage wurden dabei die Wochentage dienstags bis donnerstags identifiziert und mit dem Mittelwert der DTV in den schalltechnischen Berechnungen berücksichtigt (vgl. Tab. 3). Die auf dem betreffenden Straßenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h /14/. Tab. 3: Verkehrsbelastungsdaten gemäß /11/ Straßenabschnitt DTV prozentualer Lkw-Anteil tags / nachts zulässige Höchstgeschwindigkeit p t p n v max [Kfz/24h] [%] [%] [km/h] Warendorfer Straße, Abschnitt Ampelkreuzung - Sendenhorst ,7 8,2 50 Die Korrektur für die Ausführung der Fahrbahnoberfläche wird gemäß Tabelle 3 der RLS-90 mit D StrO = 0 db(a) für nicht geriffelten Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt berücksichtigt. Für die schalltechnische Untersuchung ergeben sich damit die in Tabelle 4 zusammengefassten Ausgangsdaten. Dabei entspricht M t,n der maßgebenden Verkehrsstärke tags bzw. nachts und L m,e dem jeweiligen Emissionspegel. Um Verkehrsschwankungen oder möglichen künftigen Verkehrssteigerungen Rechnung zu tragen, sind die maßgebenden Verkehrsstärken pauschal um 10 % erhöht worden. Tab. 4: Kennwerte für die Lärmberechnung (Straßenverkehr, Warendorfer Straße) Straßenabschnitt Tageszeitraum ( Uhr) Nachtzeitraum ( Uhr) M t p t L m,e M n p n L m,e [Kfz/h] [%] [db(a)] [Kfz/h] [%] [db(a)] Warendorfer Straße, Abschnitt Ampelkreuzung - Sendenhorst 454 (inkl. +10 %) 6,7 61,3 83 (inkl. +10 %) 8,2 54,8

16 Seite 16 von Tiefgarage Ermittlung der Pkw-Bewegungszahlen Gemäß den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen /12/ sind in der Tiefgarage der Wohngebäude nach derzeitiger Planung insgesamt 35 Pkw-Stellplätze vorgesehen, die den künftigen Anwohnern zur Verfügung stehen sollen. In Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie /10/ sind Anhaltswerte der Bewegungshäufigkeit bei verschiedenen Parkplatzarten für schalltechnische Prognosen angegeben. Diese stellen in der Regel die Maximalwerte der Erhebungsergebnisse je Parkplatzart dar und liefern daher Ergebnisse "auf der sicheren Seite". Im vorliegenden Fall werden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anhaltswerte der Bewegungshäufigkeiten für Tiefgaragen an Wohnanlagen in Ansatz gebracht. Tab. 5: Anhaltswert N der Bewegungshäufigkeit nach Parkplatzart Parkplatzart Einheit B 0 der Bezugsgröße B Tag Uhr N = Bewegungen / (B 0 h) Nacht Uhr ungünstigste Nachtstunde Tiefgarage an Wohnanlage 1 Stellplatz 0,15 0,02 0,09 Die für die Berechnung des Schallleistungspegels eines Parkplatzes wesentliche Eingangsgröße ist die Bewegungshäufigkeit N. Eine Fahrzeugbewegung entspricht dabei einer An- oder Abfahrt einschließlich Rangieren, Türenschlagen o. ä. Dementsprechend besteht ein vollständiger Parkvorgang mit An- und Abfahrt sowie Ein- und Ausparken aus zwei Fahrzeugbewegungen. Bezug nehmend auf den o. g. Anhaltswert der Bewegungshäufigkeit und die 38 in der Tiefgarage vorgesehenen Einstellplätze /12/ werden in der vorliegenden Untersuchung folgende Bewegungshäufigkeiten berücksichtigt: Tageszeitraum ( Uhr) 84 Pkw-Bewegungen Ungünstigste Nachtstunde (z. B Uhr) 3 Pkw-Bewegungen

17 Seite 17 von Geräuschemissionen des Pkw-Verkehrs Zur Berechnung der mit der Tiefgarage in Zusammenhang stehenden Emissionen nach /10/ wird die Gesamtsituation in die nachfolgend aufgeführten Teilvorgänge differenziert: Zu- und Abfahrtverkehr außerhalb der Tiefgaragenrampe Fahrverkehr auf der Tiefgaragenrampe unter Berücksichtigung von Steigung bzw. Gefälle ggf. sonstige Geräusche (z. B. Überfahren einer Regenrinne) Der Zu- und Abfahrtverkehr in die Tiefgarage bzw. aus der Tiefgarage heraus wird in Form einer entsprechenden Pkw-Fahrspur - unterteilt in einen Bereich ohne Steigung / Gefälle, einen Bereich mit 1,5-3,0 % Steigung bzw. Gefälle, einen Bereich mit 7,5 % Steigung bzw. Gefälle und einen Bereich mit 15 % Steigung bzw. Gefälle - berücksichtigt /12/ und mit den in Kapitel 4.1 für die Beurteilungszeiträume tags und nachts ermittelten Bewegungshäufigkeiten beaufschlagt. Der Emissionspegel für eine Fahrbewegung pro Stunde lässt sich gemäß Gleichung (6) der RLS-90 /4/ wie folgt berechnen: L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E Dabei bedeuten: L m,e (25) L m D v D StrO Emissionspegel Mittelungspegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h: L (25) m = 37,3 db(a) Korrektur für die zulässige Höchstgeschwindigkeit, bei 30 km/h: D v = - 8,8 db(a) Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen D Stg Korrektur für Steigungen oder Gefälle (hier: 1,5 %, 3 %m 7,5 % und 15 %) D E Korrektur bei Spiegelschallquellen, hier nicht zu berücksichtigen Die Korrektur D StrO für unterschiedliche Straßenoberflächen erfolgt nach Tabelle 4 der RLS-90. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ergeben sich folgende Zuschläge: 0 db(a) bei nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt 1,0 db(a) bei Beton oder geriffeltem Gussasphalt 2,0 db(a) bei Pflaster mit ebener Oberfläche 3,0 db(a) bei sonstigem Pflaster Es wird angenommen, dass die Tiefgaragenrampe betoniert wird. Der entsprechende Zuschlag beträgt somit D StrO = 1 db(a).

18 Seite 18 von 63 Für die Steigung / das Gefälle ergeben sich aus den Beziehungen D Stg = 0 (für IgI 5 %) bzw. D Stg = 0,6 IgI - 3 (für IgI > 5 %) für die entsprechenden Streckenabschnitte Korrekturen von D Stg,1,5 % = D Stg,3 % = 0,0 db(a) D Stg,7,5 % = 1,5 db(a) D Stg,15 % = 6,0 db(a) Für eine Fahrbewegung pro Stunde berechnen sich somit folgende Emissionspegel: L m,e,1,5 / 3 % = 37,3 db(a) - 8,8 db(a) + 1 db(a)+ 0,0 db(a) = 29,5 db(a) L m,e,7,5 % L m,e,15 % = 37,3 db(a) - 8,8 db(a) + 1 db(a)+ 1,5 db(a) = 31,0 db(a) = 37,3 db(a) - 8,8 db(a) + 1 db(a)+ 6,0 db(a) = 35,5 db(a) Der längenbezogene Schallleistungspegel L W ',1h der Fahrstrecken ergibt sich unter Berücksichtigung eines Umrechnungssummanden von 19 db(a) zu L W ',1h,0 % = L m,e,00 % + 19 db(a) = 29,5 db(a) + 19 db(a) = 48,5 db(a)/m L W ',1h,10 % = L m,e,10 % + 19 db(a) = 31,0 db(a) + 19 db(a) = 50,0 db(a)/m L W ',1h,15 % = L m,e,15 % + 19 db(a) = 35,5 db(a) + 19 db(a) = 54,5 db(a)/m Unter Berücksichtigung von 84 Pkw-Bewegungen im Tageszeitraum und drei Pkw- Bewegungen in der zu beurteilenden Nachtstunde resultieren folgende längenbezogene Schallleistungspegel: Tageszeitraum: L W ',16h,1,5 / 3 % = 55,8 db(a)/m L W ',16h,7,5 % L W ',16h,15 % = 57,3 db(a)/m = 61,8 db(a)/m Ungünstigste Nachtstunde: L W ',1h,0 % L W ',1h,10 % L W ',1h,15 % = 53,3 db(a)/m = 54,8 db(a)/m = 59,3 db(a)/m

19 Seite 19 von Sonstige Geräuschquellen Beim Neubau von Tiefgaragen ist allgemein davon auszugehen, dass die Abdeckung der Regenrinne nach dem Stand der Lärmminderungstechnik ausgebildet wird (zum Beispiel mit verschraubten Gusseisenplatten). Gemäß /10/ sind lärmarm ausgebildete Regenrinnen akustisch nicht auffällig und daher nicht zu berücksichtigen. Sofern die Tiefgarage mit einem Rolltor ausgestattet wird, gehen wir auch hier davon aus, dass das Garagentor dem Stand der Lärmminderungstechnik entspricht und daher beim Öffnen und Schließen keine relevanten Geräuschimmissionen hervorgerufen werden (vgl. Parkplatzlärmstudie, Kapitel und Kapitel 7.2.5). Sollten die Lüftungsöffnungen der Tiefgarage mit Ventilatoren ausgestattet werden, so empfehlen wir eine schalltechnische Überprüfung. 4.3 Gewerbelärm Unmittelbar südlich des Plangebietes befindet sich an der Warendorfer Straße 2 das italienische Restaurant "Trattoria - Pizzeria Dal' Pugliese", welches auch über eine Außenterrasse (max. 20 Sitzplätze) verfügt. Nach Angaben der Gemeinde Everswinkel /11/ verfügt das Restaurant über eine Konzession, die die Nutzung der Außengastronomie auf Uhr, also auf den Tageszeitraum, begrenzt. Durch den so unterbundenen Ausschluss nächtlichen Lärmgeschehens, ist in Bezug auf die von der Außenterrasse ausgehenden Kommunikationsgeräusche kein Immissionskonflikt mit der geplanten Wohnnutzung zu erwarten. Auf eine vertiefende diesbezügliche schalltechnische Untersuchung kann unseres Erachtens insofern verzichtet werden.

20 Seite 20 von 63 5 Ermittlung der Geräuschimmissionen 5.1 Grundlagen der Verkehrslärmberechnung für Straßen Die Berechnung der Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) /4/. Zur Berechnung des Mittelungspegels L m von einem Fahrstreifen wird dieser beim Teilstückverfahren nach Nr der RLS-90 in annähernd gerade Teilstücke i unterteilt. Die Teilstücke sind so zu wählen, dass über die Länge jedes Einzelnen die Emission und die Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Der Emissionsort wird in der Mitte des Teilstückes in 0,5 m Höhe über dem Fahrstreifen angenommen. Die Länge l i eines Teilstückes darf höchstens 0,5 s i sein, wobei s i der Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort ist. Der Mittelungspegel L m,i von einem Teilstück ist L m,i = L m,e + D I + D S + D BM + D B mit L m,e D I D S D BM D B Emissionspegel für das Teilstück Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstück-Länge: D I = 10 lg (l) Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten Der Emissionspegel L m,e ist L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit (25) L m D v D StrO D Stg D E Mittelungspegel in einem horizontalen Abstand von 25 m Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschlag für Steigungen und Gefälle Korrektur nur bei Spiegelschallquellen Für jedes Teilstück i ist der Mittelungspegel L m,i getrennt zu berechnen und energetisch zum Mittelungspegel zusammenzufassen: L m 10 lg 10 i 0,1 L m,i

21 Seite 21 von 63 Der Beurteilungspegel L r von einer Straße ist dann: mit L L r L m K m K Mittelungspegel einer Straße Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen (hier: K = 0 db(a)) Im vorliegenden Fall werden die schalltechnischen Berechnungen für die folgenden Immissionshöhen durchgeführt. Es wird eine Geschosshöhe von 2,80 m berücksichtigt. Erdgeschoss (EG) 2,80 m ü. G. 1. Obergeschoss (1. OG) 5,60 m ü. G. 2. Obergeschoss (2. OG) 8,40 m ü. G. 3. Obergeschoss (3. OG) 11,20 m ü. G. 4. Obergeschoss (4. OG) 14,50 m ü. G. Die Immissionspegel werden für die o. g. Immissionshöhen an den geplanten Wohngebäuden als Gebäudelärmkarten (Fassadenpegel) berechnet. Hierbei werden die Geländetopographie sowie die Abschirmungen und Reflexionen der umliegenden Bestandsgebäude berücksichtigt. Bei der schalltechnischen Berechnung wird für jeden Immissionspunkt richtlinienkonform eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind- und Temperaturinversions-Situation in Ansatz gebracht. Die Lärmberechnung erfolgt mit Hilfe des Computerprogramms CadnaA /15/, das auch die Unterteilung der Fahrstreifen in die erforderlichen Teilstücke vornimmt. 5.2 Tiefgarage Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt gemäß Anhang A.2.3 der TA Lärm nach DIN ISO /9/. Danach ist der an einem Aufpunkt auftretende äquivalente Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind, L ft (DW), nach Formel (3) der DIN ISO zu berechnen: L ft (DW) = L W + D C - A Dabei bedeuten: L ft (DW) der Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind L W D C A der Oktavband-Schallleistungspegel der Schallquelle in Dezibel die Richtwirkungskorrektur in Dezibel die Oktavbanddämpfung in Dezibel, die während der Schallausbreitung von der Quelle zum Empfänger vorliegt

22 Seite 22 von 63 Die Oktavbanddämpfung A berechnet sich nach Formel (4) der DIN ISO : A = A div + A atm + A gr + A bar + A misc Dabei bedeuten: A div A atm A gr A bar A misc die Dämpfung auf Grund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung auf Grund von Luftabsorption die Dämpfung auf Grund des Bodeneffekts die Dämpfung auf Grund von Abschirmung die Dämpfung auf Grund verschiedener anderer Effekte A misc = A fol + A site + A hous mit: A fol die Dämpfung von Schall durch Bewuchs A site A hous die Dämpfung von Schall durch ein Industriegelände die Dämpfung von Schall durch bebautes Gelände Der äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel bei Mitwind, L AT (DW), ist durch Addition der einzelnen Quellen und für jedes Oktavband nach Formel (5) der DIN ISO zu bestimmen: L AT (DW ) 10 lg n i 1 n j ,1 LfT ( ij ) A f ( j ) db Der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) im langfristigen Mittel errechnet sich nach Gleichung (6) der DIN ISO : L AT (LT) = L AT (DW) - C met Dabei bedeuten: C met meteorologische Korrektur zur Bestimmung des Langzeitmittelungspegels: C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) C met = C 0 [1-10 (h s + h r ) / d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) mit h s h r d p C 0 Höhe der Quelle in Metern Höhe des Aufpunktes in Metern Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt in Metern, projiziert auf die horizontale Bodenebene Faktor in Dezibel, abhängig von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten

23 Seite 23 von 63 Zur Ermittlung der meteorologischen Korrektur C met wird ein Wert von C 0 = 2 db angenommen. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit Hilfe der Schallimmissionsprognose-Software CadnaA /15/. Dabei werden Abschirmungen und Reflexionen von Gebäuden sowie die Steigung bzw. das Gefälle der Tiefgaragenrampe berücksichtigt. Zur Berücksichtigung der ungünstigsten Immissionssituation wird der schalltechnischen Berechnung eine Nutzung der Tiefgarage an Sonn- und Feiertagen zu Grunde gelegt. Die Eingabedaten und Berechnungsergebnisse sind in Kapitel 10.5 zusammengefasst.

24 Seite 24 von 63 6 Ergebnisse 6.1 Verkehrslärm In den Kapiteln 10.2 und 10.3 dieser Untersuchung sind die für den Tages- und Nachtzeitraum berechneten verkehrsbedingten Mittelungspegel in Form von Gebäudelärmkarten dargestellt. Die Berechnungen erfolgten dabei unter Berücksichtigung der pegelerhöhenden Reflexionen der Bestandsgebäude für die in Kapitel 5.1 genannten Aufpunkthöhen bzw. für die Bestandsgebäude außerhalb des Plangebietes für eine pauschale Berechnungshöhe von 5 Metern Plangebiet An den Fassaden der geplanten Wohngebäude im Plangebiet, welche mit dem Schutzanspruch vergleichbar dem eines allgemeinen Wohngebietes (WA) angenommen werden, ergeben sich lage- und geschossabhängig verkehrsbedingte Mittelungspegel L m von 31 bis 69 db(a) im Tageszeitraum ( Uhr) und von 24 bis 62 db(a) im Nachtzeitraum ( Uhr). Die in allgemeinen Wohngebieten anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts (vgl. Kapitel 3, Tabelle 1) werden somit in weiten Teilen des Plangebietes eingehalten, insbesondere im Nahbereich der Warendorfer Straße jedoch teilweise auch um bis zu 17 db(a) überschritten. Das Maß der Verkehrslärmeinwirkungen hängt insbesondere vom Abstand zur Warendorfer Straße, von der Aufpunkthöhe sowie von der Abschirmung durch die Gebäudekörper selbst ab (siehe Lärmkarten in Kapitel 10.2) Bestandsgebäude An den von den Verkehrsgeräuschen der Warendorfer Straße am stärksten betroffenen Fassaden der Bestandsgebäude außerhalb des Plangebietes an der Warendorfer Straße sowie an der Straße Auf dem Esch, welche mit dem Schutzanspruch eines Kerngebietes (MK) bzw. dem eines allgemeinen Wohngebietes (WA) berücksichtigt werden, ergeben sich ohne die geplanten Wohngebäude im Plangebiet lageabhängig verkehrsbedingte Mittelungspegel L m von 37 bis 69 db(a) tags und von 30 bis 63 db(a) nachts. Im Planzustand ergeben sich für die Bestandsgebäude lageabhängig verkehrsbedingte Mittelungspegel L m von 31 bis 70 db(a) tags und von 25 bis 63 db(a) nachts. Den Lärmkarten in Kapitel 10.3 kann entnommen werden, dass sich die verkehrsbedingten Mittelungspegel an den Bestandsgebäuden westlich der Warendorfer Straße sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum aufgrund der Reflexionen an den Fassa-

25 Seite 25 von 63 den der geplanten Wohngebäude um maximal 1 db(a) erhöhen. An den Wohngebäuden an der Straße Auf dem Esch werden die verkehrsbedingten Mittelungspegel durch die Errichtung der Wohngebäude hingegen um bis zu 19 db(a) gemindert. 6.2 Tiefgarage Beurteilungspegel In Tabelle 6 sind die durch die Nutzung der geplanten Tiefgarage in der Nachbarschaft zu erwartenden Beurteilungspegel den hilfsweise herangezogenen Immissionsrichtwerten nach Nr. 6.1 der TA Lärm bzw. den schalltechnischen Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zu DIN gegenübergestellt. Grundlage der schalltechnischen Berechnung sind die in Kapitel 4.2 beschriebenen Ausgangsdaten und Schallleistungspegel. Es sind die gerundeten Beurteilungspegel für die von den Geräuschen am stärksten betroffenen Fenster der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen aufgeführt. Tab. 6: Immissionsorte, Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte bzw. schalltechnische Orientierungswerte Bez. Lage (Adresse, Fassade, Geschoss) Beurteilungspegel [db(a)] Immissionsrichtwerte bzw. schalltechnische Orientierungswerte [db(a)] tags nachts tags nachts IO-1 Warendorfer Straße 9, O, 1.OG IO-2 Warendorfer Straße 11, O, 1.OG IO-3a Warendorfer Straße 12, NW, 2.OG IO-3b Warendorfer Straße 12, SO, 2.OG IO-4 Auf dem Esch 28, NW, 1.OG IO-5 Gepl. Reihenhausbebauung, NW, 1.OG IO-6a IO-6b Warendorfer Straße, über Tiefgaragendurchfahrt, SO, 1.OG Warendorfer Straße, über Tiefgaragendurchfahrt, NW, 1.OG ) Immissionsrichtwert gemäß Nr. 6.1 der TA Lärm 2) Schalltechnischer Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 zur DIN ) / 65 2) 45 1) / 50 2) Den Werten in Tabelle 6 ist zu entnehmen, dass die unter Berücksichtigung des Zuund Abfahrtverkehrs der geplanten Tiefgarage prognostizierten Beurteilungspegel die hilfsweise zugrunde gelegten Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm bzw. die

26 Seite 26 von 63 schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN an den untersuchten Immissionsorten tagsüber ( Uhr) um mindestens 9 db(a) unterschreiten und in der zu beurteilenden ungünstigsten Nachtstunde (z. B Uhr) mindestens einhalten Maximalpegel durch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen In dem in Kapitel der Bayerischen Parkplatzlärmstudie zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom (vgl. auch Kapitel 3.4 dieses Berichts) wird die Auffassung vertreten, dass Maximalpegel durch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen nicht zu berücksichtigen sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass prognostizierte Überschreitungen der für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm auf Planungsmängel im Bereich des Immissionsschutzes hinweisen können, sofern durch verhältnismäßige Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen, die dem Stand der Technik entsprechen (z. B. Verlegung der Tiefgaragenrampe, Einhausung), eine Verbesserung der Immissionssituation erzielt werden kann. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll von der Warendorfer Straße erfolgen, um grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrsbelastung für das östlich gelegene Wohngebiet an der Straße Auf dem Esch auszuschließen /12/. Eine Verlegung der Tiefgaragenrampe ist somit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur durch die Belastung anderer Wohngebäude möglich, sodass hierdurch im vorliegenden Fall keine Verbesserung der Immissionssituation zu erreichen ist. Der maximale Schallleistungspegel bei der beschleunigten Abfahrt eines Pkw beträgt gemäß /10/ L WA,max = 92,5 db(a) und wäre ggf. im Bereich der Tiefgaragenrampe in Ansatz zu bringen. Im Tageszeitraum wird der für kurzzeitige Geräuschspitzen geltende Immissionswert (Immissionsrichtwert tags zzgl. 30 db(a)) an den benachbarten Wohngebäuden deutlich unterschritten. Im immissionsempfindlicheren Nachtzeitraum würde der entsprechende Immissionswert (Immissionsrichtwert nachts zzgl. 20 db(a)) an den Immissionsorten IO-1 bis IO-4 eingehalten. Lediglich an dem geplanten Reihenhaus unmittelbar östlich der Tiefgaragenrampe (IO-5) sowie an den Immissionsorten oberhalb der Tiefgaragenrampe (IO-6a u. IO-6b) würde das sog. Spitzenpegelkriterium bei nächtlichen, beschleunigten Abfahrten nicht eingehalten. Gemäß Tabelle 33 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ist in der ungünstigsten Nachtstunde auf der Tiefgaragenrampe mit lediglich drei An- oder Abfahrten, im gesamten Nachtzeitraum ( Uhr) mit insgesamt sechs An- oder Abfahrten zu rechnen.

27 Seite 27 von Qualität der Ergebnisse Gemäß Nr. A.2.6 der TA Lärm ist es erforderlich, mit dem Ergebnis einer Immissionsprognose Angaben zur Unsicherheit der berechneten Immissionspegel mitzuteilen. Eine wesentliche und durch das Berechnungsverfahren nicht beeinflussbare Unsicherheit resultiert aus der Unsicherheit bei der Ermittlung der Schallleistungspegel und der Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO Die Ausbreitungsberechnung zur Ermittlung der durch die Nutzung der Tiefgarage hervorgerufenen Geräusche wurde gemäß DIN ISO als detaillierte Prognose entsprechend Ziffer A.2.3 der TA Lärm unter Verwendung von z. T. frequenzselektiven (Oktavspektren) aber auch A-bewerteten Einzahlwerten der Schallleistungspegel durchgeführt. Insgesamt ist an den untersuchten Immissionsorten aufgrund des konservativen Berechnungsansatzes in Bezug auf die Pkw-Bewegungshäufigkeit (Maximalwert der Erhebungsergebnisse gemäß Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie) mit eher geringeren Geräuschimmissionen zu rechnen. Die in Kapitel 6.2.1, Tabelle 6 ausgewiesenen Beurteilungspegel stellen nach unserer Einschätzung daher die Obergrenze der zu erwartenden Geräuschimmissionen dar.

28 Seite 28 von 63 7 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Die aufgezeigten Beeinträchtigungen im Einwirkungsbereich des untersuchten Straßenabschnitts können durch passive Schallschutzmaßnahmen ausgeglichen werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Ausstattung der Gebäude mit Schallschutzfenstern und je nach Lage mit schallgedämmten, fensterunabhängigen Lüftungsanlagen an Schlafräumen und Kinderzimmern, die auch als Schlafräume genutzt werden. Zur Ermittlung der entsprechenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen empfiehlt sich hierbei die Bestimmung sogenannter Lärmpegelbereiche nach Abschnitt 5.5 der DIN 4109 unter Zugrundelegung des "maßgeblichen Außenlärmpegels". Der "maßgebliche Außenlärmpegel" entspricht dabei gemäß DIN 4109 dem für den Tageszeitraum berechneten Mittelungspegel zuzüglich eines Korrekturwertes von 3 db. Ist die Geräuschbelastung auf mehrere gleich- oder verschiedenartige Quellen zurückzuführen, so berechnet sich der "maßgebliche Außenlärmpegel" aus den einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegeln nach Gleichung (1) der DIN Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen "maßgeblichen Außenlärmpegel in Kauf genommen (hier nicht zu berücksichtigen). Im vorliegenden Fall betragen die "maßgeblichen Außenlärmpegel" an den Fassaden der geplanten Wohngebäude bis zu 72 db(a), wobei die höchsten Pegel in unmittelbarer Nähe zur Warendorfer Straße an der Westfassade zu erwarten sind. Entsprechend den Anforderungen an die Luftschalldämmung in Abhängigkeit der maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 ergeben sich für die Außenbauteile somit folgende erforderliche resultierende Schalldämm-Maße R' w,res : Tab. 7: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109, Tab. 8 Lärmpegel- bereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" [db(a)] Aufenthaltsräume in Wohnungen u. ä. erf. R' w,res des Außenbauteils [db] I II III IV V Farbdarstellung in den Lärmkarten

29 Seite 29 von 63 Das resultierende bewertete Bauschalldämm-Maß R' w,res ist in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes S (W+F) zur Grundfläche des Raumes S G nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu erhöhen oder zu vermindern (siehe Tabelle 8). Tab. 8: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G nach DIN 4109, Tab. 9 S (W+F) / S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur S (W+F): Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m² S G: Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m² Bei Fassadenkombinationen aus Außenwänden und Fenstern können die erforderlichen Bauschalldämm-Maße in Abhängigkeit des Fensterflächenanteils für Außenwände und Fenster gemäß Tabelle 10 der DIN 4109 angenommen werden. Tab. 9: erf. R' w,res in db nach Tabelle 8 der DIN 4109 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R' w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern Schalldämm-Maße für Wand/Fenster in db/ db bei folgenden Fensterflächenanteilen in % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 30 30/25 30/25 35/25 35/25 50/25 30/ /30 40/25 40/32 45/30 45/37 50/35 35/30 35/32 40/30 40/30 40/35 45/35 45/35 45/40 50/37 50/40 50/40 40/32 50/30 40/37 60/35 50/42 60/ /40 55/42 55/45 55/45 60/ /32 40/37 60/42 Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R' w,res des Außenbauteils nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 db nach Tabelle 9 Die für das Plangebiet ermittelten Lärmpegelbereiche sind im Anhang, Kapitel 10.4, für alle Geschosse dargestellt. Anmerkung: Da bei nächtlichen verkehrsbedingten Beurteilungspegeln von > 45 db(a) ein ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist, sind für betroffene Schlafräume und Kinderzimmer, die auch als Schlafräume genutzt werden, schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Maßgebend für diese Schallschutzmaßnahmen sind die Darstellungen in den Lärmkarten im Anhang, Kapitel 10.2.

30 Seite 30 von 63 8 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Um eine mit der Eigenart der betreffenden Bauflächen bzw. Wohngebäude verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen, schlagen wir folgende textliche Festsetzung für den Bebauungsplan vor: "Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gem. DIN 4109: In den gekennzeichneten Bereichen des Plangebietes sind beim Neubau oder bei baugenehmigungspflichtigen Änderungen von Wohn- und Aufenthaltsräumen die folgenden erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße (erf. R' w,res ) für die Außenbauteile (Wände, Fenster, Lüftung, Dächer etc.) einzuhalten: Lärmpegelbereiche I und II: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Lärmpegelbereich III: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Lärmpegelbereich IV: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches Lärmpegelbereich V: Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliches erf. R' w,res = 30 db erf. R' w,res = 35 db erf. R' w,res = 40 db erf. R' w,res = 45 db Weiterhin sind für Schlafräume und Kinderzimmer, die auch als Schlafräume genutzt werden, in den Bereichen mit verkehrsbedingten Beurteilungspegeln nachts von L r > 45 db(a) schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen." Anmerkung: Auf Grund der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) /2/ werden bei neuen Gebäuden im allgemeinen Fenster mindestens der Schallschutzklasse 2 eingebaut. In den Lärmpegelbereichen I bis III sind somit gegenüber den Wärmeschutzanforderungen in der Regel keine weitergehenden baulichen Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

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